zu übernehmenden Pensionen, ständigen Unterstüßungen und
die bisherigen hessischen Normen in Geltung bleiben sollen. Die Zah⸗
lung der Penstonen, die Gewährung einer Pensionsquote an die Hinterbliebenen verstorbener Pensionäre, die n,, von Arznei-
und Beerdigungskosten findet nach den hierüber bestehenden Bestim ⸗˖ mungen statt, . nicht die jeweils geltenden Reiche . e nn Normen günstiger für die Berechtigten sind. Hinsichtlich der etatsmäßig an Veteranen aus den Kriegen bis zum Jahre 1815 bewilligten Pen-
sionen finden die Bestimmungen wegen eventueller Ausdehnung dieser
Bewilligung auf etwa ferner eintretende Bedürftigkeitsfälle und wegen Erhöhung der Einzelpensionen bis zum . von
20 Fl. jährlich, beides innerhalb der für die erwähnten Veteranen
ausgesetzten fiken Etatssumme von jährlich 6000 Fl. Anwendung.
Die zu Gnadenpensionen für Offiziers. 2c. Wittwen und Offiziers
2c. Töchter ein für allemal in dem Etat ausgesetzte Summe von
7450 Fl. jährlich wird auch ferner ihrer Bestimmung gemäß ver⸗ wender werden, und es wird die Bewilligung der , n,. wie 6 durch Se. Königliche Hoheit den Großherzog erfolgen. Die persönlichen und Rechtsverhältnisse der beim Inkrafttreten der Konvention vorhandenen Pensionäre werden durch die Uebernahme von deren Penstonen auf die Reichskasse in keiner Weise geändert.
Ueberhaupt dürfen wohlerworbene Rechte nicht verkürzt werden
Se. Königliche Hoheit der Großherzog wird wie bisher das Recht en bei den vor dem Inslebentreten der ,, ensionären Beförderungen zu höherem Charakter oder Rang vorzu⸗
nehmen.
Art. 5. Zu nr 6 de. , 1 darüber ein⸗
dwickelung der Verwaltungsgeschäfte des Großherzoglichen Kontingents nach dem 1. Januar 16 e e. sächlichen und persönlichen Ausgaben aus den etatsmäßigen Mitteln
verstanden, daß die
der preußischen Militärverwaltung zu bestreiten sind
Art 6. Zu Art. 18. In Ansehung der Offiziers ⸗Wittwen ⸗ und Waisenkasse, sowie der UnteroffiziersWittwenkasse stimmten die Be= vollmächtigten darin überein, daß diese Institute in der Verwaltung der Großherzoglichen Regierung zu verbleiben haben, und daß es Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge zustehen wird, bie gan etwa erforderlichen organisatorischen Bestimmungen zu treffen, durch welche indeß keine Erhöhung des Zuschusses aus dem Militäretat herbeigeführt werden darf. Militärbeamte, welche im preußischen Dienste zu einer Stelle oder einem Gehalte gelangen, womit im hessischen Dienste eine Erhöhung ihres militärischen Ranges verbunden gewesen wäre, sollen zum Vorrücken in die entsprechende Klasse der Offiziers ⸗Wittwenkasse berechtigt sein, auch wenn ihnen diese Rang⸗ erhöhung nicht zu Theil wird. Der Zuschuß des Reichs zu den beiden Instituten wird auf Grund einer alljährlich vorzulegenden Bedarfs. berechnung in den Mititäretat aufgenommen, und es müssen dem⸗ nächst die Verwaltungsrechnungen der Institute an den Rechnungshof des Reichs zur Revisiton und Decharge gelangen.
Art. 7. Su Art. 21. Die Bevollmächtigten waren darüber einverstanden, daß die preußische Militärverwaltung aus dem ihr zu überlassenden Theil der auf Hessen fallenden Kriegskosten - Entschädi⸗ gung, welcher von Reichswegen für Wiederherstellung des Kriegs materials bestimmt werden wird, auch diejenigen Kosten zu bestreiten hat, die noch vor dem 1. Januar 1872 durch Wiederherstellung des Krlegsmaterials, sowie durch Beschaffung fehlender Gegenstände und , zur ersten Ausstattung des n, Kontin⸗
Art. 8. Zu Art. 22 Die besonderen Bestimmungen üb persönlichen und Rechtsverhältnisse der 1 urn tien . Mainz finden auf denjenigen Theil des hessischen Kontingents, welcher etwa nach Mainz verlegt wird, keine Anwendung.
Art. 9. Schließlich wurde noch gi der niß darüber erzielt, daß die in dem hessischen Einführungsgesetz zu dem Bundesgeseßze⸗ betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht wäbrend des Friedenszustandes vom 25. Juni 1868 getroffenen Bestimmungen über , , ischen ö. . 3 n . Servis
etwaigen anderweitigen Regelung i Reichsgesetzgebung aufrecht erhalten hielt i — Berlin, den 13. Juni 1871. Karl , Robert . 6 2 . 8. Carl Hofmann. Ludwig von Lyncker. (L. S.) (L. 8. ; Georg Rudolph Niepoth. (L. S.)
Kunst und Wissenschaft.
Auf den preußischen Universitäten sind für das . semester 18712 folgende Vorlesungen über 2 . , ä über deutsches und preußisches
* 0 ? är d. , . . deutsche Kunst, Literatur und reifs wald. Deutsche Reis. und Rechtsgesicht , , , r, ,, of. ; — er 8. . 6. 4 ö. e heutige Verfassung des deut- preußiichen Ge e dritter Theil (die Seit Köni Großen) Professor Dr. S irsch. — . 85 , Dr Byl — Konversatorium über pommersche Alterthümer, mil Vergleichung der betreffenden Kunstwerke und Urkunden, derselbe. — Der Nibelunge Nö, Professor Dr. Höfer. Halle Wittenberg. Kirchengeschichte Deutschlands im 19 Jahr- hundert, Lic. Brieger. — Ueber die heutige deutsche . Profeffor Pr. An schütz. — Preußisches Verwaltung recht, Prof. Dr.
uschüsse
Preußisches Landrecht, dersel be. — Der
*.
schichte des Mittelalters, Prof. Dr. Du mmler. — La
schaftliche Statistit mit besonderer Rücksicht auf Preußen und 26
Deutsche Reich, denkmäler, Prof. Geschichte des deutschen Romans selt Wieland, Prof. Dr. Haym. Breslau. Deuisches Privatrecht mit Einschluß des Jehnrechts rof. Dr. Stobbe. — , . des Sachsen⸗ Spiegels, Ders elbe! Hemeiner und preußischer Cipllprozeß, Prof. Dr. B. Bar.=— Deutsches Staatsrecht mit Berücksichtigung der preußischen Ver⸗ fassungs · Urkunde, Prof. Dr. Schulze. — Erklärung der Verfassungs⸗ Urkunde des heutigen Deutschen Reichs, Derselbe. — Preußisches Civilrecht, Prof. Dr. Gißler. — Preuß. Obligationenrecht, Der selbe Ueber Spinoza und seinen Einfluß auf m und Goethe, Prof. Br. Distheh. — Deutschlands phanerogamische Flora, insbesonder⸗
rof. Dr. Schm oller. — Althochdeutsche x r. Zacher. — Gothische . i ms
nach botanisch⸗ geographischen Verhältnissen, nach natürlichen Famillen,
Prof. Dr. G 6ppert. — Geschichte des deutschen Reiches im Mittel- alter, Dr. Lindner. — Deutsche Geschichte im Ueberblick, ö Dr. Caro. — Geschichte des preußischen Staates von 1640 — 1740, Prof. Dr. Grünbagen, — Geschichte der deutschen Universttäten, Dr. Pfeiffer — Geschichte der deutschen Literatur des Mittelalters, rof. Dr. Rückert. — Die Gudrun, lursorisch gelesen und erklärt, 9 ) ; hig n n 9 en e . Dr. MA. Schult. ng von Wolfram v. en ö ] . ö Hol . ur ; . schenbachs Parzival, nigsberg. Rezeptionsgeschichte des römischen Rechts Deutschland, Dr. Steff enh agen. — Deutsche en m nr ben selb e. — Deutsches Privatrecht mit Lehnrecht, Prof. Dr. Lab and. — Deutsches Kirchenrecht beider Religionspartheien, Prof. Dr. von Martiß. — Deutsches Strafrecht, Prof. Dr. Güterb ock. — Preu⸗ sisches Privatrecht, Derselbe. — Deutsche Geschichte bis auf die Staufer, Prof. Dr. Nitzsch. — Preußische Geschichte, Prof. Dr. Mauren brecher. — Geschichte der Proving Preußen im Mittelalter, Dr. Soh⸗ meyer. — Ueberblick ber die Geschichte der deutschen Poeste von der ältesten bis auf unsere Zeit, Prof. Dr. Schade. — Ueber Ca- ,,,, 9 8 Prof. Dr. Hagen. — Gre Prof. Dr. Schade. — 5 ö 3 tan. Alideutsche Uebungen, — Im Verlage von Carl Flemming in Glogau ist nun⸗ mehr der Schluß des Werkes . des 3 Staates« von Dr. J G. Th. Graesse erschienen. Dasselbe be⸗ steht aus 24 Heften oder 2 Bänden, deren erster bereits 1867 in die Oeffentlichkeit gelangte, während das Erscheinen des zweiten Theiles durch den , . der neuen Provinzen zu den alten der preußi⸗ schen Monärchle und die dadurch erforderlich gewordene Vermehrung det ursprünglichen Stoffes sich bis r verzögert hat. Das Sagen⸗ buch bietet in mehr als 2209 einzelnen Abschnitten eine Sammlung der besten und interessantesten Sagen aus der Vorzeit in volks- thümlicher Einkleidung. Mittelst Benutzung einer 3 Zahl von Quellen, Chroniken, Städtegeschichten, topographischen Werken und Legendensammlungen bietet das in, die Sagengeschichte des Vaterlandes tief einführende Buch in seinem Anfange einen Cyklus von Sagen, die sich auf das Herrscherhaus der Hohenzollern, auf deren Ursprung, Abstammung ac. beziehen; an diesen schließen sich über 800 Sagen aus den Marken, aus Sachsen und Thüringen, dem Harze und Westfalen an. Der zwelte Band behandelt in ungefähr 1360 Abschnitten die Rheinprovinz, Schlesien und die Niederlausitz, Pom⸗ mern, West⸗ und Ostpreußen, die hohenzollernschen Lande, Frankfurt und Umgegend, Nassau, Hessen, Hannover und Schleswig - Holstein. Um nur einige Beispiele herauszugreifen, sei erwähnt, daß Sagen über den Kyffhäuser mehr als 20, und Rübezahl betreffend über 40 in dem Werke enthalten sind. Alle überhaupt bekannt gewordenen Sagen einer Provinz aufzunehmen, verboten die Grenzen des ohnehin schon sehr . . Buches; Hauptsachen jedoch und den Freisen des Voltes vorzugsweise lieb gewordene Sagen sind nirgends vergessen worden, so daß das Werk einen der schä enswerthesten Bei⸗ träge zur vaterländischen Sagengeschichte und Volkskunde bildet.
— Im Kunstverlage von Carl Krause C Co. zu Berlin ist eine Lithographie von G. Engelbach erschienen: »Der Einzu der deutschen Helden in Berlin am 16. Juni 1871. (Dru von W. Korn C Co)] Das patriotische Bild, das in , Maßstabe ähnlichen Photographien nachgezeichnet ist, stellt das Bran ⸗ denburger Thor und den Pariser Platz in dem denkwürdigen Augen— blicke dar, in welchem Se. Majestät der Kaiser und König die Be= gräßung der Ehrenjungfrauen an der Spitze der einziehenden Truppen entgegennehmen. Die Darstellung des großen Platzes mit den über fülls· ten bünen ist trogz des Figurenreichthums klar und künstlerisch gegliedert und gestaltet das Bild zu einem werthvollen Gedenkblatt an den Einzug der stegreichen Truppen in die deutsche Hauptstadt.
demselben Verlage und von demselben Künstler gezeichnet ist eine itho graphie des Generals der Infanterie Grafen von Roon erschienen; das Bild hat die Züge des Kriegs. Ministers treff · lich und charakteristisch aufgefaßt. Das Portrait ist Brustbild. ge =. é. 2 dem Johanniter Orden und der ersten Klasse des Eiser
30761 In dem Konkurse über den Nachlaß des am 6. August 1870 zu BSaatbrücken verstorbenen Lieutenants und Adjutanten Eurt von Hobe sst der Apotheker Albert Fischer in Guben zum definitiven Verwalter
der Masse bestellt worden. r. Kuhn. —
83075 Bekanntmachung
* Aktords beantragt hat, so ist zur Erörterung über die Stimm berechtigung der Konkursgläubiger, deren F
prüft oder in Ansehung der
ein Termin auf
vor dem unterzeichneten Kommissarius, im Terminszimmer Nr. 6 anberaumt worden.
oder bestritten haben, werden hiervon in Kenntniß gesetzt.
8 ö e Konkurs über das Vermögen des Kaufmanns Ed. Wede⸗ klindt zu Thorn ist durch Ausschüttung der Masse beendet.
3075 Bekanntmachung.
ö Verwaller der Masse bestellt worden.
kao g durch Beschluß der unterzeichneten Gerichts Deputation unter dem J4. April 1871 über das Vermögen des Mützenmachers Kallmann Kallmann in Gostyn im abgekürzten Verfahren eröffnete gemeine
Konkurs ist durch rechtskräftigen Akltord beendigt.
2823
Oeffentlicher Anzeiger.
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, . Vorladungen u. dergl.
Bekanntmachung.
Guben, den 6. September 1871. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
5. Ersrterungstermins bei Einleitung des Akkord⸗ verfahrens. Nachdem in dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns ulius Hammerstein zu Osterode der Gemeinschuldner die Schließung
er orderungen noch nicht ge⸗ ichtigkeit blsher streltig geblieben sind,
den 7. Oktober 1871, Vormittags 113 Uhr,
Die Betheiligten, welche die erwähnten Forderungen angemeldet
Ssterode, den 23. September 1871. Königliches Kreisgericht.
Der Kommissar des Konkurses. Rudies.
Bekanntmachung
Thorn, den 16. September 1871.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
. dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Heinrich rochnow hierselbst ist der Rechtsanwalt Meibauer hierselbst zum
Eoedlin, den 22. September 1871. del zn gli Rrelggericht. J. Abtheilung.
n, den 19. September 1871. ; 336 Koöͤnigliche Kreis gerichts ˖ Deputation.
30741 Bekanntmachung.
Nachdem in dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Marcus Ephraim Kallmann zu Natel der Sohn des Gemeinschuldners die Schließung eines Atkords beantragt hat, so ist zur Erörterung über bie Stimmberechtigung der Kontursgläubiger, deren Forderungen in Ansehung der Richti eit bisher streitig geblieben sind, ein Termin
auf den 4. Dütobe 18751, Vormittags 11 Uhr,
in unserem Gerichtslokal, im Terminszimmer vor dem unter⸗
zeichneten Kommissar anberaumt worden. Die Betheiligten, welche
die erwähnten Forderungen angemeldet oder bestritten haben, werden hiervon in Kenntniß gesetzt.
6, den 22 September 181. . Welches Kreisgericht
Der Kommissar des Konkurses Weißer, Kreitrichter.
3081 Sub ast ation s- Patent.
Perstelc rng . Wege der nothwendigen Subhastation . Das dem Gutsbesitzer Hugo Strecker gehörige im .
schen Kreise belegene Gut RNothenhoff / genannt Falkenburg, soll im
othwendigen Subhasiation 3 J Vr gem er 1871, Vormittags 111Uhr,
am an biesiger Gerichts stelle⸗ Zimmer Nr. 18, vor dem unterzeichneten
ionsrichter versteigert werden. ö kö 3 . der Grundsteuer unterliegenden Flächen
ist 185 Heft. S5 Ar. 90 JM.
ö e , m, und Nußtzungswerih, nach welchem d
stück zur Grund. und Gebäudeste ner veranlagt worden ist, Grundsteuer · Reinertrag bl 7no Thlr.
ö 1652 Thlr. Heban den euer mn n fm gr, oder K zur Wirksam
Alle Diejenigen, welche Eigenthum keit e. J Eintragung in das Hypothekenbuch be,, . aber nicht eingetragene Realre te geltend 9 machen 3 m n dieselben, zur Vermeidung der Praͤtluston, sp testens im Versteigerungs ˖
termine anmelden. Der Auszug aus der Steuerrolle und
en Dienststunden ein ˖
zoo]
3 Stuben, 2 Schlaflammern, 1 Speisekammer den zum Betriebe der Landwirthschaft erforderlichen Räumlichkeiten, ferner aus einer Scheune, einem Schweinestalle, einem Häuslings hause, einem Pferdestalle, einem Speich er, einem Schafstalle, Backofen, irca 140 Mrg. Ackerland, 25 Rra. Wiesen, 122 Mrg. Haide und Angerboden, 8 Mrg. Forstgrund, 4 Mrg. Torfmoor und 1 Morgen
Gartenland.
Das Urtbeil über die Ertheilung des Zuschlages wird an dem 20. Dezember 1871, Vormittags 12 Uhr,
in dem Terminzimmer Nr. 7 von dem unterzeichneten Subhasta tionsrichter verkandet.
Coeslin, den 19. September 1871. Königliches Kreisgericht. Der ubhastationsrichter.
Ju Zwangsvöllstreckuagssachen des Voubüfners Wildung in
Idingen und Genossen, Gläubiger, wider den Oekonom Abich in
Dehnbostel, Schuldner, belegene Vollhof öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden,
und steht dazu zweiter und gesetzlich letzter Termin auf
soll der unter Hausnummer 9 in Dehnbostel
reitag den 20. Oktober d. J. Sr eig gr nent ta ng hr,
an hiesiger Gerichtsstelle an. Die Verkaufsbedingungen können auf der hiesigen Gerichtsschreiberei eingesehen werden.
Der zu verkaufende Vollhof besteht aus einem Wohnhause mit 1Rauchkammer und
Walsrode, den 20. September 1871. öden *in giiches Amtsgericht 1.
Ediktalladung.
082 g 1. Köthner Wilhelm Hoyer zu Rethmar hat dem Gerichte an-
ezeigt, daß er wegen einer ihm aus der Landes ⸗Kreditanstalt in Han=
9 * 2 nover zu bewilligenden Darlebns - Hypothek mit seinem gesammten n n, un genre mit feinem im Bezirke des unterzeichneten
AUmisgerichts belegenen Grundbesitz zu bestellen beabsichtige.
Zu letzterem gehöͤrt der zu Rethmar unter der Haus · Nr. 23 belegene
tööof mit Gebäuden, Gerechtigkeiten und sonsligen Zubehsrungen, a . den in den Grundsteuer · Mutterrolle von Rethmar unter der Haupt- Nr. 22 lfd. Nr. 14 30 und Haupt ⸗Nr. 203 Nr. 1 a. und p. beschrlebenen Grundstücken von insgesammt 56 Morgen 96 Qu.
Rutbhen.
Rachdem der Provoflant als verfügungs fähiger Eigenthümer des u verpfändenden Grundbesitzes sich allhier vorläufig ausgewiesen hat:
). werden unter Bejugnahme auf die §§. 23 und 26 der Verordnung
18. —; z . , welche an die bezeichneten Pfandgegenstände Ansprüche
irgend einer Art erheben
thums⸗ rzugten Forderungen e l wurf n oder anderen Verhaftungen und Belastungen
bestehen, hierdurch vorgeladem solche Ansprüche in dem dazu auf
uni 1842 und den 8. 18 des Gesetzes vom 2. August 1846
zu können glauben, mögen diese in Eigen-
ber Eigenthums - Rechten, in bypoibekarischen und sonst ö in Diegllaften, Abfindungs⸗ , Dotal / oder
n 26. Oktober d. J. Morgens 10 Uhr, , , n. Jäichte dmelbung geht der
ten Termine anzumelden. Durch d . nicht em, sondern nur im Verhältnisse zu der der
; bestellenden othek verloren. Landes · Kreditansialt zu estelle Hyp n n .
r Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn . und u g gor ul srecht der der Landes ⸗Kreditanstalt zu
othet nicht eingeräumt werden soll. besßchh den Lohe e e ü en g. sind nur diejenigen befreit, denen
über ihre Ansprüche von der Direktion der Hannoverschen Landes⸗
stanstalt Tertifikate ausgestellt worden. . hat ö Hoyer auf Löschung ber ins Hypothekenbuch der vormaligen Amtsvogtel Ilten eingetragenen nachbezeichneten Hypo⸗
längst erloschen angetragen: 66. . 36 3 37 sub Y., für ein Kapital von 200 Thlrn. Konventions⸗Münze an den Küster Stegmann in Ilten de
9. Februar 1831 Iii. pag. 290 sub VI., für ein Kapital von 100 Thlrn. h 33 i an' den Kanzlel-⸗Frokurator Jadell in Cflle
als Testaments Exekutor des weiland Lieutenant Ludolph
euct in Celle laut prot. de 22. Juli 1851.
. an diese Hypotheken Anfprüche zu machen haben, werden hierdurch aufgefordert, solche bis zum obigen Termine hier unter dem Rechtsnachiheile anzumelden, daß die Hypotheken im Nicht anmeldungsfalle für vollftändig erloschen erklärt werden sollen.
radorf, den 15. September 1871. Burgdorf . iiq' ien hisches Amntsgericht.
— — Verschiedene Bekanntmachungen.
284 . . an Herr Rudolph Lickfett ju Danzig unsere e.
Agentur für r, ,. und err X. Bork owsłk nen. .
tein dieselbe für reußen niedergelegt, hat Herr . . ck 2 n e gern ten zur Verwaltung über
nommen, was . . . ; r , . 3 9 s⸗Bank auf Gegenseitigkeit.
CSebensversicher nung Norddentsche Der .
ö. konnen
in unserm Bureau Nr. fi. b. in den gewöhn gesehen werden.
Weim aun⸗