1871 / 128 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Sep 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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öffnung

auf 22, 309 Loose aus der steéusrfr eien

Prämien - Anleihe der Stadt Genua Vo Jahre 1869, eingstheilt in 70,9090 * von je 150 Italienischen Lire.

Die ursprünglichen Uebernehmer der obigen Anleihe haben von dem noch

unbegebenen Theil derselben 22,309 Stück durch Abstempelung für Deutschland

verwendbar gemacht und solche an uns abgetreten. unten stehenden Bedingungen zur öffentlichen Zeichnung auf.

Bekanntlich kontrahirte die Stadt Genua diese Anleihe zur Ausführung einer

Reihe von öffentlichen Arbeiten, welche geeignet sind, die Entwicklung und den

Wohlstand der Stadt in hohem Grade zu fördern.

Die Bedeutung Genua's als Handelsplatz mit 128, 000 Einwohnern, seine Steuer-

kraft und das System seiner Finanzverwaltun ̃ ; g stellen sich als Fakt den obigen Loosen den Charakter einer sicheren Anlage . a , . Die Tilgung der Anleihe erfolgt innerhalb 50 Jahren und finden in jedem

Jahre zwei Zi vi 6 . ehungen statt, wie aus dem hierbei abgedruckten Ziehungsplane her-

vorgeht. Die Zahlung der gezogenen Loose geschieht in Genua und Florenz je

3 Monate nach der Ziehung und zwar ohne jed r ̃ . je den Abzug, indem die Stadt si zur Zahlung aller bestehenden oder noch einzuführenden ö . 3.

Subskripti ingu uhskriptions-Bedingungen- I) Die Subskription findet statt .

am 28. ndl 23. September . .I. ju en üblichen CGeschästsstunden Und Lwär:

u Frankfurt a2. M. bei Cu Frankfurter 1 arlsrube bei d. lerren G. Müller & Gonsor Hüänchen bei Herrn Joseph Von ftr,

Mürnberg . J. E. Werth Sinttgard hei Cen Herren Pflaum When

Wir legen dieselben nach

ausgelolgt.

2331 Zahl von Loosen gereichnet

Sie wird geschlossen, sobald die aufgelegte jst, Im Fal einer Ueberzeichnun bleibt Reduktion vorbehalten.

) Bei der Leichnung jst eine Kaution im Betrage von Sechs Gulden für jedes Loos in baar oder in börsengãängigen Effekten zu hinterlegen. Bei der ersten Einzahlung wird diese Kaution, wenn sie in baar ge-

leistet wurde, verrechnet, wenn

3) Der Subskriptionsprois beträgt für jedes Loos Währung.

Davon sind f. 10 bei der Zutheilung, welche durch An-

zeige in der Frankfurter Zeitung und dem Frankfurter Journal erfolgt,

weitere , 165 am 25. Oktober d. J., „15 am 25. November d. J.

sie in Effekten bestand, zurückgegeben.

. 57, 30 kr. Si ddeutscher

zusammen

fl. 57. 30 kr.

77

und die restirenden ,, IJ. 30 kr. am 23. Dezember d. ].

zu erlegen. Gegen die erste Einzahlung werden uns Gutscheine ausgegeben, und gegen letztere nach geschehener Vo

ere auf den Inhaber lautenden

llxahlung die Stücke

4 Volleinzahlung ist jederzeit gestattet und werden in diesem Falle auf die

vorausberahlten Beträge 4 pt. Jahreszins vergütet.

5) Die Einzahlungen finden bei derselben Stelle statt, bei welcher die Zeich-

nung erfolgt ist, ebenso der Umtausch, und zwar kostenfrei.

6) Subskriptionen, auf welche die erste Einzahlung jnnerhalb der in der Zu-

theilungsbekanntmachung gesetzten Frist nicht geleistet wird, erlöschen und verfällt zugleich Jie für die zugetheilte Looszahl erlegte Kaution.

Für die weiteren Einzahlungen sind bei Verspätung 6 pCt. Verzugs-

zinsen zu vergüten; ist jedoch die rückständige Rate mit den Verzugszinsen

innerhalb 14 Tagen nach Versall noch nicht eingezahlt, so erfolgt eine noch-

malige Aufforderung in den sub 3. genannten Iffentlichen Blättern, und wenn dieser binnen Monatsfrist nicht entsprochen wird, erlischt jedes Be- zugsrecht aus dem Gutschein, und verfallen zugleich die früher geleisteten

Einzahlungen. 7 Da die Subskription keinerlei Anrecht auf bestimmte Loosnummern Se,

währt, so können an der Ziehung vom 1. November 1. J. nur solche Theil nehmen, welche vorher ihre Gutscheine voll eingezahlt und deren Um- tausch gegen die Stücke längstens am 31. Oktober 1. J. bewirkt haben

werden.

nelachnungsformulare und Erospokte können bel den Sub- skriptionsstellen jn Empfang gonommen wer don.

Frankfurt a. M., den 22. September 1871.

Frankfurter Bankveroin.

(Ziehungsplan siehe umstehend.)