1871 / 138 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Oct 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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hardt, Raab, Boller, Sell, Kehm, Fuckel, Heß, Senglaub, Fladung, Zinn, Friebel, Greb, Peter, Michel, Bonnert, Mell, Both, Eller, Günther,

einecke, Gies, Schellhas, Pfeffermann, Schlereth,

chilling, Drescher, Auth, Hein, Ludewig, Reck nagel, Saam, Schwab, Köhler J, Münster, Kreß, Link, Baumgart, Götz J, Maul, Dreßel L, Greif, Kaufmann, Nüchter J, Geyer, Luck, von Boden⸗ stedt; Scheidemann, Reinhardt, Sauer, Pabst, Deubner, Beck, den Füsilieren Leibach, Fritz II. Emmerich, Schäfer J., Wagner II., Stock, Boltz, Bräuning, Bähr, Weiter, Kossatz, Wagner, Voigt II., Beckert, Koch, Heil I., Herbert, Leu— bächer, Goldbach, Handten, Reinhardt, Flach, Seidel, Schumann, Rosmann, Baier, Grießmann, Baum, Lamb, Nitschke, Wegstein, Wenderhold, Labusch, Harnischfeger, Schirmer, Heger, Reich, den Tambouren Mahlig, Trodt, Allenbrandt, dem Trainsoldaten Pfromm, den Büchsenmachern Halfmann und Dalke, sämmtlich vom 2. Thüringischen Regiment Nr. 32 den Unteroffizieren Schönherr und Walther, den Gefreiten Kämmerer, Meffert, Grafe, Gröbe, Dorn, Reichardt, Unkart, Werner, , Martin, Häublein, Olbricht J., Geiling, den usaren Fröbe, Schmidt J., Bähr, Rosenbusch, Schöppe, Lämmer— hirt, Götze Il., dem Unter⸗Lazarethgehülfen Truppel, den Trainsoldaten Büchener, Six, Kell und Dahinten, sämmtlich vom 2. Hessischen Husaren⸗ Regiment Nr. 14, dem Unteroffizier Steuding, dem Gefreiten Dorl, den Ulanen Bornhardt, Graeser, Herrmann, Kahlhardt, Bornecker, Hartmann und Seyfferth, sämmtlich vom Thüringischen Ulanen⸗Regiment Nr. 6.

D entsche s Reich.

Bekanntmachung.

Mit Bezugnahme auf die in Nr. 40 des Reichs⸗Gesetzblattes verkündete Kaiserliche Verordnung vom 5. d. M., durch welche der Reichstag berufen ist, am 16. Oktober d. J. in Berlin zu⸗ sammenzutreten, wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Be—⸗ nachrichtigung über den Ort und die Zeit der Eröffnungssitzung in dem Bureau des Reichstages, Leipzigerstraße Nr. 3, am 15. Oktober, in den Stunden von 9 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends, und am 16. Oktober, Vormittags von 8 Uhr ab, offen liegen wird. ;

In diesem Bureau werden auch die Legitimationskarten für die Eröffnungssitzung ausgegeben und alle sonst erforder⸗ lichen Mittheilungen in Bezug auf dieselbe gemacht werden.

Berlin, den 7. Oktober 1871.

Das Reichskanzler⸗Amt. Delbrück.

Verordnung, betreffend die Besorgung von Schreiben mit Behändigungsscheinen durch die Postanstalten.

Auf Grund des §. 57 des Gesetzes über das Postwesen vom 2. November 1867 wird Folgendes bestimmt:

Vom 15. Oktober d. J ab werden die Postanstalten auch von Privatpersonen Schreiben mit Behändigungs— scheinen zur postamtlichen Insinuation annehmen.

In Betreff der Bestellung dieser Schreiben gelten die Be— stimmungen im §. 38 Nr. L. und JI. des Reglements vom I. Dezember 1867 zu dem Gesetze über das Postwesen vom 2. November 1867, jedoch mit der Maßgabe, daß die Briefträ⸗ ger nicht befugt sind, die von Privatpersonen ausgehenden Schreiben mit Behändigungsschein an die Stuben oder Haus— thür des Adressaten zu befestigen.

Die gegen Behändigungsschein zu insinuirenden Schreiben müssen in Briefform zur Post geliefert werden. Gelder oder Gegenstände von Werth dürfen solchen Schreiben nicht bei—⸗ gefügt sein; eben so wenig darf Postvorschuß auf dergleichen Sendungen entnommen werden.

Jedem Schreiben muß ein gehörig ausgefülltes Formular zum Behändigungsschein offen beigefügt sein. Solche Formu⸗ lare zu Behändigungsscheinen können bei allen Postanstalten bezogen werden, und zwar zum Preise von 4 Sgr. für 5 Stück.

Die Adresse des Schreibens ist mit dem Zusatze »Mit Behändigungsschein« zu versehen. Auf die Außenseite des zu⸗— sammengefalteten Formulars zum Behändigungsschein ist vom Absender des Schreibens die für die Rücksendung erforderliche Adresse zu setzen.

An Gebühren kommen in Ansatz:

I) das tarifmäßige Porto für die Beförderung des Schrei- bens nach dem Bestimmungsorte und bezw. für die Rück—⸗ sendung des Behändigungsscheins, und

Y eine Insinuationsgebühr von 2 Gr. bezw. 7 Kr.

Diese Beträge können entweder vom Absender oder vom Adressaten entrichtet werden. Will der Absender die Gebühren tragen, so zahlt er bei der Einlieferung des Schreibens zun chst nur das tarifmäßige Porto für die Beförderung des Schrel— bens nach dem Bestimmungsorte, die anderen Beträge werden erst auf Grund des vollzogen zurücklommenden Behändigungs. scheins von dem Absender eingezogen. Falls die Insinuation nicht ausgeführt werden kann, kommt nur das tarifmäßige Porto für die Beförderung des Schreibens nach dem Bestim. mungsorte zum Ansatz.

An Einwohner im Orts. oder Landbestellbezirke der Auf. gabe⸗Po—stanstalt werden Schreiben mit Behändigungsschein unter denselben Bedingungen wie an Adressaten im Bereiche anderer Postorte angenommen.

Berlin, den 22. September 1871.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.

Verkauf der Formulare zu Postmandaten.

Die Fozmulare zu den, vom 15. Oktober C. ab mit der Post zu versendenden Postmandaten, sowie zu Behändigungsscheinen, werden vom Dienstage, den 10. d. M., ab bei den il Poslanstalten zum Verkaufe bereit gehalten werden.

Der Preis beträgt 4 Sgr. für je 5 Stück der Postmandate bezw. Behändigungsscheine.

Berlin, den 7. Oktober 1871.

Der Kaiserliche Ober-⸗Post ⸗Direktor. Sach ße.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Gutsbesitzer und Kreis⸗Deputirten Alfred Ster— nickel zu Eupen zum Landrathe des Kreises Eupen zu er— nennen.

Berlin, 8. Oktober. Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl von Preußen ist gestern von Rathenow nach Jagdschloß Glinike zurückgekehrt.

Ju stiz · Ministerium.

Der Rechtsanwalt und Notar Rosinski in Rosenberg ist in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Oppeln, mit An— weisung seines Wohnsitzes daselbst, versetzt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Minister des Königlichen Hauses, Freiherr von Schleinitz, aus Italien;

e. Excellenz der General der Infanterie und komman— dirende General des X. Armee⸗Corps, von Voigts-⸗Rhetz, von Hannover;

Se. Excellenz der General ⸗Lieutenant und Commandeur . 1. Garde⸗Infanterie⸗Division, von Pape, aus der Rhein—

rovinz;

Der General⸗Major und Inspecteur der 3. Ingenieur— Inspektion, von Biehler, aus den westlichen Provinzen;

Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs-⸗Rath und Ministerial · Direktor Mac Lean aus Schlesien.

Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Gouverneur von Königsberg, Baron von Buddenbrock, nach Königsberg in Preußen.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 9. Oktober. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heut den Vortrag des ECivil— Kabinets und des Kriegs⸗Ministers entgegen, empfingen den Feld⸗Marschall Grafen Moltke und den General -⸗Licutenant von Podbielsky, sowie den Oberst⸗Kämmerer Grafen von Redern und den Staats-Minister von Uhden. Um 2AUhr begaben Sich Se. Majestät mittelst Extrazuges, begleitet von Sr. Durchlaucht dem Fürsten Bismarck und dem Flügel Adjutanten Grafen 3 nach Hoppegarten, um dem Militär⸗Jagdrennen bei⸗ zuwohnen.

„Ihre Majestät die Kgiserin-Königin ertheilte dem Königlich Großbritannischen Botschafter Lord Augustus Loftus die nachgefuchte Abschieds-Audienz. Ihre Majestät empfing den Besuch Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin

Heinrich der Niederlande. Gestern verabschiedeten sich Ihre

Königliche Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von 5 bei ihrer Rückkehr nach der Mainau, von der Kaiserin⸗ nigin.

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Ihre Majestät die Kgiserin⸗Königin hat dem Magistrat zu Berlin auf dessen Glückwunschschreiben zu Aller⸗ höch der n s Geburtsfest das nachstehende Antwortschreiben

en lassen: un, danke dem Magistrat zu Berlin aufrichtig für die Mir zum Geburtstag dargebrachten Glückwünsche. Dieselben erinnern an die große und ernste Zeit, in der das Vaterland sich einmüthig erhob und Schuß und Einheit erkämpfte. Welch hervorragenden Antheil die Berliner Bürgerschaft daran genommen, wird in der Geschichte un— vergessen sein, und jeder, dem es, wie Mir, vergönnt gewesen, Zeuge dieser Opferfreudigkeit aller Klassen und Stände zu sein, wird mit bewegtem Herzen daran zurückdenken. Gott schütze auch ferner die Stadt und erhalte ihr diesen Geist, der das Größte wirkt und schafft.

Baden, den 3. Oktober 1871.

Augusta. An ben Magistrat zu Berlin.

Der Ausschuß des Bundes rathes für Rechnungs—⸗ wesen hielt heute eine Sitzung ab.

Das Staats⸗Ministerium trat gestern zu einer Sitzung zusammen.

Dem Königlichen Haupt Bank⸗Direktorium ist von der obersten Postbehörde die Mittheilung gemacht worden, daß die Postanstalten Anweisung erhalten haben, es nicht mehr zu be⸗— anstanden, wenn bei Packeten mit Werthangabe die Signatur durch Aufkleben eines Stückes Papier hergestellt ist. Doch muß das Papier seiner ganzen Fläche nach auf die Sen— dung aufgeklebt (nicht aufgenäht 2c sein. Ein Aufnageln von Pappstücken auf Kisten, Fässern u. dgl. zum Zwecke der Signatur ist nicht gestattet. .

Morgen beginnt (S. Amtliches) bei den Postanstalten der Verkauf der Formulare zu den, am 15. d. M. ins Leben tretenden Postmandaten (5 Stück für Sgr.) Sie sind für Inlassos bis 50 Thaler bestimmt. Das sehr einfache Verfahren ist Folgendes: Der Absender füllt das Mandatformular dem Vordruck entsprechend aus, und schließt es, nebst der zugehörigen quittirten Rechnung (dem Wechsel, Coupon, Schuldschein 2c in ein Couvert ein, welches von ihm an diejenige Postan— stalt zu adressiren ist, in deren Stadt oder Landbestell⸗Bezirk der Schuldner wohnt. Auf der Adresse des Couverts ist der Vermerk »Postmandatsbrief⸗ zu machen. Der Brief wird dann rekommandirt an die Postanstalt des Be— stimmungsorts befördert, diese össnet das Couvert und zieht von dem Schuldner unter Präsentation des Mandats und dessen Belages (Quittung, Wechsel 24) durch den Briefträger den Betrag ein, welcher demnächst durch Post— anweisung sofort direkt an ben Absender übermittelt wird. Der Mandatsbrief ist mit Freimarken im Werthe von 5 Sgr. zu frankiren (3 Sgr. für den rekommandirten Brief, 2 Sgr. Gebühr für die Einziehung des Betrages). Die Großherzoglich badische Postverwaltung hat sich dem neuen Verfahren bereits angeschlossen, und ungeachtet der Kürze der Zeit es ermöglicht, daß ebenfalls vom 15. Oktober ab, so— wohl im inneren Verkehr des Großherzogthums, als im Wechsel— verkehr zwischen Baden und Norddeutschland, und Baden und Elsaß Lothringen die Postmandate ins Leben treten können. Wie wir hören, sind auch von der bayerischen und württem— bergischen Postverwaltung die nöthigen Schritte bereits geschehen, um die Mandate etwa zum 1. November einzuführen; die Verhälinisse liegen in diesen beiden Gebieten etwas schwieriger, als in dem zum 1. Januar 1872 in den Reichspostverband tretenden Großherzogthum Baden.

Der franzöͤsische Finanz⸗Minister Po uyer⸗Quertier ist gesten mit dem Staatsrath und Direktor Ozenne, den Grafen von Föneélon und von Valon und Hrn. Alfred Gold— 6 von Paris hier eingetroffen und im Hotel Royal ab⸗ gestiegen.

. Der von Leipzig um 7 Morgens fahrplanmäßig hier ankommende Schnellzug ist gestern ohne Anschluß von Bayern hier angekommen, weil der Zug 3 Stunde verspätet von 0! abgelassen war. J

auenburg. Ratzeburg, 7. Oktober. In den in dieser

Woche abgehaltenen Sitzungen ber Ritter- und Landschaft des Herzogthums Lauenburg wurden das Pensionksgesctz für Eivilbeamte seinem ganzen Inhalte nach, die schleswig— holsteinische Landgemeinde Ordnung mit einigen Abänderungen der Regierungsvorlage, vorzüglich in Betreff der bewilligten Wahl des Gemeindevorstandes, und endlich das Gesetz, betr. die Ausgabe von Werthpapieren, angenommen. Noch nicht an⸗ genommen ist die regierungsseitig beantragte Aufhebung des Meierrechts. Die Rechnungsablage der landschaftlichen Kasse wurde richtig befunden, und ein Schreiben der Regterung, be⸗ treffend die Frage, ob der Landarmen⸗Verband von jetzt an

oder Ritter und Landschaft wie bisher die Fürsorge für Taub⸗ stumme, Blödsinnige und Blinde zu übernehmen habe, wurde dahin beantwortet, daß es in dieser Beziehung wie bisher ge— halten werden solle.

Bayern. München, 6. Oktober. Der Gesandte Bayerns am württembergischen Hofe, Legations⸗Rath Freiherr v. Gasser, wurde zum Geheimen Legations-Rath erster Klasse befördert, und derselbe zugleich zum außerordentlichen Gesandten am Großherzoglich hessischen Hofe, dann der Minister ⸗Resident bei der schweizerischen Eidgenossenschaft, Geheime Legations⸗Rath Freiherr v. Bibra, zugleich zum Minister⸗Residenten am Groß herzoglich badischen Hofe ernannt.

J. Oktober. In der Sitzung der Abgeordneten kammer erklärte Graf , die Interpellation des Abg. Herz und Genossen Namens des Gesammt⸗Ministeriums demnächst zu beantworten. Der Kriegs ⸗Minister antwortete auf die Interpellation des Abg. Louis, betr. die Entfestigung von Landau: Die Abtragung der entbehrlichen Werke von Landau werde vorgenommen werden; die Abtretung von Terrain an die Stadtgemeinde werde nicht unentgeltlich erfolgen. Auf die Interpellation des Abg. Golsen, betr. die Entschädigung für Vorspannleistungen der Pferdebesitzer der Pfalz, werden die Minister des Krieges und des Innern später antworten. Auf die Interpellation des Frhrn. v. Hafenbrädl, betr. die Streuabgaben ꝛc. in den Königlichen Forsten, antwortete Staatsrath v. Fischer, die ö habe das in der Interpellation erwähnte Verbot nicht erlassen. Graf Hegnenberg erklärte auf die Interpellation des Abgeordneten Greil bezüglich der Vertagung Des Landtags während der Reichstagssession: Diese Angelegenheit gehöre in das Gebiet der Königlichen Befugnisse; wenn eine offizielle Mit= theilung über die Eröffnung des Reichstags erfolgt sein werde, werde die Staatsregierung dem Könige den Antrag auf Ver— tagung des Landtags unterbreiten. Darauf wurde der Tax— gesetzentwurf nach den Ausschußvorschlägen angenommen.

Sachsen. Dresden, 7. Oktober. Der Großherzog von Sachsen⸗Weimar hat gestern Nachmittag dem Könige und der Königin auf Schloß Weesenstein seinen Besuch abge— stattet und daselbst mit Ihren Majestäten dinirt. Heute früh ist der Großherzog nach seiner Besitzung Heinrichau (in Schle— sien) abgereist, wo seit einiger Zeit auch die Großherzogin weilt.

Von den 29 Ergänzungswahlen zum Landtage ist, wie das »Dresoner Journal« meldet, das Resultat von 28 nunmehr bekannt. Es wurden wiedergewählt 7 Kandidaten der liberalen, G Kandidaten der konservativen Partei. Neu ge— wählt wurden 8 Liberale, 7 Konservatiy?. Der noch ructstän-⸗ dige Wahlbezirk war bisher durch einen konservativen Abgeord⸗— neten vertreten, dessen Wiederwahl wahrscheinlich ist.

Baden. Karlsruhe, 6. Oktober. Gestern Abend 6 Uhr

sind Ihre Kaiserlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin des Deutschen Reiches von dem Aus⸗ fluge nach Heidelberg hierher zurückgekehrt und wurden am Bahnhof von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog begrüßt und in das Residenzschloß geleitet. Unmittelbar nach der An⸗ kunft empfing der Kronprinz unter den Säulen des Schlosses das gesammte Offizier Eorps der Garnison Karlsruhe in Ab— wesenheit des Großherzogs. Die Offiziere wurden theils durch den General von Werder, theils durch die betreffenden Regi⸗ ments-Commandeure dem Kronprinzen vorgestellt. Der Kron— prinz richtete an das ganze Offizier Corps eine Ansprache, in welcher Höchstderselbe den Leistungen der badischen Truppen im letzten Feldzuge das xreichste Lob spendete. Mit der wärmsten Theilnahme erkundigte sich Se. Kaiserliche Hoheit bei vielen Offizieren nach deren Erlebnissen während des vergangenen Krieges. Heute früh 7 Uhr 35 Minuten verließen die Kron⸗ prinzlichen Herrschaften die Residenz, um sich zum Besuche des . und der Fürstin von Leiningen nach Waldleiningen u begeben. . 2. 7. Oktober. Der Großherzog, welcher gestern Se. Majestät den Kaiser bis Darmstadt begleitet hatte, benutzte die Zeit bis zum Abgang des nächsten Zuges nach Karlsruhe, dem Großherzog von Hessen einen Besuch abzustatten. Heute früh 1 Uhr kehrte Se. Königliche Hoheit in die Residenz zurück, be— gab sich aber bereits um halb 8 Uhr nach Bruchsal, um die Brandstätte des Zellengefängnisses zu besichtigen und von den Anstalten Kenntniß zu nehmen, welche getroffen waren, um die durch den Brand verursgchten Störungen zu beseitigen. Der Großherzog kehrte gegen Mittag nach Karlsruhe zurück.

Die Großherzogin ist heute Nachmittag mit der Prinzessin Victoria nach Baden gereist. Der Großherzog wird sich morgen Nachmittag ebenfalls dorthin begeben. Nächsten Montag, den 9. Oktober, gedenken die höchsten Herrschaften auf die Mainau zu gehen, um dort noch einige Zeit zu verbleiben.

Das heute erschienene Geseßes⸗ und Verordnungs⸗ blatt enthält eine Bekanntmachung des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses, der Justiz und des Auswärtigen: die