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Vonrsitrendler des Anfsichtsraths
Hartwich, Mirklicher Geheimer Oher-Regierungs- Bath und vortragender Rif
hei dem Rkeichskanvler- Unt. (ür das Eisenbahnwesen.)
Die Gesellschaft hat den Lweck:
1) Bauwerke und hauliche Anlagen, inshesohdere Lisenhahnen und offen liche Verkehrswege auszuführen, mit den höthigen Einrichtungen un hetriehsmmitteln auszuristen, anch selbstständige Betriehsanlagen a ssentlichen Verkehrswegen herzustellen:
Y Kohtessionen zur Anlage von kisenhahnen und dem fsentlichen Un kehre dienenden Unternehmungen, sowie zum Betriche derselben hach IUlslchen und zu erwerben;
3) bestehende kisenhnhnen annmkaufen oder zu pachten und deren hetris
Sowie ühßerhaupt den Betrieh öffentlicher Verkehrsanstalten zu äh nehmen.
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
Königlich
Das Abonnement beträgt I Thlr. 7 Sgr. G Pfg. für das Pierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile S5 Sgr.
Preustischer Staats⸗Anzeiger.
/ —Q— Alle Post⸗Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an, für gerlin die Expedition: Zietenplatz Nr. X. — — —
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M 145.
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Berlin, Dienstag den 17. Oktober, Abends. 1871.
Abonnements ⸗Bestellungen auf den Deutschen Neichs⸗ und Königlich Breußischen Staats⸗ Anzeiger für das laufende Quartal nehmen für Berlin die Expedition dieses Blattes, Zieten ⸗ Platz Nr. 3, außerhalb jedoch nur die Post · Aemter resp. Feldpost Anstalten entgegen.
Der Abonnementspreis für das Quartal des aus dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger und dem Königlich Preußischen Staats ⸗Anzeiger bestehenden Gesammtblattes beträgt 1 Thlr. 7 3 Sgr. Eine Nachlieferung bereits erschienener Nummern kann
nur soweit erfolgen als der Vorrath reicht.
Während der Dauer der Sessionen des Deutschen Reichstags und des preußischen Landtags werden über deren Sitzungen Referate, welche den Gang der Verhandlungen übersichtlich darstellen und die Beschlüsse der Versammlungen enthalten, in den Deutschen Reichs und Königlich Preußischen Staats Anzeiger aufgenommen.
Sodann publizirt derselbe den Wortlaut der Gesetzentwürfe nebst Motiven, welche im Namen der verbündeten Regierungen dem Deutschen Reichstage und von der Königlich preußischen Staatsregierung dem preußischen Landtage vorgelegt werden, sowie die nach dem stenographischen Berichte mitgetheilten Auslassungen der Bevollmächtigten zum Bundesrath und Bundes ⸗Kommissarien resp. Minister und Regierungs⸗Kommissarien, namentlich sofern dieselben im Anschlusse an die Motive
Die Cesellschaft kann die innerhalh ihrer Hweche liegenden eschäfte alli
oder in Gemeinschaft mit anderen Perschen oder Gesellschaften für eigene olt fremde Rechnung besorgen.
Us ist ihr gestattet, sich als Gesellschafter oder Mktiohär hei anderen Gesch Schasten, für welche sie Bauten ausführt, Betriehscinrichtungen, oder den hetrie Selbst ühernimmt, n hetheiligen. Sie wird hestreht sein, die Entwichelung e deutschen Handels u5nd Verkehrs durch die Darhietung tüchtiger technischt
kKrälte für die Untersuchung, Musführung und Ausristung nützlicher Verkehrsweg Und Verkehrseinrichtungen zu fördern.
Die Gesellschalt ist aus einer Vereinigung bedeutender Deutscher Banken inf Bankhäuser hervorgegangen. Hervorragende hersönlichhkeiten Sind für die technische Leitung gewonnen. Schon diese Grundlagen des Unternehmens verbürgen seine Lrtragssähighe Mie Statuten bieten üherdies die dewähr für die Kolidität der Geschüsf führung. lit Rücksicht auf die in grosser Anzahl in Aussicht stehenden isehnbah halten und die von ähnlichen Gesellschaften erzielten Erfolge ist hiernach eil hedeutende Prosperitüt des Unternehmens mit Bestimmtheit n erwarten. (um
für die Interpretation der Gesetze von Wichtigkeit sind.
Besondere Beilagen zum Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats ⸗Anzeiger, wie sie mit
demselben seither ausgegeben worden sind, werden auch ferner erscheinen.
Dieselben sind bestimmt, Aufsätze über deutsche
und preußische Geschichte, Landes, und Staatstunde sowie über deutsche Kunst, Literatur und Kulturgeschichte zu bringen.
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Marine⸗Intendanten Geheimen Admiralitäts⸗Rath Wandel zu Stettin, den Rothen Adler Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Korvetten-Kapitän Freiherrn von der Goltz, kommandirt zur Dienstleistung im Marine⸗Ministerium, dem Korvetten⸗Kapitän z. D. Olberg, interimistischer Marine⸗ Depot Direktor und Hafen⸗ Kommandant zu Geestemünde und dem Hauptmann Vogel, A la suite der See-Artillerie⸗ Abtheilung, Artillerie⸗Direktor der Werft in Wilhelmshaven und Artillerie Offizier vom Platz daselbst, den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse, dem Korvetten -Kapitän und Ober-Werft— Direktor Przewisins ki zu Wilhelmshaven, dem Major Hundt, à la suite der See-⸗Artillerie und Artillerie⸗Offizier vom Platz der Hafenbefestigung von Kiel, so wie dem Major Pitsch vom Stabe des Ingenieur- Eorps und Festungs-Bau⸗ Direktor in Wilhelmshaven den Königlichen Kronen- Orden dritter Klasse; dem Marine ⸗Schiffbau-Direktor Guyot zu Wilhelmshaven und dem Marine⸗Schiffbau⸗Ober - Ingenieur Hildebrandt zu Danzig den Königlichen Kronen⸗Orden vier— ter Klasse; und endlich dem Marine⸗Werkmeister Käthler zu Wilhelmshaven das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Dentsche s Ne ich.
Verordnung, betreffend die Bücher ⸗Bestellzettel.
Auf Grund des §. 57 des Gesetzes über das Postwesen vom 2. November 1867 wird Folgendes bestimmt:
Der Absatz XI. des §. 14 des Reglements vom 11. De- . 1867 zu dem Gesetze über das Postwesen, welcher autet:
»Den Korrekturbogen können Aenderungen und Zusätze, welche die Korrektur, die Ausstattung, und den Druck be— treffen, hinzugefügt, auch kann denselben das Manufkript beigelegt werden. Die bei Korrekturbogen erlaubten Zusätze können in Ermangelung des Raumes auch auf besonderen, den Korrekturbogen beigefügten Zetteln angehracht sein.«
erhält den Zusatz:
»In den Bücher ⸗Bestellzetteln nach der von der Post⸗
verwaltung vorgeschriebenen Form kann die Bezeichnung der !.
bestellten Bücher, Zeitschriften, Bilder und Musikalien hand- schriftlich erfolgen. « Berlin, 14. Oktober 1871. Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.
In Bitschweiler bei Thann wird am 14. d. M. eine Telegraphen⸗ Station mit beschränktem Tagesdienst eröffnet. Straßburg, den 12. Oktober 1871. Raiserliche Telegraphen ˖⸗ Direktion.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den Landrath des II. Jerichower Kreises Heinrich Carl Ludwig Adolph Emil von Brauchitsch in Genthin zum Ober⸗Regierungs⸗Rathe und Regierungs⸗Abtheilungs⸗Dirigenten zu ernennen;
Dem Regierungs und Bau ⸗Rath Wurffbain zu Arnstadt den Charakter als Geheimer Regierungs- Rath; und .
Den vier Inhabern des unter der Firma Matthäus Müller zu Eltville im Rheingau bestehenden Weingeschäfts, Namens Franz Bernhard Adam und Fritz Müller, das Prädikat Königlicher Hoflieferanten zu verleihen.
Allerhöchste Kabinets - Ordre vom 23. Septem— ber 1871, betreffend Ressort-Verhältnisse und Uniforms⸗ Abzeichen des Eisenbahn⸗-Bataillons. . Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich in Ergän⸗ zung der in Meiner Ordre vom 19. Mai d. J. enthaltenen Festsetzungen Betreffs der Ressort Verhältnisse des Eisenbahn⸗ Bataillons das Nachstehende:
1) Das Bataillon wird dem General-Kommando des Garde= Corps in allen denjenigen Beziehungen unterstellt, in welchen das Garde⸗Pionier Bataillon von demselben ressortirt /
2 Kertktimmandeur des Etenbahn. Bataillons verleike Ich das Recht zur Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit