2702
die Mittel bereit zu halten, welche erforderlich sind, um bei aus- brechendem Kriege über die ersten finanziellen Schwierigkeiten hinweg⸗ zukommen. In dieser Beschränkung seiner Aufgabe bildet der Kriegö—⸗ schatz die nothwendige finanzielle Ergänzung des Instituis der allge⸗ meinen Wehrpflicht. Denn eben weil das letztere darauf berechnet ist, mit knappen Friedenscadres die rasche Aufstellung einer um fangreichen Kriegsformalion zu ermöglichen, werden bei ausbrechen⸗ dem Kriege, wenn durch die Mobilmachung plötzlich die ausgedehnte Kriegsformation ins Leben gerufen und mit Pferden und Vorräthen ausgestattet werden soll, sehr bedeutende unmittelbar bereite Mittel erforderlich. Durch diefe Aufgabe des Kriegsschatzis war einerseits die Beschränkung seines Umfanges auf ein Maß ermöglicht, welches hinreicht, um die beim Beginn der Mobilmachung auflaufenden außer- ordentlichen Ausgaben zu vbestreiten, andererseits gewinnt er durch dieselbe die durchaus feiedliche Bedeutung einer Geldreserve, welche nicht eine Vorbereitung zur Führung eines bestimmten Krieges, son⸗ dern lediglich einen Bestandtheil derjenigen Kriegsbereitschast Lildet, 3 bei unserem Heeressystem während des Friedens nothwen— g ih. Rö Im Wege des Kredits können allerdings gegenwärtig verhältniß. mäßig rasch umfangreiche Mittel beschafft werden. Allein schon die legislative Behandlung der Kreditfragen nimmt eine Zeit in Anspruch, während welcher bei plötzlich eintretender Kriegsgefahr zur Mohil⸗ machung schon sehr ausgedehnte Mittel nothwendig verwendet sein müssen, wenn nicht die Insfeldstellung der Truppen in einem für die Hegritet des Gebiets und die Geschicke der Nation verhängnißvollen rade verzögert werden soll. Ueberdies pflegt unmittelbar heim Ein tritt der Kriegsgefahr der Geldmarkt sich in einer Lage zu befinden, die während der wenigen Tage in welchen die Mittel zur Bestreitung der Mobilmachungskosten großentheils bereit stehen müssen, die Be⸗= schaffung derselben im Wege des Kredits nahezu unmöglich macht.
Der preußische Kriegsschatz hat sich in der eben bezeichneten Be— deutung in dem letzten Kriege nicht nur als eine nüßliche Hülfe, sondern als ein Element der Kriegsbereitschaft bewährt, welches nicht 4 3 höchsten Gefahren für die Nation vernachlaͤssigt wer— en darf.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist bestimmt, die Institution eines Kriegsschatzes als nothwendige Ergänzung des gemeinsamen Wehrsystems für das Reich ins Leben zu rufen.
Die Höhe des Reichskriegsschaßes ist in dem §. J desselben auf 40 Millionen Thaler normiri. Da dieser Betrag schon durch die ein⸗ maligen Ausgaben für die Mobilmachung der Armee des Norddeut⸗- schen Bundes im Jahre 1870 überschritten wurde, so reicht derselbe bei Weitem nicht aus, uin die durch eine Mobilmachung des ge— sammten deutschen Heeres veranlaßten einmaligen Ausgaben zu decken, vielmehr ist bei seiner Normirung darauf gerechnet, daß im Falle ausbrechenden Krieges die Faktoren der Gesetzgebung sofort zu⸗ sammenberufen werden, um die Wege des Kredits für die Beschaffung der Mittel nicht nur zu den laufenden Ausgaben der Kriegfuͤhrung, sondern auch zur Deckung eines erheblichen Restbedarfs an einmaligen Kosten der Mobilmachung zu eröffnen.
Die im zweiten Alinea des §. 1 in Betreff der Verfügung über die Bestände des Reichskriegsschaßes getroffenen Vorschriften sind der Bestimmung desselben zur Herstellung augenblicklicher Kriegsbereitschaft unter Wahrung des bei Verfügungen über Reichsmittel den Faktoren der Gesetzgebung zuständigen Rechts der vorgängigen oder nachträg - lichen Genehmigung angepaßt.
Um dem Reichskriegsschatz die Bedeutung einer dauernden Insti— tution des Reichs zu gehen, sind demselben für den Fall eingetretener Verminderung des Bestandes bestimmte Einnahmen zuzuweisen, durch deren Zufluß er wieder zur normalen Höhe ergänzt werden kann.
Dem preußischen Staatsschatze wurden bei seiner im Jahre 1820 erfolgten Neubegründung an Einnahmen die Verwaltungs⸗Neberschüsse und die zufälligen Einnahmen des Staates zugewiesen. Ueber die Verwaltungs ⸗Ueberschüsse ist durch Art. 70 der Reichsverfassung be—⸗ reits verfügt, so daß nur die , . nicht aus den regelmäßigen Einnahmequellen fließenden Einnahmen dem Reichsschatze durch §5 2 im Fall eingetretener Verminderung seines Bestandes his zur Wieder- erreichung desselben zugewiesen werden konnten. Da auf erhebliche zufällige Einnahmen nur ausnahmsweise gerechnet werden kann, so mußte, wie unter Nr. 2 geschehen, auch auf die durch den Reichshaus— halts ⸗Etat erforderlichenfalls behufs Beschleunigung der Wiederergän⸗ zung zu überweisenden Mittel hingedeutet werden.
Die im §. 3 vorgeschriebenen Vorschriften über die Kontrole der Verwaltung des Reichskriegsschatzes schließen sich den Bestimmungen über das Reichsschuldenwesen an. Die Heranziehung der Reichs. schuldenkommission dürfte sich theils mit Rücksicht auf den vorhande⸗ nen Organismus, theils durch die Analogie der Interessen bei aktiver und passiver Vermögensverwaltung rechtfertigen.
— Dem Geseßentwurf, betreffend die auf Grund des Gesetzes vom 21. Juli 18709 aufgenommene fünfprozen tige Anleihe (s. Nr. 145 d. Bl.) sind folgende Motive beigefügt:
Die von Frankreich zu zahlende Kriegsentschädigung ist in erster Linie zur Deckung der Kriegskosten bestimmt. Es empfiehlt sich daher, die für Rechnung des vormaligen Norddeutschen Bundes zur Beschaf⸗— fung der Geldmittel für die Kriegführung aufgenommenen Anleihen zu lilgen, sobald die auf diese Entschädigung eingehenden und dem Norddeutschen Bunde überwiesenen Zahlungen solches gestatten. Denn von diesem Augenblick an würden die zur Verzinsung dieser Anleihen erforderlichen, sehr beträchtlichen Summen nutzlos verausgabt werden.
In diesem Sinne ist bereits mit der Abtragung der in Form von Schatzanweisungen übernommenen Schuldverpflichtungen so weit vor⸗ gegangen, daß an Stelle der fällig gewordenen Schatzanweisungen neue nicht wieder ausgegeben wurden, und daß diejenigen Schatzanweisun⸗ gen, deren Kündigung vorbehalten wurde, zu nahen Terminen ge—⸗ kündigt worden sind. 9.
Bl. S. 505) und vom 27.
Auf Grund der beiden Kreditgesehße vom 21. Juli und 29. No. vember v. J. (Bundes⸗Gesetzblatt Seite 491 resp. 619), nach welchen im Wege des Kredits 120 beziehungsweise 100, zusammen 229 Millto. nen Thaler flüssig zu machen warten, sind ausgegeben worden und zwar
I) auf Grund des Gesetzes vom 21. Juli v. J. a) Schuldverschrel. bungen der fundirten fünfprozentigen Anleihe von 1870 zum hee, werthe von 1137773, 300 Thlr. mit einem Realisationsertrage von 1043696474 Thlr. b)] fünfprozentige Schatanweisungen, fällig am 13Juli 1871 über 5,000,000 Thlr. mit einem Realisationsertrage von ö 00,9000 Thlr., am 1. August 1871 über 10, 000 000 Thlr. mit einem Realisationsertrage von 100009000 Thlr. 2) Auf Grund des Geseßztz vom 29. Rovember v. J. a) fünfjährige fuͤnfprozentige Scha tzan wei. sungen in zwei Emissionen zusammen zum Nominalwerthe von 029009 000 Thlr. mit einem Realisations ertrage von 95 752,560 Thlr b) fünsprekent. Schatzanweisungen, fällig am J. Jebrugr 1877 hn 24755600 Thlr., mit einem Nealisationsbetrage von 427,50 Thir. Im Ganzen sind durch Ausgabe von Schuldverschreibungen und
Schaßanweisungen zum Nominalwerthe von 235,026,800 Thlr. flüssig
gemacht 219,369, 647 Thlr.
Von den kfurzfristigen Schaßanwelsungen sind eingezogen: am 1. Juli d. J 5000000 Thlr., am 1. August d. J. 10 060,060 Thlr. ferner am 1. Februar k. J. fällig 4 247,500 Thlr. Von den fuͤnf⸗ jährigen Schazanweisungen ad Za sind gekündigt: zur Einlösung am 1. Januar k. J. die J. Emission 51,000,600 Thlr., zur Einloͤsung am 1. Februar k J. die II. Emission 5l, 000, 000 Thlr., so daß also tm Ganzen 121,247,509 Thlr. theils abgetragen sind, theils bis zum LA Februar k. J. fällig werden und nur noch die ausgegebenen Schuld verschreibungen der fünfprozentigen Anleihe ven 1870 uber im Ganzen 1135773, 300 Thlr. der Kün igung bedürfen.
Zur Kündigung dieser auf Grund des Gesetzes vom 21. Juli v. 3 nach Maßgabe der Allerhöchsten Erlasse vom 24. Juli v. J. (B.- CG. Janugr d. J. (R. G. BI. S. 29) ausge. gebenen fünfprozentigen Anleihe des Rorddenischen Bundes bedarf ez nach der Bestimmung im §. 3 jenes Geseßzes einer besonderen geses— . ö gung durch welche zugleich die Kündigungefrist festge⸗ etzt wird.
Diese Ermächtigung herbeizuführen, ist der Zweck des vorliegenden Gesetzentwurfs. ö
Es ist in Aussicht zu nehmen, daß der Antheil der Staaten des vormaligen Norddeutschen Bundes an der vertragsmäßig bis zum 1. Mai k. J. zur Zahlung gelangenden vierten halben Milliarde der Kriegsentschädigung die zur Rückzahlung dieser Anleihe noch noöthigen Mittel gewähren wird. Da sich indeß nicht mit Bestimmtheit über⸗ sehen läßt, bis zu welchem Zeitpunkte die zur Rückzahlung der An— leihe erforderlichen Mittel angesammelt sein werden, so war es nicht thunlich, den Kündigungstermin in das Gesetz selbst aufzunehmen. Es blieb nur übrig, dem Reichskanzler die Bestimmung dieses Ter— mins zu überlassen und die durch das Gesetz zu treffende Bestimmung auf die Festsetzung der Kündigungsfrist zu beschränken.
— Der Gesetentwurf, betreffend die Kontrole des Reich shaushalts für das Jahr 1871 (s. Nr. 145 d. Bl.) hat folgende Motive:
Zur Sicherstellung der gewissenhaften Befolgung und gleichmäßt— gen Handhabung der auf das Rechnungswesen bezüglichen Vorschrif⸗ ten, sowie zur Vorbereitung der Beschlußnahme des Bundesrathes und des Reichstages über die Entlastung der Bundesverwaltung ist durch Gesetz vom 4. Juli 1868 (B.-G. Bl. S. 433) der preußischen Ober⸗Rechnungs kammer unter der Benennung: »Nechnungshof des Norddeutschen Bundes« die Kontrole des gesammten Bundes⸗Haus—⸗ haltes durch Prüfung und Feststellung der Rechnungen über Ein— nahmen und Ausgaben von Bundesgeldern, über Zugang und Ab— gang von Bundeseigenthum und über die Verwaltung der Bundekt— schulden übertragen worden.
Diesem Delegationsverhälinisse war indeß insofern nur ein pro⸗ visorischer Charakter gegeben, als nach §. 1 des erwähnten Gesetzes die Befugnisse der preußischen Ober⸗Rechnungskammer lediglich für die Jahre 1867, 1868 und 1869 zu Recht bestehen sollten. Es war die Absicht, mit Ablauf dieser Frist eine definitive Einrichtung auf Grundlage eines Gesetzes über die Rechte und Pflichten der obersten Rechnungsbehörde zu treffen. Als dieser Zeitpuntt herannahete, war die Königlich preußische Regierung mit der Vorbereitung eines, die Organisation der preußischen Ober ⸗Rechnungskammer betreffenden Gesetzes beschäftigt und stand dessen Vorlegung an den preußischen Landtag in Aussicht. Die verbündeten Regierungen hielten es bei solcher Sachlage für richtig, der Beschlußnahme uber die definitive Gestaltung der obersten Rechnung sbehsrde des Bundes bis zum Ab— schluß der über die Organisation der preußischen Ober⸗Rechnungs⸗ kammer zu gewärtigenden Verhandlungen Anstand zu geben und be— antragten daher in der vorjährigen Session des Reichstages ein ein—⸗ jährige Verlängerung des, durch das oben erwähnte Gesetz der Ober- Rechnungskammer ertheilten Mandats. Ihrem AUntrage entsprechend, wurde durch das Gesetz vom 11. März 1870 (B. G. Bl. S. 47) Be⸗ stimmung getroffen. (
Die damals vorausgesetzte Vorlegung eines Gesetzes über die Ober⸗Rechnungskammer an den preußischen Landtag ist durch den Krieg verhindert. Sie steht für die nächste Session desselben in Aus— sicht und die verbündeten Regierungen haben daher gegenwärtig die nämliche Lage vor sich, wie im vorigen Jahre. Wie damals halten sie es auch gegenwärtig für gerathen, die Verhandlungen im preußi— schen Landtage über die Organisation der preußischen Ober ⸗Rech⸗ nungskammer der Beschlußnahme über die definitiee Gestaltung der obersten Rechnungsbehörde des Reiches vorhergehen zu lassen.
2703
Statistische Nachrichten.
Ueber den Handel und die Industrie von Frankfurt a. M. entnehmen wir dem Jahresbericht der dortigen Handelskammer (s. auch Nr. 66 d. Bl) noch Nachstehendes: Von den gesammten Einnahmen bes Zollverelns an Ein und Ausgange abgahen im Jahre 1870
g 5 dh 40 Thlr.) treffen auf Frankfurt 928, 2890 Thlr. oder Jas pCt., 28 ̃ Fis pCt. mehr als im Jahre 1869. Unter den in Frankfurt ein- gegangenen Waaren sind besenders hervorzuheben: drel. und mehr. in n Baumwaollengarn (18,s0 pCt. der gesammten Zollvereing. einfuhr in diesem Artikch, undichte baumwollene Gewebe (orss pCt,), eine Bürsten und Siebmgcherwagren (14,11 pCt., WVurmsamen 1c. 12.24 pC i.), CThinarinde (1802 pCt), andere rohe Erzeugnisse zum edizinalgebrauch (82 pCt.), feine Eisen. und Stahlwaaren its pet), Behängę von Glas und dergl. (ho pCi), rohe Hafen ⸗ und Kaninchenfelle (20,19 pt), Gewebe aus Kautschuck in Ferbindung mit anderen Spinnmaterlalien (17,76 pCt.), leinene Leib- wasch: (27/88 pCt. turze Wagten ganz oder theilwiis aus edlen Metallen gefertigt (1000 pCt.), leinene Bänder u. dergl. (10,1 pet.), ebrannter Kaffee (17,87 pt), seidene Wgaren (11,13 pCt.), halb- eidene Waaren (9,00 pCt.), hüte ohne Garhitur (12,00 pCt.), Hasen. und Kaninchenhagre (1752 pt), wollene Fußteppiche (15,13 pCt. Die in Frankfurt versteuerten Mühlenfahrikate, 305,189 Ctr., re- präsentiten einen Berbrguch von 375 Pfd. 10 Loth per Kopf, gegen 2360812 Etr. oder 340 Pfd. 15 Loth per Kopf in 1859. Der Fleisch. verbrauch berechnet sich auf 156 862 Etr. oder 192 Pfb. 22 Loth per Kopf, gegen 140,915 Ctr, oder 170 Pfd. 29 Loth i. J. 1869. Die Brannt- weinsteuer stellte sich auf 7948 Thlr, die Braumalzsteuer auf 83/289 Thlr., gegen 11843 Thlr. resp 79340 Thlr. in 1869 — Dle Wein pt hwulsion in der Gemarkung Frankfurts belief sich auf 244 Ohm, 89 Ohm unter dem Ajäh⸗ rigen Durchschnitt. An Brennbolz würden 48,557 Gilbert (à4 2 Stecken zu 37,893 Kb. Wer kschuh) verkauft, gegen 436572 G. in 1869, an Wellen 5444260 Stack (1869: S27 750 Si,), an Hoizkohlen 20536 Butten à 1212 Liter 1869. 22379 B.). Die Steinkohleneinfuhr he⸗ trug 1918012 Cir, gen 13675, 725 Etr. in 1869. Auf dem Früh— jahrs⸗Nferdemarkt wurden 1584 11 gegen 1420 Pferde und 26,000 Thlr. in 1869. Der Groß. handel in Taschenuhren war im J. 1870 noch erheblich umfangreich als früher. Der Weinhandel führte 23474 Ohm ein, 21 825 Ohm aus, 9 39 898 und 24506 Ohm in 1869 Un Apfelwein wurden 2456313 Oem Netto versteuert, gegen 143823 Ohm in 1869.
Die Fabrikation von u fee f c, Instrumenten ist sehr unbe- deutend geworden. Für die Toiletteseifen⸗ und Parfümertiewaaren- Fabriken war das 6. 1870 ein sehr günstiges. Die 39 Brauereien verbrauchten 125,938 Etr. Malz und produzirten 157,423 Ohm Bier, 1544 Gtr. Malz und 1930 Ohm Bier weniger als im Jahre 1869. Die Setlereien hatten durch Militärlieferungen normale Beschäftigung. Die Ledereinfuhr zu den Märkten gi im Frühjahr 20 408 Ctr. (4 Ctr. mehr als im J. 1869), im Herbste 13526 Etr. (7278 Ctr. weniger als in 1869). Der Hasenhaarschneiderei kam die Cernirung von Paris sehr zu Statten.
Der Güterverkehr auf dem Main wurde durch 728 Schiffe (gegen 824 im Vorjahre) vermittelt. Derselbe umfaßte, ohne l ald fte und Getreide, 311,805 Ctr., 3894 Ctr. weniger als im J. 1869.
Straßburg, 13. Ottober. Die hoheren Lehranssalten in gam Elsaß Lothringen haben sammtlich am letzten Dienstag ihr neues Schuljahr begonnen. Das Lyceum in Straßburg zählt 170 Schüler, welche sich mit jedem Tage mehren; darunter sind bis jetzt 40 einge⸗ borene Elsässer und Lothringer. Das Internat der Ansialt beläuft sich auf 14 Zöglinge, und eg darf bemerkt werden, daß mehrere Nationalfranzosen aus dem Innern Frankreichs ihre Söhne gesandt haben, um einer deutschen Erziehung theilhaftig zu werden. Das Gymnasium in Buchgweiler hat mit 192 Schülern begonnen, wor— unter nur ein einziger eingewanderter Deutscher; Müblhausen zahlt 80, darunter die Söhne der angesehensten Familien; Colmar 84, dar- unter 60 eingeborne Elsässer; Metz 87, groͤßtentheils eingewanderte Deutsche; obwohl sämmtliche Lehrer daselbst franzoͤsisch sprechen und der Direktor ein Lothringer ist. .
Kunst und Wissenschaft.
Weimar, 17. Oktober. Die Deutfche Goethe ⸗Stiftung, deren Sitz und Vorstand sich hlerseibst befindet, hat seit einer Reihe von Jahren Preisbewerbungen für hervorragende Werke auf dem Ge— biete der bildenden Künste veranstaltet. In diesem Jahre wendet sie sich an die deutschen Bildhauer und fordert dieselben zu einer Preis bewerbung auf / deren Gegenstand der Entwurf eines Dentmals für die im siegreichen Kampfe für das deut sche Faterland gefallenen Krieger bildet. Gegenstand und Form der für die Lösung der gestellten Aufgabe zu wählenden Darstellung ist dem Künstler freigegeben, welcher außer einer plastischen Skizze des ganzen Denkmals in beliebiger Größe eine für Lasselbe bestimmte Statue oder ein zu demselben gehöriges Relief als Sipzimodell von mindestens
Centimeter Höhe ausgeführt bis zum J. August 1872 nach Weimar an das Großherzogliche Museum einzusenden hat. Bie Gencralver- sammlung, welche am 78. gLlugust 1877 in Weimar zusammentritt, ertennt auf Grund eines von Kunstverständigen abgegebenen Urtheils den Preis zu, welcher 1000 Thlr. beträgt. Dai Eigenthum des preis- gekrönten Entwurfs behält die Goethe⸗Stiftung, der Känstler dagegen das Recht der Reproduktion und der Vervielfältigung.
. WVerkehrs⸗Anstalten.
d Die Thüringische Eifenbahn hat nach dem Jahresbericht er Direltion pro 1570 am 3. Oktober 1870 dle neue Ear ge Hin hin ,n e felde 3161 Meilen, dem Verkehr übergeben, nachdem Gotha⸗ ühlhgusen (5 a0 Ml schon am 4. April 1870 erèffurt worden war. Die gene Bahn Gotha -L nefelde ist Son Mi. — Hos Neumeilen gleich z 14 Kilom. lang. Dle Länge der im Betrieb befindlichen Strecken er Thüringischen Bahn war Ende 1876: Halle ⸗Gerstungen 25,186
Pferde im Preisfe von 427,200 Thlr.
Meil, Corbetha⸗Leipzig 4298. Weißenfels. Gera 7, s16, Dietendorf⸗ Arnstedt 1343, Gotha ⸗Leinefelde gol, im Ganzen 47,5 13 Ml. Die Gera - Eichichter Bahn wird voraussichtlich bis zum Jahresschluß fertig gestellt werden. Der Bau der Bahn von Leipzig über Pegau nach Peitz ist erst nach Wiederherstellung des Friedens begonnen worden. Die Geleise auf den in Betrieb befindlichen Bahnstrecken betrugen Ende 1870 1504960 Ruthen, 873,14 Ruthen mehr als Ende 1865 Auf 7853,07 Ruth. Geleis wurden im Jahre 1870 die leichteren Schienen gegen schwerere ausgewechselt.
An Transportmitteln waren Ende 1870 102 Lokomotiven, 173 Personenwagen mit Salz Plätzen, 65 Gepäck. und 1917 Güterwagen (287/330 Ctr. Ladungs fählgkeits vorhanden.
Im Betriebe waren durchschnittlich 43,339 Meilen. Im Jahre 1870 ereigneten sich 32 Unfälle, bei welchen Personen getödtet oder verletz wurden; im Jahre 1865 waren nur 14 derartige Unfälle vor- gekommen. Die Lokomotiven legten 329 6669 Nußmeilen zurück, 30431 Rußmellen mehr als im Jahre 1869, wobei die Fahrten auf französischen Bahnen nicht mitgerechnet sind. Der Beikieb brachte auf den alten Bahnstrecken 3,966,991 Thlr. Einnahme, 452, 138 Thlr. men als im, Vorjahre; auf der Zweigbahn Dietendorf ˖ Arnstedt 26422 Thlr, 1911 Thlr. mehr als in 1869; auf der Gotha ˖ Leinfelder Bahn S554 Thlr. Die Mehreinnahmen sind lidiglich durch Militär- transportt erzielt worden, die 560 060 Thir. einbrachten, wogegen der Personenverkehr einen Ausfall von 156. 660 Thlr ergab. Die Finnen trans porte um faßten 387,733 Personen, 8c 817 Etr. Effekten u. dgl / 6818 Fahrzeuge und Geschütze und 45341 Pferde, außer dem 16,611 Cir. Liebes- gaben, Im Personenverkehr wurden im Ganzen 2 237 014 Personen auf 16,B739, 979 Meilen (durchschnitilich 7, a8 Mellen) befordert, was 14250, 122 Thlr. Einnahmen ergab, pro Person Os 85 Thlr., pro Meile 6 Str. Im Ganzen wurden lI20 213 Civilpersonen, 4 4060, 806
ilitärs] 289593 Personen mehr als im Jahre 1869 befördert, = 6.502, 592 Personenmeilen, wodurch 148.375 Thlr. Mehreinnahmen erzielt wurden. An Gepäck wurden 155,871 Ctr. = 703/825 Cemntr- meilen (durchschnittlich pro Etr. 19921 Ml) befördert, mit 35,933 Thlr. Einnabme, pro Etr. G16 Sgr., pro Ctr. und Hl. 7,589 Pf. ; gegen 1869 24100 Ctr. und 2a84 Thlr. weniger. Im Güterverkehr wurden 2235416119 Etr. auf 285,953,806 Ml. durchschnittlich 12,686 Ml pro Cir) befördert. Die Einnahmen betrugen 2164 852 Thlr., durchschnittlich 2923 Sgr. pro Ctr. und Ml Gegen 1869 wurden s8l/ 662 Ctr. ohne die Militärgüter und 1032421 Etr. (— 30 039 896 Etr. — Ml.) mit denselben mehr ,. und 148,769 Thlr. mehr , m,, als im Jahre 1869. An Vich wurden 143,139 Stück —= 843.363 Etr. auf 14 061,257 Ml. befördert, und dafür 29. 358 Thir. eingenommen, 173,702 Thlr. mehr als in 1369. Die gefammte beförderte Nettolast berechnet sich auf 326,828, 857 Ctr-⸗M., 9,876 631 ECtr. Ml. mehr alt im Vorjahre; pro Meile Babnlänge 51,617 Personen, 3596 Ctr. Gepäck, 507, 892 Ctr. Güter, 3303 Sick Vith. Die Ein⸗ nahmen betrugen im Ganzen 4072935 Thlr. spro Ml. Bahnlänge 93.7833 Thlr., gegen 91, 634,8 Thlr. in 1869), dle Betriebsausgaben 11898921 Thlr. 50,969, Thlr. pro Ml. Bahnlänge), gegen 46, 104, Thaler im Vorfahrt (oder 49, 3 pCt. der Einnahme, 1,27 pCt. weniger als im J. 1869). Das Anlagekapital der Thüringischen Bahn berechnet sich auf 3 243,400 Thlr, wovon bis 15. Juni i871 32717310 Thir. auf das Baukapital verrechnet sind. Der Ergänzungsbaufonds hat einen Bestand von 510333 Thlr., woraus die Kosten für Ergänzung des Wagenmaterials — für die Stammbahn 20 zweiachsige Personen . IV. Klasse, 108 zweiachsige Güterwagen — bestrstten werden ollen.
Zusammenstellung der im Deutschen Reichs - Anzeiger bis inkl. 14 Oktober 1871 bekannt gemachten anstehenden Subhastations. Termine“) e / / / » UÜÜ
Gericht, Die Reichs⸗ ö zur Subhastation Verkaufs⸗ bei welchem di; stehet den Jmmobilicn. 6. Qn
Subhast. schwebt. Termin. Si.
St.- Ger. Berlin Kr. Ger. Berlin
Grundstück zu Berlin, Oranienstr. 165 Grundsiück zu Pankow, Dorfstraße 17 u. 17a
Grundstück in Nieder⸗ Schönhausen
Grundstücke in Deutsch Rixdorf, H. B. Vol. 6, Nr. 245, Fol. 185 6.1. 71 2553 Kr. Ger. Berlin Kossäthengut 2c. zu Selchow 5/1. 72 2553 Kr. Ger Potsdam Grundstück 2c. zu Potsdam 16./i1. 71 2092 Kr. Ger. Potsdam Grundstuck zu Potsdam, Karlstr 9 W ll 71 2172 2 MI. 71 2202
27. 10. 71. 1349
11MII. 71. 1991 2300 2022 2507
Kr. Ger. Berlin 1
Kr. Ger. Berlin
Kren Ger.-Dep. Char⸗ Grundstück zu Charlotten—⸗ lottenburg burg Kr.-Ger.-Dep. Char ⸗ Grundstück zu Charlotten- lottenburg burg, H. B. Bd. 29, Nr. 1427, Bl. 33 Kr.-Ger. Friedeberg Wohn u. Brauhaus zu Neum. Friedeberg Neum.
4/12 71 2553 19/12 71 2300 *). Diese Zusammenstellungen sollen im „Reichs Anzeiger⸗ nach
, Anfang und Mitte jeden Monats fortlaufend ver ffentlicht werden.