1871 / 148 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Oct 1871 18:00:01 GMT) scan diff

ilhelm-Lerei

IM. 39] voraussichtlich

Bie Ziehung der Geldlotterie des Vereins sindet im November C, statt. . Ganze Loose à 2 Thlr., halbe 3 1 Thlr. sind zu haben an den bekannten Verkaufs,

stellen, sowie im Bureau des König Wilholm-Neroins in hause. =

23

Verschiedene Bekanntmachungen.

3406

Der Landsyndikus des Markgrafthums Niederlausitz, der Ritter gutsbesitzer und Geheime Justizrath Herr Julius von Beerfelde, ist am 16. d. Mts. zu Lübben verstorben.

Die Stände der Niederlausitz verlieren in dem Heimaetgangenen ihren ersten Beamten, der 12 Jahre hindurch in treuester Hingebung und mit gesegnetstem Erfolge die ständischen Geschäfte führte und jedem einzelnen Mitgliede unseres Landtages ein leuchtendes Vorbild und ein werther Freund war.

Sein Andenken wird hochgeehrt unter den Ständen des Mark— grafthums Niederlausitz fortleben.

Lübben, den 19. Oktober 1871.

Die Landes -Deputation des Markgrafthums Niederlausitz. gez. Carl Freiherr von Manteuffel. von Houwald. von Gutzmerxzow. von Zimmermann. von Herford. Reußner. Kühnast. Richter.

3407 Vom Montag, den 23. Oktober ab,

befinden sich unsere Kassen und Bureaus in

unserem neuen Bankgebaͤude, Oberwallstraße

Nr. 3, parterre.

Bank des Berliner Kassen⸗Vereins.

. Vormalige Mecklenburgische Eisenbahn. Einnahme im Monat September 1371: Fuͤr Personen und Gepäck 27, 306 Thlr. Für Güter, Vieh ꝛc. 20,660 Thlr. Summa: P7966 Thlr. 1870 . Personen und Gepäck 17,764 Thlr. Für Güter und Vieh ꝛc. Ol94 Thlr. Summa: 37,958 Thlr. In den Monaten Januar bis September 1871 inkl.: Für Personen und Gepäck 2315704 Thir. Für Güter, Vieh 2c. 181819 Thlr. Summa: 413,523 Thlr. 1870: Für Personen und Gepäck 208810 Thlr. Für Güter, Vieh ꝛc. 205, 130 Thlr. Summa 413,940 Thlr. (Vorbehaltlich der genauen Feststellung) Minder Einnahme pro 1871 ca. 560 Thlr. Schwerin, den 17. Oktober 1871. Großherzogliche Eisenbahn ⸗Direktion.

Bekanntmachung. 1) Im Berlin - Posener Verband - Güter verkehr erfolgt vom 15. November 9. ab die Beförderung des Artikels Wolle, ungewaschene⸗ (Schweißwolle) bei Berechnung der Fracht nach der vouen Tragfähigkeit der Wagen und fofern sich nicht die Tarifi⸗ rung nach der Normalklasse und dem wirklichen Gewicht billiger stellt, bei Verwendung von Wagen von 200 Eir. Tragfähigkeit und darüber auf Grund des Einbeitsfatzes von ? Pf. pro Ctr. und Meile und hei Verwendung von Wagen von geringerer Tragfähigkeit, auf Grund des Einheitssatzes von 25 Pfennig pro Ctr. und Weile. Tarif⸗ tabellen sind von den Verbandstationen käuflich zu beziehen. 2) Von demselben Tage ab erfolgt die Beförderung der folgenden Ärtikel: a) zu den Sätzen der er mäßigten Klasse A. Alzarin oder Alizarinwurzeln, Alkehol, Benzin in Fässern, Bleichererde, Bleich⸗ pulver, Blumenzwiebein, Bruchmetall, extl. von Blei und Eisen, Bonesize, Dégras de peau, Drell aller Art, unyerpackt, Farbehölzer, ge⸗ mahlen, Farbewurzeln, Galläpfel, Galipot, Gambir (Eusch), Kienruͤß, Kirschblätter, fabrizirte, Knicker Mürbel, Schlüßer, Kupfer in Platten, Blechen, Kupferhammerschlag, Lithographirsteine, Most von Obst, Nessel roh, gefärbt, bedruckt, Papiermasse, trockene, Pilze, frische, Säcke, neue, in festen Rollen, Schlefertafeln, Schiffsfil, Stuhlrohr, Thon, präparirt zum Anstrich des Lederzeugs ꝛc, Zintkugeln, Zink⸗ nägel, Zuckercoultur in Fässern. H zu den Sätzen der er. mäßtgten Klasse B. Asphaltmastif, Beinschwarz (Knochenkohle), Kokosnußtheile und Erdnüsse zur Oelgewinnung, Flegme (Lutter), Holzzeugmasse, Jute und Jutegarn, Kesselsteinsalz, Raphtalie, Seifen⸗ siederflus, Spath, gepulvert. ch zu den Sätzen der ermäßigten Klasse C0. JTrebern, Trestern. Bromberg, den 17. Oktober 1871

. Koͤnigliche Direktion der Ostbahn.

M. 382

Im Auftrage der Fürstlich kumünischen Regierung bringt der unterzeichnete Staats⸗Kommissarius

hierdurch zur oͤffentlichen Kenntniß,

daß das zu Bukarest zusammengetretene S ieds⸗ gericht die Konzession, welche dem 6 B. H. 5 berg und Genossen zum Banu der Numänischen Eisen⸗ bahnen ertheilt worden, aufgehoben hat.

Die ,. der von Pr. Strousberg und Genossen ausgegebenen 7Iproz. Rumänischen Eisenbahn⸗Obligationen werben des. halb auf die Bestimmungen des Gesetzes von 17 29. Juli 1871 auf⸗ merksam gemacht, namentlich auf Artikel 4 bis 6, welche also lauten:

Artikel 4.

Die Inhaber der Obligationen werden durch alle mögli Mittel der Publizität benachrichtigt werden, daß h e ,, mis en demeure), sich sogleich nach Aufhebung der Konzesston zu . . zu konstituiren (gemäß Artikel 14 der besagten

nzession).

Diese Gesellschaft übernimmt mit dem Augenblick ihrer Konsti⸗ tuirung und der Uebernahme des Betriebes der Bahnen durch dieses Faktum alle Rechte und Pflichten der ursprünglichen Konzesstonäre.

Artikel 5.

Nach der Aufhebung der Konzession und im Falle, d di = haber der Obligationen binnen 30 Tagen nach . . über Aufhebung der ursprünglichen Konzesston, welchem Urtheils— spruch die möglichste Verbreitung gegeben werden soll * sich nicht zu einer Aktiengesellschaft konstitutren, wird die Regierung in der durch den folgenden Artitel vorgesehenen Weise verfahren.

Artikel 6.

Sogleich nach der Aufhebung der Konzesston wird die Re ierun indem sie eine gerechte und reichliche Abschätzung der im . lichen Arbeiten und Materialien vornehmen läßt, alle Inhaber der Obligationen durch die Summe entschädigen, welche diese Abschätzung

ergieht. Berlin, den 17. Oktober 1824. a. 400 X)

Der Staats-Kommissarius der Fuͤrstlich Ru— maͤnischen Regierung fuͤr die Bahnen Roman— Bukarest⸗Turnu⸗Severin.

T. G. Nosetti.

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Johann Kr aug in Dürkheim a. S.

ayr. Rh. Pfalz) F. (161 X. empfiehlt seine Faß ⸗Aichen neuester und verbesserter gons il 9 Wasserstands ˖ Rohr und in Liter Maß eingetheilter großer Scala bestens. Nähere Auskunft wird auf gefällige Anfrage aufs bereitwilligste ertheilt.

Im Vorlage von Ertiecdrich weden in Braunschweig ist s eben erschienen und zu haben bei BFuttkammer & Mäühlbrecht Buchhandlung für Staats und RKechtswissen- schaft, 64 Unter den Linden in Berlin: [M. 391

helltsche Rechtsgeschichte

Von

Hr. Heinrich gochsl,

Grossh. Bad. Hofrath, ordentl. Professor der Rechte in Heidelberg. Vierte vermehrte und verbesserte Auflage. Erster Band (Geschichte der Rechtsquellen). gr. 8. ; heftet. 1 Thlr. 10 Sgr. Der zweite Band (Geschichte des Geffentlichen Rechts) erscheint um Neujahr, der dritte (Geschichte der übrigen Rechtsinstitute) uni Ostern 1872. (a. 464/X./

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

Königlich

Das Abonnement beträgt I Thlr. ? Sgr. G Pfg. für das Vitrteljahr. Inserlionspreis für den Naum einer Druckzeile Z Sgr.

Prenstscher Staats⸗Anzeiger.

Alle Host⸗Anstalten des In- und Auslandes nehmen Ssestellung an, sür gerlin die Expedition: Zietenplatz Nr. X.

M 149. Berlin, Sonnabend

en 21. Oktober, Abends.

1871.

mm m e.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Königlich bayerischen General - Direktions - Rath und Direktor der bayerischen Ostbahnen, Heinrich Badhauser zu München, den Königlichen Kronen -Orden zweiter Klasse; sowie dem Königlich bayerischen Ober⸗Bereiter Georg Menge daselbst, dem Doctor medicinao Huijvenaar zu Herzogen⸗ husch im Königreich der Niederlande und dem Vorsteher der Gefangenen -Anstalt zu Schloß Waldeck im Fürstenthum Wal— deck, Johannes Schaefer, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Königlich portugiesischen Offizieren und Matrosen Orden und Ehrenzeichen zu verleihen, und zwar:

dem Vize Admiral Antonio Sergio de Souza den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern; dem Kapitän⸗

Lieutenant Gregorie José Riheiro den Königlichen Kronen Orden dritter Klasse, so wie dem Maschinenmeister Fortunato

José da Roza, dem Maschinenmeister Antonio Jofs Dias, dem Bootsmann Manoel Gomes d' Almeida und dem ersten Matrosen Antonio de Lima Aivellos das All⸗

gemeine Ehrenzeichen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren ꝛc. zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen die Genehmigung zu ertheilen, und zwar: des Ritterkreuzes zweiter Klasse des König lich bayerischen Militär⸗Verdienst⸗-Ordens: dem Ober⸗ Stabsarzt Dr. Heyne vom J. Schlesischen Husaren Regiment Nr. 4, dem Stabsarzt der Landwehr Dr. Reich, vom 2. Ba⸗ taillon (Oels) 3. Niederschlesischen Landwehr⸗Regiments Rr. 50 und dem Assistenz⸗Arzt Dr. Hager vom 2. Bataillon (Neu— haldensleben) 3. Magdeburgischen Landwehr⸗Regiments Nr. 66 der silbernen Medaille des Königlich sächsischen Albrechts - Ordens: dem Seconde Lieutenant Hayner und dem Gefreiten Becker von der Infanterie des 1. Bataillons (Weißenfels) 4. Thüringischen Landwehr Regiments Nr. 72; des Ritterkreuzes erster Klasse mit Schwertern des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Stabs-Arzt der Landwehr Dr. Arndt, vom L Bataillon (Anclam) 1. Pommierschen Landwehr Regiments Nr. 2, des Großherzoglich mecklenburg-schwerinschen Militär⸗Ver dienst kreuzes zweiter Klasse: dem Seconde⸗ Lieutenant Kramer, von der Reserve des Altmärkischen Ulanen⸗-Regiments Nr. 16, dem Stabs- Arzt Dr. Schlott, vom Magdeburgischen Füsilier Regiment Nr. 36 und dem Assistenz Arzt der Reserbe Dr. Passow, vom 2. Brandenburgischen Ulanen⸗Regiment Nr. 11. des Großherzoglich mecklenburg strelitzschen, für Auszeichnüng im Kriege gestifteten Kreuzes mit der Inschrift ptapfer und treue: dem Assistenz⸗Arzt Dr. Hellwig vom 2. Bataillon (Burg) 1. Magdeburgischen Land⸗ w ehr⸗Regiments Nr. 26; des Kömthurkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Herzoglich sachsen— ernestinischen Hausordens: dem Major Freiherrn von Hammerstein vom Magdeburgischen Kürassier⸗Regiment Nr. 7, des Ritterkreuzes erster Klasse mit Schwer—⸗ tern desselben Ordens: den Rittmeistern von Heister, von Beulwitz und Graf Hue de Grais vom Magdeburgi⸗ schen Kürassier⸗Regiment Nr. 7, des Ritterkreuzes zwei— ter Klasse mit Schwertern desselben Ordens: den Premier - Lieutenants von Plötz, von Nathusius, von

Stammer, dem Premier Lieutenant 3 la suite von Stenglin, dem Seconde⸗-Lieutenant von Chappius, den Seconde Lieutenants von der Reserve Lieberkühn und Som—⸗ bart, sämmtlich vom Magdeburgischen Kürafsier⸗Regiment Nr. 7, des Filbernen Verdienstkreuzes desselben Ordens: dem Feldzahlmeister Schumann des 1. Bataillons 7. Thüringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 96; des Ver⸗ dienstkreuzes desselben Ordens mit Schwertern: den Wachtmeistern Fricke und Bode, so wie den Vize ⸗Wachtmeistern Braune und Krappe, sämmt⸗ lich vom Magdeburgischen Kürassier⸗ Regiment Nr. 7. der dem Herzoglich sachsen ernestinischen Haus⸗— Orden affiliirten silbernen Verdienst⸗Medaille mit Schwertern am Bande: den Sergeanten Lösche, Knust, Brabant, Pessel, Taube und Röhl, den Unteroffizieren Grabenstein, Ahrens, Zabel und Würfel, dem Trom⸗ peter Vetter und den Kürassieren Busse, Rüster und Schüler, sämmtlich vom Magdeburgischen Kürassier⸗Regiment Nr. 7; der Schwerter zum Fürstlich lippischen Ehren⸗ kreuz erster Klasse: dem Hauptmann à la suits des 7. Thüringischen Infanterie Regiments Nr. 96, Freiherrn von Humbracht, persönlichen Adjutanten des Fürsten von Schwarzburg⸗Rudolstadt, Durchlaucht; des Fürstlich lippi⸗ schen Ehrenkreuzes zweiter Klasse: dem Major zur Dis⸗ position von der Burchard, Bezirks- Commandeur des 2. Bataillons (Paderborn) 6. Westfälischen Landwehr⸗Regi⸗ ments Nr. 55, desselben Ordens dritter Klafse mit Schwertern: dem Hauptmann Hornhardt vom 1. West— fälischen Infanterie⸗Reßiment Nr. 13, dem Hauptmann Ranzow, dem Premier Lieutenant Ohlendorf, den Seconde⸗ Lieutenants Poelmahn, Seyer, von Engelbrechten J. und Lettgau, dem Ober-Stabsarzt Dr. Schmidt, sämmtlich vom 6. Westfälischen Infanterie Regiment Nr. Hö, sowie dem Seconde-Lieutenant Quentin von der Reserve dieses Regiments.

Dentsche s Reich.

Tagesordnung.

7. Plenarsitzung des Deutschen Reichstages, Montag, den 23. Oktober 1871, Mittags 12 Uhr. . 1) Erste Berathung über den Gesetzentwurf, betzreffend die Bildung eines Reichskriegsschatzes. 2 Erste Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Zurückzahlung der auf Grund des Gesetzes vom 21. Juli 1870 aufgenommenen fünfsprozen⸗ tigen Anleihe. 3) Zweite Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Kontrole des Reichshaushaltes für das Jahr 1871. 4 Erste und Zweite Berathung der Gesetzentwürfe über das Postwesen des Deutschen Reiches und über das Posttazwesen des Deutschen Reiches.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Landgerichts⸗-Kammer-Präsidenten Grach in Elber⸗ feld in gleicher Amtseigenschaft an das Landgericht in Trier zu versetzen, den Landgerichts Rath Quoadt in Cöln zum ständigen Kammer-Präsidenten bei dem Landgericht in Elberfeld, den Staats-Prokurator Feldmann in Düsseldorf zum stän⸗ digen Kæammer⸗Präsidenten bei dem Landgericht in Saarbrücken, ferner den Landgerichts⸗Rath Kauhlen in Elberfeld