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ᷣ. dnig Wilhelm Ver gin.
IM. 30
Die Ziehung der Geldlotterie des Vereins findet voraussichtlich im November C. statt. . Ganze Loose à 2 Thlr, halbe à 1 Thlr. sind zu haben an den bekannten Verkaufs.
stellen sowie im Bureau des König Wimeim -Veroins in Berlin im Opernhause. .
Verschiedene Bekanntmachungen.
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er Landsynzikus des Markgraftbums Niederlausitz, der Ritter. gutsbesitzer und Geheime Justizrath Herr Julius von Beerfelde, ist am 16. d. Mts. zu Lübben verstorben.
Die Stände der Niederlausitz verlieren in dem Heimgegangenen ihren ersten Beamten, der 12 Jahre hindurch in treuester Hingebung und mit gesegnetstem Erfolge die ständischen Geschäfte führte und jedem einzelnen Mitgliede unseres Landtages ein leuchtendes Vorbild und ein werther Freund war.
Sein Andenken wird hochgeehrt unter den Ständen des Mark— grafthums Riederlausitz fortleben.
Lübben, den 19. Oktober 1871.
Die Landes Deputation des Markgrafthums Niederlausitz. gez. Carl Freiherr von Manteuffel, von Houwald. von Gutzmerow. von Zimmermann, von Herford. Reußner. Kühnast. Richter.
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Vom Montag, den 23. Oktober ab, befinden sich unsere Kassen und Bureaus in unserem neuen Bankgebaͤude, Oberwallstraße Nr. 3, parterre.
Bank des Berliner Kassen⸗Vereins.
Vormalige Mecklenburgische Eisenbahn. Einnahme im Monat September 871; Für Personen und Gepäck 27,366 hir. Für Güter, Vieh c. 20,6660 Thlr. Summa: 47,960 Thlr. 876: 5 Personen und Gepäck 17764 Thlr. Für Güter und Vieh ꝛc. O, 194 Thlr. Summa: 37,958 Thlr. In den Monaten Januar bis S ęptember 1871 in l.: Fur Perso nen und Gepäck 231704 Thlr. Für Güter, Vieh 2c. 181 819 Thlr. Summa: 413,B523 Thlr. 1876: Für ö 1 , , . Vieh ꝛc. 205, 130 Thlr. umma: ⸗ Thlr. orbeha er genauen Feststellun Minder Einnahme pro 1871 ca. 560 Thlr. ; ö 9. Schwerin, den 17. Oktober 1871. Großherzogliche Eisenbahn ⸗Direktion.
Bekanntmachung. I) Im Berlin ⸗Posener Verband ⸗-Güterd verkehr erfolgt vom 15. November C. ab die Beförderung des Artitels Wolle, ungewaschene⸗ (Schweißwolle) bel Berechnung der Fracht nach der vollen Tragfähigkeit der Wagen und sofern sich nicht die Tarifi⸗ rung nach der Normalklasse und dem wirklichen Gewicht billiger stellts bei Verwendung von Wagen von 200 Eir— Tragfähigkeit und darüber auf Grund des Einbheitssatzes von ? Pf. pro Ctr. und Meile und bei Verwendung von Wagen von geringerer Tragfähigkeit, auf Grund des Einheitssatzes von 23 Pfennig pro Ctr. und Meile. Tarif- tabellen sind von den Verbandstationen käuflich zu beziehen. 2 Von demselben Tage ab erfolgt die Beförderung der folgenden Ärsikel: Aa, zu den Sätzen der en mäßigten Klasse A. Alzarin oder Alizarinwurzeln, Alkehol, Benzin in Fässern, Bleichererde, Bleich⸗ pulver, Blumenzwiebein, Bruchmetall, extl. von Blei und Eisen, Bonesize, Dégras de peau, Orell aller Art, unyerpackt, Farbehölzer, ge⸗ mahlen, Farbewurzeln, Galläpfel, Galipot, Gambir (Eusch), Kienruͤß, Kirschblätter, fabrizirte, Knicker, Mürbel, Schlüßer, Kupfer in Platten, Blechen, Kupferhammerschlag, Lithographirsteine, Most von Obst, Vessel roh, gefärbt, bedruckt, Papiermasse, trockene, Pilze, frische, Säcke, neue, in festen Rollen, Schlefertafeln, Schiffsfiln, Stuhlrohr, Thon, präparirt zum Anstrich des Lederzeugs 2c, Zintkugeln, Zink⸗ nägel, Zuckercouleur in Fäsfern. P) zu den Sätzen der er—⸗ mäßhgten Klasse B. Asphaltmastif, Beinschwarz (Knochenkohle), Kokosnußtheile und Erdnüsse zur Oelgewinnung, Flegme (Lutter), Holzzeugmasse, Jute und Jutegarn, Kesselsteinsalz, Naphtalie, Seifen⸗ siederfluß. Spath, gepulvert. c zu den Sätzen der ermäßigten Klasse C. Trebern, Trestern. Brom berg, den 17. Oktober 1871.
Königliche Direktion der Ostbahn.
M. 382 n Im Auftragt der Fürstlich RKumünischen Regierung
bringt der unterzeichnete StaatsKommissarius
hierdurch zur oͤffentlichen Kenntniß,
daß das zu Bukarest zusammengetretene Schieds⸗ gericht die Konzession, welche dem * B. H. 2 berg und Genossen zum Bau der Numãnischen Eisen⸗ bahnen ertheilt worden, aufgehoben hat.
Die 3 der von Pr. Strous berg und Genoffen ausgegebenen proz. Numänischen Eisenbahn⸗-Obligationen werden dez; halb auf die Bestimmungen des Gesctzes von j7 79. Juli 1871 auf⸗ merksam gemacht, namentlich auf Artikel 4 bis 6/ welche also lauten:
Artikel 4.
Die Inhaber der Obligationen werden durch alle mö Mittel der Publizität benachrichtigt werden, daß sch e , (mis en demeure, sich sogleich nach Aufhebung der Konzession zu k zu tonstituiren (gemäß Artikel 14 der besagten
. Diese Gesellschaft übernimmt mit dem Augenblick ihrer Konsti⸗ tuirung und der Uebernahme des Betriebes der Bahnen durch dieses Faktum alle Rechte und Pflichten der ursprünglichen Konzefsionaͤre.
ö Artikel 5.
ach der Aufhebung der Konzession und im alle, daß die In⸗ haber der Obligationen binnen 30 Tagen nach ö . über Aufhebung der ursprünglichen Konzesston, — welchem Urtheils. spruch die möglichste Verbreitung gegeben werden soll —= sich nicht zu einer aitulen ge elch eft konstitutren, wird die Regierung in der durch den folgenden Artikel vorgesehenen Weise verfahren.
Artikel 6.
Sogleich nach der Aufhebung der Kon esston wird die Regierur indem sie eine gerechte und reichliche idr fn der im En dea fn n, lichen Arbeiten und Materialien vornehmen läßt, alle Inhaber der Obligationen durch die Summe entschädigen, welche diese Abschätzung
ergiebt. Berlin, den 17. Oktober 1821. (a. 400 X)
Der Staats-Kommissarius der Fuͤrstlich Ru—⸗ maͤnischen Regierung für die Bahnen Roman— Bukarest⸗Turnu⸗Severin.
T. G. Nosetti.
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Johann Krauß in Dürkheim a. S.
(Bayr. Rh. Pfalz) F. (161 / X.) empfiehlt feine Faß ⸗Aichen neuester und verhesserter Konstruktion mit Wasserstands Rohr und in Liter. Maß eingetheilter großer Scala bestens. Nähere Auskunft wird auf gefällige Anfrage aufs bereitwilligste ertheilt.
Im Verlage von Friedrich wredem in Brauns chwei ist so eben erschienen und zu haben bei Puttkammer ö Mühlöbreght Buchhandlung für Staats und Rechtswissen- schaft, 64 Unter den Linden in Berlin: IM. 391
hellsche Rechtsgeschichte
Ir. Heinrirh Kopf,
Grossh. Bad. Hofrath, erdentl. Professor der Rechte . in Heidelberg. Vierte Vermehrte und verbesserte Auflage. Erster Band (Geschichte der Rechtsquellen). gr. 8. . eheftet. 1 Thlr. 10 Sgr.
Der zweite Band (Geschichte des Geffentlichen Rechts) erscheint um Neujahr, der dritte (Geschichte der übrigen Rechtsinstitute) um Ostern 1872. (a. 464/X.
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
Königlich Preusischer Staats⸗Anzeiger.
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. ? Sgr. G Pfg. für das Pirrteljahr.
Inserlionspreis für den Raum einer Druckzeile SZ; Sgr.
Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Ssestellung an, sür Gerlin die Expedition: Zietenplatz Nr. X.
M 149.
Berlin, Sonnabend den 21. Oktober, Abends.
1871.
rr
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Königlich bayerischen General ⸗Direktions Rath und Direktor der hayerischen Ostbahnen, Heinrich Badhauser zu München, den Königlichen Kronen- Orden zweiter Klasse, sowie dem Königlich bayerischen Ober ⸗Bereiter Georg Menge daselbst, dem Doctor medicinao Huijvenaar zu Herzogen⸗ husch im Königreich der Niederlande und dem Vorsteher der Gefangenen -⸗Anstalt zu Schloß Waldeck im Fürstenthum Wal— deck, Johannes Schaefer, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Königlich portugiesischen Offizieren und Matrosen Orden und Ehrenzeichen zu verleihen, und zwar: dem Vize Admiral Antonio Sergio de Souza den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern; dem Kapitän⸗
Lieutenant Gregorio Joss Ribeiro den Königlichen Kronen—= Orden dritter Klasse, so wie dem Maschinenmeister Fortunato
Joss da Roza, dem Maschinenmeister Antonio Jofs Dias, dem Bootsmann Manoel Gomes d' Almeida und dem ersten Matrosen Antonio de Lima Aivellos das All⸗
gemeine Ehrenzeichen.
Se. Majestät der Kön ig haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren ꝛc. zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen die Genehmigung zu ertheilen, und zwar: des Ritterkreuzes zweiter Klasse des König— lich bayerischen Militär⸗Verdienst⸗-Ordens: dem Ober⸗ Stabsarzt Dr. Heyne vom 1. Schlesischen Husaren Regiment Nr. 4, dem Stabsarzt der Landwehr Dr. Reich, vom Z. Ba— taillon (Oels) 3. Niederschlesischen Landwehr⸗Regiments Nr. 50 und dem Assistenz⸗Arzt Dr. Hager vom 2. Bataillon (Reu⸗ haldensleben) 3. Magdeburgischen Landwehr ⸗Regiments Nr. 66; der silbernen Medaille des Königlich sächsischen Albrechts - Ordens: dem Seconde Lieutenant Hayner und dem Gefreiten Becker von der Infanterie des 1. Bataillons (Weißenfels) 4. Thüringischen Landwehr Regiments Nr. 72 des Ritterkreuzes erster Klasse mit Schwertern des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Stabs -Arzt der Landwehr Dr. Arndt, vom L Bataillon (Anclam) 1. Pommerschen Landwehr Regiments Nr. 2, des Großherzoglich mecklenburg ⸗schwerinschen Militär⸗Verdienstkreuzes zweiter Klasse: dem Sereonde⸗ Lieutenant Kramer, von der Reserve des Altmärkischen Ulanen Regiments Rr. 16, dem Stabs- Arzt Dr. Schlott, vom Magdeburgischen Füsilier⸗ Regiment Nr. 36 und dem Assistenz. Arzt der Reserbe Dr. Passow, vom 2. Brandenburgischen Ulanen⸗Regiment Nr. 117 des Großherzoglich mecklenburg-⸗strelitzschen, für Auszeichnung im Kriege gestifteten Kreuzes mit der Inschrift tapfer und treuer, dem Assistenz⸗Arzt Dr. Hellwig vom 2. Bataillon (Burg) 1. Magdeburgischen Land wehr⸗Regiments Nr. 26; des Koömthurkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Herzoglich sachsen⸗ ernestinischen Hausordens: dem Major Freiherrn von Hammerstein vom Magdeburgischen Kürassier⸗Regiment Nr. 7, des Ritterkreuzes erster Klasse mit Schwer— tern defselben Ordens: den Rittmeistern von Heister, von Beulwitz und Graf Hue de Grais vom Magdeburgi⸗ schen Kürassier⸗Regiment Nr 7, des Ritterkreuzes zwei— ter Klasse mit Schwertern desselben Ordens; den
Premier - Lieutenants von Plöst, von Rathustus, von
Stammer, dem Premier Lieutenant à la suite von Stenglin, dem Seconde⸗Lieutenant von Chappius, den Seconde Lieutenants von der Reserve Lieber kühn und Som⸗— bart, sämmtlich vom Magdeburgischen Kürassier⸗Regiment Vr. 7, des silbernen Verdienstkreuzes desselben Ordens: dem Feldzahlmeister Schumann des 1. Bataillons 7. Thüringischen Infanterie ⸗ Regiments Nr. 96; des Ver⸗ dienstkreuzes desselben Ordens mit Schwertern: den Wachtmeistern Fricke und Bode, so wie den Vize ⸗Wachtmeistein Braune und Krappe, sämmt⸗ lich vom Magdeburgischen Kürassier Regiment Nr. 7. der dem Herzoglich sachsen ernestinischen Haus⸗— Orden affiliirten silbernen Verdienst⸗Medaille mit Schwertern am Bande; den Sergeanten Lösche, Knust, Brabant, Pessel, Taube und Röhl, den Unteroffizieren Grabenstein, Ahrens, Zabel und Würfel, dem Trom— peter Vetter und den Kärafsieren Busse, Rüster und Schüler, sämmtlich vom Magdeburgischen Kürassier⸗Reziment Nr. 7; der Schwerter zum Fürstlich lippischen Ehren⸗ kreuz erster Klasse: dem Hauptmann à la suité des 7. Thüringischen Infanterie Regiments Nr. 96, Freiherrn von Humbracht, persönlichen Adjutanten des Fürsten von Schwarzburg⸗Rubolstadt, Durchlaucht; des Fürstlich lippi⸗ schen Ehrenkreuzes zweiter Klafse: dem Major zur Dis—⸗ position von der Burchard, Bezirks Commandeur ded 2. Bataillons (Paderborn) 6. Westfaͤlischen Landwehr⸗Regi—⸗ ments Nr. 55, desselben Ordens dritter Klafse mit Schwertern: dem Hauptmann Hornhardt vom 1. West— fälischen Infanterie⸗Reßiment Rr. 13, dem Hauptmann Ranzow, dem Premier Lieutenant Ohlendorf, den Seconde⸗ Lieutenants Poelmahn, Seyer, von Engelbrechten J. und Lettgau, dem Ober⸗-Stabsarzt Dr. Schmidt, sämmtlich vom 6. Westfälischen Infanterie Regiment Nr. 55, sowie dem Seconde-Lieutenant Quentin von der Reserve dieses Regiments.
Dentsche s Reich.
Tagesordnung.
7. Plenarsitzung des Deutschen Reichstages, Montag, den 23. Oktober 1871, Mittags 12 Uhr. . l) Erste Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Bildung eines Reichskriegsschatzes. 2 Erste Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Zurückzahlung der auf Grund des Gesetzes vom 21. Juli 1870 aufgenommenen fünfprozen⸗ ligen Anleihe. 3) Zweite Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Kontrole des Reichshaushaltes für das Jahr 1871. Erste und Zweite Bexathung der Gesetzentwürfe über das Postwesen des Deutschen Reiches und über das Posttaxwesen des Deutschen Reiches.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den Landgerichts ⸗Kammer-Präsidenten Grach in Elber⸗ feld in gleicher Amtseigenschaft an das Landgericht in Trier zu versetzen, den Landgerichts Kath Quoadt in Cöln zum ständigen Kammer⸗Präsidenten bei dem Landgericht in Elberfeld, den Staats-Prokurgtor Feldmann in Düsseldorf zum stän— digen Kammer⸗Präsidenten bei dem Landgericht in Saarbrücken, ferner den Landgerichts ⸗ Rath Kauhlen in Elberfeld