1871 / 153 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Oct 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Koͤniglich Preußischen Staats⸗A1nzeiger.

Donnerstag den 26. Oktober.

1871.

könnten, einen größeren Theil französischen Gebieles besetzt zu

Neichstags⸗Angelegenheiten.

erlin, 26. Oktober. In der gestrigen Sitzung des e , leitete der Reichskanzler Für st von Bismarck die Diskusston über die mit Frankreich am 12. d. M. abge⸗ schlossene Konvention durch folgende Rede ein:

halten. Ich habe vorhin schon erwähnt, daß der Ueberrest

unserer Offupation an sich mir neben den Rechten, die uns in

Bezug auf den zu räumenden Theil stipulitt bleiben, eine aus- reichende Bürgschaft gewähren wird; ist er uns ausreichend für drei Milliarden, so ist er auch ausreichind für 33 Milliar sen, na— mentlich wenn die halbe Milliarde in wenigen Monaten gezahlt wird. Ich habe in den Verhandlungen darauf Werth gelegt, daß, wenn war die von Frankreich gewünschten Konzessionen machten, da— für die Zahlungstermine vorgerückt würden, so daß, wie Sle sehen, am 15 Januar damit der Anfang gemacht wird, während die beiden Fälligkeitstermine für die Zinsen der 3 Milliarden im März und fur die halbe Milliarde im Mai gewesen wäre. Di Theile von Frank—

reich, welche wir besetzt behalten, gewähren uns eine milttärische Stellunz, welche zur Vertheidigung und Durg führung unserer An— sprüche aus dem Lande eine ausreichende Unterlage bietet, wie Jeder sich klar machen kann, der sich auf der Landkarte die Ausdehnung

gi . Lomberg- Czernowitz. .... o. II. Em. do. III. Em.

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St. Louis Ssuth Eastern.

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Ba nRRk- und Industrie- Papiere.

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Boden- Credit

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).

Folgen zwei Beilagen

von hat werden können. etwaiger

nanzieller Bürgschaften lag der französischen Regierung ob, 6j 96 es versucht, zum Theil unter großen Kosten, sie zu beschaffen. Banguiers hatten sich bereit finden lassen, annehmbare Bürgschaften ihrerseits für die Effektuirung der französtschen Zahlungen bis zum 1. Mai, also für zusammen 650 Millionen Franken zu geben für eine Proviston, die mir auf Höhe von 15 pCt. genannt wurde ich weiß es nicht genau also etwa 10 Veillionen Franken. Die französisch Regierung wäre, wie ich glaube, bereit gewesen, dieses

z ringen, wenn die Bürgschaften der Geldmänner eine Ge- ir g. irn, die für uns lern fn? geivbesen ware e rn

r uns von Nutzen sein sollte, wenn sie für uns eine die etwaige . der Sicherheit, welche wir an der französischen Regie rung haben, deckende Bedeutung haben soellte, so mußte sie in ver⸗ käuflichen Werthen bestehen. Solche in unsere Hände zu legen, trugen die Banquiers Bedenken: wir sollten uns anheischig machen, diese Werthe für unveräußerlich zu erklären bis zum Verfalltermin. Wir wären also in dem Falle, daß gegen unsere Wünsche und Erwartun⸗ gen der Bestand regelmäßiger und geordneter Zustände in Frankreich erschüttert worden wäre, döch nicht in der Lage gewesen, uns wechsel⸗ mäßig an die ausstellenden Banquiers zu halten. Unter diesen Umstän⸗ den wäre nach meiner, von meinen Kollegen getheilten Ansicht die Bücgschaft, welche die Banquiers boten, werthlos gewesen oder hätte doch diejenige Bürgschaft, welche uns die französische Regierung mit ihren Zusagen selbst und welche uns der Ueberrest unserer Otku⸗ pation bielet, in einem kaum nennenswerthen Maße verstärkt. Ich habe mich also nach Genehmigung St. Majestät des Kaisers durch die Sachlage für ermächtigt gehalten, einen anderen Vodus ju adoptiren, der für Frankreich eine wesentliche Erleichterung enthält, für uns meines Erachtens keine Gefahr; nämlich das System der Substitution einer finanziellen Bürgschaft aufzugeben und für die selbe einen Theil der terrikorialen Bürgschaft festzuhalten, so nämlich, daß die von uns zu räumenden Gebietstheile nicht von Hause aus von der franzssischen Militärmacht olkupirt, sondern einstweilen für neutral erklärt und nur nach dem Gesichtspunkte der polizeilichen Sicherheit von Frankreich besetzt werden, und daß uns das Recht bleibt, sie wieder zu besetzen (vermöge eines von Frankreich selbst an— erkannten Vertrages), sobald die Voraussetzungen, unter welchen der Vertrag geschlossen ist, nämlich die Zahlungsleistungen, die darin stipulirt sind, nicht inne gehalten werden sollten. Wir haben

auf diese Weise der franzssischen Regierung und, ich kann sagen dem Lande Frankreich in Konsolidation seiner Verhält- nisse einen wesentlichen Dienst erwiesen, der von unparteiischen Blättern jenes Landes selbst anerkannt wird, und ich bin um so mehr damit zufrieden, als ich es nicht für unsere Aufgabe halte, unseren Nachhar mehr zu schädigen, als zur Sicherstellung der Ausführung des Friedens für uns absolut nothwendig ist, im Gegentheil ihm zu nutzen und ihn in den Stand zu setzen, sich von dem Unglück, welches über das Land gekommen ist, zu erholen, soviel wir ohne Gefährdung eigener Interessen dazu beitragen können. Ich halte auch nach wie vor fest an dem in diesem Frühjahr von Ihnen mit Zustimmung aufgenommenen Grundsatze, daß es nicht unsere Aufgabe sein wird, uns in die inneren Angelegenheiten unseres Nachballandes und in deren Entwickelung über das Bedürfniß der Sicherstellung unserer eigenen Interessen hinaus einzumischen, Ich nehme also nicht an, daß wir ein Interesse daran haben, wenigstens nicht ein Interess⸗, das nicht durch viele Nachtheile mehr als aufgewogen würde: um deshalb,

einer militärischen Aufstellung ansteht, die sich von der französischen

Festung Mezisres bis zur französtichen Festung Belfort erstreckt,

während Meß. Tul und Verdun in unserer Hand bleiben. Atso

auch schon diese Rücksicht ermäcttigte dazu, die gewönschte Konzession

zu machen, die ja auch indirekt uns zu Gute kommt, wenn wir den

Kredit und die Zahlungsfähigkeit unseres Schuldners stärken.

Zwei Einzelheiten des Vertrages erlaube ich mir noch zu erwähnen,

einmal die Zollverhältnisse des Elsaß. Im Anfang der Verhandlungen

war von Seiten der elsässischen Industrie und von Seiten der-

jenigen deutschen Industtie, mit welcher die elsasser konkurrirt,

der Wunsch ausgesprochen worden, einen langen Termin es

wurde selbst ein Zeitraum von sechs Jahren genannt in Aussicht

zu nehmen, während dessen sich das Essaß in einem Ausnahmeverhält ˖ niß befinden sollte. Ich weiß nicht, ob für das Elsaß und seine zu⸗

künftige Entwickelung ein so langer Termin nützlich gewesen wäre;

er hat mir aus politischen Gründen, ebenso wie aus Rücsichten auf unsere Zollverwaltung von Hause aus nicht annehmbar geschienen. Der zweckmäßige Termin schien derjenige, den wir in unseren letzten Vorschlägen gestellt hatten und der sich also auf anderthalb Jahre nach Ablauf dieses Jahres erstreckte; ich habe aber keine Schwierig— keiten gemacht diesen noch um sechs Mongte zu verlü zin; um der fun / der fuͤr un unannehnibar war, in Auskunftaͤmsstel zu gewähren. Der sogenannte Art. 3, den die franzoͤsische Volksvertretung einzu · schalten gewünscht hatte, hätte uns in Zoll verwaltungs ˖ Unmöglich keiten gesetzi indem wir auf keinen Fall uns dazu haͤtten verstehen können, eine zweite Zolllinie gegen das Elsaß am Rhein wieder ein zurichten, und alle Vorsichtsmaßregeln und Bürgschaften, welche von Frankreich geboten wurden, nur dahin geführt haben würden, für einzelne Händler und Konsumenten eine Zoll- prämie zuzulassen; und wir wären in Verlegenheit gewesen, diejenigen Häuser auszusuchen, denen wir das Geschenk aus der Zoll kasse damit hätten machen wollen, eine Aufgabe, welche dle Reichs- verwaltung nicht haͤtte übernehmen können. Es ist mir also sehr erwünscht gewesen, daß die französische Regierung ihterseits überzeugt war, diesen Tausch von 6 Monaten elsäßer Zollhegünstig un

jenen Artikel 3 vor ihrer Volksversammlung rechtfertigen zu können. Die Frage, ganz ohne irgend einen Uebergang von Zollerleichterung, das Elsaß sofort in die neuen Wege mit seinem Handel zu weisen, hat auch vorgeschwebt, und es ist ja dies eine von den Fragen, in Bezug auf welche man die Zusunft mehr voraussehen müßte, als dem menschlichen Geist gegeben ist, wenn man mit voller Sicherheit dabei abwägen wollte, oh die politischen Schäden oder die finanziellen und indußtiellen, die volkswirthschaftlichen Vortheile größer gewesen wären. Wir haben einen mitileren Termin genommen, indem eine mäßige Frist zur Zurechtfindung in den neuen Veihältnissen der elsässer Industrie erlangt wurde.

Die territoriale Frage, nämlich die Veränderung der durch Gesetz bereits genehmigten Grenzen in Bezug auf,. 3. Gemein- en zwei die den Namen Raon führen und eine die südlich von Avricourt liegt) hat eine sehr unwesentliche Bedeutung. Es war von Hause aus, nach dem in Versailles bereits die Grenzen festgestellt worden waren, von der französischen Regierung Reilamation gegen einzelne Punkte dieser Grenzlinie geltend gemacht worden. Diese Reklamation bezog sich theils auf gewisse Gemeinden in der Nähe der luxemburgischen Grenze, theils auf ein industrielles Etablissement, das unter dem Namen Moyoeuvre bekannt ist, und theils auf die beiden hier in Frage stehenden Gebiete. Ich habe schon damals, nach Berathung mit den hier kompetenten militärischen und Verwaltungsstellen, der französischen Reglerung erklart, in Bezug auf die ersten beiden Fragen, namentlich in Bezug auf Moyoeuyre, wären wir wegen der lokalen Lage dieses großen Elablissemente, welches näm lich unterirdische Ausgänge von sehr großen Lagern nach beiden Seiten der Grenze hin gehabt haben würde, in voller Unmöglichkeit nachzu⸗ geben. Bas groß: Erzfeld, um das es sich dort handelt, hat einen Ausweg, der immer nolhwendig deutsch geblieben wäre, und einen, der französisch werden sollte. Beide, in einer Hand befindlich, arbeiten konvergirend, und es würde, nachdem sie verbunden sein würden, unter der Erde die Zollgrenze abzuschneiden sein, die man

damit wir auf Frankreichs innere Angelegenheiten Einfluß üben

nur durch Lichtschachte hätte kontrolliren können. Dagegen hahe