1871 / 158 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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von der 10. Art. Brig. unter Ernennung zum Art. Offiz, vom Pla in Sonderburg, in die Schlesw. Holstein. Fest. Art. Abth. Nr. 9 versetzt,. v. Scheven, Hauptm. von ders. Brig., zum Battr. resp. Comp. Chef ernannt. Krätschell, Prem. Ft. von ders. Brig. zum Haupim, Gamradt, See Lt. von ders. Brig. zum Prem. Lieut. befördert. Frhr. v. Schlotheim, Maj. und Battr. Chef von der II. Art. Brig, und kommandiert als Art. Offz. vom Platz in Neu= Beeisach, unter Versetzung in das Fest. Art. Regmt. Nr. 15 definitiv zum Art Offz. vom Platz in Neu ⸗Breisach ernannt. Kühne, Richers, Hauptl. von der 11. Art. Brig zu Battr, resp. Comp. Chefs ernannt. Gad, Prem. Lt. von ders. Brig. zum Hauptm., Ursin v. Baer, Eisfentr gut, Sec. Lts,. von derselben Brig! Kaiser, Frhr. Roe— der- v. Biersburg, Werber, Frhr. v. Schönau Wehr / See. Lieuts,. von der 14. Art. Brig, zu Premier Lientenants befördert. Hanewinkel! v. Beck, Prem. Lieuts, von ders. Brig, Pat. ihrer Charge verl. Brutschy, Eisenlohr, Brandeis, Jägerschmidt, Beck, Nüßlin, Künzle, Kirchgeßner, Zipse, Reinhardt, p. Beck, außeretatsm Sec. Lts. von ders. Brig. zu Art. Offiz. er= nannt. Goebel, Feuerw. Lt. von ders. Brig, ein Patent seiner Charge verliehen. Lipinski, Unteroff. von der 15. Art. Brig. zum Port Fähnr, Steuer, Sec Li. à la tszuite des Hess. Feld ⸗Artillerie- Regts. Nr. 11 und von der Art. Schießschule, unter Versezung in die 11. Art. Brig, zum Pr. Lt. befördert. Ander, Pr. Lt. von der See⸗Art. Abiheil, unter Versrtzung in der 2. Art. Brig. und unter Verleihung eines Patents seiner Charge vom 21. Scptember 1871

zur Dienstl. bei einer Milit. Intendantur kommandirt. Stock, Pr.

Gt von der See⸗Art. Abtheil., ein Patent seiner Charge v. 16. Mai 1871 verliehen. Blockhagen, Vize ⸗Feldw. vom 2. Bat. (Ortels burg) 3. Ostpreuß. Landw. Regts. Nr. 4, zum Sec Lt d. Res. d. 1. Att. Brig befördert. v Seel, Sec. Lt. von der Res. der 8. Att. Brig. im stehenden Heere, und zwar als Sec. Lt im 6. Rhein. Infant. Rtgt. Nr. 68 angestellt. Leuthaus, Gen. Maj. u. Inspect. der 3. Pien. Insp, unter Verleihung eines Patents seiner Charge v. 18. Aug. er, zum Inspect. der 1. Ing. Insp. Mäntell, Oberst u Platz. Ing. von Eöln, zum Inspect. der 3. Pion. Insp, v. Chamisso, Oberst und Platz -Ing. von Spandau, unter Verleihung eines Patents seiner Charge vom 18. August er zum Inspect, der 5 Fest. Jusp, Sg ndr kuhl, Maj. u. Commdr. des Pomm. Pion. Bals. Nr. 2, . Platz Ing. von Cöln, Bayer, Maj. u. Commdr. des Schlesw. Holstein. Pion. Bat. Nr. 9, z. Plaß -Ing von Glogau ernannt. Fahland, Maj. u. Commdr. des OHsipreußischen Pion. Bats. Nr. 1, in gleicher Eigenschaft zum Schlesw. Holst. Pion. Bat. Nr. 9 versetzt. Vin cenz, Maj. vom Stabe des Ing. Eorps, zum Commdr. b, Ostpreuß. Pion. Bats. Nr. 1 ernannt. se, Hauptm. von der 1. Ing. Insp. u. Comp. Commdi. i. HJomm. Pion. Bat. Rr. 2, unter Ernennung z. Commdr. d. Bats, v. Wißmann, Sptm. v, ders. Insp. unter Ernennung zum Platz -Ing. von Spandau, zu WMajers befördert. v. Kleist, Haupim. von derselben Insp., zum Comp. Commandr. im Pomm. Pion. Bat. Nr. 2, v. d. Groeben, Hauptm. von derselben Inspekt, zum Platz -Ing. von Colberg ernannt. Chambeau, Prem. Lt. von derselben Jnsp, unter Versetzung zur 2. Ing. Insp. und unter Er⸗ nennung zum Comp. Commanbr. im Brandenb. Pion. Bat. Nr. 3, i Hauptm. befördert. Birkholz, Hauptm. von der 2. Ingen.

nsp. und Comp. Commdr. im Brandenb. Pion. Bat. Nr 3, unter Versetzung zur 3. Ing. Inspekt.,, zum Platz Ing. von Bitsch ernannt. Hempel, Sec. Lt. von der 2. Ing. Inspeki., zum Pr. Lt. befördert. v. Aster, Hauptm. von der 3. Ing. Insp. und Comp. Commandr. im Rhein. Pion. Bat. 8, unter Versetzung zur 4 Ing. Inspekt. zum Platz ⸗Ingenieur von Wittenberg, Frhr. v Eyß, Hauptm. von der 3. Inp. Insp., zum Comp. Commdr im Rhein. Pion. Bat. Nr. 8, Stürtz, Hauptm. von ders. Insp., zum Comp Commdr. im Bad. Pion. Bat. Nr. 14 ernannt. Böttcher, Haupt n. von der 3. Ing. 36 zur 4. Ing. Insp. versetz. Horn, Pr. Lt. ven der 3. Ing.

nsp., zum Häuptm. befördert. Graffunder, Hauptm. von der 4. . Insp. zur 2. Ing. Insp. versetz; Klauer, Pr. Lt, von der 4. Ing. Insp., als Adjutant zu dieser Insp. kommandirt Everth, Sec, Lt. von der 4 Ing Insp. zum Pr. Lt. befördert. v. Adler, ö u. Commdr. des Magdeb. Pion. Bats. Nr. 4, Bayer, Maj. u. Commdr. des Schletszw. Holst. Bion. Bats. Nr. 9, May Major und Commdr. des Niederschles. Pionier Bats. Nr. 5, v. Bergen, Major vom Stabe des Ingen. Corps und kommandirt zum Ober—⸗ Kommando der Okkupatlons⸗- Armee in Frankreich, von dem Ver= hältniß als Mitglieder der Prüfungs-Kommission des Ingen. Corps entbunden. Schultz L, Major u. Lommdr. des Feld⸗Eisenb. Bats., v. Bock, v. Span keren, Hauptl. von der 1. Ing. Insp. u. Comp. Commdrs. im Garde Pion. Bat, Lindow J, Tetzlaff, Hauptl. von der 4. Ing. Insp. u. Comp. Commdrs. im Feld ⸗Eisenbahn Bat. Schulz II., Hauptm. von ders. Insp, zu Mitgliedern der Prüf. Komm. des Ing. Corps ernannt. Felmy, Vize⸗Feldw. vom Res. Landw. Bat Berlin Nr. 35, zum Sec Lt der Res. des Schleswig- Holst. Pion. Bats. Nr. 9 befördert. Zahn, Sec. Lt. von der Res. der 6 Art. Brig. und kommand. zur Dienstl. beim Osipr. Train⸗ Bat. Nr. 1, im stehenden Heere, und zwar als Sec. Lt. in diesem Bat, Weber, Sec. Lt von der Res. der 4. Art. Brig. und komm. zur Dienstl. bei Hannov. Train⸗Bat. Nr. 10, im stehenden Heere, und zwar als Sec Lt. in diesem Bat, Abeking, Sec. Lt. von der Res. des Brandenb. Train ⸗Bats. Nr. 3 und kommand. zur Dienstl. bei demselben, im stehenden Heere, und zwar als Sec. Lt. in diesem Bat. Traeger, Sec. Lt. von der Res. des Schles. Train ⸗Bataillons Nr. 6 und kommdrt. zur Dienstl. bei demselben, im stehenden Heere, und zwar als Sec Lt. in diesem Bat. angestellt. Verch, Sec. Lt. von der Res. des Osipreuß. Train. Bats. Nr. 1, zur Dienstl. in einer vakanten etatsmäß. Sec. Lis. Stelle dieses Bats, Ey, Dommes, Sec. Lts. von der Res. des Hannoverschen Train Bats. Nr. 10, zur Dienstl. in einer vakanten etatsm. Sec. Lts. Stelle resp. des Garde⸗ Train Bats. und des Hannoyer. Train ⸗Bats. Nr. 10 kommandirt.

*

Holz, Pr. Lt. vom Train des 2. Bats. (Stade) 1. Hanseat.

Regts. Nr. 75, in das 2 Bat. (Halle) 2. Magdeb,. . . Nr. 27 einrangirt. Holland, Sec. Lieut. vom Train des 1. Batz Wefelh 5. Wesif, Landw. Regt6. Nr. 53, Stüber, Sc. Jieut. von Train des Res. Landw. Bats. Barmen Nr. 39, Saxe, See. Lt. vom Train des 2. Bats. (Oldenburg) Oldenb. Landw. Regts. Nr. gl, zu

Pr. Lts. befördert.

Den 19. Oktober. v. Stülpnagel, Gen. Lt. und Co der 5. Div., unter Verleihung des giangeb als er , General, zu den Off. von der Armee versetzt und nach Württemberg,

Behufs Uebernahme des Kommandos über die Königl. Württemberg.

Truppen (XIII. Armee- Corps) kommandirt. Den 21. Oktob er. v. Jagem aun, Oberst und Train-Insp.,

der Rang und die Kompetenzen eines Brigade Commandeurs verlie— J

hen. v. Lattre, Maj. vom Gr. Gen. Stabe und kommandirt nach

Württemberg, v. Langenbeck, Hauptm. vom Gr. Gen. Stahe und .

kommandirt nach Württemberg, v. Lessing, Hauptm. vom 8. West. fälischen Inf. Regt. Nr 57 und kommandirt als Adjut. bei . Gen. Kommand des X Armee - Corps, erstere bei unter Stellung à la suite des Generalstabes der Armee, letzterer unter Stellung

la, te des , wenälscen Juan lerle Riege ,,,,

und Entbindung von seinem Adjutanten Verhältniß, dem Königlichen Württemb. Kriegs ⸗Minist. zur Verwendung überwiesen v. Tresckow, Pr. Lt. vom Gren. Regt. König Friedr. Wilh. IV. (1. Bemm.) Nr. 2, unter Entbindung von dem Kommando als Adjut. der 14 Inf.

Brig. Sietze Pr. Lt. vom Colbergschen Gren. Regt. (2. Pomm.)

Nr. 9, v. Wurmb, Pr. Ft. vom 2. Westf. Inf. Regt. Nr. l5

(Prinz Friedr. der Niederl), Em mich, Pr. St. von dems. Negi,

Sch ubka Pi. Lt. vom 3. Brgndenh. ß Regt. Nr. 20, v. NMa⸗ lachows ki, Pr. Lt. vom. Westfäl. Fu

reich, Pr. Ct. vom 2. Niederschl. Inf. Regt. Nr. 47, v. Nerse, Pr. Lt. vom 8. Westf. Inf Regt. Nr. 57, v. Hocke, Pr. Li. vom 4. Obersch!l Inf. Regt. Nr. 63, v. Steinwehr, Pr. Lt. vom 6. Rhein. Inf. Regt Nr. 68, Kamphövener, Pr. Lt. von dems. Regt. v. d. Lippe 1, Pr. Lt. vom 7. Rhein. Meyer, Pr. St. vom

3. Thüringischen Inf. Regt. Nr. 7I,

v. Koppenfels IJ, Pr. Li. von dems. Negt. Cämm erer Pr. 8c. ass. Inf. Regt. Nr. 87, v. Plessen, Pr. Lt. vom Mecklend. Gren. Regt. Nr. 89, unter Entbindung von dem Kommando alz. nf. Brig. v. Jan son, Pr. 8. vom 6. Thür. Inf.

vom 1.

Adjut. der 34. Regt. Nr. 9 5, Stünzner, Pr. Lt. vom 1. Hannov. Drag. Regt Nr. 9, v. Na so, Pr. Lt. vom 2 Pomm. Ulan. Regt. Nr. 9, v. Gi

zycki, Hauptm. vom Garde . Feld⸗Art. Regt, Stern, Pr. Ct. von Magdeb. Feld-Art. Regt. Nr. 4, unter Entbindung von dem Kom mando als Adjut. der 4. Art. Brig. Sinken⸗ Sommer, Hauptm. Pr. L. von der 11. Art. Brig, sämmt⸗ lich vem 1. November C. ab bis ult. April 1872 zur Dien stleistung

von der 9. Art. Brig., Gad,

beim Großen Gen. Stab kommandirt. v. Ende 1, Premier—

Lieutenant vom Hess. Füs. Regt. Nr. 80, als Adj. zur 14 Inf. Brig.

v. Kleist, Pr. Ct. vom 3. Htss. Inf. Regt. Nr. 83, bis her. Adjut der 22. Inf. Div, als Adjut. zur 34. Inf. Brig., beide vom 1. No vember er. kommandirt. Eckert, Hauptm. ven der 3. Ing. Insp

und Comp. Commdr. im Hess Pilion. Bat. Nr 11, in gleicher Eigen⸗ .

schaft zum Bad. Pion. Bat. Nr 14, Kutzb ach, Hauptm. à la suite

der 2. Ing. Insp., unter Ernennung zum Comp. Commdr, in das Ammon, Kadet, als char. Port.

Bad. Pion. Bat. Nr. 14 versttzt.

Fähnr. dem 8. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 45 Üüberwiesen. Den 24. . . ͤ

Bieberich bis zum 1. Oktober 1874 kommandirt. (Schluß folgt)

Neichstags⸗Angelegenheiten. Berlin, 1. November.

, Reichsheeres nach dem Abgeordneten Dr. Haenel

Meine Herren!

sich dagegen natürlich nicht das Mindeste zu erinnern; ich würde es

selbst für zweckmäßig halten, daß diese Fragen gleichzeitig ins Auge

gefaßt werden.

die Bestände, so möchte ich ihn erinnern an einen Antrag, den, wenn ich

nicht sehr irre, er selbst im preußischen Abgeordnetenhause mit gestellt hat jedenfalls war er von seinen politischen Freunden gestelltt⸗- der dahin ging, ein Kapital von 4,200 000 Thlr, welches als eiserner Bestand für die Militärverwaltung aus preußischen Fonds hergegeben war, diesen Fonds wiederum zuzusübren. Heute handelt es sich datum, den damaligen Wunsch des Herrn Abgeordneten oder wenigstens seiner politischen Freunde zu verwirklichen; es handelt sich darum, allen den. nigen Staaten, denen die eigene Verwaltung des Heerwesens übertragen st, den eisernen Bestand, den sie zur Führung der Verwaltung hedürfen,

und der noch wesentlich sich von den wechselnden Anforderungen der einzelnen Monate unterscheidet, wiederum zuzuführen. Wie hoch die Summe sich für die einzelnen Staaten beziffert, vermag ich nicht anzu ⸗˖

Regt. Nr. 37, Heyden. .

Inf. Regt. Nr. ss;

: v. Ponzet, Rittm. u. Escadr. Chef im 2. Leib ⸗Husaren Regt. Nr. 2, auf drei Monate zur Dienstl bei des Prinzen Albrecht von Preußen K. H (Bruder Sr. Majestät) kommandirt. Bock, See, Kt. vom 8. Pomm. Inf. Regt 61, von feinem Kommdo. zur Dienstl bei der Unteroff. Schule in Bieberich entbunden. Frhr. d. Grotthuß, Sec. Lt. vom Königs Gren Regt (2. Westpreuß) Nr. 7, zur Dienstl. als Comp. Off. bei der Unteroffizier Schule in

In der gestrigen Sitzung des Reichstags nahm der Wr gebe oll ch ire e hs, . Camphausen bei der Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Ueberweisung eiserner Vorschüsse für die Ver.

Was den Antrag des geehrten Herkn Vorred⸗ ners betrifft, die verschiedenen, sich auf die hae hn nd? der Reichs · verwaltung beziehenden Fragen, gleichzeitig zu behandeln, so findet

Was die ersten Bemerlungen des Herrn Vorredners betrifft über Höhe der hier begehrten Summen, über die Hoͤhe der 6 ĩ

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geben das wird auf Erfordern der Herr Vertreter des Herrn Kriegs. Ministers näher darlegen kännen. Für das Königreich Preußen, das bei der Angelegenheit betheiligt ist, beziffert sich diese Summe auf 186019 Thlr. in runder Summe gesprochen auf 4,200 000 Thlr, und der Erfolg dieses Gesetzes wird sein, daß aus Reichsfonds diese

Summe den preußischen Fonds wiederum zugeführt wird.

Wenn dann der Herr Vorredner die Frage aufgeworfen hat, ob das Ganze init der Kreirung von Schatzanweisungen in Verbindung gebracht werden kann, so möchte ich diese Frage im Allgemeinen zwar nicht verneinen. Ich glaube, daß es zulässig sein wird, überhaupt in das Auge zu fassen die Höhe der gesammien Betriebsfonds, und da— nach hin einen Beschluß zu fassen, bis zu welchem Betrage diese Höhe durch Schatzanweisungen gedeckt werden könne. Gerade bei dem eiser⸗ nen Bestande der Militärverwaltung wird aber das System der Schatzanwelsungen nicht oder weniger anwendbar sein; denn es han—⸗ Delt sich dabei um einen festen, dauernd gewährten Betrag, der für die Führung der Verwaltung unentbeyrlich ist.

Ich wiederhole, daß ich seitens der Negierung gegen den Schluß

anträg des Herrn Vorredners, die Berathung der verschiedenen Gesetz. entwürfe glelchzeitig eintreten zu lassen, durchaus nichts zu erinnern finde. n Wenn ich dann noch ein Wort darüber sagen soll, weshalb diese Summe nicht in dem Etat aufgeführt worden sei, so kann ich Ihnen zwar nicht genaue Auskunft darüher . was abgehalten hat, das zu thun; ich kann aber gleich dit Erkläruag hinzufügen, daß, wenn das Hohe Haus Werth auf diese Form legen sollte, derselben auch durchaus Nichts im Wege stehen würde.

Die Diskussion über den Gesetzentwurf, betreffend die

Gotthardbahn, leitete der Staats ⸗Minister Delbrück, wie olgt ein:

f , . Herren! Die Frage über die Subventionirung der Gott. hard ⸗Bahn hat in der letzten Sessien des Norddeutschen Reichstages dem Haufe vorgelegen, sie kommt heute vor den Deutschen Reichstag unter sehr viel günstigeren Umständen, als sie damals vorlagen. Es wurde damals von dem Norddeutschen Reichstag eine Subvention von 10 Mill. Francs begehrt, und es mußte bei der Stellung dieses Antrags anerkannt werden, daß die von Seiten Italiens in Aus sicht gestellte Gubvention ven 45 Mill. Fr. noch nicht gesichert sei, indem bas italienische Rarlament ein bezügliches Votum noch nicht abgegeben habe. Es war ferner damals die Bildung einer Gesellschaft zur Aus⸗ führung des Unternehmens erst in ihren ftühesten Anfängen, es war endlich von den Subventionen, die von bdeutschen Eisen bahngesellschaf ten erwartet wurden, noch keine vollständig gesichert.

Heute, wo von Ihnen die Uebernahme der gesammten cuf Deutsch· land gerechneten Sümme von 20 Millionen Franken erbeten wird, in die Lage in jeder Beziehung eine andere und bessere geworden. Das italtenische Parlament gat die von der italienischen Regierung vorläufig zugesagte Subvention von 45 Millionen Franken de finilv bewilligt. Drei im vormaligen Norddeutschen Bunde gelegene Eisenbahn - Gesellschaften haben eine Subvention jebe bon 1 Million Franken definitiv beschlossen. Eine Gesellschaft zur Ausführnng des Unternehmens, und zwar eine Gesellschaft, welche durch die dabei hetheiligten Häuser alle nothwendigen und er⸗ wünschten Garantien gewährt, hat sich gebildet und wird von Seiten der schweizerischen Regierung die erferdekliche Genehmigung erhalten, so hald durch den Beschluß des Deutschen Reichstages die Gesammtheit der in Aussicht genommenen Subventionen festgestellt sein wird. Es ist also die Lage so, daß der Deutsche Reichstag durch die Entschtidung, um die er angegangen wird, das entscheidende Wort darüber spricht, ob ein Unternehmen zur Aus sührung kommen soll, welches seit einer Reihe von Jahren die betheillgten Interessen hehhaft beschäftigt, und dessen große wirthschaft⸗ liche Bedeutüng für die dabei betheiligten Länder! med nicht am ge— ringsten für Deutschland, dessen politische Bedeutung so vielfach e . worden ist, daß ich auf eine nähere Darlegung hier verzichten

ann.

Die Vorarbeiten, welche der Fesistellung des Unternehmens vorher gegangen sind, sind in der Dentschrift, welche dem Hause vorliegt, ausführlich dargelegt. Es ist bei dem geschichtlichen Rückblick, welcher auf die Entwickelung des Unternehmens geworfen ist, darauf hinge⸗ wiesen, daß die Termine, welche für die definitive Feststellung der Subven⸗ tionen zwischen den betheiligten Regierungen verabredet waren, wieder- holt verlängert worden sind. Sie wurden zuerst verlängert durch einen auf Grund des im vorigen Jahre im Norddeutschen Reichstag passir⸗ ten Gesetzes zwischen dem Norddeutschen Bunde, Jialien und der Schweiz abgeschlossenen Vertrag bis zum 31. Januar dieses Jahres, und sodann noch einmal verlängert durch eine im Januar dieses Jahres in Bern abgeschlossene Adbitlonal⸗Akte bis zum 31. Oltober, also bis zum heutigen Tage.

Die Konvention, die deshalb in Bern unterzeichnet ist , ist im italient⸗˖ schen Parlament bei der Frage der Gewährung der Subvention vor⸗ gelegt worden und es bildet diese Konvention einen integrirenden Jhell des Gesetzes, durch welches Italien sich zur Aufbringung der Subvention von 45000, 00 Francs verpflichtet hat. Diese formille Lage der Sache machte es unmöglich, eine weitere Verlängerung der De über den 31. Oktober d. J. hinaus von den beiden betheiligten Regiertengen in Anspruch zu nehmen. So sehr diese Regierungen an sich geneigt gewesen sein würden, auf eine solche Verlängerung, die nach Lage der Sache nur sehr wenige Tage zu umfassen gebraucht hätte, einzugehen, so war doch die italien sche Regierung durch die formelle Lage, in welche die Frage durch das vom italienischen Parlament passtrte Geseß gekommen war, vollkommen in der Unmöglichkeit, auf eine Fristverlängerung einzugehen. Diese Lage der Sache hat die Nothwendigkeit zur Folge gehabt, daß, nachdem der vorliegende Ge— setzentwurf in das Haus gebracht war, zwischen dem Deutschen Reiche,

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Italien und der Schweiz eine Konvention unterzeichnel ist, durch welche das Deutsche Reich dem Berner Vertrage vom 15. Oktober 1350 beitritt und die Bewilligung einer Subvention von 20000009 Franten in Aussicht stellt. Es ist hei Abschluß dieses Vertrages Lie Genehmi- gung des Reichstags ausdrücklich vorbehalten worden. Der Reichstag ist frei, die Genehmigung zu versagen oder zu ertheilen. Die Regie⸗ rung ist bei Abschluß bier Konvention von der Ueberztugung aus— gegangen, daß der Reichstag einem Werke, welches nach allen anderen Seiten hin vollständig gesichert ist, für dessen Ausführung der Nord⸗ deutsche Reich tag sein Votum abgegeben, und zu dessen Herstellung vom Reiche im Ganzen jetzt relaiio ein nicht so großes Opfer ver⸗ langt wird, wie damals der Norddeutsche Bund zu bringen hatte, = ich sage, daß der Reichstag diefem an ihn gestellten Verlangen ent. sprechen werde. Diese Ueberzeugung hat es als gerechtfertigt erscheinen lassen, einen Weg einzuschlagen, der unter andern Umständen nicht eingeschlagen worden fein würde. Vie Regierung hofft, daß der Reichstag in der durch zwingende Umstänke gebotenen Betretung dieses Wegs eben nur einen Ausdruck einer äußeren Noihwendigkeit erkennen werde und bereit fein werde, dieler äußeren Nothwendigkeit Rechnung zu tragen und in Bezug auf das eingeschlagene Verfahren seine Genehmigung zu ertheilen.

Auf die Anfrage des Abgeordneten Dr. Mohl, ob unter den im Schlußprotokoll erwähnten »subventionirenden Regierungen, denen im Vertrage gewisse Rechte zugestanden werden, alle deutschen Regierungen zu verstehen find, erwiderte der Staats-⸗Minister Delbrück; .

Meine Herren! Ich kann diese Frage um so unbedingter be⸗ jahen, als sie auch im Bundesrathe aufgeworfen worden ist, und im Bundesrathe auch nicht die leiseste Meinungsverschiedenheit darüber stattgefunden hat, daß kie Meinung, die der Herr Abgeordnete eben entwickelt hat, die richtige sei.

Der dem Reichstage vorgelegte Gesetzentwurf, betreffend die Ueberweisung eiserner Borschüsse für die Verwaltung des Reichsheeres, lautet:

§. 1. Der Reichshauptkasse ist aus der von Frankreich gezahlten Krlegsentschädigung die Summe von 6270, 000 Thalern zu überweisen, um die Verwaltung des Reichsheeres mit den erforderlichen eisernen Vorschüssen auszustatten. .

§. 2. Die Vertheilung dieser Summe auf die einzelnen Lelbst- ständig verwalteten Kontingente erfolgt nach dem Verhältniß der Friedens ⸗Präsenzstärke.

Motlve: Äls die Militärverwaltung auf den Norddentschen Bund überging, besaß die Bundekskasse keine eigtnen Betriebs fonds, so daß ste nicht in der Lage war, die Verwaltung der einztlnen Kon⸗ tingente der Bundesarntee mit den nöthigen eisernen Berriebe— vorschüssen auszustatten. Es mußte daher den Staaten, welche die einzelnen Bundeskontingente selbstsändig verwalteten, überlassen bleiben, aus eigenen Mitteln der von ihnen geführten Militär verwal tung die nöthigen eisernen Betriebsporschs sse zu gewähren.

Dieser Zustand entspricht insofern nicht den Bestimmungen der Reichsverfaffung, als einnial die Uebernahme der Verwaltung des Reichsheeres auf Reichsrechnung auch die Gewährung der für diese Verwaltung erforderlichen Betriebsfonds aus Reichs mitteln voraus setzt, und als ferner di senigen Stasten, welche ihr Kontingent selbst verwalten, oder, wie Preußen, die Verwaltung anderer Kontingente mit übernommen haben, mehr belastet sind, als diejenigen Staaten, welche ihr Kontingent nicht selbst verwalien. Im Zusammenhange mit den' durch den Gesetzentwurf, betreffend die Feststellung des Reichs= haushaltsetats für das Jahr 1872 vorgeschlagenen, in der ditsen Ge⸗ fetzentwurf begleitenden Denkschrift näher motivirten Maßnahmen zur Herstellung voller Selbständigkeit der Reichs Finanzverwaltung be⸗ zweckt daher der vorliegende Gesetzentwurf die Uebernahme der gedach ten eisernen Vorschüsse auf Reichsfonds herbeizuführen und die hierzu, bezichungsweise zur Erstattung der von den Landeskassen bisher ge⸗ währten . nn, g . Mittel aus der französischen Kriegsentschädigung zu überweisen. .

a. gan gehn Bedarfs an eisernen Vorschüssen berechnet sich nach den bisherigen Erfahrungen für die dem norddeutschen Bundes heere angehdrigen Kontingente mit Ausnahme des hessischen auf 4/637, 634 Thaler. ach dem Verhäliniffe der Friedensstärke dieser Kontingente berechnet, ergeben sich für die Kontingente Bayerns und Württembergs, sowie für das badische Armee Corps und die hessische Diviston (88639 Mann) 13833477 Thir⸗ für Elsaß · Sothringen 2471995 Thlr. alfo zu ammen für das gesammte Reichs heer b / bꝓ9 / 106 Thlr. Diese Summe ist, auf 6270900 Thlr. abgerundet, in den Entwurf als Bedarf für die eisernen Vorschüsse aufgenommen.

ie Vertheilung des Gesammthetrages auf die einzelnen Kontin gente nach dem Verhältniß der Friedenspraͤsenzstärke derselben wird kem Verhältnisse des Bedarfs entsprechen. .

Selbstverständlich werden die eisernen Vorschüsse jährlich bei der Rechnungslegung nachzuweifen sein. Eine ausdrückliche Bestimmung hierüber aufzunehmen, erschien nicht nothwendig, weil die Bezeichnung ber den einzelnen Kontingentsverwaltungen zu überweisenden Mittel als veisern?è Vorschüssee Fiese Konsequenz von selbst in sich schließt.

FPie Kommission für Petitionen hat über eine Petition der Aeltesten der Berliner Kausmannschaft folgenden Bericht erstattet:

Bie Äeltesten der Kaufmannschaft, von Berlin hahen unter dem 1718. Ollober d. J. dem Ieichstage eine bereits im März v. J. beim Reichstage des Norddeutschen Bundes eingereichte, aber wegen Schlusses der Session im Plenum des Reichstags nicht erledigte und deshalb den Felenten von dem Burcau des Reichsiggs unter dem 27. Mai v. J, wieder zurückgegebene Petition wieder überreicht und den darin gestellten Antrag wiederholt:

„Der Reichstag wolle dem Vundesrathe empfehlen, Schritte zu thun, daß für die Zukunft jede Außerkurssetzung von Papieren auf