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den Inhaber im Wege der Reichs ⸗Gesetzgebung für ungültig und unwirksam erklärt werde.« .
Die Petitions⸗-Kommission hat über diese Petition in ihrer Sitzung vom 26. Oftober d. J. in Anwesenheit des Herrn Geheimen Ober⸗Regierunzs Rath Achenbach, als Vertreter des Reichs kanzler⸗ Amtes, verhandelt und auf Äntrag der Referenten sich den Antrag angeeignet, welchen, nach dem in der Anlage abgedruckten siehenten Berichte der Petitions⸗Kommission des Norddeutschen Reichstags sub Litt. A vom 18. Mai 1870, diese an den Reichstag zu richten be— schlossen hatte. Es kann auf diesen Bericht und die darin dargelegte Sachlage hier Bezug genommen werden.
Es wird demnach beantragt: Der Reichstag wolle beschließen: die Petition B 567 dem Herrn Reichskanzler mit dem Ersuchen zu uͤberweisen, dem Reichstage eine Gesetzesvorlage zu machen, worin für das Bundesgebiet einheitliche Bestimmungen darüber getroffen werden, ob und in welcher Weise die Außerkurssetzung , , en Wiederinkurzsetzung von Inhaber⸗Papteren zulässig ist.
— Dem Reichstag ist folgender Antrag eingereicht worden: Der Reichstag wolle beschließen: dem nachfolgenden Gesetzentwurfe die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen:
Gesetz, betreffend die Abänderung der Nr. 13 des
Artikels 4 der Verfassung des Deutschen Reichs. Wir 5 von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von
teu en e. . h verordnen im Namen des Deutschen Reiches nach erfolgter Zustim⸗ mung des Bundesrathes und des Reichstagek, was folgt:
Einziger Paragraph. An die Stelle der Nr. 13 des Ar⸗ tikels 4 der Ve fassang des Deutschen Reiches tritt die nachfolgende Bestimmung:
Die gemeinsame Gesetzgebung über das gesammte bürgerliche Recht, das Strafrecht und das gerichtliche Verfahren, einschließlich der Gerichts organisation.
Gegeben 2c. Berlin, den 25. Oktober 1871.
Antragsteller: Laüker, Miquél, Frhr. Schenck v. Siauffenberg, Dr. Friedenthal, Herz. v Bernuiht, Fürst v. Hohenlohe Schillingefürst. (Üuterstutt durch zahtreiche Mitglieder.,
— Die Rr. 43 der -Zeitung des Vereins deutscher Eisen— bahn-Verwgltungen« hat folgenden Inbalt: Mitthrilungen über Eisenbahnen; Berliner Briefe: Vom Eisenbahnaktien Markte; Berlin Görlitzer Eisenbahn; Thorn-Insterburger Eisenbahn. Rechte Weichsel uferbahn; Posen · Thorn · Bron ber er Eisenbabn; Hannover ⸗Altenbekener Elsenbahn; Berlin ⸗ Hamburger Eisenbahn; Harburg ⸗Curhaven und Harburg Bremen; ö Weßs bahn; Langwedel Uelzen; Rheinische Eisenbadn; Bergisch⸗Märkische Eisenbahn; Sächsisch= . Verbindungs bahn Annaberg Weipert; Franzößscke Rord. bahn. reslau ˖Schweidniß Freiburger Eisenbahn, Denktschrift für die Generalpversammlung. Magdeburg -⸗Halberstädter Eisenvahn und Ober⸗= hohn dorf ⸗ Nein dorfer Kobleneisenbahn, Geschafts berichte pro 1870. Bayern: Badische Änschlüsst; Regensburg⸗Ingolstadt; Nürnberg ⸗Neu⸗ markt; Bodenste⸗Gurtelbahn; Schweinfurt ⸗ Meiningen; Kohlenbahnen. — ODesterr.! Ungarxische Korrespondenz: Steigen der Bahnwerthe; Zurückbleiben der ung Bahnen; Prioritäͤtsnachfrage; Verfügungen über Dampfkessel, ignalwesen, Güterklassifikation; Transport- Enquste, Ungar. Abrechnungswesen; Mittheilungen über Ossegg— Komotau, Sternberg -⸗Preußlsche Grenze, Südbahn, Oesterreichische Staatsbahn, Theiß bahn, Unggrischt Nor dostbahn, 1. Ungarlsch . Gali⸗ zische Eisenbahn, Ungarische Wesibahn, Ungarische Ostbahn und die Bahnen in Dalmatien. Kaschau Oderberger Eisenbahn, Stand der Bauarbeiten. Oesterreichlsche Staatsbahn, Station Dasic. — Direste Verkehre und Tartfwesen. — Personalnachrichten. — Ausland: Gott hardhahn, Vertrag, betreffend Beschaffung des zum Bau der Gott hardbahn noch nothwendigen Privattapttalg. Schweiz: Beschlüsse der Nordofibahn und der Centralbahn in Betreff deren finanzieller Be— theiligung bei der Gotthardbahn. Belgien: Dekret, betreffend Tarife der Staatsbahnen, Eisenbohnun fälle in Ink len. — Literatur. — Eisen= hahn ˖ Kalender. — Offizieller Anzeiger. — Privat -⸗Anzeiger. — Deuische Eisenbahnstatistik für das Betriebsjahr 1869. — Verzeichniß über zähliger und fehlender Güter.
Landwirthschaft.
Berlin. (Krockers landw. Korr) Eine Kommission des König ⸗˖ lichen Landes-Oekonomie Kolle iums tritt am 6 November in Berlin zusammen, um darüber zu berathen, wie die staatliche Pferde— zucht einzurichten sei. Unter den Mitgliedern dtr Kommission, welche nicht Mitglieder des Kollegiums sind, werden u. A. genannt: Oberst v. Lüderitz, Fürst Pleß, Graf Johannts Renard, v. Simpson Geor— genburg. Die Berufung des Ausstzusses ist Folge eines, in der April Mai- Sitzung laufenden Jahres vom Kolleglum angenommenen Antrages des Heh. Ob. Reg -Rath Wehrmann »dem Hrn. Minister die Bildung einer Spezial- Kommission für die Vorberathung der Frage über die Förderung der Pferdezucht zu empfehlen.«
Prag, 25. Oktober. (Prag. 3.) Im Hopfengeschäft ist die Stimmung etwas ruhiger geworden. Der Impuis zu einer rück- gängigen zewegung der Preise ging von den auswärtigen Plätzen, namentlich ron Nürnberg aus, hat ee in den böhmischen Pro— duktionsgegenden keine solche nachhaltlge Wirkang ausgeübt, wie an den fremden Märkten, weil einerseits Produzenten sich zu keinerlei Preistonzessionen herbeilassen wollen, andererseits die Brautr Ihren Bedarf erst theilwense gedeckt haben, daher binnen Kurzem zu weiteren Einkäufen schreiten müsen. Bestände von feiner Waaré sind wohl gelichtet, jedoch noch nicht gänzlich geräumt. Notirungen stellen sich heute für Saazer Stadtgut auf Fl. 245 — 260, desgl. Bezirkshopfen 9 225 249, desgl. Kreishopfen Fl. 205 — 2260, für Auschaer Roth⸗
Uebersicht der Haupt⸗Eisenbahn⸗Verbindunge durch Courier und , m (Erscheint auf Grund der neuesten amtlichen Angaben am
Monats. Berlin, 1. November 1871.
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2881
Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Koͤniglich Preußischen Staats Anzeiger. Mittwoch den 1. November.
1871.
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Ministerialblatt für die gesammte innere . in den Königlich preußischen Staaten Nr. 8 enthält Folgendes: Allerbög ste Ordre, betreffend die Ensetzung der Deputationen für das Heimathwesen, vom 22. April 1871. — Instruttionen und Formulare für die allgemeine Volkszählung am J. Dezember 1871, vom 8. September ö,, Erlaß des Königlichen Kriegs⸗Ministeriums, die Volkszählung am 1. De⸗ zember 187* betreffend, vom 28. September 17 fügung an den Provinzial - Stenerdireklor in N. die Gewährung per= sönlicher Reisekosten bei, der, Anstellung von Militäranwärtern be⸗ treffend, vom 21 Juni 1871. — Verfügung an den Provinzial ˖ Steuerdircktor in N., die Behandlung der den Militãrin validen be⸗ willigten Verwundungs⸗ und Verstümmelungs zulagen betreffend, vom 3. Jh Erlaß an die Königliche Eisenbahndirektion zu N. und Abschrift zur Kenntniß nahme und Beachtung an die sämmtlichen übrigen Königlichen Eisenbahndireklionen, die Anrechnang der Militär- dienstzeit bei den in Folge der Mobilmachung der Armer zum Kriegs dienst einberufenen Civil-Supernumerare betreffend, vom 14. Sep- tember 1871. — Schreiben an den Bischof von Ermland zu Frauen burg, die Stellung der Staatsregierung zu der Frage über das Dogma von der Infallibilität in ihren praktischen Konsequenzen für höhere Schulen betreffend, vom 29. Juni und 21. Juli 1871. — Erlaß an den Königlichen Ober Präsidenten Herrn N. zu N. betref- fend die Verpflichtung der Gemeinden zur Zewährung des Natural⸗ uartiers für Führer und Pferde der Gespanng in den zur mobilen Armee gehörigen Fuhrparks-⸗Kolonnen, vom 18. Juni 1871. * Be⸗ scheid an den Orts vorstand zu N., betreffend die Defreinng der Pfarr.
Uter von Abgaben und Lasten für Kommuna!: und Schulzwecke auch * Verpachtung der Pfarrgüter, vom 4. Juli 18571. — Bescheid an die Königliche Regierung zu N.“ betreffend die Befreiung eines frem= den Staatsangehörigen ven Kommunalabgaben und Klassensteuer an bem Brte, an welchem derselbe ohne dort zu wohnen, nur ,, arbeiser eines gewerblichen Instituts beschäftigt ist, vom 18. , ö — Bescheid an die Königliche Regierung zu N., betreffend . icht⸗ Berücksichtigung der Gewerbesteuer bei e r ng des Maßsta Jö die Beitragspflicht zu den Kommunalabgaben in den Landgemein ö vom 20. Jult 1871. — Bescheid an die Polizeiverwaltung zu N., wegen Versagung der Fortfetzung des Aufenthaltes nach er felgter Niederlaffung, vom 27. Jull 1871 — Tarif der von den . Armenverbänden zu erstattenden Armenpflegelosten, vom 21. August 1871. — Erlaß an den Königlichen Ober ⸗Präsidenten zu Hannover und Abschrift zur Kenntnißnahme und Nachachtung an saͤmmtliche Königliche Regierungen, die Aufbringung der Kosten der Armen pfiege Seitens der Gemeinden betreffend, vem 30. August 1871. . Ver fügung des Herrn Justiz⸗Ministers an die Königlichen Ober ⸗Staatt⸗ anwaite, den General Prokurator in Cöln und die Kronanwaltischaft in Celle, betreffend die Mittheilung wegen Landstreichens ergangener Straffestseßhungen an die Polizeibehörde, pem 23. Mai 1871. — Eirkularerkaß an sämmtlich- Königliche Regierungen und an das Kö nigliche Polizei Präsidium hierselbst, den Erlaß der wegen Holfdieb. stahls, Weidefrevels und anderer Forst und Feld ⸗Poltzeikontraven⸗ tionen erkannten Geldstrafen betreffend, vom 18. 2Aluqust , Cirkular an sämmtliche Königliche Regierungen und Landdrosteien . Monarchie und an das Königliche Polizei ⸗Präsidium hierselbst, die Aufhebung der polizeilichen Beschränkungen zur Eheschließung in preußischen Staaten zwischen preußischen und württembergischen ba⸗ denschen und hessen darmstädtischen Staatsangehörigen, resp. das Fort- bestehen dieser Beschränkungen in Bezug auf bayerische Stagttange⸗ hörige, excl. derjenigen aus der bagyerischen Pfalz, betreffend ö vom 39. August 1871. — Eirkularerlaß an sämmtliche Königliche Regie⸗ rungen und Landdrosteien, sowie an das Polizei · Präsidium hierselhst, den Tranzport von Leichen durch die Königlich preußischen und die Kaiserlich österreichischen Staaten betreffend, vom 30. August K. Erlaß an die Königliche Regierung zu Schleswig, die Gültigkeit
früherer Bestimmungen über Veschäftigung jugendlicher Arbeiter in
abriken nach Emanation der Bundes. Gewerbe ⸗Ordnung betreffend, . 11 6 1871. — Verfügung an den Königlichen Polizei⸗Prä—- sidenten Herrn N. in N, beireffend die Beschränkungen, welcher die unter Polizei ⸗Aufsicht, stehenden Personen hinsichts des Wohnungs- wechfels unterliegen, vom 5. September 1371. * Cirkular an sämmt⸗ liche Königliche Regierungen (oxcl. Danzig, Cöslin, Stralsund, Mag= deburg, Eifurt, Schleswig, Cassel und Wiesbaden) uünd an das Kö— niglich? Polizei⸗Präsidium hier, die Verwendung des Arbeits. Verdienst⸗ aniheils der Gefangenen zu den Kosten der Wiederherstellung von ihnen beschädigten fiskalischen Eigenthums betreffend, vom II. September 1871. Cickular an sämmtliche Königliche Regierungen und Landdtosteien und an die Königliche Ministerial · Bau / Kommisston, die Instruktioen über die formelle Behandlung des Kassen und Rechnung we seng bei den auf Rechnnng auszuführenden Staatsbauten im Bereiche der Bau⸗ verwaltung des Königlichen Ministeriums für Handel ꝛc betreffend, vom 8. Juni 1871. — Cirkular an die Königlichen Aichungs ˖ Inspek⸗ toren zu Berlin, Magdeburg, Bres lau, Hannover, Cassel, Dorimund und Cöln, sowie zur gleichmäßigen Nachachtung an die Königlichen Ober ⸗Bergämter zu Breslau, Halle, Dortmund, Bonn und Claus⸗
Abschluß von Lebensversicherungen für Beamte und Unterbeamte der Postverwaltung betreffend, vom 19. August 1871. — Erlaß, betreffend die geschäftliche Stellung der Generalkommissare für die Regelung der Grundsteuer in den Provinzen Schleswig ⸗ Holstein, Hannover und Hessen Nassau, sowie im Kreise Meisenheim, vom 12. Febr. 1871. — Allgemeine Verfügung, betreffend die Aufstellung der Klassifikations - tarife zur anderweiten Regelung der Grundsteuer und die hierzu ge⸗ hörigen Vorarbeiten in den Provinzen Schleswig -Holstein, Hannover und Hessen - Nassau, sowie im Kreise Meisenheim, vom 15. Februar 1871. — Technische Anleitung zur Ermittelung des Reinertrages der Holzungen behufs der anderweiten Regelung der Grundsteuer in den Provinzen Schleswig ⸗ Holstein, Hannsver und Hessen ⸗ Nassau, sowie im Krelse Meisenheim, vom 10. März 1871. — Verfügung an die Königlichen Regierung'n zu Schleswig, Cassel, Wiesbaden und an die Königliche Finanz-Direktion zu Hannover, betreffend die Stempel- pflichtigkeit der Quittungen über Remunerationen der Bezirks- und Verankügungs⸗ Kommissarien; vom 31. März 1871. — Bescheid an die Polizelverwaltang zu N., betreffend die Stempelpflichtig- keit der Gesuche der Dienstherrschaft, um Zurückführung ent- laufenen Gesindes in den Dienst, vom 3. Juni 1 Cirkular an sämmtliche Herren Provinzial⸗St uer-Direktoren, sämmt⸗- liche Königliche Regierungen und Landdrosteien, den Herrn 2c. Grolig in Erfurt, den Herin 2c. Richter hier und das Haupt- Steueramt für inländische Gegenstaͤnde hier, die Anwendung des Stempeltarifs bei Kautionen oder Bürgschaftsleistungen hetreffend, vom 3. September 1871. — Cirkular an sämmtliche Königliche Regierungen und Land- drostelen, betreffend den Nachweis der Erträge aus der Obstkultur, vom 15. August 1871. — CEirkular Erlaß an sämmtliche Königliche General Kommissionen (excl. Hannover) und Regierungen landwirth= schaftliche Abtheilungen, sowie an die Regierungen zu Coblenz und zu Wiesbaden, die Kosten fur Prüfung der Liquidationen der Feld- messer betreffend, vom 4. September 1871.
Kunst und Wissenschaft. . Berlin Der Entwurf und das Modell der Sr. Königlichen Hobeit dem Prinzen Adalbert am 29. Oktober überreichten Columna rostrata ist von dem Bildhauer Siemering hier gefertigt worden. Dienstag, den 31. Oktober, fand im Königlichen Schauspielhause die erste Aufführung des Lustspiels. Feenhände, in fünf Akten, nach dem Franzoͤsischen des Scribe, von Ch. v. Growen,
statt. — . Das gräfliche Fräulein Helene (Fräulein Keßler) von Lensve ist im Den! n Entwerfen und Ausführen weiblicher Toilette so er⸗ finderisch und gewandt, daß man ihren Händen diese Bezeichnung gab. Helene ist arm; sie findet im Hause ihres altadeligen, in pekuniärer Beziehung aber nicht vortheilhaft situirten Onkels, des Grafen von Lenéve (Herr Oberländer), ein Asyl; sie liebt seinen Sohn Tristan 'Herr von Hoxar) und wird von ibm geliebt. Der Vater beab—= sichtigt für Tristan, welcher Advokat werden und sich durch Arbeit seinen Unterhalt erwerben will, eine reichere Heirath. Helene, um Trißan von seiner Liebe zu ihr zu heilen, giebt aus Edel⸗ muth fälschlich vor, sie liebe einen Andern, und verläßt das Haus ihres Oheims, wo sie zudem alle Demüthigungen einer armen Ver wandten erdulden mußte. Mit der Unterstüßung eines Freundes, Richard von Kerbriand (Herr Liedtcke), begründet sie, ohne, Wissen ibrer Verwandten, unter fremdem Namen ein Modengeschäft in Paris, und ihre »Feenhände« machen sie bald zur gesuchtesten Toilettentünst- lerin für die hohe Aristokratie. Tristan durchschweift vergebens nach ihr ein Jahr lang alle Länder. Endlich trifft Helene zufällig mit Tristan und ihren übrigen Verwandten im Salon der Margusse von Möneville (Frau Erhartt) zusammen. Der alte Graf Lenèye ißt inzwischen immer tiefer in Schulden gerathen; Helene findet Gelegenheit, ihrer ganzen, Anfangs sich hochmüthig von ihr ab— wendenden Familie wefentliche Dienste zu leisten, ja, sie vom Ruin zu resten, eine . 64 ö. und das Stück schließt mit der ig Tristans und Helenens. 2 liff⸗ ar ter binn gruppiren sich geschictt gezeichnete Neben. figuren; so der Stotterer Richard von Kerbriand, welcher sich mit ber vfleinen Eonsine« Bertha Lensve (Fräulein Kühle) verlobt, so auch die pußzsüchtige Marquise von Möneville und ihre kokette Feindin Frau von Beiny (Fräulein Taglioni), so der Herzog von Penn Mar (Herr Dehnicker Das Ganze fesselt durch intelessante Situationen und pikanten Dialog. Die in sich abgerundete Darstellung des vom Direltor Hein inscenirten Lustspiels fand von Seiten des Publikums eine dliche d me. ö w E. S. Mittler und Sohn erschien soeben die neucste Rang- und Quartierliste der Königlich preußi⸗ chen Armee und Marine für das Jahr 1879,71 nebst den Anciennetätslisten der Gensralität und der Stabsoffiziere der Armee und der Flagg⸗ und Stabsoffiziere der Marine. Wir kommen auf den näheren Inhalt der Rangliste zurück. . — Im Verlage von Franz Lipyerheide in Berlin ist eine Sammlüng der »Historischen Volks- und polksthümlichen Fieder« von Franz Wilhelm Freiherrn von Ditfurth erschienen.
—
thal, betreffend die Wahrnehmung der Berg ˖ Aichungs . Geschäfte / vom 11. bac jf hen — General-Verfügung, die Erleichterungen beim
itgemäße Buch ist aus fliegenden Blättern, handschriftlichen e. h . Ueberlleferungen aus dem Volksmunde zusammen-—