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2 . . 994 Bekanntmachung. » Hinter Artikel 3 der Verfassung des Deutschen Reichs wird als
6) Die Vestimmungen sub g ub 5 und 6 des Erlasses vom 14 Sep- UI. Bewilligungen für Eltern und Großeltern Nach Vorschrift der Artikel 4 und 5 der Instruktion zur Aus. besonderer Artikel folgender Zusatz aufgenommen: üihrung des Gesckes vom 36. November 1868, betreffend die Fichungs. In jeden Bundesstaat muß eine aus Wahlen der Bevölkerung her.
. m . ,,. der 17 Die dem Vater oder Großvater, der Mutters. Groß ; wiesenen Beträge bei denjenigen Witwen, welche ,, 7 einer im Kriege von 1870371 und weiterdin gebliebenen c Hr i tet behörden (Erlaß des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche vorgehende Vertretung bestehen, deren Zustimmung bei jedem Landes⸗ verheirathet hahen, mit der dem entsprechenden Bh n ih wie ße; per son der Unterklassen mit je 37 Thlr. mongtlich zu , . 5 Arbelten vom 6. Januar 1870), wind Folgendes zur öffentlichen gesetz und bei der Feststellung des Staatshaushalts erforderlich ist.« ! nigung, bei hülfe ist bei nachgewiesener Berechtigung vom J. desjenigen Monats * Kenntniß 86. — — Der Abg. Büsing wies auf die Nothwendigkeit einer Ho⸗
ab n der Stadt Potsdam, Regierungsbezirk Potsdam einge⸗ mogenität der verfassungsmäßigen Verhältnisse innerhalb der
denen, welche ie ira ; ? be . k H zahlbar, welcher auf den den Anspruch begründenden Todestag f Pem G cg Dcteelnsprnch auf diefe Beißiätfe wrd geniäs F'go lll; üchtcken Ale nge; änmle i6 in Jölge fein zünstustung und Organ. einzelnen Bundesfladten und dem Reiche hin!“ Uebergll bestehe
letzterer Art haben die Königlichen Regierungen d i ö J en terminus ad des Gesetzes durch den Nachweis? ü edürftigkei ᷣ 11 , rn . 9 6. . 6 ö ö ö r r ns , . 2. ö , so wie dadurch e n rn, ö. . ation des derzeitigen Aich hiese Uebereinstimmung, nur die mecklenburgischen Zustände, gleichen Fällen vom Beginn 6 anne . sindet in der. benen Angehörigen war. ; naͤhrer der hinterbi. n g n fungen Ke gunh en igängen dt far ze gz wohn, Fildern nder ef güte ie gi femichtacn, h lk . . ederverhetrathung fol- . , , gewesen, kann nur dann angenommen lichen . nn , , . . e gn gn nn, ; e m d gen n e m . wenn dir Hin embhe nee me mf, z und trockene rper ässer cwichte und Waagen, mit ; len / e . t r tne mit dem Verstorbenen dieselbe flůssige per, Ja ser/ . Einwohnern Mecklenburgs tragen referirt hatte, nahm der mecklen⸗
Die Inabgangstellung der Witwen, wel — heirathet haben, erfolgt ern r ler r wen / we we sich wieder ver⸗ stelle bewohnt und bei mangelndem eigenen Feuer. Ausschluß der Präzisionsgegenstände, nach den Verordnungen der t lichen Frij. erfolgt erst nach Ablauf der ebenermn ähnten 1amonat⸗ Erwerbsfähigkeit, alles dasjenige, was öh ie erg g n nd , ö . und Gewichts- Ordnung für den Norddeutschen Bund vom burgische Bundesbevollmächtigte Stagts⸗Minister von Bülow das S8) Alle Wittwen von Militärpersonen der Unterkl lich gewesen, von dem Verstorbenen erhalten hat, Sbet wenn er rer, 17. August 1868, Aichordnung vom 16. Juli 1869, Instruttion zur Wort und erklärte, die Zustimmung seiner Regierung für den An— Kriege 1870771 denen Unterstützun gen bisher nach , 6 . , . mit ihm zu bewohnen, unler gleicher Dor hu er der Ausfüh ung derselben und üichgebüähren Taz vom̃ 12. Dezem frag nicht in Aussicht stellen zu können. Bek aller Achtung vor k e , n worden sind, haben Anspruch auf later s e br lieh eigen 8 rn , e nien seinen ge. . 2 dem konstitutionellen Prinzip müsse man doch auch die Sonder⸗ 27. Um D. J. höͤteten Beträge nach dem Geseß vom e, ,, anderer nach den . . all. auszuführen und durch seine Amtsstempel pr zu beglaubigen. ,, w 41 BVemgensäß sind vom 1. desjenigen? . zum Unterhalte der betreffenden Hinkerblieb:⸗ ir, , , , . . Todestag ihres n w welcher auf den sonen schließt die Gewährung . S h ih, ,, . Diese Beglaubigungsgeschüfte werden ausschlieflich vollzogen durch Kompetenz des Hauses in außerordentlicher Weise, er— den Wittwen der Feldwebel? pro Monat 2 Sgr. — Pf. diese Personen notorisch bemittelt sind und wenn sie bel debzelten , den derzeitigen Aichmeister: Schlossermeister Jacob sohn. weitern, und gehe weiter, als die Antragsteller selbst 2 Anterofftziere * ö ; 't. z Pf. storbenen Sohnes oder Enkels ein nähere, jedoch unerfüllt . . Berlin, den 31. Oktober 1871. . vorauszusetzen schienen. Namentlich würde man der ꝛ 1 Gemeinen * y ; = Verpflichtung zur Unterstützung ber hinterbliäbenen Eltern . 6 ne Königliche ,,, der Provinz Brandenburg. Reichsregierung dadurch jederzeit das Recht einräumen, nachzuzahlen. ö an, , m. als der Verstorbene. der to] gar,, Kos mann in die innern Verhältniße der Bundesstaaten einzugreifen und den ien e nigligen e rungen haben diese Nachzahlungen nach a, ,,,, ö die hinterbliebenen hülfebedürf. Koͤniglih er Berg . Assessor. zu untersuchen, in wie weit sich das Wahlgesetz, das Kammer— rin n, . er Abtheilung für das Jnvalidemwesen im Kriegs- beihünlf. beantragen 24 . fe wah tung der gesetzlichen Staats. system z. mit den konstitutionellen Forderungen des Reiches zwischen eine n n,, zu beranlassen. Wo in! zu verpflichteten her son in r ar rng 16 n sonst da. e z * = im Einklange befinde. Hierauf ging der Bundesbevoll mäch— gefunden . . eon f n r der betreffenden Wittwen statt⸗ Unterstützungspflicht freiwiliig und 1 3 wenn Letztere ihrer Nichtamtliches. tigte auf die mecklenburgischen Verhältnisse näher ein und forderlich, die enisprechenden Meüttheil egierungen sich, soweit dies er⸗ durch di⸗ Hälfsbedürftigkeit der Unterstützten fe 6 , . daß da. . widerlegte die erhobenen Vorwürfe. Endlich erklärte er, daß loclc sen db e gi , r nn ö . ö Termin, von dies 9 3. e ng der Staats heihülfe ö Heft lan n H Deutsche s Reich. über eine Reform der i n , nn,, bereits 9) Die im Aus den Witt ; 17 Die Zahlung der gesetzlichen Bewilltgun zitiwen ö ab Maiest Verhandlungen im Gange seien, und daß sich von dem patrio— J , eßlichen Kompetenz zu erfolgen hat. Bic Gühtigtei e en,. n oder Großeltern derselben bei sonstigem Vor. c e * e, 7 Abschluß derselben erwarten lasse. er Abg v. Treitschke f 2. . t der Vollmacht handensein der sub 18 gegeb 5 46 n , den des ersten Tages Theil genommen. Gestern früh 7 Uhr — ö. . zu Lrüfen ist Sache der zahlenden Kaffe 4 ; . in ; gegcenen Voraassetzungen nicht aus. 2 1h ß glaubte trotz dieser Erklärung die Annahme des An⸗ zrfolgen, wend der Merollut enn e noni öl , nnr 5M Mien saträge gu Berilli⸗ zungen fnr Kltern sder Froßeltein war große Fanfgre der brgunschweigischen Kapelle,; worauf l ü da es d cklenburgis . glaubwürdiger Weife nachweist, sind der Abtheilung für das Jabaltb- . Ihr ine Morgenmusik Scitend des Mußlkcorps des 4. trages empfehlen zu müssen, da es der mecklenburgischen K in sich noch am Leben findet, und sich nicht in Derselben ö r r n n, n — . r rr in ee ef. Nr. 67 ö. Schloßhofe Regierung dech nur angenehmer ö könne, ihren Ständen Im Falle der Wiederverheir ö . . willigung der Witt wen, Unterstätzungen, nach Vorschrift des erg stattfand gegenüber auf die Forderung des Reiches hinweisen zu dürfen. Bescheinigung über ben m ebe, . net solchen. Wittwe ist int vorm zo. Marz 1867, üblich gewesen ; Um 8 Uhr zogen die Jäger aus, welchen die Kavaliere Wenn der Bundesrath bisher ähnliche Anträge abgelehnt habe, ubrin g der stattgefundenen Eheschließung bei. Aeher die Bedürftigkeit, sowie darüber, d . zog er sssiech , ,, mein. so sei dies geschehen, weil man dieselben durch Rechtsbedenken 3 . . . ein ige Cen rer Mur fire it ö. 1 daß ö Verstorbene der und um 10 Uhr vie Fürstlichen Herren nach einem gemein hegln bie . Dustdn del beg ttn bet habe, Der vor kte— den in dus lane en mn . Ausland oder Korrespondtnzen mit Sb is enthaltenen Bestimmütige!“ , Ben , ür nn ö. Mamen Frühstück folgten. J n Fende Antrag bermeid? dlesen Fehler; er handele de lege fe- Zsonen sind die diesseitigen Kasfen und Königlichen Landrathsämter 2c. beziehung. weife enn er e n, 2 Die Jägd bestgud in cinem ein gestellhen ,, renda. Dies berechtige zu der Hoffung daß man dür mal . Thiergarüen, wesllich von Vlgnkenbürg auf Heinburg zi, am erdrin ei neblige ig, fügungen der Behörge kbernzittern zur fasstundenz . . 6 Ez selen iss Schü mit üiher sa resfern. durchsengenrg bez Blattes dauerte die Distassion fort dieselben, den Zahlstellen alie biejenfzen Morlag fliehungsweise durch ö hlten Beizülfen sind, wie für die Wättwen aus den bisherigen Se. Majestat der Kaiser und König erlegten 14 Stück Roth ⸗ . 3: welcht für die Zahlbarmmachunge inter den mnchen zu lassen, Kriegen vorgeschrieben, mit dem entsprechtnden Vermrk bher bi Fort,. wild und 13 Sauen. Nach der Jagd kehrte die Hohe Jagd⸗ 1 di belfeier des fünfzigfährigen Be⸗ lich ind. ! der geschlichen Bewillizung erfotbet. dauch det Hilf bedütftigteit zu verfhen, gesellschaft zum Schlosse zurück. Am 5. Uhr fand das Siner ie. k . . ö in. 1 un . i O gr n en 24 n zo sin nnn ang öl Tltt wen w i. 6 . durch das statt. Darauf folgte . ö Theat e vor tell ung . . a , . , — ; . , ö. , . *. gen gebliebenen Militärpersonen Anwen. Informait ; lia? rell erg leetken zur genaueren im Schloßtheater. Das Orchester wurde vom Hofkapellmeister 6 ö 8 4 dung 2 ch in Be . niven ormgtion der betheiligten B o Sxe r . ö . ⸗ n nr der AÄnstalt war festlich beflaggt, die in der Empfangshalle be—⸗ e e ner enn nino sn e g, der geseklichen Kompetenz übci. jasses, dessen weitere e n,, , e nnr, ,, Er. Abt dirigirt. Während der Theatervorstellung unterhielten er n rr . n,. gef trug einen K ö foridauert. Zeitpunkte ihrer Wiederverheirathung , wirk Fier baigcfugt. Sierna hat nä, hg. . Sich Se. Majestsit der Katler und, Se; Kalserliche Hoheit der kranz, Flurhällen und Sale, Hänge und Treppen dekorirten n , r, k in ihrem Ressort die entsprechen de weiter Veraniasfun; 8. mit den Offizieren des 67. Infanterie Regiments auf Topfgewächse, Guirlanden, Tafelinschriften und Velen. Treppen- 12. Die Bestin: mungen sup 1. 1. 2, 3. . 5, g und Jo finden Berlin, den 13. Oktober 181 1 ö . geländer und Balustraden der oberen beiden Korridorgänge eine entsprechen de Anwendung auch auf die den Kindern der im triege Der Kriegs. an, Marine ⸗Ministe ⸗ . . ö ĩ trugen den Schmuck deutscher und pr ußischer Fahnen und ö, der Unterklassen anzuweisenden Bewü— ; Graf von . rinister. 3 er 6. Plenarsitzung. des k an Banner. Ein Banner in den oberen . zeigte das willigut.]) und i. weise auf den Anspruch derselben auf diese Be— Der Minister deßh Innern. Der Finanz ⸗Minister 1; November, in welcher Staats⸗Minister Delbrück den Vorsit Bildniß Seiner Majestãt des Kaisers und Königs vor den Ge⸗ ö , . Die Bestimmungen sup 9 Graf Eulenburg. Camp haufen. führte, wurden mehrere Vorlagen den betreffenden Ausschüssen stalten der Wissenschaft und industriellen Gewerbe. Die in Kinder, enen noh n n, nnn. Anwendung auf alle 2, Königliche Regierungen resp. die Königliche Finanz- übhberwiesen und sodann Ausschußberichte erstattet über: a) Gesetz⸗ Zeichnungen bestehenden Wandbehänge veranschaulichten den währen sind gen Gesetz Erziehungsbeihülfen zu ge— n, in Hannover und an das Königliche Polizei Präsidium entwurf wegen Einführung der Gewerbe- Ordnung in Würt. Entwicklungsgang der Technik und der Gewerbe und boten das 13) Ber nach 8. 96 des Gesetzes den Kinder ð B . ö w . temberg und Baden; P) Gesetzentwurf wegen Einführung Bild eines überaus reichen und weit vorgeschrittenen Arbeits— a, z. Heslitrper ore , In n e, nnn. brach orstehender Erlaß wird hierdurch zur Kenntniß der Armee ge— des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz in Wirte berg gebietes. Der Fond rother Draperien, welcher sich an der inne⸗ 1 iron * ; 2 * ' z . ö * * I 135 . 91 91 1 6 L 9 . 2 ) * z z 281 51 18186 1 nnn nn n r hr heren ist für jedes Kind mit!] b Die sub J. 5. erwähnte Anweisung zur Erledigung der an sie ge 6 Baden; 6) Zollinaßregeln . J f n, den Quecrwand des Treppenhauses , . nn,, ,,, ,,. eise nachzuzahlen, wie dies sus 8 füt die Jangenden Requisitionen. wird hierdurch saͤmmisschen Mili g er Venlo-Hamburger Eisenbahn durch bremisches Gebiet; Rahmen die Namen der Direktoren der Gewerbe⸗Akademieen sei ,,, g. hörden ausdrücklich ertheilt. . itär Be. g die Abferkigungsstellen für den Eingang von Rohzucker in ihrer Gründuͤng. Die Festaula war durch rothe und blaue, von ist dich ,, aus dem Kriege 1870 71 und weiterhin Berlin, den 26. Ottober 1871. . Elsaß Lothringen ; e) über mehrere Eingaben 4 Einführung weißen Faltenlagen durchschnittene Wanddraperieen, durch weiße unter Botle unn beer tnf! 3 Thlr. mongtlich in bisheriger Wesfe, Kriegs ⸗Ministerium. der Reichsgesetze über das Postwesen und Posttazwesen in Simsbekleidungen, welche in blumigem Rahmen goldene Kränze dtenscheins der Mutter, wenn aber für daz Graf v. R oon. Eklsaß⸗Lothringen. . trugen, durch Verbindung der Eisenpfeiler mittelst dichter — Der Ausschuß des Bundesrathes für Eisenbahnen, Gulrlanden und Kränzen, sowie durch eine rothbekleidete
Kind nach den bisherigen gescßlichen Besti z zittzun g oõbrihllfc m nil 4 mungen bereits eine Er. . ; : hülfe angewtesen i, nur unter Bezugnahme auf die en ie Bekanntmachung vom 11. Oktober 1871, betreffend die Auf⸗ BPost und Telegraphen trat gestern zu einer Sitzung zusammen. Rednertribüne für die Ceremonie festlich umgestaltet. Aleber
Liste / mmittelst deren die erste Bewilligun, l / lösung des ö ing fur das Invaiit emden Keb n mn fölhilsi bel zer, Achthsn, ng bes wrarine; Dehots zu Geestemünde. Die vereinigten Äusstüsse desselben für Justizwesen und für der Rednertribüne prangte in breitem Goldrahmen das aus e eden wen , r fin, ngen n; Tagen Ern Nasgtit er Kalle, und König öärg Alle. ech n e 6 3. faellg e del und Verkehr und für Anlaß der Feier wn 4 . da er . geschenkte und von Professor Korneck gemalte Oelbild⸗
lichen Regierungen resp. dem König! hen Polizei ⸗Präsidi z , ö autre g, z chen Polizei⸗Präsidium zu be. , . 4 J. die Auflösung des Marine— Rechnun gswesen hielten heute Sitzungen ab. sch *. Vorhandensein einer Stiefmutter oder eines Stiefvaters Auflösung mit der ich! Pefeblenngerüht haben, ist diese . niß Königs Friedrich Wilhelm II., mit dessen Ueber— uaßttäbh der Berechtigung, zum Empfang des für Doßptlars g mit dem heutigen Tage vollzogen und die Abwick!— ac. Das Staats- Ministertum trat gestern zu einer reshung! Ter? Handels- inister beauftragt war. Der . . 9 m , ,, Angelegenheit: des genannten Depots der Sißung zusammen. Ministerial⸗Dircktor Moser leitete die Feier mit einem bat fies A Re gun chf znr, Terft ug in gh ven uzeriragen wothen. II In der heutigen dreizehnten Sitzung des Reich s. kurzen. Rücklblicͥh auf die Entftehung Fer Anstalt (in, ; ] , . Ille r enn ̃ ta ges, welcher am Tische des Bundesrathes der Reichskanzler worauf im Hintergrunde des Saales der Sänger Chor
; ö Jürst Bismarck, die Stachs-HMinisser Delbrück, von Pfreßschnier, den Beethoven chen Hymnus; Die Himmel rühmen, die ä , . w, ; . ligt ichst in dri etrat darauf die nt Ent⸗
h Ju st iz ⸗Ministerium. ligte des Bundetzrathes beiwohnten, wurden zunächst in dritter eng, Werlsite lng nn edenlungü' des Hervcrbè. Jusstittte,
Nilitãt. Madchen · Waisenhaufe ̃ zu J D isri R Le ie Gesetz ö d ott⸗ ; . . e mn hn . an ls od V . , , . h . . . 2 gere ne l gel, nd , , er etre . e 1 2 9 h . z di 1 ' e en n ? er
enden N i . nden Bestimmungen über die Maßregeln gegen die Rinder . ,, bürch Kerle bung eg ehen Keen.
e , el, ih, dbPest in ü angenommen, worau ee er i nl. . Angekomm Se. E - d . e , dier gl linien ö de h er re mer, 2 Rh n n n . in n,. Se. Czeellenz der G Büsing u. Gen. trat: ehr⸗ un ülerkörperß mehre. Ein le ; von Steinmetz von der i . gon hel ral ner fc an J
Behörden nicht verpflichtet. Ez ist Sache der b hei . tet. Es in d treffenden Personen, beizubringen. durch ihre Bevollmäch : . ; ; 8 ; chüigten sich die entsprechenden Beträge und Ver⸗ 21) Die Quittungen über die in allen hierher gehörigen Fällen alten Forsthause.