1871 / 161 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

3044 Subs⸗ triptions Bedingungen

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hermsdarfer Parkland . Cement.

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§. 1. Die Subscription erfolgt al pari

Scomnmmhbenmd, den 4. Vo veormehber 1821 Und Monmtag, len G. Vowvermahber, .

bei nachfolgenden Stellen:

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in Dresden hei Herrn A. L. nnenmide „Lolpzig ö

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Posen der Bank für Landlwirthsochast

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§. 2. Bei der Subscription ist eine courshabenden Effekten 21 hinterlegen.

§. 3. Im Fall der Ueberzeichming des

Sprechende Reduktion vorbehalten.

§. 4. Für die zugetheilten Betrag 2 ge werden, nach weiterer Bek . ; is el Bekannt- 2 terimsscheine mit 50 pCt. Einzahlung gegen Jalilung des Betrages ; Lüglich der geleisteten Caution, ausgefolgt. Die serneren Einzahlungen wer- en statutengemäss eingefordert. Vollzahlungen ind gestattet.

§5. 5. Exemplare der Stal g 1 . . . P Statuten und] rospehkte liegen bei den Jeichenstel-

Hamburg

(a 16XI.

Alexander, horohleenstr. 5s .

und Industrie,

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Caution von 10 pCt. haar oder in

aufgelegten Betrages bleibt ent-

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preuszischer Staats⸗Anzeiger.

Das Abonnement beträgt A Thlr. 7 Sgr. G Pfg. für das bierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druchzeile Sz Sgr.

4

Alle Post⸗Anstalten, des In⸗ und Auslandes nehmen Sestellung an, für gerlin die Expedition: Zietenplatz Nr. Z.

M 1561.

Berlin, Sonnabend den 4. November, Abends.

1871. ———

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Ober ⸗Tribunals⸗Rath Brunnemann zu Berlin den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichen. laub zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen: Dem General-Arzt der Marine, Dr. Steinberg, zur Anlegung des von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Baden ihm verliehe— nen Commandeur⸗Kreuzes zweiter Klasse des Ordens vom Did in e Löwen und dem Grafen Saurma-Jeltsch auf

nichwitz, im Kreise Breslau, zur Zeit in Stuttgart wohnhaft, zur Anlegung des ihm verliehenen EComthur-⸗Kreuzes des Ordens vom heiligen Grabe.

Dentsche s Reich.

Erweiterte Annahme von GeldsendungenbeiPostanstalten = in Berlin.

Vom 4 Norember ab werden hei den Kaiserlichen Postanstalten in Berlin Sendungen mit Werthangabe in folgender Ausdehnung angenommen werden:

1 Geld- und Werthsendungen aller Art: beim Hof— Postamte und bei den 8 Bahnhofs-Postanstalten: auf dem Anhalter, Görlitzer, Frankfurter, Ost. Stettiner, Hamburger, Lehrter Bahnhofe und auf dem Potsdamer Platz.

2. Geld und Werthfendungen, mit Ausnahme von Beldfässern Geldttsten und Geldbeuteln bei den Postexpedi- tionen Nr. 2 Neuer Schönhauserstraße Nr. 2. Nr. 5 Loulsenstraße Nr. 22, Nr. 7 Dergtheenstraße Nr. 71 (Ecke der Neustädter Kirchstr.),, Nr. 8 Taubenstraße Nr. 42, Nr. 10 Königin ⸗Augustastraße Nr. 30, Nr. 12 Zimmerstraße Nr. 26, (Ecke der Charlotsenstraße), Nr. 13 Hollmannsstraße Nr. 13, Nr. 14 Alte Jacobsstraße Nr. 75, Nr. 15 Sebastiansstraße Nr. 78 und Prinzensträße Nr. 33, Nr 16 Adalbert . straße Nr. 352 Nr 18 Landsbergerstraße Rr. 91, Nr. 26 Oranien⸗ straße Nr. 1832, Nr. 27 Blumen. und Alexanderstraßen Ecke, Nr. 28 Brunnenstraße Nr. 121 P., Nr. 29 Belle Alltancestraße Nr. 98. Nr. 35 Pots damerstraße Nr. 115, Nr. 37 Schönhauser Allee 5 36 ö 38 Jägerstraße Nr. 22, Nr. 39 Wedding (Chausseestraße

r. 64 a.).

3) Geld und Werthsendungen in Briefform und in Päckchen bis 15 Loth ohne Beschränkung des Werth betrages bei den Postexpeditlonen Nr. 1 Krausenstraße Nr. 42,143, Nr. 3 Oranienburgerstraße Nr. 35, Nr. 23 Alte Leipzigerstraße Nr. 16, Nr. 25 Königsgraben Nr. 2.

Berlin, 2. November 1871.

Der Kaiserliche Ober⸗Post. Direktor. Sachße. 2

Zu Groß Neuendorf, Kreis Lebus, Regierungsbezirk Frank. furt 4 O., wird am 16. November er, eine Telegraphenstation mit

, ,. Tagesdienste (ofr. 8. 4 der Telegraphenordnung) eröff ae verden.

Stettin, den 3. November 1871. Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.

Königreich Preußen.

Se. Maj jestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Regierung. und Schul⸗Rath Stiehl in Coblenz zu⸗

gleich zum Konsistorial⸗ und evan elisch⸗geistlichen Rath bei der Regierung daselbst zu ernennen; ae.

Den Oekonomie⸗Kommissarien Haesecke zu Luckenwalde, Barsekow zu Posen und Berg zu Schneidemühl den Titel Oekonomie⸗Kommissions Rath; und

Dem Kreis⸗Sekretär Heinrich Friedrich Nordmann

zu Eschwege bei seinem Ausscheiden aus dem Staats dienste den

Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

6,

Nachdem Se. Majestät der Kaiser und önig durch Aller⸗ höchste Ordre vom 11. April d. J. die Auflösung des Marine⸗ Depots zu Stralsund zu befehlen geruht haben, ist diese Auf— lösung mit dem heutigen Tage vollzogen und die Abwickelung der Dienstangelegenhelten des genannten Depots der König⸗ lichen Werft zu Kiel übertragen worden.

Berlin, den 31. Oktober 1871. Das Marine⸗Ministerium. von Roon.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeit en.

Dem Joseph Dillem ann zu Rheinfelden ist unter dem; 2. November d. J. ein Patent auf eine Vorrichtung zum Vorschieben, Pressen und Ab— theilen des Tabaks an Cigarren Wickelmaschinen in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammen setzung und ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile derselben zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Ju stiz⸗Ministerium. Allgemeine Verfügung vom 23. Oktober 1871, betreffend die den Polizei⸗Anwalten obliegenden Mittheilungen.

Der Justiz. Minister hat sich veranlaßt gesehen, den Polizei⸗ Anwalten die Mittheilung der wegen Uebertretungen ergehen⸗ den Straferkenntnisse an die Gerichts. und Polizeibehörden des Wohnorts in gewissen Fällen zur Pflicht zu machen.

Die zu diesem Behuf an die Ober⸗Stagatsanwalte ꝛc. er- lassenen Verfügungen vom 23. Mai und 7. September d. J. werden durch den nachstehenden Abdruck mit dem Bemerken zur Kenntniß der Justizbehörden gebracht, daß der Inhalt der Mittheilungen, welche in Gemqßheit dieser Verfügungen erfol⸗ gen, in die vorgeschriebenen Register der strafrechtlich verfolg= ten Personen einzutragen sind.

Berlin, den 23. Oktober 1871.

Der Justiz⸗Minister. Leonhardt. An sämmtliche Justizbehörden.

A. Verfügung vom 23. Mai 1871.

Es ist für nothwendig erachtet worden, daß Seitens der Polizeianwalte von den auf Grund des §. 361 Rr. 3 des Strafgesetzbuchs wegen Landstreichens ergehenden rechtskräftigen Bestrafungen den Polizeibehörden des Wohn oder Herkunfts⸗ ortes des Verurtheilten, sowie der Polizeibehörde seines letzten

Aufenthaltsortes und zwar unter Adresse des Landraths Mit-

theilung gemacht wird.

Euer Hochwehlgeboren werden veranlaßt, die Polizeianwalte Ihres . hiernach mit der erforderlichen Anweisung u versehen.

. Berlin, den 23. Mai 1871. Der Justiz ⸗Minister. Leonhardt. An sämmtliche Ober⸗Staatsanwalte 36.