1871 / 162 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

herzoglich hessischen Militär Sanitäts-⸗Kreuzes: dem Major von Randow, Etappen Inspektor in Gießen; des Ritterkreuzes des Großherzoglich mecklenburgi⸗ schen Haus-Ordens der Wendischen Krone: dem Pre— mier Lieutenant von Pressentin von der Reserve des . Mecklenburgischen Dragoner Regiments Nr. 17, des Großherzoglich mecklenburg - schwerinschen Mili—⸗ tär Verdienstkreuzes zweiter Klasse:; dem Pre— mier Lieutenant von Müller vom I. Hannoverischen Dragoner Regiment Nr. 9, sowie den Seconde Lieu⸗ tenants von Zülow und von Buch J. vom Schleswig- Holsteinischen Ulanen Regiment Nr. 15, und dem überzähligen Feldwebel Wiegel vom 4. Brandenburgischen Infanterie— Regiment Nr. 24 (Großherzog von Mecklenbürg-Schwerim, des Großherzoglich mecklenburg-strelitzschen Kreuzes für Auszeichnung im Kriege: dem General-Major von Rauch, Commandeur der 17. Kavallerie Brigade; des Ehren Komthurkreuzes mit Schwertern des Großherzoglich oldenburgischen Haus- und Verdienst-Ordens des Herzogs Peter Frledrich Ludwig: dem Obersten Schau— mann, aggregirt dem Hannoverischen Feld ⸗Artillerie⸗Regiment Nr 10 und kommandirt zur Wahrnehmung der Geschäfte als Keömmandant von Toul; des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern desselben Ordens: bem Se— conde Lieutenant Caesar von der Reserve des 4. Rheinischen Infanterie⸗ Regiments Nr. 30, des Komthurkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Herzoglich sachsenerne— stin ischen Haus⸗-Ordens; dem Major von Aschoff, aggre— git dem Oldenburgischen Infanterie Regiment Nr. Ml; des

itterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Hauptmann Kosack vom 2. Thüringischen Infanterie Regiment Nr 37, des Ritterkreuzes erster Klasse mit Schwer tern desselben Ordens; dem Hauptmann von Wintzin— gero de vom 2. Thüringischen Infanterie Regiment Nr. 323; des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Seconde⸗ Lieutenant von Wolffersdorff vom 2. Thü⸗ ringischen Infanterie Regiment Nr. 32 und dem Premier— Lieutenant von Trebra von der Reserve desselben Regiments, so wie dem Premier ⸗Lieutenant von Lepel von der Infan— terie des 1. Bataillons (Berlin) 2. Garde Landwehr⸗Regsments, kommandirt zur Dienstleistung bei dem Stamm des Reserve⸗ Landwehr -Bataillons Berlin Nr. 35, desselben Ordens mit Schwertern: dem Seconde-Lieutenant Laurentz— Sampbell of Ergigniss vom Mag deburgischen Kuͤrassier⸗ Regiment Nr. F und dem Seconde⸗Lieutenant Baudler von der Reserve des 2. Niederschlesischen Infanterie⸗Regiments Nr. 47 des demselben Orden affilttrten Verdienstkreuzes: dem Zahlmeister Meyer vom 2. Thüringischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 32, der dem selben Orden 2ffettrten Ver die ß st g. ite H, Green niit der Schleife dor G,, i, dem̃ g webel Herre vom 2. Thüringischen In— fanterie⸗ Regiment Nr. 32; des Fürstlich schwarzburzi— schen Ehren kreuzes dritter Klasse mit Schwertern: dem Premier-Lieutenant Wilck vom 3. Thüringischen In⸗ fanterie⸗ Regiment Nr. 71; des Fürstlich waldeck— schen Militärverdien stkreuzes zweiter Klasse: dem Najor Moys vom 8. Rheinischen Infanterie ˖ Regiment Nr. 70, des Fürstlich reußischen Ehrenkreuzes erster Klasse mit Schwertern: dem General ⸗Major von Scheffler, Commandeur der 16. Infanterie Brigade,; des Fürstlich reußischen Ehrenkreuzes dritter Klasse mit Sch wert ern; dem Premier Lieutenant von Albedyll vom Grenadier Regiment König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pom- merschen) Nr. 2, Adjutanten der 16. Infanterie⸗Brigade, und den SecondeLieutenants Richter und Reps von' der Reserve des 7. Thüringischen Infanterie Regiments Nr. 96 der Schwerter zum Ehrenkreuz erster Klasse des Fürstlich lipptschen Gesammthauses und der Fürst⸗ lich lippischen Medaille für Militärverdienst im Felde: dem General-Lieutenant von Glümer, Comman— deur der 29. Division, des Fürstlich lippischen Ehren⸗ kreuzes erster Klasse mit Schwertern: bem General— Major von und zu Gilsa, Commandeur der 6. Infanterie⸗ Brigade, de sselben Ordenß zweiter Klasse: dem Major Streceius, à la suite des Generalstabes der Armee und Direktor der Kriegsschule zu Cassel, des Fürstlich lippi⸗ schen silbernen Ehrenzeichens: dem Portepeefähnrich Caspari vom 3. Badischen Infanterie⸗Regiment Nr. 1II.

Dentsche s Reich.

Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Jeutschen Reiches den bisherigen General- Konsul des Norddeutschen Bundes Louis Will zu Havana . General⸗Konsul des Deutschen Reiches daselbst, die bisherigen

Konsuln des Nordd zu Alicante, Jo ag Jo se Eusebio Cadiz, Barthol 61 Pa stor zu acgues Uhler zu Malaga, Mig auf Mallorca, G tander, Antoine zu Torrevieja, F leneia, Manuel August Herrma Hoffmann zu Man de Puerto Rico, Ju rife, Carl Wilhel bisherigen Vizekons Anton Garcia Müller zu Tarra Vizekonsuln des N Duarte zu Alge zu Benicarlo, José de Sevilla de Barrameda, M Hermann Fried Lauten zu Man Julius August Puerto Rico, den schen Bundes Bar den Bergwerksverw Vize⸗Konsuln des T

Verordnung, be

Auf Grund d vom 2. November Von jetzt ab soll⸗ einschließlich zur zugelassen werder der Entfernung Absender vorau

11 Kreuzern.

Im Uebrigen sachen allgemein -. Reglements vom ezember 1867 zu dem Gesetze über das Postwesen A . s

Berlin, den 4. er 1871. Reichskanzler. z Vertretung:

elb rück.

Bundes: Alexander Harmsen artinez y Ortuñ o zu Almerin zu Bilbao, Ernst Kropf Spottorno zu Carthagenn Jose Harig Marina zu Gio

on, Adolph Heinrich Pri va vy Sa guñola .

zu Sevilla, a y

chen Bundes:

Medina Moreno on, Juan Colom zu Heinrich Sosat zu Cardengt,

ard Eckelmann zu Ponce auf n Konsular-⸗Agenten des Norddeut. Ramon y Zur auf Iviza, und iguel Calzado zu Marbella zu Reichs zu ernennen geruht. .

ung mit der Post.

rd Folgendes bestimmt:

lenden Porto von 3 Gr.

Kön Se. Majestät Dem Kammerj n!!

ich Preußen. rig haben Allergnädigst geruht:

zu verleihen; Der Wahl des Gymnastal⸗-Oberlehrers Dr. E rnst Müller

Gymnasiumt die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen;

dieser Stadt;, sowie

Dem ersten Direktor der Flachsgarn⸗Maschinen⸗Spinnerei zu Erdmannsdorf, Heinrich Erbrich und dem Direktor der Flachsgarn⸗Maschinen Spinnerei zu Landeshut,

zu verleihen. Berlin, 5. November.

. . Nachmittag von Schloß Albrechtsberg hierher zurück— gekehrt.

RMinisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Die bisherigen Königlichen Wasser-Baumeister Karl Herrmann zu Hanau und Heyken zu Cassel, sowie der bisherige Königliche Land⸗Baumeister Kullmann zu Rinteln sind zu Königlichen Wasser⸗Bau-Inspektoren und die bis— herigen Königlichen Land⸗Baumeister Regenbogen zu Marburg, Karl Arend zu Eschwege und Griesel zu Hersfeld, sowie der bisherige Königliche Bau⸗Kommissar Wagner zu Witzenhausen zu Königlichen Bau-Inspektoren

ernannt worden.

u Palm Köblßh lber an Bam Rafael San che Johan Dahlander zu Frane zu Vigo, Mori Manila (Philippinen), Wil hein Ru dolph El vers zu San Juan Schwartz zu Santa Cruz de Tenn. am ann zu St. Jago de Euba, den Norddeutschen Bundes Manuel rol und den Kaufmann Lu 1 Konsuln so wie die bisherigen s: Juan Antonio Johann Eduard O'Connor zu Adra, San Lucht

runer zu Cienfuegoß, Wilhelm Leopold Krug zu Mayague /

die Erweiterung der Drucksachen. des Gesetzßss über das Postwesn

drucksachen über 15 Loth bis 1Pfund ung unter Band mit der Briefpot ben unterliegen ohne Unterschied Gewichts einem einheitlichen, vom

auf diese Sendungen die für Druck— . en Bestimmungen des §. 14 des

ü afen Dorotheus von Rothkirch— . Trach auf Bärsdorf bei Haynau die Kammerherrn⸗Würde in Gnesen zum Direktor des in Kattowitz zu errichtenden .

Dem Bürgermeister Grum brecht zu Harburg den Titel .

als Ober-Bürgermeister dasiger Stadt und dem Buͤrgermelster Hantelmann in Emden den Titel als Ober-Bürgermeister .

Ila Friedrich Wilhelm Schulze den Charakter als Kommissions- Rath .

Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen .

3079

Ferner sind der bisherige Königliche Bau⸗Kommissar Arnold in Gersfeld und der BauEleve Knipping in Marburg zu Königlichen Kreis-⸗Baumeistern ernannt und als solche resp. in Gersfeld und Kirchhain angestellt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal Angelegenheiten.

Die Berufung des ordentlichen Lehrers Polster vom Gymnastum in Gnesen zum Oberlehrer am Gymnasium in Kattowitz ist genehmigt worden.

Der seitherige Kreis ⸗Wundarzt Dr. Maß zu Schoenlanke ist zum Kreis⸗Physikus des Kreises Czarnikau ernannt worden.

1 Das katholische Progymnasium zu Cöln ist unter der Be⸗ zeichnung: ⸗Kaiser Wilhelm-Gymnastum⸗ als Gymnasium, das Progymnastum zu Wipperfürth als berechtigtes Progym— nastum, und die höhere Bürgerschule zu Eilenburg als höhere Bürgerschule im Sinne der Unterrichts und Prüfungs- Ord⸗ nung vom 6. Oktober 1859 anerkannt worden. Berlin, den 31. Oltober 187. . Der Minister der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗ Angelegenheiten. , .

Finanz⸗Mini sterium.

Berta nnt machung. Unter Bezugnahme auf den 8. 17 des Bundesgesetzes vom 21. Juli 1870, betreffend die Gruͤndung öffentlicher Darlehns⸗ kassen und die Ausgabe von Darlehnskassenscheinen im Bereiche Norddeutschen Bundes, (Bundesgesetzblatt S. 499 wird hier- durch bekannt gemacht, daß am 31. Oktober d. J. 16,450,135 Thaler in solchen Darlehnskassenscheinen in Umlauf gewesen nd. ) Berlin, den 5. Novemher 185314. Der Finanz⸗Minister. Camphausen.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Reichskanzler, Fürst von Bismarck, nach Pommern.

hichtamtliches.

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Se. Majestät der gestern Vormittag

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ber. Preußen. Berlin, 6. Novem ͤ d König, Allerhöchst welche gef ö . ö V , in Ludwigslu , n, , , . empfangen. Vor dem Bahnhofe wan dass i. ,, Regiment Nr. 27 aufgestellt. Nach e mm 6 en ge e wurde ö 29 ö. 9 n ö Se. Majestät gegen 33 Uhr den ö fe tn , Genn er. ö. 26 . , inn, herzogin Alexandrine sowie Ihren nr, . ö I Johann und Albrecht empfangen ur K rufen einer zahllosen Volksmenge begrü . mn, Hurrahs, Tücherschwenken und. Blumen pen a een, jestät durch die vom Publitum di . festlich geschmückten Stadt bis an ö. Schloß, in welchem Ihre Königlichen Hoheiten die ö , . Itarir, die Herzogin , . n Ihre Hoheit die Herzog : ieselben begrüßten. mia g n nnn, eine ö 9 , . nte zu derselben war von dem , ,,, . . . von Wolzogen ein Festspiel gedichte , . nn . Hofkapellmeister Schmitt die 5 J . beendeter Theatervorstellung bewegte sich e ; i ti zweler Mustkeorps nach tausend Fackeltraͤgern unter Vorantri , dem Schlosfe, wo Sr. Majestät dem Ka . z Hoch gebracht wurde. An den , Kückens Friedenshymne und narsch. : , der r,, n i ach . . erliche und ; . e, , e,, . i , n nn, n 6st bis jetzt bestimmt, noch bis

Jagden zu folgen, wird, it . Enthüllung des Schillerdentma hie —ᷣ. 3 . . Zeit zu Höchstseiner Familie nach

Wiesbaden begeben.

Den Schluß der Sonnabendsitzung des Reichs⸗ tages bildete die Fortsetzung der zweiten Berathung über das Reichs kriegsschatz⸗Gesetz. Nachdem der Reichskanzler Fürst von Bismarck das Amendement des Abg. Frhrn. von Hoverbeck, welches die Bestimmung des §. 1, daß die Zu⸗

stimmung des Reichstages zur Verwendung des Kriegsschatzes

auch nachträglich eingeholt werden könne, principaliter ganz streichen, event. auf den Fall eines Angriffs auf das Bundes- gebiet beschränken will, in längerer Rede bekämpft hatte, nahm der Antragsteller noch einmal das Wort und fragte den Reichskanzler, was denn geschehen solle, wenn der Reichs- tag die nachträglich eingeholte Zustimmung versage; Alles, was derselbe gegen das Amendement geltend gemacht habe, beschränke sich auf den Satz, daß der Absolutismus die bequemere Regierungsform für den Krieg sei. Der Reichs⸗ lanzler Fürst von Bismarck verwahrte sich gegen die letzte Aeußerung und beantwortete die Frage dahin, daß im Falle der Nichtzustimmung des Reichstages der Krieg wenn die Erklärung noch nicht erfolgt sei unterbleiben, andernfalls selbst ünter ungünstigen Bedingungen sofort zum Abschluß gebracht werden müsse, unter gleichzeitiger Beseitigung der Staatsmänner, die so ungeschickt gewesen, den Konflikt nicht zu vermeiden (S. den Wortlaut unter Reichstags-Angelegen⸗ heiten. Nach turzer Debatte, an der sich die Abgg. Schels (Bayern) , Reichensperger (Olpe) und Miquél betheiligten, wurde das Amendement des Abg. Frhrn. von Hoverbeck mit großer Majorität abgelehnt, und §. L der Kommissions⸗ Vorlage unverändert angenommen. J§. 2 der Regierungs⸗Vorlage bestimmt, daß für den Fall einer Verminderung des Schatzes dieser durch die zufälligen Einnahmen des Reichs und durch etatsmäßig bewilligte Zuwendungen wieder gefüllt werden

müsse. Die Budgetkommission hatte diesen Paragraph ganz

abgelehnt. Der Abg. Freiherr v. Bodelschwingh beantragte, die Regierungsvorlage (mit einer unwesentlichen Modifikation) wieder herzustellen. Der Abg. Grumbrecht erklärte den Ausdruck zufällige Einnahmen« für zu unbestimmt und wollte deshalb den Schatz ausschließlich auf die im Etat zu bewilligenden Zuwendungen an⸗ weisen. Der Bundes ⸗Bevoll mächtigte, Staats- Minister Camp hausen bestritt, daß der bemängelte Ausdruck zu Zweifeln Veran⸗ lassung geben könne, und erläuterte den Begriff der zufälligen Ein- nahmen, zu denen beispielsweise die Erträge aus überflüssig gewordenen Dienstgebäuden, aus den Darlehnskassen, der Prä⸗ miennotensteuer u. dergl. zu rechnen seien. Ohne das Amen de⸗ ment von Bodelschwingh erklärte er die Vorlage für unan⸗ nehmbar. (S. Reichstags ⸗Angelegenheiten. ) In ähnlichem Sinne svrachen n n, . Tenm, von Denda und trag eintrat. Schließlich urn d,, , , , ee, , e,, , Ssgleichen §. 3 der Vorlage. ; en, . ö die nächste Sitzung auf Montag, 12 Uhr, an

beraumt. K .

Die heutige fünfzehnte Sitzung des Re es,

,, r, von Mittna .

n, , Theil nahmen, wurde durch eine .

eröffnet, welche sich nach dem

? Mallinckrodt eröß e h. 1 , Hause dem ,,. ,, zetreffend die Vergütung für die ö . die dauernde Lösung dieser , e, ,.

ber Gesetzgebung erkundigt. Der Staats⸗Minister Delbr

arte; 4 Meine Herren, aus Veranlassung

wähnten, in der letzten Session von dem

Aeußerung

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ist, wie Sie aus d

den, unbegründe

derlich waren, zu erhalten. und konnte nicht gefaßt aber . ö. lative Frage an

bald die praktische Frage

Es folgte hierauf