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Motive.
Es bestehen zur Zeit im Gebiet des Deutschen Reichs folgende Münz systeme:
I. Der Thalerfuß Pfennigen, in Pren und Frankfurt a. ) Ladenburg, 3 Kalt, Beaunschweig, Oldenburg, Sachen ⸗ Weimar, S varzburg⸗Sondershausen und Rudolstadt Unter herrschaft, Waldeck in den reußischen Färstenchümern, Schaumburg Lippe Lippe;
j Ver Thalerfuß, der Thaler eingetheilt in 30 Groschen zu 16 Pfennigen / im Königreich Sachsen, Sach sen⸗Gotha, Sach sen⸗Alten burg;
Iii Der Thalerfuß, der Thaler eingetheilt in 48 Schillinge zu 12 Pfennigen in Mecklenburg- Schwerin und Strelitz;
y. Die Coaraniwährung, die Mark. Courant eingetheilt in 16 Schillinge zu 12 Pfennigen, in Lübeck und Hamburg — wo auserdem für den Großhandel ein? auf Feinsilber in Barren begründete beson- dere Hamburger Bankvaluta, 593 Mark auf das metrische Pfund Feinsilber besteht — ;
V. Der süddeutfche Münzfuß, der Gulden eingetheilt in 60 Kreuzer, in Bayern, Wärttemberg, Baden, Hessen, Hohenzollern, Frankfurt am Main, Soathsen⸗Meiningen, Sach sen⸗Cohurg, Schwarzbutrg ⸗Rudolstadt Oberherrschaft ;
Vj. Hie Thaler Gold⸗Währung, der Louisd'or oder die Pistol:, gerechnet zu 5 Thaler und der Thaler eingetheilt in 72 Grote zu 5 Schwar enn in Bremen;
Vi Das französische Frankensystem, der Frank eingetheilt in 100 Centimen, in Elsatz Lothringen.
Es dedarf nur dies r Aufzählung und des Hinweises auf die Anomali⸗, daß Deutschland ein einheitliches Handelsgebiet mit eigenen Einnahmen gus Zöllen und Verbrauchssteuern bildet und doch kein einheitlich eregelts Münzwesen besizt, um diesen Zustand als einen fortan unhaltbaren ertennen zu lassen. Er konnte tro seiner Mangelhaftig⸗ keit so lange hestehen, als der Zustand des öffentlichen Rechts der Durchféthrung (iner Reform kaum zu überwindende Schwierigkeiten entgegen fetzte. Nachdem aber Att. 4 der Reichs verfassung die Ordnung deß' Tzänzfysten s in die Zuständigkeit des Reichs verlegt haft, kann eine geseßliche Amderung der seitherigen Zustände nicht länger ver— schoben werden.
Schon der Bundesrath des Norddentschen Bundes hatte eine ein. heitliche Regelung der Münzverhältnisse nicht nur für Nord deutschland, sondern far Gesnmmtdeutschland in Aussicht genommen und zur Vorbereitung di ser Gesetzgebung durch Beschluß vom 3. Juni v. J. für den He bst 1870 eine umfassende Enq aste über die Münzfrage angeordnet Der Krieg verhinderte die Ausführung dieses Beschlusses. Inzwischen baben die Folgen des Krieges die Lage dergestalt geändert, daß es fich nicht empfiehlt, die über die Reform des Münzwesens zu fassenden Entschlüsse der von der Anstellung einer Enguste unzer⸗ trennlichen Ve zögerung auzzusetzen. Auf die Enquéte kann um so leichter verzichtet werden, als wohl kaum je eine nichtpolitische Frage Gegenstand fo eingehender und lebhafter öffentlicher Diskussion ge⸗ wefen ist, als in den heiden lezten Jahren die Munzfrage. Die ver schiedenen Richtungen haben sich nscht nur vollständig und gründlich ausgesprochen, es ist auch in letzter Zeit unverkennbar eine Klärung der Ansichken eingetreten, so daß eine Enquéte, deren Hauptaufgabe eben diefe Klärung gewesen wäre, nicht mehr erforderlich erscheint.
Es darf zunächst als unzweifelhaft angesehen werden, daß bei Umänderung des deatschen Münzwesens die bestehende reine Silber⸗ währung nicht aufrecht erhalten werden kann.
Der Mänzverkrag vom 24. Januar 1857 läßt als Goldmünzen nur die Beutsche Krone und halbe Krone zu, Münzen, die weder in einem festen und rationellen Verhältniß zu unseren Rechnungsmünzen stehen, noch den Weünzsystemen anderer Länder sich anschließen. Die⸗ felben haben im inneren Verkehr sich durchaus nicht einzubürgern vermocht und ebensowenig im internalionalen Verkehr eine Be— deutung gewinnen können, da sie, um im Auslande in den Verkehr zu treten, ebenso sehr der Ummünzung bedürfen, wie Goldbarren. Die Folge ist gewesen, daß der Verkche in Deutschland auf, die schwer ins Gewicht fallenden und daher nicht nur für größ re Zahlungen, sondern selbst für den täglichen Verkehr unde. quemen Silbermünzen angewiesen war. Die Unbequemlichkeit der Silber ünzen führte mit Nothw indigkeit zu einem sehr umfang—⸗ reich Umlaufe papierner Zohlungs mittel die in regelmäßigen Zeiten is ne willkonmene Erleichterung der Zahlungen gern genommen werden, in kritischen Perioden erwachenden Mißtrauens aber erhebliche Gefahren in sich bergen. Der durch den ausschließlichen Silberumlanf geschaffene künstliche Bedarf nach papierzten Zahlungsmitteln legte der Bankzesetzebung Rücksichten auf, welche einer durchgreifenden und Falio“ in Ordnung des Bankwesens durch eine gemelnsame deutsche Bar tgesetzgebung schwer zu überwindende Hindermisse bereiteten.
Der Auffassung, daß dieser gag= gegenüber die Einsührnng um— laufs fähiger Goldmünzen ein dringliche Aufgabe sei, hat die Bundes⸗ geseßzgeb ang dadurch einen prägnantin Ausdtuck g-geben, daß ste durch di Hesetze über die Befugniß zur Ausgabe von Banknoten und Papier ˖ geld die Schaffung neuer Nolenprivilcgin und Papiergeld ˖ Emissioner dorläufi inibirte, um zunächst durch Reform des Münzwesens für die definitive Ordnung der Banknoten. and Papier geldaußgabe einen geeigneten Ausgangspunft zu gewinnen. Daß sie hierbei die Her⸗ stellung eines Umlaufs von Golomünzen in erster Linie im Auge hatte, ist mehrfach ausgesroche; worden.
Wenn sonach die Noihwendigkelt der Herstellung eines Umlaufs von G ld nünzen außer Zweifel steht, so kann es sich nur nsch fragen /
ob als Endziel die sog. Foppelwährung oder die reine Goldwährung ins Auge zu faffen sei. .
Da es unmöglich ist, die Adern des Verkehrs mit einem Schlaze mit Gelzmünzen zu füllen, und ebenso plötzlich die vorhandenen Silber ⸗Ceurantmünzen einzuzichen, so wird zu—
ter Thaler eingetheilt in 30 Groschen zu 12 n (mit Ausschluß der hohenzollernschen Lande
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nächst jedenfalls ein Zustand eintreten müssen, der sog. Doppelwährung insofern entspricht, als die bisher ausgepr
ten Silber⸗Eourantmünzen und die neuen Goldmünzen ai gl enn eben
Zur praktischen Entscheidung kor nit die Frage der Doppel- od einfachen Golkwährung, sobald die Bestimmungen über die fün ly Ausprägung von Silbermünzen getroffen werden, indem die Don. . währung die Ausprägung vollhaltiger Silber ⸗Courantmunzen dehinh, .
berechtigte Zahlungsmittel mit sixirtem Umrechnungs verhäliniß einander bestehen. die reln: Goldwährung dagegen voraus
werden können. Der vorliegende Gesttzent wur
ins Auge zu fassen sei, ᷣ nungseinheit ist der zehnte Theil einer Goldmünze.
Als zweites unerläßliches Erforderniß der deutschen Münzteform
ist die dezimale Theiklung zu erkennen.
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ter Weise näher getreten werden: einmal, indem man zugleich den Versuch unternimmt, eine universelle internationale Münze anzustre. ben, fel es durch Anbahnung einer internationalen Konvention, sü⸗ es durch Anschluß an ein, auf einem großen Gebiet der handelttei⸗ Oder aber, inden man sich daraus beschränkt, ein den Bedürfnissen und Gewohnhellen des eigenen Ttrrisoriums angepaßtes, auf die Ausdehnung über dessen ganzes Gebiet verechnetes und in diesem Sinne nationales Systmm
benden Welt bereits in Geitung stehendes System.
zu wählen.
Von dem Verfuche, eine internationale Münze zu schaffen, with z Die gegenwärtige Lage läßt nicht erwarten, daß eine Versändigung über Gewicht und Feingehalt einer solchen Münze, an welcher Verständigung außer den Hauptnationen Europas jedenfalls auc die Vereinigten Stagien von Amerika betheiligt sein Die Rücksicht auf, die intet⸗ also unter allen Unständen die Allein ganz abgesehen von der Schwierigkeit einer Verständigung über eine gemeinsame Münze, stellen ssch der Ännahme einer sog. Weltmünze so gewichtige Btidenken ent. gegen, daß bei allem Reiz welchen ein einheitliches, über die ganz gesittete Welt verbreitetes Müunzsystem dem menschlichen Geiste bittet, an die Erreichung diefs stealen Zustandes im Münzwesen kaum zu
abgesehen werden müssen.
müßten, so bald zu erreichen sein würde. nat lonale Mimzeinigung müßte nationale Münzreform verzögern.
denken sein wird.
Ja Deutschland legt man auf die Erhaltung der Vollwichtigkeit des Seldumlaufs mit Recht den allergroͤßten Werth und erkennt th als eine Pflicht des Staates an, die aus seiner Münzstätte hervor= n sie durch den Umlauf allmählich unter das zulässige Passirgewicht herabgesunken sind, — sofern sie nur leine Spuren absichtlicher oder gewaltsamer Beschädigung an sich tragen — zum vollen Rennwerth einzulösen und auf diese Weise den geseßzlichen Münzfuß, soweit menschenmoͤglich, unverändert aufrecht zu erhallnn.
In anderen Ländern herrschen nicht so strenge Grundsätze. n England z. B. erkennt der Staat eine Pflicht zur Einlssung der durch die regelmäßige Abnutzung zu leicht gewordenen Goldmünzen nicht an. Bieselben werden vielmehr, sofern sie zur Bank gelangen, nut
Fstten und in diesem Zustande, welcher sie für den fa ,,
zie Folge ann sich hütet, Goldstücke, welche das Passit·
gegangenen Münzen, wenn
acht, dem Eigenthümer zurückgegeben.
ringen, und daß dieselben um s
eint
dann von praktischer Bed me fremden gleichwerthig mit imischen
einander umlaufen könnten.
erhaltung jener so höchst wichtigen
unseres Münzumlauss von keinem P
der Durchschmittswerih der in Deutschland uml
pon dem Gehalt der einströmenden fremden Münzen, der n glelchen Garantien steht, abhängig werden.
Ferner ist es eine durch die Erfahrungen der letzten beiden Jaht
zehnte reichlich erhärtete Thatsache, daß es unmoglich i, auch dur
keenge Verböte die paplernzu Zahlungsmittel von Nachbarländer aus dem Verkehr sern zu hallen, welche ein üͤbereinstimmendes dünn. system haben Bei krternationaler Uebereinstimmung der Münz
shsteme 1st also der Geldumlauf j des einzelnen Staates in Gefahr
an den Nachtheilen hetheiligt zu werden, welche durch übe mãaßigt
und Papiergeld ⸗Emissionen des Nachbarlandes herbeigeslhn Daß solche Gefahr keine unbedeutende ist, lehrt ein Bli
Noten werden.
auf Fi Banineten., und Papiergeld Verhältnisse gerade der Landen ö
mit deren Mänzsystemen das unsrige in Uebereinstimmung gebtacht
werden müßte. In Frankreich besteht ein Zwangscours für Banknoten . und in Oesterreich, welche; seine Goldau mun zungen 8am Franken system angepaßt hat, ist die Wiederherstellung der Vollwerihigkeit der Papiei⸗
valuia och nicht erreicht. Eine internationale Münzeinigung mit den Nationen des eüropäischen Kontinents auf den Grundlagen, wie si
gegenwärtig geboten werden können, entbehrt der unerläßlichen Garn,
lien und, droht die Münz, und Papiergeidpolitit des einzelnen b., theiligten Staates von Enischlüssen der Nachharstaalen ahhängtg . Sie schmäler
machen, auf welche ihm eine Einwirkung nicht zusteht. 6 =.
welcher dem
— setzt, daß die Silbermünzin unterwerthig ausgeprägt werden und nur für solche Beträge c . liche Zahlangsmittel bilden, welche in Goldnrünzen nicht giz ln . . . nde ͤ konnte, da Besin. mungen üher die künftigen Silberausprägungen außerhalb seiner Aufgaben liegen, diese praktische Entscheidung wicht treffen, jede wurde bei der Fesistelhung seiner Bestim ungen davon ausgegangen daß als Endziel der deutschen Münzreform die reine Goldiwahr n ö Die dem System zu Grunde liegende Recz.
Der hiernach der Gesetzgebung gestellten Aufgabe kann in doppel.
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mit einem Worte der Münz- und Papiergeld. Geseßzzebung in ihren auf die Aufrechterhaltung eines soliden inlaͤndischen Geldumlaufs ge⸗ richteten Bestrebungen die Möglichkeit und Sicherheit des Erfolges, well sie derselben die Macht über den heimischen Geidmarkt ent- indet.
3 Endlich ist noch hervorzuheben, daß die Umrechnung der bestthen⸗ den Werthe in die Frankenwährung, welche als Gtundlage eines internationalen Systems zunächß in Fragt kommen würde, keines- wens fo ein facher Art ie, wie in vielen Kreisen angenommen zu wer— den' pfleg z da die Differenz. zwischen dem Feenten und 8 Silber⸗ gioschen eder 28 Kreuzer Südd welche ung fähr 14 Prozenz aus⸗ macht, bei der Hinrschnung nicht außer Retracht blelben könnte, Es würde den Uebergang in daß neue System durch die komplizitte Umrechnung aller Schuld. und Preisverhältnisse eine unbtrechenbare Schwierinteit bereitei. . .
SY ehr also Dentschland in seiner auf, die Förderung der frieb⸗ lichen Beziehungen der Völter gerichteten Politik Verxanlassung hat, auch den auf internationale le bereinstimm ung des Münzwesens ge⸗ richteten Bestrebungen seine Sympathien und jede mit dem eigenen Interesse vereinbar praktisch? Förderung zu bieten, ebensowenig sann es Veranlassung finden, befritdigende Zustände stines Mun wesens in Fäage zu stellen und die Durchführung nothwendiger Reformen durch eine allt kestehenden Vertrags und Verkehre verhalt ˖ niffe eim pfindlich beeinträchtigen de mühsame Umrechnung in die Ein⸗ heiten eines nenen Münzsystems zu erschweren, lediglich um zu einer rein äußerlichen täglich gefährdeten Ucbercinstimmung seines
RMünzsystems mit denen einiger Nachbarländer zu gelangen. Die
Vortheile, welche eine solche theuer erkaufte und doch nur äußerliche Ueberrtinstimmung unseres Müänzsysten 8s mit dem der sogenannten sateinischen Münztonvention bieten würze, sollen nicht unterschätzt werden; aber es ist auch vor ihren Ueberschätäzung zu warnen. Das Interesse, welches der Reiseprrkehr an der internationalen Ueher⸗ nstinmung der Miünssyßeme hat) ist allerdings ein augenfälli · ges, aber ein entscheidendes Gewicht kann ihm nicht beigelegt werden. Der internatlonale Hande! aber zahlt in der Regel nicht in Geld, sondern in Wechseln, und Wechsel müssen auch bei äereinstimmender Währung und Rechnungs- nheit nach ihrem veränderlichen Eourfe, also nach dem Markt.; nicht nach dem Nominalwerthe berechnet werden. Erst wenn der internationale Handl ausnahms weise zur Ausgleichung durch Baarzahlun zen greifen muß, gewinnt die in ter nationale Urberzinstimmung der Mü zfsysteme für ihn eine reale Be⸗ deutung, indem er mit der nationalen Münze im Autlande zahlen kann, ohne erst die Kosten der Unmunzurg tragen zu müssen. Da der Handel baare Autgleichungen in der Rege! zu verme den sucht nd die in Ausnahmefällen zu tragenden Prägungskosten immer nur einen verhälinißmäßig geringfügigen Betrag repräsentiren, so dürfte dieses beschränkte Interesse zurücktreten müssen gegenübe— der Wucht der Interessen der Gesammthelt, welche für Wahrung der vol. len Wirksam̃seit Inserer Münz- und Papiergeldpolitik und für, die thunlichste Erleichterung des Ueberganges aus din bestehenden Münz-
verhällnissen in die neu zu begründende Ordnung sprechen, Ist hiernach von der Schaffung einer internal ono len Münze oder von Tem Anschlusse an ein autzerdeutsches Münzsystem abzusthen, so
die weisere Frage auf: . U dem künftigen d ulschen Münzeystem zu Grunde ö
Bei d ist vorzugt weise Werth darauf u legen, daß dasselbe ßeren Theile des deutschen Ge— heiten der Bevölkerung kann so wenig von wie von der Krone
3 ; ö
9 ich sei und
mög lichst entzegenkemuie. hl der Krone oder
werden
Praxis an ei
ein bestimmtes u
daß disetz Gewicht durch de
bint fei, daß die verschiegenen.
und jeder Versuch, dem Gewichte
erkennbare Spuren hinterlasse,
Edelmetall sich in den Einheiten de .
lei ausdrücken läßt ißt für den Verkehr, welchem die Münze zu digen best mt ist, gleichaültig, Von größerer Bedeutung, in / namentlich für Golt münzen, welche im taglichen Verkehr auf ihr Gewicht häufig geprüft werden müssen, die leichte Aus drück. barkeit des Bruttogewichts der Münze in den Einheiten des Gewichtssystems. Dinn es wäre unleugbar eine greße *equermn lichkeit für den Kleinverkehr, wenn J dermann in der Lage wäre, mit dem üblichen Sortiment von Gewichtsstücken die Prüseng der Vollwichtligkeit einer itm vorkommenden Goldmün verzun ha en. Tiefer Anforderung, entspricht aber die Krone graer nicht, da zas Bruttogewicht des einzelnen Stückes sick in den Einh inn unseres Ger wichtssystems nicht genau ausdrücken läßt. Uebrigens ist auch auf dieses Eisorberniß ein entscheden et, KWerh nicht zu leg n, Wern / wie s im § 12 des Entwurfs geschieht, die Aichung Fon Gewichts stücken zugelassen wird, welche den: gesetzlichen Brutto ne wicht und bem Passttgewichte der Gold münzen eue entsprechen so läßt si mit Hülfe eines solchen Gewichts stücks, das ctwa ige Meier dergerwick der Anzelnen Münte leicht feststell n Gegen die Feßbäeltung der Krone spricht entscheidend der Umstand, daß diesel be sich nicht, zu einem Preise tärifiren läßt, der sie den beiden bestehend en Hauptmürn, systemen, (der Thaler⸗ und Guldenrechnung). leicht einordntt Der säßrentscht Gulden hirischt nur quf ingin fleineren Gebicte; eine Einhtil, welche zum Gulden und gleichzeitig zum Thaler in ein-
fachem Verhältniß stände, ist nicht aufzufinden und zudem müßte bi rn ldnrelen Theilung de Gulten zie zetzig. Zählweils, met 6 Kreuzern doch unter allen Umständen verlassen werden. Die Be⸗ völkerung des süddeutschen Guldengehie⸗s. warde darnach in der Annahme des Galdens eine irgend erhebtiche Erleichterung nicht zu finden haben.
In“ Wirklichkeit kann es sich nur um die Frage handeln, ob der T haser als folcher, orer das 3. Thglerfiück, der Gulden de 45 Gulden fuße6ß, oder endlich das z-Thalerstück, die Mark, als Rechnur gerin- heit bestimmt merden soll. Von dem Thaler als Rechnung einheit wir: abzusehen se weil seine Kemal: Thäilung zur Folge bart, daß seine dermalen Fenehen⸗ ken Theilstücke io, 5. 23, 1 und 3 Si hbergroschen⸗ in gleiche N eise unkräächbar mwärbch, Wie rie Thessstück, deb flit dentschen Gulden
den *. Thalre; stücke (Gl so frechen entscheiden de er Die Annatzme der Maik als Rechnungseinheit ie Hundertiheilung derselben zu einer vollständig in das Dez imalsystem eingepaßten klein ßen Münze, welche sich den in Nord wie in Süddeutschland bestehend en kleinsten Mänzen nahe anschließt, und deren Zehnfaches wieder eine in den Thalerländern bestehende Münze bin der,. Her hundertste Theil des Guldens dagegen ist als Einheit dem Verkehr nicht geläufig: er iß zu groß, um als kleinste Theilmün ze zu genüzen, und die unerläß⸗ liche Thellung deselben würde zu einem Verlass 9 der reinen Dez in al⸗ theilürg führen,. Sodann Hwürge die Einführung des Guldens zur Folge haben, daß in Deuischland ein Goldgulden geschaffen würde, welcher dem in Oesterreich durch Geseg vom 9. März 1870 eingeführten sehr nahe stände. Rach jenem Hesetze wirt nämlich das Pfund rauh zu eng Feingehalt zu 773 Achtgulden (2 Franken) Stücken, also zu 620 Julden austtbracht, während in Deutschland nach den weiter unten näher begründeten Voörschlägen aus einem Pfunde rauh zu „Mam Feingebalt 627 Gulden auszubringen wären. Gegen die Schaffung einer gleichnamigen und im Werthe der des Nachharlandes o nahe stehenden Rechnunge münce sprechen die gleichen Bedenker, welche oben gegen den unmittelbaren Anschluß au ein sog. snternaticnaletz System geltend gemacht sind, Nimmt man hinzu, daß die Zehntheilung des Groschens in ein m Theile des Thalergebiers bereit; n Geltung, in einem ander en Theile in srischer Erinnerung ist, und daß der Anschluß St deutschlands an ein Münisystem auf Grundlage der Mark durchaus keine Lrößeren Schwierigkeinen bietet, als ein Äuschluß an ein selches auf der Grundlage des Guldens, so fann die Wahl nicht zweifelhaft sein, Der Werth, welcher in weiten Kreisen Süddeutschlands auf die Beibehaltung der Bezeichnungen „Gulden und »Kreuzer« gelegt wird ist immerhin zweifelhaft, wenn man bedenkt, daß der neue deutsche Gulden und Rreuter ein ganz anderer sen würde, als der jeige süd e eutsche Gulden und Kreuzer, daß man also lediglich einen alten Namen für eine ganz andere Sache baben würt e. Gewiß würde es für die Bevölkerung schwieriger sein, sich zu der gewohnten Benennung einen neuen Begriff anzueig- nen, als es für sie sein wird, mit einem neuen KSegriff zugleich sich an ein neue Benennung zu gewöhnen.
Renn hiernach die Mark zum Werthe von Thaler oder 35 Kreuzer südd. als Rechnungseinheit gewählt wirt, so ist zu beachten, daß ditselbe nicht mehr den Werth eint? bestimmten Quantität Silber, son dern einer bestimmten Onantität cold repräsentiren soll. Da die Mark zu klein ist, um selbst als Goldstück ausgeprägt zu werden, so sind Goldmünzen zu wahlen, welche ein dezimales Vielfaches derselben darstellen, und es kemmit kann darauf an, deren Feingehalt so zu be— stimmen, daß sie nach dem bestkihenden Werthverhältnisse zwischen Gold und Silber dem Werthe des entsprechenden Vielfachen eines Drittel⸗ tho lers (35 Kreuzer) gleichkommen. Dem Entwurfe liegt as Werthverhältniß zwischen Gold und Silber von 153 zu 1 zu Grunde. Dieses Verhältniß ist bekanntlich das von der franz ösischen Doppel währung adoptir te welche sich Menschenalter bindurch soweit bewährt hal, als eine Doppelwährung sich überhaupt bewähren kann. Es hat den Vorzug, daß in elnem großen Gebiete Fas histebende Münzsystem dar uf gebaut ist, wodurch ein Gravi⸗ tiren der Marktpreise der Edelmetalle nach diesem gegenseitigen Preie⸗ verhältnisse hin fär langere Zeit gesicert erscheint. Auch wird das öffentlich? KBemwußtsein sich mit dieser Firirung * leichtesten 6 Teun. den, weil sie die legale Geltung in einem hechkultivirten Nachbar lande für sich hat. .
Hiermit sind die Grundlagen des ein usührenden Münzsystemè, welches Ten Gegensand des vorliegenden Gefe ent urfed. bildet, dar⸗ gelegt. Die Erläuterung der zur praktischen Yu chfülrung der Auf⸗ gab. ins Auge gefaßten Maßnahmen wird sich am besten an die ein zelnen Bestimmungen des Entwusfs knüpfen.
Zu den §5. 1—3. Die S6. 1 3 enthalten die Grandlegung des Syssemn s. Da gus einem Pfünd Silber 30 taler, also 9 Mal der Werth von 16 Mark ausgebracht wird, so sind, wenn das oben me— sipitt? Werthverhältniß jwischen Silber und Gold von 1 zu 154 11 Grunde gelegt wied, aus Einem Pfunde Goid 9 Mal l — 139 Goldstück zum Werthe ven 1 Mark u prägen.
Die vorgesc lagene Stückelung de' old stůcke zu 10, 20 und 30 Mark entsp echt eine kontequenten dazimalen Thrilung, und turch da Breißig⸗M rk Stück wird der Uckergang in das neue System wesentlich erleichtert, da es das Zehnfache der seithe igen im gesamm⸗ ten Gebiete Deutschlands dem Verkehr geläufigen Vereinsn ünze, des Thalers, bildet.
Die Teilung der Mark zunächst in Greschen entspricht dem dezi⸗ malch Shstem und erhält ein Münze aufrecht, a welche der Klein. berker in dem bei weitem größen Theile des Bund esgekiets gen öbnt ist, und welche in der Reichsgesetzg bung bei Werths angaben vielfach