1871 / 165 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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werden, von denen voraussichtlich ein jeder So, 000 bis 1, 00,000 Centner Kohle der Dux-Bodenbaoher Bahn übergeben wir bedenkt man sodann den starken Güterverkehr für die zahlreichen Industriewerkstätten längs des Gebirges, sowie den rege Personenverkehr, der aus Sachsen und zu den böhmischen Bädern auf der reizend gelegenen Dux-Bodenbacher Bahn mi Bestimmtheit zu erwarten ist: so wird jeder Unbefangene die Ueéberzeugung gewinnen, dass dieselben günstigen Resultate, qi sich bisher bei allen österreichischen und deutschen Kohlenbahnen ergaben, auch für die Dux - Bodenbacher Bahn gesichert erscheinen. .

Subs kriptioms- HKecelingunmgenm

2. 5090, 9000 Phaler

hprozentigen steuerfreien Silber -Anleihe vom Jahre 1871

Dur Bodenbucher Ei enhahn · Gesellschaft

Das Abonnement beträgt I Thlr. ? Sgr. G Pfg. für das bierteljahr.

Insertionspreis für den Uaum einer Druchzeile Sz Sgr.

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an, für Serlin die Expedition: Zietenplatz Nr. T.

Berlin, D

Abends.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht,

Ihrer Königlichen Hoheit der Erbprinzessin zu Hohen

1871.

auf den Vorschlag Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin das Verdienstkreuz für Frauen und Jungfrauen zu verleihen, und zwar:

zollern, Infantin von Portugal, Ihrer Hoheit der Herzogin von Sachsen⸗Altenburg, Ihrer Durchlaucht der Fürstin Elisabeth zu Lippe⸗

eingetheilt in

2p, OGG Obligatiomcn a RG LHlIT.

I) Die Zeichnung findet statt

am 10. November 1871

bei der Sächsischen Kreclithankz, hei Herrn M. Schie Wachfolger,

in Leipzig bei den Herren Hammer d Schmidt,

in Dresden

n Berlin hei der Berliner Handelsgesellschaft.

in Kreslam hei dem Schlesischen Kank verein, in Hamhurg hei der Kommernz- Und HDiskontohankz,

in Ern und Carlsbad, bei der Filiale der Unionhanke,

in Leplitz bei Herrn Emanuel Maxer,

in Stuttgart hei der H önigl. Württemhergischen Hof banks,

in München bei der Bayerischen Handelshank,

und wird Abem ads G Uhr geschlossen.

Y Eine Reduktion, bei etwaiger Ueberzeichnung, wird vorbehalten. Das Resultat der Zeichnung wird mit mõöglichster .

Beschleunigung veröffentlicht.

3) Der Emissionscours ist auf 805 Thaler für 100 Thaler nominal festgesetzt. Ausserdem sind die laufenden zinsen

der Obligationen vom 1. Oktober 1891 ab bis zum Tage der Abnahme zu vergüten.

4 Bei der Zeichnung sind zehn Prozent des gezeichneten Nominalbetrages baar oder in courshabenden Werthpapieren .

gegen Kautionsschein zu hinterlegen.

ö. 33 . . . J

hei der Höhmischen Eskompte-Kanke und deren (. Fflialem in Buchweis, Pilsen, Leplitz, Böhwmisch elipa

.

5) Die Subskribenten haben die auf ihre Zeichnung entfallenden Beträge in Original-Obligationen bel derjenigen Stelle, an welcher sie gezeichnet haben, vom 20. November bis 15. Dezember d. J. gegen Zahlung des Betrages abzunehmen, Kautionen .

in baarem Gelde werden hierbei in Anrechnung gebracht, dagegen, wenn in Effekten erlegt, zurückgegeben. 6) Am 15. Dezember d. J. erlischt das Bezugsrecht und verfällt die erlegte Kaution.

Dresden, den 1. . 1871.

Sächsische Kreditbank. M. Schie Nachfolger.

(a. 1616)

Ihrer Majestät der Königin Mutter von Bayern, Ihrer Majestät der Königin von Württemberg, . der Königin Wittwe von Württem— erg / Ihre D s der verwittweten Königin von Griechen—⸗ an Ihrer Majestät der Königin der Belgier, Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kron— prinzesgin, Ihrer Königlichen Hoheit Preußen, ; Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrich Carl von Preußen, Ihrer Königlichen Hoheit der P᷑Preußen,

der Prinzessin Carl von

Prinzessin Luise von

Ihrer Königlichen Hoheit Maria Theresia, Prinzessin

von . gebornen Erzherzogin von Oester⸗ rel ch⸗ te

Ihrer öhm ch Hoheit Therese Charlotte Marranne Auguste, Prinzessin von Bayern,

Ihrer Königlichen Hoheit Alexandra Amalie, Prin— zessin von Bayern,

Ihrer Königlichen Hoheit Sachsen, J HJ

8. Königlichen Hoheit der Prinzessin Georg von Sach sen

Ihrer Ie lichen Hoheit der Prinzessin Marie, ver— wittweten Gräfin Reiperg, .

Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Augu ste, Her— zoßin Hermann zu Sachsen⸗Weimax,

der Kronprinzessin von

Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Catharina,

verwittweten Prinzessin Friedrich von Württem⸗ berg, ; . Ihrer iHliglichen Hoheit der Herzogin Mathilde von Württemberg, . Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden, Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Marie von Mecklenburg⸗Schwerxin, e Ihrer Königlichen Hohelt der Großherzogin Alexandrine von Recklenburg⸗Schwerin, Ihrer Königlichen Hoheit der Herzogin Alexandrine von Mecklenburg⸗Schwexin, . P Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Sachsen, Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Au guste von Mecklenburg-Stxelitz, . .

Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Marie von Mecklenburg⸗Strelitz, .

Ihrer Hoheit der Herzogin Karoline von Mecklen— burg⸗Strelißz, .

Ihrer Königlichen Höheit der Großherzogin von Olden⸗

ur . Ihrer M siglichen Hoheit der Prinzessin Karl von

Hessen . . u Ale guchen Hoheit der Prinzessin Ludwig von

Hessen, . ; ; Ihrer Königlichen Hoheit der Landgräfin von Hessen⸗

hilippsthal . Ihre ß hig kal Hoͤheit der Fürstin zu Hohenzollern,

Detmold,

Ihrer Durchlaucht der Fürstin zu Schaumburg-Lippe,

16. Ihrer Durchlaucht der Fürstin zu Waldeck, Ihrer Durchlaucht jüngere Linie,

Ihrer Durchlaucht der Fürstin Mutter Reuß jüngere

8h,

Ihrer Durchlaucht der Erbprinzessin von Schwarzburg⸗

Sondershausen,

Ihrer Durchlaucht Mathilde, Prinzessin Adolf von Elisabeth von

Schwarzburg ⸗Rudolstadt, und Ihrer Durchlaucht der Prinzessin Schwarzburg-⸗Sondershausen.

der regierenden Fürstin Reuß

Deuntsche s Reich. In Masmünster, Kreis Thann, wird am 9

grip üciie irrige e,, rr, mr, 3 20 . ꝰ6 Straßburg i. E, den 6. November rl ̃ * Kalserliche Telegraphen Direktion.

Königreich Preußen.

Finanz⸗Mi niste rium.

Nach einer von dem Königlich Fächsischen Fingnz— Ministerium unter dem 30. August d. Is. erlassenen Ver⸗ ordnung bleibt. der Umtausch der alteren, nach den Bestinmun⸗ gen des Gesetzes vom 6. September 1855 kreirten Königlich fächsischen Kassenbillets, für deren Umtgusch gegen neue Kassen— billets der Creation vom Jahre 1867 durch die Verordnung vom 12. Juli 1870 bereits eine mit dem 31. August gegen= wärtigen Jahres abgelaufene Frist nachgelassen worden ist, nach Ablauf jener Frist lediglich noch bis mit dem 39. Dezember 1871 bei der Finanz- Hauptkasse zu Dresden und der Lotterie⸗ Darlehnskasse zu Leipzig gestattet, so daß von diesem Zelthunkte ab alle bis dahin nicht umgetauschten derartigen Kassenbillets als gänzlich werthlos zu betrachten sind und weder eine nach—Q trägliche Umtauschung. derselben, noch die Berufung auf die Nechtswohlthat 3. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand da⸗

egen stattfinden kann. .

6 . den 12. Oktober 1871. Der Minisier für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Itzenplitz.

Bekanntmachung. Mit Bezug auf die Bekanntmachung der Hauptverwal— tung der Dariehnskassen vom 7. d. M. werden, sämmitliche Preußische Staats ⸗Kassen hierdurch angewiesen, die bei ihnen zur Jeit vorhandenen, sowie die später noch eingehenden Dar⸗

Der Finanz⸗Minister. Camphausen.

lehns⸗Kassenscheine des Rorddeutschen Bundes nicht wieder aus⸗

ugeben, sondern an die betreffenden Regierungs- bezro, Bezirkt= . abzuliefern, welche dieselben der Königlichen Kontrolle der Staatspapiere Behufs des dafür zu leistenden Ersatzes einschicken werden. Hierbei mache ich darauf aufmerk⸗ sam, daß Falschstücke der Apoints zu 25 Thlr. zum Vorschein

.

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