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Neichstags⸗ Angelegenheiten.
Berlin, 9. November. In der gestrigen Sitzung des Reichstags nahm bei der Spezialdiskussion über den Busing⸗ schen Antrag der Bundes- Bevollmächtigte Staats- Minister von Bülow nach dem Abgeordneten Wiggers das Wort:
Ich werde mir nicht erlauben, auf die Sache zurücksukommen, nachdem ich mich das vorige Mal über die Sachlage selbst geäußert, und werde in diesem Falle um so weniger darauf eintreten, als die Berathung der Sache wesentlich beendigt ist, ich möchte nur auf das— jenige, was der Abg. Wiggers geäußert hat, eine thatsächliche Berich— tigung oder Aufklärung folgen lassen. Was den Irrthum betrifft, daß ich in voriger Sitzung gesagt hätte, Regierung und Stände waͤren einverstanden, so ist die Berichtigung nicht blos in der offiziellen Schweriner Zeitung enthalten, fondern fie steht auch bereits in den stenographischen Berichten. Wie der Irrihum in die stenographischen Aufzeichnungen gekommen ist, ist mir unerklärlich. Daß ich das aber nicht gesagt haben kann, ergiebt sich ganz einfach aus dem Zusammenhange, wo ich sagte, beide Regierungen, Sirelit und Schwerin, seien einig über Aufgabe und Ziel, und der Patrio— tismus der Stände würde hoffentlich ihnen entgegenkommen. Weiter habe ich nichts sagen können und nichts sagen wollen. Ich wärde auch sonst nicht in der Antwort des Abg. von Treitschke gefunden haben, wie er mit Freuden gehört habe, es sei diese Mittheilung meinerseits gemacht, daß bei beiden Regrerungen Einigkeit sei — von den Ständen habe ich natürlich nicht sprechen koͤnnen, wie das hineinge kommen ist, ist mir unerklärlich, es wird ein Druck., oder Schreibfehler gewesen sein, jedenfalls ist dies sofort berichtigt. Was die ührizen Mittheilungen des Abg. Wiggers anlangt, deren Werth und Unwerth ich dahinge⸗ stellt sein lassen muß, da ich nicht sämmtliche Zeitungen lese und nicht lesen kann, so kann ich nur soviel bemerken, Faß ich weder über den Ausfall der Verhandlungen Mittheilungen erhalten habe, noch wenn ich Nachrichten darüber hätte, im Stande wäre, sie hier sofort miizu— theilen; nur erlauhe ich mir noch zu bemerken, daß der mecklenburgi⸗ sche Erbvergleich jedenfalls fester steht und die darauf gegründeten Rechte gründlichere Erwägung nothwendig machen, als daß nicht Ver— handlungen anderer Art noch vorausgehen müßten, ehe man zu einer Reform schreiten kann. In 24 Stunden, die die Berathung gedauert haben mag, hätte eine solche Frage nicht erledigt werden können. Ich 66 . , n dem Hause gegenüber einen Werth überhaupt nich en. ;
ö . Ueber den Antrag des Abg. v. Cranach in Betreff der Unterstüßung der Familien der Landwehrmänner und Reser— visten erklärte der Staatsminister Delbrück nach dem Abg.
ranach: . . Herren! Die verbündeten Regiezungen sind noch nicht in
der Lage gewesen, über den vorliegen den Antrag einen bestimmten . 9 fn Ich möchte es indeß für wahrscheinlich halten, daß die wohlwollende Aufnahme, die der Herr Antragsteller soeben für selnen Antrag von Ihnen enn. 4 5 Antrage auch bei en verbündeten Regierungen gesichtrt sein ö . Wenn ich 9 Wort ergreife und einige Bemerkungen hinzufüge, so geschieht es blos deshalb, weil ich nicht 5 mindesten Zwelfel darüber habe, daß der Antrag von der ganz überwiegenden Majorität des Hauses angenommen werden wird, und weil ich alsdann nur um eins bitten möchte, näm: lich darum, daß das Haus, wenn es diesem Antrage zustimmt, damit sich noch nicht in Beziehung auf die formelle Ausführung des An⸗ trages engagire. Ich werde sogleich die Ehre haben, den Gedanken deutlich zu machen, den ich hiermit andeute. Es ist im Antrage ge⸗ sagt worden, daß es der landesgesetzlichen Bestimmung üherlassen wer. ben folle, die weiteren Verfügungen in der Sache zu treffen Ich muß es als einen Gegenstand wenigstens der Erwägung bezeichnen, ob es nicht innerhalb einer gewissen Grenze richtig und den Intentionen der Herren Antragsteller auch durchaus enisprechend seim würde, an die Stelle der landesgesetzlichen Regelung die reichsgesetzliche treten zu lasse a, namlich in dem Sinne: die Unterstützungen, um die es sich handelt sind in sämmtlichen Staaten des vormaligen Norddeutschen Bundes auf Grund eines und desselben übercinstimmenden Gesetzes gezahlt worden. Das preußische Gesetz vom Jahre 1850, auf welchem die Verpflichtung zur Zahlung dieser Unterstützungen beruht ist auf Grund der Bessimmungen der Reichsverfassung bereits im Jahre 1867 in sämmtlichen Staaten des vormaligen Norodeutschen Bundes einge— führt. Es handelt sich für die Staaten des vormaligen Norddeutschen Bündes um Zahlungen, welche aus einem ganz übereinstimmenden Rechtstitel erfolgt sind. Nun kann die Frage entstehen — mehr bin ich im Augenblicke nicht im Stande zu sagen — es kann die Frage entstehen, ob es nicht überhaupt zweckmäßiger ist und der gesetzlichen Lage der Sache mehr entspricht, wenn für die . des Norddeutschen Bundts durch ein hier jetzt zu vereinbarende , , Materie geregelt werde, als wenn für die sämmtlichen Staat es Norddeuischen Bundes die Regelung der Materie der Landesgesketz gebung überlassen wird. Ich sielle blos diese Frage, sie kann ver— neint, sie kann bejaht werden. Meine Bitte ist nur die, daß, . das Haus den Anträgen der Herren Antragsteller zustimmt,
es . nicht seinerseits die Absicht haben möge, schon ein
bestimmtes Verditt über den Weg der Ausführung abzugeben.
Den süddeutschen Staaten gegenüber liegt die Sache ganz anders. Denen gegenüber ist hier im Hause im Wege der Reichs gesetzgebung nichts zu bestimmen, das würde, soweit daselbst überhaupt der Weg der Gesetzgebung zu betreten ist, im Wege der Landesgesetzgebung zu geschehen haben. Das ist das, was ich zu dem ursprünglichen An⸗ trage zu bemerken habe. Was den Antrag des Herrn Abgeordneten für Harburg und seiner Freunde anlangt, so möchte ich darauf auf⸗ merksam mniachen, daß in diesem Falle vielleicht, wie in manchen anderen sich die Erfahrung wiederholen fönnte, daß man eine Sache, welche allseitig als wünschenswerth anerkannt wird, und welche unter den gegebenen Umständen erreichbar ist, dadurch unerreichbar macht, daß man das Ziel unendlich viel weiter steckt. Wir können ungefähr übersehen — ungefähr, sage ich , was auf Grund des Antrages, der so eben entwickelt ist, zu zahlen sein werde Fest stehen die Zahlen nicht; man kann sich aber ungefähr ein Biid Favon machen, man kann sich also die Frage beantworten, ob Tie jetzt zur Disposition stehenden Mittel aus der Kriegskontribulion ohne Gefährdung an⸗ derer dringender Zwecke ausreichen werden, diesem Verlangen gerecht zu werden. Sobald Sie den Rahmen in dem Sinne erweitern, wie es der Here Abg. für Harburg beantragt, so kommen wir auf ein Gebiet, dessen finanzielle Tragweite vollkommen unübersehbar ist, und ich bin volltommen außer Stande, auch nur als wahrscheinlich an—⸗ nehmen zu können, daß es möglich sein wird, dem Antrage des Abg. für Harburg, gerecht zu werden gleich eitig mit den anderen. glaube deshalb nicht, daß es im Interesse der Sache liegt, diese beiden Gegenstände mit einander zu verschmelzen. Ich dis kuntte dabei durch · aus nicht, das wiederhole ich, gegen den Saß, der in dem Antrage des Herrn Abg. für Harburg Fecht; ich finde nur jetzt die Zeit nicht
für opportun, darüber ju beschließen.
Auf eine Entgegnung des Abgeordneten Grumbrecht er— widerte der Staats-⸗Minister Delbrück:
Meine Herxen, ich ergreife nur deshalb das Wort, um das Haus nicht unter dem Eindruck des vollständigen Mißverständnisses zu lassen, welches ich zu meinem lebhaften Bedauern bei dem Herrn Abgeord⸗ neten für Harburg gefunden habe.
Es ist mir nicht in den Sinn gekommen, die Frage zu disku⸗ tiren, ob oder ob nicht die Kriegsleistungen, die der Herr Abgeordnete . Antrage bezeichnet, aus der Kriegskontribution zu vergüten lediglich detku Vith, darüber gar nicht , ich habe mich spannung der Anforderungen für den Augenblick gerade das ver gin dert würde, was die große Majorität des Hauses, wie ich voraussetze, wünscht, nämlich die Erstattung der Ausgaben für die Frauen der Reserbisten und Candwehrleute. Der Herr Abgeordnete fuͤr Harburg schließt damit, daß er an Sie appellirt, Sie möchten doch wenigstens Zeugniß für die gute Sache ablegen und es dem Bundesrath über— lassen, es abzulehnen. Ich möchte doch glauben, daß ein solcher Standpunkt nicht derjenige ist, den das Haus einnehmen wird, Ich glaube, daß das Haus ebenso gut wie die Bundesregierungen sich die Fraze vorlegen muß, ob die. Wechsel, die es zieht, auch wirklich für den Augenblick einlösbar sind, und dieses letztere allein habe ich
verneint.
Nach dem Abgeordneten Prinzen Handjery nahm der Staats-Minister Delbrück noch einmal das Wort.
Meine Herren! Ich muß wieder ein Mißverständniß berichtigen. Es ist ja wiederholt ausgesprochen und anerkannt worden, daß die politisggemeinschaftliche Krlegführung der Jahrs 1870 und 1371 eine finanziell nicht gemeinschaftliche war / daß finanziell verschiedene Gruppen bestehen, welche heißen: die Staaten des vormaligen Norddeutschen Bundes, Bayern, Württemberg, Baden und Sudhessen. Es hat in meinen Andeutungen nicht im mindesten die Absicht gelegen, an dieser durch die Vtrhältnisse gebotenen Sachlage irgend Etwas ändern und die Ansicht aussprechen zu wollen, die Erstattung der in Frage stehenden Unterstützungen zur Reichssache zu machen. Ich hahe mich darauf beschränkt, zu bemerken, daß für die eine finanzielle Gruppe, nämlich für die Staaten des vormaligen Norddeutschen Bundes, sich die Sache würde regeln lassen — ich habe dahei hypothetisch gesprochen — Furch ein zwischen den Bundesrath und dem Reichstag zu verein. harendes Gesetz, ein Gesetz, welches aber nicht über die Grenzen des vormals Norddeutschen Bundes hinaus Gel ung haben sollte. Wir haben jezt noch eine ganze Anzahl lolcher Verhältnisse; wir haben Uns noch gestern hler mit einem Gesetz beschäftigt, das ebenfalls nicht über di? Grenzen des Norddeuischen Bundes Geltung hat, und der Fall wird noch öfter vorkemmen. Es liegt also für mich gar keine Veranlassung vor, auf die Unterstellungen wei er einzugehen, von denen der Herr Abg. für Aalen zuletzt ausgegangen ist.
— Am Montag Abend hat sich die aus Miigliedern des Bun⸗ desrathes und des Reichstages bestehende Kommission zur Feststellung der Angelegenheit der Erbauung eines definitiwen Reichstagsge⸗ bäud es schlüssig gemacht. Man heschloß, zunächst die Ausschrelbung einer freien Konkurrenz, unter Theilnahme aller Architekten (also auch nichtdeutscher) zur Einlieferung von Skizzen zu einem Reichstagsge— bäude auf dem am Königsplatz belegenen Raczynski'schen Grundstück 45 Ruthen von dem Silegesdenkmal entfernt. Der Einlieferungs-
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).
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