Ttaenbahn-Prioritsts-Aktien und Obligationen.
3240
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Bergisch Mixrk, Eisenb. Prior. 9 6.
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Redaction und Rendantur: Schwieger.
(R. v. Decker).
Berlin, Dig l und Verlag der Königlichen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei
Folgen zwei Beilagen
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3241 Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Montag den 13 November.
1871.
Neichstags Angelegenheiten.
Berlin, 13. November. In der Sitzung des Reichstags am 11. d. M. beantwortete der Staats Minister Delbrück die Interpellation des Abgeordneten Richter wie folgt:
Meine Herren! In Beziehung auf die Ausarbeitung eines Ge— setzes zur Regelung des Apothekeriwvesens sind, wie der Herr Inter— pellant mit Recht bemertt hat, schon vor langerer Zeit Einleitungen getroffen; er selbst hat aber auch bereits beiläufig auf die sehr großen Schwierigkeiten hingewiesen, welche die Materie darbietet. Die Rechte⸗ verhältnisse auf denen die Apolheterkonzessionen beruhen, find in den einzelnen deutschen Staaten ungemein veischieden, und allein diese Verschiedenheit der konkteten Verhältnisse, welche eine billige und ge⸗ rechte Gesetzgebung nicht unberücksichtigt lassen kann, ergiebt für die Bearbeitung dieser Angelegenheit sehr erhebliche Schwierlekeiten, weit erheblichere Schwierigteiten, als ste die Gestaltung von Verhälinissen darbietet, die sich gleichmäßiger entwickelt haben, wie es mit dem Apothelkermesen der Fall ist. Nichtsdestoweniger wird das von dem Herrn Interp lülanten hervorgehobene und näher motivirte Bedürfniß einer übereinstimmenden Regelung der Sache im Sinne der Gewerbe⸗ freiheit anerkannt, und ich kann versichern, daß mit der Erwägung und Bearbeitung des Gegenstandes mit aller der Beschleunigung vor⸗ gegangen wird, welche die in der Sache liegenden großen Schwierig. keiten gestatten. . .
Was das Gesetz über gewerbliche Hülfsfassen anlangt, so ist be— reits im vorigen Jahre ein bezüglicher Entwurf im Reichskanzleramt aufgestellt orden. Die weitere Förderung dieses Entwurfs ist durch die politischen Ereignisse unterbrochen, sie wird nunmehr erfolgen.
— Die Diskässion über die Münzvorlage leitete der Staats-Minister Delbrück durch folgende Rede ein:
Meine Herren! In den ersten Zollvereins. Verträgen, welche vor beinahe 40 Jahren geschlossen wurden, sagten sich die kontrahirenden Staaten zu, daß sie gemeinschaftlich dahin wirken wollten, in ihren Landen ein gleiches Münz, Magß. und Gewichtssystem in Anwen— dung zu bringen. In wenigen Wochen wird in ganz Deutschland ein übereinstimmendes, ein vollständig gleiches Maaß und Gewichts. system in Kraft treien und heute, meine Herren, treten wir daran, für den zweiten Gegenstand, für die Regelung des gemeinschaftlichen Münzsystems, den entscheidenden Schritt zu thun und den festen Grund zu legen. .
. Ei Entwickelung des deutschen Münzwesens bis zu dem Punkte, wohin sie heut gelangt ist, hat mancherlei St dien durchlaufen und sichüin giganischer Weise fortgebildet. Nach dem zuerst durch die süddeutsche Münzkonvention von 1837 auf denjenigen Gebieten, wo das Bedürfniß besonders dringend hervorgetreten war, die Grundlage zu einer festen Ordnung gelegt war, konnte im Jahre 1838 für den damaligen Be— stand des Zollpereins ein weiterer und man kann immerhin sagen, entscheidender Schritt geschehen. Die Zollvereinsstaaten vereinigten sich damals zu einer gemeinschaftlichen Grundlage des Münzwesens, dem Münzgewicht, und sie vereinigten sich ferner dahin, daß nur zwei Münzsysteme innerhalb des Zollvereins bestehen sollten: der damals so genannte 14. Thaler ⸗Juß und der 243-Gulden ⸗Fuß; sie erkannten ferner schon damals als einen vereinbarten Grundsatz das wichtige Prinzip an, daß sie verpflichtet seien, für die Erhaltung der Voll- haltigkeit der bei ihnen umlaufenden Münzen ihrerseits Sorge zu tragen. Viel weiter ging die damalige Vereinbarung nicht. Man schuf zwar eine gemeinschaftliche Vereinsmünze, das Zwei thaler oder 35. Guldenstück, indessen ist es bekannt, daß diese Münze eigentlich mehr ein Symbol der Einheit war, als daß sie eine Rolle in der Cirkulatien der einzelnen Staaten hätte spielen können. Cha: rakteristisch für die damalige Lage der Dinge war es, daß man bei dem Abschluß der Münzlonvention von 1838 es nicht für nöthig hielt, auch nur ein Wort über Goldmünzen zu sagen; die Konvention von 1838 schweigt über die Goldmünzen vollständig, nicht deshalb, weil es damals keine gegeben hat — es gab damals in einzelnen Staaten Dukaten, theils im holländischen, theils im Reichsfüß ausgeprägt, und eine Reihe anderer Silbermünzen, die mehr oder minder an die Pistole sich anschlossen — aber die Goldmünzen spielten damals in der Citkulation eine sehr wenig hervorragende Rolle, und Go d über haupt war für das mittlere Deutschland ein so wenig fühlbgrer
aktor in der Cirkulatien, daß man ganz ruhig glaubte, darüber
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cw nn n Dauer der Münzkonventien von 1838 traten Ver— hältnisse ein, welche in Aller Erinnerung sind: der ziemlich gleiche tige und außerordentlich siarke Abfluß des Silbers aus Europa nach Asien
ur Ausgleichung der fortdauernd ungünstigen Handelsbilanz zwischen . und dem östlichen Asien, und andrerseits eine ganz außer- ordentliche Vermehrung des vorhandenen Goldes durch die Entdeckung der Goldfelder in Kalifornien und Australien. Es wurde dadurch nicht blos für den Augenblick, sondern für Jahre das bis dahin ziemlich konstant gebliebene Werthverhältniß zwischen den n Metallen aufgehoben. Es schwankte hin und her, und es konnte ö. der Erwägung weiterer Gestaltung des Münzwesens nun . n Deutschland das Gold nicht weiter ignorirt werden. So kam denn
in. Wien eröffnet warden, schen damals die Frage, ob nicht die Rold⸗ währung einzuführen sei, mit der größten Bestimmtheit an die Tagesordnung. Die deutschen Staaten trugen damals Bedenken, auf die von Oesterreich lebhaft befürwortete Annahme der Gold⸗ währung einzugehen. Sie trugen Bedenken, weil sie sich zu dem Uebergang von ihrem gut geordteten, auf Silberwährung beruhenden Münzsystem zu dem auf der Goldwährung beruhenden Systeme, namentlich in der damaligen Zelt der noch lebhaflsen Schwankungen zwischen den Verhältnissen besder edlen Metalle, nicht entschließen konnten. DOestertelch erklärte sic zuletzt zur Annahme der Silber— währung auch berelt und so kam es zur Hünzkonention von 1857. Diese konnte nun aber freilich nicht mehr vom Gold schweigen. Nachdem ein Anlauf gmacht war, die Goldwährung statt der Silbtrwährang einzuführen, mußte nothwendig die Münz- konvention von 1857, nachdem man sich entschlossen hatte, bei der Silberwährung zu bleiben, ganz natürlich eine feindselige Stel⸗ lung zum Gold einnehmen. Sie lleß zwar die Prägung einer ge—⸗ meinschaftlichen Goldmünze der Krone zu, sorgtt aber urch eine Reihe von Bestimmungen auf die ängstlich se Weise dafür, daß weder durch diese Krone, noch durch eine andere innerhalb Deutschlands in Umlauf befindliche Goldmünze die Aufcechterhaltung der reinen Hilberwährung, auf welcher die Münzkonvention beruhte, irgend⸗ wie gefährdet, werden könnte. So hat denn auch bekanntlich die durch die Konvention pon 1857 geschaff ne Goldmünze, die Krone, niemals eine besondere Bedeutung erlangt. Wie theoretisch ansprechend sie auch aus der Grundlage des Münzgewichts hergeleitet war, so wenig konnte sie sich in den Verkehr einbürgern und zwar nicht blos wegen der so sorgfältig verabrereten Bestimmungen, die dahin gerichtet waren, sie nicht zur Herrschaft kommen zu lassen, son⸗ dern namentlich auch deshalb, weil sie sich in ihrem Werth zu den Münzen der Silberwährung in einer überaus unbequemen Weise verhielt und Lie Tarifirung, wenn sie auch hier und da verfucht wurden nicht geeignet war, ihr einen wirtlichen Unilauf zu verschaffen. Für den in ne en gen Verkehr konnte j eine Beden tung nige eä . da sie in der That keine ändere Jtoll fpirten rönnte als die Gold⸗ barren selbst.
Während der Dauer der Münz⸗Konvention von 1867 schritt die Neberzeugung sowohl in den Kreisen der Wissenschaft, als in den Kreisen des Handelsstandes und des großen Publitunms immer weiter dahin vor, daß auf die Daler ger Uebergang zur Goldwährung nicht zu vermeiden sein wird. Die Bedenken, welche diesem lebergang früher entgegenstanden und welche zum Theil auf den großen Schwan⸗ kungen des Werthes zwaschen den helden Metallen beruhten, verschn an⸗ den in dem Maße, als diese Schwankungen geringer wurden. Es wurde immer epidenter, daß das Surrogat, durch welches man sich bisher in Deutschland hatte helfen müssen in Ermangelung von Hold— münzen, nämlich Papiergeld und Banknoten, in der großen Ausbilt ung und Ausdehnung, welche diese Geldsurrogate in Deutschland erlangten, zu wesentlichen Bedenken Veranlassung gab, und es kam endlich die Neigung hinzu, eine allgemeine internationale Goldmünze herzustellen wie man auf dem Wege war, zu einem allgemeinen internationalen Magß und. Gewichtespstem zu gelangen, Es wurden diese Tendenzen verstäckt durch den Umstand, daß am Schlusse des Jahres 1865 die, jenigen Länder, in welchen das Frankensystem bereits in gesetzlicher Geltung stand, also, neben Frankreich Belzien, Italien und die Schweiz sich zu der sogenannten lateinischen Münzkęnvention vereinigten, die wentgstens der Hauptsache nach die Goldwährung zu ihrer Grundlage nahm, wenn auch die in Frankreich gesetzlich bestehende Doppelwäh⸗ rung dadurch nicht ausgeschlossen wurde. Im Jahre 1867 . fanden denn auch internationale Virhandlungen zwischen den Vertretern aller
Paris statt, die sich zum Ziele gestellt Weltmünze zu schaffen, und es Augenblick, als ob die Verhandlungen., von würden. Die allgemeine Strömung, die da— mals ging, schien mächtig genug zu kin, alle die Schwierig keiten überwinden zu können, bie dem Ziele entgegenstanden. Indessen es trat ein, was bei näherer Erwägung der Dinge nicht Überräaschen konnte. Die Macht der Verhaltnisse die dabei in Be⸗ tracht kamen, war größer, als der ideale Zug, der nach einer allge- meinen Münzeinigung hinstrebte und die Verhandlungen, welche da—2 mals in Parls stattfanden, sind wenigstens m Großen und Ganzen resultatlos verlaufen. Für die deutschen Staaten trat — und den äußeren Anlaß dazu gab die Gründung des Norddeutschen Bundes — nun die Frage auf, in welcher Weise sie den immer mehr als Nothwendigteit erkannten Uebergang zur Goldwährung zu ordnen, haben. Sie hatten dabei wesentlich zu berücksich tigen als einen Faktor der Erwägung den einmal lebendigen Zug nach einer internationalen Münze. Die Tendenz, die darauf hinstrebte, war vielleicht hervor erusen dadurch, daß man gewohnt war, Maaße, Gewich!e und Münzen als in dieser Beziehung gemeinschaftliche Größen zu behandeln, daß man sich überzeugt hatte, die Einführung eines internationalen Maaß und Gewichtssystems sei eine, wenn auch im ersten Augenblick der Einführung sehr unbequeme, aber doch sehr erreichbare Sache und daß man den Unterschied verkannte, welcher
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hatten, eine schien einen Erfolg sein
auch, als 1856 die Verhandlungen zwischen Oesterreich und den da— maligen — über eine gemeinschaftliche Münzkonvention
wischen Maaß und Gewicht auf der einen Seite und der Münze a anderen Seite liegt, ein Unterschied, der darin beruht, daß