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— Der »Times« schreibt man aus iladelphia: 2. Die in Bayern bestehenden Feldmaße n bi
General Graf von Bismarck⸗Bohlen, der Lire lh 1. K 1878 noch 3 , , men,, zun deulsche Gouverneur des Elsaß, hat seiner Zeit zu Gunsten der 83. Bie Krütel 15 bis 30. der Maß, und Gewicht ordnun Straßburger Bibliotbek einen Aufruf nach Amerika gesandt, vom 17 August 1868 leiden auf Bayer keine Anwendung, und W. Richards Muckls, einen angesehenen Bürger Philadelphias, . n die Artikel 1 und 12 des bayrnichen Gescßesn n erfucht, Sammlungen zu veranstalten. Der Aufruf findet ein . . ö vom 23. April 86h i herzliches Entgegenkommen, und die Bücherschenkungen wie Art. 11. er, wg ang und' Stempelung erfolgt ausschließ li andere Unterstüßungen werden von einem Komite leitender durch obrigkeitlich bestellte Versonen, welche mit den eon brich U
Buchhändler, Verleger und Literaten vermittelt. Das Komite nach den Normalmaßen und Geipichten hergestellten Aichungz!
schreitet mit dem Werke gänstig fort und die gesammelten normalen versehen sind. Bücher werden direkt, nach Straßhurg gesandt. Die Samm⸗ Bie Ansertigung der Aichungsnormale und deren pertodist
funden gehen in Gemäßheit des in England und auf dem Kon wiederkehrend: Vergleichung mit den Normalmaßen und Gewicht gen geh sh gla f ö fällt in den Gesch ftẽkreis der Normal ⸗Aichungskommisston. ö.
ti J f 83 1 2 3. inent befolgten Sysiems vor ich. Art. 12. Die Vorschriften über die innere Einricktung un A sien. Eine neue indische Post d. d. Bom bay, den Geschäftsbetrieb der Normal ⸗Aichungskommisston, sowie übt
21. Sktober und spe ell einem in der n ; ab die Bestellung, Unterhaltung und den Wirkungskreis der zur A . spene Bom bah Gazette; ah führung diefes Gesetzes noch weiter erforderlichen lich nis
a n 6 ln , am Persi⸗ Organe en Golf, Ober elty, zufolge, herrscht die ungersnoth in Ischri ! c 16 Persien noch immer sehr stark und wird wahrscheinlich bis , * zur Einheinsung der Frühernte nächsten Jahres, im April oder Richtungen, welche zu gichen und zu stempeln sind,⸗ J Mai, andauern. In Khandeisch ist die Noth von solchem die Bestimmung darüber, welche Arten von Waagen im öffent. Grade, daß die Eingeborenen sich von Tamarindensamen und lichen Verkehre oder nur zu besonderen gewerblichen Zwecken ange wilden Wurzelfrüchten ernähren. In Hezd herrscht ungewöhn⸗ wendet werden dürfen, sowie die Festsetzung der Bedingungen ihrn khecBüere, in Foige dessen die Foraster den Bezirk massen, n,, ; ö weise verlassen. Die Bevölkerung der Stadt Kagerun ist die Hör schriften aber das Verfahren bs often ichum und Sten were Feng , oo Hersonen aufs 6. bis 7ob gesunken, In 53 , dann eg . r ; . zeiche e Feststellung der ermine, in wel⸗ k Theilen Arabiens dauert noch immer die Cholera chen die zum Messen und Hagen in öffentlichen Berlchte gc ; ö. In Mecea wurde jüngst ein Aufstand gegen die tür ö. . , , . — 2
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kische Regierung vereitelt. Zwei der Anführer wurden ent- die Beftimmung der Maße, Gew chte, Waahen und Meßvaor hauptet, die übrigen, 50 an = ahl, zu mehrjähriger Einsperrung richtungen, welche jeder Gewerbtreibende zum Betriebe seines ö
verurtheilt. — er Sohn des Emirs von Bothar ̃ schäfts haben muß; ö n soölbang, aer Tie lettr Kebeöehghln aber die Visttationen det Maße Gewig;é
6 nach St. Petersburg begleitete, ist unlängst ge⸗ Wachen mn ch e ßvortichiungen
1 1 stor 6 nd Regi . ͤ die Fesisetzung der Aich und Verifikationsgebühren ; . Die indische Negiernng hat die ausgesetzte Belohnung werden der Perordnung vorbehalten. für die Entdeckung der Anstifter oder Mithelfer des gegen Es hat Jedoch die bayerische Normal Aich unge kommission die von ben Richter Rorman verübten Mordes von 0060 auf 15,556 ihr anzuwendenden Normale von der Normal Aichungdkommissio⸗ Rupien erhöht. des Deutschen Reiches zu beziehen, die Vorschriften über Matetjah Gestalt, Bezeichnung und sonstige Beschaffenheit der Maße und Ce wichte, über die Bedingungen der Stempeifähigkeit der Waagen, über
Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau ; ö
: ; Einrichtung der sonstigen eßwertkzeu ) = Rien? Näittz och, 15. Ropeinber. Der, Genmeindzrath pn ,, J 1 — ö . ! assung hschaften hung und Stempelung die miederösterreichische Handelskammer haben, beschlossen, dem gleichförmig mit denen der Normal ⸗lichungskommission des Reiches Grafen Beust Ovationen darzubringen. Die Morgenblätter zu erlassen und das bei der Aichung und Stempelung zu beobachtende melden übereinstimmend, daß Graf Beust die Darbringung Verfahren, so wie die von Seiten der Aichungöstellen inne zu halten. eines Nationaldankes abgelehnt habe. Ben Fehlergrenzen gleichmäßig zu bestimmen. «
Krakau, Mittwoch, 5. Növember. Der »Czas« erklärt, Urkundlich 2c. Gegeben ꝛc.
die Auflösung des galizischen Landtages würde Grocholsti zum ö Motive. = Rücktritte zwingen und die Beschickung des Reichsrathes Seitens Das Maß. und Gewichtesystem ist für den vormaligen Nord .
ber Polen iin Frage stellen. — Berichten aus Lemberg zu deutschen Bund durch das, auch in Württemberg Baden Und Süd P Frage s ch g zufolge, zenekwals Jieichsgeftz geltende Geset vom 17 August de3 C Bundes.
ist daselbst die Cholera ausgebrochen. 89 * ; gesetzblatt S. 473) für das Königreich Bayern durch ein Gesttz vom Pesth, Mittwoch, l5. Rovember. Das Amtsblatt Ter. J Wiprin is wic, Teelgken een Gee unt dem i. Zn
öffentlicht die Ernennung des Grafen Lonyay zum Minister. 18.7 in Kraft zu
. . ö 6 . freien bestimmt sind. Beide Gesetze beruhen auf Präsidenten, ferner die Bestätigung sämmtlicher Mitglieder des derselben . und stimmen k einer Reihe * ,, ; ungarischen Ministeriums in ihren Stellungen. Das genannte Vorscheiften selbst dem Wortlaute nach miteinander überein; gleich Blatt enthält außerdem ein Kaiserliches Handschreihen an den wohl bestehen mehrfache Abweichungen, deren Beseitigung soweit nur Grafen Andrassy, welches dem Ninister für die ausgezeichneten immer ihunlich, durch den gegenwärtigen Geseßentwurf herbeigeführt Dienste, welche er dem Kaiser, Ungarn und der ganzen werden soll nachdem die Königlich bäyerische Negierung selöst den Monarchie geleistet habe, den Kaiserlichen Dank ausspricht. Antrag auf Einführung des für den Rorddeutschen Bund erlassenen
; 5 cznräd. Gesttzes vom 17. August 1368 im Königreiche Bayern gestellt hat. Her salle, Pitsch, i Bie demter n Derbe läh, kits renn fällt Cänfahrung'biest, Hesebss in Bayern wird
fekt Valentin hat seine Entlassung genommen; wie es heißt, r . ist Ereffon zu seinem Nachfolger designirt. Der Begnadi; h 83 , fir 9 ö, eine an, gungs⸗Kommission, welche morgen zusammentritt, liegen jetzt J län follhe wird der Ratut der Sache nach allermär . etwa 20 Urtheilssprüche zur Beschlußfassung vor. — Die hier eint aber für Bayern durch die dort beslchen. verbreiteten Gerüchte von Ruhestörungen in Korsika sind voll⸗ lichen Verhältnisse doppelt geboten. In ständig unbegründet. — Der Marquis de Banneville wird sich h r' die Besteuerung der Grundstück! morgen auf seinen Posten nach Wien zurück begeben, ste mit den zur Zelt ge Paris, Mittwoch, 15. November. Nachrichten aus Kor⸗ des einzelne Grüundstuc . sika zufolge hat Eharles Ferry den Munizipalrath von Ajaccio ö a m mr nn, aufgelöst und gestern die Insel verlassen. — Die Morgenblätter keit klaffffizirt und mi . n är berichten, daß Clemenceau gestern im Duell schwer verwundet einzelne Grundstũ ss
worden sei. von welcher jede Einheit ein während ein Kreuzer vo
eder Grundbestze⸗
Reichstags⸗Angelegenheiten. n in Handen, ebenso sind kenbüchern und in den
Berlin. Dem Neichstage ist folgender Gesetzent wurf vor- ⸗ ü Bei Adopliruns gelegt worden: st 68 zu Grun Gefetz / betreffend die Einführung der Maß ⸗ und Gewichts⸗Ordnung g nach eine durchgreisen? Für den Norzdeutschen Vund pom 17 August 1868 in Bayern. nöͤthig. Mit Ruckhsich Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deuischer Kaiser, König von f die dadurch erwog Peeußen 2c. Gewichts. verordnen im Ramen des Deutschen Reiches nach erfolgter Zustim⸗ und mung des Bundesrat es und des Reichs ages, was folgt Gelturs §. 1. Die Maß- und Gewichts- Ordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868 wird nach Maßgabe der in den nach- folgenden Paragraphen enihaltenen näheren B stmmungen dom . 1. Januar 1872 an als Reichsgeset im Königreiche Bayern eingeführt. §. 3 des Entwurfes sollen die Artikel 15 bis 20 der Maaß
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und Gewichtsordnung vom 17 August 1368 in Bayern nicht zur ] dieser Pfarrer auf den Raih Müller gefallenen Stimmen betrug 1630, die Anwendung gelangen, viclmehr die Vorschriften der Artikel 11 und 12 Gesammtzahl der abgegebenen Wahlstimmen 16,849, absolute Majoritãt Ter bayerischen Maß“ und Gewichtsordnung vom 259. Aptil 1869 in 760. Der Rath Müller erhielt 91 17 St / nach Abzug obiger 1630 St. nur Kraf! bleiben. Durch diese Bestimmung wird jedoch keine Difftrenz 7187 solglich nicht die absolute Majorität. Die Beanstandung der zu dem Maßsystem oder in den im Verkehre zöͤlätsigen Maßen und Wahl wurde mit allen gegen 3 immen abgelehnt und die Ungültig⸗ Gewichten begründet, sondern es sollen nur in Bezug auf die Ord⸗ feitserklärung mit derselben Mehrheit beschlossen, mit dem Zusatz, eine nung des Aichun g sverfahrens die in Bayern bereits bestehenden Ver Beschwerde wegen Irregularltäten bei der Wahlbewegung zu Gunsten haͤltnisse und Ein richtungen aufrecht erhalten werden. des Herzogs von Ratibor dem Reichskanzler zu über weisen.
Gemäß der Act. 15 bis 20 der Maß und Gewichtsordnung vom — Die Geschäftsordnungs: Koömmission hat beschlossen, 17. August 1868 ist nämlich das Gꝛschäft der Aichung und Stempe— dem Hause den Uebergang zur Tagtsordnung in Betreff des Unruh⸗ lung ausschließlich Aichun gsämtern übertragen während der Nermal⸗ schen Abstimmungs vorschlages aazurmpfehlen weil die bisher gemach⸗ Aichungs⸗Kommißssion außer der technischen Oberleitung und Ueber⸗ ten Erfahrungen die Nothwendigkeit einer Abänderung der Art der wachung des Aichun gswesens sowie der Verabfolgung der Normgle / Abstimmung nicht begründen. Die Kommisston hat ferner den §. 43 zur Aufgabe gemacht ist, die Vorschriften aber Material, Gestalt, Be. der Geschäftsordnung dahin interprelirt, daß die Entziehung des Wor⸗ zeichnung und fonstige Beschaffenheit der Maße und Gewichte, über tes nicht davon abhängig zu machen ist, daß der Präsident einen bie Siempielsähigkeit der Waagen und ander weiter Geräthschaften, Redner zweimal formell zur Ordnung gerufen hat. über das Aichoerfahren und die bierbei innezuhaltenden Fehlergrenzen, sowie über die sür das ganze Bundesgebiet gleichmäßig zu regelnden Gebühren zu erlassen, was auch durch die Aichordnung vom 16. Juli 1869, die Instruktion hierzu vom 10. und die Aichgebührentage vom 12. . 1869, sowie durch eine Reihe ergänzender Erlaͤsse ge⸗
ehen ist.
c In Baytrn dagegen wurden diese Verhältnisse auf Grund der Artikel 11 und 12 des Gesetzes vom 29. April 1869 zwar im Matertellen auf derselben Basis geregelt, ins besondere irfolgt auch dort Behufs d die Aichung durch obtigkeitlich bestellte Personen; man nahm jedoch t mals in zur Kontrsle der im Gebrauche befindlichen Maßt 2c. daz zuvor be⸗ reits in der Pfalz geltende Verifikationssystem an. Dieses System fann dah n charakterisirt werden, daß, wahrend nach der Maß und Gewichts ⸗ Ordnung vom 17. August 1868 nur die Gebrauchs⸗ und Kontrol Normale der Aichbehörden einer regelmäßigen Reviston unter⸗ stellt sind, in Bayern auch die sämmtlichen im gewöhnlichen Handels⸗ verkehre verwendeten Maße, Gewichte und Waagen alljährlich, be⸗ J 7 J. f er dem Titel »Die gefiederte zie hung weile alle zwei Jahre einer wiederholten Aichung und Vogelliebhaber Escheinen, herausgegeben Stempelung durch den Verifikator unterzogen werden. Dieses Ver⸗ Rirlage der Louis Gerschelschen Ver. fahren hat fich in der baytrischen Pfalz vollkommen bewährt und Berlln. Bies Blatt soll inen Sammel yunkt schien die erferderliche Bürgschaft dafür zu bieten, daß die mit hern Seilen hin bilben, und wäh⸗ minutisser Genauigkeit abgeaichten Maße, Gewichte und Waagen in Voögelkunde nicht außer Acht einem den Intentionen des Gefetzes und den Intertssen des Verkehrs raktischen zuwenden und alle entiprechenden Zustande erhalten bleiben. Die Durchführung des do Raihschlage aller Systems periodischer Verifikationen hängt aber ven der FJest⸗˖ falk fehr mäßißer Gühäbten fa die rst sel wan w für die Re; h, 12. Revimber. Der Senat der Mninerstät, he piston' und von der Bildung lleiner Verifikatorer - Bezirke ah. Die s g den Beschluß gefaßt, dem Universilatsgericht durch die Verordnung vom 23. November 1869 normirten Aichgebüh⸗ schlusscs und! der Vestimmungen wit Bezug ren betragen hiernach aum ein Drittheil der für den Norddeutschen Sturium der HMedißin an der Bund festgeseßten Taxen und der Eincheilung des ganzen Landes in f Benachtheiligung der Rechte 103 Veriflatsren Brzirke von ch 4h06 Setlen liegt die D Siudlenkurfus bereits hegon Annabme zu Grunde! daß ei g n Allgemeinen den Be— r Rechte von Professoren, dürfnissen dieser Bevoͤlkerungsza lelsten vermöge. Nach weiblichen J die inen das Universitäͤts« der erwähnten Verordnung wer toren nach bestandener gericht einr Prüfung von der Staatsregierung ernannt und der Aussicht der betreffenden Verwaltungs behörden, in technischer Beziehung der Gewerbe und Handel.
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Normal- Aichungskemmission unterstellt. Einen Gehalt beztehen die⸗ . . selben ö. em , noch von der Gemeinde, sie erhalten viel · Stettin, 14. November. Gegen 5 Uhr Nachmittags ist in der mehr lediglich drei Viertheile der Von thnen unter geeigneter Kentrolt p 5 . . ht 3 mehrere zu erhebenden Gebühren, während das letzte Viertheil dem Staate Hanf f 58 pei bg. ra, de wat oder jener Gemeinde zugewiesen ist, welche die Herstellung des Aich ö Sr un ag . n rn, lokales und die Kosten der von der Normal. Aichüngs Kommisston zu 16 . 3. . J ,, beschaffenden Normale, Waagen, Stempel und Aichapparate über- are seitherige Direktor der Fran
sc . Bezirke sind nun bereins besetzt und New ⸗ York Die , Verifikatoren theilweise seit Geldmassen, r nn ie e erforderlichen Anord- Getreide ⸗ resp. Bau h er- dnung mit Zu—⸗ . a. dem Veriflkations. . Würden fetzt verursacht kat r agen hn, D ö Diskontosatz für Call C 17. August endiger Konsequenz bis Aichun grämter . geführt / so wär , reichte in diesem Jahre 1870 249. sich die Webewag , 3 . D in letzter . gegen old eingeführt sind. n letzter Zei gen, und k das Vorjahr etwas (1531. 364. 829 Doll. feressen um so un ⸗ Papierw.) noch um gegen das Vorjahr eines dem gan- voraus. ͤ in . . Verkehrs⸗A1Anstalten. 3 Absa e J * z New-⸗York, 14. November. Stettiner Posidampfer ded k i ⸗ Gewichte, Waagen und Sz von Seiten Fahrt sind 41 Eholerafälle m liche gang der Aichbebörden zu beachtende zuhaltenden Feblergrenzen übereinstim lassen der Normal. Aichungs kommissi
Bayern ergehen. Die aus dem Obigen erhellende betr fferenz der in
Bayern und im übrigen Reichs gebiete zu erb ungsgebühren Königliche Schauspiele.
hat die Richtanwendbarkeit des Aitikels 20 Gewichts ordnung vom 17. August 1868 in Donnerstag, 16. November. Im Opernhause. (EIS. Vorst.)
geaichten Maße, Gewichte und Meßwerkzeuge zu Fidelio, Oper in 2 Abth., nach dem Französischen. Musik von dier gie J. Aidtheiltzng, bat über die in; Oypene; ä van Beethoven. Leonore: Fr. v. Voggenhuber. Marzelline: wolglg da di des ge i lic n y, K Frl. Lehmann. Don Fernando: Hr. Betz. Don Pizarro:
Drei Pfarrer haben, wie aus eidlichen Vrnehmungen herv tu d ; . mir e zur Wahlagitailon 3 Die Zahl der in den Parochien Hr. Behrens. Florestan: Hr. Formes. Rocco: Hr. Salomon.