1871 / 171 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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gedachten Schuldverschreibungen auf und wüssen daher mit denselben bie zugehörigen Zinscoupons Ser. IX. Rr. 4 nebst Talons unentgelt ; lich zurückgeliefert werden, widrigenfalls für jeden fehlenden Coupon der Betrag desselben vom Kapitale zurückbehalten wird. Munster, den 7. November 1871. Königliche Direktion der Rentenbank.

8 Bekanntmachung. z ei der am 24. Januar cr. erfolgten 16. Ausloosung der für das Jahr 1871 zu amortisirenden Obligationen des Johannisburger Kreises vom 1. April 1866, J. Emission, ist das Loos auf nachstehend bezeichnete Obligationen gefallen: Littr. C. 100 Thlr. Nr 69. 135. D. à 50 * Nr. 15. 26 59. 60. 66. 69. 97. 107. 135. 143. KE. a 25 0 Nr. 5. 9. 12 16. 27. 32. 40. 41. 46. 51. 71. 83. 88. 91, und bei der am 24. Januar cr. erfolgten 5. Augloosung der für das Jahr 1871 zu amortisirenden Qbligationen des Kreises Johannisburg vom 22. September 1864, 11. Emisston, ist das Loos auf nachstehend bezeichnete Obligationen gefallen: Littr. B. à 500 Thlr. Nr. 33.

O. à 19 Nr. 4. 89. 216. D. d 50 * Rr. 6 16. 23. 25. 30. 53. 79. 86. 129. 152. 193.

PE. d 25 Nr 5 8 134 15. 18 3 26. 36. 38. 50. 52. 565. 60. 64. 66. 73. 74 76. 79. 81. 83. S4. 89. 92. 95. 97. 98. 100.

Die Inhaber dieser Obligationen werden hierdurch aufgefordert, dieselben bis zum letzten Dezember cr. bei der Kreis ⸗Kommunal- Kasse hierorts nebst den dazu noch gehörigen Zinscoupons der späteren , , gegen Empfangnahme des Rennwerths der qu.

bligationen n , Von den nach dem Termine eingereichten ausgeloosten Obligationen werden vom L. Januar 1872 ab feine Zin⸗ sen weiter gezahlt und för die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapital in Abzug gebracht werden.

Johannis burg, den 18. Juli 1871.

Der Landrath.

1486 .

Bei der in Gemäßheit der Allerhöchsten Privilegien vom resp. 2. Juni 1866, 14. August 1868 und 5. rng 1870 in diesem Jahre bewirkten Ausloosung der ersten, zwesten und dritten Serie TÄycker Kreisobligationen find folgende Nummern gezogen worden:

J. Serie Littr. B. Rr. 11 im Nennwerthe von 500 Thlr.

C. Nr. 40 und 46 à 100 Thlr. D. Nr. 17 und 63 à 50 Thir. KE. Nr. 2. 5 und 19 à 25 Thlr. Il. Serie Littr. C. Nr. 21. 29. 61. 65. 146. 193. 408. 434 und 491 à 100 Thlr. D. Nr. 34 und 139 à 50 Thlr. v KE. Nr. 49 und 73 à 25 Thlr. IIl. Serie Littr. B. Nr. 5 und 53 à 100 Thlr. C. Nr. 28. 62. 64 und 67 à 50 Thlr.

Diese Obligationen werden den Inhabern hiermit geiündigt mit der Aufforderung, den Betrag gegen Ruͤckgabe der Schuld verschreibungen nebst Zins / Coupons vom 1. Januar 1872 ab von der hiesigen Kreis Kommunalkasse in Empfang zu nehmen, da die Zinsenzahlun mit diesem Tage aufhört und die nicht zurückgelieferten Coupons be der Rückzahlung des Kapitals in Abzug gebracht werden.

Von den früheren Auslogsungen der beiden ersten Serien sind noch nicht eingelöst: Littr. 0 Nr. 56 und 63 à 100 Thlr., Littr. D. Nr. 16. 41. 48 und 73 à 50 Thlr. J. Serie und Littr. G. Nr. 25 à 109 Thlr., Littr. D. Rr. 234 und 287 à 50 Thlr. und Littr. E. Nr. 183 und 188 à 25 Thlr. II. Serie, deren Einsendung hiermit in Erinnerung gebracht wird, um weitergehenden Zinsenverlusten für die Inhaber vorzubeugen.

Lyck, den 28 April 1871.

Die kreisständische Finanz ⸗Kommission.

3471 Bekanntmachung

der Deutschen Grundkredit-Bank.

Bei der heute stattgehabten Prämienziehung für die am 1. Juni er. gezogenen 26 Serien unserer 5prozentigen Prämien Pfandbriefe J. Ab- theilung, nämlich:

Serie 46. 60. 119. 232 333. 349 429 578. 754. 762. 1040. 1056. 1404. 1570. 1662. 1663. 1831. 1875. 2064. 2406. 2555. 2644. 2661. 2772. 2818, fielen auf die nachbenannten Nummern die beibemerkten Prämien: 30 000 Thlr. auf Nr. 11546; 5000 Thir. auf Nr. 908; 3 mal 10900 Thlr. auf Nr. 1194. 4637. 41, 269; uc , Tn. auf Nr. 8S5b9. 15.068. 28,071. 33,223 33,255. . . 10 mal 300 Thlr. auf Nr. 1199. 6647. 6963. 8563 S577. 11/555. 31,397. 36,602 48,114. 51, 090; ; 30 mal 200 Thlr. auf Nr. 902 912. 914. 2373. 4625. 4635. 6641. 6654. 6975. 6979. 8571. 11,547. 15.066. 15,234. 201783. 28.065. 28.067. 28076. 315384. 31,391. 33,224. 33.228. 36,606. 37.487. 373500. 48,113. 51,095. 52,865. . 53/208. 53,213. Die vorbemerkten Nummern fielen in 22 verschledene Serien, die übrigen sowie sämmtliche Nummern der ausgeloosten Serien 1056. 2772. 2818 wurden nicht prämiirt.

Die Zablung der Prämien abzüglich 5 pCt. Abgabe an die

Herzogliche Staatskasse hierselbst ingleichen die Einlssung der nicht

6 n Pfandbriefe zum Nominalhetrage von 100 Thlr. pro Stück

am 39. Dezember dieses Jahres: in Berlin bei der Berliner Handels-⸗Gesellschaft, * Herrn Jos. Jaques, Breslau bei Herrn Moriß Schlesinger, * dem . . Bankverein, Dessau bei Herrn J. H. Cohn, Dresden bei Herren George Meusel & Co., Frankfurt a. MR. bei der Deutschen Vereinsbank, Hamburg hei der Norddeutschen Bank, Hannover bei Herrn J. Coppel & Söhne, Königsberg i. Br bei Herren J. Simon Wwe. C Söhne, Leipzig bei Herren Hammer K Schmidt, Magdeburg bei Herren Oingel & Ce. Gotha bei unserer Bank-⸗Hauptkasse, woselbst auch vollständige Ziehungslisten eingesehen werden können. Gotha, den 2. Okiober 1871. Deutsche Grundkredit⸗ Bank. von Holtzendorff. Landsky.

lsb9s] Thuͤringische Eisenbahn. 3. und leßte gan, d. auf die Stammaktien Littr. C. (Gera - Eichichter Bahn.)

Die Inhaber der Quittung bogen zu unseren garantirten Stamm- aktien Littr. C., auf welche bis jeßt zwei Einzahlungen im Gesammt⸗ y . 70 pCt. geleistet worden sind, werden hierdurch auf⸗ gefordert:

die dritte und letzte Einzahlung

i 30 Thlr. Sgr. Pf. ahr an der Zinsenvergütung à 45 pCt.

ür die bereits eingezahlten 70 pCt.

auf die Zeit vom 1. Juli cr. bis

ult. Dezember cr. mit ...... ...... ,, ,

daher netto mit. . .. . 28 Thlr. 1 Sgr. 9 Pf. 6 Aktie bis spätestens am 30. Dezember d. J. inkl. ent⸗ weder: in Erfurt: bei unserer Hauptkasse, oder in Darmstadt: bei der Bank für Handel und Industrie, in Frantfurt a M.: bei deren Filiale in Leipzig: bei den Herren Frege & Comp., in Berlin: bei der Bank für Handel und Industrie, Behrenstraße Nr. 55, oder bei den Herren Cohn, Bürgers & Co. überall in den Geschästsstunden von 9 bis 12 Uhr Vormittags zu leisten. Die Inhaber der Quittungsbogen empfangen gegen deren Rückgabe möglichst gleich bei der Einzahlung die entsprechende Anzahl Original Stammaktien nebst den zu denselben gehörigen Talons und Dividendenscheinen von 1872 ab. Die Quittungsbogen sind mit einer doppelt auszufertigenden Designation zu versehen, zu welcher Formu⸗ lare bei den obengenannten Stellen verabreicht werden. Zu⸗ und Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Einsenders. Gegen diejenigen Inhaber von Quittungs bogen, welche den vor= gedachten Einzahlungskermin versäumen, treten die im § 16 unseres Geselischaftsstatutes vorgeschriebenen Nachtheile in Kraft. Erfurt, den 9. Rovember 1871. Die Direktion der Thüringischen Eisenbahngesellschaft.

lol Oberlausitzer Eisenbahn. (Kohlfurt Falkenberg.)

Die Heiren Aktionäre, welche nicht bereits Vollzahlung geleistet haben oder noch vor dem 1. Janunr 1872 leisten, werden hierdurch in Gemäßheit des § 14 des Statuts ersucht, die zweite Einzah⸗ lung von Zwanzig Prozent des gezeichneten Berrages, abzüglich 5 Prozent Sinsen für die erste Einzahlung pro 1 Juli 31. De⸗ zember er., bei unserer Hauptkasse in Ruhland spätestens am ersten Januar 1672 zu bewirken. Die für die erste Einzahlung ertheilten Interimsquittungen sind zugleich gegen die statutenmäßigen Quit- tungs bogen umzutauschen.

Ruhland, den 11. November 1871.

Die Direktion.

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ollständige Sammlung der geltenden Wechsel.! und Handels-

Gesetze aller Länder von Dr. S. Borchardt,

Geheimer Justiz-Rath, Ritter etc.

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Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

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* 171.

Berlin, Donnerstag den 16 November, Abends.

1871.

Berlin, 16. November.

Se. Majestät der Kaiser und König sind heute Vor— mittag von Letzlingen zurückgekehrt.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Geheimen Ober -Justiz⸗Rath und Landgerichts-Präsi⸗ denten von Olfers zu Toblenz und dem Geheimen Justiz— und Appellationsgerichts⸗ Rath Rintelen zu Arnsberg den Rothen Adler ⸗Srden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Obersten a. D. Meißner, bisher Commandeur des Ostpreu⸗ ßischen Festungs.⸗Artillerie⸗ Regiments Nr. J, den Rothen Adler⸗ Orden dritter Klasse mit der Schleife und Schwertern am Ringe; dem Geheimen Justiz. und Appellationsgerichts: Rath Rintelen zu Paderborn den Rothen Adler- Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Geheimen Sanitäts-Rath Dr. Steinthal zu Berlin den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; dem Oberförster und Deich⸗ Hauptmann Wichmann zu Grünwalde, im 1. Jerichowschen Kreise, dem Baumeister und Professor Lohde zu Berlin, dem Professor Fink daselbst, dem Bildhauer und Lehrer an der Gewerbe- Akademie da⸗ selbst, Ferdinand Boy, dem Pfarr Viear Ti mp Duisburg, dem Zahlmeister a. D. Siegmund, bisher im 3. Thüringischen Infanterie ˖ Regiment Nr. 71, dem Seminarlehrer Terlin den zu Neuwied, dem Gutsbesitzer Schwerdtfeger auf Seegalen⸗ borf, im Kreise Oldenburg, und dem Stadtverordneten -Vor—⸗ steher Franz Borberg zu Hamm den Rothen Adler - Orden vierter Klasse; dem Major z. D. von Boehn, Bezirks Com—⸗ mandeur des 1. Bataillons (Stendal) 1. Magdeburgischen Landwehr Regiments Nr. 26, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Wallmeister Bessel zu Alt⸗Damm den Königlichen Kronen ⸗‚Orden vierter Klasse; dem Steuer⸗Aufseher Dahms zu Insterburg, dem Werkmeister Heinig bei der Gewerbe · Akademie zu Berlin, dem Chausseegeld ˖ Erheber Pfaff zu Nottuln, im Kreise Münster, dem Chaussee⸗Aufseher Huch zu Schneidlingen, im Kreise Aschersleben, dem pensionirten Ruhrhafen⸗Aufseher Knigge zu Werden, im Kreise Essen, dem Kutscher Claus Bradje zu Seegalendorf, im Kreise Oldenburg, dem Hausdiener Ernst Hoffmann bei der Gewerbe⸗Akademie zu Berlin und dem Hauswärter Michels bei der Garnisonschule zu Potsdam das Allgemeine Ehrenzeichen, so wie dem Eisenbahn⸗ Ingenieur Zimmermann ; öln, dem Wirthschafts -In spektor Saalmann zu Quidlitz im Kreise Allenstein und dem Holzschläger und Eigenkäthner Johann Mendrina zu Kal⸗ eng desselben Kreises die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verliehen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Beamten des auswärtigen Amts die Er⸗ laubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Ritterkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz Joseph-Ordens: dem Hofrath St. Blanquart und dem Legations ⸗Kanzlisten Koser; des Kaiserlich russischen St. Stanislaus- Ordens zweiter Klasse mit dem Stern: dem Geschäfts⸗ träger und General ⸗Konsul für Japan, M. von Brandt; des Kaiserlich russischen St. Stanislaus-⸗Ordens dritter Klasse: dem Dr. jur. A. von Dehn; des Ritter⸗ kreuzes erster Klasse des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Hofrath Henkel; sowie des Großherrlich türtischen Medschidje⸗Ordens drit ter Klasse: dem Hofrath Taglioni.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Beamten zur Anlegung der ihnen verliehe⸗ nen fremdherrlichen Dekorationen die Genehmigung zu er⸗ theilen, und zwar; des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Königlich sächsischen Albrechts-Ordens: dem In⸗— tendantur⸗Rath Bierfreund von der Intendantur des Garde⸗ Corps, kommandirt zur Dienstleistung beim Kriegs⸗Ministerium; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Proviant⸗ meister Kröcher zu Potsdam, ehemaliger Armee⸗Proviant⸗ meister; des Großherzoglich mecklenburg -strelitzschen Kreuzes für Auszeichnung im Kriege: dem Intendantur⸗ Rath Ehrhardt, Vorstand der Intendantur der 17. Division; sowie des dem Herzoglich sachsen / ernestinischen Haus- Orden affiliirten Verdienstkreuzes: dem Magistrats⸗ Sekretär Bartsch zu Posen, vormals Feld⸗Intendantur ⸗Expedient und Kalkulator bei der Feld⸗Intendantur des V. Armee -Corps.

Deutsche s Re ich.

Se. Majestät der Kaiser haben geruht, für eine fünf⸗ jährige Amtsdauer zu ernennen den Munizipal Rath und Thierarzt Friedrich Imlie zu Straßburg zum ersten Bei— geordnelen, den Muntzipal Rath und Architekten Adolph Weyer zu Straßburg zum zweiten Beigeordneten, den Muni—⸗ zipal⸗Rath und Bau Unternehmer Ludwig Hueber zu Straß⸗ burg zum dritten Beigeordneten, und den Munizipal⸗Rath und Professor Carl Adolph Eduard Goguel zu Straßburg zum vierten Beigeordneten dieser Stadt.

Verordnung, die Einführung der Militär-⸗Ersatzinstruktion für den Norddeut⸗ schen Bund vom 26. März 1868 in das Großherzogthum Baden betreffend.

In Ausführung des Artikels 61! der Reichsverfassung wird hiermit die Militär -⸗Ersatzinstruktion für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1866 im Großherzogthum Baden nebst den in Nachstehendem enthaltenen Zusätzen mit der Maßgabe eingeführt, daß vom Tage der Publikation ab alle früheren Rekrutirungsbestimmungen außer Kraft treten.

Zusaß zu §. 1. Die von der Wehrpflicht ausgenom⸗ menen standesherrlichen Familien des Großherzogthums Baden sind die der Fürsten von Fürstenberg, Fürsten zu Leiningen, Fürsten von der Leyen, Fürsten von Löwenstein-Werthheim⸗ Rosenberg, Fürsten von Löwenstein⸗Wertheim-Freudenberg, Grafen von Leiningen-Billigheim, Grafen von Leiningen⸗ Neudenau.

Zu §. 14. Das Großherzogthum Baden bildet einen Er—⸗ ,, für sich. Es zerfällt in die Bezirke der zum 6 . gehörigen Infanterie⸗Brigaden Nr. 55, 56,

un (

Die Aushebungsbezirke sind die Amtsbezirke. Anlage J. enthält die Landwehrbezirks - Eintheilung für das Großherzog— thum Baden. .

Zu §. 15. I) Sämmtliche Ersatz.⸗Angelegenheiten leitet das Königlich preußische Kriegs :Ministerium im Verein mit dem Großherzoglich badischen Ministerium des Innern.

2) Als Ersatzbehörde dritter Instanz fungirt das General Kommando des XIV. Armee Corps und das Großherzoglich badische Ministerium des Innern, Kommission für Militär⸗ Angelegenheiten.

3) Die Departements ⸗Ersatz⸗Kommission besteht aus dem Infanterie⸗Brigade⸗ Lommandeur und dem Landes Commissair,

welchem der betreffende Bezirk unterstellt ist.