1871 / 172 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

. ( . J ö. ö. . ö ] . . ( . . [ . ] . . 1 * 1 . . . 1 . . . 6. .

/

e

3335

Die frühere Gesandtschaft Preußens in Peisien hatte die Be— stimmung, für welche der Herr Vorredner ein General- Konsulat in Teheran errichtet zu sehen wünscht, nämlich: Wege für den deutschen und in erster Line damals preufischen Handel aufzusuchen, und zu sondiren, welche Verbindungen dort für den Handel an— geknüpft werden könnten. Die Aufgabe hat sich damals nicht als lohnend erwiesen und es war in Folge der befreundeten Verhältnssse mit Persien für den Schutz unserer Unterthanen dort kein hetvortre— tendes Bedürfniß, so daß nach dem Tode des Gesendten die nach den Verhälsnissen orientalischer Länder natürlich ziemlich kostspieligs Ge— sandtsch st nicht wieder hergestellt worten ist. Wenn der Wunsch des Herrn Vorredners in der Mitte des deutschen Handelsstandes derartig Anklang findet, daß uns von dort her Anträge darauf zugeben, sY wird das Auswärtige Amt sehr bereitwillig auf die Wiederanknüpfung der Verbindanz eingehen.

= Ueber Tit. 13, Vermischte Ausgaben, ergriff der w Fürst v. Bismarck nach dem Abg. Richter das ort:

Den e sten Wunsch des Herrn Vorredners, Art. 13 und Art 23 in eine solche Verbindung zu bringen, daß einer davon die budget · mäßig vorherzusehenden Ausgaben enthielte und der andere diejenigen, die sich nicht vorher beurtheilen lassen, halte ich sachlich ganz begrün— det und bin gern bereit, in der Ausstellung des nächsten Etats darauf einzugehen, Ich möchte aber bitten, in kietsem Etat wegen der ver— hältnißmäßig unbedeutenden Positionen die Sache deshalb nicht auf. zuhalten. Tie Sorge des Herrn Vortedners, daß sich daraus ein Att von Dispositionsfonds analog den unter Til. 22 notirten ge— heimen Ausgaben ergeben möchte, ist wohl nicht begründet, denn es handelt sich hier in beigen Titeln nur um solche Ausgaben, über die wir, wie der Herr Vorredner in diesem Jahre sich hat überzeugen können, jederzeit bereit sind, vollständigen Ausschluß zu geben, auch dann, wenn meine eigene Ueberzeugung mit der bisherigen Art der Verwendung und Benennung dleser Fonds nicht ganz übereinstimmt und ich z. B. einen Antrag, wie der des Herrn Vorredners, will— kommen heiße. Aber ich habe eben nicht Feit, auf alle diese rech nungsmäßtgen Details vorher einzugehen, und bin sehr dankbar, wenn ich bei Gelegenheit dieser Diskussion auf solche Uebel stände einer nicht ganz logischen Trennung der rermischten und sonstigen Ausgaben aufmeiksam gemacht werde. Der Titel 22 hat das Eigenthümliche an sich, daß dort die Aufgaben der Natur sind, daß keine Rechenschaft darüber gelegt wird, während bei diesen andern dasjenige, was nicht wirklich verausgabt wird für einen Anlaß, den man öffentlich anerkennen kann, ja jedenfalls als eispart berechnet werden muß.

Zu dem Etat der Einnahmen stellte der Abg. Dr. Löwe den Antrag, unter Tit. J die Position von 30,060 Thalern Averstonal⸗Entschädigung seitens der preußischen Regierung für die Vesorgung speziell preußischer Angelegenheiten zu streichen.

Der Reichskanzler Fürst v. Bismarck nahm hierüber nach

dem Abg. Dr. Löwe das Wort: Ich tann nur die Bitte wiederholen, diefe Summe nicht zu streichen, sondern sie aufrecht zu erhalten. In Betreff der Gründe

dafür, könnte ich lediglich auf die früheren Verhandlungen verweisen;

ich will mir hier nur erlauben, wiederholt einem Mißverständniß ent— gegenzutreten, das in der öffentlichen Meinung vielfach vorhanden ist und, wie ich besürchte, auch bei dem Herrn Vorredner noch nicht bis auf den letzten Bodensatz gischwunden ist, daß nämlich diese 30 000 Thaler bezahlt würden für Besorgung preußischer Geschäfte im

Auslande. Das ist aber in keiner Weise der Fall. Die

preußischen Geschäfte im Äuslande werden ebenso gut wle die jedes anderen Bundesstaates xvollständig von den Reichsgesandtschaften be— sorgt, und das ist nicht der Titel, aus welchem das Reich non Preußen diese 30,000 Thlr. zu heanspruchen hat, sondern sie figuriren hier für Dienste, welche Organe, die ausschließlich vom Reiche besoldet werden, dem pireußischen Staate innerhalb der Grenzen des Reiches leisten. Im preußischen Sinne bleibt der nichtpreußische Theil des Deutschen Reiches, ich will nicht sagen Ausland der Ausdruck widerstrebt mir aber doch ein solcher, in welchein die Geschäfte, die die preußische Regierung speziell dort zu besorgen kat, für Preußen auswärtige Geschäfte sind, die ihrer Natur und der Tradition nach von den mit den auswärtigen Geschäften befaßten Organen jetzt des Reiches für Preußen mit besorgt werden, da der König von Preußen zugleich Kaiser des Deutschen Reick es ist und date r Instruktionen in beiden Eigenschaften zu geben hat. Es bleiben zwischen uns und Sachsen z. B., also dem nächstgelegenen Lande, wo die Verbindung ja am leichtesten und die mündliche Besprechung mit den sächsischen Vertretern im Bundestathe leicht ist, cine Menge von Geschäften, die nach den ganzen Traditionen den auswärtigen Bramten von Preußen und Sachen ebliegen: ich will nur Grenz- regulirungen bei entstehenden Streitigkeiten nennen, vor allen Dingen aber auch, was der Herr Vorredner selbst betonte, die Verständigung über Bundes. und Reichsangelegenheiten und über die Art, wie sie im Bundesrathe zu verhandeln sind. Es fann doch nicht . werden, daß das Reich den einzelnen Mitgliedern des Bundes außschließlich auf Reichs kosten die Mittel zur Verständigung unter einander, während der Bundesrath nicht zusammen ist, dar⸗ bielet. Es ist das naturgemäß ein Theil auswärtiger Geschäfie, die den einzelnen Regierungen unter einander immer bleiben werden, und ich wüßte in der That nicht, wie ich mir geschäftlich helfen sollte; ich plaidire im Namen der Praxis gegen die Theorie, die der Herr Vor redner aufgestellt hat, ich bedarf augenblicklich der Organ c, auf die er für die Zutunft vermweist. die die Geschäste zu besorgen böt tn! Ich hahe init den Regierungen in München, in Dresden, in Darm stadt zu korrespon. diren über die Angelegenheiten, die im Bundesralhe verhandelt wer⸗

den sollen, sonst können wir uns nicht verständigen. Könnten die Minister cieser Länder immer hier anwesend fein, dann würde diese Einrichtung mit der Zeit hier ganz überflüssig sein, wie Fäs der Herr Vorredner wünscht; a tas aber wegen der Häufung der Geschäfte unmöglich ist und es erfre lich genug ist, daß‘ sie wahrend der Sitzungen des Bundesralhes in der Regel hier geigen⸗ wärtig sein können, dies in der Zwischenzeit aber nicht ber- langt werden kann, so bedarf der Staat Preußen, als der groͤßte und der wichtigste im Bände, solcher Srgane, vern öge deren er im preußischen und Reichk⸗-Jnteresse die Vundesangelegenheiten mit den Regierungen von Karlsruhe, Müncken und wie sie heißen, ve handeln und hesprechen kann, und ich wüßte mich nach dieser Rich⸗ tung hin geradezu banquerott erflären und Etatsüberscht eitungen ver⸗ ihmen, um diese Eimichtungen zu ergänzen, wenn mie die dploma— tische Verbindung wit den übrigen Bundesstaaten abgeschnitten wäre, und der Herr Vorredner wird mir auch keinen Rath geben können, wie ich mir helfen könnte, er würde sich selber nicht velfen können, wenn er in meiner Lage wäre. Denn (ine Anweisung auf die Zu— tunft, auf Einrichtungen, die erst geschaffen werden sollen, kann ich nicht annehmen.

Auf eine Entgegnung des Abg. Dr. Löwe erwiderte der Fürst Reichskanzler:

Ich erlaube mir dem Herrn Vorredner zu bemersen, daß meines Erachtens daraus logisch folgen würde, daß wir auch die Koßsen der Gesandischaft, die Bayern und Sachsen etwa bei Preußen unterhält, auf, den Reschsetat übernehmen müßten sobald Preußen nichts dafür bezaßlt, daß seine Geichäfte vom Reiche mit besorgt werden, vermöge der Zweiseitigkeit, die in der Allerhöchsten Person des

Monarchen als Deutschen Kaisers und als Königs von Preußen be⸗

seht. Sobald wir Preußen ven der Zatlung dite pensiren wollen, folgt logisch auch, daß die Gesandten der ührigen Eundesstaaten, die in Berlin unterhalten werden, um die Geschaͤfte, deren Noihwendig⸗ keit der Herr Vorredner auch anerkannt, zu betreiben, ebenfalls auf Reichskosten, ja ich konn sogar sagen, die Gesandischaften, welche diese Staaten bei einander unterhalten, auf Reichs fosten bestritten werden, denn daß sie sich unter einander verständigen und nicht in ihren Meinungen auseinandergehen, ist ebenso nothwendig, als daß sie sich mit Preußen verständigen.

. Auf eine Anfrage in Betreff eines in Helsingfors zu errichtenden Konsulats antwortete der Bundeskommissar, Ge—

heime Legations-Rath v. Bülow:

Diese Anfrage erlaube ich mir dahin zu beantworten, daß aller— dings die Errichtung eines Konsulats in Helsingfors in Aussicht ge— nommen ist, und zwar die baldige Errichtung. Vorläufig beabsichtigt man jedoch, da die Ansichten im Ausschusfe des Bundesraths für Handel und Verkehr über die dauernde Nethwendigkeit eines folchen Konsulnts getheilt sind, nur eine interimistische Verwaltung durch einen besoldeten Beamten eintreten zu lassen. Stellt sich nach den Erfahrungen, die eine solche interimistische Verwaltung darbieten wird, die definitive Kreirung eines Berufs ⸗-Konsulats als unzweifelhaftes Bedürfniß heraus, so wird sie sicherlich erfelgen.

Dem Reichstag ist folgender Entwurf eines Gesetzes, be treffend den außerordentlichen Geldbedarf für die Reichs ˖ Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen, vorgelegt werden:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Deuischen Reichs, nach erfolgter Zustim— mung des Bundesraihes und des Reichstages, was folgt:

Einziger Paragraph. Dem Reichskanzler werden aus den bereitesten Mitteln der von Frankreich zu zahlenden Kriegs kosten ⸗Ent⸗ schädigung für kie Ausrüstung der Reichs Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothrin⸗ gen mit Betriebsmitteln, für die zur Sicherheit des Betriebs noth⸗ wendige Instandsetzung dieser Bahnen, fur Erweiterung der Bahn. hofé⸗ und Werkstatts Anlagen, sowie sür Ergänzung und Erweiterung der elektro magnetischen Äpparate eif Millionen vierhundertoierzig Tausend Thaler, einschließlich der durch das Reichsgesctz vom 14 Jun 1871 (Reichsgesetzbl. S. 253) vorschußweise bewilligien fünf Millionen Thaler zur Verfügung gestellt.

Urkundlich ꝛ. Gegeten ꝛc.

J

JI. Durch das Gesetz vom 14 Juni d. J. wurde der Reichskanzler ermächtigt, den Bedarf für die Ausrüstung der durch den Friedens vertrag an Deutschland abgetretenen Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen mit Betriebsmitteln bis auf Höhe von fünf Millionen Thalcrn aus den bereitesten Mitteln der von Frankreich zu zahlenden Kriege kosten⸗ Entschädigung vorschußweise zu bestreiten.

In den Motiven zu diesem Gesetze war bereits darauf hingewie— sen, daß nach den im übrigen Deutschland gemachten Erfahrungen zur mäßigen Ausrüstung einer Meile Eisenbahn mit Betriebsmitteln ein Betrag von durchschnittlich 100000 Thlrn. und somit für die er— worbenen Bahnen bei ca. 100 Meilen Betriebk länge ein Fesammt— berrag von 10 Milltonen Thaleen nothwendig sein wurde, daß in— dessen für die bis zum Herbste d. J. zu bewirkenden Beschaffungen resp. zu leistenden Zahlungen mit einer Summe von 5 Millionen Thalern auszureichen sein werde.

Zur Deckung des Bedarfs sind nun: I) die während des Kriegs und für dessen Zwecke aus Kriegsfonds beschafften Betriebsmittel, be— stehend in 85 Lokomotiven, 200 bedeckten und 341 offenen Güter. wagen, im Werthe von ca. 1862000 Thlrn. übernommen; 2 vom Reichstanzer. Amt beschafft resp. in Bestellung gegeben Q Lokomotiven, 136 Personenwagen, 11 Gepäckwagen, 556 bedeckte und 4580 offene Güterwagen mit einem Kostenaufwande von ca. 6,288,500 Thlr. 3) in der Eisenbahn- Wertstätte in Montigny unter Benutzung der dort vorgefundenen Weaterialien gebaut resp. in der Ausführung be—

3337

griffen 613 offene Güterwagen, die voraussichtlich einen Aufwand von cJ. 398,450 Thlrn erfordern werden. Vie Eisenbahnen in Elsaß⸗

Lothringen werden somit bis Mitte Mai t J, bis wohin die leßten

Lieferungen stattzufinden haben, ausgerüstet sein mit 177 Soko— motiven, 436 Personenwagen, 14 Gepäckwagen, 7650 bedeckten und 5533 offenen Güterwagen, im Gesammtiperthe von ca. 8 548 950 Thlrn. Die durch den tisherigen Betrieb ßewenntnin Erfahrungen lassen es schon jetzt als unzweifelhaft erscheinen, daß die Beschaffüng ndeiterer Betriebsmittel für die Anforderung des Verlehrs in Elsaß-Lothringen unerläßlich ist. Es sind daher ferner in Aussicht genommen: 33 Loko— motiven, 40 Personenwagen, 86 Gepäckwagen, 300 bedeckte und 500 offene Güterwagen für p. p. 1451050 Thlr., so daß der Fahrpark alsdann hesteben würde aus 210 Lokomotlven, 476 Personenwagen, 1060 Gepäckwagen, 1050 bedeckten und 6934 offenen, Güterwagen (inkl. Vieh-, Koks Holz-, Schienen- ꝛ2c. Wagen) mit einem Aufwande von 10060000 Thirn.

II. 1. Um die Eisenbabnen in Elsaß Lothringen in einen betrieös—⸗ sichern, den Vorschriften des deutschen Bahnpollzei ; Reglements ent— sprechenden Zustand zu setzen, sind verschiedene Aenderungen in den n mn. sowie sonstige neue Einrichtungen nothwendig. Zu die— sen zählt:

a) die Herstellung des deutschen Kormalprofils des lichten Raumes, um den direkten Verkehr mit anderen deutschen Bahnen, ins besondere den ungehinderten Durchgang der von diesen Bahnen kommenden Wagen zu ermöglichen. Auf den meisten Bahnsrecken ist dieses Profil ohne große Schwierig- keiten herzustellen, weil dort nur die Wege- Ueberführungen, einzelne Brüstungsmauern, Laderampen, Perrons, Ueberdachungen der Güterschuppen 2c. in das Normalprofil hineintagen und deren Um— bau bzw. Verändern ng technische Hindernisse nicht bereitet. Auch in den kleinen Tunnelz auf der eingeleisigen Zweigbahn Sennheim— Wesserling ist die Herstellung des Normalprofils und zwar durch Ver— schiebung des Gel üs ohne erhebliche Kosten möglich, weil die⸗ selben für zwei E leise vaut sind. Rur auf der Bahnstrecke von Zabern nach Avriccatt würden die dert vorhandenen 6 Tunnels er— hebliche Schwitrigkeiten verursachen, so daß es sich empfiehlt, hier wenigstens fürs Erne von der Herbeiführung einer Uebercinstümmung mit den deutschen Einrichtungen Abstand zu nehmen. Die Kosten für die Herstellung des Normalprofils auf sämmtlichen Bahnstrecken mit Ausnabme der erwähnten Strecke Zabern ⸗Avricourt sind auf 200, 060 Thaler veranschlegt.

b) Nach den §§. 3 und 45 des Bahnpolizei⸗Reglements müssen sämmiliche, außertzalb der Bahnhöfe und in den Hauptgeltisen der Bahnhoöͤfe liegende Weichen mit St, nalvorrichtungen versehen sein, welche den Stand der Weichen in einer Entfernung von 300 iesp. 150 Metern erkennen lassen. Diese Signalvorrichtungen fehlen überall und müssen daher angebracht werden. Die Kosten für die erforder- lichen Veränderungen der Weichenblöcke, sowie fär das Anbringen von Marlispfählen zwischen zusammenlaufenden Schienensträngen sind auf 27500 Thlr. berechnet.

oO) Der § 43 des Bahnpolizei⸗ Reglements schreibt vor, daß sämmt⸗ liche Wärter zwischen je 2 Stationen mittelst des elektromagnetischen Telegraphen von dem Ahgange der Züge benachrichtigt werden sollen. Da bis jetzt dergleichen Vorrichtungen nicht vorhanden sind, so ist es nothwendig, längs der sämmtlichen Bahnstrecken elektromagnerische Läutewerfe aufzustellen. Die Kosten hierfür sowie für die Beschaffung der gleichfalls durch das Polizei Reglement angeordneten portativen Apparate zur Ausrüstung der Züge sind auf 150,500 Thlr berechnet, so daß die Ausgaben für die betriebssichere und den deutschen Polizei vorschriften ent prechende Instandsetzung der Bahnen sich auf überhaupt 378,000 Thlr. stellen würden. ̃

2 Es ist ferner die Ecweiterung rerschiedener Bahnhofs und Werkstatts Anlagen ein unabweisbares Bedürfniß, insbesondere auf Bahnhof Straßburg eine Verlängerung der Rangirgeleise, Bestitigung der dort vorhandenen Niveau ⸗Uebergänge, Herstellung zweier Lokomotir⸗ schuppen im inneren und äußeren Bahnhofe von 6 resp. 14 Ständen, eines Kohlenschuppens mit Kohlenladebühne und Brückenwagge im Außenbahnhofe und einer Wasserstation im inneren Bahnhofe. Die Kosten für diese Anlagen sind auf ppr. 152,000 Thlr. berechnet. Die Abzweigung der Bahn nach Weißenburg von der Linie nach Ayrlcourt findet 17 Kilometer nörelich von der Station Wendenheim auf der freien Strecke statt. Die dort bestebenden Weichen⸗ und Niveau— kreuzungen bilden eine fortwährende Gefahr für den Betrieb, und es ist aus Rücksicht für die Sicherheit des Betriebes nothwendig, die Abzweigung von der freien Strecke zu entfernen und nach der Station Wendenheim zu verlegen Die Kosten für die hierzu erforderlichen Anlagen, sowie für die außerdem auf Bahnhof Wendenheim noth— wendige Herstellung von Rangirgeleisen, einer großen Dꝛiehscheibe und einer Wasserstgtion sind veranschlagt u 1655,ö 006 Thlr. Der Bahnhof Hagenau ist Trennungsstation sürc die Linien nach Weißenburg und Saargemünd. Auch hier liegt die Abzweigung außerhalb des Bahn— hofs, während die Sicherheit des Betriebes es erfordert, daß die ein. geleisige Bahn nach Saargemünd bis in den Bahnhof Hagenau ge— führt wird. Außerdem ist eine Erweiterung der Geleise⸗ Anlagen, eine Vergrößerung des Lokomotivschuppens und die Verbreiterung der Brücke über den Moderbach nothwendig, und werden die hierdurch entstehenden Kosten nach dem Voranschlage ppr. 15, 000 Thaler be tragen. Auf dem Bahnhof Weißenburg ist. die Herstellung eines Lokomotivschuppens mit 4 Ständen, sowie eines ppr. 106 Meter langen Au szithzeleises, und ferner auf dem Bahnhof Mülhausen die Errichtung eines Lokomotivschuppens für 14 Stände nothwendig. Die Kosten sind auf 683,000 Thlr. veranschlagt. Der 5 Theil der „brizen Bahnhöfe, insbesondere die Uebergangs⸗·

ahnhöfe, wie Celmnar, Bellweiler, Lutterbach, Saargemünd, Ben ningen, Diedenhofen 2c entbehren der erforderlichen Geleise zum Auf— stellen und Rangiren der Züge. Die Kosten für Erweiterung der

Geleisanlagen sind auf 200,900 Thlr. berechnet. Die Anlage von großen Droehscheiben zum Drehen von Lokomotiven ist auf verschie= denen Statignen ein dringendes Bedürfniß, und es ist ferner er— forderlich, die vorhandenen, nur 3, Meter im Durchmesser großen Drehscheiben, soweit Drehscheiben überhaupt beibehalten werden können, durch größere Dechscheiben van 4,3 Meter Durchmesser zu eisetzen. Es wärze dies einen Kostengufmwand von ppr. 167 669 Thlr. bedingen. Für die Zollabfertigung auf den Grenzstationen sind vor⸗ läufig nur provisorite Einrichtungen getroffen, die durch definitive Anlagen zu ersetzen sind. Die Kosten derselben sind auf 80, 000 Thlr. veranschlagt. Für die Herstellung von gioßen Perrons zum Aus⸗ und Einladen von Truppen auf den militärisch⸗ wichtigen Bahnhöfen, ewie für die Herstellung der dazu nottzwendigen Geleise sind 70, 000 Thlr. und für die Erweiterung der Güterschuppen und Lade— rampen auf verschiedenen Stationen 8000 Thlr. in Voranschlag dercchnet Die jetzt bestehenden beiden Werkstatis Anlagen in Mülhausen und Montigny bedürfen far die erhöhten Anforde⸗ rungen einer Erweiterung und besseren Ausrüstung, fowie es auch nothwendig erscheint, die kleinere far die laufenden Reparaturen an den dert stationirten Dienstmaschinen und Wagen bestimmte Repa⸗ ratur. Werkstatt in Sraßburg mit einem in Hol; aufgeführten Wagen⸗ Reparaturschuppen und mit Arbeitsmaschinen zu versehen. Die Koen dieser Anlagen, sowie diejenigen für Einrichtung einer kleinen Weristatt in Saargemünd sind im Voranschlage auf 4,000 Thaler berechnet. Außer den vorhandenen Telegraphenleitungen, welche in einer durchgehenden Lokalleitung und in einer direkten Leitung auf den Strecken Weißenburg! Straßburg, Mülhausen« Basel, Mül⸗ bausen - Belfert, Hagenau - Benningen, Straßburg⸗Avricourt und Forbach⸗Metz Pagny bestehen, sind neue Leilungen auf den Strecken Straßburg⸗Mülhausen und Straßburg Hagenau neben einer neuen durchgehenden Glockenleitung herzustellen. Die hierzu erforderlichen Arbeiten, Materialien und Apparate sind auf 31.660 Thlr. veran⸗ schlazt, so daß die Kosten fuͤr die Erweiterungsanlagen 1062, 600 Thlr. betragen würden, denen die auf 378 009 Thlr. berechneten Kosten für die Instandsetzung der Bahnen hinzutteten. Der Ge— sammtaufwand stellt sich somit auf 1.440 000 Thir.

Dem Reichstage liegt ferner folgender Gesetzentwurf vor:

Geseß., betreffend die Einführung des Gesetzes des Norddeuischen Bundes vom 8 April 1868 über die Unterstätzung der bedürftigen . zum Dienste einberufener Mannschaften der Ersatz. Reserpe in Baden.

Wir Wilhelm, von Gottes Guaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ze. vererdnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim⸗ mung des Bundesraths und Reichstags, was folgt:

Das Gesetz des Norddeutschen Bundes vom 8. April 1868, die Unterstüßung der bedürftigen Familien zum Dienste einberufener Mannschaften der Ersatz ⸗Referve betreffend, tritt als Reichsgesetz vom Tage der Wirksamkeit des gegenwärtigen Gesetzes im GSroßherzogthum Baden in Kraft. Urkundlich 2c. Gegeben zc.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Im 4. Magdeburger Wahlbezirk (Stadt Magdeburg) ist an Stelle des ausgeschi denen Regierungs⸗Raths a. D. von Unruh der Kaufmann Herrmann Zuckschwerdt zu Magdeburg mit 309 von 315 Stimmen zum Nilitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt worden.

Kunst und Wissenschaft.

Im Verlage des Bibliographischen Institutes in Hild⸗ burghausen ist nunmehr die erste Hälfte von Meyer's Hand Lexikon des allgemeinen Wissenz in einem Bande mit vielen Karten der Astronomie, Geographie, Geognosie, Geschichte u. s. w. erschienen. Im Gegensat zu den umfänglichen Encyklopädien, welche in möglichster Aussührlichkeit zu unterrichten suchen, ist dies ein Nach= schlagebuch für kurzen, aber augenblicklichen Bescheid. Das handliche Werk enthält z. B. die Naturwissenschasten, sowelt dieselben auf prak- tische Zwecke in Handel, Industrie, Wirthschaft Anwendung finden; Biographie, Geschichte und Geographie, die neuesten politischen Vor gänge und Vetänderungen;, von Technik und Gewerbe ist die Termi— Fologie berüchsichtigt; außerdem sind alle Fremdwörter erklärt, mit Bezeichnung ihrer Aussprache. Ebenso sollen die Beilagen einer mög- lichst raschen Orientirung in der politischen, physikalischen und Kultur Geographie, Statistik und Geschichte dienen; zu dem Zweck sind jeder Karte genaue Register der darauf befindlichen Namen und statistische Erläuterungen beigegeben. Die zweite Hälfte des Werkes soll Anfangs 1872 erscheinen. .

In demselben Verlage ist ietzt auch die zweite Abtheilung des fräher bereits erwähnten Werkes von A., Niemann erschienen: »Der franzssische Feldzug 1870— 71 Dieselbe enthält den Schluß des Werkes von der Cernirung von Metz bis zum Frieden, nebst 12 Karten und Plänen, einen Feldzugskalender und eine Er— klärung aller vorkommenden technischen Ausdrücke. In der Darstel⸗ lung unterscheidet sich A. Niemanns Werk besonders dadurch von an. deren den letzten Krieg behandelnden Buchern, daß es mehr eine mlli— tärische Beschreibung wie eine feuilletonistische Lektüre bietet.

Die Subhastations⸗ Ordnung vom 15. März 1869 mit Erläuterungen von Paul Wachler, Königl. Staats. anwalt und Mitglied, des Abgeordnetenhauses, ist im Verlage von Fr. Kortkampf, Berlin 1872, (Preußische Gesetze mit Erläuterungen. Band LN in zweiter, erheblich vermehrter und verbesserter Auflage erschienen. Das durch die Literatur und Rechtsprechung gebotene Ma— terial ist in der neuen Auflage überall nachgetragen, duch auf dieje-