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Aßrendemęent des Grafen Münster, welches ja einen eigenthümlich Gründe big jetzt nicht angeführt sind, soe mochte ich die Sache so— die Hätte gerade bewohnt. Es gicht weite Bezirke, in denen man J Reichsverfasung aufgefaßt werden, weil es sich hierbei weder um delikaten Inhalt hat . so zwar daß ich immer noch hoffe 3 werde n. k und rn , kiten e, r, . . . . da seht den, der unseren Fürsten medigtiistten will und fordauernde geistungen, noch um Anforderungen an gewisse Stände, guch bei der zweiten Lesung nicht bis zur Abstimmung getrieben wer⸗ ohne daß ich in da inzelne eingehe aß wir einen entschiedenen wie er mit ihim umgegangen ist, daß hier preußische Münzen wider sfondern um eine Gebühr auf bestimmte Ausfertigungen für zahlungs— /
Werth darguf zu legen haben, das Bildniß des Landesherrn auf der ö inen Willen und wider sein- Stimme im Neiche ihm aufg zwungen fähige Wehrpflichtige handelt. Demnach werden auf die Baer des der Bundesregiecungen vertheidigt. Ich führe es an, um einen Ge. deutschen Münze nicht zu verlieren. Andererseits wird das Bildniß 1 . Und ich lann dem, Herrn Grafen Weümnster nicht verhehlen, Best'heng der gegenwärtigen bayerischen Tag. und Stempeigescz' sichtspunkt hervorzuheben, welcher, glaube ich, an dieser Stelle noch des Kaisers und Königs auf so vielen Münzen des größten deutschen daß nach allen sowierigen Vereinbarungen, wie ich seinen Antrag hier gebung zwar fur Zeugnisse und. Austzehungoos khandlun en keinch Tat. nicht geltend gemacht worden ist; nämlich den Gesichtspunkt, kaß Staates g'änzen und es wird vor Allem jedem deutschen Herzen so ö gehört, — meln Gefühl, ich hoffe, nicht so ganz ohnmächtig, wie das und Stempelgebühren zu erheben, kagegen auch in ker Folge den
an in den Ss. 5s bis 7 des Entwurfs bereits eine Art Kompro« unauslöschlich eingeprägt sein und bleiben daß ich es beinahe llein . ö Noli turb ircul t äardi J fiichiia asfunas⸗ . ec ü heel. Standpuntten, Lor sich hat ein Kompromfiß, sin den möcht, einen Gavin n darin erklicken zu wolln, daß mme K . . 3 . . . , . , mittelst dessen man — wenigstens faßte ich die Sache so auf — über allen deutschen Münzen findet. Deshalb vertraue ich darauf, daß — Dem Reichstage sind folgende Gesetz Entwürfe vor— In S. 3 ist ic gleichzeitige dusdrückliche An ffebu,ng der baheri. die immer unliebsame Frage der Verfassungsänderung hinwegzukom. aus dieser Münzgeprägefrage ein Mißton nicht hervorgehe; ich bitte, gelegt worden: scheil Wehrgeldzesetes vom 29. April 18659 borgeschlagen? * ches in
men hoffte, weil ja zu S 5 bis 7 alle Bundesregierungen Ja ge⸗ lassen Sie es bewenden bei dem, worüber die Regierungen sich ver= sagt haben. Ich betrachte es nicht als meine Aufgabe, Ihnen, ineine ständigt haben, und sprechen Sie sich dafür schon bei der zweiten Herren, des Näh ren auseinanderzusetzen, inwiefern nach den SS 5—7 Lesung aus.
Gefetz über die Einführung des Norddeutschen Bundes- Ausführung des Art. 83, Absatz 3 des Wehrverfassungsgeseß = erlassen gesetzes, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdien te worden ist, und den nicht in die altsve Armee eingereihien Wehr- vom 9. November 1867, in Bayern. pflichtigen einen für die gesetzliche Diensizeit laufenden Jahres beitrag
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die einzelnen Bundesstaaten in ihreni vollen Veunzhoheitzrechte theils Hierauf nahm der Reichskanzler Fürst v. Bismarck . Wir Wilhelm, von Gottes Snaden Deutscher Kaiser, König gur Slaais kasse behufs Vernendung fürn Keen irlel iter fi, re ne denennke tt ant in wett, de licher gtege lug mit ihrer Zim. das Wort von Preußen ꝛc. t Fensd armen, sohin vorzugsweise zu Milltärgusgaben aufcklegt hat. mung Einschränkangen erleiden. Es kann ja darüber Niemand im Ich hoffe, meine Serren, daß die beredten Worte meines Würt— verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim⸗ Die Erhebung eines solchen fortlausenden Beitrages erscheint niit den Zweifl sein, der den Gegenstand auch nur obenhin prüft. tembergischen Herrn Köllegen Sie überzeugt haben, daß es nicht nütiß. mung des BunLeßralhes und dez Reichs tages, was folgt: Bestimmungen Über die Deckung des Milltäraufwandes nicht mehr Ich glaube, man könnte sagen, wenn es sich hier um eine lich ist, den Antrag des Herrn Grafen von Münster anzunehmen,— §. 1. Das Gesetz des Norddeutschen Bundes, bätreffend die Ver⸗ vereinbar, und es wurde deshalb, um hierüber jeden Zweifel auszu— Verfassungs veränderung handelt, dannzhandelt es sich eigentlich nicht und baß wenig Vortheil: dabei für das Reich erwachsen würden,t pflichtung zum Kriegößienstel vom 9 Norember 1367 telt im König. schließen, eine hlerauf bezügliche Bestimmung in den Gesetzentwurf mehr um das »obe sondein um das Maß der Verfassungsaänderung. wenn wir in dieser Bezlehung das Kompromiß, welches zwischen den xeich Bayern, vorbehaltlich der in dem Vertrage d d. Versailles; den aufgenommen.
Ich glaube, die Auffassung wird richtig sein, daß die Vorlage den Regierungen stattgefunden hat, wieder aufheben. Wenn ich dennoch 23. November 1870, Ziffer III. §. 5 Nr. III. Sr. Masestät dem König Gefetz, betreffend die Einführung des Gesetzes des Nord— Weg nicht gewählt hat, bezüglich des Münzhoheitsrechts einen Ge! das Work ergreife, so geschieht es, um bei diefer Gelegenheit den Un von Bayern zustehenden Rechte, am 1. Januar 1872 als Reichsgefeß deutlchen Bundes vom 25 Juni 13868 in Baden. danken entschieden durchzuführen. Sie fuchte zweierlei zu vereinigen, lerschted noch einmal hervorzuheben der Situation, in der Sie und (in Kraft Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Katser, König zu versohnen was man als Gegensatze gegenübersiellen, was man in der wir arbeiten. Wenn? Cinch nen Ihnen, meine Herter, eine 82. Durch gegenwärtiges Hesetz werden die Verschriflen nicht von Preußen zc., verordnen im Nanni Deutschen Reichs, nach meiner Ansicht nach aber auch versöhnen kann, und von diesem MUeberzeugung hat, fei sie auch inehr lhectetischer als praktischer Ve. berührt, welche im Ärtikel 25. 33, Aßs. 1, 34, 82, S3, Abfatz 1—2 erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was Standpunkte vom Standpunkte des Kowpromisses gus möchte ich diutung, wie dlese, ber Graf Münster Ausdruck gegeben hat, so hätt und Fo des baycrischen Gesckeß, betreffend die Wehroerfassung, vom folgt;
wünschen, daß die Vorlage beurtheilt würde. Die Frage der Ver— nichts ihn ab, aufzutreten und dieser Ueberzeugüng in Gestalt eines 356. Januar 1868, enthalten sind. — Das Gesetz des Norddeuischen Bundes, betreffend die Quartier⸗- fassangsänderung möchte ich nicht in den Vordergrund sielien, jeden. Antrags praktische Geltung zu geben; die Folgen davon, wie viel foß. S 3. Dät dem 1. Janugr 13872 tritt das bayerische Gesetz, be. leistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes falls so lange nicht, als von Ihrer unbefangenen fachlichen Prüfung fältig gesponnene Fäden dadurch zerreißen, sind ihin vollkommen treffend das Wehrgeld, vem 29. April 1869, außer Wirksamkeit. vom 23. Juni 868, tritt als Reichsgescß im Grofhé zogihum Baden der Vorlage und von Ihrer politischen Beurtheilung der vor— gleichgiltiz, und wenn er darauf aufmerksam gemacht wird von dieser Urkundlich ꝛc. Gegeben ac. . vom Tage der Wirksamkeit des gegenwärtigen Gesetzes an in Kraft. handenen Zustände, und Verhältniffs — und diese' Hoffnung Gtelle, so ist er berechtigt, zu antworten: das geht mich nichts an, ich Motive. Die für Quartierleistung zu gewährende Entschäͤbigung (6 3 des
In Bayern war die Wehrpflicht schon vor Einführung der Reichs! Gescdes vom 25. Juni 1868) wird bis auf Weiteres durch die an—⸗
abe ich immer gehabt und habe sie auch jctzs — die Zusfimmung rede nach meiner Ucher aum Nun, meine Herren, ich habe au . h 9 zeugung / H h * verfassung in einer, den Bestimmungen der Art. 57 und 59 dieser liegende Klasseneintheilung der Badischen Orte bestimmt.
zu S. 5 erwartet werden darf. Nur fann ich nicht unerwähnt lassen, persönliche Ueberzeugungen und muß ihnen seßr häufig Gewalt an?
daß das, was bis jetzt von Seiten der Gegner gegen die Annahme thun, und wenn ich es nicht that, so wür en wir in Frieden nicht so Veifassung entsprechenden Weise durch das Wehrverfassungsgesez vom Urkundlich 2ꝛc. Gegeben ze.
einer Verfassungsäncerung angeführt ist, mich nicht überzeugt hat. weit gekommen sein, wie wir gekommen sind. Wir Leute der Regie= 30. Zanuar 1868 geregelt. Der vorliegende, von der Königlich Baye⸗ — Dem Reichstag ist ein Nachtragsetat der Reichz-Mili— Das Argument schon gar nicht, daß die Terrisorialherren bisher das rung 'haben nicht Tas Recht, belichig niach unserer Ueberzeugung wischen Regierung vorgefchla jene Gesctzentwuürf bat den Zweck, durch tärveraltün g' gh, be ern? lkän K Recht nicht gehabt haben, ihr Bildniß auf Reichsmünzen prägen zu verfahren, sondern wir müssen uns die Wirkungen rergegenwaͤrtigen, Einführung des Gesetzes des Norddeurschen Bundes, betreffend die ür das Grosberzoglich badisg? Kon king na are dug zu lassen, aber auch das Argument nicht, welches, allerdings noch die die ausgesprochene Ueberzeuzung auf die polittichen Dinge hat. Verpflichtung zum Kriegsdienste, vom g. November 1867 in Bayern, 2. S em est er 187J vorgelrgt worden! Ber Xin nens 15538 3 ahh ohne weitere Ausführung bei der ersten Kesung geltend gemacht und Daß das System, hach dent äorn verfahren sind, nicht ganz ohne Er. bie ün zBesenllichen bereits vorhandene materielle Ucbereinfismmung 2. ⸗
auch, heute vom, Herrn. Antragsteller wiederholt wurde, das Argu. soig' gewesenist, wird Ihnen klar werdend wenn Sie sich vergegen - wollstäãndig und formell zum Ausdruck zu bringen. Indem der J. Ja' ö — 9 nn n , ,,, ment, daß das Münzhoheitsrecht ein Bestandtheil des Münzsystems fei wärtigen, wo wir noch heute vor einem Jahr mit unsern Einhitz. nuqgr . J. als Einführungè-Termin gewählt wurde, ist es als selbst. Rach ber, zwichen Preußen ttb f enn fü tern) 3) er l her n Mit diesem Argumente könnte man weit kommen, man könnte z. B. bestrebungen waren. Wäre ich immer näch meiner persönlichen verständlich erachtet, daß bei den Aushebungs-⸗Verhandlungen für das abgeschlossenen Militärkonvention wird das Großherzoglich badische unter das Strafrechtsystem auch das Begnadigungsrecht bringen. Ueberzeugung gegangen, so würden wir vielleicht noch da sichen, wo Jahr 1872, wozu die Vorbereitungen schon im November 1871 zu Kon huge nt in cngloger We e irn ber tdb seng chn dme dh. Mir scheint, die Reichsverfassung ist bezüglich des Postregals doch wir vor ein i Jahre standen. Ich habe mancher meiner Ueber— beginnen haben, noch nach den bisherigen Normen verfahren werde, deutschen Bunder stanten er Jall ft, unrestte ber rer nnn m d, anders zu Werke gegangen. Auch das Postwesen hat sie in Art. 4 zeugungen nicht . ind so haben wir erreicht, was insoweit nicht durch das Kriegs dienstgesetz einzelne Aenderungen sofort beutschen fesp. des preußischen Heeres, in ber Rehe daß nnn hs eslät der Gesegebung und Oberaufsiht. es Mm elcũhg. zh te g kundig frag: sm fath gesillt, michi dug mnrusfete, Haben iir uns auch lm Wunder. veranlaßt erscheinen. r der König von Preußen alle Rechte und Pflichten des Kontingents. daß das Post. und Telegraphenwesem ag einheit ce tn? fen ö. rath gestellt, nicht durch theoretische Verfassungsfragen die Nachgiebig In §. 1 des Entwurfes wurden jene Rechte vorbehalten, welche und Kriegsherrn, einschließlich der Fürsorge für die Festung Rastatt, Ainstalten für das ganze Gebiet des Reiches eingerichte 1 9. ö ĩ ö hat und die in nach den Bünnnißrertrage 4. d. Versailles, den 23. November 1879. Unter Vorbehalt der bgdischen Territorialhohrst bernimmt wogegen werden sollen. Gesetzgebung und bers c sschtan z! auf der . fe e nf er e fsbn mrs irn f . . n. die ,, Ar III. un diser sr f iin nn . . ar das Großherzogthum Baden die, dasselbe jeweilig treffende Summe Petwallung und. Bririeb auf der anderen Sꝑite ind doch nicht iden., nachbem man wechenlang verhandelh und nach sck ma su che . r, Reichs aerfassung vom z6. Ap z für das Landheer des Reichs der Königlich preußischen Kriegs verwal—
ᷓ ; ͤ g eer Sr. Majestät dem Könige von Bayern zust hen. ; er Rar kg yr rar.. 5 k ,, . . . 1 Arbeit ein Kompromiß zu Stande gebracht hat, von ihrem d Die a g td des Kriegsdienstgesetzes, welche sich auf die ö . 6. , ée, des großer? Vimen ionen lan nl Ic nid tu ch e . nderung Anthelie an diesem Komproiniß, von ihrer Zusage durch das Reichs= Marine (Flotte und Seewehr) beziehen, finden zwar auf Bayern that— Reichshreres auf die badische Berolk. rung (utfallenb⸗— Kopf beträgt meint Serren, sollte Stangen, Ws Bllrenf ker . , ,. zig ,. nm meine Herren verliere ich das ächlich keine Anwendung; jzur Aufnahme . h . e e. 1465868 Mann und lst in den Vishet bablschen Formatioi Cn, E chchend den deutschen Münzen verschwinden zu machen? Die Rücksicht, welche bedarf, um Kompo nf der it H Wäadisttation im Geseßentwurfe war ledoch keins Veranlassung g in 1 Divistonsstabe, 3 Infanterie ⸗Brigadestäben, 1 Kavalleris-Brigade⸗
— eben ö illerie. Brigade sta Regimentern, 3 Kaballerie=
. , K J eg ö. die muß daher gestchen, daß ich außer Siande sein würde, wenn Die ) Zu §. 2 ist vor Allem zu bemerken, daß eine ausdrückliche Auf. r ,,,, i ,,
sagen wilt. a? vf d dit? i nichl da dnn, g nzen . Sache an den Bund esrath zurückkäme, den übrigen Regierungen hebung des bayerischen Wehrversassungsgesetzes vom 30. Januar 1868 haupt g Fuß. Batterlen und J reitenden Batterie, 1 Festun, 8. lrtill rie.
y nl gsten is wah. har . ,, 53 e. mich nicht Wort zu halten, und das Vertrauen auf das künftige Verhalten mit Rücksicht auf die Bestimmungen im Artikel 2 der Reichs verfassun AÄbtheilung mit 4 ECompagnien, 1 Pionie Bataillon, Train. Ba aillon ĩ ; J der * bis 300 Jahre Preußens wiegt meines Erachtens schwerer, als die Frage, welche hler nicht für nöthig erachtet wurde; es wird vielmehr als sich von selbst und 10 Land wehr-⸗Balalllons taben enthalten.
jünger ist als ich, noch in so weiter Ferne, daß es mich nicht bestimmt. ur Sprache koömnit W f un fi i ünz! i. bi h ihre in dnn Wenn es sich um In ter sen des Reichs handen verstehend angesehen, daß mit Einführung des Norddeutschen Kriegs. diesen Truppen ip, unter Hinzutrist von 2 preußischen In. . 3 , . ö . koͤnnte übri. duich die seine Einheit, seine Festigkeit, sein Vortheil wirklich re, dienstgesetzes alle Besticimungen des Bayerischen Wehrverfassungs, n,, ö n fn, n mn ,., . fragsteller glaubt, als zu? deln e , 85 d ö An⸗ sind, dann meine Herten, habe ich ja auch gezeigt, daß die partikula— gesetzes, insoweit sie sich auf die Verpflichtung zum Militärdienst, auf neues Armee Corps (das XIV.), mit einem General-Kommando (in . ,,, a. G andphunkte gehörig, rißnischen Bedenken unserer Bundes genossen mich unter Umständen das Aushebungs. und Ersatzverfahren beziehen, außer Wirksamkeit Karlsruhe), zwei Divistonen, 4 Infanterie. 2 Kavallerie Brigaden ehen, . weifelt werden darf, der nicht abhalten, bei unserer Abstimmung das Recht und die Majorität, treten. und 1 Arällllrie Brigade gebildei. M dieler Eorps geboten, außer
Münzsammler ein billig denkender Mann seln ird, so wird er sagen: die wir etwa im Bundesratte ha J J the haben, so weit kö ,. e mn, , 3. ö. die Verfassung uns erlaubt, . 6 . . n . * . ndern Seite, ent, oder von anderer Seite bestritten wird. In dieser b spricht aber doch ganz der Verfassung, die Veutschland vor 2—= 3060 politisch in hohem Grade versti . er Frage aber ein en Jahren hatte; denn Deutschland war damals keine einheitliche Mon. auszuüben . h , Dru auf di. Bun des gen ossen archie, sondern ein VBundebstagt, unt seln⸗ Verfa sing ef hn n. 5 . . ⸗j ., oit die Macht, die Preußen in Deutsch— stimmung: Das Präsidium des Bundes steht dem König von Preußen zu 3 d ssch niet gegeben, Giebt es ein stärkeres Be— welcher den Namen Deutscher Kaiser« führt. Die Hoffnung welch , . , Pia. ͤ zrt. gung der Münzen, wie sie vorgeschlagen ist? W S der Herr Antragsteller weiter geltend machte, daß die Golßm unn sestät der König von B ö. , mit dem Bildnisse des Kaisers »in jede deutsche Hütte« würden ge⸗ ä r und uf 4 n. n Inlfnrl ar te in, Dll niß trggen werden, hat viel Ansprechendes, aber ich fuͤrchte zu einer buch⸗ . o mutig r , nn, , ö, ,. stäblichen Erfüllung ist sie auch nicht secignet. Und wenn endlich der c ih af Jin . . w nnn, bekennen, ich hänge am Reiche, . Herr Antragsteller Acußtrungen warmen National ; Welcher Vortheil ist dagegen in Anschlag zu bringen, daß wir . 5 ll n e, , ü if, K . Selbstgefühl, durch 100 jährige Traditionen geheiligt, c M ) ; ein werden. Der verstimmen und den Einflüsterungen Und Ueberredun derjenige Herr Antragsteller hat gesagt, an den Münzzeichen werde Geschichte Nahrung geben, di di tri instink inen gr gen studirt; es wurde von ihm hingewiesen auf die großen Erfolge un feier haben? ach * r in — , , . ö 8 Reichs fanzler in teiner Weife leichguͤlti großen Zelten. Nun, meine Herren, diefe großen Erfolge waren denn wie die berblndenn H gie g nrg, doch wesentlich kriegerischer Natur und ich wüßte nicht, daß die mili. unter ihnen sonli ongrchen, und namentlich die mächtiger en tärischen Erfolge beeinträchtigt worden wären dadurch, daß deutliche ist, der ist 69 ; * 9 nan lien nn ge e Truppen unter ihren eigenen Fahnen und Feldz ichen gekämpft 6 faͤsti . zer fer, ich muß mit Liesen Stimmungen sehr haben. Ich glaube nicht, daß e siegreichen Fahnen, wesche das e, ,. . ö n ,, . Sic würden 46 R ; . 13yn ve fgobe außerordent nch erschwer ve S dabi n Herr aus dem letzten Feldzuge in die Heimath zurückgetragen stellen wollten, im Bundesrathe , g . ö 6 n ein paar hundert Jahren deshalb weniger werden verehrt wer— trages des Grafen Münsier thätig zu sein. Ich habe schon hefür— . . , , en tragen, mobei ich nicht sagen will, wortet, daß ich das nicht könnte, und glaube ich nicht an die Mög. . eiwa „dagegen einzuwenden hätte, wenn sie auch die lichkeit diefes Antrages im Bundes ratte chne politische Nachtheile ichszeichen trügen. So, meine Herren, läßt sich neben ein die viel schwerer wiegen, als die Vorthe 1 3 Antrags. Wenn in
sch en n n, ,, nnn , den vorgenannten Duppentheilen und (iner Unteroffizierschule (in Ci. gie . berübtt sind und wel at beim vollständigen Ettlingen) das , . , . ,, e n ,n, JJ zh r i ee gen ,, ee, hmheiratheter Reservisten und Landwehrmänner bei einirelender Mobil. ö 4 pꝛititarvei ne tung zum Jö , . 3 ul lichn bie Verwen kung der! ausn Senn aller Heer. ,,, k 3 2. Semester 1871 . Ecgänzungssysteme zur Zeit noch vorhandenen Einstandskapitalien in für . ö sst nach r, be des Bedarf für die bisherigen Desertions. und Unwürdigkeits fäller. Sowohl um Lücken in der Gesc— badi Formalionen und del eu erricht ten Ställe und Admknn⸗ gebung zu vermeiden, als mit Rücksicht auf die theilweise transitorische n . des! Corp8 rep. unter Zugrundelegung der beirefftut h . hee un einiger der fraglichen Bestimmungen, ist daher vorgeschlagen, Lian eri? des preußischen Militaria für 1871, auf die einzelnen diese im S 3 des 9 , denen gu ggabentkel repartirh, ibie dies der bet effen de Nach rag ergiebt, deffen mn . 3 k 1 . . und 2 des Ausgabesumme von 11618 660 Thlrn, mit den einzelnen Titel hetraͤgen, R h i 36. cson afl an ies betrifft, . danger diestlban w dem Etat der preu ßischen Meil tärvetir altung für B71. binzutritt.
. . m . i , . Tar- und Stem pel⸗ Die Aufstellur g — , das . der . dgefcke jüfammen. Allccauf die Austebung bezüglichen Verhandlungen, , . ß wle e gf n ice f . e ene, ö die ,. nöthigen nn n , . . Ueberführung in die neuen Formalionen und in die preußi che Vawa“
n zoge ür die En ie d — . fin e, . .
Uni ehigbee ur fir ar hn, der nicht n elt en Einreihung ang g * , 6 gelangenden Untgaglichen, eine Stempelgebühr von je 16 Fl, Fälle 6 0 e,, . ö en nn,, nachgewiesener Mittellosigkeit ausgenommen, erhoben wird. Nie Ent. ni 5 , . ö K ; ö . achtungswerthes ĩ Lid tung einer derartigen (inmallgen Gebühr für Entlassungs. oder — Wie dritte Abtheilung hat ear die amtli ge Untersuchung a nn men . Gefühl auch ein anderes setzen, und wenn Goldmünze, auf der steht: Wilhelm, Den scher Kaiser, König von Ausmusterungs «= Uckunden, welche Waffendienstuntaugliche und wegen Gesckesüherschreitungen bei der Wahl im v igt g Oppelner gi ö. 6 em Wesen der Münzreform, das koch mit der Aut Preußen, in die Hütten außerhalb Preußens wirküich eindringt so Unwürdige auch in der Folge erhalten! werden, tann“ nicht Wahltreifé, sowie über zwei hierauf bezürliche Petitionen Bericht gabe von Venkmünzen nicht identifizrt werden kann, hergenommene hängt der Eindruck, den das macht, von der Stimmung dessen ab, als eine Prägravation einzelner Klassen im Sinne bes Att. 58 der erstattet. Der Bericht lauten: