1871 / 174 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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schen Goldmünzen durch die Staaten, für welche sie ausgeprägt sind, einzuz ehen.

. . Lasker gab dem §. 11 folgende Fassung:

Die zur Zeit umlaufenden Goldmünzen der deutschen Bundes- staaten sind von Reichswegen und auf Kosten des Reichs nach Maß— gabe der Autprägung der neuen Goldmünzen einzuziehen. Der Reichskanzler wird ermächtigt, in gleicher Weise die Einziehung der bisherigen groben Silbermünzen der deutschen Bundesstaaten anzu- ordnen und die zu diesem Behufe erforderlichen Mittel aus den be reitesten Beständen der Reichskasse zu entnehmen. Ueber die Aus führung der vorsteh nden Bestimmungen ist dem Reichstage alljaͤhrlich in seiner ersten ordentlichen Session Rechenschaft zu geben.

Nach einer Erklärung des Staats⸗Ministers Delbrück wurde der Antrag Lasker angenommen.

§§. 12 und 13 wurden ohne Debatte genehmigt.

Damit ist die Vorlage in zweiter Berathung erledigt und es erübrigt nur noch die Entscheidung über zwei Reso— lutionen:

I) des Abg. Dr. Bamberger:

den Reichskanzler aufzufordern, dem Reichstage in der nächsten Session den Entwurf des definitioen Münzgesetzes vorzulegen, und in demseiben den Grundsatz zur Geltung zu bringen, daß den Münz⸗ stätten des Bundesgebiet, insofern sie nicht vom Reiche in Anspruch genommen sind, die Verpflichtung obliegt, für Privatrechnung Reichs goldmüůnzen auszuprägen.

2) des Abg. Dr. Tellkampf:

den Reichskanzler aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, daß dem Reichstage in der nächsten Stssion der Entwurf eines Gesetzes . ö. Banlwesen zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vorge— egt werde.

Zu der zweiten Resolution beantragte Abg. v. Bernuth, statt sin der nächsten Session« zu setzen »baldthunlichst«. Eine gleiche Aenderung nahm auf Veranlassung des Staats-Mini⸗ sters Delbrück Abg. Bamberger in seiner Resolution vor. In dieser Fassung wurden beide einstimmig genehmigt.

Damit schloß die Sitzung.

In der heutigen 25. Plenarsitzung des Reichs— tags, welcher am Tisch des Bundesraths die Bundes bevoll— mächtigten Staats-Minister Delbrück, v. Pfretzschner, Vize—⸗ Admiral Jachmann, Geheime Regierungs-Rath Schmalz, Geheime Regierungs-Rath Höcker und mehre Bundeskommis— sare beiwohnten, stellten die Abgg. Erhardt und Hausmann (Lippe) folgende Interpellation:

1) Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß im Fürstenshum Lippe Detmold durch eine landes hertliche Verordnung vom 6. Sep- ö . Bestimmungen des Deutschen Strafgesetzbuchs verletzt worden sind

2) Ist dem Herrn Reicheéknzler ferner bekannt, daß Abtheilungen des Beuütschen Reid sheeres im Fürstenthum Lippe⸗Detmold ohne voꝛ— gehende Requisition der zuständigen Polizeibebsrde zum Einschreiten gegen dortige Staatsangehörige gebraucht wurden?

3) Welche Schritte gedenkt der Herr Reichskanzler gegenüber die— sem den B'stimunm nen der S§. Z und 66 der Reichs verfassung zuwider— laufenden Vorgehen der Fuͤrstlich lippi'schen Regierung zu ergreifen?

Nachdem der Abg. Dr. Erhardt durch Darlegung der that— sächlichen Verhältnisse die Interpellation motivirt hatte, ant⸗— wortete der Staats⸗Minister Delbrück, daß die betreffende lan—= desherrliche Verordnung der Fürstlich lippeschen Landesregie— rung dem Reichskanzler-⸗-Amt erst durch diese Interpellation bekannt geworden sei, daß das Reichskanzler-Amt die Fürstlich lippische Regierung darauf aufmerksam gemacht habe, daß die Verordnung gegen §. 3 und §. 6 des deutschen Strafgesetzbuchs verstoße und daß die Fürstlich lippi'sche Regierung sie darauf redressirt habe. Die Abtheilungen des deutschen Reichsheeres seien von der Fürstlich lippischen Regierung, also von einer nach der Reichsverfassung unzweifelhaft kompetenten Behörde, requirirt worden und hätten Folge leisten müssen. Uebrigens wolle er noch bemerken, daß der in den Motiven mehrfach ge⸗ nannte Hauptmann Kronemaier nicht dem Reichsheere, sondern der Fürstlich lippischen Gens darmerie angehöre und also ein Polizei⸗ beamter sei. Auf einen, genügende Unterstützung findenden Antrag des Abg. v. Hennig trat der Reichstag in eine Debatte über die Inkerpellätion ein. Die Abgg. Dr. Braun (Gera) und Hausmann (Lippe) charakterisirten die Vorgänge in Lippe als einen Mißbrauch des Reichsheeres für privatrechtliche Zwecke); Abg. v. Oheimb widerlegte einige Beschuldigungen, welche die Vorredner gegen seine amtliche Wirksamkeit als lippi'scher Minister gerichtet hatten. Der Abg. Bebel suchte an dem Ver— fahren der sächsischen Regierung gegen die dortigen Sozial—⸗ demokraten nachzuweisen, daß auch andere Bundes— regierungen die Bestimmungen der Reichsverfassung umgingen, wurde aber vom Präsidenten unter Hinweis auf §. 31 der Geschäftsordnung unterbrochen, und verzichtete in Folge dessen auf das Wort. Der Abg. Schulze bedauerte die Vorgänge in Lippe namentlich im Interesse des deutschen Heeres. Nach einer kurzen Polemik zwischen den Abgg. Dr. Braun (Gera) und Hausmann (Lippe) einer- und Abg. v. Oheimb andererseits wurde die Debatte geschlossen.

Darauf wurde der Gesetzentwurf, betreffend die Einführung der Maß-! und Gewichtsordnung für

den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868 in Bayern, in erster und zweiter Berathung erledigt, nachdem

einem Versuche, die zweite Berathung mit dem Bericht übe Petitionen, die sich auf diesen Gegenstand beziehen, zu verbin. den und daher heute von ihr abzustehen, von dem bayerischen Stagts-Minister von Pfretzschner mit der Erklärung entgegen. getreten war, daß die bayerische Regierung den größten Wert) auf die rasche Erledigung der Vorlage legen müsfe. Nach der Vorlage sollen die Art. 15 —29 der Maß und Gewichtsordnung auf Bayern keine Anwendung finden, sondern statt ihrer die' Art U und 12 des bayerischen Gesetzes vom 29. April 1869 in Kraft bleiben. (Diese Artikel handeln von der Aichung und Stempelung, so wie von der periodischen Vergleichung mit den Normalmaßsen und Gewichten) Die Abgg. Erämer und Gen. haben beantragten, die Exemtion auf die Art. 15 18 zu be. schränken und in Absatz 4 des Art. 12 des norddeutschen Bundesgesetzes die Worte »dann über die Stempel und Aich. zeichen⸗ zu streichen. Ihr Antrag wurde aber abgelehnt und

die Vorlage genehmigt.

Beim Schluß des Blattes begann die erste und zwei Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend den Geld. bedarf für die Reichseisenbahnen in Elsaß⸗ Loth.

ringen.

In der 3. Sitzung des Kom munal-Landtages für Neuvorpom mern und Rügen in Stralsund am 15. November wurde beschlossen: 1) die Proposition des Landtags⸗Kommissariuß wegen Uebernahme der im diesseitigen Regierungsbezirkbei Trau. ungen und Taufen zu zahlenden Hebammengebuhr auf den Land. armenfonds wird jedenfalls so lange abgelehnt, als dem Landeß. theile nicht etwa durch Gewährung des Provinzialfonds zu dem fraglichen Zwecke disponible Mittel gewährt werden. Der Bericht über die Abnahme der Chausseestrecke Lauterbach, Bergen⸗ Sagard kam zum Vortrage, und wurde im Anschlusse daran über mehrere auf die Lietzower Fährt bezügliche Angelegenheiten Beschluß gefaßt. Ferner wurde dem Antrage der Rügen'schen Kreisstände wegen des Chausseebaues von Bergen nach Wittower Fähre und Sam. tens zugestimmt. 3) Betreffend die Irren-Heilanstalt zu Greis, wald ward üher Remunerationen und bauliche Verwendungen Beschluß gefaßt und unter Entgegennahme des Jahresberichts für 1870 die Rechnung von 1870 dechargirt, zugleich auch der Etat für 1872/74 durchberathen. ch Sodann wurde ein An. trag auf Bewilligung einer Subvention aus der Neuvorpom. merschen Wilhelm-Stiftung den Landkästens Bevollmächtigten zur weiteren Veranlassung zugewiesen, andere Anträge auf Beihülfen von Landesmitteln wurden bewilligt, und erfolgte demnächst nach mehreren geschäftlichen Mittheilungen der

Schluß der Sitzung.

In der 4. Sitzung am 16. . M. wurde, außer mehreren Angelegenheiten von speziellerem Interesse, wie Stempel Ange. legenheiten, Klagesachen und Personalien, 1) von der ständi— -

schen Kommission über die an demselben Tage abgehaltene

Revision der ständischen Irren und Siechen-⸗Bewahranstalt Bericht erstattet und über mehrere auf diese Anstalt bezügliche . Angelegenheiten Beschluß gefaßt. 2) Außerdem wurden die sämmtlichen ständischen Chaussee⸗ Angelegenheiten durchberathen und erledigt, 3) über die Festsetzung des Verpflegungssatzes für Kranke 3 Klasse im Universttäts-Krankenbause zu Greifswald für die Etatsperiode 1872,74 in Uebereinstimmung mit der Vorlage der hiesigen Königlichen Regierung Beschluß gefaßt, und 4) endlich mehrere Unterstützungen für taubstumme und blödsinnige Kinder aus dem Fond zur sittlichen Hebung der niederen Volksklassen bewilligt. .

6.

S. M. S. Vin eta . ist am 17. Oktober d. J in St. Vin.

cent auf den Cap-Verdischen Inseln angekommen, und

wurde beabsichtigt, Anfangs Röbember d. J. die Fieise nac

Fernando Boronka event. Bahia fortzusetzen.

S. M. S. - Renown« ist am 17. d. M. außer Dienst =

gestellt und der Werft zu Kiel übergeben worden.

Eine am 16. d. Mts. stattgehabte Versammlung

behufs Gründung eines National-Denkmals im Rheingau, in welcher Herr von Forckenbeck den Vorsth . führte, hat zur Gründung eines definitiven Komites und zur Feststellung eines demnächst zu erlassenden Aufrufs geführt. ö.

Gestern, am 19. d., traf der Cöln-Berliner Cou.⸗ rierzug (über Minden) wegen Betriebsstörung bei Dortmund, Umladen des schadhaften Postwagens in Minden und Fahr verlust zwischen Münden und Braunschweig 2 Stunden 55 Mi⸗

nuten zu spät in Berlin ein.

Coblenz, 18. November. Heute früh gegen 9 Uhr fand . in dem in der Neuendorfer Gemarkung gelegenen Militär⸗

Lahoratorium durch Entzündung einer Granate eine Explosion in dem »Feuerhaus« statt, in welchem man mit Entladung

von Sprenggeschossen beschäftigt war, in Folge dessen dasselbe nebst einem daneben befindlichen Arbeits haus, worin Mann schaften der 3. Compagnie des 4. Garde⸗Grenadier⸗Regiments

Königin arbeiteten, in die Luft flog. Die umstehenden Ge— bäude, sowie das nahegelegene Pulvermggazin sind glücklicher⸗ weise unversehrt geblieben. Verschiedene Abtheilungen Pioniere sowie Infanterie und Artillerie sind mit dem Wegräumen des Schuttes beschäftigt. Die Spitzen der Militärbehörden, sowie der Polizei⸗Direktor und der Bürgermeister von Neuendorf waren r. nach der Katastrophe an Ort und Stelle. Von den in dem Laboratorium beschäftigten Mannschaften wurde eine Anzahl verwundet und 2 oder 3 getödtet.

Bayern. München, 17. November. Der König hat der Herzogin von Sachsen⸗Coburg-Gotha das Verdienstkreuz für 187057 am großen Bande verliehen.

Sachsen. Dresden, 18. November. Die Einberufung des Sächsischen Landtages steht dem »Dresdener Journal« zufolge zum 27. d. zu erwarten.

Württemberg. Die Großfürstin Marie von Rußland, die Prinzessin Wilhelm von Baden, so wie die Prinzen Eugen und Sergei Romanoffski, Herzöge von Leuchten berg, sind gestern Nachmittag zum Besuche der Königlichen Familie hier angekommen und im Königlichen Residenzschlosse abgestiegen. . geen. Karlsruhe, 17. November. Der Groß— herzog und die Großherzogin, sowie die Prinzessin Victoria und Prinz Ludwig Wilhelm haben gestern Schloß Mainau verlassen und sind heute früh zu ständigem Aufenthalte in Karlsruhe eingetroffen. .

Hessen. Darmstadt, 19. November. Die gestern aus—⸗ gegebene Nr. 35 des Großh. Regierungsblattes publizirt das Gesetz vom 10. Oktober 1871, betreffend den Uebergang zu dem Strafgesetzbuche für das Deutsche Reich, insbesondere be⸗ züglich der Polizeistrafgesetzgebung und der Preßpolizei,, Jagd-, Fischerei⸗, Forst⸗ und Feldgerichte. Die Anlage des Regierungs— blatts enthält das Polizeistrafgesetz vom 30. Oktober 1855, redi⸗ girt nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Oktober 1871, betreffend den Uebergang zu dem Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich, insbesondere bezüglich der Polizeistrafgesetzgebung und der Preßpolizei⸗, Jagd, Fischerei⸗, Forst und Feldpolizei⸗ Gesetze, unter Zufügung der Paragraphen des deutschen Straf— gesetzbuchs, beziehungsweise der (norddeutschen) Gewerbeordnung, welche an Stelle aufgehobener Artikel treten, und Veränderun⸗ gen des Preß⸗, Jagd, Fischerei,, Forst⸗ und Feldstrafgesetzes, . nach Maßgabe des Gesetzes vom 10. Okto⸗ ber 1871.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 18. November. Der Kaiser wird sich in den nächsten Tagen zum Namensfest der Kaiserin nach Meran begeben. Ihre Majest ät wird am Ende dieses Monats in Begleitung des Kaisers nach Wien und Pesth gehen und erst Ende Januar wieder nach Meran zurückkehren.

Der Großfürst Michael von Rußland hat seinen ur—⸗ sprünglich nur auf wenige Tage bestimmten Aufenthalt in Wien verlängert. Se. Kaiserliche Hoheit begiebt sich am 19. oder 20. d. M. von hier nach Italien.

Wie die Wien. Ztg.“ meldet, hat der Kaiser mit Aller⸗ höchstem Handschreiben vom 8. November d. J. dem K. und K. außerordentlichen Botschafter am Königlich großbritannischen Hofe Grafen Apponyi in huldreicher Anerkennung seiner lang⸗ jährigen und ausgezeichneten Dienste das Großkreuz des König— lich ungarischen St. Stephans -⸗Ordens taxfrei verliehen.

Graf Beust verläßt nächste Woche Wien; seine Familie geht zuerst nach München, er aber nach London, von wo er im Laufe des Winters nach Wien kommen dürfte, um seinen Sitz im Herrenhause einzunehmen. ;

19. November. Der Kaiser empfing gestern den Fürsten Adolf Auersperg. Es wird dies mit dem Gerüchte in Verbindung gebracht, daß mit dem Fürsten Verhandlungen über die Neubildung des cisleithanischen Ministeriums eingeleitet seien. Die verwittwete Kaiserin Carolina Augusta ist in Besorgniß erregender Weise erkrankt.

Triest, 18. November. Der in der gestrigen Sitzung des Stadtraths gefaßte Beschluß, die Organisirung des Magistrats mit Umgehung der in der Stadtverfassung vorbehaltenen Kai⸗ serlichen Sanktion auszuführen, wurde vom Statthalter sistirt.

Pesth, 18. November. In der gestrigen Sitzung des Unterhauses antwortete auf eine Interpellation Iränyt's in Angelegenheit der Vertagung des kroatischen Landtages Pejac⸗ sevich: Die Vertagung erfolgte mit Zustimmung des Ministers sowohl als des Banus; die Landtagsvertagung sei übrigens ein unbestreitbares Recht der Krone, und speziell in diesem

Falle werde die Berathung der gemeinsamen Angelegenheit durch

die Vertagung nicht aufgehalten, da das Mandat der kroati— schen Abgeordneten am ungarischen Reichstage fortdauert, bis der Landtag neue Vertreter entsendet. Redner verwahrte sich übrigens dagegen, daß rein kroatische Angelegenheiten in die Kompetenz des ungarischen Reichstages gezogen werden. Das

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möge auch dem Abgeordneten Vukotinovich als Antwort gel- ten. Iränyi erklärte sich durch diese Antwort nicht befriedigt; das Haus nahm mit großer Majorität die Antwort zur Kennt niß. Das Kolonistengeset wurde hierauf angenommen, nur §. 6, die Art der Ablösung betreffend, der Centralkommisston behufs neuer Formulirung zugewiesen.

19. November. In ver gestrigen Sitzung der Mag⸗ natentafel wurde das Königliche Reskript bezüglich der Er— nennung des Grafen Lönyay verlesen. Graf Lönhay und die übrigen Minister wurden lebhaft begrüßt. Der Minister- Präsident sagte in seiner Rede, das Ziel der Regierung ist, auf der vorhandenen Basis das Reformwerk durchzuführen, und forderte das Haus zur Unterstützung des Ministeriums in dieser Richtung auf. Der Präsident Majlath erklärte im Namen des Sberhauses, dasselbe werde die Regierung mit Unabhängigkeit und Mäßigung unterstützen. Hierauf wurden die Gesetzentwürfe über die gerichtlichen Exekutionen, über die Abschaffung der körperlichen Strafe und über die Urbarial⸗ remanenzen angenommen. Das Unterhaus setzte die De⸗ batte über das Gewerbegesetz fort.

Schweiz. Bern, 17. November. In heutiger Sitzung führte im Nationalrath die Frage der Abschaffung der Ohmgelder zu einer langen Debatte. Die Kommission bean⸗ tragte im Art. 33 die unveränderte Beibehaltung des sachbezüg— lichen Art. 32 der bisherigen Bundesverfassung. Die Debatte kam noch nicht zum Abschluß.

Der Ständerath erledigte definitiv das Viehseuchengesetz, wies die Rekurse, betreffend die Walliser Restriptionen und be— treffend streitigen Gerichtsstand ab; ebenso den Rekurs, be— treffend Verfassungsverletzung.

18. November. Der Nationalrath gelangte auch heute über die Frage der Ohmgelder noch zu keinem Abschluß.

Der Ständerath genehmigte die Eisenbahnkonzessionen für die Linien Aarau-Solothurn Lyß und Gerlafingen⸗Burg⸗ dorf und vertagte sich sodann bis 30. November.

Auf telegraphischen Hülferuf begab sich die hiesige Feuer⸗ wehr per Eisenbahn nach Freiburg, wo ein bedeutender Brand ausgebrochen ist.

Großbritannien und Irland. London, 18. No⸗ vember. Die Königin wird, einem Telegramm aus Bal⸗ moral zufolge, mit der Königlichen Familie am 24. d. bestimmt die Rückkehr nach Schloß Windsor antreten. Das Befinden Ihrer Majestät hat sich so weit gebessert, daß die Königin am I7. trotz der kalten Witterung und des Schneefalles eine ge— raume Zeit im Schloßgarten spazieren gehen und am Abend ö Balle der Hofdienerschaft auf kurze Zeit beiwohnen onnte.

Die Morning Post« ist zu der Mittheilung ermäch⸗ tigt, daß der König von Dänemark auf seiner Reise nach Griechenland nicht beabsichtigt, der Prinzessin von Wales, sei⸗ ner Tochter, in England einen Besuch abzustatten.

Lord Tenterden, Hülfs⸗Unterstaatssekretär im auswär⸗ tigen Amt, ist zum britischen Agenten bei dem in Genf unter den Bestimmungen des Vertrages von Washington, be— hufs Ausgleichung der Alabamaforderungen zusammentreten-⸗ den internationalen Schiedsgerichte ernannt worden.

Das auswärtige Amt hat von seinem Wasphingtoner Agenten für britische Forderungen, Herrn Henry Howard, eine Depesche erhalten, welche modificirte Bestimmungen, betreffs der Forderungsanmeldungen von Seiten britischer Unterthanen enthält. In der Anmeldung muß außer dem vollen Namen des Anspruchserhebers, dessen Geburtsort und Jahr, sowie dessen Aufenthaltsort zwischen dem 13. April 1861 und 9. April 1865 enthalten sein; ist der Reklamant ein naturalisirter Britte, so muß der Anmeldung eine beglaubigte Abschrift des Natura⸗ lisationsscheines beigefügt werden. .

Der hiesige General-Konsul der Vereinigten Staaten ist von seiner Regierung angewiesen worden, den Konsuln im Ver einigten Königreich die Zufriedenheit kundzugeben, mit der die Berichte über das Ergebniß ihrer Anstrengungen zu Gunsten der Abgebrannten Chieago's aufgenommen worden sind. Die amerikanische Regierung anerkennt in dem Erfolge jener Anstrengungen und in dem regen Entgegenkommen von Privatpersonen und Korporationen ungewöhnliche Zeichen von internationaler Sympathie, Edelmuth und Güte.

Frankreich. Paris, 18. November. Das »Journal officiel theilt mit, daß dem Herzog von Alengon auf die Bitte seines Vaters, des Herzogs von Nemours, gestattet wor⸗ den ist, ohne Gage und Aussicht auf Avancement als Kapitän provisorisch in der französischen Armee zu dienen. Die Natio⸗ nalversammlung soll über die Stellung des Prinzen entscheiden.

Dasselbe Blatt meldet die Suspension der Journale . liberal, und »Pays«, welche die Regierung beleidigt

aben.

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