1871 / 175 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

3404 Herliner HHagcl-Assocsurnmm - Gesellschnhft vom 1832.

M. 506]

In Stelle des darch den Tod ausgeschiedenen Herrn Geheimen Kommerzien Raths Alexander Mendelssohn ist, nach Vorschrift

des §. 20 unsleres Statuts, für die Zeit bis zur näcsten ordentlichen Generalversammlung unserer Herren Akconäre Herr Frauz Mendels, a. M1519

66.

sohn zum Miigliede unserer Direktion gewaͤhlt worden. Berlin, den 18. November 1871.

Kerliner Hagel- Assekuranz - Gesellschaft von 1822.

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IM. 514] z 1

lie Besitzer 71 prozent. Rumänischer lisenhahn Mhligationen.

Nachdem in Folge des Aufrufs der Birelttiom der PDisgeont o- Kesellselsaaft und des Bankhauses S. HB Leü c h- rück er zu Berlin die Besitzer von 52, 340,50) Thaler 75 pro-

zentiger Rumänischer Eisenbahn-Obligationen die Obligationen

ö,. und die genannten Firmen zur Vertretung bei der Bildung einer Aktiengesellschaft für den Ausbau und Betrieb der Rumänischen Babnen bevollmächtigt hatten, ist letztere Aktiengesellschaft nunmehr am 6 d M zu Berlin mit einem Grundkapital von vorläufig 52, 40,500 Thalern konstituirt, und sind in der konstituirenden Versammlung die Unterzeichneten zu Mitgliedern des Aufsichtsraths erwählt worden, und zwar mit der Befugniss, durch Cooptation den Aufsichtsrath bis auf die Zahl von funfzehn Mitgliedern zu ergänzen.

Die Verhandlungen mit der rumänischen Regierung wegen Abschluss eines definitiven Traktats so wie mit den Kon- zessionären werden unverzüglich beginnen.

Auf diese Weise ist eine feste und gesunde Basis zur Sicherstellung des in Rumänischen 7prozentigen Eisenbahn- Obligationen angelegten Kapitals, sowie zur Ordnung der ein- getretenen Wirren gewonnen. Wir fordern daher alle die- jenigen Besitzer Rumänischer Eisenbahn-Obligationen, welche dis dahin der Aktiengesellschaft noch nicht beigetreten sind, auf, zur Wahrung ihrer interessen dies noch nachträglich zu thun, zan dieser KBehinf bei dem imm dem Aufruf er oben ennnmzntenm Firmen Hezeiekhhnet en Stellen nmel unmter Adassteliumg der dort bhereielameten Vollmachten ihre O blieaticomen gchlenniöæat *I Me ponirein. Nach Ablauf von vierzehn Tagen werden wir sodann nach dem Ergebniss dieser Deponirung den Betrag des etwa nen zu emittirenden Aktien-Kapitals feststellen.

Berlin, den 20. November 1871. (a. 77 XI.)

Iber Anfsichtsrath

der Rumänischen Eisenbahn-Aktien- Gesellschaft.

A. Scheele. A. Hansemann.

Guben deponiren.

nigungen sind ebenfalls wenigstens drei Tage vor der Veisammlung

bei uns einzureichen. Jeder Aktionär bat ein von ihm unterschric benes Verzeichniß der Nummein seiner Aktien in zwei Exemplaren zu übergeben, von denen das eine zu den Atien der Gesellsast geht, daß andere mit dem Siegel der Geselischaft unter dem Vermerk der er. folgten Deposition, sowie mit der Stiinmenzahl voersehen ihm zurück,.

Mt 175.

gegeben wird. Dies Exemplar dient als Einlaßkarte zur Versamm. lung. Gegen Rückgabe dieses Duplikat ⸗Verzeichnisses erfelzt die Rück. gabe der betreffenden Aktien.

Formulare zu Depositionsanträgen können bei unserer Haupi—

kasse und bei sämmtlichen Statienskassen vom 11. Dezember 6. ah

erhoben werden.

Gegen Verzeigung der Depositionsbescheinigung sind die Herren Altionäre zur unentgeltlichen Fahrt auf Fer Märtisch. Posener Bahn am 19. und 20. Dezember nach GHuden und zur Rackfahrt, wenn diese spätestens am 21. Dezember C. angetreten wird, berechmigt.

Guben, den 16. November 1871.

Der Verwaltungsraith.

Vormalige Mecklenburgische Eisenbahn. im Monat Oktober 1871: Für Prrsonen und Geväck 26,389 Thlr. Für Güter, Vieh 2c. 216891 Thlr. Summa: 48,280 Thlr. 1870 Für Personen und Gepäck 24 0938 Thlr. Für Güter und Vieh zg. 18 801 Thlr. Summa: 42.839 Thlr. In den Monaten Januar bis Oktober inkl.. Für Personen und Gepäck 258,093 Thlr. Für Güter, Vieh 2c. 201003 Thlr. Summa: 462,996 Thir. 1870: Für Personen und Gepäck 232,848 Thlr. Für Güter, Vieh ꝛc. 223 931 Thlr. Summa: 456779 Thlr. (Vorbehaltlich der genauen Feststellung) Mehr Einnahme pro 1871 ca. 5300 Thlr.

Schwerin, den 17. November 1871.

Großherzogliche Eisenbahn⸗Direktion.

Am 1. d. Mts. ist ein anderweiter Tarif für den

Transport Oberschlesischer Steinkohlen von den Sta—

2 R. tionen der Recht«⸗Oder Ufer Eisenbahn nach Stationen

der Berlin ⸗Anhaltischen Eisenbahn via Berlin in Kraft getreten

. Druck Exemplare werden bei unseren Güter ⸗Cxpe⸗

solche vorhanden sind. Berlin, den 17. November 1871.

Die Stelle der wirklichen Deposstion vertreten nur amtliche Bescheinigungen von Staats, und Kommunglbehsrden über die bei ihnen erfolgte Deposition der Aktien. Diese Beschei⸗

innahme dienstkreuzes für Aufopferung und Pflichttreue in

Kriegszeiten: dem Kommerzien-Rath Vietor Ludwig

und Breslau unentgeltlich verabfolgt, so lange

Königlich Preustisch

Das Abonnement beträgt I Thlr. 7 Sgr. G Pfg. für das bierteljahr.

Insertio uspreis für den Naum einer Yruckzeile Ez Sgr.

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

Alle Post⸗Anstalten des An und Auslandes nehmen gestellung an, für gerlin die Expedition: Zietenplatz Nr. B.

Berlin, Dienstag den 21. November, Abends.

1871.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich

anhaltischen Haus⸗Ordens Albrechts des Bären: dem

Baurath Bode bei der Magdeburg Halberstädter Eisenbahn zu Halberstadt; des Großherzoglich oldenburgischen Ver—⸗

Wrede zu Berlin; des Königlich württembergischen

Olga Ordens; dem Kaufmann, württembergischen Konful

und Geheimen HofRath Karl Weegmann zu Cöln; des

Ritterkreuzes des Ordens der Ftalienifchen Krone: dem Kaufmann und italienischen Konful Emil Peill zu Cöln; des Großherzoglich hessischen Militär⸗Sani— täts-Kreuzes: dem Kaufmann Gustav Mohr zu Berlin und dem Kaufmann Hermann Preißner daselbst.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

der verwittweten Kammerherrin von Luck, gebornen Freiin

von Wächter, zu Stuttgart, die Erlaubniß zür Anlegung des

von des Königs von Württemberg Majestät ihr verliehenen Olga · Ordens zu ertheilen.

Deunutsches Reisch.

15 Loth, welche unfrankirt oder unzu * ichend frankirt einge⸗ liefert werden oder den sonstigen Bedigun gen . k r e dem Absender zurückgegeben, bezw. als unbestellbar be⸗ Berlin, den 8. November 1871. Kaiserliches General. Postamt. Stephan.

Bekanntmachung. Packetbeförde rung mit der Post. ;

Das Signiren der Packete per Adresse hat in Folge der von der Postverwaltung gegebenen Anregung bereits bei dem überwiegend größten Theile des Publikums Eingang gefunden und wird in Anerkennung der Vortheile, welche diese Signi— rungsweise für die sichere Ueberkunft der Sendungen darbietet, schon gegenwärtig nach den angestellten statistischen Ermitte⸗ lungen bei dem bei Weitem größten Theile der Postgüter von den Absendern in Anwendung gebracht. Es haben sich dabei dieselben vortheilhaften Ergebnisse herausgestellt, welche jenes Verfahren im Feldpost . Päckereiverkehre während des letzten Krieges bereits geliefert hatte. Um die Vortheile des Signirens per Adresse bei der zu erwartenden erheblichen Steigerung des Päckerxeiverkehrs während der bevorstehenden We ihnachts⸗ zeit im Interesse des Publikums schon in vollem Umfange zur Geltung zu bringen, wird bestimmt: daß bis auf Weiteres vom 1. Dezember ab bei allen mit der Post zu befördernden Packeten die

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J. Miducll. GCderson Kleichröder.

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Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märlischen Eisenbahn. Se. Majestät der Kaiser und König haben im

Namen des Deutschen Reiches den Kaufmann P. de Bruyne zu Middelburg (Niederlande) zum Konsul und den bisherigen Großherzoglich badischen Konsul, Dr. jur. Meingrd Tyde⸗ mann zu Tiel, sowie den bisherigen Konsular⸗ Agenten des Norddeutschen Bundes, F. L. Pollen zu Scheveningen, zu

Bezeichnung (Signatur) die wesentlichen Angaben der Adresse enthalten muß, . e n g das Packet auch ohne den Begleit brief bestellt werden kann. Berlin, den 6. November 1871. Kaiserliches General⸗Postamt.

Verlag von F. A. Brockhaus in Leipzig. Soeben erschien:

M. 50s]

Märkisch⸗Posener Eisenbahn ⸗Gesellschaft. Nachdem fünf Mitglieder aus dem Verwaltungsrathe ausgeschie⸗ den, hat dieser die Ergaͤnzungswahlen in einer außerordentlichen Ge— neralversammlung für usthig erachtet. Es werden daher die Herren Aktionäre der Maärkisch⸗Posener Eisenbahngesellschaft auf Grund des §. 31 der Gesellschaftsstatuten zu einer außerordentlichen General- versammlung auf Mittwoch, den 20. Dezember ., Mittags 12 Uhr, in Försters Hotel am Bahnhofe in Guben, hierdurch ergebenst eingeladen . . . Wahl von fünf Mitgliedern des Verwaltungs raihs. Die Herren Aktionäre, welche der Generalversammlung bei- wohnen wollen, müssen nach §. 34 des Statuts ihre Altien wenig⸗ stens drei Tage vor der Versammlung bei unserer Gesellschafiskasse in

Das Verfassungs-⸗-Recht Deutschen Reiches.

Historischdogmatisch dargestellt von . Dr. Ludwig von Nönne, . Appellations Gerichts Vice⸗Präsident a. D., Mitglied des Deutschen Reichstages und des Preußischen Hauses der Abgeordneten. Gr. 8. Geheftet. 1 Thlr.

Die systematische Darstellung des gegenwärtig im Deutschen Reiche geltenden Verfassungsrechts, wie sie der berühmte Rechtsgelehrte in diesem Werke darbietet, wird von allen, die sich am deutschen Staatsleben betheiligen, mit großem Dank entgegengenommen werden.

Zu des Verfassers bereits in drei Auflagen in demselben Werlage er⸗ schienenen Werke »Das Staats Recht der Preußischen Monarchie

bildet »Das Verfassungs⸗Recht des Deutschen Reiches« ein nothwen⸗ diges Supplement.

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IM. 502]

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Hamburg.

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mitteln wegen

pruchen, ustes ihrer Ansprüche bis zum 31. Dezember b. J. ein-

Vize⸗Konsuln des Deutschen Reiches zu ernennen geruht.

. Bekanntmachung. Diejenigen deutschen Rheder, welche sich für berechtigt er- achten, auf Grund des Artikels JI. des Gesetzes vom 14. Juni d. . J. Reichs Gesetz. Blatt Seite 249) Entschädigung aus Reichs—= mittel mn des durch feindliche Bedrohung erzwungenen Stillliegens ihrer Schiffe in außerdeutschen Häfen zu bean— haben ihre Liguidationen bei Vermeidung des Ver—

schließlich bei der unterzeichneten Kommifsion einzureichen. Berlin, den 6. Noveniber 1871. ö ö Die nnen, , men für Rhedereischäden.

Bekanntmachung. Erweiterung der Drucksachen Beförderung . mit der Post. Nachdem die Gewichtsgrenze für Drucksachen unter Band auf 1 Pfund erweitert worden ist , wird den Absendern der⸗ artiger Hrucksachen empfohlen, zu den Streif⸗ oder Kreuzbänden, welche übrigens die Außenfläche ganz bedecken können, recht . Papier oder Leinwandstreifen zu benutzen, auch wenn vlzig eine Bindfaden ⸗Umschnürung anzuwenden, dieselbe muß 9 ö. leicht zu lösen sein, um die etwa nöthige Kontrolle zu er. möglichen. Bei Vüchersendungen können die lediglich den Preis er Bücher betreffenden Rechnungen beigeschlossen werden. 1 Die Taxe von 3 Groschen 64 11 Kreuzern ist durch erwendung von Freimarken zu entrichten. Drucksachen über

Stephan.

Bekanntmachung. Angabe des Bestimm ungsorts auf den nach Frankreich gerichteten Feldpostbriefen.

Da die zur deutschen Olkupations⸗ Armee in Frankreich gehörigen Truppen ihre Standquartiere in nächster Zeit vor⸗ aussichtlich nur selten wechseln werden, ist es angänglich, die zur Armee gehenden Feldpostbriefe, welche bisher Behufs Sor— tirung nach Truppentheilen auf bestimmte Post Sammelstellen geleitet wurden, fortan direkt, also mit größerer Beschleuni⸗ gung an die betreffenden Feldpostanstalten und Feldpostrelais befördern zu lassen. Hierzu ist jedoch erforderlich, daß auf jenen Briefen bei deren Einlieferung zur Post der Standort des Adressaten genau bezeichnet sei. In den meisten Fällen wird dieser Ort den betreffenden Absendern bereits bekannt sein, indem die Okkupationstruppen auf Ersuchen der Postverwaltung durch militärischen Befehl angewiesen worden sind, ihren An— gehörigen in der Heimath den Ortsnamen ihres Standquartiers mitzutheilen. Soweit Letzteres nicht geschehen sein sollte, würden die betreffenden Absender den Standort des Adressaten aus dem Militär Wochenblatt Nr. 121 vom 1. November er— mitteln können, in welchem ein vollständiges Verzeichniß der zur Okkupations-Armee gehörigen Truppentheile mit Angabe der Standorte veröffentlicht ist.

Hiernach ergeht an alle Betheiligten das Ersuchen: auf den nach Frankreich gerichteten Feidpostbriefen neben den sonst erforderlichen Angaben des Truppen theils ze. fortan auch den Standort des Adressaten bestimmt zu bezeichnen.