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Als Uebergangsstadium wird die Zeit bis Ende dieses Monats gewährt. Vom 1. Dezember ab müssen aber alle Feldpostbriefe nach Frankreich auf der . mit der Angabe des Bestimmungsorts versehen sein.
Berlin, den 14. Novemher 1871.
Kaiserliches General ⸗Postamt. Stephan.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Regierungs ⸗Assessor Lohmann zu Berlin zum Re— gierungs⸗Rath zu ernennen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und Arbeiten.
Der Königliche Eisenbahn Bau und Betriebs ⸗ Inspektor Kricheldorff zu Aachen ist in gleicher Eigenschaft an die Hessische Nordbahn nach Cassel versetzt und dem bisherigen Königlichen Eisenbahn⸗Baumeister Rupertus zu Hanau, unter gleichzeitiger Ernennung zum Königlichen Eisenbahn⸗Bau—⸗ , . die Betriebs ⸗Inspektorstelle in Aachen verliehen worden.
öffentliche
Ju stiz ⸗inisterium.
Der Gerichts Assessor Craß in Fulda ist zum Rechts- anwalt bei dem Kreisgericht in Rotenburg a. d. Fulda und den in dessen Bezirke gelegenen Amtsgerichten, sowie zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu . mit Anweisung seines Wohnsitzes in Hersfeld, ernannt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal ⸗Angelegenheiten.
Dem Oberlehrer Dr. Hermann Ebel am Gymnasium zu yen. ist das Prädikat ⸗Professor« verliehen worden.
Der Thierarzt 1. Klasse Filen sky zu Beeskow ist zum Kreis⸗Thierarzt des Kreises Beeskow⸗Storkow ernannt worden.
Das 37. Stück der GesetzSammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter
Nr. 7906 den Allerhöchsten Erlaß vom 23. Oktober 1871, betreffend den Tarif, nach welchem die Hafenabgaben zu Apen⸗ rade, im Kreise Apenrade, Regierungsbezirks Schleswig, vom 1. Januar 1872 ab bis auf Weiteres zu entrichten sind; unter
Nr. 7907 den Allerhöchsten Erlaß vom 25. Oktober 1871, betreffend die Genehmigung eines zweiten Nachtrages zu dem revidirten Reglement für die Feuersocietät der Provinz Posen vom 9. September 1863; und unter
Nr. 7908 das Privilegium wegen Ausgabe auf den In⸗ haber lautender Hypothekenbriefe der National⸗Hypotheken⸗ Kreditgesellschaft, eingetragene Genossenschaft zu Stettin. Vom 30. Oktober 1871.
Berlin, den 21. November 1871.
Königliches GesetzSammlungs-⸗Debits-⸗-Comtoir.“
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 21. November. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen die Vorträge des Militär⸗ Kabinets und der Hofmarschälle entgegen, empfingen mili⸗ tärische Meldungen im Beisein des Prinzen August von Württemberg und des Stadt Kommandanten, und ertheilten Audienzen an den Herzog Elimar von Oldenburg und den Herzog von Ujest. Um 5 Uhr findet Familiendiner, zu welchem auch das Gefolge geladen ist, zu Ehren der Frau Großfürstin Helene im Königlichen Palgis statt,. . hre Majestät die Kaiserin⸗Königin besuchte gestern Ihre Kaiserlichen Hoheiten den Kronprinzen und die Kronprinzessin in Wiesbaden. In dem Eisenbahn⸗Empfangsalon fand die Vorstellung der Spitzen der Behörden statt. Nach dem Dejeuner besichtigte Ihre Majestät das Garnisonlazareth, sowie die Wohlthätigkeitsanstalten heider Konfessionen und empfing die Mitglieder des Vaterländischen Frauenvereins mit den Da—⸗ men, welchen Se. Majestät der Kaiser das Verdienstkreuz verliehen hat. Ihre Majestät kehrte Abends nach Coblenz zurück.
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— Der Ausschuß des Bundesrathes für Zoll⸗ und Steuerwesen, so wie die vereinigten Ausschüsse desselben für
Handel und Verkehr und für Rechnungswesen, — für und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, — für daß Landheer und die Festungen und für Justizwesen hielten heute Sitzungen ab.
— Mittelst Allerhöchster Kabincts⸗ Ordre Sr. Ma jestät
des Kaisers und Königs vom 18. d. M. ist angeordnet worden, daß die Armee an der am 26. November er. stattfin.
denden kirchlichen Feier zum Gedächtniß der Gestorbenen in allen Garnisonen in möglichster Ausdehnung sich zu betheiligen
Sämmtliche Offiziere legen an diesem Tage am linken
hat. Alle Fahnen und Stan—
Oberarm einen Trauerflor an. —
darten der Linie und der Landwehr — mit einem Trauerflor si
behängt — werden von den Truppen überall mit in die Kirche
gebracht und während des Gottesdienstes am Altar oder vor
der Kanzel aufgestellt.
In denjenigen Garnisonorten, in welchen seitens der Civil⸗ bevölkerung eine kirchliche Gedächtnißfeier für die Verstorbenen
am 26. d. nicht begangen wird, soll ein entsprechender mili. tärischer Gottesdienst für die Garnison abgehalten werden.
— Im weitern Verlauf der gestrigen Reich stagssitzung erwiderte der Staats⸗Minister Delbrück auf eine bezügliche Anfrage
des Abg. von Benda, daß die Reichsregierung die Nothwendig—
keit der Kompletirung des Eisenbahnnetzes in Elsaß⸗Lothringen
anerkenne, daß bereits Vorarbeiten im Gange seien, und daß bezügliche Anträge Anfangs nächsten Jahres dem Bundesrath ugehen würden. Nachdem noch der Abg. Lasker die Aufmerk— ae rr. der Regierung auf einzelne Eisenbahnlinien gelenkt
genehmigt.
Der Gesetzentwurf, betreffend die Feststellung eines Nach— tragsetats zum Haushaltsetat des Deutschen Reichs. Ausgabebedarfs für das badische Militärkontingent für das
Lesung der Gesetzentwurf, betreffend die Einführung des Nord— deutschen Bundesgesetzes vom ril stützung der bedürftigen Familien zum Dienst einbe— rufener Mannschaften in Baden.
Der Gesetzentwurf, betreffend die Einführung des Nord— deutschen Bundesgesetzes vom 25. Juni 1868 über die Quar— tierleistung für die bewaffnete Macht in Baden wurde in erster und zweiter Lesung angenommen, nachdem der Abg.
sion, wo eine Revision des Gesetzes nöthig sein würde, geltend machen werde.
Es folgte die erste und zweite Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Einführung des Norddeutschen Bundesgesetzes über
1867 in Bayern. Dasselbe lautet:
§. 1. Das Gesetz des Norddeutschen Bundes, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste, vom 9. November 1867, tritt im Königreiche Bayern, vorbehaltlich der in dem Vertrage d. d. Versailles, den 23. November 1870 Ziffer III. S 5 Nr. III.
1. Januar 1872 als Reichsgesetz in Kraft.
verfassung, vom 30. Januar 1868 enthalten sind. . §. 3. Mit dem 1. Januar 1872 tritt das bayerische Geset
samkeit.
Stauffenberg in §. 2 nach »89. zu setzen: ⸗Dann in Abthet—
hing Vi. (Art, 44 bis 68) . betreffend das Ersatgeschs
Y Valentin und Frhr. von Hoverbeck den Wegfall des auf Militär⸗Entlaß und Freischeinen (Art. 71 u. 72 des bayerischen Gesetzes) liegenden Stempels von 10 Sgr., der durch die Vor— lage erhalten werden soll. . .
In der ersten Lesung entspann sich in Bezug auf die mili⸗
einer⸗ und den Abgg. Br. Dove und von Mallinckrodt andererseit? In der zweiten Lesung suchten zu 8. 1 die Abgg. Greil
und Dr. Windthorst zu entwickeln, daß nach der Reichsverfassung
vor Einbringung dieses Entwurfs in den Reichstag die Zu— stimmung des bäͤyerischen Landtags einzuholen gewesen sei, st wurden widerlegt durch die Stäats⸗-Minister von Lutz und von Mittnacht und durch die Abgg. Lasker, Freiherr Schent von Stauffenberg und Völk. S§. J wurde mit großer Majorität vom Reichstage angenommen.
Nachdem die Staats-⸗Minister von Pfretzschner, von Luß und Delbrück die Anträge Valentin und Schenck von Stauffen⸗
Zoll.
Jen des Landes schädigen' müsfe. führung des Flottengründungsplanes bis zum Jahre 1877 ein
April 1868 über die Unter
kämpfen, als ob unsere . dn. , . als . , . lediglich vor Tor- . pedos zurückgewichen wäre. Die Beseitigu ᷣ
Blum erklärt hat, daß er seine Bedenken für die nächste 6 ] 9 . gung, dieser Hinkernisse
* macht, §. 2. Durch gegenwärtiges Gesetz werden die Vorschriften heimathlichen Wasser zu verwendender Torpedos. Die Ziffern nicht berührt, weiche im Artikel 22, 33, Abs. J, 34, 8a, 83s, mit denen der ö . sind . Abs. 1 — und S9 des bayerischen Gesetzes, betreffend die Wehr. Bisher hat die Marine Verwaltung nicht mehr verbraucht, . . n. . und * , durfte. Unabhängig vom Auslande wird unser iffsbau ni betreffend das Wehrgels, vom 29. April 1863 außer Wirk I keit ö . die vollständig Hierzu beantragten die Abgeordneten 1) Frhr. Schenck von allen Theilen selbst auszuführen, ohne auch nur einen Nagel aus dem Auslande zu beziehen. Wir bauen jetzt Panzerschiffe, und sie werden theurer werden, als würden sie aus dem Auslande bezogen; aber die inländische Industrie muß allmählich gestärkt werden, um die Unabhängigkeit unseres Schiffsbaues zu sichern. , , des Abg. Schmidt (Stettin) auf Rußland, das seit Jahren alle ab, daß die russi ᷓ dget tärische Dienstpflicht der Theologen beider Konfessionen eine ) ,,
kurze Diskussion zwischen dem Staats⸗Minister Grafen von Roon A
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berg zu §. ? bekämpft hatten, wurden beide Amendements,
ersteres in namentlicher Abstimmung mit 148 gegen 105 Stimmen, angenommen.
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§. 3 wurde ohne Diskussion genehmigt. Damit schloß die Sitzung. — Die heutige 26. Plenarsitzung des Reichstags,
der am Tische des Bundesraths die Staats Minister Graf
v. Roon, Delbrück, v. Pfretzschner, v. Lutz, v. Mittnacht, der Vize⸗Admiral Jachmann und andere Bevollmächtigte beiwohn⸗
ten, wurde durch die zweite Berathung des Marine⸗Etats eröffnet. Der Abg. Dr. Wehrenpfennig entwickelte seine An—
cht dahin, daß bei den großen Opfern, die die Aufstellung der bedeutenden Landmacht Deutschlands erfordere, eine Entwickelung der Marine in der Weise, daß ein bedeutendes Budget für die Zukunft die nothwendige Folge sei, die wirthschaftlichen Inter—⸗ Schon jetzt sei zur Aus—
Mehr von 16 Millionen erforderlich. Wenn man jetzt noch, wie die Kommissarien des Hauses beantragen, git Gründungs⸗ periode abkürze, so steigere sich der jährliche Bedarf noch bedeu— tend. Ein Antrag des Abg. v. Kusserow verweise auf die franzssische Kriegsentschädigung; über die ersten vier halben Milliarden sei jedoch bereits für andere, nützlichere Zwecke, z. B. Bewaffnung des Landheeres mit neuen Gewehren ü. s. w. disponirt. lleber⸗ dies sei eine so schnelle Treibhausentwickelung der Marine nur schädlich. — Der Abg. Schmidt (Stettin) vertheidigte den An—
7. der ö,, ,,. indem ö 2. die Erklärung eines . . ierungsvertreters berief, nach welcher ö ; hatte, wurde der Gesetzentwurf, betreffend die Reichseisen. 3. f . der n, , ,,, , bahnen in Elsaß-⸗Lothringen, in erster und zweiter Lesung daß Deutschland nach dem Beispiele fast aller übrigen Groß— staaten seine Schiffe möglichst im Inlande bauen möge. Den . . ö. . . , ,. bat er, aus den vom Vorredner angeführten Gründen abzu .
2. Semester 1371 — wurde in erster und zweiter Lesung ohne . .
Debatte genehmigt, ebenso ohne Debatte in erster und zweiter Anträge der Kommiffgrien ein, welche eine Abkürzung' des
all finanziellen Grenzen des Gründungsplanes von 1867 möglich sei. Gleichzeitig sprach er den Wunsch aus,
Die Abgg. v. Behr und v. Forckenbeck traten für die . für die Ausführung des Gruͤndungsplanes beantragt aben.
Nachdem der Abg. v. Kusserow sich in ähnlichem Sinne
geäußert, nahm der Bundesbevollmächtigte Staats- Minister
Graf v. Roon das Wort, zunächst um den Irrthum zu be—
Flotte im Kriege von 1870 ohne Be—
unterblieb, weil sie für die französische Flolte unmöglich war, und daß sie ihr unmöglich war, war das Verdienst unserer
glotte, da den unmittelbaren Kampf mit dem übermächtigen Gegner zur i z 96 e. . 8 wäre. Aber t e eutscher man verdankt ihr die Integrität unserer blühenden Emporien die Verpflichtung zum Kriegsdienst vom 9. November und Flüsse, und das solle . übersehen, nie i,. 6 Es war und ist die Absticht, eine Flotte zweiten Ranges zu gründen; ob man später weiter gehen will, ist eine cura wosterior; die bei dieser Etatsberathung nicht zu erledigen ist. Dadurch r na — unsere Offen sive. Sr. Majestät dem Könige von Bayern zustehenden Rechte, am
eigern wir unsere Defensive und kräftigen mittelbar . Außerdem wird unsere Allianz werthvoller, einer auswärtigen Macht, speziell einer See— mehr bieten können als ein Dutzend nur im
wenn wir
wir eigene Docks und Werften haben, sondern daß wir selbst genügende Intelligenz besitzen, um den Bau in
seine Schiffe auf eigenen Werften baut, sieht davon
unsrigen sich ausnimmt wie eine Maus neben dem Löwen. n eine Erweiterung des wohlüberlegten Gründungsplanes
haben die Regierungen noch nicht gedacht, und selbst eine Ab—
kürzung des Zeitraums für seine Ausführung würde aus der Flotte eine Treibhauspflanze machen und ihre organische Ent⸗
wickelung in unnatürlicher Weise steigern. Beim Schluß des Blattes hatte der Abg. von Freeden
das Wort.
— S. M. S. »Victoria« ist am 20. d. M. in Kiel ein⸗
getroffen.
— Der Berlin ⸗Elberfeld⸗Aachener Schnellzug ist am 19. Abends auf der Station Kleinenbroich, zwischen Reuß und Gladbach, gegen einen vorangegangenen Güterzug und der
Berlin ⸗Cölner Courierzu gam 20. Morgens zwischen Borbeck und Oberhausen gegen einen die Bahn auf der Essener Chaussee passirenden Frachtwagen gefahren. In beiden Fällen sind Passagiere nicht verletzt, aße ge bei dem letzteren Zuge der Lokomotivführer und Heizer beschädigt. ö . en fr, aus Cöln . Kö 9.50 Uhr Vormitta ällige Post ist heut tunden verspätet hier ein e n .
Kiel, 20. November. (K. Corr) Heute traf der General⸗ Lieutenant von Stosch hier ein. Im Laufe des Tages besich—⸗ tigte derselbe in Begleitung des Contre⸗Abmirals Heldt die Werft. Morgen früh wird sich derselbe mit dem Kanonenboot »Hqy« nach Friedrichsort begeben, um bie dortigen Festungs⸗ anlägen ebenfalls in Augenschein zu nehmen.
S. M. Korvette »Vietoria«, welche am Sonnabend Nachmittag um 4 Uhr von Danzig in See gegangen, ist heute Morgen gegen 8 Uhr im hiesigen Hafen eingelaufen.
Rendsburg, 17. November. Heute krat die Provin⸗ zial-Synode in die Spezialberathung der vorgelegten Syno⸗ dal Ordnung ein und adoptirte die ersten 8 Paragraphen mit nur einigen redaktionellen Aenderungen, darunter den über Be⸗ rechtigung zur Wahl der Gemeindevertreter. Alle sachlichen Amendements wurden abgelehnt.
Wiesbaden, 19. November. Zur Feler der Anwesenheit Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Kronprinzessin fand gestern Abend in den mit Fahnen, Pflanzen und Büsten geschnrückten schönen Sälen des Kurhauses ein von der Stadt Wiesbaden . Festball statt. Die Gesellschaft bestand aus etwa C00 Personen, darunter insbesondere die ganze hiesige englische Kolonie. Ihre Kaiserlich Königlichen Hohelten erschienen nach 8 Uhr, worauf der Tanz seinen Anfang nahm. Für die Hohen Herrschaften war die Estrade des großen Saales reservirt sie verkehrten aber in ungezwungenster Weise mit dem Publikum, nahmen später im rothen Saale einige Erfrischungen und ver— weilten bis gegen 11 Uhr.
Bayern. München, 19. November. Dem Vernehmen nach wird Graf Hegnenberg, sobald er von seinem gegen⸗ wärtigen Unwohlsein wiederhergestellt ist, das Portefeuille des Handels⸗Ministeriums übernehmen.
— Ver Landtag soll auf den 1. Dezember einberufen werden. — Auf Dienstag, 21. d., ist eine Sitzung des beson⸗ deren Gesetzgebungs⸗-Ausschusses der Abgeordneten⸗Kam⸗ mer anberaumt, in welcher die Berathungen über den Entwurf des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch beginnen.
Sachsen. Dresden, 20. November. Der Erbprinz von Sachsen⸗Meiningen ist am Sonnabend von Leipzig hier eingetroffen, im Hotel de Saxe abgetreten und gestern Vormittag nach Leipzig zurückgereist.
Sach sen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 20. Novem⸗ ber. Die allstedter Jagden, welche im vorigen Jahre in Folge der Abwesenheit des Großherzogs in Frankreich ausgefallen waren, nahmen heute ihren Anfang, nachdem sich Se. König⸗ liche Hoheit gestern nach Allstedt begeben hat. Wie sonst üblich, hat der Großherzog auch in diesem Jahre verschiedene Fürstlichkeiten zur Theilnahme an diesen Jagden eingeladen, den Herzog von Anhalt, die Königlichen Prinzen von Sachsen, den Prinzen Herrmann von Sachsen⸗Weimar, den Prinzen Alexander von Hessen, doch sind einige derselben verhindert ge⸗ wesen, der Einladung nachzukommen.
Der Großherzog kehrt am Ende der Woche hierher zurück. Für die ersten Tage der nächsten Woche steht die Ankunft Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin bevor, welche etwa zum 27. November hier erwartet wird.
Sach sen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 20. November. Der Landtag sausschuß des Herzogthums Coburg ist auf heute hierher einberufen, dem Vernehmen nach zur Berathung einer Ministerialvorlage, betreffend Theuerungszulagen an Staats- diener und Volksschullehrer.
Elsaß⸗Lathringen. Straßburg, 19. November. Am 12. d. Mts. fand abermals die Einweihung eines Denkmals in Wörth statt. Die Offiziere und Mann⸗ schaften des Königlich preußischen 3. Niederschlesischen Infanterie⸗ Regiments Nr. 50 haben dasselbe ihren gefallenen Kameraden errichten lassen und entsandten nun eine Deputation zu dieser Feier. Die Einweihung, welcher auch der Kaiserliche Präfekt von Ernsthausen anwohnte, geschah durch einen katholischen und einen evangelischen Geistlichen. — Durch Verfügung des Ober⸗Präsidenten von Möller ist ein weiterer Kredit von 600 000 Fr. zur Vergütung der Belagerungsschäden von Bitsch eröffnet worden. Dadurch wird zunächst auch eine prozentuale Vergütung der Mohbiliarschäden ermöglicht.
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