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weniger in Vetracht kommen: es wird in Bezug auf diese sich regel⸗ mäßig um so offenkundige und gewaltsame Exzesse handeln, daß R durch die allgemeine Strafsanktion genügend gesichert erscheint.
Nicht zureichend sind dagegen die allgemeinen Strafbestimmungen gegen Aufteizung zu Gewaltthätigkeiten, oder Verbreitung zu That fachen zum Zwecke, die Staatseinrichktungen verächtlich zu machen,
Das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich bestimmt in dieser Beziehung Folgendes:
130. Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klaͤssen der Berölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegen einander öffentlich anxeizt, wird mit Geldstrafe bis zu zwei⸗ hundert Thalern oder mit Gefängniß is zu zwei Jahren bestraft.
§. 131. Wer erdlchtete oder entstellte Thatsachen, wisstnd, daß sie erdichtet oder ensstellt sind, 6ffentlich behauptet oder verbreitet, um dadurch Staatseinrichtungen oder Atordnungen der Obrigkeit verächtlich zu machen, wird mit Geldstrafe bis zu zweihundert Thalein oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.
Diese Bestimmungen genügen nicht, sobald es auf Fälle ankommt, in denen die verpönte Handlung durch Mißbrauch des geißlichen Amtes begangen wird. .
Daß das geistliche Amt in dieser Weise gemißbraucht werden könne, ist unleügbgr, da seine Träger Menschen sind; daß es in dieser Weise wirklich mißbraucht sei, läßt sich erfahrunge mäßig nicht leugnen. Run steht dem Geistlichen in seiner amtlichen Stellung dem Publikum gegenüber eine besonders gewichtige Autorität zur Seite. Er nimmt für seine Urtheile und Behauptungen das ganze Ansehn der Religien zu Hülfe. Man wird nicht die Meinung eines Einzelnen, sondern die Meinung der Kirche aus seinem Munde zu vernehmen glaubin. Gerade auf diejenigen, welche Kirche und Religion hochachten, wird er den sichersten und bestimmtesten Einfluß haben. Aufreizungen, welche den Frieden stören, Angriffe auf Gesetze und Staatseinrichtungen ge— winnen daher, wenn sie von solchtr Seite ausgehen, einen besonders gefährlichen Charakter: ihr Einfluß wird ein weit verbreiteter und tiefer sein und gerade auf denjenigen Theil der Bevölkerung wirken, auf dessen Cesinnung und Verhalten am meisten ankommt. Es ware ein die wirklichen Verhältnisse leugnender Irtthum, wenn man den Geistlichen, der das Gewicht kirchlichen Ansehens hat, hier mit jedem Andern, die öffentlich ihre Meinungen äußern, auf eine Linie stellen wollte. Der von ibm begangene Mißbrauch ist objettiv gefährlicher und schädlicher, weil er das sittliche Band zwischen Regierung und Volk sicherer und tiefer lockert, er ist subjektiv strafwürdiger, weil da⸗ bei das Heilige und Ehrwürdige gemißbraucht wird. Es rechtfertigt sich vollkommen, diesen Mißbrauch als ein delictum proprium zu qualifiziren.
Es kommt bei dem vorgelegten Entwurfe nicht darauf an, die Strafe zu verschärfen, sondern die Sanktion so einzurichten, daß sie die zu verhindernden Ausschreitungen wirklich trifft. Der Staat be— darf zur Erfüllung seiner Aufgaben der Achtung und des Vertrauens
seiner Angehörigen; er vermag für Ordnung und Frieden nicht zu sorgen, wenn seine Angelegenheiten und Ein tichtungen herabgewürdigt
werden. So wenig er in seinen Wirken eine einste Prüsung zu scheuen hat, o wenig kann er dulden, daß jene Achtung und jenes Vertrauen auf eine Weise, deren Gefährlichkeit oben bezeichnet wurde, untergraben, und damit die friedliche Lösung erschwert, der öffentliche Frieden bedrohet werde.
Daß in dieser Beziehung die 88 130 und 131 des Strafgesetz buchs nicht genügen, ergiebt sich aus deren Inhalt von selbst. Es kemmt nicht bles auf eine böswillige Verbreitung und Behauptung entstellter oder falscher Thatsachen an, und chen so wenig auf den Zweck, Staatseinrichtungen verächtlich zu machen. Jene Gefährdung der Achtung vor Staatsein richtungen ist sehr wohl möglich ohne Er—⸗ dichtung und Entstellung von Thatsachen und ohne daß es darauf ab— gesehen wäre, solche Einrichtungen verächtlich zu machen. Auch ohne diese erschwerenden Umstände kann der Mißbrauch, den der Entwurf bekämpfen soll, seinen gefährlichen Charakter äußern.
Die verbündeten Regierungen haben sich entschlossen, die Ergän⸗ zung der in dem Strafgesetzbuch gelassenen Lücke vorzuschlagen, weil sie es anerkannt haben, daß dazu ein wirkliches und dringendes Be— dürfniß vorhanden ist.
In seiner Fassung schließt sich der Entwurf der Ausdrucksweise des Strafgesetzbuͤches so viel als möglich an.
— Der Reichskanzler hat dem Reichstag das Pragramm für den Entwurf zu einem Parlament sgebäude für den Dent— schen Reichstag, wie solches aus den Bexathungen der, aus Mit— gliedern des Bundesrathes, Delegirten des Reichstages und Kom — missarien der Königlich preußischen Regierung gebildeten Kommission he vorgegangen ist, zur Kenntniß vorgelegt. Dasselbe lauter:
Das Gebäude soll auf der öͤstlichen Seite des Königsplatzes er— richtet werden, und zwar sollen die hervortretenden Ttzeile desselben sich innerhalb der auf dem anliegenden Situationsplan angedeuteten Baufluchtlinien halten, die auf der Westseite der Baustelle anzuord— nenden Vorbauten dem Mittelpunkte des Sieges denkmals sich nicht auf mehr als 170 Meter nähern.
Das Gebäude soll folgende Räumlichkeiten enhalten:
1. An Dienstwohnungen. 1) Für den Präsidenten des Reichstages: 8 bis 10 Arbeits Wohn- und Schlafzimmer, 2 bis 3 Domestikenzimmer, einige Fremdenzimmer, eine Küche, ein Anxichte— zimmer und die erforderlichen Vorrathsgelasse, ferner 2 bis
Empfangssalons, in Verbindung mit einein großen Fest—⸗ saal von etwa 395 Quadratmetern Flächeninhalt, welcher gleichzeitig zu außerordentlichen, geschäftlichen oder ftstlichen Versammlungen der Reichstags ⸗ Mitglieder benutzt. werden kann. 2) Für den Bureau -Dirigenten: bestehend aus 7 bis 8 Zim- mern und den zugehörigen Wirthschaftsräumen. 3) Für den Kastellan
(Botenmeister): 3 bis 4 Stuben nebst Zubehör. 4) Für die Portiers an den Haäußpteingängen des Gehäudes in Verbindung mit den im Kellergeschosse anzulegenden, aus je 2 Stuben nebst Zubehör bestehen. den Wohnungen derselben. 5) Für zwei Hausdiener im Keller. geschosse, jede Wohnung bestehend aus einer geräumigen Stube, Kammer und Küche ꝛc. ⸗
Il. Einen Sitzungssaal für das Plenum des Reichs. tages in der Größe von 620 is 640 Quadratmetern Grundfläche (exkl. Logen) mit Sitzplätzen für 400 Mitglieder. Derselbe muß ferner enthalten: Im unteren Raume: 1) eine erhöhte Tribüne mit 2 Sitzen
Rednerbühne vor dem Präsidenten⸗Sitz, daneben auf jeder Stite 2 Plätze für Referenten 2, 3) einen Tisch und die Plätze für 5 Steno⸗ graphen vor der Rednerbühne, 4 einen Tisch zum Niederlegen von Dokumenten, 5) einen erhöhten Raum mit 50 Plätzen und den er— forderlichen Schreibtischen fär Mitglieder des Bundesraths; auf den Tribünen: 6) eine Loge für den Kaiserlichen Hof und die verbüudeten Fürsten, mit einem geräumigen Salen und zwei Vorzimmern, 7) eine Loge zur Disposit'on für die Mitglieder des Reichs tags, 8) eine Loge für das dipl matische Corps, 9) eine Loge für die Journalisten zu 30-40 Perfonen, 19 223 kleine reservirte Logen und 11) die Logen für das Publikum zu 250 — 300 Plätzen.
III. Räume, welche in der Nähe des Sitzungssaales liegen müssen. I) Ein geräumiger Vorsaal resp. abgeschlessenes Vestibül für die Mitglieder des Haus, in Verbindung mit den er— forderlichen Garderobe⸗ und Kloseträunen, 2 ein Konferenzzimmer des Präsidenten nebst Vorzimmer, 3) ein Sprechzimmer des Präsi denten, 4 ein Zimmer der Schrififührer, 5) ein Konferenzzimmer des Reichskanzlers Rebst Vorzimmer, 6) ein Sprechzimmer desselben, 7) ein Geschäftszimmer des Präsidenten des Reichskanzler Amts nebst Vor— zimmer, 8) ein Sitzungssaal für die Mitglien er des Bundesraths mit 60 Plätzen nebst geräumigem Vorzimmer, 9) 3 bis 4 Geschäfts. und Sprechzimmer für die Mitglieder des Bundes hs, 10) 2 Sprechzimmer für die Mitglieder des Reichstags, 1J) cin „ienographenzimmer mit 25 bis 30 hellen Arbeitspläßen; hiermit a2. Verbindung 12) ein Zimmer zur Korrektur der stenographischen Aufzeichnungen, 13) 1 bis 2 Zimmer für Journalisten, 14) ein geräumiger Erfrischungssaal nebst Büffet und 3 bis 4 Nebentäumen, 15) ein geräumiger heller Lesesaal mit einigen Schreibtischen.
IV. Räume für des Bureau des Reichstages. I) Ein Geschäftszimmer für den Dirigenten nebst Vorzimmer, 2) 2 Zimmer resp. für die Expeditien und Kanzlei, 3) ein geräumiges Lokal für die Registratur, ein Zimmer für den Botenmeister. Diese Räume, welche womöglich im Erdgeschoß anzulegen sind, müssen zusammen mindestens 345 Quadratmeter enthalten. 5) Ein geräumiges Zimmer zur Expedition der Drucksachen und zum Aufenthalte von 40 bis 50 Kanzleidienern, welches nötigenfalls im Souterrain anzuerdnen ist, 6) ein Archiv von 128 bis 118 Quadratmetern Grundfläche, mit be⸗ sonderer Slcherung gegen Feuersgefahr.
V. Anderweitige Geschäfts⸗ und Nebenräume. 1) 6 Abtheilungssäle für je 50 bis 60 Personen à 128 — 1435 Quadrat- meter, 2) 2 desgleichen, zugleich für Fraktionssitzungen zu 1090 resp. 120 Personen, 3) 6 bis 8 Kommisstionszimmer von verschiedener Größe für resp. I5 bis 30 Personen, 4) die zu diesen Räumlichkeiten erforderlichen Korridore resp. Vorzimmer, 5) ein Zimmer für den Postbeamten des Hauses, 6) ein Zimmer für cinen Telegraphen⸗ beamten, 7) die Räume für die Bibliothek des Hauses, die Steno— graphischen Berichte 2e. nebst einem Arbeitszimmer für den Biblie⸗ thekar und einem Lesezimmer für die Abgeordneten. Fär ditse Zwecke sind 490 bis 590 Quadratmeter in Aussicht zu nehmen. 8) Außerdem sind in dem hohen Kellergeschoß die Wirthschaftsräume für den Re— stauratzur, sowie die für ein solches Gebäude erforderlichen Räumlich keiten zur Aufbtwahrung von Brennmaterial und anderen Utensilien unterzubringen Es ist ferner für einen Raum zur Aufstellung einer metallographischen Presse mit einigen Setkasten und einer Handpresse und für einsge Zimmer zu sorgen, in denen die im Hause beschäf— tigten Handwerker ihre Arbeiten vornehmen können.
Das Gehäude muß durchweg feuerfest konstruirt stin und unver— brennliche Trexpen erhalten. Die einzelnen Dienstwohnungen, die Räumlichkeiten für die Abgeordneten, die Geschäftszimmer für den Bundesrath, sowie die Logen für den Kaiserlichen Hof resp. für das Publikum sind mit bequemen, ven einander abgesonderten Ein ⸗ und Zugängen zu veisehen.
Stallung für mindestens 6 Pferde, Remise für mindestens 6 Wagen und eine Kutscherwohnung mit den erforderlichen Neben⸗ räumen sind anzulegen.
Die Konkurrenz-Projekte sollen nicht nur die zweckmäßigste Lö— sung der vorliegenden Aufgabe versfuchen, sondein zugleich die Idee eines Parlament⸗gebäudes für Deutschland im monumentalen Sinne verkörpern. Es ist daher in den Entwürfen auf eine reiche Aus schmückung des Aeußern und Innern durch Skulptur uns Malerei Bedacht zu nehmen.
Die Konkurrenz-⸗Bedingungen sind folgende; Die Projekte — sämmtlich mit den Namen ihrer Verfasser versehen — müssen spätestens bis zum 15. April 1872 an das Reichskanzler Amt eingeliefert werden.
Es werden keine vollständig ausg- arbeiteten Baupläne, sondern zunächst nur Skizzen verlangt und zwar folgende Zeichnungen: Die Grundrisse sämmtlicher Geschosse im Waßstate von Voq! ferner zwei Ansichten und die zur vollständigen Beurtheilung des Pro jelts erforderlichen Profile im Maßstabe von Me und eine Perspektivt.
Die Darstellung der Konstruktionen wird nicht verlangt, dagegen muß der beigefügte Erläuterungsbericht über die Prinzipien der ge⸗ wählten Deckenbildungen Angaben enthalsen und, darlegen, welche Heizungé⸗ und Ventilation Vorrichtungen beabsichtigt werden.
Die bis zum festgesetzten Ablieferungstermin eingegangenen Arbeiten
für das Präsidium; zu jeder Seite 3 Pläße für Schriftführe, 2 die
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werden zunächst 4 Wochen lang öffentlich ausgestellt und dann einer aus felgenden Preisrichtern zusammengesetzten Jury zur Beurtheilung und Enischeidung über die zuzuerkennenden Preise überwiesen.
(NB. Hier sind die Namen der vom Bundesrqihe zu er— nennenden 3 Mitglieder, der vom Reichstage zu wählenden 8 Mit- glieder und der von diesen 11 Mitgliedern zusammen zu ernennen ken 6 Architekten zu inseriren) 4 .
Für denjenigen Entwurf, welcher nach dem Urtheile der Jury die gestellte n,. . besten löst, wird ein erster Preis von O00 Friedrichsd'or gezahlt. . ö -
ö . Prelse von je 200 Friedrichsb'or sollen für die zunächst besten Projekte gezahlt werden. . ; K e mn, werden gegen Zahlung der Prämie
Eigenthum des Reichs. .
J 3 diejenigen Konkurrenten, welche in jeder Beziehung die Be— dingungen des Pregramms innehalten / haben Anspruch auf Berück⸗ sich tigung bei der Preisertheil ng.
Berlin, den
— Dem Reichstag ist die Berechnung der nach dem Reichs- haushalts-⸗Etat für 1872 zur Beckung der Gesgmmtau g= gabe aufzubringenden Matritularbeiträge (Anlage XI. hes Etats) vorgelegt wordtn. Die Gesammtausgaben des Reichs be⸗ laufen sich pro 1872 auf 110,570,207 Thlr. Darunter sind enthalten 8.492 060 Thlr. (Marineverwaltung 1222, 000 Thaler, Rechnungshof 20/000 Tolr. Reichs schuld 3/500 060 Thlr., Betriebsfond Ler Reichs kasse 3750 060 Thlr), welche durch besondere erxtraordinäre Einnahmen gedeckt werden, und 1.207519 Thlr., welche nicht für Richnung der Gesam mihcit zu bestreiten sind, und an welchen insonderheit nicht Theil nehmen Bayern mit 337669 Thlr. Bayern und Würt⸗ femberg 782670 Thaler, dieselben und Baden 2000 Thaler, dieselben und Elsaß - Lothringen 6400 Thaler/ Bayern, Würt⸗ temberg, Südhessen und Elfaß : Lothringen S805 Thlr. Nach Abrechnung diefer Beträge verbleiben 160,147 382 Thlr. Gesammt⸗ aus gate. Davon werden 53 142473 Tylr. durch ordentliche eigene Einnahmen der Gesammthtzeit aufgebracht, so daß noch 47, 004,909 Thlr. anderweitig aufzubringen bleiven. Dieser Summe treten die Rach= lässfse an den Ausgaben für die Bundesgesandtschaften welche den eigene Gesandischafien haltenden Bundesssaaten mit 36.398 Thlr. zu⸗ gestanden, hinzu, wodurch sich die Bedarfsumme auf 04, 307 Thlr.
ellt. . . ; Zu dieser Summe hat Bayern 5/60 2652 Thlr. matritularmaßig zu zahlen, wozu 5225 Thlr. Beitrag zu den Kosten der Centralver— waltung des Post- und Telegraphenwesens treten und wovon 30323 Thlr. Nachlaß für die Gesandischaften abgehen. Der Matriku⸗ larbeitrag Bayerns stellt sich also auf 5/625 254 Thlr. .
Für die Gesammtt eit der übrigen Staaten bleihen mithin noch 41,391, 055 Thlr. aufzubringen, die sich aber durch 337/699 Thlr. Be⸗ soldungsaufbesserung, der Beamten der Militärverwaltung und 376,887 Thlr. Nachlässe, welche einzelnen Bundesstaaten an den Militärausgaben zugestanden sind, erhöhen und sich durch bö C00 Thlr. Einnahmen der WMilitärverwaltugg ermäßigen, also auf. 42 040636 Thaler stellen. Hierzu trägt Württemberg matrikularmäßig 21215720 Thlr. bei und nach Hinzurechnung der Kosten der Centr al- verwaltung des Post⸗ und Tlegraphenwesens (1932 Tölt) , sowie nach Abrechnung der Nachlässe an den Gesandtschaftskosten (2431 Thlr.) 2121221 Thlr. . .
Fit 9 übrigen Staaten bleiben dann noch 39,918 916 Thlr. aufzubringen, und nach Hinzurechnung der Belo dung verbesserung der Tilchraphenb amten 2c. (82670 Thlr.) 40701, 586 Thlr. wovon S50,. 106 Thlr. gemeinsame Einnahnien abgeben so daß noch 40. 351 420 Thaler aufzubringen sind. Hiervon trägt Baden mit Hinzurechnung von 1336 Thlr. für den ztechnungshof) 168 450 Thlr. und nach Abzug des Antheils an den Postüͤberschüssen (64,574 Thlr.) 1633, 8.36
zalrr. ö ö. anderen Bundesstaaten haben dann noch 38 b 366 Thlr. aufzubringen, und nach Hinzurechnung von 2000 Thlr. Ausgahen für die Kontrole der Branntwein und Braun alzsteuer Zð Hob / zb Thlr. Davon gehen 13,774,800 Thlr. gemeinsame Einnahmen ahb. Von den verbleibenden 24 8811566 Thlr. bringt Elsaß: Lothringen. nach Abrechnung von 13,492 . , . den Postuͤberschüssen, 12l6„333 Thlr. durch Matrikularbeiträge auf. .
gu der in 36 zu decken den Bedarfssumme von 23/65 15741 Thlr. treten noch 6400 Thlr. für das Bundes amt für das Heimathwesen, so daß noch 23 658. 141 Thlr. aufzubringen sind. Hiervon treffen auf Südhessen 426,026 Thlr. und auß rie Staaten des vormaligen Rorddeutschen Sundes 23 232,115 Thlr. und inll der Ausgaben für den Rechnungshof 23,309 529 Thlr. Für die letzten Staaten stellen sich die Malrtkularbeiträge nach Anrechnung des Antheils an den Postrevenuen (1 881.928 Tilt) und der Nachlässe an Militär- ausgaben (376 882 Thlr.) 6 1 (3744 Thlr.) (und
Vergleich mit 1871) wie folgt: ; ; ö . . is Thir. (— 986,616 Ihlr. n ü Lau nhurg 36,36 Thlr. ( — 1985 Thlr.), für Sachsen 17776 80? Ttle. (- S5. 268 Thaler), für Hessen, und zwar fur Nord hessen . 39 T für Mecklenburg Schwerin 19,055 (* 20728 Thlr.) für Sach- sen Weimar 139 906 Ttlr. K 111753 Thlr.), für Mecklenburg. Sirel tz 72817 Thlr. (— 4512 Thlr.), für Oldenburg 208,990 Thlr.
4 22019 Thlr.), für Braunschweig 205 000 Thlr. — 9494 Thlr.), ür Sachsen⸗Meiningen S8 885 Thlr. 4 7158 Thlr.), für Sachsen—⸗ Altenburg 72 599 Thlr. ( 5595 Thlr.), für Sach sen Eoburg· Cotha 41,2953 Thlr. C 411293 Thlr.) süt Auhalt y / 832 Thlr. xt B07 Thlr)/ für Schwarzburg · Son ders hausen 33 24 Thlr. ( 2706 Thlr.), für Schwarzburg · Rudolstadt 37 036 Thlr. CJ 2914 Thin) für Waldeck 29. 627 Thlr. 2310 Thlr.) für Reuß ä. 8. 22 439 Thlr. Ct. 1593 Thaler), für Reuß j. L. 13515 Thlr. (4 3164 Thlr.), für Schaum⸗
181,039 Thlr.,
burg. LZippe 15919 (4 1333 Thlr.), für Lippe 59 356 Zhlr. Ct 4321 Dr er , Lübeck 2,695 Thlr. Cc. 2600 Thlr. für Bremen Ss 631 Thaler — 3068 Thlr.), für Hamburg 189,366 Thlr. — 9252 Thlr ) ür Elsaß ⸗Lolhringen 1216333 Tilr. Ct 1216 333 Thlr). Im Ganzen intl. Bahern, Wärttemberg, Baden und Sädhessen auf 32 069,685 Thlr. (4 8293 930 Thlr.).
— Die erste Abtheilung hat über die Wahlen der Abgeordneten Dr. Banks und Pr. B olfffon in II. und II hamburger Wahl⸗ kreis Bericht erstcttet. Bie gegen diese Wahlen erhobenen Beschwerden beruhen darauf, daß die Oeffentlickkeit der Wahlhandlung de ch Erlaß einer allgemeinen Polizei ⸗Insttuttion beeinträchtigt worde Da sich jedoch diese Beschwerde als unbegründet erwiesen hat, die Abtheilung die Gültigkeitserklärung der Wahlen.
— Die sechste Abtheilung Feantragt, die Reichs ta. Uhl im 2, Coblenzer Wahlbezirk (Neuwied) ür gültig zu ertiaren.
— Die siebente Abtheilung hat aber das Resuliat der Untersuchung in Belreff der Proteste gegen die Wahl im 5. Gum binner Wa hl kreise (ÄAngerburg ⸗Lötzen) berichtet. Da in der com Ryichsiage in feiner Sitzung vom 27. April d. J. beschlossenen gerichtlichen Unter⸗ suchung eine Vernehmung des besreffenden Landraths noch nicht statt⸗ gtfunden hat, so beantragt die Abtheilung, in Erwägung, daß eine zuvorige Vernthmung des Landraths eine unangemessene Verzögerung der Sache herbeiführe und daß dem Lanzrath se ne Vertheidigung dadurch in keiner Weise beschränkt werde, den Reiche lan ler um Ein⸗ leitung eines strafrechlichen Versahrens gegen den Landrath zu er- fuchen und zu veranlassen, daß Gensdarmen nicht darch Vertheilung pon Stimmzetteln für einen bestimmten Kandidaten bei Gelegenheit ihrer Amtsverrichtungen auf den Ausfall der Neichstagswahlen ein⸗ wirken.
eantragt
Statistische Nachrichten.
Ueber die statistischen Verbältnisse Tes Kreises Biele⸗ feld entnhmen wir den von dem Landrath v. Dit ute zu Bielefeld in diesem Jahre veröffentlichten Nachträgen zur statist ichen Darstellung bes Kreifes Bieleseld, umfassend die Jahte 1862 — 1367« (Bielefeld, Druck von J. D. Küster Nachfolger) Nachstehendes: Die Einwohner- zähl des Küeises belief sich amn 3. Dezember 1867 auf. S5 S2 Per. sonen inkl. 5s Militärs, davon 27433 männliche, 28379 weibliche; 171505 männl. und 37325 weihl, unverheirathet; 9043 männl. und gi] weibl. verheiro ther; 874 männl, und 1927 weibl. gerwittwet; 1 männl und 20 weibl. geschieden; 5265696 evang., 76 kathol. Christen, 427 Juden, 13 Bekenner anderer Religionen. Die Zahl der Familienhaushaltungen berrug im J. 1867 10502. Von den Berußss⸗ ständen war die Läandwirthschaft ¶m zahlreichsten ver reten; 1728 Selbfithätige mit 5846 Angehörige leben als Guts besizer, Pächter und dergl. 7418 Selbsithä ige mit 8ol4 Angeherige als m zelöhner, Gesinde ꝛ2c. auf dem Lande. Die Jndußtie beschäf ige 631 Selbst⸗ tätige mit 8il4 Angehörigen. Die Vermehrung der Be Alterung von 1864 1867 betrug 2019 oder 360 pt, und fan? h nhrsächlsich in den Industriebezirken statt — Im Kreise befinden sich ! Stadt, 35 Landgemeinden, darunter 7 Kirchdörfer und 4 Rittetgünn. Vas Getrenntwohnen auf den einzelnen Gehöften ist übern ies nd Die Zahl der bewohnten Haͤuser betrug Ende 1867 6106. 207 mehr als Ende 1864. Auf 1 Wohnhaus faulen in der Stadt 11, auf dem Sande 8 Personen. Zur Grandsteuer sind 26 519 Parzellen (2609 Besißern gehörig) mit 100732364 Morgen zu 177279 hlt. Rein- Ertrag oder pro Morgen 53 Sar, ein geschäßt worden. An Staats⸗ Ebausfeen waren im Kreise 1867 S627 Ruihen, an Kreischausseen 15 Meilen vorhanden. Die 17 Fabri arbeiter und Gesellen ⸗ Unter⸗ stüßzungskassen dis Kreises hatten im Jahre 1867 3324 Mitglieder, 7662 Thir. Einnahme und 7626 Thlr. Béstand. Von Lebens⸗ und Rentenversicherungs ⸗ Anstalten waren 20 vertreten, Die Vor⸗ schußvereine hatten im Jahre 1867 2865553 Tolr. Umschlag. Bie Spar -Einlagen betrugen Ende 1867 in der Kreis ⸗Syarkasse L526531 Thlr., in der Fädtischen Spar kasse 156 109 Thlr. — Kirchen sind im Kreise 12 vorhanden, 109 evang— lische und 2 katholisch. Die Juden besißen 2 gottesdie n fliche Ver sammlungk orte. Erangelische Schulen gab es im Jahre 1867 33 mit 106 Klassen, (0 Menn 3 Lehrerinnen und 7728 Schultind ern. Die beiden katholiscken Schulen würden von 331 Kindern, die jüdische Schule von 25 Kindern befugt. In der Stadt Bielefeld befanden sich Ende 1867 2 höhere Leh ranstal- an mit 218 Schülerinnen, in Gymnassum mit 424 Schulern und die Provinzial⸗Gewerbeschule min 45 Schülern in der Gewerbe und 114 Schülein in der Fortbildung schule.— Zur kassifizirten Ein⸗ tommensteuer war'n inn Jahre 1867 270 Personen mit 15,162 Thlr. Einkommen eingeschäst.
Kopenhagen, 13. Ropember. Nach dn in diesen Tagen er schienenen statistischen Mittheilungen bestand die Bevöllerung im Königreiche Dänemark am J1. Februar 1870 aus 17847741 Ein- wohnern, und zwar aus S880 807 männlichen und 903,934 weiblichen Geschlechts. Wenn die in Veranlassung des Friedenẽt aktats vom 30. Bittober 1864 vorgenemmenen territorialen Veränderungen in Betracht gezogen werden, so Fetrug die Beyslkerung am 1. Februar 1860: 16683362 Menschen und at sich somit in Ten perflossenen zehn Jahren um 1765379 vermehrt. Der jährliche Darchschnittszuwachs sst Jos pCt. oder eiwas geringer als in den 19 Jah ren von 1850 bis 1860 gewesen, aber der Zuwachs war dennoch größer als in irgend einer der anderen Jahrzehnte vom Beginn dieses Jahrhanderts an. Verglichen mit dem Durchschnittezuwachs in anderen Ländern steht Dänemark auf der dritten Stufe, indem nur die Vereinigten Staaten
in Rordamerika und Norwegen einen größeren Durchschnittszuwachs, nämlich 3o0 pCt. und 1,34 pCt. zeigen.