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für die guhseription auf Thaler 380, 000
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Berliner ünmmgarn- Spinnerei Schwendn E Co.
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§8. 1. Die Subscription findet statt:
am Honnerstag, den 2., ume.
Hreitag, dem 24. vember a. C., von 9 Uhr Morgens bis 5 Uhr Nachmittags,
Berlin vi der Berliner W echslerbanks,
lIlerrn IDan wich L4icchcmnasnmmn,
Breslau * Herren Gelkrücler Cuttentaǵ,
Ghemnitz , Herren Hunmntla de Wieritn,
Dresden Herrn A. H. MHenmde,
Hamburg . lerrn Lechpolcld M. CGοllschnmuidlt,
Leipzig * Herrn Eel. Hoffmann,
Magdeburg bei Ilerrn M. S. Mexer,
Stettin G. Abel jr.,
Königsberg i. Pr. bei der n = . Herliner Werhsler- am ke.
§5. 2. Der Subscriptionspreis ist auf pari festgesett. J 5. 3. Im Falle der Ueberzeichnung tritt eine entsprechende Reduktion
der subscribirten Beträge ein.
§5. 4. Bei der Zeichnung sind 10 pCt. in Baan oder courshabenden
Effekten als Caution zu hinterlegen. §. 5. Die den Subscribenten zugetheilten Aktien resp. Interimsscheine
sind am 5. Dezember gegen Zahlung der Valuta nebst 5 pCt. Zinsen vom 4. Ja- nuar a. c. von den betreffenden Jeichmingsstellen abzunehmen. F ür diejenigen Stücke, welche bis zum 20. Dezember a. c. nicht abgenommen sind, verfällt
die hinterlegte Caution.
Aktien à 200 Thlr.
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Deutscher Neichs⸗Anzeiger
und
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Königlich Preustischer Staats-Anzeiger.
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Das Abonnement beträgt E Thlr. 7 Sgr. G Pfg. für das bierteljahr. Inscrtionspreis für den Naum einer Druchzeile 25 Sgr.
Alle Post - Anstalten des An und Auslandes nehmen gestellung an, sür gerlin die Expedition: Zietenplatz Nr. T.
M 177.
Berlin, Donnerstag den 23 November, Abends.
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Geheimen Medizinal⸗Rath und Professor Dr. Heu⸗ singer zu Marburg den Königlichen Kronen -⸗Orden zweiter Klasse, dem Rentner, Premier ⸗Lieutenant a. D. Her mens zu Gerresheim, Kreis Düsseldorf, den Königlichen Kronen Orden dritter Klasse, dem Ersten Wachtmeister Kahlert von der Leib— Gensd'armerie und dem Kreis Wundarzt Curt zu Mitten walde, Kreis Teltow, den Königlichen Kronen ⸗Orden vierter Klasse, sowie den Schullehrern Backhaus zu Ashausen, Amts Winsen a. d. Luhe, Basedow zu Nenndorf, Amts Harburg, Stemmann zu Marmstorf, Amts Harburg, und Reimann zu ö Kreis Ohlau, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
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Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reiches den Kaufmann und Agenten Luis Olleros y Mansilla zu Badajoz zum Vize⸗Konsul des Deutschen Reiches daselbst zu ernennen geruht.
Bekanntmachung.
Mit Rücksicht auf die noch fortwährend eingehenden An— meldungen zu der im April 1872 stattfindenden Eintritts⸗ prüfung als Kadett in die Reichsmarine, wird hierdurch bekannt
gemacht, daß die Anmeldungs⸗Listen bereits geschlossen sind und r, wien, zu qu. Prüfung hinfort nicht mehr stattfinden nnen. Berlin, den 22. November 1871. Für den Marine ⸗Minister. Jachmann.
Königreich Preußen.
Minister ium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der bisherige Vorsitzende der Königlichen Direktion der Westfälischen Eisenbahn, Geheime Regierungs- Rath Dittmer, ist zum Vorsitzenden des Königlichen Eisenbahn⸗Kommissariats in Coblenz, der bisherige kommissarische Vorsitzende der letzteren Behörde, Regierungs⸗Rath Gehlen, zum kommissarischen Vor—⸗ sitzenden der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion in Saarbrücken,
und deren bisheriger Vorsitzender, Regierungs⸗Rath Pape,
zum Vorsitzenden der Königlichen Direlllon der Weßfähischen Eisenbahn bestellt worden.
Nichtamtliches.
Deutsches Re eich.
Preußen. Berlin, 23. November. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den Präsidenten des Reichskanzler ⸗Amts, Staats- Minister Delbrück, nahmen die Vorträge des Kriegs⸗Ministers und des Obersten von Albedyll entgegen und empfingen schließlich den spanischen Gesandten Don Rascon.
— Se. Königliche or Prinz Alexander von Preußen ist vom Schlosse Eller bei Büsseldorf hier wieder eingetroffen. ö
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— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes für Justizwesen und für Rechnungswesen, sowie für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen hielten heute Sitzungen ab.
, Verlauf der gestrigen Reichstags⸗ Sitzung nahm das Haus eine Reihe von Berichten über Wahlprüfungen so wie über das Resultat von Unter⸗ suchungen eingegangener Proteste entgegen. Eine längere Dis- kussion veranlaßte nur die früher beanstandete Wahl des geist— lichen Raths Müller im vierten Oppelner Wahlkreise. Die Abtheilung beantragte Ungültig keitserklärung der Wahl und Ueberweisung der nachträglich noch eingelaufenen Beschwer⸗ den über Wahlbeeinflussung an den Reichskanzler, während der Abg. Schröder (Lippstadt) für die Gültigkeit event. Beanstan⸗ dung der Wahl plgidirte. Nach lebhafter Debatte trat das Haus mit großer Majorität dem Antrage der Abtheilung bei. — Es itt sodann der mündliche Bericht der Geschäfts« Ordnungs ⸗Kommisston über die durch den Abg. Bebel angeregte Frage, ob der Präsident beim Ordnungsruf an eine bestimmte Formel gebunden sei oder nicht. Der Referent Abg. Klotz beantragte, den §. 43 der Ge— schäftsordnung dahin zu interpretiren, daß der Präsident an eine feste Form nicht gebunden sei, während der Abg. Dr. Windt⸗ horst (Meppen) die Frage noch einmal in die Kommisston zurück weisen und dieselbe gleichzeitig beauftragen wollte, in Bezug auf eine Nevision der §§s. 43 ünd 59 dem Hause Vorschläge zu machen. Das Haus trat diesem Antrage bei. — Um 57 Uhr wurde hierauf die Sitzung vertagt.
— In der heutigen 28. Plenarsitzung des Reichs⸗ tages, welcher der erste Vizepräsident Fürst von Hohenlohe Schillingsfürst präsidirte und am Tische des Bundesraths die Bundesbevollmächtigten Staats⸗Minister Camphausen, Delbrück, von Pfretzschner und Geheimer Regierungs-Rath Schmalz und die Bundeskommissare Geheimer Regierungs-Rath Dr. Michaelis und Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Meinecke beiwohnten, wurde die dritte Berathung des Münzgesetzes fortgesetzt.
Zu 8§. L erklärte der Staats-Minister Delbrück:
Meine Herren! Es ist bei den Berathunzen ähnlicher Gesetze, wie das vorliegende, im Norddeutschen Reichstag mir vom Herrn Präsi⸗ denten und vom Hause gestattet worden, bei der 3. Lesung die Stellung der verbündeten Regierungen nicht bloß zum ersten zur Berathung stehenden Paragraphen des Geseßes, sondern zu sämmtlichen Be—⸗ schlüssen zu bezeichnen, welche das Haus in Abänderung der Vorlage der verbündeten Regierungen gefaßt hat. Ich möchte um die Erlaubniß bitten und glaube damit der weiteren Diskussion der Sache förderlich zu sein, daß ich auch in Beziehung auf das hier vorliegende Gesetz meine Bemerkungen nicht zu bischränken brauche auf Paragraph 1, sondern ausdehnen darf 4 sammtliche durch die Berathungen des Hauses abgeänderten Paragraphen der Regierungsvorlage. Dies vor⸗ ausgeschickt, habe ich zu bemerken, daß die verbündeten Regierungen annehmen den Paragraph 2 in der vom Hause beschlossenen Fassung, den Paragraph 9 in der vom Hause beschlossenen Fassung, ebenso den Paragraph 10, ferner den §. 11. Zum 8. 11 habe ich aber zwei Bemerkungen zu machen. Das erste Alinea des §. 11 bestimmt:
-Die zur Zeit umlaufenden Goldmünzen der deutschen Bundes-
staaten sind von Reichswegen und auf Kosten des Reichs nach
Maßgabe der Ausprägung der neuen Goldmünzen einzuziehen.“
Die verbündeten Regierungen gehen davon aus, daß es nocht die Absicht dieser Bestimmung sein soll und sein kann, die Einziehung der vorhandenen Goldmünzen in eine solche Verbindung mit der Aus- prägung von neuen zu a, daß für jedes Pfund Gold in neuen Goldmünzen ein Pfund Gold in alten Goldmünzen einzuziehen ist; sie glauben voraussttzen zu dürfen, daß diese Voraussetzung diejenige ist/ von welcher aus dem Hause der Vorschlag gestellt ist. Eine an- dere Auslegung dieser e, . würde, wie es, glaube ich, kaum der Ausführung bedarf, zu kaum lösbaren Schwierigkeiten führen.
Das zweite Alinea des §. 11 ermächtigt den Reichskanzler, in