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8347 . ö ĩ ; ĩ ö b I l ) Luͤbeckische Staats- Anleihe von 18650. ⸗ u ne ,. , und Obligationen, welche in den
Die Zahlung der am 2 Januar 1872 fälligen Zins ⸗Coupons Tagen vom 2. bis 15. Januar 1872 nicht in Berlin oder Hambur
Ar. 44, sowie der am 1. Juli 1871 ausgeloosten 15, 7b0 Thlr. Obliga.! bci* dem Banquierhause, von welchem sie abgestempeit sind, erhob H
tionen, nämlich: werden, können späterhin nur in Lu beck eingezogen werden
11 4000 ; J a mit einem Verzeichnisse der Nummern und des Betrages der Zinsen zu versehen, die in früheren Terminen fällig gewesenen Coupons aher abgesondert zu verzeichnen. ; Die ausgeloosten Obligationen werden an deren Inhaber über 1600 den Fälligkeitstermin hinaus nicht weiter verzinset. — 165 ö. . 6 ng, g aaf fri 9 24 . 2. , . ; Ditz g F T* D r, fernere 15, r. dieser Anleihe auf dem Rathhause hien, ; Pr. Ct. Thlr. L. 69. selbst werden ausgeloost und am 1. Juli 1872 ausgezahlt ken en findet an den Werktagen vom 2. bi T*. Januar 1872 Es sind noch nicht abgefordert Wahl der Inhaber siatk: ; von der 25. Ausloosung, fällig den 2. Januar 1868: in Berlin bei Herren Gebrüder Schickler oder . Hittr D. Nr. 71 à 100 Thlr. bei Herren Mendelssohn u. Co., von der 31. Ausloosung, fällig den 2. Januar 1871: in Hamburg bei Herren Haller Shle u. Co., Littr. C. Nr. 985. 1514 à 200 Thlr.
in Lübeck an der Stadtkasse, von der 32. Ausloosung, fällig den 1. Juli 1871 an der letzteren von 9 bis 12 Uhr Vormittags. Littr. B. Nr 1064. 2365 ! à 500 Thlr.
Diejenigen Inhaber, welche die Zahlung in Berlin oder Hamburg 1 C Nr. 1111. 2273 egennehmen wollen, haben ihre Coupons, sowie die ausgeloosten Lübeck, den 18. November 1871.
igationen, einen Monat vorher — mithin in den Tagen vom Das Finanz⸗Departement.
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Nachdem die General- Thaler zu erhöhen, und den b zusetzenden Präklusi vom 1. Jiunu i
brauch machen wollen, aufgefordert, ihr erlust dieses Rechts bei unserer Haupt ormittags geltend zu machen, und zwar
gleichzeitiger Einreichung eines Zeichen.
für welche die Eormulare in unserer Hauptkasse vom 20. Dezwember d. J. ab unentgeltlich ver- alten Littera und Nummern der Aktien nach der Reihenfolge, Datum, Namen, Wohnort und Uüntèr-
Bei der Zeichnung ist der volle Betrag der gezeichneten Aktien nebst 5 pCt. Zinsen davon seit dem 1. Junuar 1872 baar einzuzahlen.
Das Duplikat der Zeichenscheine wird sofort zurückgegeben werden.
Die Erhebung der gezeichneten Aktien erfolgt auf Grund und unter Auslieferung des Duplikat-Zeichenscheines zu der von uns bekannt zu machenden Zeit in unserer Hauptkasse.
. Der Zeichenschein dient als Legitimation zur Erhebung der durch denselben gezeichneten Aktien nebst Coupons j und Talon. Die Zeichenstelle ist zur Früfuns der Legitimation des HEzäscntuntsn nicht verpiiichtet, wohl aber berechtigt.
Diejenigen Aktien, welche von den Inhabern der alten Aktien bis zum 29. Februar 1872, Mittags 12 Uhr, nicht gexzeich. net werden, werden für Rechnung der Geseiischaft begeben werden Berlin, den 24. Oktober i871.
Der Verwaltungsrath. V. v. Magnus.
Die Direktion. Fournier.
Verschiedene Bekanntmachungen.
hesellschaft
f in r na lem um d KEHisenprod uk tion.
Ausserordentliche General Versammlung am 23. HDezember 1821.
; Die Aktionäre der Ornontowitzer Aktien“ Gesellschaft werden hierdurch zu einer am 23. Dezember d. J., Nach- mittags 5 Uhr, im Saale des »Englischen Hauses«, Mohrenstrasse No. 49 hierselbst, abzuhaltenden ausserordentlichen Gene- ral- Versammlung eingeladen. -
Zweck derselben ist, den Verwaltungsrath aufs Neue zu ermächtigen, die Güter und das Bergwerkseigenthum der Gesellschaft, sei es einzein oder zusammen, nach bestem Ermessen, sobald die Zeitumstände es gestatten, zu verkaufen, obne hierdurch einem Beschjusse auf Auflösung der gesellschaft zu präjudiziren. ; ] ;
Bezüglich der Berechtigung und respective Legitimation zur Betheiligung an der General- Versammlung verweisen wir auf die §8§. 36, 33 und 37 des GBesèllschafts! Statuts. Hie zur Theilnahmeé érforderliche Anzahl Aktien oder Quittungsbogen, esbective der Nachweis über den Besitz derseiben, ist Spütestens am 21. Dezember d. J., bis Mittags 12 ihr, im Geschäkts- Bureau der Gesellschaft, Krausenstrasse No. 39, 2 kreppon, nioderzulegen.
Berlin, den 18. November 1871.
Her Ver waltumęgsrath.
1. bis 15. Dezember 1571 — bei einem dergedachten Ban quiet. . n .
Falls mehrere Coupons gleichzeitig eingereicht werden, sind sol ö. H
A Thlr. 7 Sgr. G Pfg. für das Vierteljahr. Ansertionspreis für den Kaum einer
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ichs⸗ Anzeiger
Alle Post⸗Anstalten des Iu⸗ und Auslandes nehmen gestellung an, für gerlin die Crpedition: Zietenplatz Nr. X. — — —— —
Se. Majestät ber Kön ig haben Allergnädigst geruht:
Dem General der Infanterie z. D. Freiherrn von Ean⸗
Fein bisheriger Gouverneur von Magdeburg, das Kreuz der
oß Komthure des Königlichen Hausordens von Hohenzollern verleihen .
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Deuntfches Reich. Auf Uhlenhorst bel Hamburg wird am 1. Dezenibec er, eine
araphe Filtalstation mit beschränktem Tages dienst dem öffent.
n Verkehr übergeben werden. Ha nbarg, den 27. November 1871. 3. Kaiserliche Telegraphen ˖ Direktion.
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Koenigreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
verwaltung der Staatsschulden, Kanzlei Rath Schulz zu Berlin, den Eharakter als Geheimer Kanzlei. Rath, und dem Kassirer bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse, Schul ze zu Berlin, den Charakter als Rechnungs- Rath zu verleihen.
Ju stiz Min iste rium.
Der Rechts -Anwalt und Notar Hü bener in Osterwieck ist zum Rechts ⸗Anwalt bei dem Appellationsgericht in Paderborn
unter Beilegung des Notariats im Departement desselben, mit
Anweisung seines Wohnsitzes in Paderborn; und
261 Helle rege! Jauernik in Posen zum Rechts— Anwalt bei dem Kreisgericht zu Schönlanke und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Bromberg, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Czarnikau ernannt worden.
Ministerium der geistlichen, Un ter richts ⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Die Beförderung des ordentlichen Lehrers Dr. Eduard
Weber am Gymnaslum in Neu⸗Ruppin zum Oberlehrer ist ggenehmigt worden.
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Nichtamtliches. Dentsche s Neich. KRreußen. Berlin, 24. November. Seine Ma⸗
jestät der Kaiser und König nahmen heute in Ge—
genwart des Kommandanten militärische Meldungen ent—⸗ seßen, empfingen den kommandirenden General X. Armee⸗
Lotps von Voigts-Rbetz, den Intendanten der Okkupations—
Armee in Frankreich, Wirklichen Beheimen Kriegs -Rath Engel hardt, später den Prediger Frommel, und nahmen schließlich den Vortrag des Haus Ministers Freiherrn von Schleinitz entgegen.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesragthes für Justizwesen und' für Rechnungswesen, sowie für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen hielten heute Sitzungen ab.
— Im weiteren Verlauf der gestrigen Reichstags Sitzung sprachen die Abgg. Ir. von Treitsschte, Fischer (Augs. burg) und Pr. Löwe Für, die Abgg. Reichensperger (Olpe) und Frhr. von Ketteler (Baden) gegen den Gesetzentwurf, betreffend
die Einschaltung eines neuen Paragraphen in das deutsche
men Registratur bei der Haupt-
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Das Haus trat sodann in die weitere Berathung des Haushalts-Etgts für 1872. Bei dem Etat des Bureaus des Reichstages erinnerte der Abgeordnete Freiherr von Hagke an die testamentarische Bestimmung des Königs Ludwig von Bayern, wonach die Walhalla bei Regensburg dem Deutschen Reiche zufallen solle, sobald ein solches konstituirt sei. Der Abg. Freiherr von Hoverbeck wies die Bemerkung als nicht zur Sache gehörig zurück und machte darauf aufmerksam, daß man jedenfalls die Verhältnisse, ins besondere die daraus erwachsenden pekuniären Verpflichtungen genau prüfen müsse, ehe man eine solche Hinterlassenschaft übernehme. — Zu der im Abschnitt 2 desselben Etats besind⸗ lichen Bemerkung, daß die Ernennung der Reichstagsbeamten und Diätarien dem Präsidenten der Session, und zwischen zwei Sessionen dem Präsidenten der vorigen Session zustehen solle, bemerkte der Staats Minister Delbrück, daß die Aufnahme dieser Bestimmung der Geschäftsordnung in den Etat formell bedenklich sei; praktisch sei der Ausführung derselben niemals Widerstand entgegengesetzt worden. Der Abg. Hölder erklärte, daß man sich in Süddeuischland sehr wundern würde, wenn man dem Reichstags Präsidenten die in W stehende Befugniß ab⸗ sprechen wolle, da dieselbe jedem Lanbtags ⸗Präsidenten zustehe. In gleicher Weise sprachen sich die Abgg. Dr. Wehrenpfennig,