1871 / 179 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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3517 Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Neichstags⸗Angelegenheiten. Berlin, 25. November. In der gestrigen Sitzung des

Reichstags nahm bei der Berathung des Haushalts-⸗Etats

der Staats⸗Minister Delbrück zu dem von dem Gesammt—

vorstande vorgeschlagenen Zusatz zu Abschnitt 1 und 2 das Wort:

Hieine Herren! Gestatten Sie mir einige Worte zu der zum Ab— schnith IJ, des Ihnen vorliegenden Etats gemachten Bemerkung, nach

welcher dte Anstellung aller Beamten und Diätarien des Reichstages

dem eisten Präsidenten des Reichstages zustcht und in der Zeit zwischen wei Sessionen dem Präsidenten der vorigen Session. Ich glaube, hnen empfehlen zu können, diese Bemerkung an dieser Stelle zu

In Ihrer Geschaͤftsordnung, und zwar im §. 12 ist bestim mt: Ber Präsident beschließt über die Annahme und Entlassung des für den Reichstag erforderlichen Verwaltungs. und Dienst - Personals, sowie über die Ausgaben zur Deckung der Bedürfnisse des Reichs— tages innerhalb des gesetzlich festzustellenden Voranschlages.«

Von Seiten der verbündeten Renierungen ist gegen diese Bestim—⸗ mung weder iheoretisch jemals Einsprache erhoben worden, noch ist

der faktischen Ausführung dieser Bestimmung jemals ein Hinderniß n den Weg getreten.

Es scheint also die Bemerkang, die hier in den Etat aufgenom

nen ist, nicht erforderlich. Sie ist indessen auf der anderen Seite auch formell nicht ohne Bedenken. Es wird darüber kein Zweifel ohwalten können, daß durch eine einfache Bemerkung, die in einem

Spezialetat gemacht wird, Bestimmungen der Gesetze oder der Ver—

sassung nicht abgeändert werden können, während doch nicht zu ver-

kennen ist, daß, sobald man dieser Bemerkung eine weitertragende

Bedeutung heilegen wollte, als die bezügliche Bestimmung in der

Geschäftsordnung hat, man sowohl der Verfassung, als auch der ja bekanntlich so vielfach ventilirten konstitutionellen Frage der Kenti— nuität der Sitzungen präjudizirt. Ich glaube, daß Alles das, was

diese Bemerkung im Auge hat, erledigt ist durch dasjenige, was in der Geschäftsordnung steht, und daß es rathsamer ist, auf Grund der

in der Geschäftsordnung enthaltenen Bestimmungen sich die bisher

anstanbslos geübte weitere Prazis ausbilden zu lassen, als hier (. in dieser Form zur Erledigung bringen zu wollen, die an sich

ormell kontestabel sind.

Nach dem 6 Frhrn. v. Hoverbeck fügte der Staats- noch hinzu:

Meine Herren! Ich glaube, ich bin mißverstanden worden, wenn

meint Worte so aufgefaßt worden sind, wie dies von den Herren

Vorrednern geschehen ist. Ich habe die hier vorliegende Bestimmung

ihrem ganzen Inhalte nach als überflüssig bezeichnet, weil sie in der

Geschäftsordnung stehe, und habe ausdrücklich hinzugefügt, daß die he— zügliche Bestimmung der Geschäftsorbnung bisher von Seiten der

verbündeten Regierungen keinerlei Anfechtung weder in der Theorie noch in der Praxis erfahren hat. Tie Bemerkungen des Herrn Vor⸗ redners könnten sich also lediglich beziehen auf den Fall, wo nach dem

Schluß einer Session und vor dem Beginn der anderen eine Vacanz

eintritt, deren sofortige Erledigung unbedingt nothwendig ist. Ich

agccentuire dieses leßte Wort, weil ja in Beziehung auf einen Theil

des hier vorgesehenen Personals, und zwar in Beziehung auf den

gcrößeren Theil die Sache nach meiner Ansicht so liegt, daß ein drin

. Bedürfniß überall nicht vorhanden sein wird. Auf diesen unkt allein würde sich die Frage reduziren, und in dieser Begren— zung fällt sie ich glaube, das ist mit Recht von verschiedenen Sei—⸗ ten bemerkt worden mit einer großen allgemeinen Frage, nämlich

mit der Frage der Kontinusität der Sitzungen zusammen.

In, der Diskussion über das Programm für den Ent⸗ wurf zu einem neuen Parlamentsgebäude erwiderte der glatt · Minister Delbrück auf eine Anfrage des Abg. Dr.

eber:

Meine Herren! Auf die so eben an mich gerichtete Anfrage er⸗ lauhe ich mir Folgendes zu erwidern: Es sind mit dem Herrn Grafen

w. Raczhnski Verhandlungen Über die Abtretung des ihm gehörigen

Grundstücks noch nicht eingeleitet worden, weil diesen Verhandiungen nothwendig vorhergehen mußte die Entschließung, ob das Grundstück,

Um welches es sich jetzt bei der vorliegenden Diskussion handelt, über⸗

haupt für geeigner zu erachten sei für die Errichtung des Parlameats- gebaͤudes. Es liegt zur Zeit nur vor, und hat auch Ihrer Kommission vorgelegen eine von dem Herrn Grafen Racgzynsti an Se. Majestät den Kalser gerichteie Vorstellüung, in welcher er ausspricht, daß er nicht Fneigt sei, daß Grundstück zu verkaufen und worin er sich gegen den edanlen einer Expropriation verwahrt. Wohin Verhandlungen mit dem Heirn Grafen, die, wie gesagt, noch nicht stattgefunden haben, führen werden, muß ich meinerfeits dahin gesteüt sein kaffen.

‚— In der Diskussion über die Einnahmen des Reichs er— llärte des Staats. Miniffer Delbrück über den Antrag des Abg. Lasker, 1,220,000 Thlr. für Marinezwecke der französischen Kriegsentschädigung zu entnehmen:

Meine Herren! Ich kann nur die von dieser Stelle aus on Sie gestellte Bitie, den Antrag des Herrn Abgeordneten fuͤr Meiningen

Sonnabend den 25. November.

———

1871.

und seiner Freunde abzulehnen, wiederholen. Was zunächst die von ihm aufgeworfene Frage über den Vertheilungsmaßstab zwischen dem vormaligen Norddeutschen Bunde und den süddeutschen Staaten anlangt, so erlaube ich mir, Folgendes zu bemerken.

Im Bundesrath haben im Laufe des vorigen Sommers Ver- handlungen darüber stattgefunden, welcher Maßstab für die Verthei-⸗ lung der von Frankreich zu zahlenden Kriegstontribution nach der Ansicht der verbundeten Regierungen der richtige sei. Es ist bekannt, daß man im Prinzip sich dahin geeinigt hat, die militätischen Leistun gen während des Krieges als Maßstab für die Vertheilung anzunehmen, und zwar die militäͤrischen Leistungen, cüäggedrückt in der Anzahl der gestellten Mannschaften und Pferde im Verhältniß der Zeit, wäh⸗ rend welcher diese Mannschaften und Pferde in Aktivität waren. Es ergab sich indessen s hr bald bei weiterer Etiwägung, daß dieser Maß- stab nicht ausreiche, um dem Prinzip, das man allseitig als richtig anerkannte, gerecht zu werden. Es ergab sich die Thatsache, daß ein⸗ zelne Staaten oder Staatengruppen für allgemeine Zwecke ber Krieg⸗ führung Auf wendungen zu machen gehabt hatten, welche durch das einfache Verhältniß der Mannschaften und Pferde ihren rich- tigen Ausdruck nicht finden. Es sind dies beispielsweise die Aufwendungen, welche der Nordveutsche Bund für die Marin: zu machen gehabt hat und die ja gar kein Aeqũ- valent im Uebrigen finden, ferner dlejenigen Aufwendungen welche für Heistellung und Unterhaltung des bekanntlich sehr kost⸗ spieligen Belagerungsmaterials und der für dieses Belagerungsmaterial erforderlichen bekanntlich noch viel kostspieligeren Geschosse, aufzu⸗ wenden waren. Ich führe diese beiben Posten nur b eispielsweise an, um zu charakt risiren, was nach Ansicht der verbündeten Regierun-⸗ gen denjenigen Staaten, welche dies geleistet hatten, vorweg in An- rechnung zu bringen sein wird. Es kam nur darauf an, um den weiteren Maßstab der Vertheilung, der aus den vorhandenen Mann schaften und Pferden hergeleitet worden war, in eine greifbare Zahl zu bringen ich sage, es kam zu diesem Zweck darauf an, Zusammen⸗ stellungen über den Effektivbestand der in Frankreich sowohl als in der Heimath befindlichen Truppen aufzustellen und zwar nach gleichmäßigen Grundsätzen, und zufammenzutragen. Mit dieser Arbeit ist eine, milttärische Kommisston der betheiligten Staaten beschäftigt. Die Arbeit hat bis jetzt noch nicht zum Ab— schluß gebracht werden können. Die verbündeten Regierungen sind darüber ihrerseits nicht einen Augenblick in Zweifel gewesen, daß sie die zwischen ihnen in der eben angedeuteten Beziehung getroffene Ver= ständigung in Form eines Geseßes an den Reichstag zu bringen haben. Sie haben aber geglaubt, daß dies zwecmäßig erst dann würde geschehen können, wenn wenigstens bis zu einem gewissen Grade an die Stelle der allgemeinen Grundsäße konkrete Zahlen gesetzt seien, wenn also in konkreter Weise dem Reichstage Mittheilung darüber gemacht werden könne, wie nach der Ansicht der verbündeten Re—⸗ gierungen sich die Summe ziffermäßig auf die einzelnen betheiligten Staaten zu vertheilen haben werde. Für die Zwischenzeit war es schon aus dem, von dem Herrn Abgeordneten für Meiningen hervor- gehobenen Grunde, um das Geld nicht zinslos liegen zu lassen, noth⸗ wendig, sich über einen provisorischen Vertheilungsmaßstab, der nicht für unmittelbare Reichszwecke zu verwendenden Gelder zu verständi⸗ gen, und diese Verständigung ist vorläufig dahin erfolgt, daß die Ver⸗ theilung stattgefunden hat nach dem einfachen Maßstabe der Beyöͤlke— rung, vorläufig sage ich, mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß die definit ve Regelung des Soll und Haben stattzufinden haben würde, wenn der definitive Maßstab der Vertheilung vermöge eines mit dem Reichstage zu vereinbarenden Gesetzes festgestellt sein würde. Wenn also hier von einem Vertheilungsmaßstabe gesprochen worden ist, so ist es der provisorische und fuͤr den Augenblick einzig brauchbare Maßstab der Bevölkerung.

Soviel über diese mehr prinzipielle Frag'. Wenn ich mich nun weiter zu der vorliegenden konkreten Frage wende, so hat der Herr Abg. für Meiningen darin vollkommen Recht, daß es sich hier nicht um eine Einnahme oder Ausgabe des Norddeutschen Bundes, son⸗ dern um eine Einnahme und Ausgabe des Reichs handelt. So weit aber diese Ausgabe aus der Kriegs kostenentschädigung bestritten wer- den soll, hat jedenfalls der Norddeutsche Bund Veranlassung, sich zu fragen, ob die auf ihn fallende Rate dieser 1200 000 und so und so viel Thaler ihm wirklich aus seinem Antheile noch zur Dispesition steht, oder, wa. 6 = reden will, ob nicht dadurch, daß diese Summe vorweg ane abgezogen wird, er mit dem ihm dann verbleibenden wn. die Lage kommt, seine Verbindlichkeiten nicht erfüllen zu können. In dieser Beziehung möchte ich nun noch eine Lücke ergänzen, die in dem Vor trage des Herin Kommissarius neben mir enthalten war, und deshalb enthalten war, weil es sich dabet um eine Ausgabe handel, über die von den verbündeten Regierungen nech kein Beschluß gefaßt ist, die aber hier im Hause mit einer, wie ich glaube, beinahe einstimmigen Majorität den verbündeten Regierungen empfohlen worden ist, das ist diejenige Ausgabe, welche erwachsen wird durch die Ecstattung der Aufwendungen, die die einzelnen Kreise und Kommunen zur Unter— stützung der Familien der Reservisten und Landwehrmänner gemacht haben. Die bezügliche Geldsumme ist, was, wie ich glaube, auch bei der damaligen Diskussion angeführt worden ist, allein für den