1871 / 181 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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3561 Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preuß i . Ußische * 181. Dienstag den 28. rale, 12 6. .

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Dies kann nur geschehen, indem man die Vertheidigungsfähigkeit der

die sich auf den §. 14 des vorgelegten? . vorgelegten Regulativs beziehen. J mit Absicht, um nicht eine Illusion darüber i ebe lala 9.

kommissar Oberst

ten späterhin zu ordnen haben, eventuell allgemeine Gesichtspunkte

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Berlin, Druck und Verlag der Königliche (R. v.

Redackion und Rendantur: Schwieger.

Decker)

n Geheimen Ober Sofbuchdruckerel

Folgen drei Beilagen

virten Anträge gegründet erscheinen sollten.

Neichstags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 28. November. In d . ber. er gestrigen 32. = aun tr . leitete der erf i fe. Dohlen ö. . x ung des Rayongesetzes mit folgenden Wor— eine Herren! Bei der zweiten Berathung des ist ö. . Stelle aus miigetheilt . He g mn nf. ö ritten Berathung d l= J beer, t auf diese Erklärung in der Lage, Folgendes zu er Bundesrath hat nach eingebender Prüfu ; ö n ö. . . enischlo ssen auf eine , n, kei e , nicht hinzuwirk⸗n. Er hat diesen Entschluß gefaßt, nicht ohne Ueber- windung sehr schwerer Bedenken, welche die von Ihrer Kommission vorgelegten und von dem Hause in zweiter Lesung angenommenen Bestimmungen über Art und Maß . Entschädigung darbietet. Er hat diese Be⸗ e ö definitiven ung zu bringen dete Lösung die verbündeten Regierungen eben s en, n deen der Reichstag und wie dis bethelligten J hohen Werth legen, wie im Laufe der gegenwärtigen 260 fen da , . zu beitragen wird, di l⸗ reichen bei dieser Frage betbeillgten Interessen dm die zah sind die Motwe, welche den Bundesrath besti n, ,, , . geregten Bedenken hin wegzugehen 35 0 ,,, . daß diese Stellung sich bezieht auf den . , 18 9. wurf * zweiten Berathung angenommen worden ist, und lan, ö.

Regierungen nicht in der Lage sein wärd Amendirung des Entwurfes ihrerseits etwaige weitere

Im Verlaufe der Berathung nahm nach dem Abg. Dr.

Lucius der Bunde icht 66 . General Lieutenant von Ka⸗

Ich bitte die Hohe Ver

Über , enn nr m, niht ,,, Kemmission hat zweierlei Geschäfte; das eine davon ist in §. 23 dar gelegt, nämlich Minderungen der Beschränkungen eintreten zu lassen.

Festung genau kennt und sich sagen kann, aus den und den ü

kann ich von den Postulaten, die ich allgemein sonst stellen , . abgehtn. Hierzu würde also eine rein töchnische Kommission erforder lich sein, und ich würde kaum wissen, wem man das anders anzer- trauen sollte, als denen, die die Festung zu vertheidigen haben. Die weite Besugniß, die die Rayonkemmission hat, ist die Entscheidung n Rekursangelegenheiten gegen Enrscheidungen der Kommandantur Wie die Herren aus dem Gesetz ersehen, hat die Kommandantur in einer großen Menge von Fällen die Genehmigung keinenfalls zu ver⸗ sagen; indessen es sind ihr auch gewisse Fälle vorbehalten, in denen . ihre Genchmigung versagen darf, und zwar in den Fällen, wenn urch Terrainyveränderung der Vertheidigungsfähigkeit der Ftstung 4 Eintrag geschieht. Auch in dieser Beziehung wüßte ich nicht, wie as von anderen entschieden werden sollte, als von Technikern.

1 Ich glaube also, daß es die Absicht der verbündeten Regierungen ; Jie Rayonkomnission vorzugsweise oder ganz aus Militärs be⸗ 6 zu lassen, wobei nicht ausgeschlossen stin wird, daß in techni⸗ ö Fällen, die irgend eine Schwierigkeit haben, auch ein Anderer an hen wird. In allen größeren technischen Fragen entscheidet hnehin schon eine gemischte FKommission, nämlich in allen den Fällen,

waltungsangelegenheiten kommen gar nicht vor bei der .

sion, und die Rayonkommission ist ein ö ;

ö e Behörde, die d = . absolute Befehle zugehen lassen muß. Sic e. . zugsweise oder ganz immer aus Militärs zu bestehen haben.

Nach dem Abg. Dr. Meyer erklärte darauf der Bundes-

r rr ibtz 6 Ka ngenhzim:

. es Gesetzes liegt es allerdings nicht, Besti— v

ö. i zu geben, Ottsregulative, d. h. solche i ,, m.

. bestimmte Fesiungen Gültigkeit haben, aufstellen zu lassen wiemwelt die Reichs. Rrayonkommiffion, die allein ihre Angelegenhei.

aufstellen wird, unter welchen Verhältni z . u en Verh ltnissen überhaupt eine Vermin—⸗ i , i en Beschränkungen der Rayons zulässig ist, muß as die zweite Frage, die vorgelegt ist, betrifft, wegen derjenigen 9 agg . für Verminderung dieser Beschränkungen . nin h Uta rte 3 nicht erforderlich daß von Seiten der betheiligten fi ö erfolgt; es werden ebenso gut die einzelnen Interessenten lafenn . als auch von Seiten der Kommandantur be— e Anträge gestellt werden können, und wird darüber entschieden

; fob sich die Reichs. Rayo die Entscheidung sireitiger Fälle beschränten . gan .

Bezug auf den §. 23 zu ve

; rneinen. Die hier ö Fillen , , enen Rechte beziehen sich ,,, , eine . . 6 n . Seiten der Reiché-⸗Rayonkommission , 6 ö

Zu der von der 44. Versamn 2 ö lun ,, . zu Rostock eingereichten 9 , 466 . der fend Gee ber, betreffend zie Ver walt unge Organ ati ĩ ö . Gesundheitspflege im Deufsschen Keich 26 3, . i . i. die gm von Sachverstẽn di n ausgestatteten Kommission . ständigen verlangt, bemerkte der 'n mn ffn

Meine Herren! Ich will nur d

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. ber Petitions kommission dahin e gf gh . ö g dieses Berichts vor 3 oder 4 Tagen n g 4

Amte das Gutachten der wissenschaftlichen .

Medizinalwesen zu Berlin, von welchem im Berichte * ee n /

mitgetheilt und damit die ür di des Gegenstandes , für die weitere Behandlung

Dem Abg. Dr. Löwe ent Hin. gegnete Derselbe: . Als der Königlich preußische Herr Minister der ,,, . . 6 ,, Gegenstand herbeizuführen, pin es vf n m r n n enn n n, n,, . ; n erla j , , , e g, de, d. . Gesetzentwurfes i 3 . die, durch die Mittheilung k 9 6 5. tätetechnische Behörde des größten Bunde flaat 9 ; . ö e ,n, gehabt hatte, das Material zu vervollständi 2 * . an ommt, um ein Gesetz Über diese Materie k en, die Gesichtgzpunkte klar zu stellen, auf welche bei .

02 * arch en zh) 9 dieses Gesetzeg i , g, Eu, nehmen istz Daß die Auggrbeitung

bezticneten Sinne ans u geh hh i ern in dem von dem Herrn Vorredner

Leman zweifelhaft gewesen. Ebenfo Nizar fa fh nr eme Person

h 2. . , . n. hingewiesen, 54h ed ba e h darauf ankommt, wie die Fragen Ill

werden, und darin hat er auch vollständig ern ent

; g Recht, und Beziehung, die unzweifelhafte Thatsachen zur Selt⸗ hat 3 Erstattung des bezeichneten Gutachtens Werth gelegt.

In der Diskussion über eine Petitio ĩ i n, welche ö resp. Ergänzung der ,, geen, , verlangt, nahm der Staats-⸗ 1 . 2 9g. Wi 9 . nach dem Abg. Dr. Windthorst (Meppen) deine Herren! Ich möchte mir im Anschluß an dasjeni . der 5, für Meppen . n, ,, rag gestellt ist, die Petition dem Herrn Reichskanzler zu überweisen . noch einige Bemerkungen erlauben. Dahin, glaube ich, wurd ] erhaupt eine Erwägung, die anzustellen ist, niemals führen können der preußischen Regierung in Bezithung auf die Auslegung des 86 1 der Votwurf gemacht werden könnte, sie habe das Gesetz ver⸗ eßt. Dieser Vorwurf kann ihr unter feinen Umständen gemacht werden. Ich habe meinerseits, als die betreffende Ausführungs⸗ rerordnung erging, mir die Frage sehr wohl vorgelegt, habe sie aber dahin beantwortet, daß, wenn die Gewerbe- Ordnung, wie das der Schlußsatz des §. 33 will, es den Regierungen über⸗ läßt, ob sie überhaupt die Bedürfnißfrage erörtern wollen, die Regierungen jedenfalls nicht gegen das Gesetz verstoßen, wenn sie mit der Erörterung der Bedürfnißfrage nicht so weit gehen, als es das Gesetz vielleicht zulassen würde. Die in Erwägung kommende Frage begrenzt sich also meines Erachtens dahin: Ist es mit der Bestimmun des §. 33 verträglich, die Behandlung der Bedürsnißfrage in 8. Sinne anders aufzufassen, als sie bisher von der preußischen Regie rung aufgefaßt ist, daß man Gastwirthschaft auf der einen Seite und Schan twirthschaft oder Kleinhandel mit geistigen Getränken auf der anderen Seite als verschiedene gewerbspolizeiliche Objekte behandelt nn,, , ,, sein, dann könnte erst die Erwägung. 6 gerathen sei, mit einer Aenderung des Gesetzes vor—

Die Annalen der gandwirthschaft i 5 ni

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VIII. Si „Periode des Königlichen Landegs⸗-Ockonomie-K lie.

giums. Sitzung des siändigen Ausschusses Die V Seen : . J. l and

der Kommission zur Berathung über die 3 3 ö

w f erden, sobald von Seiten der Reichs- Rayonkommission diese moti-

(Fortsttzung und Schluß) Prüfun n . 2 g der Getreide⸗ von Mac Cormick und Walter A. Wood.