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Gesetz über die Einführung des Gesetzes Les Norddeutschen Bundes, . die Verpflichtung 2 6 vom 9. November 1867, n Bayern.
Vom 24. November 1871. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim mung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: 8. 1. Das Gesetz des Rorddeutschen Bundes, betreffend die Ver⸗ tritt im König⸗
pflichtung zum Kriegs dienste, vom 9. November 1867, reich Bahern, vorbehaltlich der in dem Vertrage d. d. Versailles, den
23 Nopember 1870 Ziffer III. §. 5 Nr. III. Seiner Majestät dem Könige von Bayern zustehenden Rechte, am 1. Januar 1872 als Reichsgesetz in Kraft.
§. 2. Durch gegenwärtiges Gesetz werden die Vorschriften nicht berührt, welche im Art. 22, 33 Ab. 1, 34, 82 und 89 des bayerischen Gesctes, betreffend die Wehrverfassung, vom 30. Januar 1868, ent-
halten sind. . ᷣ §. 3. Mit dem 1. Januar 1872 tritt das bayerische Gesetz, be⸗
treffend das Wehrgeld, vom 29. April 1869 außer Wirksamkeit. Ürkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und
beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel
Berlin, den 24. November 1871. (L. Wilhelm.
L. S. Fürst v. Bismarck.
Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Bundes vom 8. April 1868 über die Unterstützung der bedürftigen Familien zum Dienste gin denn, Mannschaften der Ersatzreserve n Baden. Vom 22. November 13871. . Wir n von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von reußen ꝛc.
verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim⸗ mung des Bundesrathes und des Reichstags, was folgt:
Das Gesetz des Norddeutschen Bundes vom 8. April 1868, die Unterstützung der bedürftigen Familien zum Dienste einberufener Mann · schaften der Ersatzreserve beireffend, tritt als Reichsgeseß vom Tage der Wirksamkeit des gegenwärtigen Gesetzes im Großherzogthum Baden
in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei-
gedrucktem Kaiserlichen Insiegel, Gegeben Berlin, den 22. November 1871. (L. S.) Wilhelm. Fürst v. Bismarck.
Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Bundes über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes, vom 25. Juni 1868, in Baden.
Vom 22. November 1871. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von
Preußen 2e. . verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim— und des Reichstages, was folgt:
gedrucktem Kaiserlichen Insiegel,
mung des Bundesrathes ö 7 ,, . . J,, j ü ĩ Wm re te A 4 mä reg. rj mn? istun h glüßerd Wi fan felt des gegenwärtigen , 9 96
Die für Quartierleistung zu gewährende Entschaͤdigung (8. Gesetzes vom 25. Juni 1868) . . auf a, rn * enn, ,,,, (a.) 39 badischen Orte bestimmt.
nter Unserer ei ĩ ĩ beigedrucktem Kaiserlichen gif. gh n , , , Gegeben Berlin, den 22. November 1871. . Wilhelm. Fürst v. Bismarck.
A. Klasseneintheilung der 6 des Großherzogthums
Namen der Städte. Servisklasse
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Verordnung, betreffend die Einfuhrun des preußischen Mili * . e r g ö,, . m 24. November 1871 Wir e 6! * , von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von
verordnen im Namen des Deut ᷣ der Verfassung desselben, was 33 Rel r an Grunden art e
Die Bestimmungen Unserer Verordnung vom 29. Dezember 1867,
die Einführung des preußischen Militär Strafrechts im ganzen V ; gebiete betreffend (Bundeßgeseßbl. S. 185), treten hiermit 3. fun 2 Geoßherzogthum Baden in Kraft.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterscheift und bei.
November 1871. Wilhelm. Fürst v. Bismarck.
Gegeben Berlin, den 24. (L. S.)
—
Zu Schippenbeil wird am 16. Dezember er. eine Telegraphen. Staston mit beschränktem Tagesdienste, Cfr. 58. 4 der Telegraphen. Ordnung, eröffnet werden.
Königsberg, den 29. November 1871.
Kaiserliche Telegraphen ⸗ Direktion.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Geheimen Ober⸗Regierungs-Rath von Schweinitz,
vortragenden Rath im Ministerium des Königlichen Hauses,
zum Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath zu ernennen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts und Medizinal ⸗Angelegenheiten.
Der Regierungs⸗ und Medizinal⸗Rath Dr. Wolff in Gumbinnen ist in gleicher Eigenschaft an die Regierung zu Merseburg versetzt worden.
Der praktische Arzt Dr. Hoffmann zu Zirke ist zum
Kreis⸗Wundarzt des Kreises Birnbaum ernannt worden.
fichtamtliches.
Deutsche s Remich. Preußen. Berlin, 1. Dezember.
sächsische Staats Ministerium, den Ober-⸗Bürgermeister und eine
Deputation des Gemeinderaths von Weimar. Im Großherzog .
lichen Hof ⸗ Theater, wo die Kaiserin mit der Großherzoglichen Familie erschien, wurde Ihre Majestät von dem gefüllten Hause enthusiastisch empfangen.
— Ihre Kaiserlichs und Königliche Hoheit dit Kronprinzessin hat auf die zu Höchstderen Geburtstage seitens der Stadtverordneten zu Berlin dargebrachten Glück wünsche das nachfolgende Antworischreiben erlassen:
Den Stadtverordneten der Hauptstadt danke Ich aufrichtig für die guten Wänsche, welche sie Mir in altgewohnter freundlicher Weise zu Meinem Geburtstage ausgesprochen haben. Ich erwidere diesel⸗ hen von ganzem Herzen in treuer Theilnahme für das Wohl de
Bürgerschaft Berlins. Wiesbaden, den 27. November 1871. Victoria, Kronprinzessin.«
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundes ratheg und Telegraphen und für Rechnungk.
für Eisenbahnen, Post wesen traten heute zu einer Sitzung zusammen.
. — Im weiteren Verlaufe der gestrigen Reichs = Sitzung sprachen nach dem Abg. Dr. an, n. c 3 Minister Delbrück und Graf v. Robn, sowie die Abgg. v. Blancken= burg und Dr. Friedenthal für, die Abgg. Crämer (Doos) und v. Bonin gegen den Gesetzentwurf, betreffend die Frieden⸗ präsenzstärke des deutschen Heeres. In namentlicher Abstimmung wurde dann das Amendemenf Miquél gwei— jähriges Pauschquantum) mit 190 gegen 84 Stimmen abgelehnt. Gleichfalls in namentlicher Abstimmung wurde §. 1 der Vorlage mit 150 gegen 134 Stimmen genehmigt; demnächst ohne Debatte auch §. 2. Der Präsident verlas nunmehr die einzelnen Post— tionen des Militäretats dem Hause, behufs etwaiger Bemer— kungen. Bei der Position, welche für Bayern ein Pausch— n, . von 10,854,900 Thlrn. auswirft, entspann sich eine urze Debatte zwischen den Staats-Ministern v. Pfretzschnet und Grafen v. Roon und den Abgg. Lasker und Frhrn. Schenck 5 Stauffenberg. Sämmtliche Anträge und Resolutionen der i,, e. des Hauses, betreffend die Matrikularbeiträge, ie Vertheilung der Kriegsentschädigung u. s. w., wurden unter Zustimmung der Regierung fast ohne Debatte genehmigt.
— In der heutigen 36. Plenar-Sitzung des Reichk= . stand an erster Stelle auf der ö die dritte ( des Gesetz' Entwurfs, betreffend die Frie—
enspräsenzstärke des deutschen Heeres und der Aut gaben für die Verwaltung desselben für die Jahre 1872, 1873 und 1874. Bei Schluß des Blattes sprach der Abg. Sonne mann gegen das dreijährige Pauschquantum.
— In der heutigen vierten Sitzung des Hauses der Abgeordn eten, welcher am 5 3
zwei Gesetz'Entwürfe,
liche Belastung der Grundstücke vom
leschäftliche Behandlung Das Expropriationsgesetz Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin empfing gestern das Großherzoglich
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Camphausen beiwohnte, theilte der Präsident von Forck
junächst das Resultat der Schriftführer und 3 nissions Wahlen mit. Zu Schriftführern sind hiernach gewählt die Abgg. Delius, v. d. Goltz (Dramburg), v. Saucken Insterburg) Wachler (Oels), Dr. Lieber, v. Brauchitsch, Föhmer und Sachse. Die Fachkommissionen haben sich in folgender Weise konstituirt: I) Geschäftsordnungs.
Kommission: Dr. Kosch (Vorsitzender), v. Denzin (Stell
vertreter, Müller (Hannover) und Rübsam (Schriftfü
7 l on ll Dr. Gneist (Vors.), ele br g r, n tellv) v. Liebermann und Witte (Schriftf. . 3) Agrarkom⸗ mission: Schellwitz, v. Waldaw - Reitzenstein, Kiepert und Strutz h Kommission für Handel und Gewerbe: Hammacher, Dr. Achen. bach, Graf Limburg Styrum und Klotz Homburg). 5) Finanz. sonimission: v. Mitschke Collande, Dr. Cöwe, Dr. Lieber und v. Kühlwetter. 6) Justizkommission: Lampugnani, Dahlmann v. Houwald und Strecker. 7 Gemeindekommission: Phillips, v. Wedell (Mentzlin, Witt und v. Langendorf. 8) Un lerrich s! lommission: Dr. Techow, Bruel, Hubert und Wallichs. 9) Budget ⸗˖
lommission: v. Bennigsen (Vors), v. Bodelschwingh (Stellv.,
v. Wintzingerode, Bernards, v. . zich in e ff gr), , Brauchitsch, Mithoff und Der Staat. Minister 4 legte dem Hause hierauf etr. die Einrichtun der Ober- Rechnungskammer und die e n ,,,, wissen bei dem Grundbuchamt anzubringenden Antraͤgen vor. «= In Bezug auf die letztere Vorlage gab der Staats. Minister öem Hause anheim, mit der Berathung so lange zu warten bis der Gesetzentwurf über den Eigenthumserwerb und die ding! errenhause d seium dann die Vorlage in ,, ahn ö ju berathen. — Es folgte hierauf die Beschlußfassung über die der fene, n, . Vorlagen. . rde einer besond = missioön von 14 Mitgliedern, alle , , . lommisston überwiesen. Der Staats Minister Camphausen impfahl der letzteren eine Beschleunigung in der Berathuͤng des Staatsschatz, Gesetzes und des Entwurfs, betreffend die Konsoli—
dation preußischer Staatsanleihen. — Die f des Abg. Dr. Nchen hach durch i. . , n , n man lo festasn,
den Rath im Reichskanzler⸗Amt als erloschen zu beträ— wurde der Geschäftõordnungs Kommission überwiesen.
Nach Erledigung einiger Wahlprüfungen wurde die Sitzung um 123 Uhr geschlossen.
— Das Schreiben des Präsidenten des Reichstages, demzufolge der Reichstag beschlossen hat, die Petition des Gesammtvereins der deutschen Geschichts und Alterthumsvereine zu Altenburg, hett. Bewilligung eines jährlichen Zuschusses von 3090 Thlrn. aus Reichsmitteln für das römisch-germanische Central—
NMuseum in Mainz, dem Reichskanzler zur Berücksichtigung
ju überweisen, ist von dem Reichskanzler dem Bundesrathe vorgelegt, und von diesem in der Sitzung vom 19. d. M. dem Aus— shhusse für Rechnungswesen überwiesen worden. Letzterer wird sich unächst mit dem Großherzoglich hessischen Bevollmächtigten in Verbindung setzen, um nähere Aufklärung über das Sachver⸗ hältniß zu erlangen.
. Auf den Antrag Preußens, betreffend die Gewährung des Zollrabatts für den zur Niederlage gebrachten, nach dem l. Januar 1872 zur Verzollung gelangenden Wein, hat sich der Bundesrath nach Anhörung des Ausschusses für Zoll und Steuerwesen in der Sitzung vom 19. d. M. mit dem von der Königlich preußischen Staatsregierung angenommenen Grundsatze einverstanden erklärt: daß für Wein, welcher zwar in Gemäßheit des bisherigen Weingroßhandel⸗Regulativs mit dem Anspruch auf Rabatt zur Niederlage genommen worden ist, jedoch erst nach dem 1. Januar 1872 zur Verzollung ab— gemeldet wird, der Zollerlaß von 6 bez. 20 pCt. nicht mehr bewilligt werden dürfe, daß vielmehr die Abfertigung dieses Weines lediglich nach dem 8§. 103 des Vereinszollgesetzes zu er⸗ solgen habe. Der Bundesrath hat beschlossen, die Bekannt— machung dieses Grundsatzes den betreffenden Regierungen J. Herstellung eines einheitlichen Verfahrens anheim zu
— Der Wagenmangelauf den Eisenbahnen, die ki sschen desselben und seine Folgen sind an dieser Stelle wie⸗ n holt besprochen worden. Wir haben insbesondere auch er— . inwieweit die ungenügende Abfuhr der Kohlen im Rhei— ile, Wesifchischen, Revier, worüber so lebhafte Klagen von n der Betheiligten direkt bei den Staatsbehörden und ch die Presse erhoben werden, auf die Unterlassung recht- lat gers Germ grun] des Wagenparks und der Maschinen zu— . satühren ist. An die in unseren resp. Artikeln rein objektiv He en Darstellung der Verhältnisse haben wir neuerdings Re Nachricht geknüpft, daß der Handels- Minister Kommissare
aus seinem Ministerium nach dem Rheinisch— ili
dustriebezirk mit dem anf hg! e n , , ,,
nisse einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und nach Be
nehmen mit den betreffenden Bahnverwaltungen sofort di —
,,,, . und eine ichmäßi i
des f. , ,, ,,, r ,,.
; ewußtsein, daß uns Nichts ferner liegt, als Schönmalerei, welche uns in der Berli , , n, (Nr. 515) zum Vorwurfe gemacht wi 3 6 n , mals auf den Gegenstand zurück abe n ng m, ,. der Erkundigungen mittheilen ye nn, ,,, denen Artikeln der L e nein ch (* 5 35 . ,, d, n e e,.
der Halden Bestände auf allen an der El Mindener Eisenbahn b r, ö , wean mn Kohlenzechen an zu verlässiger —ᷣ er Wagenmangel auf der Cöln⸗Mi ̃ n , , , ,, .
esen werden kann, welche zur Abf ̃
Probutte bean sprucht wird. Was d n . , , ,
im Jahre auf ca. 1,55 8 1 1870 gestiegen, wird bis auf 1 h Gch e , , gä tf 1m h 187 und weiter bis auf . 06, 006 Etr. im Jahre 187 sich 4 36 n fn n e. der kontraktlich in fürn.
. eferung gelangen. , e , ,. ge r, we en fr orte auf der Eöln Mindener Eisenbah
ca. zh hM hö Tir. im Jahre 133 in freier Wenden, men ea. öh bh Cin. in Jake erg sarulätigs n nahme auf erst im Jahre 1871, 23 eg. ee , zum 1. Oktober ca. 55 Millionen Etr. betragen hat, sich wieder , ö. si . die Erangport in a ssen
ert, n andererse J welche ein Centner karre g diet? ,. ni I g fn pro is auf gros Rellen pro' Sr, also um a 13 pet gewachsen, wahrend die Transport mittel, deren Umlauf durch ausgedehntere Wegstrecken freilich verlangsamt wird, nach d zorsteb amt wird, nach den porstebenden Zablenangaben der Tragfähigkeit in dem Zeit— Es bleibt dahin gestellt, ob nicht mit den jckt in ver Rud= führung begriffenen, sehr bedeutenden Neubeschaffungen von Wagen (ie 1000 Stück à 200 Etr. pro 1871 und 73 unter Berkͤcksichtigung einer gewissen Reserve, soweit wir die Bereit. haltung einer solchen nach den in unserer Darlegung vom 19. September C. Nr. 121 unseres Blattes) als eine vorsorg⸗ lich zu treffende Maßnahme bezeichnet haben, wenigstens theil⸗ weise schon früher hätte vorgegangen werden sollen. Jedenfalls wird eine unbefangene und gerechte Beurtheilung der Bahn— verwaltung nicht Platz greifen können ohne Beachtung einiger Momente, welche hinsichtlich der Halden ⸗Vorräthe auf den , , im Bereiche der Cöln⸗Mindener Bahn in Betracht ommen.
Die Halden ⸗-Vorräthe, welche auf allen diesen 34 Zechen zusammen am J. November 9. 812,190 Ctr. betrugen, ent- stammen zum Theil der vorjährigen Kriegsperiode, wo Ent- stehung und Anwachsen dieses Theils der Vorräthe dadurch herbeigeführt wurde, daß die zufolge der militärischen Anforde- rungen beschränkte Leistungsfähigkeit der Bahnen die Zechen nöthigte, Kohlen auf die Halde zu stürzen. Im laufenden Jahre wurden alsdann zuvörderst die älteren Theile dieser Vorräthe abgefahren, neue Förderungen aber den Halde— R sänden zugeschüttet, und zwar im Interesse der Gru—
a, die des älteren Materials in erster Reihe ledig sein wollten. Dazu kommt, daß ein enormer Vorrgth von Kohlen, welcher auf 7,000,009 Etr. geschätzt wird, in Ruhrort als Spekulatlonsobjekt angehäuft ist, woraus der Bahnverwal⸗ tung die doppelte Aufgabe erwuchs, den Transport dieser Massen, welche für die dringendsten Bedürfnisse der Industrie nicht bestimmt waren, zu bewerkstelligen und zugleich den er⸗ höhten Anforderungen der Zechen zu genügen, welche aus Be— sorgniß, daß durch die Ruhrorter Vorräthe die Preise herab— gedrückt werden möchten, nach Möglichkeit die Förderung stei⸗ gern und schleunigste Abfuhr verlangen. Auch von diesem speziellen Konkurrenzfalle abgesehen, hat auf die Anhäufung der Halden ⸗Vorräthe wohl der Umstand mit eingewirkt, daß bei der Höhe der Kohlenpreise das an sich natürliche Bestreben der Zechen, die Rentabilität ihres Anlagekapitals zu erhöhen, dieselben bestimmt hat, ihre Förderung weiter auszudehnen, als es nach der immerhin wenigstens annähernd im Auge zu be— haltenden Rücksicht auf die zur Abfuhr erforderlichen Eisenbahn⸗ Transportmittel räthlich gewesen sein dürfte.
Thatsache ist, daß die Cöln⸗Mindener Bahn alle irgend
disponiblen offenen Wagen für den Kohlenverkehr verwendet