1871 / 191 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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bei A. Lehmann,

Gregor Oehmiger's Sohn & Co., Wüstefeld C Thomasius, Carl Kalb C Sohn /

F. A. Zürn.

in Verden Würzburg

Wiesbaden

3Zeiß ö Berlin, im Dezember 1871.

Die Direktion. Schweder.

Jachmann. Lehmann.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die Kreiswundarztstelle des Kreises Cochem mit einem Gehalt von Einhundert Thalern ist erledigt. Qualifizirte Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und eines Curriculum vitae bis zum 19. Januar 1872 bei uns melden, und: Die Kreiswundarzt— Stelle des Kreises Zell mit einem Gehalte von Einhundert Thalern und der Verpflichtung in Zell zu wohnen, ist erledigt. Quolifizirte Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und eines Curriculum vitae bis zum 10. Januar 1872 bi uns melden.

Cobleni, den 1. Dezember 1871.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Illing.

lass n, Genehmigung der Königlichen Regierung zu Posen ist von der hiesigen Stadtverordneten Versammlung M86 sjaͤhrliche fixirte Gehalt fuͤr den neu zu besetzenden Buͤr— germeister-Posten der Stadt Lissa von 1000 Thlr. auf 1200 Thlr. erhoͤht worden. Der Ter— min für die Anmeldung der Bewerber um diesen Posten wird deshalb bis zum 26. dieses Monats verlaͤngert und werden fernere Brwerber daher ersucht, sich bis

zu diesem Termine, unter Einreichung ihrer Qualifikations · Zeugnisse, bei dem Unterzeichneten zu melden.

Lissa, Provinz Posen, den 3. Dezember 1871. Nolte, Justizrath und Stadtverordneten ⸗Vorsteher.

Bekanntmachung. Zwischen der Station Magdeburg einer— seits und den Russischen Stationen St. Petersburg, Pskow, Ostrow,

Dünaburg, Wilna, Kowno, Grodno, Bialystock, Riga, Polotzt und

Witebsk andererseits findet vo n 1. Januar 1872 ah eine direkte Be— förderung von Gütern statt. Exemplare des für diesen »Magdeburg— Russischen Eisenbahn⸗Verband« geltenden Tarifs sind von den ge— nannten Verbandstationen käuflich zu beziehen. Bromberg, den 23. November 18371. Köntgliche Direktion der Ostbahn.

Grundstück und diverse ausstehende Forderungen. ..

Depositen⸗ u. Giro Kapitalten . ... ....

lzo33J4. ö . Koͤnigshulder Stahl, und Eisenwaaren-Fabril

Gemäß § 21 unsers Statuts werden die Akttionäre auf Dienstag, den 12 Dezemher cr, Nachm. 4 Uhr zu der diesjährigen ordentlichen Generalversa mn! lun im hiesigen alten Vörsengebäude Blücherplaßz 16 hiermit ö gebenst engeladen. Breslau, den 21. November 1871 Der Gesellschafts. Vorstand.

Monats Uebersicht der kommunalständischen Bank für die Preußische Oberlausitz ultimo November 1871. Afti va.

M. 6608

. 22,100 Effekten .... 4 . J 1360 679 Contocorrent⸗Forderungen gegen Sicherheit 1016, 652 397748

7212

Passi va. ga 99 * 60 493,464

Banknoten im Umlauf y 53 618,458 * * 2

Guthaben von Privatpersonen Stammkapital (5. 4 des Statuts) Reservefonds 250000 Görlitz, den 30. November 1871. (a 196 XII) Kommunalständische Bank für die Preußische Oberlausitz.

1000, 000

——

Nassauische Eisenbahn. Bekanntmachung. E Wir hringen hiermit zur öffentlichen ö. ( Kenntniß, daß mit obligatorischer Ein. .

führung des neuen Maaß und Gee

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KR- wichtssyßtems am 1. Januar f. J. die

im §. 7 des Reglements (Anlage E.) unseres Lokal. Tarsses sicarbe

nen, für bestimmte Frachtartikel kestihenden Normalgewichte in Weg, fall lommen. Eine Reduktion derfelben auf die neuen Raummaaßhg um künftighin danach die Ermittelung des Gewichtes und Berechnung der Fracht bewirken zu können, findet nicht statt. Vielmehr wic

von dem bezeichneten Termine ab di- Fracht nur noch nach dem

l

Effektivgewichte, welches durch wirkliche Verwiegung der Sendungen oder in sonst angemessener Weise festgestellt werden soll, berechntt werden. Wiesbaden, den 3. November 1871.

Königliche Eisenbabn⸗-Direktion.

M. 600

weit und breit sich eines großen Rufes erfreute. brikation unsere ganz besondere Aufmerksamkeit

Zwecke die Meister und Arbeiter

Das Etablissement des Herrn H. Kolesch hier ist auf uns übergegangen, und war die Fabrikation feuerfester Geldspinden eine Spezialität desselben, welche

Auch wir werden dieser Fa— zuwenden und haben zu diesem

des Herrn H. Kolesch für uns gewonnen; wir

sind somit im Stande, die eisernen Geldspinden in derselben Güte und Gle— ganz, wie Herr Kolesch sie bisher lieferte, auch für die Folge herzustellen, und wird es uns bald möglich sein, ein größeres Lager von diesem vorzüglichen Fabrikate zu halten. Einzelne Eremplare stehen zur Ansicht resp. Verkauf in

unserem Lokale: Schwerlzerhof.

Stettin, den 28. November 1871.

a. 159 XII.)

Stettiner Eisenbahnbedarf⸗ und Maschinenban— Aktien⸗Gesellschaft Arthursberg.“

IM. 520]

Waffenthaten der vereinigten deutschen Heere und ein redendes Ausstattung den Stempel des Gediegenen und ist

Ein Prachtwerk für den Weihnachtstisch. Von dem bereits in 8 Auflagen ve breiteten pbetogr. Ged nkalbum pro 1870 871: ist eine große Prachtausgabe, de sogen. »Fürsten⸗ Ausgabe«, erschienen.

* 1 ! „Das ganze Deutschland soll es sein Dieses Album, das ein bleibendes Andenken an die glorreichen

narid Zeugniß der erhebenden Zeiten deutscher Einheit sein soll, trägt in seiner ganzh in Prachtwerk im wahren Sinne des Wortes.

Se. Majestaͤt Kaiser Wilhelm haben geruht, der Verlagsbuchhandlung schriftlich mitthe len zu lassen, daß Aller. bstdieselben das Geder album mit besonderem Interesse entgegengenommen und daß dasselbe durch seine „vortreffliche Aus

führung“ den „ungetheilten Beifall“ Sr. Veajestät gefunden habe.

Urtheile Sr. Kaiserlichen Hoheit

Das Alsum (G öße 27 und 22 Ct) kostet im echten

des Kronprinzen Friedrich Wilhelm und Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Call Jucht nband mit Metallemblemen en relief 24 Thr. und kann durch

In gleich belobender Weise Lauten die schr filschenñ jd

Buch u. Kunsthdlg, sowie auch direkt von F. A. Groß mann's phot. Kunstverlag in Weißensee (Thürgn.) bezogen werden.

Versandt werden nur ganz tadelfreie Exemplare.

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verleihen, und zwar:

und zwar:

Dentscher Reichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preustischer Staats⸗-Anzeiger.

Das Abonnement betrãgt I Thlr. 7 Sgr. G Pfg. für das bierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Druchzeile Z Sgr.

Alle Post⸗Anstalten des Iu⸗ und Auslandes nehmen gsestellung an, für gerlin die Expedition: Zietenplatz Nr. X.

Berlin, Sonnabend den 9. Dezember, Abends.

1871.

Berlin, 9. Dezember.

Se. Majestät der Kaiser und König sind gestern Nachmittag von Hannover hierher zurückgekehrt.

/

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht den nachbenannten Königlich bayerischen Offizieren Orden zu

den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse: 24 dem Major Freiherrn von Freyberg⸗Eisenberg vom Generalstabe den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse: dem Ober⸗Lieutenant Freiherrn von Lichtenstern vom Infanterie Leib Regiment, und dem Ober⸗Lieutenant von Reck in der Gensdarmerie⸗Com⸗ hagnie von Ober ⸗Bayern; den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse: dem Hauptmann Wolff vom Infanterie ⸗Leib⸗Regiment; den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse: dem Ober · Lieutenant Grafen von Butler ⸗Haimhausen, sowie den Unter Lieutenants von Inama-Sternegg und Bila bel vom Infanterie ⸗Leib⸗Regiment.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren ꝛc. der Marine Orden und Ehren⸗ seichtn zu verleihen, und zwar:

Dem Contre⸗Admiral Heldt, Chef der Marinestation der Ostser den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Obersten Rode, Commandeur der Stamm-⸗Division der Flotte der Ostsee, und dem Kapitän zur See Henk den Rothen ber Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Kapitän⸗ Lientenant Stenzel, Decernenten im Marine⸗Ministerium, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; den Korvetten Kapitäns Urendt und Graf von Monts, sowie dem Marine Zahl⸗ meister Harnisch den Königlichen Kronen -Orden vierter Kaffe, und endlich dem Steuermann Taube das Allgemeine Ehren— seichen zu verleihen.

r Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Aerzten die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen, 9h . des Ritterkreuzes zweiter Klasse des an ig lic bayerischen Militär⸗Verdienst⸗Ordens: m bart Dr. Landsberg vom 1. Bataillon (Görlitz) n Wesipreußijchen Landwehr Regiments Nr. 6, dem Stabsarzt Schnabel vom Reserve Landwehr -⸗Bataillon (1. Breslau) , 38 und Stabsarzt Pr. Ere mer vom 1. Bataillon hum J. Westfälischen Landwehr⸗Regiments Nr. 56, des iger treu zes des Königlich sächsischen Albrechts⸗ ö. . dem Ober -⸗Stabsarzt Dr. Trautmann, Regi—- lnerzt des 1. Schlesischen Grenadier, Regimen s Nr. 16, 1 pan mand furtreu zes zweiter Klasse mit Schwer⸗ 6. es Großherzoglich badischen Ordens vom Zäh— 6 Löwen: dem General-Arzt Dr. von Stückradt, e rtf ö. VII. Armee - Corps, des Ritterkreuzes a er Klasse mit Schwertern desselben Ordens: da chemaligen Unterarzt Dr. Kopfermann, während des ke g 1870 18371 zuletzt bei dem Lazareth Reservepersonal ö. V. Armee Cotps, des Ritterkreuzes erst er Klasse Sers ogiich sachsen⸗ernestinischen Hausordens:

z i,, Dr. Sacksof sky, Garnison⸗Arzt in . des Mitterkreuzes zweiter Klasse mit

er

Schwertern desselben Ordens: dem Stabsarzt Dr Senff vom 2. Bataillon (Wiesbaden) 1. Nassaui⸗ schen Landwehr Regiments Nr. 87; des Ritter kreuzes zweiter Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus-Ordens Albrechts des Bären: dem Stabsarzt Dr. Jahn, Bataillons-Arzt vom Füsilier⸗Bataillon des An⸗ haltischen Infanterie Regiments Nr. 93; des Fürstlich reußischen Ehrenkreuzes zweiter Klasse: dem Ober— Stabsarzt Dr. Grimm, Bataillons - Arzt vom 2. Bataillon 7. Thüringischen Infanterie Regiments Nr. 96, sowie des Fürst lich reußischen Ehrenkreuzes dritter Llasse: dem Assistenz⸗Arzt Br. Scholler vom 7. Infanterie— Regiment Nr. 96.

Dentsche s Reich.

Gesetz, betreffend den Ersatz der den bedürftigen Familien zum Dienste einberufener Reserve⸗ und Landwehr-⸗Mannschaften gewährten oder noch zu gewährenden gesetzlichen Unterstützungen.

. Vom 4. Dezember 1871. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ac. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim— mung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

§. 1. Die innerhalb des Gebietes des vormaligen Norddeutschen Bundes den bedürftigen Familien der aus Anlaß des Krieges gegen Frankreich zum Dienste einberufenen Reserve⸗ und Landwehbr⸗Mann⸗ schaften auf Grund der Gesetze vom 27. Februar 1850. (Bundes ge⸗ sitzbl. von 1867. S. 1265) und 8. April 1868. (ebenda S. 38) gewähr⸗ ten, beziehungsweise noch zu gewährenden Unterßtützungen sind, soweit dieselben die im §. 5 des ersteren festgestellten Minimalsäße nicht übersteigen, den verpflichteten Kommunal ⸗Verbänden, oder, wo die betheiligten Staaten selbst an deren Sielle getreten sind, den letzteren zu erstatten

§. 2. Die hierzu erforderlichen Mittel sind aus dem Gesammt⸗ anthäile der Staaten des vormaligen Norddeuischen Bundes an der von Frankreich zu zahlenden Kriegsentschädigung vorweg zu entneh— men und den einzelnen Staaten in den von denselben nachzuweisen— den Beträgen zur Bewirkung der Erstattung zur Verfügung zu stellen, beziehungsweise selbst zu erstatten.

§. 3. Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlich werdenden Anordnungen hat der Bundesrath zu erlassen

Urlundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 4. Dezember 1871.

l. S8) Wilhelm. Fürst v. Bis marck.

Bekanntmachung, betreffend die Abänderung der unter dem 1. Juli d. J. zur Ausführung des Reichsgesetzts vom 8. Juni d. J. über die Inhaberpapiere mit Prämien erlassenen ergänzenden Vor— schriften (Reichsgesetzbl. S. 304). Vom 4. Dezember 1871.

I) Die nach Ziffer 4 und 5 der Bekanntmachung vom 1. Juli d. J. (Reichsgesetzbl. S. 304) zugelassene nachträgliche Abstempelung von d finiven Schuldverschreibungen der in der gedachten Bekannt⸗ machung, sowie in dem Nachtrage dazu vom 19. Juli d. J. (Reichs= Gesetzbl. S. 314) bezeichneten ausländischen Prämienanleihen erfolgt fernerhin nicht durch die Hauptkasse der Sethandlung, sondern durch

das Königliche nun,, inländische Gegensiände

in Berlin.

An die letztgenannte Behörde ausschließlich sind daher alle An— träge auf Abstemplung definitiver Schuldverschreibungen der Ono— manischen Prämienanleihe, der Stuhlweißenburg-⸗Raab.-Gratzer Eisen« bahnanleihe und der Prämienayleibe der Stadt und Provinz Reggio ö Beifügung der vorschriftsmäßigen Verzeichnisse und Beläge zu richten.