1871 / 191 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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3848 Porschriften Anwendung) welche in diesen Bezichungen bei Ablssun⸗˖ Geschäst, auf Grund dessen die Löschungsbewilligung er-

Besstzer muß sich dem wegen der Auseinanders'ttzung gefaßten Be⸗ des Rückgriffs bezahlten Grundsteuern dem letzteren in d f

? ö . 39 r enselb f lten theilt ist,

schlusse der Mehrhel unterwerfen. . ; ] Terminen, wie bisher bis zum 1. Januar 1875 zu erstatten. nselten gen in der Provinz Westfglen gelten, srechte und deren in Ürschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift dem Grund- Hie Als barkeit ist⸗ ohne Rüclsicht auf frühere Willenserklärun⸗ ; §. 11. Der in Gemäßheit der §§. 5 bis 16 ermittelt? Jahreg. n 2 n nn drs nne , welche ab⸗ buch Amte vorgelegt wird.

gen, . nach den Vorschriften des gegenwärti. e n,, , , h dee leber schi fz deiselben eln nme, Bestimmungen dieses Gesetzes Gegenstand eines Pro. §. 13. Wird nac Entrichtung . 86 ,, 31.

gen Gelees 3) enen. ö ; ber di aleitungen oder umgekehrt, et die Ablöß 1 elehen 55 t ö nn letzter gabe die Urkunde über das der Auflassungs⸗ Erklärung zum Grunde 9 3 k ,,, durch mn nr sas lung hre ur en e n, ine g , n, e, ö, an, Veräußerungsgeschäft ,. D. . von

. von der än . . l 39 gen befugt ist. ! nstan ber Appen , n, n über di im Finanz-⸗Minister bestimmten Steuerstelle behu ersteuerung

die offentlichen Lasten mit Einschluß der Gemeindelasten, Gemeinde Der Rent pflichtige ist befugt; das Kapital in vier aufeinand sommen die . k , 9 26 1 1 2 . 8. Etrichtung der Urkunde erf zn so ist

e . . nn , ,,. nn ,,. k einer hal bsaht on n nr un . auf den zu dleser Urkunde erforderlichen 3 er für die

oder ähnliche Sozietät beziehenden Lasten, die sogenannten Wasser⸗ Kündigungsfrist angerechnet, zu gleichen Theilen abzutra wendung; z if über Auflassungs Erklärung erlegte Stempelbetrag auf Verlangen anzu-

lauf und. Wasserfallzinsen die m Titel L des Gesetzes vom 17. März ist der Berechtigte nur solche Theilzahlungen , , . n,, §. 21. . ,,,, ft . u Cleichtr Werse kann die Alnreh nung des nach s. 8 und

1868 (Gesetz-Zammlung für 1368 Seitz 219 für ablösbar erklärten die mindestens Cinhundert Thaler betragen. Der jedesmalige Rühl beß gegenman ige Cel 65 sind, außer Kraft gesett 9 erhobenen Abgabenbeirages auf den Werthstempel zu der Urtunde

gewerblichen Berechtigungen, Hie der Ablösting nach 8. 15 der Ver. stand ist mit fünf Prozent jäbrlich zu verzinsen. . mit r Barf üften oder! sonst richltverbind lich über daz dem Eintragunzt -m befichungs weise Läschungsantrage zum

ordnung vom 13. Mai 1867 (Geseß. Sammlung Sʒite, 716) und nach .S. 12. Stehen dein Berechtigten mehrere Veipflichtete mit soli. Die an ff 26 n uber die Art und Höhe der Entschädigung und Grunde liegende Geschäft (5. II) verlangt werden.

8 13 der Gemeinheitstheilung? Ordnung vom 5. April 1869 (Gesetz. darischer Haftbarkeit für die demselben zu gewährenden Leistun ö erfolgten Iistse 9 zucthaltu lz bleiben in Kraft Ausgeschlossen vo0n der Anrechnung bleibt derjenige Stempel

Sammlung Seite 526) unterliegenden festen Holzabgaben sowle gegenüber, und es bat bereits eine Vertheilung der Leistungen . 1 . betrag, welcher zu dem Eintragungsantrage, beziehungsweise dem

sämmtliche Holzabgaben an Kirchen, Pfarren, Küsereien und Schulen, Einwilligung des Berechtigten stattgefunden, so ist letztere auch für Der Entwurf eines Gesetzes, be treffend die Löschungsantrage, erforderlich gewesen sein würde, wenn dieselben nicht

desgleichem alle einseitigen oder wechselseitigen Grundgerechtigkeiten die Auseinandersetzung nach diesem Gesetze in der Art maßgeb— if se n Grundbuch. dem Werihstempel unterlegen hätten (Fipstempel,. . Stem p elah gaben, wo,n ,, ö ; 3 3 . ausgestellte, bei einem inländischen

Sei vitutem. mit der Aussührung derselben die solidarische Ha ͤ i ; ͤ §. 4. Behufs der Ablösung der gegenseitigen Berechtigungen und lösenden aufhört. —ĩ t sche Haftbarkelt der Ab. Amte anzubringenden Anträgen, kane . angebrachte Anträge sind den in den §58. 8 und 9 Verzgflichtungen ist zunächst der jährische Geldwerth der Leistungen Ist eine solche Vertheilung noch nicht erfälgt, so ist der Berechtigt Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. bestimmten Werthstempel⸗Abgaben ebenfalls nach Vorschrift dieses und Gegenleistungen zu ermitteln, wobei in Ermangelung einer gehalten, sich eine Vertheilung der nach §. 11 ermittelten Rente . verordnen für die Landestheile, in welchen das Hesetz über den Eigen Gese tes unterworfen.

Bergwerke dbuch.⸗ Aemter sind verpflichtet, auf die Befolgung

anderwesten Vereinbarung der Beiheiligten die Bestimmungen der Verhältniß des Werthes der einzelnen pflichtigen Grundstücke be Aur hum erwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke, §. 14. Die Grun . Geltung der Stempelgeseße in Betreff der bei ihnen vorkommenden Urkunden

§§8. 5 bis 10 zu beobachten sind. hebung der Solidarhaft gefallen zu lassen. ( und felbständigen Gerechtigkeiten vom

§ 5 Abgaben in Getreide, welches einen allgemeinen Markt- Er ist jedoch alsdann zu fordern berechligtz daß diejenigen Rente. hat, mit Ausschluß der Hohenzollernschen Lande, unter Zustimmung zu halten und alle bei ihrer Amtsverwaltung zu ihrer Kenntniß preis hat, sind nach den jenigen Preisen zu berechnen, welche sich aus beträge, welche die Gesammtsumme von zwei Talern für einen Ver. beider Häuser des Landtags was folgt: ;. s. kommenden Zuwiderhagzlungen gegen die Stempelgtsetze von Amts- dem Durchschnitte der Fruchtversteigerungen ergeben, die in den letzten xflichieten nicht erreichen, durch Baarzahsung des zwanzigfachen Ve. . §. 1. Die im Falle der freiwilligen Veräußerung von inländi⸗ wegen behufs ,,, . Strafverfadrens zur Anzeige zu bringen. 24 Jahren vor Anbringung der Provotation bei den Rezepturen trages Seitens des Verpflichteten abgelöst werden. schen Grundstücken, verliehenen Bergwerken , unbeweglichen Bergweiks⸗ In BVelreff der nach diesem Gefetze zu verstenernden Gegenstände (Rentämtern, Rechneiamte) des betreffenden Bezirkes stattgefunden Das Nämliche gilt bei den nach der Auseinandersetzung eintreten. antbeilen oder selbständigen Gerechtigkeiten erfolgende Auflassungs= habeñ bie Grundbuch Aemter außerdem die Nachbringung, beziehungs-

haben, wenn die zwei treuersten und die zwei wohlfeilsten von diesen den Zerstückelungen rentepflichtiger Erundstäcke. - erklärung unterliegt einer Stempelabgabe von einem Prozent des weife Einziehung des etwa fehlenden Stempelbetrages zu veranlassen. er verwirkten Stempelstrafe und in allen übri⸗

Jahren außer Ansatz kleiben. Diese Durchschnitts preise werden alljähr §. 13. Bei erblicher Ueberlassung eines Grundstückes fortan es veräußerten Gigenstandes. d

Uh durch das Amtsblatt bekannt gemacht. nur die Ueberrrggung des vollen Eigenthumes zulässig. ö . Die r ur fl , ist jedoch dem Werthstempel gen . die Bestimmungen der Gesetze über den §. 6. Der Werth von Abgaben in Gelreide, welches keinen allge⸗ Mit Ausnahme fester Geldrenten dürfen Reallasten einem Grund— C6. I nicht unterworfen, wenn mit derselben oder innerhalb der gleich- Kirhhndenstempel auch bei den nach Vorschrift dieses Gesetzes zu ver

meinen Malkipreis hat, oder welches in einer besonderen Qualität; stäcke von jetzt sb nicht auferlegt werden. Kitig nachrufuchenden, von dem Gruszbuch lmte zu bestimmenden steuernden Gegenständen zur Anwendung. .

zu liefern ist, oder dessen Duichschniltspreis (6 5) nicht zu ermitteln Neu auferlegte feste Geldrenten ist der Verpflichtete nach vor. ul die das Veräußerungsgeschäft enthaltende in an sich stempel⸗ 8 165. Bieses Gef tritt gleichzeitig mit dem Gescte, über den

sst, soꝛrvle von allen sonstigen Naturalabgaben und Leistungen wird gängiger sechemonagtlicher Kündigung mit dem zwanzigfachen Bettag. fFflichtiger Form gusgestellte Urkunde in Urschrist e ,, . oder Eigenthumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke u. s. w.

ter Abschrift dem Grundbuchamte vorgelegt wird. in Kraft.

nach fach verständigem Ermessen unter möglichster Berücksich ligung der abzulösen berechtigt, sofern nicht veitrags mäßig etwas Anderes be aubi te E . sac ver stãn dig mnes giichst e gn n flimmt wird. Es kann jedoch auch vertragsmäßig die unt zun . 3; Den Werth, nach welchem die Stempel Ahgabe von der 26 Finanz. Minister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes

örtlichen Preise in den letzten zwanzig Jahren vor Erlaß ditses Ge— J . —ͤ chen Pr en letzten zwanzig Jah ö bij nur mährend eines, betinmnien Zeitrumrb. weicher Preihig, ai! Auflassaingt Ertlarung Ku bein ffen ißf anzugeben, sind der Beraußerer beauftragt.

setzes veranschlagt. 1 ] n Anna solcher Gegenstände, deren Güte eine verschiedene nicht übersteigen darf, ausgeschlossen und ein höherer Ablssungsbetrag⸗ er einzutragende Ecwerber verbunden. . . ; ö sein . 16 . 6 an, urkundiich etwas anderes ,. als der fünf und zwanzigfache der Rente, nicht stipulirt , . 6. er öh. , des Grundbuchamtes oder der Steuerbe⸗ Der Abgeordnete ö. , (Adenau worden, kei' ber Schätzung davon auszugehen, Laß die Abgabe in der tragsmäßige den Vorschriften dieses Paragraphen zuwider laufende höͤrdẽ der Verpflichtung zur Angabe des Werths nicht genügt, hat die Ahrweiler) Schäffer hat sein n gelegt. mittleren Güte zu entriczten sei. Bestimmungen sind wirkungslos, unbeschadet der Rechtsverbindlichkeit zurch amtliche Ermittelung desselben entstehenden Kosten zu tragen. Bei allen denjenigen Abgaben und Leistungen, welche sich nach des sonstigen Inhalts eines solchen Vertrags. §. 4. In keinem Falle darf ein gzringeren Werth angegeben wer Der preußische Staatshaushalts . Etat für 1672. dem Bedüfnisse des Berechtigten richten, ist der durchschniitliche Jahres .S. 14. Die Kündigung von Kapitalien, welche einem Grund⸗ den, als der nach den Vorschriften des Stempelgesetzes über die . n betrag der Abgaben und Leistungen nach dem zur Zeit der Ablssung stücke oder einer Gerechtigkeit auferlegt werden, kann künftig nur waͤh— steuerung der Kaufverträge berechnete Betrag der, won den erm er he lungs- Debits- Comtoir in Berlin. Der bestebenden Bedarfe des Berechtigten sachverständig zu ermessen. rend eines bestimmten Zeitraumes, welcher dreißig Jahre nicht über. übernommenen Lasten und Leistungen mit Einschluß des Preises und ,,. 9 . Web tr e Te m sgegen , mehr Söö 7. Bei Zehnten und anderen in Quoten des jeweiligen Ra— rn, ,. ) , n, ,. werden, ; 4 unter Zurechnung der vorbehaltenen Fern nn, als Stempelsteuer 3. . ann fg 35 Tri - eis hir ab, so daß ein en, welche auf einem Grundstücke oder einer Gerechtigkeit Die Angabe eines geringeren Werthes wir Zu l von d bis Thlr. CS. 166 Thlr ) erforderlich wird.

turalertrages bestehen den, Abgaben ist der Betrag an, Rathurghizüncht zz.. angei⸗ i ml ( b, ,,. r Ge fi ber 6 o r ichtz angelegt. Mad amd fößald ? 3e = a känbbnr waren, Defraudation nach Maßgabe des hinterzogenen Sꝛtuerbetrages Wendet Fer mwartung des Jade gebe is. Die Gisammt⸗

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; . ri afisart der pflichtigen Gr ijß ; 2 Zelt er Abl dung sachrer an di in Tan fn Ra -- . dec den Ven reißig Jahre seit der Verkündung dieses . ö ĩ r nr en,. ossen sind, mit ciner sec smonatlichen Frist S h 41635 Thir, Z255 Thlr. weniger als für 1871, son dalla le ist dieser Ertrag in Körnern und in Stroh be— . Cin gt werden. sech natlichen Frist Seitens des . ,, zun . , Der Gälttberih der Naturalfrüͤchte bestimmt sich nach den Vor. . tstimmungen finden auf Kredlt - Institute keine An für zu ig zu era— ö ! , , 16 , aufzubringende

S

schriften der 55. 5 und 6. . . §. 15. Der Termin zur Ausführung der Ausemnandersetzung nach an,, . es Jer * 6 n , , ef

Von dem Ro'hertrage werden die Kosten in Aszu brackt . ö ö

welche der Biere arge aufm en, Abzug gebrackt, Maßgabe der Vorschriften diefes Gefetzes wird ie Jnteressen. . cht oͤffenslichen Schuld beiräzt am Schluss

huren. chtigte aufwenden muß, um den Reinertrag zu , nicht ile, g g durch nie n de , ö , fe gstten Bestm nungen. j n , ,,,. ö ,. , , Den Sachverständi ltibt i ; estimmt. . 4, ; F —ꝛ zer. Betrage treffen 045.5 r. au 200

e chverstaͤndigen bleibt überlassen, zu beurtheilen, inwieweit §S. 16. Mit dem Ausführungstermine der Auseinand ersetzun de Regttne eg n dn renn i,, ,, ragte und . 96 unverzinsliche Staatt schuld. Von, der ver ing lichen

die vorzulegenden Zehnt, und hnlichen Register, Grundsteuerfatast (G6. 15) . Die Beanstandung der ile 36 sowie ahdcke nach Frem Ermessen ein nzih nd. Rar nn 4 tritt an die Stelle der aufgehobenen Berechtigungen das Recht fd . , . ĩ dreisährigen Frist nach der Eintragung Schuld treffen auf: Schulden der alten Landestheile 367,881,580 Thlr. nn Vr. tafür fesigestellte Rene. oder Kapitalabft Di i, , fh mur binntn chiet Rte gen , 51 228 4652 Thlr. Eisenbahnschulden. hannöversche Schulden piiaigt fink ung. Die en gi che ch ,,,

messung und Bonititung für die von ihnen vorzunehmend t t assi llung ö 9 en Fest⸗ ein gesetzliches Vorzugsrecht gegen ali. erh f zulassig, ö jn i: üacksi O37. 2833 Th ste 1 ,, ö J tue s c . ite '. . 9 . hn , ö verpflichtete §.7. 0 , ,, ,,, . 3 linkl. i457 600 Thlr. E. Sch m nassauisch⸗ Schulden betrage in Rechnung 34ent) , hm Jahres. 6 r . die eg ffen den öffentlichen Vücher 4 . ne n s des Gegenstandes zur Zeit des Eigenthums. n ,, 6 6, w , 5 ĩ e dabaabe nicht alljährli SI er gegenwärtigen Bestimmungen. 4 Schulden Thlr., frankfurter Se I8d 36! ö , ,, , durch die Zahl diefer Jahre gähtilt ür 94. z werten ermächtigt, mit Rücksicht auf die verschiedenen . indbüche, in gleichen 2) der auf die , . und der Quotient stellt alsdann Hhpothetzn verfassungen der einzelnen . den , die n en 1 ,,, ar Antrag Sind die Geldabgahen ihrem Betrage nach nicht feststehend oder k ertheilen, welche zur Sicherung der Rechte des E mel auf Löfchung elner Hypothek unterliegt einer , ., a. 1 der durch., forderlich sind. pitalsempfänger und deren Realberechtigten er— . *, Prozent der einzutragenden, beziehungsweise mitiliche Jahre ag derselben sachverständig zu bemessen. Im Konkurse findet bezüglich der fälli e ĩ zu löschenden Summe, ; d / e e ,, ;. ; ; ntursle in det bezug! gen Renten ein Aanspruch zissen Zeiten wiederkehrende Leistungen dem , , welche dem Berechtigten gegenüber uf vorzugsweise Befriedigung nur inso weit siatt, als ein on din en n n n n nn, nach Vorschrift der Stempel 6 J,, ö ö Mach fn k ö . Rechte stammenden fälligen Forderungen bisher i ne, rn. e s ; . l listen der §§. is 9 eben⸗ nden hat. ĩ ; ] ; z r Hy⸗˖ l in . Eintragung der Verpfändung einer Hy k wird deren Werth von dem . S. 17. Die Koen der Auseinandersetzung, ausschlief lich der , ist einer Stem Ergiebt sich dabei ein Ueberschuß den Verpflichteten, so ist dieser k ö ö ü , pllabagbe von 4. Pro kent Kher n,, 6 3. für ebenso 31 schädi ; ; 9 n Beipse! zu tragen. chrere Berechtigte od tere r j eringer i 9 ö er , eln e e e, 34 . . w 6. , n 3 . treff. nden de, ec! ee e e tern e golfen biesste e mn, Hiozent der leßteren Summe att, wenn dem d ñ n nn , . me : er abgelösten Reallasten und Gegenleistung beizuttagen. ; r 33 i U n, nuch, . . ö. 8. Jr Die Aus übrung dicses Gesctzes j. . m vic g ffn Betejff tiner der in den SS 8 und 2 bezeichne sen Ain, Heinnng zu Cenzthten Und lsiche brenn ma irpflichtein nuf die bezirke Wies baren gehörigen? Lanbästheile, mit Aus nahme des Krelses träge eine hypothek, für welche mehrere Grandstücke verpfändet sind, en nn hte: durch von den Gegenleistungen zu ,,,, ger da gi nn in Wiesbaden als Auseinander- so sst die Tögabe nur einmal und nach . der bei einem 36 sta M* . . ck·ungs⸗Beörde un em dortigen Spruch ö irth⸗ dsti ten Eintragung zu entrichten. gestẽ . 5 , nach den Bestimmungen dieses schaftliche Angelegenheiten h ,, JJ ö. 96 , §§. 8 9 9 angeordneten Werthstempelab. thete e w ran, , 8 . eine Eimäß igung der Abfindung wegen der den In Ansehung der Rechte dritter Personen, sowie des ganzen Aus— abe werd n nicht trhodben, wenn bei Anbringung dis Antrages Aus gaben 1 ie s ird is, f Etalon l nr nt . rn e he, , . , , . der gleichzeitig mach usag rn n me , ,,,, betragen 1b 04 Ihir. ( 2184 Thle) , die für die abgelösten Reallasten zu entri J n diesen Beziehungen hei Ab— amte zu bestimmenden Frist die in an sich dentlichen 40 000 Ther. (4 14000 Thlr.), welche die lezte 16 ö gon sten z ichtenden Steuern auf die verpflichte⸗ . in dem Ostrheinischen Theile des Regierungsbezirks Coblenz abgefaßte Urkunde ki. , . ö 66 , M ele (ang . er sl n . die gef en heben 1 , rn, nn Herzogthums Nassau 19. In dem Kreise Biedenkopf und dem Amte Vöͤtl liegt die gin , weschäft, auf Grund dess . 5 . . fie e m, . 6 89 Nassauischen Sruer. Eritts den n gr, ö n,, der Hen gral Kommissien in Cassel ob. gung der Hypothek, beziehungsweise die V Wenn ö 1 Etat gebracht. Das Minus beruht in den , . s verpflichtet: ür di f a . n in r Rechte dei ersc owi ind ö , ; 7 ̃ haber des verpflichteten Gutes für die Reallasten mit Vorbehalt ! ganzen . i n, . unter 2 bezeichneten Fällen die Urkunde über das Zahlungen, welche im Jahre 1872 als Ehrensold an die Inhaber de

verzinslichen Herrenhaus