3882 3883 ersten 8 Tagen eines jeden Monats voraus
jenigen Städten, deren Verhältni ͤ ⸗ ĩ hältnisse die Ge henden Vorschriften zu binden, sondern den desfall sgen Anordnun sasweise auf die Erträge der Schlachtsteuer billigerweise bean. raten in den
der Schlachtsteuer nach reiflicher Prüfun ie i 235 w G n M ungsw 34 zu G f ge wie im § 4 des Entwurfes zweiter Absaß geschehe . gen 1 erden kann, obwohl damit nicht ausgeschlossen wird, daß entrichtet erden. ußerde besti t die 8. 13 zu C. des n erogat⸗ nden Städte, denen ein entwickeltes Kommunalsteuerwesen esetzts vom 1. Mai 1851, beziehungsweise 34 zu f. des setzes
6 * dn, . rische Kraft beizulegen f : . essenungeachtet wi ; . ; ( geringe Zahl von Städ J *. / 3) Außerdem unterliegen der ministeriellen Genehmigun die Ci ien steht, Behufs Deckung des Aversums auf andere, geeig! vom 30. Mai 1820, daß die fälligen Klassen⸗ bezw. Gewerbesteuer= Mahistener gänzlich for richtungen, welche die betreffende Stadt zu treffen hat J. n Ein un Formen der direlten Besteuerung zurückgreifen und dabei auch beträge nach fiuchtlosem Ablauf der Anmahnungsfrist zwangsweise noch bestehen bleibt, Erhebung und Verwaltung der Schlachtsteuer selbst zr . sie i agen Steuerpflichtigen, welche in der ersten Hauptklass? der beizutreiben sind. Uchtet oder eine erfaeltt“ Jun gewillt ist. rnehmen fa uer zu veranlagen sein würden in angemessener Weise heran Die hiernach bestehende Verpflichtung, die direkten Steuern all- daß vlt. rah gor 6s. des Entwurfes steht es in ihrer Wahl, ob sie Mi. Wird die zuletzt angedeutete Eventualität mit in Betracht monatlich einziehen zu laffen, sst für die Steuerverwaltung mit 1 * Erbebung durch die Organe des Staate gegen l; hin, so kann auch dem Einwand einer, Ungleichmäßigkeit der mannigfachen Schwierigleiten verbunden. Insbefondere in den bei. el. g des Tostenaufwandes vorzicht. In diesem Falle bedar ¶ erung keine überwiegende Bedeutung beigelegt werden. den westlichen und in den neuerworbenen Provinzen, woselbst die ö neuen Einrichtung, sondern nur eincr Regelung des di St Zur zutreffenden Berechnung des Aversionalbetrages bieten die diretten Steuern in Gemäßheit der Allerhöchsten Kabinets Ssrdre vom 9 ö. . nicht weiter berührenden Verhälinisses zwisch jn 3 ichen Daten eine ausreichende Grundlage dar. Die danach von g. Februar 1841, betreffend die Elementar Erhebung der Klassen⸗ und ö, . k und der städtischen Verwaltung, die der beztiglich Finanz. Minister zu treffende Feststellang soll durch Nachweisung Gewerbesteuer in den westlichen Provinzen (G—-S* S. T3) und des g unvergleichlich vil minis?“ bn Fr , ,, . bleiben lann. Andernfalls aber wird ö §S 11 des Gisetzes vom 11 Februar 1870 durch die von den Regie. ntwickelung des ger erb e Hz. n,. tr städtischen Erhebung und Verwaltung ö. * ( rungen für einen mehrere Gemeinden umfassenden Erhebungsbezirk diußerden,. are me, Fenn e,, für die Steuerpflichtigen und die ga ö. ernannten Steuerempfänger erhoben werden, hat die allmonatliche lkerung felbst die von der Auf ˖ Der 39 h er so wesentlicher Gigens ul Einziehung der direkten Steuern nicht ohne Nachtheil für eine ord— unmittelbaren Vortheile trar orbehalt ung der t nungsmäßige Kassenverwaltung durchgeführt werden können. steuer hervortreten werden. Bei i di gde 8. S Diese Schwierigkeiten werden durch Beseitigung jener der Finanz- ung auch der in anderen Ländern t verwaltung obliegenden Virpflichtung und durch die derselben gemachten Erfah eicher Sicherheit wie Regula m ertheilte, in 5. 8 des Gesetzentwurfs formulirte Ermächtigung steuer, auf einen n J und Erhebung der Grundsteuer in den sechs östlichen Provinzen wirtsam behoben werden. Daß eine derartige Maßregel, welche der Ab Staats vom 8. Februar 1867 (6. S. S. 185), in dem §. 39 des zugleich den Steuerzahlern nicht unerhebliche Vortheile gewähren steuer · Bezirke um fasse sndsteuergesetzes für die beiden westlichen Provinzen vom 21. Ja⸗ wird, die Interessen der Staatskasse in keiner Weise beeinträchtigen ebezirke der betr. al 1639 (G. S. S. 30), in dem 5.1 des Gesetzes vom 11. Februar würde, haben die in den neuerworbenen Provinzen und in den n nh betreffend die Ausführung der anderweitigen Regelung der Städten Berlin und Frankfurt a. M. gesammelten Erfahrungen er-
Stücke dersel eiten Regelun die Abhän zirkes wird danach zu rb i, , dänn in den Provinzen Schleswig-⸗Holstein, Hannover und wiesen. ; l als möglich zu vermeiden. Sofern . n. Nassau, sowie in dem Kreise Meisenheim (G.-S. S. S5), und in Wie sich aus der Fassung der vorgeschlagenen Beflimmung er⸗— aus überwiegenden Gründen nicht ausführbar sein solli . 14 des Gesetzes, betreffend die Einführung einer allgemeinen giebt, wird durch dieselbe an den bestehenden Vorschriften über die öäudesteuer vom 21. Mai 1861 (G. S. S. 317), müssen die direkten 3m, der direkten Steuern Nichts geändert. ie §58. 7 und 9 bedürfen keiner weiteren Erläuterung.
muß solchen Ortschaften ein ihrem Beitrage zu der Schlachtsteuer⸗ Ein ⸗
nahme entsprechender Antheil an dem Reinertra wegen dessen i San trage gewährt werden, en,. n im letzten Satze des 8 3 des Entwurfes das Weiler . . 6 j 5. 2 I . sführlich erörterte Hebie hun on einer besonderen Erwähnung der Möglichkeit der A 2 2 der Steuerbeft ür di öeltmmung wegen hebung der Kommunal. Schl. r Auf. ,,, ,, ,, , , n Ausdehnung der nach 5 6 ze r e. ; egen stieuer unter denselben Vorausfetzungen und Bebringun zemeinde ö. babern des Eise ; dom, 1. Mai 851 den In. Hemeindesteuern wieder abge . ; steuer auf ö . 2 von der Klassen, schließungen der städtischen 2 , n en, Handels⸗Register. Aus der im Gesellschaftsregister unter Nr. 63 eingetragenen Han⸗ 1870 verliehenen Eisernen K e rfältkunde vom 19 Jul lichen Aufsicht, noch! den Cinschmwüen *g dirkung:n der fat, Hie auf die Führung des Handels. und Genossenschaftsregisters (delsgesellschaft en Kreuzes, soweit dieselben zur ersten Haupt. b in sichli 5 chreiten der späteren. Geschgebung n den fü ᷣ Isscher et Comp, e Daubt. 'tarzttehänsichttich dieser Frage irgend ivelche Beschtantung aul! söächenden. geschätz ergen fär anscchrichtzbesrt iJz. abr ict der Geselschafter Fabüie' rer rCärh Fricbhrich Robert Paulig mn kö 3. 8 ö ö. die Einführung der Kassensteuer an Stelle der Mahl. **. 5 ist nur noch dar— ö ö. ö y , , . ö reh n r . Sommerfeld am 29. November 1871 ausgeschieden. an achtsteuer vom 1 Januar 1873 ab ausgesprochen Der an. Ausvptuck ?; En ö arauf aufmerksam zu machen, daß der inen . das dels. d das G ossenschaftsregist Eingetragen zufolge Verfügung vom 30. November 1871 am 9 un e Termin ist gewähl, um die für 1872 bereits getroffenen Dis. werden 6. gesett⸗ gewahlt ist, weil dem Staat nicht angesonnen , un 84 . d un g ne, . 9 . ö., * selbigen Tage. ö. en nn, des Haushalts der mahl. und schlachtsteuerpflich . rates für die , , ö des einmal bestchenden Apa. , nern, eng n nee an i Hr 36 . Sorau, den 30. November 1871. Kreiz. und kz ö. n,, ., fenden Start Fenfc hn ner de e g, auf Verlangen der belt. r 5mm! gn igliches Kreig gericht 1. Aibthcitung Koͤnigliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Mahl und Schlachtsteuer vorausgejetzt wa er, ,. ZurSs 6. Sind auch durch den Erlaß der Klas ensteuer sü unser Gesellschaftsregister ist folgende Eintragung bewirkt Die Bekanntmachung der Eintragungen in das Handels und in r ele gi renn ö . 66 e, . . K Steuerpflichtigen , . er ki 9 eh. s sellschafts register ist folg gung das , , ,, . n,, 2 des , , 63 en, 1 Veranderungen nothwendige. Zeit zu gewähren den mie tant m. chfährtartzit der direkten Besteuerung in 1 Laufende Rr.: 20 2) Firma der Gesellschaft: Richter et 3 n, n ö 3 . , D 6 —ͤ a. 3 ußsatz im §. 2 rechtfertigt sich durch den Gegenfatz der nach- erledigt, so laͤßt in der Veonarchie in der Hauptsache unzweiftlbaft Geske, 3) Sit der Gesellschaft: Finsterwalde, 4) Rechtsver— 2 die Berliner Bötsenzeitung die mg 611 artung sche genden Bestimmungen über die Erhebung der Schlachisteuer als 91 sich doch nicht verkennen, daß auch die nächst höheren, hältnisse der Gesellschaft: die Gesellschafter find Zeltung und das Brauns berger Kreisblatt erfolgen. Mit den auf die Gemein desteuer. a du, ersten Hauptklasse der Klassensteuer gehörigen Stufen der Ver— Aa der Spediteur Reinhold Richter, Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters bezüglichen Ge— Beib deln dd eh Ccäere eln, die Veraussezungen, unter denen. die TWchiteaafeh dn The ngt Ker, Kilassensteunr noch immer beträchha— e ,,, n d e g m n , n,, . der Schlacht steuer als Kommunalsteuer einzelnen Cid; rr eren , m. können. beide zu Finsterwalde. unter Mitwirkung des n, , . e, . ö. n ö soll und beruhen auf folgenden Erwägungen: I Zu. 23 Sar e n 6. ersten Stufe mit einem Steuersatze von Die Gesellschaft hat mit dem 1. Ottober 1871 begonnen. Braunsberg, den 4. Dezember . Königliches Kreisgericht. treffend a . ines (Gem eindebeschlusses, vermöge dessen die be. wie 37 B Handw 68 * diejenigen Einzelnsteuernden, welche, Jeder der beiden Gesellschafter vertritt die Gesellschaft selbst⸗ Für das Geschäftsjahr 1877 werden die im Artikel 13 des Han- euer ö ⸗ adt sich dafür entscheldet, die Schlachtfteuer all Gemeine beffer gesteint sin en gehülfen, Lohngrbeiter, böher gelohntes Gender; Fändig und ist berechtigt, die Firnig rechtsverbindlich für delsg'seßbuchs vorgeschricbenen Bekanntmachungen des unterzeichneten ene grterheben zu wollen. Ein solcher Beschluß unterliegt aber lung r 36 gen gewöhnliche Tagelöhner. Die ganz geringen Beide zu zeichnen. Eingetragen zufolge Verfügung vom Gerichts, sowie die auf die Führung des Genossensch aftsregisters Di n, . durch die Minister des Innern und der Finanjen befindend . und, Gemerbetreibenden, sowie die in gleichen Lage stz 1. Dezember 1871᷑ am 4 Dezember 1871. fich beziehenden Geschafte durch a) den öffentlichen Anzeiger des . che m gun ist zu versagen, wenn die anzußtellende Prüfung zu . zur zweiten Stufe mit 5 Sgr. monatlich Lucau, den 1. Dezember 1871. Regierungs- Amtsblatts zu Gäambinnen, b) den Deutschen Reichs- . aj . in dem, Geseß gusgesprochenen Bedingungen nicht von 7 Sgr ga; K in, der dritten Stufe der Sah Königliches Krei⸗ gericht. J. Abtheilung. und Königich Preußischen Staats Anzeiger zu Berlin, und ) die Ber werden egg sind Rur solchen Städten oll die Genehmt ung ertheilt treffen soll, welche ieienigen Grundbesitzs und Gewerbetreibenden In unser Firmenregister i zufolge Verfügung vom 29. Rovember liner Bötsen Zeitung erfelgen und die auf Führung des Handels, ö ö 1. we ss als wirtliches Bedürfniß ancrkan ! fett , . ö sich zwar in einer günstigeren Lage, als die zu Rl eingetragen worden: . registers und des Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte g. Hi . [,, K. ihres Haushaltes besitzes * , . 1 . , ö . unter Rr. 283 durch a) den Kreisrichter 3 Sychewski und P) den Bureau. Assistenten ; eren örtliche Verhältnisse überdies ; — ig leben können, desgleichen ö ;. ; Willamowski erledigt werden. Anwendung dieser Form der Besteuerung geeignet b zur alle sonstigen Personen, welche mit den bezeichneten Grundbesitzern als Firmen. Inhaher— ̃ den 29. November 1871 In welchem Umfange dem er, T ciergn. efunden werden. u. s. w. in etwa gleicher Lage sich befinden. Rr. 3 und gib en, Juwelier Carl Cbristign, a,,, K . icht. Abtheilung J eine enischeide 14, ortlichen steuerveran lagungs - Instrutti z Wes un, r Kassen. Feinrich Muschick zu Neu⸗Ruppin, Königliches Kreisgericht. ilung J. direkten . ö. lichen Te he f k . r,, . i Ort der Niederlassung: Die auf Führung des Handels. und Genossenschaftsregisters sich erwähnten Gesetzes vorlage wege nr, . Personenstandes der zu den bezeichneten Stufen 3 . 6 . Neu⸗Ruppin, beziehenden Geschäfte werden im Jahre 1872 durch den Kreisgerichts steuer im Jahre 1869 entwickeit Bevolkerung, sowie die Einschätzung und 5c nuf ö, a n als Firma: Rath Petzelt unter Mitwirkung des Bureau - Asstistenten Schimmel⸗ 2 Wird die Psichtigen, behufs Einzichung der geringen ie e rn , u einem . Hu chict. pfennig bearbeitet und die eifolgenden Eintragungen in das Handels- füe eine bestimmt ö 364 r, und mühsamen Geschäfte ge / z mr, a . . 8h z 1 und fn asse g siß g gift dug '. . n n Berlin wü * nigliches Kreisgericht. eilung J. ie Berliner Börsen Zeitun e Königsberger Hartungsche Zeitu würde nach der obigen Aufnellung auf mindestens 9 ; ; duc ihr . Hr Hhlanten n l. Dezember 1871.
dieselbe nur au 5 ö Schlachtsteuer zur ü 0 0 steuerpflichtig: Perfonen in den n unse ͤ rfügung vom 2. Dezember — , , ö unalsteuer eusteuer zu erbeben wären. Es ist aber zu erwarten, unter Nr 284 arbeitung der auf die Führung des Handels. und Ge⸗ i g . 1. P ö 6 2 x er sceteungtpslich gen, namentlich in der Unterstufe b. als Firmen Inhaber: noss e e r n gi — Geschäfte sind im Bezirk des He . er Gemei daß eine solch aa ien ufe sich noch größer herausstellen wird, als die obige Laufmann Carl Rudolph, unterzeichneten Kreisgerichts für das Jahr 1872 Herr Kreisgerichts« 2. . nur im We an n , urchschnittszahlen fur den ganzen Staat begründete Ve= Otto Cochoy zu Neu ⸗Ruppin, Rath Heimlich und Kerr Bureau-Diätär Ruhmland beauftragt. Die , , , . Schlachtsteu r. ersten 9 I hats daß dennoch der Ertrag der Klaffenst euer der Ort der Niede lassung: . Veröffentlichung der Eintragungen in das Handelsregister wird in der ngen von der die fie n, 9 väzlletcht einen noch geringer Buichfanittssaß fir eu. Ruppin, Dartung'schen Feltung zu Königsberg und in. dem Staats. Anzeiger e lich len ft a nn Pftsoncn ergcben werde, Un er diefen ümsäntzn als Arma; zu Berlin erfolgen. Möhrungen, den 1. Dezember 1871. bel adler im, al stin wen, Saat inte fg l auch int ri, tte Cochor, ¶eniglicht s' Keel sgericht. I. Aotheilung. äenc'tedte, elbsi toenn icttere von der Verpsichtung, die Riassn, Nau. Ruppin den 3. Dezember 1871 1 6e n. ii e m n rd 9 ö. . J Kon niche Kreis ger cht. Abtheilung J. Die Bekanntmachung der r, , . . biestz, ö egen die Verbin eit aufgelegt wird n dem ̃ j ichneten Ge⸗- afts-Register wird im Laufe des Jahres 1872 durch a) die Berliner . r, , , . Ertrgge der Klassensteuer der gedachten Klasss bi die a. , . . . . b) den Staatsanzeiger, C) die Königsberger Hartung Gemeindest luer en sprechenden Der 8 68d e mn, , n,, sihifte von dem Kreisgerichtsrath Schwahn unter Mitwirkung des sche Zeltung; d) das Sensburger Kreisblatt erfolgen. Die auf Fuh. ürfniß des städtischen Haus̊ setzung abha n Entwurfs ma zt die Anordnung von der Voraus., mmiileiraths Nieper bearbeitet und Y die Eintragungen in das Han. rung des Henossenschaftsregisters sich bezichenden Geschäste werden eff der Besteuerungs objekte H n in, ug h. er, betreffenden Staßt die Horterhebung zer Ultehister durch den Preußischen Staatsanzeiger, bie Berliner Börfen. durch den Kreisrichter Muenchmeyer unter Mitwirkung des Kreis ge⸗ dd . wendig, in dieler Hinsicht forgniß von Unzer Cern tin 1 maden. Neu Kuppin, den 4 Bezemmber 1871. ensburg, den 1. Dejember 1871. nicht an die einmal beste. bie! UÜcbernahnmck das ke enn , nnr n , mn, g fl Königliches Kreisgericht. Abtheilung J. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
sat'steurrn mit Ausnahme der Eisenbahnabgabe in Monats—