1871 / 195 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen RVapieren.

Siebente Dombau⸗Praͤmien⸗Kollekte.

Die Ziehung der zur Beschaffung reichlicherer Mittel für den Ausbau der Cölner Domthürme mittels Allerh. Kabinetsordre vom 27. März 1867 Allergnädigst bewilligten Prämien ⸗-⸗Kollekte ist, unbe⸗ schadet der dem Vorstande im §. 4 Absatz 2 des Planes ertheilten Befugniß, auf

Donnerstag, den 11. Januar 1872, festgesetzt und wird an diesem Tage und an den folgenden Tagen, Vormittags 9 Uhr und Nachmittags 3 Uhr beginnend,

im Isabellen⸗Saale des Gürzenichs zu Cöln unter genauer Beobachtung des Planes (8§. ) stattfinden. Cöln, den 11. Dezember 1871. Der Verwaltungsausschuß des Central⸗Dombauvereins.

Königlich Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn

Die am 2. Januar 1872 fälligen Zinsen der Niederschlesisch Märkischen Eisenbahn Stamm Aktien, Prioritäts - Aktien und Priori- täts Obligationen werden im Auftrage der Königlichen Haupt ⸗Ver— waltung der Staatäschulden schon vom 15. d. Mts. ab:

in Berlin bei der Hauptkasse, in . Liegnitz und Frankfurt a. Oder bei den Stations- assen der diesseitigen Eisenbahn, an den beiden letzten Stellen aber nur bis zum 8. Januar k. J. in den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr Vormittags, in Berlin, mit Ausnahme der drei letzten Tage eines jeden Monats, bezahlt. ö

Die Coupons sind zu diesem Behufe nach den einzelnen Gattun⸗ gen und Faäͤlligkeitsterminen geordnet, mit einem von dem Präsen⸗ tanten unterschriebenen, die Stückzahl jeder Gattung und deren Geld— . im Einzelnen und im Ganzen angebenden Verzeichnisse ein— zureichen.

Von den vorbezeichneten Kassen werden ebenso auch die nach der Bekanntmachung der Königlichen Haupt Verwaltung der Staats- schulden vom 1, Juli a. Cr. ausgeloosten gekündigten:

i , err nich men ing, Eisenbahn⸗ Stamm ⸗Aktien A 2 269 Stück RNiederschlesisch Märkische Eisenbahn-⸗Prioritäts- Obligationen Ser. JL. à 100 Thlr., 537 Stück Niederschlesisch Märkische Eisenbahn ⸗Prioritäts. Obligationen Ser. II ä 50 Thlr., 126 Stück NiederschlesischMärkische Eisenbahn Prioritäts- Obligationen Ser. IV. à 100 Thlr. und zwar die Stamm ⸗Actien auch schon vom 15. dieses Monats, die Prioritäts-Obligationen aber erst vom 2. Januar 1872 ab gegen Quittung und Rückgabe der betreffenden Schuld⸗Documente mit den dazu gehörigen nicht mehr zahlbaren Zinscoupons und Talons realisirt werden. .

Königliche Direklson der Niederschlefisch. Märkischen Eisenbahn.

Berlin⸗Göͤrlitzer Eisenbahn⸗Gesellschaft.

4036

3918)

Die zweite Serie der Div scheine zu unsern Stamm⸗ Stamm -Prioritäts Aktien kaun gegen e ah inn des . .. ersten Serie bei unserer Hauptkasse auf dem Görlitzer Bahnhofe hierselbst vom 15. Dezember or. ab täglich in den Stunden von 9 bis 132 Uhr Vormittags abgehoben werden. Berlin, den 30. November 1871. Die Direktion.

[M. 626]

Ostpreußis the Südbahn.

Zu den Stamm lktien und SRamm. MRrioritäts. Aktien der Ob. preußischen Südbahn ⸗Gesellschaft wird die neue, den n nge ir C' raum vom 1. Januar 1872 bis 31. Dezember 1876 umfassende Serie Dividendenscheine nebst Talons vom 15. Dezember d. 1

ab, Vormittags zwischen 9 und 12 Uhr, bei unserer Raffineriestraße Nr. 6 hierselhst ausgegeben a . ö

. Die Herren Aktionäre wollen über die einzureichenden Talons 3 . der Nummerfolge geordnetes, den Namen, Stand und Wohnort des Inhabers enthaltendes Verzeichniß au stellen, wozu For⸗ mulare in unserer Hauptkaffe unentgeldlich zu ö, und kf

ohne Talens daselbst einreichen. In dem Verzeichnisse find Stamm—

Der Ueberbringer erhält von der Hauptkasse zum rascheren Hervorsuchens der neuen Cn*id' n e neun , Abbolung und Behuss möglichstt schleuniger zlbfertigung bes zwhnhh kums eine mit der Firma der Hauptkasse versehene Nummer, . aufzubewahren und bei der demnächstigen Abgabe der Talons . vorzuzeigen ist. mit

Zwei bis drei Tage später können die neuen Div idendenscht gegen Vorzeigung der von der Hauptkasse erhaltenen Nummer . gegen Abgabe der Talons in der oben genannten Zeit bei der 9a. kasse abgeholt werden. Besondere Quittung Seitens der Em *rmh, ist nicht erforderlich, da die Talons als Quittungs nachweis fin sᷣ abgegebenen neuen Dividendenscheine dienen. t

Desgleichen wird den Herzen Aktionären anheimgestellt, Empfangnahme dir neuen Dividendenschein ⸗Serie bis zum 15 zr nuar k. J. die Vermittelung fa. 233 Mf

»der Berliner Handelsgesellschast in erlin ?

unter Beobachtung der oben angegebenen formellen Er Anspruch zu nehmen. fordernisse i

Koͤnigsberg, den 9. Dezember 1871. Der Berwaltungsrath der Ostpreußischen Südbahngesellschaft.

4051

Obers chrffchẽ Ef enbahn.

früher sällig gewesenen, aber noch nicht verfallenen Zins coupons,/ JI. zu den Stamm -⸗Altien Littr. A. B. C. und den Prioritatz. Aktien, resp. Obligationen Littr. A. B. CG. D. G. H und Emission von 1869 der Oberschlesischen Eisenbahn, II. zu den Prioritäts - Obligationen der Wilhelms. und Neisse— Brieger Eisenbahn, sowie III. zu den Stamm-Aktien der Stargard⸗Posener Eisenbahn, findet statt in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr mit Aus— am,, 8 und gts 6 in Breslau un atibor bei unsern Hauptkassen v 20 Dezember d. J. ab täglich, n n n d, 2) vom 2. bis 15. Januar k. J. a) in Berlin bei der Kasse der Diskonto ⸗Gesellschaft, b) in Stettin bei dem Banthause S. Abel jun., c in Leipzig bei dem Bankhause Frege C Comp., d) in Hannover bei dem Bankhause M. J. Frens dorff, 2 in ,, ö. a m , , in Brem en bei dem Bankhause J. ultze C Wolde g in Eskn. a. Rh. bei dem A! s yschen . h Schaaffhausen'schen in Frankfurt a. M. bei dem Bankhause M. A. w i arm sta ei der Bank für Handel und Industtie i in Siu tig art bel en Herten fla m 1 UD in München bei der bayerischen Vereinsbank.

Die Zinscoupons sind mit einem vom Präsentanten oder Besißer , . a . 39 . resp. Obligationen geord— / ahl und den Ge r h ichn ö . etrag angebenden Verzeichnisse zur chriftwechsel und Geldsendungen finden nicht statt.

Breslau, den 7. Dezember . h . Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn.

M 631

Deutsche Vatiogal!-Bank.

Der Erscheinungstag der Interims-Aktien (40proz. Einzahlung) ist auf den 2. Januar 1872 sestgesetzt. a. 28 / lz) Bremen, II. Dezember 1871.

8 Der Vorstand CG. H. Wätjen, Vorsitzender. Verschiedene Bekanntmachungen. 40s Offene Lehrerstelle. Eine Lehrerstelle an der hiesigen evangelischen Stadtschule, mit welcher ein Gehalt von mindestens 250 Thir. ohne freie Wohnung oder andere Emolumente verbunden ist, foll beseßt werden. Qualifizirte Bewerber werden aufgefordert, ihre Meldungen unter

Anschluß ihrer Zeugnisse spätestens bis zum 28. d. Mis. an uns einzureichen.

Gottesberg, den 6. Dezember 1871.

und Stamm . Prioritäts. Aktien getrennt zu halten.

Der Magistrat.

Die Einlssung der am 1. Januar 1872 fälligen, so wie der

Dentscher Reichs⸗Anzeiger

Preußischer Staats⸗Anzeiger.

8 *

Das Abonnement betrãgt A Thlr. 7 Sgr. G Pfg. für das Vierteljahr.

Insertio nspreis sür den Raum einer Druchzeile Sz Sgr.

Alle Post⸗Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an, für gerlin die Expedition: Zietenplatz Nr. R.

Berlin, Donnerstag den 14. Dezember, Abends.

M 195.

Se. Majestät der König baben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem Kommissar und Militär-Inspecteur der frei= willigen Krankenpflege bei der Armee im Felde, Fürsten von Pleß, zur Anlegung des von des Großherzogs von Oldenburg Königlichen Hoheit ihm verliehenen Großkreuzes des Haus- und Verdienst⸗Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig, sowie dem Hauptmann von Donop, à 1a suite des 3. Garde— Reginients zu Fuß und Flügel Adjutant Sr. Durchlaucht des Fürsten zur Lippe, zur Anlegung der von des Fürsten zu Schaumburg ⸗»Lippe Durchlaucht ihm verliehenen Medaille für Militär⸗Verdienst im Felde, Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

Deutsches Reich.

M Post ⸗Ressortverhältnisse in Berlin.

Dem General⸗Postamte gehen von Seiten des korrespon⸗ direnden Publikums in Berlin täglich noch vielerlei Anfragen und Anträge zu, welche den lokalen Betrieb der hiesigen Post- anstalten und die örtlichen Einrichtungen betreffen. Alle Ein- gaben dieser Art müssen, da die Begufsichtigung und Leitung des Dienstbetriebes bei den Postanstalten in Berlin lediglich der hiesigen Kaiserlichen Ober-Postdirektion obliegt, von dem General ⸗Postamt an diese Behörde abgegeben werden. Es ent- stehen in Folge dessen in der Erledigung der betreffenden An— gelegenheiten Verzögerungen und vielfache Geschäftserschwerun— gen, welche zu vermeiden ebensosehr in dem Interesse des Publi⸗ kums, wie der Postverwaltung liegt. Das General⸗Postamt nimmt daher Veranlassung, darauf aufmerksam zu machen, daß die

kun heidung über alle Angelegenheiten des laufenden Dienstes der Postanstalten in Berlin, falls solche Angelegenheiten nicht auf dem kürzesten und einfachsten Wege schon durch Rückfragen bei der betreffenden Postanstalt selbst erledigt werden können, bei der hiesigen Kaiserlichen Ober-⸗Post- Direktion nachzusuchen ist, welche dafür völlig kompetent ist.

Es versteht sich von selbst, daß in den Fällen, in welchen das korrespondirende Publikum gegen die Entscheidung der letzt gedachten Behörde etwa Rekurs zu ergreifen sich veranlaßt sehen sollte, die betreffende Eingabe an das General -Postamt als die obere Instanz zu richten ist. Ebenso sind die auf allge— meine, den ganzen Reichs⸗Postdienst betreffende Angelegenheiten bezüglichen Eingaben an das General ⸗Postamt zu gdressiren.

Berlin, 31. Oktober 1871.

Kaiserliches General⸗Postamt. Stephan.

n . 3 Dort o st da m iffahrt Hamburg New⸗York. a0 * , d. J. wird das gewöhnlich am Mitt— woch abgehende Postdampfschiff von Hamburg nach New-HYork nicht abgelassen werden. Die betreffende Korrespondenz nach den Vereinigten Staaten Amerikas kann daher erst am 30. d. M. über Bremen Beförderung erhalten. Berlin, 13. Dezember 1871. Kaiserliches General-Postamt. In Vertretung: Wiebe.

Das 49. Stück des Reichs -⸗Gesetzblatts, welches heute aus— gegeben wird, enthält unter

Nr. 751 das Gesetz, betreffend die Friedenspräsenzstärke

des deutschen Heeres und die Ausgaben für die Verwaltung desselben für die Jahre 1872, 1373 und 1874. Vom 9. Dezem⸗ ber 1871; unter

Nr. 752 das Gesetz, betreffend die Feststellung des Haus⸗ haltsetats des Deutschen Reichs für das Jahr 1872. Vom 4. Dezember 1871; unter

Nr. 753 die Verordnung, betreffend die Feststellung des Etats der Verwaltung des Reichsheeres für das Jahr 1872. Vom 9. Dezember 1871; und unter

Nr. 754 das Gesetz, betreffend die Ergänzung des Straf- gesetzbuchs für das Deutsche Reich. Vom 10. Dezember 1871.

Berlin, den 14. Dezember 1871.

Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt.

Königreich Prenßemnm.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den bisherigen Landrath des Kreises Wolmirstedt, Wil⸗ helm von Wedell, zum Landrathe des mansfelder Seekreises im Regierungsbezirke Merseburg zu ernennen.

Just iz Ministe rium.

Der Advokat Seidel in Göttingen ist zum Anwalt bei dem dortigen Königlichen Obergericht, mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst, ernannt worden.

Finanz ⸗Mi niste rium.

Der Steuer ⸗Controleur Waldeyer zu Warendorf und der Kataster ⸗Controleur Dheil zu Schweppenhausen sind zu Steuer⸗ Inspektoren ernannt worden.

ichtamtliches. DeuntscCches Reich.

Preußen. Berlin, 14. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute militärische Meldungen im Beisein des Kommandanten und hierauf die Vorträge des Kriegs. Ministers, des Generals von Tresckow und des Obersten von Albedyll entgegen. . .

Ihre Majestät die Kaiserin Königin besucht gestern das Elisabeth⸗Krankenhaus.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes für Elsaß-Lothringen und für das Landheer und die Festungen traten heute zu einer Sitzung zusammen.

Auf die Präsidialvorlage, betreffend die Aufstellung einer neuen Uebersicht der zur Erhebung kommen den Uebergangsabgaben, hat der Bun desrath in der Sitzung vom 2. d. M. nach Anhörung der Ausschüsse für Zoll.! und Steuerwesen sowie für Handel und Verkehr be⸗ schlossen: 1) daß jedem Bundesstaate überlassen bleibt, die Uebergangsabgaben von Bier, Branntwein und geschrotetem Malz beziehungsweise die Steuervergütungen bei der Ausfuhr der genannten Erzeugnisse nach Maßgabe der durch die Maß— und Gewichtsordnung vom 17. August 1868 eingeführten metri⸗ schen Maße umzurechnen; Ydie betreffende Bundesregierung von der vorgenommenen Umrechnung und den danach sich ergebenden Abgabesätzen u. s. w. dem Reichskanzler Mittheilung zu machen

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