1871 / 195 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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zum Deutsch

3969 Zweite Beila en Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preu

g e ßischen Staats⸗Anzeiger. 1871.

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Donnerstag den 14. Dezember.

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Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 14. Dezember. In der gestrigen Sitzung des Hauses de Abgeordneten nahm in der, Vorbergthung über den Staatshaushalts⸗ Etat 1872 der Finanz ⸗Minister Camphausen in Betreff der Bemerkung des Abg. Nichter, daß eine Beschränkung in 9. . von Staats⸗

wünschenswerth sei, da ort: . ö pabig gen ö Der . Vorredner hat eine der wichtigsten und hervorragendsten Fragen bei dieser Position des Staatshaus halts, Etats in Anregung gebracht. Ich möchte nicht in diesem Augenhlick in eine Erörterung aller der Fragen eingehen, die sich an die aufge. worftnen Bedenken knüpfen. Ich möchte zunäͤchst Verwahrung gegen die Lingabe einlegen, daß bei den preußischen Staats kassen die preußi⸗· schen Darlehns kassenscheine in auffallender Höhe sich ansammelten, und Verwendung nicht finden könnten. Bls zu diesem Alugen biis ist mir irgend eine amtliche Mittheilung dargber noch gar nicht zugegan. gen, es ist auf amtlichem Wege bis zu diesem Augenblick auch nicht hie leiseste Klage bei mir erhoben worden.

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erden für das ganze Reich. , e e r. i eh. stellen will, den Gehrauch von ,, geld entweder einzuengen oder aufzuheben, sich dann nur ö ; nahmen handeln, die für den ganzen Bereich des Deutschen . 1 troffen werden. Preußen ist in dieser Beziehung schon bisher mi ö größerer Zurückhaltung zu Werke gegangen als die verbündeten Staa . ö wätden das ungünstige Verhältniß, in dem wir relativ ju den anderen Staaten stehen, noch strigern, noch ungunstiger machen, 6. wir gegenwärtig dazu übergehen wollten, bevor seststeht, welche Maß. regeln im Allgemeinen getroffen werden sollen, eine ein seitige Maßregel in dleser Bejiehung zu treffen. Ich will daher . 6 ien Herrn Vorredner auch jeßt schon ankündigen, daß die Staatsre gierung sich dagegen, iur inlssung von Darlehnslassenscheinen schon, jetzt Ubergehen zu sollen, entschieden erklären muß.

Zu dem Etat der Staatsschuldenverwaltung erklärte

naskommissar, Geh. Ober Finanz Rath Meinecke: h. y'. , Schuld ist der Vorbehalt zu machen daß wenn das vorgelegte Gesctz wegen Verwendung der Steuer kredite en Annahme gelangt, die konsolidirte Schuld sich um , , , vermindert und demgemäß auch die Zinsausgabe um 405000 Thaler geringer wird und so in dem Etat auszubtingen K . möchte bei dirser Gelegenbeit aber noch auf einen . Vorbehalt aufmerksam machen, der in Bezug auf den . Etat zu machen ist. Bei der 5prozentigen Anleihe sind die . beträge für das zweite Semester und die Tilgungsbeträge im Eta abgesetzt worden, weil ,, ürzlich angenommene Gesetz, beir h g . , so n auch von dem anderen Hohen Hause ange⸗ nommen werden wird, daß die Kündigung der ganzen Anleihe noch rechtzeitig erfolgen kann. Sollte das wider Hoffen und Erwarten nicht möoͤglich sein, so würden diese Zins. und Tilgun gbeträge der 5prozenligen Anleihe nachträglich in dem Staats schuldn tat mit un gefähr 140, 000 Thaler bei den Ausgaben nachzuweisen sein.

ür Handel Die Berathung des Etats der Verwaltung für Handel, Gewerbe und Bauten leitete der Regierungs kommissariut, Ministerial · Direktor Mac Lean, mit folgender Rede ein; Der Etat der Handels, Gewerbe und Bauverwaltung ist in seiner Form ganz dem fruheren entsprechend und weist in der Einnahme ein Yechr von 37500 hlr. nach; in den Ausgaben beim Ordinarium Un Mehr von 536, 593 Thir ; im Extraordinarium ein Mehr von 1520, 000 Thlr. Die Mehrausgaben im Ocdinarium sind wesentlich urch einige Mehranstellungen veranlaßt, die durch das Be⸗ dürfniß des vermehrten Geschäfts ber iebes, besonders in der Provin. zial · Bauverwaltung und der lokalen und Kreis Bauverwaltung eingetreten sind, sowie durch einige neue Stellen in der Centralver= waltung. Die Hauptsummen sind dem Etat zugesetzt zur Verslärlung ber ctats mäßigen Unterhaltung fon? ? . , . unterhaltenden Bauwerke, Land.; un / . bisherigen Dotatien großentheils auf Änschlägen beruhten, die vor einer langen Reihe von Jabren aufgestellt waren und sich seit lange als unzureichend erwiesen haben, sowohl wegen des jährlichen Hinzutritts , . ö. j . dürfen, als wegen Steigerung der Materichi⸗ eise. die g, . Ver⸗ geben, daß ein großer Theil der laufen en Be 53 Hir in hat n ,, malen J,, , . enen Anlagen zur Dispesition ge i nde aerrsie r , 6 len . ,, ünstigen Finanzverbältnisse haben (s ni ü . w r. den B dürfnissen Rechnung zu alen nn . ist eine Folge der jetzigen günstigen Finanzlage, daß eine we ö. . Verbesserung in dieser a, nn, ,,, . der jährlich zu Neubauten unter de nd. ö n . bewilligten Summen eine Folge ö . stigen Finanzverhälinisse, Das Haus hat alljährlich selbft pi . ausgesprochen, daß größere Mntel auf nuß bringende Anlagen ver-

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und es darf erwartet 66 33 ä. volle Zußimmun nden wird, daß dem jetzt in grötzere Grade en, , 6 Ich bemerke, daß der Etat in seiner Schlußposition noch abhängig ist von der Berathung eines Gesetzent⸗ wurfes, der wegen Dottrung eines nassauischen Provbinzialfonds vor- gelegt wird, oder eines onds für die kommunalständische Verwaltung des Regierungsbezirtks Wies baden, um nach den Vorgängen der Pro⸗ vinzen Hannover und Hessen auch den Provinzialständen in Nassau Muͤtel zu geben zu einer selbständigen Verwaltung, und gleichzeitig unser Staatsbudget in dieser Bezithung zu entlasten. An Ausgaben, welche künftig von den Provinzialständen getragen werden sollen, sind von dem etatsmäßigen Chaussee · NReubaufonds bestimmt 100000 Thaltr und von dem Fond für Wegebauten 30090 Thaler, in Summa also 130000 Thaler, welche von dem Ordinarcium des Fiats der Bauverwaltnng abgesetzt worden in der Erwartung / daß die gedachte Gesetzvorlage die Annahme des Hauses finden werde. Sollte das nicht der Fall sein, so würden diese Summen von 100. 000 Thlr., resp. 30 000 Thlr, wieder dem Etat hier zutreten müssin damit in der Ver⸗ wendung für die Zwecke dadurch, daß eine Vetänderung in der Per⸗ son desjenigen beabsichtigt war, welchem die Vertheilung zustehen sollte, nicht eine Stockung eintrete. Im ÜUebrigen glaube ich die Erläuterungen, die etwa noch gefor- dert werden, der Spezialberathung vorbehalten zu lönnen. Nur in Beziehung auf den eingebrachten ÄUntrag, die Berathung überhaupt außzusetzen bis zur Vorlegung einer Nachweisung über die beabsig. tigte Verwendung gewisser Fonds, erlaube ich mir folgende Be⸗ nerkung.

ö te gin frührr der Budget ⸗Kommission auf den Wunsch der Mit glieder derselben nur ein Verwendungsplan über die Avertialsumme, die zu sand⸗ und Wasserbauten zum Etat gebracht war, vorgelegt worden, unter dem ausdrücklichen Einverständniß des Hauses, daß eine Dis⸗ kussion des Verwendungsplanes im Hause selbst nicht stattfinde. Es beruht dies darauf, einmal, daß überhaupt eine bestimmte, feste Ver theilung so frühzeitig nicht vorgenommen werden kann, weil die Ver⸗ wendung zum großen Theil ganz abhängig ist Von Ereignissen, die erst viel später eintreten; namentlich ein großer Theil, man tann sagen, der größte Theil der Stromregulirungen hängt wesentlich davon ab, welchen Gestaltungen di⸗ Haupiströme in Folge des Eisgangs im Frühjahr unterliegen, welche Verheerungen an den vorhandenen Bau⸗ werken Lintreten. Es kann daher in dieser Jahrtsztit über das, was im künftigen Jahre verwendet werden soll auf solche Bauten, nur immer ein gänz allgemeiner provisorischer Verwendungsplan mit Vorbehalt einer großen Reserve für unvorhergesehene Ereignisse auf gestellt werden. Außerdem treten auch bei den Bauten , die jetzt schon ins Auge gefaßt werden tonnen, beständig Veränderungen im Laufe des Jahres ein, welche fortwährende Abänderungen des vor säufig aufgestellten Planes nöthig machen. Ein großer Werth ist also überhaupt einem solchen Verwendungsplane nicht beizulegen. Daneben hat aber das Haus anerkannt, daß es nicht wünschenswerth ist, einen folchen Plan zum Gegenstande von Erörterungen hier im Hause zu machen, weil es natürlich ist, daß jeder von den Herren Abgeordneten, der sich für die Zustände in seiner Heimat interessirt und die nächsten Vedkrfnisse kennt, wünscht, daß für diese Zwene besondere Mittel zum Etat gebracht werden, und weil auf diese Art ein bellum omnium contra omnes provozꝛitt wird. Daher hat früher immer nur eine Mittheilung an die Mitglieder der Budget- emnrnission zur vertraulichen Kenntnißnahmme stattgefunden und mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß dieselbe nicht durch den Druck veröffentlicht, vervielfältigt und hier dem Hause vorgelegt erde. Die Regierung ist aus eigener Initiative späterhin daru übergegangen, neben diesem Verordnungsplan für den Land. und Wasserbaufond nech einen Verwendungsplan für zwei etatsmäßige Fonds vorzulegen und zwar für den General Baufond und für den erst seit einigen Jahren im Ordinarien. Etat erschein enden Fond für Hafen- bau und Stromregulirung und zwar hat sie das aus eigener Initiative gethan in der Erkenntniß, daß ein Verwendungsplan des Land- und Wasfser⸗Neubaufonds an und für sich denen, die sich dafür snteressiren, nicht die gewünschte Ucbersicht bietet, wenn sie nicht auch wissen, was mit den etatmäßigen Fonds geschieht, wozu dieser Land-= und Wasser Neubaufonds eigentlich nur ein Zuschuß ist. Es hat, wie gesagt, eine Diskussion über alle diese RVertheilungen hier nie stattgffunden. Im vorigen Jadre ist die Mittheilung erfolgt vor der Schlußberathung; zu der Zeit, als die Beralhung des Etats selbst hier im Hause stattfand, war die Regie= rung auch noch nicht in der Lage gewesen, einen Vertheilungip an vorzulegen. Das ist jetzt im gleichen Maße der Fall. Ich kann, wenn es die Herren interessirte, eine allgemeine Mittheilung machen, die darin besteht, daß die Anmeldungen von den Provinzialbebörden für Bedürfnisse zu Neubauten in diesem Jahre sich auf über 4 Millio- nen erstrecken; wogegen die etatsmäßigen Fonds mit den extraordi⸗ nären Zuschüffen nech nicht die Summe von 3 Millionen erreichen. Es ist daher, wie immer, eine strenge Prufung der einzelnen auf viele hundert Po- sitionen sich erhebenden Anmeldungen nöthig, um auch nur den vorläufigen Verwendungsplan aufzustellen. Im großen Ganzen kann von dem Extra⸗ ordinarium ein Betrag von eiwa 1 Million auf die Strom ⸗Regulirungen auf jeden der Hauptströme etwa die Summe von 200 000, 250 000 Thaler, wie gerade die Mittel sich disponibel ergeben, verwendet

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Zweite Beilage