1871 / 196 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Der Kaufmann Conrad Heucken in Aachen, Inhaber der daselbst unter den Firmen Conrad Heucken C Eie. und Gebrüder Heucken & Cie. bestehenden Handelsgeschäfte, hat für dieselben seinen Sohn Joseph Heucken, Kaufmann in Aschen zum Prokuristen bestellt, was heute unter Nr. 567 und Nr. 568 in das Prokurenregister ein getragen worden ist. Aachen den 12. Dezember 1871.

Königliches Handelsgerichts Sekretariat.

Unter Nr. 3041 des Firmenregisters wurde heute eingetragen, daß der zu Eupen wohnende Kaufmann Leonard Mennicken daselbst ein Handelsgeschäft unter der Firma L. Mennicken führt.

Aachen, den 12. Dezember 1871.

Königliches Handelsgerichts Sekretariat.

Die Eintragungen in das Handel- und Genossenschaftsregister werden im Laufe des Jahres 1872 durch die Essener Zeitung, Köoͤl⸗ nische Zeitung, Berliner Börsenzeitung und den Deutschen Reichs— und Preußischen Staats -Anzeiger bekannt gemacht werden. Die auf die Führung die ser Register sich beziehenden Geschäfte werden von dem Kreisgerichts Rat Veltmann unter Mitwirkung des Kreisgerichttz Sekrelärs Wilbelmi bearbeitet. Persönliche Anmeldungen werden Montags von 11 bis 12 Uhr entgegengengmmen. Essen den 6. Dezem ber 1871. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

NRachstebende Firmen: ; . J. Boucher zu Essen, Inhaber Kaufmann Jean Boucher aselbst. Nr. 401 Wittwe J. Henzen zu Baldeney, Inhaberin Handelsfrau Wittwe Johann Henzen daselbst, ͤ sind beute in unser Firmenregister eingetragen worden. Essen, den 7. Dezember 1871. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Auf Anmeldung vom heutigen Tage wurde in das hiesige Han— dels⸗ (Firmen) Register unter Nr. 683 eingetragen der in Ottweiler wohnende Kaufmann Samuel Dreyfus, welcher daselbst ein Han dels⸗ geschäft errichtet hat, als Inhaber der Firma: S. Dreyfus.

Saarbrücken, den 8. Dezember 1871.

Der c. J Fau.

Die im Art. 13 des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches resp. im §. 4 des Gesetzes für den Norddeutschen Bund vom 4. Juli 1868, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs. und Wirth— schaftsgenossenschaften vorgeschriebenen Bekanntmachungen der Ein⸗ iragungen in das Handels- heziehungsweise Genossenschaftdregister für den hiestgen Bezirk werden im Jahre 1872: I) in dem zu Berlin er⸗ scheinenden Deutschen Reichs - und Königlich Preußischen Staats⸗An zeiger, 2 in der Saarbrücker Zeitung, Ver leger Gebr. Hofer in Saar⸗ bruͤcken, und 3) in der St. Johanner -Zeilung, Verleger Dr. Maron zu St. Johann, erscheiner. Saarbrücken, den 11. Dezember 1871.

Königliches Handelsgericht.

(gez) Feldmann, Präsident. (gez.) Bau, Sekretär.

Verschiedene Bekanntmachungen.

oss Offene Lehrerstelle.

Eine Lehrerstelle an der hiesigen evangelischen Stadtschule, mit welcher ein Gehalt von mindestens 250 Thlr, ohne freie Wohnung oder andere Emolumente verbunden ist, soll besetzt werden.

Qualiffzirte Bewerber werden aufgefordert, ihre Meldungen unter Anschluß ihrer Zeugnisse spätestens bis zum 28. d. Mts. an uns einzureichen.

Gottesberg, den 6. Dezember 1871.

Der Magistrat.

3953 it Genehmigung der Königlichen Regierung zu Vosen ist

von der hiesigen Stadlverordneten-Versammlung das jaͤhrlicht fixirte Gehalt für den neu zu hesetzenden Buͤr⸗ germeister⸗Posten der Stadt Lissa von 10900 Thlr. auf 1260 Thlr. erhoht worden. Der Ter— min für die Anmeldung der Bewerber um diesen Posten wird deshalb bis zum 26. dieses Monats verlaͤngert und werden fernere Bewerber daher ersucht, sich bis

zu diesem Termine, unter Einreichung ihrer Qualifikations ˖ Zeugnisse, bei dem Unterzeichneten zu melden.

Lissa, Provinz Posen, den 3. Dezember 1871.

Nolte, Justizrath und Stadtverordneten ˖ Vorsteher.

M. 634 (L. 113.12)

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, 196.

Berlin, Freitag den 15. Dezember, Abends.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Kaiserlich russischen Offizieren Orden zu verleihen, und zwar:

das Großkreuz des Rothen Adler⸗Ordens mit

Schwertern:

dem General der Kavallerie Baron von Meyendorff, General- Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers; den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit dem

Stern in Brillanten:

dem General · Major von Aller, Commandeur des St. Petersburgischen Grenadier⸗Regiments König Friedrich Wilhelm III. ) .

den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse:

dem Obersten von Pohl, Commandeur des 2. Bataillons desselben Regiments; sowie ; ;

den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse;

den Stabs- Kapitäns Timofeef und Iwanoff, beide von demselben Regiment.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Königlich Jächsischen Erinnerungskreuzes für das Jahr 1876/71: dem Wirklichen Geheimen Rath Rudolph von Sydow zu Berlin; des Ritterkreuzes des Or dens der Königlich italienischen Krone: dem Re— gierungs Rath Dumrath zu Stettin; des Ehren-Ritter⸗ kreuzes des Johanniter-⸗-Malteser-Srden s:. dem Forstmeister Grafen von Matuschka zu Oppeln; sowie des Großherzoglich hessischen Militär ⸗Santtäts⸗Kreuzes:

dem praktischen Arzt und Bade -Arzt Dr. Rudolph Wolf zu

Schlangenbad, im Regierungs ⸗Bezirk Wiesbaden.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

Den bisherigen Geheimen Regierungs-Rath und vortra⸗ genden Rath im Reichskanzler Amte Dr. Michaelis zum Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Raͤth zu ernennen.

Allerhöchste Kabinets⸗-Ordre vom 9. November 1371, betreffend Organisation der Ehrengerichte in der Kaiserlichen Marine.

Nachstehende Kabinets Ordre:

Auf Ihren Vortrag und im Anschluß an die Verordnung vom 29. Juli 1843 bestimme Ich hierdurch in Betreff der Organisatson der Ehrengerichte in Meiner Marine, wie folgt, indem Ich Sie beauftrage, wegen der Ausführung des Ver— fügten das Weitere zu veranlassen: I) bei jeder Marine Station ist ein Ehrengericht der ihr untergeordneten Offiziere dom Kapltän Lieutenant resp. Hauptmann abwärts, unter Leitung des Commandeurs der resp. Flotten · Stamm⸗Division u bilden. 2 Die Chefs der Marine⸗Stationen treten zu den Ehrengerichten in das Verhältniß eines Divisions⸗-Commandeurs

. der Landarmee. 3) Für die Bildung der Ehrenräthe bei den

Ehrengerichten der Marine sind die Vorschriften Meiner Ordre vom 8. Oltober 1860 maßgebend. 4 Auf einem Geschwader versehen die drei ältesten Offiziere ihrer Charge vom Hnaupt— mann oder Kapitän-Lieutenant abwärts, auf einem nicht im Geschwaderverbande segelnden Schiffe oder Fahrzeuge außerhalb der Ost⸗ und Nordsee, sofern solches außer dem Kommandan⸗ ten noch mindestens ech Offiziere an Bord hat, aus—⸗

hr e zwei ältesten zur Sache unbe— theiligten Offizier vom Range der Kapitän ˖ Lieute⸗ nants und abwärts die Funktionen des Ehrenraths. 5) In allen den Fällen, in welchen die Vermittelung die se s Ehrenraths zur Erledigung der Angelegenheit nach den Be— stimmungen nicht ausreicht, giebt derselbe die erhobenen Ermittelungen an den zuständigen Ehrenrath der betreffenden Marine⸗Station ab. 6) Die Stabs Offiziere der Marine ver⸗ bleiben in ihrem bisherigen Verhältnisse zu dem Ehrengerichte der Stabs-Offiziere der Armee mit der Maßgabe, daß die Stabs⸗ Offiziere der Marine Station der Ostsee zu dem Ehrengerichte der Stabs Offiziere der 1I7., diejenigen der Marine · Station der Rordsee zu dem der 19. Division hinzutreten. Als dienstlich verhindert an der Theilnahme am Ehrengericht sind diejenigen, von den Stationsorten abwesenden Stabs⸗Offiziere anzusehen, deren Votum sich nach dienstlicher Voraussicht nicht innerhalb 8 Tage oder nur mit unverhältnißmäßigen Kosten erlangen lassen würde. 7) Betreffs der Ofsiziere der See wehr behält es bei Meiner Ordre vom 9. Februar 1862, nach welcher dieselben zu dem Ehrengericht desjenigen Landwehr⸗Bataillons, in . Bereich sie ihren Wohnsitz haben, gehören, sein Be⸗ wenden.

Berlin, den 9. November 1871.

(gez) Wilhelm.

(ggez Graf v. Roon.

nahmsweise die

An den Marine Minister. wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Marine ⸗Ministerium. Jachmann.

Bezeichnung der Königlich Württembergischen Kom⸗ mando ⸗Behsrden und Truppentheile.

Im Verfolg der Bestlimmung im Artitel 3 der zwischen dem Norddeutschen Bunde und dem Köͤnigteich Württemberg unter dem 21 25. November 1870 abgeschlossenen Militär Konvention, sowie der späteren Vereinbarung, welcher letzteren zufelge dat Königlich Würt⸗ tembergische Armee⸗Corps als XIII. Bundes⸗Armee⸗Corps dem deut⸗ schen Keichsheere eingereihet worden, ist im Einverständniß beider kontrahirenden Theile die in der nachstehenden Uebersict enthaltene Bezeichnung der Königlich Württembergischen Kommando Behörden und Truppentheile festgesetzt worden.

Berlin, den 8. Dezember 1871.

Krlegs⸗Ministerium. Graf von Ron. weben fi ht

hetreffend die Benennung der Königlich Württembergischen Kommando⸗

behörden und Truppentheile und deren Numerirung im Deutschen Bundes heere.

1) XIII. (Königlich Württembergisches) Armee Corps. 2) 26. Di- vision (1. Königlich Württembergische). 3) 27. Division (2. Königlich Württembergische). 51. Infanterie Brigade (l. Königlich Württem⸗ bergische). 5. 52. Infanterie Brigade (2. Königlich Württemhergische). 6) 53. Infanterie Srigade (6. Königlich Württembergische). 7) 54. In fänterie · Brigade (4. Königlich Württembergische) 8) 26. Kavallerie Brigade (1. Königlich Württembergische) und 9 27. Kavallerie Brigade (2. Königlich Wüärttembergische), vorläufig vereinigt unter der Be— zeichnung: nmando der Königlich Württembergischen Ka⸗ vallerle. 10 13. Artillerie Brigade (Königlich Württemhergische). 11) 1. Württembergisches Infanterie: Regiment (Grenadier Regiment „Königin Olgas) Nr. 119 12 2. Württembergisches Infanterie Regi⸗ ment (Kaiser Wilhelm, König von Preußen) Nr. 129. 13) 3. Würt⸗ tembergisches Infanterie Regiment Nr. 121. 14 4. Württemhergisches Infanterie Negiment Nr. 122. 15) 5. Württemhbergisches Infanterie Regiment (Grenadier Regiment »Fönig Karla) Nr. 123. 165 6. Würt⸗ tembergisches Infanterie⸗Regiment (König Wilbelm) Nr, 124. 17 7 Württembergisches Infanterie⸗ Rig ment Nr. 125. 18) 8. Württem⸗ bergisches Infanterie Regiment Nr. 126 (ist abkom]mmandirt zum XV.