41010
werden am 6. Januar 1872 Mittags 12 Uhr, in unserem Sitzungszimmer, Oranienstraße Nr. 92, in Gegenwart eines Notars oͤffentlich verloost werden. Berlin, den 15. Dezember 1871. Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke.
10. Plenar-Sitzung des Hauses der Abgeordneten, Montag, den 18. Bezember 1871, Vormittags 11 Uhr.
. Tagesordnung: 1) Schlußberathung über den Antrag des Abg. Richter strafgerichtlichen Verfahrens gegen
(Hagen), die Aussetzung des / den Abg. Parisius betreffend. ) Vorberathung des Staats—⸗
haushalts-Etats für das Jahr 1872 im ganzen Hause.
Nichtamtliches. e ut sche s Reich.
Preußen. Berlin, 16. Dezember. Se. Ma jestät der Kaiser und König nahmen heut um 11 Uhr militarische Meldungen im Beisein des Stadt⸗Kommandanten entgegen und arbeiteten hierauf mit dem Militär-⸗Kabinet. Um 1 Uhr sahen Allerhöchstdieselben die aus St. Petersburg zurückgekehrten Unteroffiziere und Mannschaften, welche daselbst dem St. Georgsfest beigewohnt haben, und ließen sich dann vom Geheimen Rath von Wilmowski Vortrag halten. Um 5 Ubr dinirten Se. Majestät der Kaiser allein mit Jhrer M aj estät der Kaiserin.
,
* D
. Majestät die Kaiserin⸗-Königin war gestern im Augusta - Hospital anwesend. — Im Königlichen Palais fand ein größeres Diner statt. Den Kammmerherrndienst bei Ihrer Majestät haben übernommen die Königlichen Kammer herren Graf Kayserling und Freiherr von Rofenberg.
. Se. Kaiserliche ünd Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern um 11 Uhr den Baron von Dirksen⸗Holmfeld aus Dänemark und ertheilte dem General Lieutenant von Stülpnagel, kommandirenden General des XIII. Armee Corps, sowie dem Major z. D. von Berg Audienz. Hierauf empfingen Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit den kö Grafen von Wrangel und den englischen Major
e Winton.
Der Bun des rath und die vereinigten Ausschüsse desselben für Elsaß Lothringen und für Rechnungswesen hielten heute Sitzungen ab.
— In der heutigen (4) Plenarsitzung des Herrenhauses, welche der Prästdent Graf Eberhard zu Stolberg ⸗Wernigerode um 12 Uhr eröffnete, und der am Ministertisch die Staats— Minister Graf zu Eulenburg, Graf v. Itzenplitz, Br. v. Mühler und Camphausen und der Geh. Finanz⸗Rath Hoffmann bei—⸗ wohnten, überreichte vor Eintritt in die Tageßordnung der Staats⸗Minister Dr. v. Mühler dem Hause einen Gesetzentwurf, betreffend die den Medizinalbeamten für die Besorgung gerichts⸗ ärztlicher, medizinal- oder sanitäts , polizeilicher Geschäfte zu gewährende Entschädigung. Der Gesetzentwurf, welcher bereits in der letzten Sessiton dem Landtage vorgelegen, wegen einer zwischen dem Herren- und dem Abge— ordnetenhause entstandenen Differenz aber nicht zum Abschluß ö. wird der Finanz⸗Kommission zur Vorberathung über— wiesen.
Demnächst trat das Haus in die Tagesordnung ein. Der erste Gegenstand derselben, der Gesetzentwurf betreffend, die Aufhebung des Staatsschatzes (s. S. 3653 d. Bl) wurde ohne Debatte einstimmig angenommen.
Es folgte hierauf die Schlußberathung über den Gesctz— entwurf, betreffend die Nassaguische Brand-⸗Versiche—⸗ rung s⸗-Anstalt (s. S. 3625 d. Bl..
Der Referent Frhr. v. Tettau beantragte, dem vorbezeich—⸗ neten Gesetzentwurf in unveränderter Fassung die verfassungt— mäßige Zustimmung zu ertheilen, und das Haus trat ohne Diskussion diesem Antrage bei.
Es folgte als dritter Gegenstand der Tagesordnung der mündliche Bericht der Finanzkommission über den Nechenschaftsbericht wegen Ausführung des Gesetzes, be— treffend die Konsolidation Preußischer Staatsan- leihen. (. S. 3745 des Bl.) Auf den Antrag der Kom mission erkannte das Haus die im 8. 8 dieses Gesetzes vorge⸗ schriebene Rechenschaft durch den Bericht des Finanz- Ministers als geführt an. Es folgt zum Schluß der mündliche Bericht der Finanzkommission über den Entwurf eines fernerweiten Gesetzes, betreffend die Konsolidation Preußischer Staatsanlehen (s. S. 3684 d. Bl) Dem Antrage der Kommission gemäß beschloß das Haus, dem Gesetzentwuͤrfe in
der von dem Abgeordnetenhause angenommenen 5 t Zustimmung zu ertheilen. Damit har die Le , nn ö. ledigt. 5 der Sitzung 1 Uhr. Naͤchste Sitzung un bet s n
— Der großbritannische Admiral Prey Abend nach Hannover , . gesten
— Die Mittheilung der »D. R. C.“, daß die Ko der in Berlin versuchsweise einzuführenden 46. n ng kast en ntcht schwedtscher, sondern beutscher Ersindungt fern f unrichtig. Das im . Frühjahr von dem Ingenieur i mony vorgelegte Brieffastenmode ö renden Kasten nichts als die Grundidee gemein, daß die J rung vermittelst eines für eine größere Zahl von . einander zu benutzenden Sammelbehaältnisses zu be welches die Briefe fallen, ohne dem Boten zugänglich zu werden Im . ist die Konstruktion eine so vollständig ander⸗ daß die Angabe, als unterscheide sich die schwedische Erfin⸗ dung von dem Siemony'schen System »nur in unwesentlichm in der Praxis noch sehr fraglichen kleinen Abweichungen der Oeffnungsweise« als völlig unzutreffend bezeichnet werden muß Wie wenig Herr Siemony die vorliegende Ersindung für sich in Anspruch nehmen darf, ergiebt fich aus dem Umstande, daß nach dem System des Dr. . kon struirte Briefkaften seit zwei Jahren in Stockholm in Gebrauch sind. Auch in Mai land sind Kasten aufgestellt, welche die vorhezeichnete Grunti! Däwiederum in anderer Weise — verwirklichen. Die von dem Ersinder verlangte Summe ist völlig unrichtig und viel zu hoch angegeben.
— Die Bestimmung, nach welcher die bei anstalten und Feldpostrelais Seitens der Mlitärs und Militärbeamten bestellten Zeitungen von den Verlags. Post anstalten unter Couvert und unter der Adresse des Zeitungt⸗
Interessenten abzusenden sind, soll auf Abonnements, welche
vom Jahre 1872 ab zur Ausführung kommen, nicht mehr Anwendung finden. In Bezug auf diese Abonnements wird lediglich nach den allgemeinen Vorschriften der Postdienst In struktion verfahren werden.
Der Verkehr auf der Strecke Wunstorf⸗ Bremerhafen ist durch bedeutende Schnee verwehungen in großer Ausdehnung vom 8. Dezember Abends bis 10. Dezem⸗ ber Morgens vollständig unterbrochen worden. Mit roößen Anstrengungen ist es gelungen, zunächst Ein Geleise, ut nach
weiteren 24 Stunden das zweite frei zu machen. Um g
Stockungen zu vermeiden und zur Aufräumung der angestauten Transportmassen und Züge hat in Folge dessen die Absendung von gewöhnlichen Gütern für die Bremer Strecke his zum
15. Dezember sistirt werden müssen. Von diesem Tage ist der
gesammte Verkehr jedoch wieder freigegeben.
Wiesbaden, 15. Dezember. Der Verwaltungè— Aus schuß des kommunalständischen Verbands ist auf den 28. .. zu einer Sitzung zusammenberufen. Wie die »Mittelr. Ztg. vernimmt, wird u. A. auch die Besprechung über die weiteren Modalitäten bez. der Uebernahme der Irrenanstalt Eichberg und der Taubstummenanstalt in Camberg, sowie die Regeluns der Besoldungsverhältnisse der kommunalständischen Beamten Gegenstand der Verhandlungen sein.
Bayern. München, 14. Dezember. (A. A. 3) Dit Ausführung des Reichsgesetzös vom 2. Juni d. J, die Gewäh rung von Beihülfen an einberufen gewesene Reservisten und Landwehrmänner zur Wiederaufnahme ihres bürgerlichen Be rufs betreffend, ist in Bayern nunmehr zu Ende gediehen. Von den zu diesem Zwecke ausgeworfenen 4 Millionen Thalern wurden nach Maßgabe der Zollvereins⸗ Bevölkerungszahl Bayern 60h Mh Thaler überwiesen, mit dem Vorbehalt sedoch, daß eine desinitie Ausgleichung nach Verhältniß der wirklich gestellten Reservisten und Landwehrmänner später eintreten solle. Dieser Vorbehall nöthigte zu einer bemessenen Vertheilung, weil Bayern, w die neue Wehrverfassung erst kürzere Zeit in Geltung i natürlich nur eine geringere Zahl der genannten Kategorien einberufen konnte, und eine Reduktion der jetzt gewährte Summe wahrscheinlich ist. Nach Mittheilung des, Krieg Ministeriums beträgt ihre Zahl, ca. 75, 000. Von diesen Vr rechtigten wurden etwa 30600 Gesuche um Unterstützung ein gereicht, nur in einem Kreise weniger als 2000, in zweien abt mehr als 69000. Von der zur Vertheilung gebrachten Summ von 700,000 Fl. ist noch ein Rest mit etwa 30 000 Fl. ven fügbar geblieben, aus welchem die bereils in Aussicht gestellt außerordentlichen Nachforderungen thunlichst befriedigt werde können. 4 Sachsen; Dresden, 15. Dezember. In der heutih Sitzung der II. Ræammer, welcher die Staats-Minister v. 9 stiz Wallwitz und Dr. von Gerber, sowie der Geh. Regierung
Rath Schmalz beiwohnten, gelangte eine große Reihe von R
titionen zur Vertheilung an die Deputaätionen; ein Antras betreffend die Forterhebung der Schlachtsteuer vom 1. Jann 1872 wurde an die 7. Deputation, die der 4. Deputation berel .
*
hat mit den jet tinzufüh.
Kasten hint wirken ist, in
chen,
den Feldpost.
4011
sberwiesenen Petitionen um Gehaltsaufbesserungen der Volks— hullchrer wurden der 1. Deputation zugewiesen, bei welcher 9 betreffender Gesetzentwurf liegt Die Kammer trat hierauf die Berathung eines DVirektorialvortrags ein. In demselben nid über die Neu⸗ und Nachwahlen zu dem Landtag berichtet, ö bemerkt, daß man keinen Anlaß habe, sich eingehender keit der Prüfung der Wahlen e r n irn, da Einsprüche ö. en ihre Giltigkeit von keiner Seite vorliegen. ; geg Hingegen verbreitete sich der Direktorialvortrag ausführ- licher über die Meinung des Staatsanwalts Petri zu Bautzen, der durch eine ihm zu Theil gewordene Erhöhung seines Ge— halts sein Mandat als Abgeordneter für erloschen betrachtet. Das Ministerium ist gegentheiliger Ansicht. . Bei der hierauf folgenden Abstimmung wurde der Direk⸗ torialantrag gegen 1LStlimme angenommen. 2 Hierauf wählte die Lammer die außerordentliche Deputation ur Berathung des Volksschulgesetzentwurfes, deren Nieder⸗ sctzun in der vorletzten Sißung beschlossen worden. aden. Karlsruhe. 15. Dezember. Der Staats -Rath Nüßlin, Präsident des evangelischen , ,, ,. ist Behufs lommissarischer Verhandlungen egi der Milttäͤr Kirchen ordnung nach Berlin abgereist. Wie die ⸗Karlsruher Zeitung hierzu feng ti. dürfte ein alle Theile befriedigender Abschluß
uuf der vom evangelischen Ober⸗Kirchenrathe vorgeschlagenen un
vom preußischen Kriegs Ministerium angenommenen
undlage zuversichtlich zu erwarten sein. 9 . Sternberg, 14. Dezember. Die heu—⸗ tige Landta s-⸗Versammlung nahm ein ug gang eg r und vorgelegtes allerh. Schwerinsches Rescript vom 17. d. M. in Betreff der dritten dietjährigen Schwerinschen Landtags—⸗ Proposition entgegen, welches wir im Wortlaute folgen lassen: Friedrich Franz ꝛc. Wir haben auß eurem Berichte vom 10. d. M. ersehen, welchen Beschluß Unsere getreuen Stände in der Tandtagtversammlung vom 9. d. M. zu Nr. 1 des Komiteberichts über Cap. III. der Landtags- Proposition gefaßt haben, und ermäch- figen euch, Unseren getreurn Ständen darauf Folgendes zu eröffnen.
Unsere getreuen Stände glauben davon ausgehen zu sollen, daß die durch § 7 dir deutschen Gewerbeordnung bestimmte Aufhebung der daseibst bezeichneten Rechte als eine vis major oder casus anzu- sehen sei, den der Inhaber zu wagen habe, und wollen einen Ent schädigungsanspruch primipiell überhaupt nicht sanctioniren soöondern nur insofern fortdauernde Gegenltistungen als Pacht oder Canon stattfinden, davon verhältnißmäßig Abzug gewähren lafsen.
Mit diesem Prinzipe können Wir Uns abgesehen von den Be⸗ denken, welche überhaupt der Annahme desselben im Verhältnitz zu der Bundeßgesetzgebung entgegensi:hen, schon deshalb nicht einverstan · den erklären, . eige Gesetzgebung in allen Fällen, wo sie in wehl⸗ erworbene Privatrecht? einzugreifen sich veranlaßt findet, die Grund⸗ sätze materieller Gerechtigkeit gegen die betheiligten Privaten nicht
lassen darf. . . ane n m, des Norddeutschen Bundes hat allerdings Lie bezeichneten Rechte aufgehoben, ohne, wie es an sich der Natur des Gegenstandes entsprochen hätte, zugleich dart ber Bestimmung zu treffen, in welchen Fällen und in welchem Maße den Berechtigten eine Entschädigung gewährt werden solle. Die geszßgebenden Organe des Bundes find sich dabei aber wohl bewußt gem esen daß die Richt⸗ aufnahme einer die Entschädigung in den Fällen der Aufhebung wohlerworbener Privatrechte sichernden Bestimmung ein angel di . sei, und ste haben die Heilung dieses TRangels nur des halb den Landeßgesetzen überlassen, weil sie ihrerseits sich der Thatsache gegenüber befunden haben, daß die fraglichen Rechte nur noch in wenigen Bundesstaaten und in diesen uäter sehr verschiedenen Ver n inn bestanden, in dem überwitgend größten Teilt des Bundes⸗ gebietes aber Seitens der , der einzelnen Staaten, und zwar unter Gewährung von tschaͤdigungen aus den innerhalb dieser Staalen aufgebrachten Mitteln, bereits früher aufgehoben waren und weil unter diesen Umständen von ihnen die Feßstellung einer Entschäbigung von Bundeßwegen für ungußführbar gehalten ist. .
Wenn die Bundetgesetzgebung aber die Frage, ah und in welcher Weise den Berechtigten für die aufgehobenen Rechte Enischädigung zu leisten sei, den Landesgesttzen überwiesen hat, so ist dies in der berechtigten Erwartung geschehen, daß die legißlativen Organe derjeni⸗ gen Bundesstagten, in denen diese Frage zur Entscheidung kommen würde, ihrerseits von dem legislativen Prinzip materieller Gerechtig⸗ keit gegen die Inhaber solcher wohlerworbener Privatrechte ausgehen würden, deren Aufhebung aus Rücksichten des allgemeinen Wohls auch in den übrigen i , n, nur gegen Entschädigung der Be- rechtigten herbeigeführt worden ist.
t . en. entspricht das Prinzip nicht von welchem Unsere getreuen Stände nach dem zu Rr. J des Komiteberichts zum Cap. III. der Landtags ⸗Proposition gefaßten Beschlusse ausgehen wollen, und Wir können Ans mit demselben um so weniger einver- standen erklären, als dasselbe in seinen Konseguenzen dahin , n, müßte, Berechtigte, welche mit Aufwendung eines großen Thelles . Vermögens eines der fraglichen Rechte erworben haben, in . ; h ohne Entschadigung zu laffen oder sie völlig unzureichend zu en ö. 2 . wenn dieselben für das n, . 16 16 oder nur geringe ortdauernde Gegenleistungen zu entrichten haben. .
Auch ind i l 9h aufgestellte Prinzip nicht im ,. mit der von Uns und Unseren getreuen Ständen bisher he Expropriationsgesetzen stets befolgten Praxis, den Betheiligten eine
nnn Vermögensobjekts gleichkommende Entschädigung zu ge⸗ währen. Wir geben Uns daher der Erwartung hin, daß Unsere getreuen Stände bei wirtderholter Prüfung des Gegenstandes zu einem ver- änderten Beschlusse geiangen und in eine Berathung des ihnen vor— licgenden Gesetzeniwurfs von den in demselben enthaltenen, die wohl= erworbenen Privatrechte entsprechend berücksichtigenden Prinzipien aus eintreten und darnach ihre Erklärung abgeben werden. Gegeben durch Unser Staat. Ministerium. Schwerin, den 12. Dezember 1871. Friedrich Franz. v. Müller.
An die Landtags -⸗Kommissarien Staats. Minister Graf v. Bassewitz und Stgattrath Dr. Wetzell zu Sternberg, z Sach sen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 15. Dezember. Der groger eg und die Großherzogin, welchen am Mittwoch das Gesammtstaatsministerium bereits seine Glück⸗ wünsche auß Anlaß der Verlobung des Erbgroßherzogs dar— gebracht hatte, empfingen gestern aus derselben Veranlassung die am , . Hofe beglaubigten, in Weimar residirenden Gesandten von Preußen und Rußland, die Hof⸗ staaten, das Präsidium des Landtags, Deputationen der Uni⸗ versttät Jena, des Offiziercorps, des Gemeinderathes der Stadt Weimar u. s. w. . — Der Landtag wird seine Sitzungen erst unmittelbar vor dem Feste unterbrechen und sie, falls bis dahin der Etat vereinbart worden ist, nach Neujahr wieder aufnehmen. Bei den von der Großherzoglichen Staatsregierung dem Land tag gemachten Vorlagen ist noch ein Ausweis über den Stand der Staatsschulden zu erwähnen. Aus demselben geht hervor, daß am 1. Januar 1851 die gesammten Staatsschulden 6621, M75 Thlr. betrugen, seitdem sind bis zum 1. Januar 1871 2,465, 631 Thlr. neue Schulden hinzugekommen. In diesem zwanzigjäͤhrigen Zeitraum bete die Schuldentilgung 5 277,446 Thaler, so daß also der Bestand der Staatsschulden am 1. Januar 1871 sich belief auf 3,809,266 1 Thlr. . Braunschweig. Braunschweig, 16. Dezember. Die Gesetz und Verordnungs⸗Sammlung veroͤffentlicht ein Gesetz, die Verrechnung der von den Gerichten erkannten und der freiwillig eingezahlten Strafgelder betreffend, d. d. Braun- schweig, den 7. Dezember 1871. . Käunhalt. Sessau, 14. Dezember. Der Landtag hat heut den Verkauf des Salzwerks Leopoldshall nicht genehmigt. — An Vorlagen sind dem Landtage serner zu⸗ gegangen: die Feststellung der Landarmenfonds, Do⸗ tationsrente betreffend, ferner ein Gesetzentwurf, die weitere Ausführung der Bestimmung in S§. 6 der Kreisordnung die Ucbernahme der Wegebaulast auf die Kreise und deren Dota⸗ tion betreffend, sowie ein solcher, die Verschmelzung der beiden bisher getrennt ö ,,,, in Dessau Bernburg zu einer betreffend. . . e. . 9 era, 14. Dezember. Nachdem die beabsichtigte Vereinigung der bisherigen drei Landrathamtsbezirke im Fürsten⸗ thum Reuß j. L. in zwei Bezirle die Zustimmung des Land⸗ tags gefunden, ist jetzt nach höchster Entschließung des Fürsten ln; worden, daß das unterländische Landrathsamt seinen dauernden Sitz in Gera behält und das oberländische denselben vorläufig in Ebersdorf zu nehmen hat. Hier befand sich bereits das eine der zwei Landrathsämter des Oberlandes, während
das andere, in Schleiz, zur Zeit eingezogen wird. . un ga Wien, 15. Dezember. Der
Se eich⸗Ungarn. Oesterreich⸗Uug Nachmittags don
Kaiser ,. 8a n sind gestern irg in Wien angekommen. .
En nn 69 ö des mährischen Groß⸗ grundbesitzes sind im ersten Wahlkörper feudal ausge⸗ fallen;, im zweiten siegte die Verfassungspartei mit 82 gegen 63 Stimmen. Die krainischen Großgrundbesitzer wählten gleich · falls verfassungstreu; die Handelskammer wählte klerikal. Die Vorarlberger Landgemeinden haben wiederum klerikal gewählt; in den Stadtbezirken fielen die Wahlen liberal aus. . Pesth, 14. Dezember. Im Un terhau se wurde die Budget⸗ debatte fortgesetzt. Für die Herstellung des Vajda - Hunvader Schlosses wurden nach längerer Diskussion nach dem . des Finanzausschusses 50 000 Fl. gegenüber den präliminirten 100000 9 votirt. Der Kommunikations ⸗Minister legte im Sinne eines früheren Beschlusses die Konzessionsurkunde der Karlsstadt⸗Fiumaner Bahn vor. Helfy begntragte, eine 6 . kommisston zu entsenden, die mit dem Kommunikation Mi⸗ nister untersuchen soll, was seit dem Jahre 1367 auf dem Gebiete der Kommunikation geschehen sei und zu gesche hen habe. Der Antrag wird in Druck gelegt und auf Wunsch des Ministerpräsidenten baldmöglichst zur Verhandlung kommen.
weiz. Bern, 14. Dezember. Der Nationalrath ge⸗ . n. . dem Schul artitel zu Ende. Der Antrag der
dein Werthe des für die Zwecke solcher Gesetze in Anspruch ge—
Kommissionsmehrheit wurde unverändert angenommen, der Zu⸗