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der Staatsausgaben für das Jahr 1872 Prüfung der Rechnung über die Staatsausgaben des Jahres 1870, die Gesetzentwürfe zur Feststellung der Stärke des stehenden Heeres, über Vermehrung des Soldes für das Heer, über Einsetzung eines mit dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ausschließlich betrauten Mini— sters, über die Reform der Verfassung, über die Abgabe des Stempelpapiers über die auf Erbschaften zu legende Abgabe, über Tonnengeld zu Gunsten der Hospitäler und Hospizien der Häfen; Reform der ländlichen Grundsteuer; der in Washington geschlossene Vertrag über dauernden Waffenstillstand; der Ge⸗ setzentwurf über Expropriation von Grundstücken in Arauco.
anschlag
Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 18. Dezember. In der 4. Plenarsitzung des Herrenhauses am 16 d. überreichte der Staats. Minister br. v. Müh ler vor Eintritt in die Tagesordnung den unten näher bezeichneten Gesetzentwurf mit folgenden Worten:
Auf Grund einer Allerböchsten Ermächtigung vom 27. November d J. habe ich die Ehre, dem Hohen Hause in Gemeinschaft mit den Ministern der Justiz und der Finanzen einen Gesetz⸗Entwurf zu überreichen, betreffend die den Medizinal Beamten für die Besorgung gerichtsärztlicher, medizinal⸗ oder sanitäts⸗ polizeilicher Gefäfte zu gewährenden Vergütungen.
Der Ges tzeniwurf hat berkits im vorigen Jahre dem Landtage vorgeleger, er hat aer nicht zum Schlusse geführt werden können, wegen einer Differenz, die zwischen den beiden Häusern des Landtages stehen geblieben ist, und die bei dem nahen Schlusse der Sesston nigt mehr gelöst werden konnte. Er wird nun aufs Neue vorgelegt, indem die Regierung auf der Basis geblieben ist, auf die sie ursprünglich sich gestellt und nur diejinigen Amendements sich an geeignet hat, die gus Überzengenden Gründen für sie annehmbar er schienen. Sie giebt sich der Hoffnung hin, daß dieses Gesetz, dessen Annahme von Wichtigkeit und von prakrischer Bedeutung ist, in die ser Session zum Abschluß kommen werde. Ich erlaube mir, die Er⸗ mächtigung, das Gesetz und die Motive zu übtrreichen.
Der Entwurf lautet:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Konig von Preußen ꝛc. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, für sen Umfang der letzteren, mit Einschluß des Jade⸗ gebiets, was folgt:
8.4. Die Wedizinal⸗ Beamten erhalten für medizinal ⸗ oder sani⸗
täts polizeiliche Verrichtungen, welche sie im allgemeinen staatlichen Interesse an ihrem Wohnorte oder innerhalb einer Vierteliheile von demselben zu vollziehen haben, außer ihrer etatsmäßigen Besoldung keine andere Vergütung aus der Staatskasse, als eine Entschädigung von 15 Sgr. für Fuhrkosten bei jeder einzelnen Amts verrichtung.
st die Verrichtung durch ein Privatinteresse veranlaßt, so haben sie von den Betheiligten, außer den etwaigen Fuhrkosten, eine Gebühr bis zu 5 Thlrn. für den Tag zu beanspruchen, wobei sie berechtigt sind, die Zeit in Ansatz zu bringen, welche auf das zu erstattende Gutachten nothwendig verwendet werden mußte.
Das Gleiche gilt' gegenüber den Gemeinden, wenn die Thätigkeit der Medizinal⸗Beamten für solche ortspolizeilichen Interessen in An—⸗ 3 nn, men wird, deren Befriedigung den Gemeinden gesetzlich obliegt.
§—. 2. Sind die im §. 1 bezeichneten Verrichtungen außerhalb des Wohnorts, und zwar mehr als eine Viertelmeile davon ent⸗ fernt, vorzunehmen, so erhalten die Medizinal⸗ Beamten folgende Sätze: 1) Kreis phystker, Kreis ⸗Wundärzte und Departements · Thierärzte, letz- tere indessen nur bei Reisen, welche sie nach tinem außerhalb ihres engeren kreis ihierärzlichen Bezirkes gelegenen Orte hin vornehmen: a)h an Tagegeldern 2 Thlr. 15 Sgr. für jeden Tag, welcher auf das Geschäft, einschließlich der Reise, verwendet werden mußte; b) an Reisekosten: für jede Meile auf dem Landwege 1 Thlr, für jede Meile, die auf der Eisenbahn oder dem Dampsschiffe zurückgelegt werden kann, 10 Sgre jn c) bei Reisen auf der Eisenbahn oder dem Dampfschiffe für Ab und Zugang zusammen 20 Sgr. Die Reisekosten, einschließlich der Nebenkosten, werden für die Hin und Rückreife besonders berechnet. Beträgt die Entfernung weniger als eine Meile, so wird diese für voll angenommen; bei größeren Ent⸗ fernungen wird das Meilengeld nach Viertelmeilen vergütet und eine angefangene Viertelmeile für voll angenommen. Haben in besonderen Fällen für die ganze Reise nachweislich höhere Fuhrkosten, als die vorstehend bestimmten, aufgewendet werden müssen, so sind dieselben zu vergüten.
j Kreis. Thierärzte und Departementk ⸗Thierärzte, sofern letztere Reisen innerhalb ihres kreisthierärztlichen Bezirks zu machen haben, er= halten: A an Tagegeldern 1 Thlr. 15 Sgr. b) an Reisekosten: für jede Meile auf dem Landwege 25 Sgr. * jede Meile, welche auf der Eisenbahn oder auf dem Dampfichiffe zurückgelegt werden kann, 7 Sgr. 6 Pf.; c an Nebenkosten 15 Sgr. Im Uebrigen sinden die Bestimmungen sub J. Anwendung.
3. Jür alle von Gerichten oder anderen Behörden ihnen auf⸗ getragenen Heschäfte haben die Medizinal - Beamten, soweit sie micht gemäß §. 1 oder durch hereits bestehende besondere Bestimmungen, vder vermsge privatrechtlichen Titels, zu unentgeltlicher Dienstleistung verpflichlet sind, nach folgenden Sätzen zu liquidiren: I) für Abmar— tung eines Termins 2 Thlr. und, insofern der Termin über drei Stunden dauert, für jede folgende ganze oder angefangene Stunde 15 Sgr. Diese Sätze finden auch Anwendung für die Zuziehung
zur mündlichen Hauptverhandlung in Untersuchungssa
werden dieselben, 1) wenn die Zuziehung an ö hen m tagen stattgefunden hat, für jeden Tag besonders berechnet un die Besichtigung eines Leichnams ohne Obduktion seinschließl Termin gebühr) 2 Thlr. 3) Für den Bericht hierüber (zu 2 6
n Van . bewilligen. !
1
bewilligen, wenn eine zeitraubende Einsicht der Akten tee s n,
war, oder die Untersuͤchung die Anwendung des Mikrosko anderer Instrumente oder Apparate n,. deren ar mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist. 7) Für die Aug eines Befundscheines ohne nähere gutachtliche Ausführung 1 Wenn Medizinal⸗ Beamte sich zur Reinschrift ihrer Berichte o Futachten Fir. 3. 5. 63 frenber Hülfe bedienen, sind ihnen Korth zum Setze von 2 Sgr. 6 Pf. für den Bogen zu bewilligen.
§. 4. Der bei der Besichtigung oder Obduktion eines Heichmm zugezogene zweite Medlzinal Beamte erhält für den Bericht 1-3 M
Sind zwei Medizinal⸗Beamte zu einem gemeinschaftlichen Gh
achten über den Gemüthszustand eines Menschen aufgefordert, on
hält jeder derselben die Gehühr (8. 3 Rr. 6).
§. 5. Werden die im §. 3 erwähnten Verrichtungen in inet in
Vierielmeile übersteigenden Entfernung vom Wohnort des Medünim Beamten vorgenommen, so hat dieser die Neisekosten (5. 2m
nach seiner Wahl entweder die Gebühren (8. 3) oder die Tagen
Diest Vesiimmang findet auch dann Anwendung, wenn de] Bärgermeister zu St. Johann.
(6. 2a) zu liquidiren.
richtung an und für sich gemäß §. 3 unentgeltlich vorzunehmen i 6. Sind zu der verlangten sachkundigen Ermittelung bön
836. dere Vorbesuche usthig, so ist, falls nicht die Voraussttzungtm in
liegen, unter denen Tagelder und Reisekosten liquidirt werden dünn für jeden Vorbesuch eine Gebühr von! Thlr. zu bewilligen. Für mehr als drei Vorbesuche passtrt die Gebühr nur insontß
als die Vorbesuche auf ausdrückliches en d uitites ; suche auf drückliches Verlangen der requitirena - i r. zu Eltville
5. 7. Nichibesmitete Aerzte und Thierärzte erhalten, wenn . vorstehend (§5. 1 bis 6) bezeichneten Verrichtungen amtlich cußsnn
Behöͤrde gemacht sind.
dert werden, in Ermangelung anderweiter Verabredung ditsthz Gebühren, Tagegelder und Reisekosten, welche den beamteten Aten oder Thierärzten zustehen.
§. 8. Macht eine gerichtliche oder medizinal⸗ polizeiliche Fein
lung die Zuziehung eines Chemiktrs nothwendig, so erhält densl
für seine Ärbeit, einschließlich des Birichts, eine Gebühr ven 6
25 Thlrn.
Die verwendeten Reagentien und verbrauchten Apparate, sol etwaige Auslagen für Benußung eines besonderen Lokals sind in
neben der Gebühr zu vergüten. §. 9. Bei Apotheken Visitationen erbält der medizinische Ke
missarius an seinem Wohnort 2 Thlr. Tagegelder, außerhalb desiltt .
reglementsmäßige Reisekosten und Tagegelder.
Der pharmazeutiscke Kommissarius erhält Reisekosten und An gelder nach dem den Kreitzphysikern zustehenden Satze; außerdem löl für jede rev dirte Apotheke als Ersatz für verbrauchte Reagentien.
§. 10. Insoweit die Gebühren vorstehend nicht nach fesi besimn
ten Satzen geregelt sind, ist der im einzelnen Falle anzuweisendeb
trag nach der Schwierigkeit des Geschäfts und dem zur Austin
desselben erforderlich gewesenen Zeitaufwande festzusetzen. Tiest fetzung hat, wenn sich Bedenken gegen die Angemessenheit des lig
dirten Betrags ergeben, die zuständige Regierung oder Landdtis ö
endgültig zu bewirken. §. 11.
zinaspersonen an diesem Tage oder später ertheilten Aufträge.
Alle diesem Gesetze entgegenstehenden Bestimmungen werden hi
durch aufgehoben. Gegeben ac.
Kunst und Wissenschaft. Berlin. Die 6. Vorlesung des Dr. Werner manische Göttersage (Mittwoch, den 20. Dezember) wir zum Geht stand haben: Thorrs Abstammung und Verwandischaft; verschin Auffasfungen feines Charakters; Schilderung der heiden Gollhel Goki und Freyja; Mittheilung der mythischen Erzählung von Ih Dienstgefolge und von Thorrs Sitg über Thrym. Gewerbe und Handel.
In dem Zeitraum vem 1 bis 15. November d. Is, wurd
Berlm̃ eingeführt zu Wasser: 112,175 Tonnen Stein kohlen, Braun und Koks, 4696 Klafter Torf, 12,502 Klafter Brennholz, auf ECisenbahnen: 19546425 Tonnen Steinkohlen, Braunkohlen und Kl rer Torf 1653 Ksäftet Brennh lz. Summa 66 sl? rh
Sieintohlen, Braunkehlen und Koks, 4698 Klafter Torf 12 670 Alt
Brennholz; ausgeführt zu Wasser: 1078 Tonnen Steinkohlen, 9 kohlen und Koks, auf den Eisenbah en; 175602 Tonnen Steinloh
Vraunkohlen und Koks, Summa 18770 Tonnen Steinkohlen Binn
kohlen und Koks.
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ghsil . Phystkus. d. Kr. Oschersleben. ä. Kreis ˖
reiß ⸗Wü⸗
streid streis
— . Lpoꝛheler zu gchrer sep. zu Gottesberg
écchrer (k) H istr zu Templin
Burgermelster zu Lissa, Prov.
Bůrgermeiser zu Süchteln . . ..
Stadtrath zu Erfurt azämmerer der Stadt Koͤnigs.
4043
Zusammenstellung
et im Deutschen Reichs⸗Anzeiger sur Besetzung angezeigten vakanten
Stellůen.
Reichs Anzeiger Seite
Einkommen der Stelle jähllich.
Bezeichnung der vakanten Stellen.
Meldung bis zum
us des Kr. Friedland, 1, 71 ult. Dez. 71
— ult. Dez. 71
Feovinz Preußen
Wundarzt des Kr. Tel⸗
100 Thlr. 100 Thlr.
— ult. Dez. 71 a .
2B / 12. 71 20,12. 71
mann
lau a. 4 mind. Bool. mind. 250 Thl. 160 , . und 620 Thlr. für Bureau⸗ .
1200 Thlr. 600 Thlr. und 00 Thlr. für Bureaukosten 1500 Thlr u. 00 Thlr. für Bureaukosten
900 - 1000
Thlr.
1600 Thlr. 700 Tolr. b. zu 200 Thlr.
zu Gottesberg. .....
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gar. Rb Lomp. 3 . Ni : ; 1 Himmelsansicht
Wind. 6. L. -M. K.
7. M.
K ; g Ort.
6 Memel. ... 337,8 0, s Eõnigsbrg. 338, 1 41, 2 Do tg M., stark.
Das vorsiehende Gesctz tritt mit dem Tage in Krastz welchem das dasselbe enthaltende Stück der Gesetz Sammlun Berlin ausgegeben wird. Es findet Anwendung auf alle den Min
Hahn über de
ea , , a, , ö , , , MO .
35 — ssS8W., schw. Nebel. 17. Dezember.
2, * N44 W., schwach.
N ör isse ... 5341,90 — ¶
bedeckt. bedeckt. bedeckt.)
Danzig. 35d, TI, s tan bedeckt, Nebel edeckt, Nebel.
Gössu5 . .. 341,0 T3, 1,2 T2, a Windstille. 3 Stettin ... 340, 1 *2.4 l, 6 2, 0 W.. mässig. bedeckt. Putbus ... 338, o ö, 0 2.0 42, NW., mässig. Nebel.
Berlin ..... 340.4 * 4.3 2, S NW., schwach. gan bedeckt. 338, 3,4 28S NVW., s. 8chw. bedeckt.
332,0 1, 2 3, 9 S., mässig. trübe, Nebel. 335,8 2, 2, 1 W., sehwach, bedeckt.) 338,2 53, NI. 3 SVW. , schwach. bedeckt.“) 340, 2 4,9 I, s 8SW., sehwach. trübe. ))
340, *4, 4 o, SSVͤ., schw. bedeckt.
334.3 *1, s 0,3 S., sehwaeh. neblig. klensburg. 340.3 — — SVW. , schwach. trũbe, Nebel. Mios baden — O3. 8. Schw. bedeckt. Kieler Haf. 34: — SW. , sehwach. neblig. Rilhelmsb. : sw. schw. dicker Nebel. Bremen. .. 3 — W., sehwach. Nebel. Veaerleuabtih. 34), — SW. , sehwach. dichter Nebel. Brůsse] ... 341, s S., sehwach. sehr bewölkt. Haparanda 3 SW., sehwach. heiter, . 331,1 W., schwach. bewölkt. Stockholm. 337, s W., schwach. fast heiter.) Skudesnäs 359,0 SSO., lebhaft. leicht bewölkt. Gröningen 341, trũbe. Helder .... 341, Hernõsand 332, o Christians. 335, Helsingör. — Frederikshav. . Petersburg 335 8 Constantin. 359. z
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Tatibor ... Breslau ... Torgau ... Mũnster .. än .
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und Nachts Regen und Nebel. Max. 1,8. Min. —I1, 2. Nachmitta Nachmittag WSW. schwach.
) Gestern etwas Regen. “) Gestern et as Regen.) Gestern ) Neblig. Gestern anhaltend Nebel. ) Gestern Abend Nordlicht. 7) Gestern
schwach. Strom 8. Strom N. 9) Gestern
WSW.
18. Dezember. fre i — 773 meine. R. è— st.
ee — ö ; ? — j ö . M Wind. Himmelsansicht
1 b 21 4,1 W., stark. sbedeent. Tö gigs brg. 358.8 Tl, s O. 3 TN 2.6 W., stark. bedeckt
4M 39, 1 *I, 6. *I. — bedeckt.
zödaa rz goFi, os, schwach. bedeckt. 340 8 29) O, s 1,2 W., schwach. Hedeckt, Nebel. Putbra ... 336 s 1,3 10 SI,7 W.. mässig. bezogen. Zarbn ..... 339 8 F3, 21 T2, 48W., seh ach. ganz bedeckt. Doerr... ä o T3 Jo rz, We, mässig. bedeckt, Nebel. Ratibor .. 331.8 Klo! CG. 3,6 8 W., sehwach trübe, Nebel. Zreslen .. 335 6 427 O68 F2,6 W, schwach. ded eckt. 2 6.0 KN1,4 8 W., massig. bedeckt.)
... 337.6 *2., 89 r .. 339 3,6 Oo, 40 28 W., schwach. azieml. heiter. 369,5 43 86 — Ges =, 1 8, 2. lebh. cieml, heiter, zs m, = li -G. Ro., sch esch. bedeckt, neblig Flensburg. 339.8 — 1.5 — S VW., lebhast. Regen. Wiesbaden 337, — O.. 8. schw. bedeckt, Nebel. F fiat. E41, 3 — — 8 W., mässig. bezogen. Wilhelmsh. 390 — SW. , sehwaeh. bewölkt.
. 339,55 — — SW. . 3chwach. heiter. Wesen leuebth. 333 3 — W., lebhaft. heiter. zrüssel ... 3406 WS W., schw. sehr bewölkt. Haparanda 339, s — Sa * schwach. bedeckt, Schnee. Peiersburg 334.8 — — SW. , schwach. bedeckt. Rigu ...... 336,6 SW. z Stark. dedeckt. Stb ekholm 334,2. SW., schwach. bedeckt.) Skudes ns. 3328 SSG., lebhaft. Regen. Gröningen 359.8 SS W., mässig. bewõölst. Helder ... 339, SSW. , stark. — Nera sand 331, 2 SW. , stark. fast heiter. Christians. 331, 0 SSW., mässig. bewölkt. Constantin. 337, s N., stark pbedeckt.“) Helsingör. — — SW. , schwach. — )
i Gestern Abend Regen. *) Max, 2,2. Min, — 2,86. * Gestern Schnee. 3) Gestern Nachmittag WSW. schw. Strom N. Strom &.
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O s X ο O 8
Es sind Telegramme aus Indien eingetroffen, welche über die unter günstigen Umständen erfolgte Beobachtung der Sonnen finsterniß am 12. d. berichten. Der Astronom R. It. Podgsoͤn aus Madras, der in Avenashy beobachtete, meldet an die greenwicher Sternwarte: „Wetter schön; photographische Aufnahmen gelungen, ebenso die Polarisation; gute Slizzen; viele helle Linien im Spectrum.“ Au Dodabeta, Ootacamund telegraphirt Oberst Tennant von 93 Uhr Morgens: »Leichter Nebel; Spectrostop befriedigend; Verwandlung (Reversion) der Linien ganz und gar bestätigt. Sechs gute Photo- graphien.« W. Huggins giebt hierzu die Erklärung, daß die erwähnte Verwandlung der Linien sich auf eine wichtige Wahr nehmung beziehe, die Piofessor . im Dezember v. J. in Spanier. gemacht und Professor Langley in folgenden Worten beschrieben hat: »Mit dem Spalt des Spectzoskops im Augenblicke der Verfinsterung und eine oder zwei Sekunden später der Länge nach gestellt, war das Feld des Instruments mit hellen Linien erfüllt. So weit sich in diesem kurzen Zeitraum erkennen ließ, erschien jede nicht⸗ atmosphärische Linie des Sonnenspectrums hell. Hieraus dürfte man auf bie wahrscheinliche Existenz einer die Photosphäre umgebenden und unter der Chromosphaͤre sich befindenden Umhüllung schließen, deren Dicke sich auf 2 bis 3 Sekunden beschränken würde, und welche ein discontinairliches Spektrum von allen oder fast allen Fraun⸗ hofer'schen Linien gieb;, wobei sich dieselben hell auf dunklem Grunde zeigen.“ Professor Young fügt hinzu: Secchi's continuirliches Supec⸗ trum am Sonnentande ist wahrscheinlich dieselbe Sache, modifizirt durch atmosphärischen Glanz.«
Pr ocluk ter- daW UMWanren-HKörge-
Rex nm, 16. Dezember, (Amtliche Preisfeststellung von Getreide, Mehl, Oel, Petroleum und Spiritus auf Grund des §. 15 der Börsenordnung, unter Zuziehung der vereideten Waren- und Produktenmakler.)
Weizen pr. 1000 Kilogr. 1000 68 — 85 Thlr. nach Quali- tät, weissbunt poln. 79 Thlr., bez, gelber: pr, diesen Monat 987 à 79 A 799 bez., April. Mai 1872 So à 80 à 807 bez., Mai- juni 8i bez. Geßk. 30600 Ctr. Kündigungspreis 79? Thlr. pr. 1000 Kilogr.
Roggen pr. 19900 Kilogr. loco 56 — 60 Thlr. nach Qual. ge- fordèrt. S6ß— 583 Thlr. bez, pr. diesen Monat 587 à 585 à 585 bez., Bezember Januar 575 à 577 bez., April - Mai 1872 572 a 57 bez., Mai- Juni 57 3 573 bez. Gek. 5000 Ctr. Kündi- gungspr. 585 Thlr. pr. 1000 Kilogr. n
herste pr. 1600 Kilogr. grosse 46 - 59 Thlr. nach chäanlitkt, Kleine 16-595 Thlr. nach Qualität.
Hafer pr. I 000 Kilogr. loco 41 - 50 Thlr. nach dual, vr. diesen Monat 455 bez., April- Mai 1872 46 bez., Mai-Juni 477 G., rn Juli 438 G. Gek. 2160 Otr. Kündigungspreis 457 Thlr. pr. 1000 Kilogr. .
Roggenmehl Nr. OG n. 1 pr. 109 Kilogr. Brutto unversteuert inkl Se5sr pr. diesen Monat 8 Thlr; 13 Sgr. bez, Dezember, januar 8 Fblr. 11 Sgr. à 1063 Sgr. bez., Januar- Februar 1872 s PThir. 95 Sgr. nominell, April-Mai 8 PFblir. 63 Sgr. bez, Mai- Juni 8 Thlr. 6 Sgr, hex. =.
Erbsen pr. 1000 Kilogr. Kochwaare 44 -= 60 Thlr. Rach Qua- kitüt, natter vaare 50 58 Thlr. nach Qualitt.