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AIncgernalignnle handelsgesellschaft
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Haupt- Sitz: &a ann el -H IaPpE6gal: Sichel ikke Balbe Hiiklihh Erste Emission: Jwel eins halbe M Eingetragene Ahtien. lesellschaft durch gerichtliche Versigung vom 7. Detemher 187
In der ersten General-Versammlung resp. der darauf folgenden Aufsichtsraths.
Sitzung wurden gewählt:
l. in den Aufsichtsrath:
Herr Geheimer Ober -Finanzrath a. D. Moelle, Direktor der Deutschen
Bank, Berlin, Vorsitzender,
Fritz Mien, Firma Ernst Castell, Königsberg i. Pr., erster Stel. vertreter des Vorsitzenden,
Konsul George Marchand, Berlin, zweiter Stellvertreter des Vorsitzenden,
Konsul é. MHüäller, Firma C. Miller ce Co., Berlin,
Herrmnunn Friedländer, Firma Jack Saling, Berlin,
KE. Perl, Firma Kerl ce Meer, Berlin,
Geheimer Kommerzien-Rath Morktz Simeon, Firma J. Simon
Wr. Söhne, Königsberg i. Pr.,
„ Penlius Eltzuacher, Finma J. H. Eitzacher d Co., Cöln. Il. zu Direktoren in Berlin: . z65 ah
Herr George Franstä0ctter, Herr Alhrecht Witte;
zum Direktor in Stettin: Herr EPnul Marchand;
zum Direktor in Danzig: Herr Hèohbernrt Hetschovr;
zum Direktor in Hamburg:
Herr Eheodcdlor KHertheim. Zweck der Gesellschaft ist laut §. 1 des Statuts:
Handelsgeschäfte aller Art, insbesondere den kommissionsweisen Ein- und Ver— kauf von Produkten, sowie deren Export und Import, zu betreiben und die hierzu
erforderlichen Grundstücke, als: Speicher, Lagerhäuser, Fabriken etc., sowie Schisle, zu erbauen und zu erwerben.
Die Geschäststhätigkeit der Gesellschaft wird am 1. Januar 1872 beginnen. Kerlin, 14. Dezember 1871.
Der usichtsrath der ternationalen landelksgesellschalt.
Molko, Geheimer Ober-Finanz-Rath a. D.,
als Vorsitzender.
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
Königlich Preußzisch
Das Abonnement betrãgt 1 Thlr. ? Sgr. G Pfg. für das Vierteljahr.
Inserlionspreis für den Raum einer Druchzeile T Sgr.
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Sestellung an, für Berlin die Expedition: Zietenplatz Nr. X. — — —
Berlin, Dienstag den 19. Dezember, Abends. 1871.
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n 199.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Ober ⸗-Regierungs- Rath Richter zu Oppeln den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Haupt— mann a. D. von Langrehr zu Ratzeburg im Herzogthum Lauenburg und dem Kapellmeister Carl Eckert zu Berlin den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Bürgermeister a. D. Weiß zu Gartz a4. O. den Königlichen Kronen ⸗ Orden dritter Klasse, dem Kantor und Schullehrer B odezu Groß ⸗Quenstedt, Kreis Halber. stadt, dem Schullehrer und Küster Breßler zu Dt. Fuhlbeck, Kreis Dramburg, dem Schullehrer Rottmann zu Westerholt, Kreis Recklinghausen, dem Gemeinde⸗Vorsteher, Bauerngutsbesitzer Engelberts zu Silbecke, Kreis Olpe, und dem Kirchen vorsteher und Eigenthümer Schilling zu Güstebiese, Kreis Königs— berg N. M., das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie dem Berg- mann Heinrich Storck zu Hochlger Mark, Kreis Reckling⸗ hausen, die Rettungs Medaille am Bande zu verleihen.
D eutsches Remich.
Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des ö Reiches den bisherigen Vize⸗-Konsul bei dem Konsulate zu Konstantinopel Anton Daniel von Framatzki zum Konsul, des Deutschen Reiches in Häpre de Grace und den Gerichts⸗Assessor Friedrich Adolph Tet ten⸗ born zum Konsul des Deutschen Reiches in Marseille zu er— nennen geruht.
Das 22. Stück des 6 . Elsaß⸗Lothringen, lches heute ausgegeben wird, enthält unter:; . ä. cher oh das rr betreffend die Einführung des Ab⸗ schnitts VII. der Reichsverfassung über das Eisenbahnwesen. Vom 11. Dezember 1871; unter
Nr. 37 den durch Gesetz vom 14. Oktober 1871 (Gesetzbl.
ür Elsaß⸗Lothringen Nr. 21 S. 347) eingeführten Abschnitt II. ke g f gn, betreffend das Post« und Telegraphen⸗ wesen; unter . . 6.
Nr. 33 das Gesetz, betreffend die Ausdehnung der Wirk—
samkeit des Gesetzes über die Gewährung der Rechtshülfe vom 2. Juni 1869 auf Elsaß ⸗Lothringen. Vom 11. Dezember 1871, unt .
chr. 34 das Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes und der Verordnungen über die Amtskautionen der Reichs. beamten in Elsaß-Lothringen. Vom 11. Dezember 1871; und unte
uten 35 das Gesetz, betreffend die Ausgaben der Bergver⸗ waltung in , . 13. Dezember 1871.
Berlin, den 19. Dezember 1871.
erüun / ga erkich dsl Gost? Zeitungs- Amt.
Königreich Breußem. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Gerichts⸗-Assessor vom Rath in Düsseldorf zum Staats Prokurator bei dem dortigen Landgerichte zu ernennen, und Dem Staatsanwalts⸗Gehülfen Bertram in Potsdam den Charakter als Staatsanwalt zu verleihen.
zetreffend die Aufhebung des Staalsschatzes. Gese tz, , r Wr n e sr, i.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. perordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der onarchie, was ⸗ 3. . 1 j gie (er denn der Kabinets ⸗ Ordre vom 17. Januar 1829 Geseß⸗-Samml. S. A) bestehende Einrichtung eines Staatsschatzes
wird mit dem 2 Januar 1872 aufgehoben.
*
§ 2. Die am 2. Januar 1872 vorhandenen Bestände des
Staatsschatzes an baaren Geldern und ausstehenden Forderungen
werden der allgemeinen Finanzverwaltung überwiesen. . . §. 3. 2 den vorhandenen haaren Beständen (8. ) ist die Summe von dreißig Millionen Thaler 1) zur vollständigen Tilgung der auf Grund des Gesetzes vom 21. Mai 1859, des Erlasses vom 28. Mai 189 und der Verordnung vom 28. Mai 1859 (Gesetz⸗ Samml. S. 242, 277 und 278) aufgenommeneg fünfprozentigen Staatsanleihe und, soweit sie hierzu nicht erforderlich ist, 2) zur Til= gung solcher, den Staatshaushalts: Etat belastenden Passivrenten, welche zum zwanzigfachen Betrage ablöslich sind, zu verwenden.
§ 4. Die Hauptoerwaltung der Staatsschulden hat im Dezem- ber 1871 den ganzen Restbetcag der fünfprozentigen Staatsanleihe vom Jahre 1859 (6. 3 zur Zurückzahlung am J. Juli 1872 zu kuün— digen und zu diesem Termine die Einloͤsung zu bewirken.
Der Finanz-Minister wird ermächtigt, auch schon vor dem Ahlau der Kündlgungsfrist auf Obligationen, welche zur Einlösung präsen. tirt werden, die verschriebenen Kapitalbeträge nebst den bis zum Tage der Einlssung aufgelaufenen Zinsen durch die Hauptverwaltung der Staats schulden . sowie auch den Rücktauf zu angemessenen
ursen stattfinden zu lassen. . .
ö. 9 9 Alle . welche in Gemäßheit der bisherigen Be— stimmungen dem Staatsschatz zuzuführen waren, fließen fortan den allgemeinen Staatsfonds zu, und sind, soweit über dieselben nicht als Deckungsmitttl im Staatshaushalt des betreffenden Jahres oder anderweitig unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtages ver⸗ fügt wird, zur Tilgung von Staatsschulden zu verwenden und an die Staatsschulden Tilgungskasse abzuführen. .
§. 6. Alle dies⸗m Gescße entgegenstehenden Bestimmungen früherer Gesetze und Verordnungen, insbesondere die Best immungen unter Nr. J. der Kabinets Ordre vom 17. Januar 1820 (GesetzSammil. S. 21) unter Nr. III. der Kabinets-Ordre vom 17. Juni 18265 (Geseß⸗ Samml. S. 57), im §. 2. des Gesetzes vom 28. September 1866 (Gesch⸗Samml. S. 667 und im § 1 der Verordnung vom 5. Juli 1867 1GesetzSamml. S. 1182), soweit sie den Staatsschatz betreffen, werden außer Kraft gesetzt. . ö 5 Ee ,,, wird mit der Ausführung dieses Sesetzts beauftragt. .
2 die führung der 58 3 und 4 desselben ist dem Land— tage bei seinem nächsten Zusammentritt Rechenschaft abzulegen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhandigen Unterschrift und heigedrucktem Königlichen Insiegel. . .
Gegeben Berlin, den 18. Dezember 1871.
ö Wilhelm.
ürst v. Bismarck. Gr. v. Ro on. Gr. v. Itzenplitz. . Mühler. v. Selchow. Gr zu Eulen burg. Leonhardt. Camphausen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten.
Dem Gruben ⸗ Direktor a.D. E. Rosenkranz zu Dort⸗ mund, ist unter dem 15. Dezember d. J. ein Patent . auf eine Vorrichtung an Gesteinsbohrmaschinen, zum g eic zeitigen Umsetzen und Vorschieben des Bohrmeißels in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusam— mensetzung, ohne m in der Anwendung bekannter Theile zu beschränten, . a . ö von jenem Tage an i, . und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Ju stiz⸗Ministe r ipum.
o . i reifen“ Der Rechtsanwalt und Notar Bourwieg zu Greif hagen in Pommern ist in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Stettin, mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst, versetzt worden.