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Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Unter Berücksichtigung der in den Einkaufspreisen mehrerer Droguen eingetretenen Veränderungen und der hierdurch noth— wendig gewordenen Aenderung in den Tazpreisen der betreffenden Arzneimittel, habe ich eine Revision der Arzneitaxe angeordnet und eine neue Auflage derselben ausarbeiten lassen, welche mit dem 1. Januar 1872 in Kraft tritt.
Berlin, den 1. Dezember 1871. ꝛ
Der Minister der geistlichen, Unterrichts ⸗ und Medizinal— Angelegenheiten. von Mühler.
Das 40. Stück der Gesetzsammlung, welches heute ausge— geben wird, enthält unter: Nr. 7926 das Gesetz, betreffend die Aufhebung des Staats⸗ schatzös. Vom 18. Dezember 1871, unter Nr. 7927 das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Obligationen des Sensburger Kreises im Betrage von 20,000 Thalern, V. Emission. Vom 20. November 1871; und unter Nr. 7928 die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung des revidirten Statuts der Korporation der Kauf mannschaft zu Magdeburg vom 3. Oktober 1871. Vom 14. Dezember 1871. Berlin, den 19. Dezember 1871. Königliches Gesetzsammlungs-⸗Debits⸗Comtoir.
Preußische Bank.
Wochen⸗Uebersicht der Preußischen Bank vom 15. Dezember 1571. 9 1 va
I) Geprägtes Geld und Barren ..... .. . . ... Thlr. 141,023,006) 2) Kassenanweisungen, Privathanktnoten
und Darlehnskassenscheine. ... .. ...... 4,873, (M1 3) Wechselhestände . 104, 872, M* 4 Lombardhestände ... ..... ...... ö 18,960 (01 5) Staatspapiere, discontirte Schatzanweisun⸗
gen, verschiedene Forderungen un!
Net imnng.. K . lG, MI
la Thlr. 213,588,000 . aalen 2833308 090 8 Guthaben der Staatskassen, Institute und Privatpersonen init Einschluß des 8, . ö . 5/629, (6160 Berlin, den 19. Dezember 1871. Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗ Direktorium. von Dechend. Boese. Rotth. Gallen kamp. Herrmann. Koch. von Koenen.
Nichtamtliches. Deutsche 8 Reich.
Preußen. Berlin, 18. Dezember. Ihre Majestät die verwittwete Königin hat auf die vom Magistrat er— lassene Glückwunsch⸗Adresse folgendes Antwortschreiben erlassen:
Es hat Mir zur besonderen Freude und Genugthuung gereicht, auch in diesem Jahre bei der Wiederkehr Meines Geburtstags die Glückwünsche des Magistrats der Stadt Berlin zu empfangen. In— dem Ich deshalb dem Magistrat für den ernduten Beweis alter treuer Anhänglichkeit Meinen freundlichsten Dank ausspreche, knüpfe Ich an denselben gern die aufrichtigsten Wünsche für das Wohlergehn und die mächtig aufstrebende Entwickelung der Mir so werthen Stadt und ihrer ganzen Einwohnerschaft.
Charlottenburg, den 5. Dezember 1871. Elisabeth.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag militärische Meldungen entgegen und besuchte dann den von Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrich Carl im Königlichen Schlosse veran⸗ stalteten Weihnachts⸗Bazar. Abends stattete Höchstderselbe mit Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin der Gräfin Charles Pourtalss einen Besuch ab und erschien darauf zur Vorstellung im Opernhause.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten sagte der Staats Minister von Selchow auf die Bemerkungen des Abg. Mühlenbeck eine Ver— minderung der Beamtenzahl im Revisions⸗Kollegium zu. Bei Tit. 13 des landwirthschaftlichen Etats (Förderung der Landes⸗ Kultur) entspann sich eine längere Debatte zwischen den Re— gierungs Kommissaren Geh. Ober ⸗Regierungs⸗Räthen Heyden und Greiff einer⸗ und den Abg. Parisius und Dr. Löwe anderer-
seits, welcher letztere sich einen speziellen, auf die iti
der Körordnungen gerichteten 6 rr rn . llandwirthschaftliche Lehranstaltem) beantragten die Kommissarie
des Hauses, die Regierung aufzufordern, der Gründung 3 Ackerbau-⸗Schulen auch in Zukunft finanziell nach gtast entgegenzukommen. Der Abg. Parisius amendirte das Wort »Ackerbauschulen« in mittleren und niederen landwirth. schaftlichen Lehranstalten«. Nach längerer Diskussion zwischer dem Staats⸗Minister v. Selchow, Regierungs Kommissar n heimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Greiff und den Abgg. Vudder berg. Miquel, v. Schorlemer , Alst und Elsner d. Gronow wurde der Antrag nebst dem Amendement angenommen. j Tit. 16 (Candes Sekonomie Kollegium) vertheidigte der Staatz. Minister v. Selchow diese Behörde gegen die Angriffe der Abg
Schmidt Stctün) und Parifitus. * u Tit. sn Grone, Lan desmelioratio nen und Deichbauten) beantragen die Kommissarien des Hauses, die Staatsregierung aufzufhrdenm
I) Fortan regelmäßig den Anlagen zum. Stadishaußhälts. Eta eine Ucbersicht von dem Zustände der Pꝛohinzial- Melioration. Fonds und der jährlichen Verwendung daraus beizufügen. 2) Die Denk. schrift vom November 1867, betreffend eine Verwendung des Fonds fur Landes. Meliorationen, hinsichtlich derjenigen Meliorationen, ech aus Staatsmitteln nindestens die Summe von 10060 Thlr. erhalten haben, unter Angahe des Baukapitals, sowohl nach dem Anschlage wie nach der Ausführung und gleichzeitigtr Mittheilung der pratil schen Erfolge (öder ungefähren wörthschaftlichtn Mehr -Erträgt, Vortheil) bei Vorlegung des nächß jährigen Etats zu verzollständigen. .
Ferner beantragte Abg. Parisius: .
Die Staateregierung aufzufordern, dem Landtage spätestens in der nächsten Session einen Gesetzentwurf vorzulegen, wodurch die Vorschriften, betreffend die Ent und Bewässerungs - Zwangs genossen. schaften, dahin abgtändert werden, daß 1) Genossenschaften, welche die Erhöhung dis wirthschaftlichen Ertrages der einbezitkten Grundslücke zum Zwecke haben, nur dann getzründet werden darfen, wenn bie Mehrzahl der Interessenten — nach der Fläche und nach dem Grund— steuer-Reinerträge des betheiligten Besitzes berechnet — es heantragen; 2) Grundbtsitzer zum Beitritt zu einer solchen Genossenschaft nicht gezwungen, vielinehr nur hei vorwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls dem Expropriationsverfahren unterworfen werden dürfen; 3) üher alle Streitfragen der Rechtsweg gestattet wird; 4 die Staats regterung aufzufordern, fortan regelmäßig bei allen Landes. meliorationen und Deichbauten, welche in der Ausführung begriffen oder zur Ausführung vorbereitet sind, und für welche aus Staats fonds Darlehne oder Unterstützungen von 10 000 Thlr. oder darüßer zur Verwendung kommen sollen, einen genauen Verwendungsplan vorzulegen.
Nach Befürwortung durch den Regierungs⸗Kommissar Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Greiff wurden die Anträge der Kommissarien genehmigt; der zweite Antrag des Abgeorb— neten Parisius wurde vom Antragsteller zurückgezogen, die drei übrigen gingen an die Justiz⸗Kommission. — Zu Tit. 7 der außerordentlichen Ausgaben (Hebung der Fischerei) verhieß der Staats-Minister v. Selchow auf einen Antrag der Kom— missarien des Hauses für die nächste Session den Entwurf eines Fischerei⸗Polizei⸗Gesetzes für die Binnensischerei der Monarchie. — Für Vervollständigung des provisorischen Laboratoriums in Proskau sind 8750 Thlr. ausgesetzt. Zu dieser Position entspann sich eine kurze Debatte zwischen den Staats⸗Ministern v. Selchow und Camphausen einer, und dem Abgeordneten Dr. Virchow andererseits. Darauf wurde jene genehmigt; damit war der Etat des landwirthschaftlichen Ministeriums erledigt.
— Die heutige (elfte) Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher am Ministertische die Staats⸗ Minister Graf zu Eulenburg, v. Selchow, Camphausen und mehrere Regierungs⸗Kommissare beiwohnten, wurde unter dem Vorsitz des Präsidenten v. Forckenbeck durch die Berathung über den Gesetz Entwurf, betreffend die Aufhebung der Abgaben von Gesindebüchern (S. 4018 d. Bl., eröffnet. Nach dem An⸗ trage des Referenten Abg. Kienitz, genehmigte das Haus die Vorlage ohne Debatte. In gleicher Weise wurde der Gesetz Entwurf, be⸗ treffend die Erweiterung der Prdvinzial-⸗Verbände der Provinz Sachsen und der Rheinprovinz (S. 3823 d. Bl) unverändert angenommen, worauf das Haus in der Spezial— berathung des Staatshaushalts-Etats für 1872 fortfuhr. Zu dem Etat der Gestütverwaltung, dessen Berathung von dem Regierungs ⸗Kommissar Geh. Reg. Rath Dannemann durch einen erläuternden Vortrag eingeleitet wurde, beantrag— ten die Kommissarien des Hauses, die Königliche Staats⸗-Regie⸗ rung aufzufordern:
1) noch vor der Schlußberathung in ernste Erwägung zu zichen, ob nicht der Fonds »zum Ankauf von Pferden und Pferdetranspor, ten« angemefsfen zu erhshen sei; ) bei Aufstellung des Etats pro 1873 in Erwägung zu nehmen, ob nicht dem litthauischen, dem branden— burgischen und dem sächsischen Landgestüt dieselbe selbständige Stellung wie den übrigen Landgestüten, insbesondere durch Anstellung selbstaͤn . diger Vorsteher, zu geben sei.
Nachdem der Abg. v. Wedell⸗Malchow die Annahme beider Anträge empfohlen hatte, nahm der Staats⸗Minister Camphausen gas Wort, und wies darauf hin, daß im Laufe der letzten Jahre der Fonds für Ankauf der Pferde bereits er⸗
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heblich erhöht worden sei; dennoch hoffe er die erforderlichen NMehrbeträge bereit stellen zu können, falls das Haus die Anträge
annehmen sollte. Der Abg. Graf Renard fragte, ob die Regierung geneigt sei, die Verhandlungen der auf Antrag des Landes⸗Okono⸗ mie Kollegiums niedergesetzten Kommission zur Vorberathung ge⸗ eigneter Maßnahmen zur Beförderung der Pferdezucht nach den stenographischen Aufzeichnungen zu veröffentlichen. Der Staats Minister v. Selchow antwortete, daß er sich nicht für berechtigt halte, gegen den ausdrücklich ausgesprochenen Willen mehrerer Mitglieder der Kommission ihre Reden zu veröffent- lichen. Der Abg. Dr. Windthorst (Meppen) wünschte zu wissen, welches Resultat die Verhandlungen wegen Ueberlassung des Landgestüts zu Celle an die Provinz Hannover ge— habt haben. Der Staats-Mintster v. Selchow erklärte, daß die Regierung auf diesen Wunsch nicht eingegangen sei, weil sie Bedenken getragen habe, einer schon an sich reich dotirten Provinz noch ein so bedeutendes Vetrmögensobjekt ohne Ent— schädigung zu schenken. Der Abg. v. Bennigsen erinnerte daran, daß ein solches Geschenk keinen Ertrag bringe, sondern bedeu⸗ tende Kosten erfordere. Trotzdem sei die Provinz Hannover bereit, im öffentlichen Interesse einen Theil dieser Last zu über— nehmen, weil unter den gegenwärtigen Verhältnissen die han— noverische Pferdezucht zurückgehe.
Der Abg. Graf Lehndorff bestritt diese letzte Behauptung, die Qualität der jetzt auf dem Gestüt in Celle vorhandenen Zuchthengste sei unstreitig besser als früher. Abg. v. Wedell— Vehlingsdorf bat um die Einrichtung eines Landgestüts für Pommern, der einzigen Provinz, die eines solchen Instituts noch entbehre. Der Staats⸗Minister v. Selchow erkannte die Nothwendigkeit an und versprach in nächster Zeit dem Wunsche zu entsprechen. Die einzige Frage sei nur noch, an welchem Punkte das Gestüt anzulegen sei. Der 1. Antrag der Kom— missare wurde angenommen, und bei Schluß des Blattes in die Spezialdiskussion des Etats eingetreten.
— Die im letzten Herbst in Cincinnati zusammengetreten
gewesene National-Prison⸗-Association der Vereinigten Staaten. hat den Zusammentritt einer analogen internationalen
Gefängniß⸗Kommission für das kommende Jahr in Europa vorgeschlagen. Dieselhe wird, wie die -Deutsche Allg. Ztg. mit⸗ 2 in London stattfinden; England, Frank⸗
—
theilt, im Juni 187 reich, Belgien, die Niederlande werden bestimmt und zahlreich vertreten sein, und auch die preußische Regierung hat dem des⸗ halb hier eingetroffenen Herrn Wines, vom Präsidenten Grant zum Kommissarius ad hoc ernannt, die Betheilung zugesagt, die Ramens des Deutschen Reiches der Reichskanzler ebenfalls ver⸗ sprochen hat. ;
— Graf Wartensleben, zur Kaiserlichen Gesandschaft
geben. . ; — Der sächsische Gesandte am italienischen Hofe, früher in Paris, Graf von Seebach, ist am Sonntag, von Baden—
auswärtigen Amte. . JJ ; — In Vertretung des Baron Oubril, der für acht bis Gortschakoff die Geschäfte der Kaiscrlich russischen Gesandtschaft übernommen. ö — S. M. S. »Vin eta ist am 18. November Rhede von Bahia zu Anker gegangen.
.
* . * auf der
Stadt Erfurt verbleibende Theil des seitherigen Kreises Erfurt als selbständiger Landkreis Erfurt mit der Kreisstadt Erfurt fortbestehe. Mecklenburg⸗Schwerin. 9 In der 20. Sitzung der Landesversammlung vom 16. De⸗
zember wurde u. A. der Entwurf einer Verordnung vom 15. ö 1ę Au . . Fürstlicher Regierung vom 18. ejusd. m. hatten sich die auf
d. Mts. vorgelegt, betr. die Rechnung nach Mark und Pfen⸗
Ve
nigen, und Ausprägung neuer Scheidemünzen. Der Verord. nung sind zwei Großherzogliche Reskripte beigefügt, deren erstes
u. A. besagt, »daß es geboten ist, statt eines Zwischenzustandet
mit Thalern und zehniheiligen Groschen sofort auf die Einfüh
rung der Geldrechnung nach Mark und Pfennigen zu greifen
und damit den doch erforderlichen Ulebergang zu dieser Rech Eine diesem er ten Nestript bei. . zeheime R Seitens Fürstlicher Regierung verlas der Geheime Regierungs⸗
nung nur zu antieipiren.« 6323 ö gefügte Anlage setzt die näheren Modalitäten für sofortige
Einführung einer andern Münzwährung fest; dasselbe be
stimmt u. A.: ; „»Der mehr und mehr hervortretende Mangel an Lai
münze (Schillingtstücke) und die Unthunlichkeit, angesichts
stebenden definitiven Regelung der Reichsmänzverhältnisse n
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s n Ausprägungen von Schillingöstücken vorzunehmen, macht et erforder-
gartens zu errichten, r a ; Dieser Vorschlag fand schließlich mit Ausnahme nur einer
d 4 . lh dann, Stimme, die Billigung der Landschaft, und wurde die Regie⸗ Baden kommend, hier eingetroffen und war gestern Mittag im . . ,, g
e, . 2 J Sternberg, 18. Dezember.
eide⸗ . s de. J zr. ordentlichen Landtag des Fürstenthums zu eroͤff nen. Vorab aber soll veitere
lich, die durch das Reichsgeseth vom 4. Dezember 1871 vorgesehene Münz ⸗Eintheilung schon vorher in Unserm Großherzogthum zur Gel- tung kommen zu lassen, und verordnen Wir daher nach hausvertrags⸗ mäßiger Kommunikation mit Seiner Königlichen Hoheit dem Groß— berjoge von Mecklenburg⸗Strelstz und nach flattgehabter Berathung mit Unseren getreuen Ständen, wie folgt:
§. 1. An die Stelle des durch die Verordnungen vom 12. Ja⸗ nuar 1848 und vom 22. Januar 1858 als Münzeinheit bestimmten Thalers tritt von einem durch Unser Staais⸗Ministerium zu bestim⸗ menden Zeitpunkt als Münzeinheit dite Mark, welche Ein Zehntel der durch das Lteichsgesetz vom 4. Dezember 1871 geschaffenen Reichs⸗ goldmünze (Zehnmarkstück) beträgt. Die Mark wird eingetheilt in 100 Pfennige.
§. 2. Die bisher gesetzlichen Courantraünzen des Vierzehn, beziehungsweise Dreißigthalerfußes werden beibehalten, und zwar der Thaler zum Werth von drei Mark; das Sechszehnschillingsstück (5 Thlr. zam Werth von einer Mark, das Achtschillingsstück Thlr.) zum Werth von einer halben Mark oder fünfzig Pfennigen; imgleichen die als Scheidemünze ausgeprägten Vierschillingsstücke (i Thlr.) zum Werth von fänf und zwanzig Pfennigen.
§. 3. Als Scheidemünze soll ferner geprägt werden: 1) In Silber nach dem Verhältniß von 10635 Mark aus einem Pfunde . Silbers: a) Zehnpfennigstücke, von denen Tausend fünf und
reißig (1035) Stück ein Pfund feinen Silbers enthalten und von denen Zweihundert sieben und zwanzig sieben Zehntel (227 *.) Stück ein Pfund wiegen b) Fünfpfennigstücke, von denen Zweitausend siebzig (2070) Stück ein Pfund feinen Silbers enthalten und von denen Vierhundert fünf und fünfzig vier Zthntel (1554 ,) ein Pfund wiegen. 2) In Kupfer: Fünfpfennige, Zweipfennige und Pfennige, wobei 100 Pfund Kupfer höchstens zu 336 Mark ausgebracht werden sollen. Welche fremde Scheidemünze bei Unseren Kassen zugelassen werden soll, bleibt der Bestimmung Unserts Finanz ⸗Mimsterti vorbehalten.
§. 4. Zahlungen, welche in Einhalb⸗Markstücken geleistet werden ksnnen, ist Riemand in kleinerer Münze anzunehmen verpflichtet.
§. 5. Von dem im §. 1 gedachten Zeitpunkt an findet der Geld⸗ verkehr bei öffentlichen Kassen und im Privatverlehr nach Mark und Pfennigen statt.
— Der Landtag beschloß in seiner heutigen Sitzung, zu dem Großherzoglich schwerinschen Reskript, betreffend die An⸗ wendung des Exzpropriationsgesetzes auf eine von Berlin über Neu⸗Ruppin, Parchim, Schwerin und Lübeck nach Kiel zu er— bauende Eisenbahn seine Zustimmung zu erklären.
Sachsen⸗Weimar. Weimar, 17. Dezember. Einer telegraphischen Nachricht zufolge, ist der Exbgroßherzog mit Seiner Braut und Deren Vater gestern in St. Petersburg eingetroffen.
Sachsen⸗Attenburg. Altenburg, 15. Dezember. In seiner Sitzung am 13. d. verhandelte der Landtag über den Bau eines neuen Museums. Der Vorschlag der Staatsregie— rung, welche dazu den Platz des abzureißenden alten Hofthegters im Schloßgarten für das Gebäude anbot, fand wenig Anklang.
— . 5 8 8 2 Als Gegenvorschlag wurde der Plan aufgestellt, das Gebäude in Italien versetzt, hat sich am 16. Abends nach Florenz be⸗ ** Gegen vorschlag io Pl fgestellt, de
in etwas größeren Dimensionen in demjenigen Theile des Schloß— welcher an die Bahnhofstraße angrenzt.
rung aufgefordert, der Landschaft bei ihrem nächsten Zusammen⸗ tritt ein anderweites Projekt für das neue Museumsgebäude
7 , . ö. Ut (hl dis porzulegen und dabei das Absehen auch darauf zu richten, daß vierzehn Tage nach St. Petersburg gereist ist, hat der Prinz . 6 (
außer den v. Lindenau'schen Sammlungen und der damit ver—
bunbenen Schule, sowie den Sammlungen der »Naturforschen⸗
den Gesellschafté« auch für die Sammlungen der »Geschichts⸗
und Alterthumsforschenden Gesellschaft« ausreichende Räumlich⸗ keiten gewonnen würden.
Erfurt, 11. Dezember. Wie die hiesige Königliche Regie⸗ rung bekannt macht, haben Se. Majestät der König ge tag rag. stefe . nehmigt, daß vom J. Januar k. J. ab die Stadt Erfurt aus (Esthenz: »den beabsichligten Berkauf von Leopoldshall nicht dem Verbande des bisherigen Kreises Erfurt scheide und einen besondern Stadtkreis bilde, sowie daß der nach Ausscheidung der
Dessau, 16. Dezember. Nachdem der Land⸗ ag gestern den Antrag des Referenten Abg. Dr. Kretschmar
VI n H nB Anhßäalt.
zu genehmigen«e, mit 18 gegen 16 Stimmen angenommen hatte, erklärte der Staats-Minister Dr. v. Larisch, daß wegen ber Abwerfung des Regierungsantrages, deren Folgen sich sofort
nicht überfehen ließen, der Landtag bis zum 18. d. M. vertagt
werde. ; ; . .
Schaumburg⸗ippe. Bückeburg, 17. Dezember. In Gemäßheit des landesherrlichen Patentes d. d. Bückeburg, den 17. November d. J., und der Ausführungs⸗Bekanntmachung
Gesund des Verfassungsgesetzes vom 17. November 1868 er— wählten Landes vertreter heute hier versammelt. Nachdem der Abgeordnete Everding als ältestes Mitglied das Alters-Präsidium und der Abgeordnete Teubner als juüngstes Mitglied das Schriftführer⸗Amt übernommen hatten, begrüßte Ersterer die Versammlung und ließ Fürstlicher Re— gierung die vorläufige Köonstituirung des Landtages anzeigen.
6.
Rath von Campe alsdann die folgende Ansprache: Geehrte Herren vom Landtage! Namens St, Durchlaucht meines gnädigst regierenden Fürsten und Herrn hahe ich den diesjährigen
ich bei ihrem ersten Zusammentteten nach dem großen ruhmreich durchkämpften Kriege den Empfindungen der Anerkennung und des