1871 / 201 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung. Die Kreis. Thierarztstell 16 ü . e,, , . erf 6 , , ö eforder re A i ͤ

166 , ihre hier l ben br a n n senfeißen ; ; ; 6 binnen sechs Wochen an uns rer, . * . atsmäßige Gehalt beträgt 100 Thlr. jaͤhrlich, und wird es ö reis · Thierarzt freigestellt, seinen Wohn t 686m

zow zu nehmen. Stettin, den 14. , . gr min 6 . iI.

Königliche Redierung, Abtheilung des Innern. gez. Bredoreck

Durch die Ernennun 2 dig g ihres seit , ,,,, . nn sererden, Saua! fit kerze, weiche sich un haft, ersocberssqh ö. . . Gesuche unter fe. Den resp. Bewerbern wird die Amtsgrien Hachenburg, Marienb Wies baden, den 16. Dezember 157

Koͤnigliche Regierung. Abtheilung des Innern

M. 673]

Berolina · Hansor hau Aktien. dos ollschast

Gemäß 8§. 29 des Stat J Rex lim. abend, den h F, gete= a D ö. wir die Attionäre obiger Gesellschaft zur außerordentlichen

ags 8 uhr, in Ges ä telt, Cronch krche e enn chfn Generalversamimlung auf Sonn,

Veuwahl des gu fich rer t Sr di un .

hung des Grundtkapitals.

isen wir auf §. 30 . ,. der Statuten.

Die Direktion.

Berlin Görlitzer Eisenbahn.

; B, sofern Berlin, am 14. Dezember 1871. 16 gb

(a 453i Die Direktion.

Zu beziehen durch jede Buchhandlung.

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Deutscher Neichs⸗Anzeiger

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Das Abonnement betrãgt I Thlr. 7 Sgr. G Pfg. für das Dierteljahr. Insertions preis für den Raum einer Nruchzeile S; Sgr.

Alle Ppost ⸗Anstalten des Zu und Auslandes nehmen Gestellung an, sür Serlin die Expedition: Zietenplatz Nr. X.

Berlin, Donnerstag den 21. Dezember, Abends.

1871.

M 201.

Dentsche s Reich.

Se. Majestät der Kaiser und König haben den bis- herigen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mi⸗ nister des Deutschen Reiches, Prinzen Heinrich VII. Reuß, in St. Petersburg zu Allerhöchstihrem außerordentlichen und bevollmaͤchtigten Botschafter bei Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland zu ernennen geruht.

Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reiches den Bergwerks Direktor Fer di⸗ nand Pütz zu Irun in Spanien zum Vize ⸗Konsul des Deut schen Reiches daselbst zu ernennen geruht. .

meer

Königreich Preußen.

Se Königliche Hoheit der Prinz Carl von Preußen hat den Geheimen Sanitäts- Rath, und Ober⸗Stabsarzt Herrn Dr. Langenmayer zum Leib⸗Arzt Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Carl von Preußen ernannt.

Berlin, 21. Dezember. .

Se, Königliche Hoheit ber Prin? Friedrich Car! von Preußen ist heut früh von St. Petersburg zurückgekehrt.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Die Mitglieder der Königlichen Akademie der Künste in Berlin, Geheimer Regierungs: Rath Hitzig, Hofmaler Pro⸗ fessor Graeb, Bildhauer Professor Wre dow und Historien⸗ maler Professor Becker sind fernerweit auf die Dauer von drei Jahren zu Mitgliedern des Senats der Akademie ernannt worden.

Dem Gymnasiallehrer Dr. Hartung zu Wittenberg ist das Prädikat Oberlehrer verliehen worden,

Haupt ⸗Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung, betreffend die 14. Verloosung der Staats Anleihe vom Jahre 1856. .

In der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich be= wirklen Verlobsung von Schuldverschreibungen der 4prozenti= gen preußischen Staats ⸗Anleihe vom Jahre 1866 sind die in der Anlage *) verzeichneten Nummern gezogen worden.

Dieselben werden den Besitzern mit dem Bemerken gekün⸗ digt, daß die in den gusgeloosten Nummern verschrichenen Ka⸗ pikalbeträge vom 1. Juli 1872 ab täglich, mit Ausschluß der Sonn und Felt! und der zu den Kassenrevisionen nöthigen

eit, von 5 Ühr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags hei der

taatsschulden⸗Tilgungskasse hierselbst, Oranienstraße Nr. 94, gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen mit zen dazu gehörigen, erst nach dem 1. Juli 1877 Fälligen e non Serie V. Nr.? bis 8 nebst Talons baar in

mpfang zu nehmen sind.

Die Einlösung der Schuldverschreibungen kann auch bei den Königlichen Regierungs- Hauptkassen, sowie bei der Kreis kasse in Frankfurt a. M. und den Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüneburg bewirkt werden. Zu diesem Zwecke

Y Liegt der heutigen Nummer dieses Blattes bei.

sind die Schuldverschreibungen nebst Coupons und Talons einer dieser Kassen einzureichen, welche sie der Staatsschulden⸗ Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen und nach erfolgter Fest⸗ stellung die Auszahlung zu y, hat. = Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mit ab⸗ zuliefernden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapitale zurückbehalten. Formulare zu den Quittungen werden von den gedachten Kassen unentgeltlich verabreicht. Die Staatsschul den⸗Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuld⸗ verschreibungen über die Zahlungsleistung nicht einlassen. Berlin, den 16. Dezember 1871. Haupt. Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke.

Bekanntmachung, betreffend die Kündigung der fünfprozentigen Staatsanleihe vom Jahre 1859 zur Rückzahlung am 1. Juli 1872.

Auf Grund deb Allerhöchsten Erlasses vom 28: Mal 1869 Ges. S. S. 277, nach welchem dem Staate das Recht vor⸗ behalten ist, den Tilgungsfonds der fünfprozentigen Staats. anleihe von 1859 vom 1. Januar 1870 ab zu verstärken, werden hierdurch die sämmtlichen bisher noch nicht zur Einlösung ge⸗ langten Schuldverschreibungen der fünfprozentigen preußischen Staatsanleihe vom Jahre 1859 zur Einlösung durch Baar ka n ß des Nominalbetrages am 1. Juli 1872 hiermit ge—⸗ ündigt.

Bie durch diese Schuldverschreibungen verbrieften Kapital⸗ beträge sind vom 1. Juli 1873 ab täglich, mit Ausschluß der Sonn und Festtage und der Kassen⸗Revisionstage, von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags bei der Staatsschulden- Tilgungskasse hierselbst, Oranienstraße Nr. 4, gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen nebst den dazu ge— hörigen, erst nach dem 1. Juli 1872 fällig werdenden Zins⸗ Coupons, Serie IV, Nr. 3 bis 8 und Talons baar in Empfang zu nehmen.

Vie Einlösung der Schuldverschreibungen kann auch bei den Königlichen n,, und Bezirks-⸗Hauptkassen, sowie bei der Königlichen Kreiskasse zu Frankfurt a. M. bewirkt werden. Zu diesem Zwecke sind die Schuld verschreibungen nebst Coupons und Tälons einer dieser Kassen einzureichen, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Prüfung vor⸗ zulegen und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung zu be⸗ sorgen hat.

Der Geldbetrag der etwa fehlenden unentgeltlich mit abzuliefernden Zins soupons wird von dem zu zahlenden Kapi—⸗ tale zurückbehalten.

Mehrere Schuldverschreibungen der Art sind den Kassen mittelst doppelter Verzeichnisse vorzulegen, hinsichts deren Auf- stellung, Aufrechnung und Unterzeichnung das bisher bei Ein⸗ lösung folcher Obligationen übliche Verfahren stattfindet.

Formulare zu den Quittungen werden von den gedachten Kassen unentgeltlich verabreicht. .

Die Staatsfchulden⸗Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuld⸗ verschreibungen über die Zahlungsleistung nich t einlassen. .

Berlin, den 21. Dezember 1871.

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke.