1871 / 201 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Berichtigung. gestern: Berliner Pfandbriefe 99 6. Mecklenb. Eisenb-Schuldy. So5 bez u. 6

Redaction und Rendantur:

Schwieger.

(R. v. Decker).

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober Hofbuchdruckeret

Folgen zwei Beilagen

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4113 Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Donnerstag den 21. Dezember.

1871.

M 201.

Landtags⸗Angelegenheiten.

erlin, 21. Dezember. In der gestrigen (12 Sitzung des . der Abgeordneten beantwortete der Staats⸗Minister hraf von Roon eine von den Abgg. Dr. Kugler und Vogt— rr an die Regierung gerichtete Interpellation (s. gestr. Nummer mit folgender Erklärung: :

Meine Herren! Ich könnte die Frage eben so gut verneinen als bejahen. Die Absicht, in der Nähe der Stadt Frankfurt, wenngleich nicht in »unmittelbarer« Nähe, eine Pulverfabrik zu errichten, hat vorgelegen und liegt noch vor Eine solche Pulverfabrit ist eine Rothwendigkeit geworden, h:rvorgerufen durch die erweiterten Bedůrf⸗ nie der vergrößerten Armee. Es kommt darauf au), dieler neuen Jabrik eine Lage zu geben, daß von ihr aus diejenigen Theile des landes mit Pulver versorgt werden können, denen dasselbe gegenwärtig nur durch einen weiten Transport zugeführt bherden kann; es kommt darauf an, daß diese Fabrik wie alle diejenigen militärischen Etablissements, die mit der Erzeu— gung von Kriegsvorrath beschäftigt sind, vor einer feindlichen Perührung geschützt sein möge. Es folge also daraus, daß dieses Ftablissement moöͤglichst auf der rechten Rheinseite errichtet werde. Ferner folgt aber aus der Ratur eines solchen Etablissementè, daß von da aus der Transport des Pulvers möglichst ohne Gefahr er⸗ solgen kann, und das weiset auf eine Schiffahrtslinie hin, auf eine Echiffahrtslinie auf der rechten Rheinseite. Die Natur eines solchen nstituts bedingt aber auch eine Bewachung. Man mußte also in ie Nähe einer großen Stadt, einer großen Garnison gehen, um diese Bedingung erfüllen zu können. Die Wahl zwischen den Lokalien, welche diefe Bedingung erfüllen, ist nicht sehr groß, und es ist dabei auch immer der Preis des Grund und Bodens zu berücksichtigen. Es mußten solche Lokalien ausgeschlossen werden, die, dicht bebaut, einen Bodenwerth bon excessiver Höhe beanspruchen warden. Mithin war die Wahl nicht groß: Eine Garnison auf dem rechten Rheinufer in der Nähe aner Schiffahrtslinie. Auf diese Weise ist denn unter andern Pro-

stlten auch dieses Projekt in Erwägung gezogen worden. Ich glaube,

in der Natur der Dinge n, . . dieses Projekt an und für

als ein wohlberechtigtes betrachten kann. ö Ln . ,, Rährn anlangt, so muß ich sagen: das Projekt, von dem die Rede ist, sollte zur Erbauung einer Pulverfabrik führen, die 4000 Schritte von den letzten Häusern von Frankfurt entfernt wäre. Mir scheint, diese Nähe ist nicht gerade sehr bedrohlich. Bei dieser Gelegenheit will ich aber doch darauf hin⸗ weisen, daß die Befürchtungen, die an die Errichtung eines solchen Etavlissements geknüpft werden, in der That nicht so groß sind, als sie auf den ersten Anblick erscheinen mögen. Pulver und Pulverfabriken sind freilich immer gefährliche Dinge, aber Sie müssen wissen, daß die Masse von Pulver, die in einer Fabrik bewahrt wird, immer und zwar grundsätzlich, eine mög- lichst kleine ist; daß die Gefahr einer Explosion durch die Art und Weise der Erbauung des Etablissements wesentlich vermindert wird. Die Gebäude, auf die es dabei ankommt, haben ganz leichte Dächer, sind meistentheils aus Fachwerk erbaut und haben wenigstens die eine ungefährlichere Seite dann baulich so hergestellt, daß eine Erplosion nach dieser Seite hin einen leichten und ungefährlichen Ausgang findet. Die Gefahr einer Pulvererplosion wächst bekanntlich mit der Solidität der Einschließung. Es ist wahrscheinlich, wenn ich von den finanziellen Interessen absehe, die von dem Herrn Begründer der Interpellation geltend gemacht worden sind, daß die Erploston, die neuerdings in Coblenz stattgefunden hat, dif Veranlassung zu Befürchtungen geworden. Meine Herren! Diese Katastrophe ist aber nicht herbeigeführt worden durch Arbeiten in eintr Pulverfabrik, sondern in einem gaboratortum, eine Arbeit; die ihter Natur nach immerhin viel gefährlicher ist, als die einer Pulverfabrik. Ich kann noch thatsächlich bemerken, daß, so lange die Pulverfabriken in Neisse und in Spandau betrieben werden, und das ist jetzt schon eine sehr lange Reihe von Jahren sseit 1834 hat die Militärverwaltung diese Fabriken übernommen) seitdem nirgend eine Katastrophe dieser Art stattgefunden hat. Die Gefahr ist vich größer, wenn das Pulver auf weiten Landstrecken tranzportirt werden muß. Ist es nicht anders zu machen als die Fabrit anzu⸗ legen mit der Rothwendigkeit eines weiten Pulvertransportes, so haben natürlicherweise alle die Ortschaften, durch welche der Trans⸗ port geht, die Gefahr zu bestehen, die möglicherweise eintreten kann, trotz aller Vorsicht.

Was nun den zweiten Theil der Interpellation anlangt, so muß ich darauf Folgendes erwidern. Es Handelt sich vorläufig nur um ein Projekt, um vorläufige Ermittelungen; bis zur Ausführung, ist noch ein weiter Wegs. Es muß, bevor ein solches Projekt von der Militärverwaltung fest in die Hand genommen werden kann, zunächst das Einverständniß des Herrn Handels- Ministers und des Herrn Ministers des Innern dazu eingeholt werden. Es würde also in diesem Falle unter allen Umständen von Seiten der genannten Herren Minister eine Rückfrage bei der Stadt stattgefunden haben, die städtischen Vertreter würden also zu allen Zeiten Gelegenheit finden, ihre Bedenken gegen eine solche Anlage geltend zu machen. Es ist bisher durchaus keine Gefahr durch eine schnelle und über—

raschende Ausfthrung des fraglichen Projektes vorhanden; es be⸗ findet sich thatsächlich noch in dem Stadium des ersten Entwurfs. Und da ein Ankauf des betreffenden Terrains bisher nicht möglich gewesen ist, so bliebe, wollte die Militärverwaltung dies Projekt à tout prix zur Ausführung bringen, nur der Weg der Ezpropria⸗ tion Übrig; ob aber die Exproprlation in diesem Falle als gesetzlich zulässig erachtet werden würde, das kann als fraglich angesthen werden.

In der Diskussion über den Gesetzentwurf, betreffend eine Zusatzbestimmung zu Art. 74 der Verfassung, erklärte der Regierungs-Kommissar, Geh. Ober ⸗Finanz⸗Rath Wollny, nach dem Abg. Lasker:

Veeine Herten! Da mein Verhalten in der Kommission von dem Herrn Vorredner zum Gegenstande des Angriffs gemacht worden ist, so würde ich glauben, an der schuldigen Achtung für dieses hohe Haus zu fehlen, wenn ich nicht darauf zurückläme und mein Ver- halten zu rechtfertigen suchte, wenngleich nur mit wenigen Worten.

Die Staatsregierung hatte eine Vorlage gemacht, gegen welche in der Kommission ein Gegenvorschlag eingebracht wurde. Selbstverständlich konnte ich von meinem Herrn Chef und von der Staatsregierung nicht informirt sein, wie gerade dieser eben erst eingebrachie Gegenvorschlag zu behandeln sein sollte. Jede Erklärung, die ich abgab, wurde also nur abge⸗ geben, nicht im ausdrücklichen und speziellen Auftrage der Staats⸗ regierung, sondern wie ich kraft des erhaltenen Mandates sie ertheilen zu müssen glaubte. Ob ich hiermit im Sinne der Staatsregierung und in Gemäßheit meiner Vollmacht gehandelt habe, unterlag zu- nächst meiner Beurtheilung. Sollte die Staatsregierung der Meinung sein, daß ich ihre Ansicht nicht getroffen hätte, so würde ich von ihr desavouirt werden. Auf diese Gefahr hin konnte und durfte ich meine Erklärung abgeben, Sie werden heute aus dem Munde des Hrn. Finanz -Ministers hören, ob er mein Ver⸗ halten in der Kommission mißbilligen wird.

Die Gründer weswegen ich den in der Kommission gemachten Vorschlag empfehlen zu dürfen glaubte, sind in Kurzem folgende. Dasjenige, worauf es der Staatsregierung ankommt, was sie mit ihrer Vorlage bezweckte, war, die Mitglieder der Oberrechnungs kammer dem Gegensatz der Parteien in den Häusern des Landtages zu entrücken, sie insbesondere nicht in die Nothwendigkeit zu bringen, über die von ihnen selbst auf- gestelltrlen Monita mit entscheidender Stimme befinden zu müssen. Dieser Zweck, den die Staatsregierung der Vorlage im Auge hat, wurde nach meiner Ansicht in gleicher Weise erfüllt durch den Kommissionsvorschlag, und zwar in einer Weise erfüllt, welche die Beseitigung vermeidlicher Schwierigkeiten erwarten ließ Allerdings ist ja zuzugeben, und es bedarf darüber so weitgehender Ausführungen, wie sie hier gehört wurden, nicht, daß eine materielle Abweichung zwischen der Regierungsvorlage und dem Kommissionsvarschlage sich findet. Indessen, wenn der Kommissionsvorschlag dasjenige erreicht, was die Itegierung beabsichtigt, was sie ausdrücklich als die Absicht ihrer Vor lage in den Motigen angegeben hatte, so durfte ich mich für er mächtigt halten, Namens der Staatsregierung ihm beizustimmen und um die weiteren Verhandlungen nicht zu erschweren, den Vor—⸗ schlag zu befürworten. . .

In der Sache selbst legt die Staatsregierung nur darauf Ge- wichi, daß dasjenige, was sie sachlich intendirt, erreicht werde. Es wird daher von ihr die Annahme des einen, wie des andern Vor— schlages willkommen geheißen werden.

Das Nähere darüber werden Sie aus dem Munde des Herrn Finanz ⸗Ministers hören.

Hierauf nahm der Finanz-Minister Camphausen das Wort:

Meine Herren! Mir scheint, daß der Herr Abg. Lasker doch etwas zu strenge mit den Herren Regierungs Kommissarien ins Gericht geht, und daß in der That die Verhandlungen in der Kommission sehr er— schwert werden würden, wenn der Regierungs-⸗Kommissar niemals eine Aeußerung machen dürfte, ohne schon im Voraus sicher zu sein, daß er auf die unbedingte Zustimmung der Regierung zu rechnen hätte. Dies war, glaube ich, in dem vorliegenden Fall um so shwerer zu entscheiden, weil es sich dabei um eine staagtsrechtliche Frage von weitgreifender Bedeutung handelte. Bei Aufst lung des Gesetz⸗ entwurfs haben allerdings diejenigen Absichten im Wesentlichen vorge⸗ waltet, die der Herr Regierüngs⸗Kommissarius so eben wiederholt hargelegt hat. Wir haben uns an die Vorbilder gehalten, die wir für ähnliche Beziehungen gefunden hatten. In. Belgien ist die Mit gliedschaft in beiden Körperschaften gusgeschlossen, aber in Belgien besteht für beide Körperschaften ein Wahlsystem. In England sollte nach den Motiven was allerdings nicht ganz korrekt angeführt ist, was sich aber auf eine Angabe in dem bekannten Schrift teller Todd stüͤtze die Mitgliedschaft in beiden Häusern des Landtazes ausge— schlossen sein; die unter der Regierung der Königin Victoria erlassene Akte hat aber nur bestimmt, daß man ausgeschlossen sein solle von der Mitgliedschaft im Hause der Jemeinen. Auch in dieser Beziehung bestehen nur für England, wie ich hier nicht auszuführen brauche, wesent⸗ lich abweichende staatsrechtliche Verhältnisse.

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