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Reichs Eisenbahnen in Elsaß Lothringen.
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Für die Unterhaltung der R
pro 1872 soll die Lieferung von
4/400, 000 , ,. gewalzten Eisen babn . Schienen, sowie des zugehörigen efestigung s · Materials, bestehend in:
648 Kilogramm Unterlagsplatten,
1753310 Kilogramm Seitenlaschen,
48,945 Kilogramm Laschenschraubenbolzen,
1090900 Kilogramm galvantsirte Tirefonds,
12.000 Kilogramm Hakennägel im Wege der offentlichen Sub mission vergeben werden.
Die Offerten sind für die Lieferung von Schienen und Schienen Befestigungs. Material getrennt, dis zu dem Donnerstag, den . Janugr 1872, Vormittags 16 Uhr, in unserem Geschäfts⸗ lokale auf hiesigem Bahnhofe anstehenden Termip portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift:
sp Submission auf die Lieferung von Eisenbahn ˖ Schienen. resp.
Lieferung von Schienen ˖ Befestigungs
auf ierselbst zu rich ·
den 13. Dezember 1871. Kaiserliche Eisenbahn ˖ Betriebs. Kommission.
Verloosung, Amortisation, ging zahl nug u. s. w. von öffentlichen apieren.
[4108]. Berk ann tmachung. Die nach FS., 18 unseres Statuts auf die von uns ausgegebenen Stamm⸗Priorilätsactien pro 1871 zu zahlenden Zinsen werden gegen 9 ö. ö. 2 mit 16 Thlr. für jedt Aktie ei der Braunschweigischen Ban ; Herren Uhl C Pillmann zu Braunschweig, Herren M. J. Frensd orff . Herren Ephr. Meyer & Sohn vom 2. Januar f. J. an ausgezahlt. Braunschweig, den 12. Dezember 1871. — Der Verwaltungsrath der Halberstadt ˖ Blankenburger Eisenbahn ˖ Gesellschaft.
zu Hannover
om Colommh unterm
Police Nr. 273696 über
Jeder, der rechtliche
hiermit aufgefordert,
2 bei der unterzeich⸗
neten Direktion nnullirung der bezeich. neten Police be
Die sions⸗Versicherungs⸗ a mm nd S* Aug. Vn. Schanrↄs.
4085 ö . ö Oberlausitz er Eisenbahn-Gesellschaft.
Die Zinsen auf die volleingezahlten Stamm⸗ und Prioritäts- Stammaktien unferer Gesellschaft für die Zest vom 1. Juli bis 31. De⸗ zember 06. werden vom 23. Januar 1872 ab und zwar
für die 5proz. Prioritäts. Stammaktien mit 5 Thaler per Aktie . den Berliner Bankverein, Dorotheenstraße 8 in Berlin,
für die 5proz. Stammaktien mit 2 Thaler 15 Silbergroschen per
ö durch unsere Hauptka sse in Ruhland gezahlt.
Da die Ausfertigung der Aktien, Coupons und Dividendenbogen bis zum 1. Januar 1872 nicht vollständig wird bewirtt werden können, so werden die Zinsen gegen Vorzeigung der von uns ausge- benen Interimsscheine bezahlt und werden letztere zum Beweis der Zahlung an der Zahlungssstelle abgestempelt.
Wegen des Umtausches der Interimsscheine gegen definitive Stücke wird sobald als möglich besondere Bekanntmachung erfolgen.
Ruhland, den 15. Dezember 1871.
Die Direktion.
V iedene Bekauntm . pu. an ersch achun gen
hraunkohlen rf
en nschläge und Proß ort zugesender
Scheer G
Berlin, Chausseestr. 88.
Im Verlage der Königlichen Geheimen Ober. — (R. v. Decker) ist so eben erschienen: Sofbuchdrucken
llgemeine Buͤcherkunde 8
de Brandenhurgisch -Preußischen Staates Bearbeitet in der Redaktion des Deutschen Reichs. Anzeigers ; und Königlich Preußischen Staats. Anzeigers. (14 B.) Preis 1 Thlr' graphie enthält unter den 3
Provinzen d zeichnisse und Ur die Staatsschri
; ; 1 gischen Anzeigen
hme des Sonntags, in Schwerin (Sand und enthalten im Hauptblatte wie in den ͤ l ge Mlebersichi der Tagespolitik, wi auch reichhaltige über Wissenschaft und Kunst, Gewerbe
und Handel ꝛc.
In den
Veröffentlichung der Ministerien dient. ecklenburgischen Anz eigen⸗ g6⸗Verhandlungen. Quartal beträgt 1 Thlr. 18 Schl.
Stagtz⸗Alnzeiger für Württemberg
R ist das amtliche Organ) der Königlich württemhergischen Rezierung auf dem Gebiet der Tageapresse.
Im amtlichen Theile werden die Gesetze, Verordnungen und Be—⸗ kanntmachungen, Ordensverleihungen und Ernennungen publizirt.
Im nichtamtlichen Theil besttebt sich die Redaktion, die zeitge⸗ nössische Geschichte in klarer und objektiver Weise dem geser zur Dar- stellung zu bringen. Dem Hauptblatt wird das württem bergische Centralblatt für gerichtliche Bekanntmachungen, sowie das von der Königlich württemhergischen Centralstelle für Gewerbe und Hanzel. herausgegebene Gewerbeblatt, ohne Preiserhöhung
eigelegt.
Der Staats - Anzeiger, welchem ausschließlich alle amtlichen Inserate über Verdingungen von Staatsarbeiten, Submissionen, Militär · Lieferungen, öffentliche Holiverfäufe, große Lizitationen u. s. w. zukommen, ist in den Händen aller Geschäftsleute, und eignet sich deshalb auch vorzugsweife zu erfolgreicher Inserirung von Geschästs— Annoncen jeder Art.
Der Abonnementspreis für das Quartal beträgt 1 Thaler, der Insertionspreis einer Druckzeile 5 Kr. (13 Sgr.).
Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an—
= . Karlsruher Zeitung.
vfröffentlicht die Karlsruher Zeitung Nachrichten, Ordensverleihungen,
heil enthält Mittheilungen aus dem Gesammt— : Zeitentwicklung, wobei die Inter⸗ gthum Baden eine besondere Be—
det sie den Dingen in dem nahen
(rböhte Aufmerksamkeit zu und bringt zahl ilungen aus den wiedérerworbenen Relchz.
Ihr Inseratentheil enthält außer zahlreichen Privat-Anzeigen die
Anzeigen und Bekanntmachungen der Gerichte und Verwaltungt⸗
Behörden des Großherzogthums Baden. ö
Auflage 5000. Abonnemente preis für das Quartal 2 Il / r
Insertionspreis einer Druckzeile 5 Kr. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an.
Zweite Beilage
8 Reich. Gefetzhiatt Ri. 16 für 1871 S. 76 =75 abgedruckt.
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
U
Königlich Preuszischer Staats⸗Anzeiger.
Alle Host⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung an, für 8Serlin die Expedition: Zietenplatz Nr. z.
Das Abonnement belrãgt A Thlr. 7 Sgr. G Pfg. für das vierkeljahr. Insertionspreis für den Naum einer Druckzeil z Sgr.
Berlin, Freitag den 22. Dezember, Abends.
Abonnements ⸗Bestellungen auf den Deutschen Reichs⸗ Preußischen Staats⸗Anzeiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Quartal nehmen für Berlin die Ex pediti on dieses Blattes, Zieten⸗Platz Nr. 3, außerhalb jedoch nur die Post⸗Aemter resp. Feldpost ⸗Anstalten entgegen.
Der Abonnementspreis für das Quartal des aus dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger und dem Königlich Preußischen Staats -Anzeiger bestehenden Gesammtblattes beträgt 1 Thlr. 77 Sgr. Bei verspätetem Abonnement kann eine Nachlieferung bereits erschienener Nummern nur soweit erfolgen als der Vorrath reicht.
Während der Dauer der Sessionen des Deutschen Reichstags und des preußischen Landtags werden über deren Sitzungen Referate, welche den Gang der Verhandlungen übersichtlich darstellen und die Beschlüsse der Versammlungen enthalten, in den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats ⸗Anzeiger aufgenommen.
Sodann publizirt derselbe den Wortlaut der Gesetzentwürfe nebst Motiven, welche im Namen der verbündeten Regierungen dem Deutschen Reichstage und von der Königlich preußischen Staatsregierung dem preußischen Landtage vorgelegt werden, sowie die nach dem stenographischen Berichte mitgetheilten Auslassungen der Bevollmächtigten zum Bundesrath und Bundes Kommissarien resp. Minister und Regierungs⸗Kommissarien, namentlich sofern dieselben im Anschlusse an die Motive für die Interpretation der Gesetze von Wichtigkeit sind. .
Besondere Beilagen zum Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats Anzeiger, wie sie mit demselben seither ausgegeben worden sind, werden auch ferner erscheinen. Dieselben sind bestinmt, Aufsaͤtz über deutsche und preußische Geschichte, Landes und Staatskunde sowie über deutsche Kunst, Literatur und Kulturgeschichte zu bringen.
Gesetz, betreffend die Einführung des Abschnittes VII. der Reichs-
jestä öni en idi . Se. Majestät der König haben Allergnäd igst geruht verfa ffun ier ung Eisenbahn een.
Dem Fürsten Ernst von Leiningen zu Amorbach in Vom i. Der en? d ibm Unterfranken, Linienschiffs⸗ Kapitän in ber englischen Marine, Wir Wilhelnt. Von Gores gn ed Heuischer Kgiser, König den Rothen Adler -Orden erster Klaffe zu verleihen. ban, Preußen c, verordnen im Namen deg Deusschen Reichs, nach ö ö . . erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, für Elsaß ⸗Lothringen was
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: folgt
Allerhöchstihrem General ⸗ Adjutanten, General-Lieutenant Der nachstehend abgedruckte Abschnitt VII. der Verfassung des
bon Tresckow, den Stern der Conithure mit Schwertern Deutschen Rcichs, das Elsenbabnwesch petreffend, tritt am J. Januar
un . x ihen. 1872 in Elsaß⸗Lothringen in Wirksamkeit. des Königlichen Hausordens von Hohenzollern zu verleihen Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗
an,, . 3 . ĩ egeben Berlin, den 11. Dezember ; Deutsches Reich. g Ren,
Wilhelm.
Se. Majestät der Kaiser und König haben Allerhöchst⸗ Fürst v. Bismarck. ihren bisherigen außerordentlichen Gesandten und bevollmachtig⸗ Der Abschnitt VII. der Verfaffüng des Deutschen Reichs ist im zn Minister in Wien, von Schwein iß, zum gußerordent. Reichs. Gefegblatt Nr 16 für fran de, abgedruckt.
lichen und bevollmächtigten Botschafter des Deutschen Reichs
e,. . Gesetz, betreffend die Ausdehnung der Wirksamkeit des Geseßes über nö ö. ö ö und Apostolischen dit Gem thrun g den ze gl setr ee rt gn Juni IS auf
Elsaß Lothringen. Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen
Wir Wilhel j; itz e er: 16 uc Kaiser, K
Wir Wilhelm, von Goltes Gnaden eutscher Kaiser, König des Deutschen Reichs Allergnädigst geruht, dem Ober. Post⸗ ; , Direktor Schröder in Breslau den Charakter als Geheimer
von Preußen 2c, verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach ; erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, für Elsaß Lothringen was Ii fat mit dem Range eines Raths dritter Klasse zu ver— leihen.
folgt: Die Wirksamkeit des anliegenden Gesetzes über die Gewährung Verordnung, betreffend die Einführung des Abschnitts VIII. der Reichs verfassung in Elsaß ˖ Lothringen.
der Rechtshülfe vom 21. Juni 1869 wird auf Elsaß . Lothringen aug⸗ Vom 14. Oftober 1871.
edehnt. ] Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ Wir Wilhelm, von Gottes Gnaäten Deutscher Kaiser, Konig bon, Preußen 2c, verordnen m Namen des Deutschen Reichs, nach
gedrucktem Kaiserlichen Insiegel. ehh lier Zustimmung des Bundesraths, für Elsaß Lothringen was
Gegeben Berlin, den 11. Dezember 1871. gt
(L. S.) Wilhelm. Der Abschnitt VIII. der Verfassung des Deutschen Reichs, be—
Fürst v. Bismarck. Das Gesetz über die Gewährung der Rechtshülfe vom 21. Juni treffend das Post und Telegraphenwesen, tritt in Elsaß Lothringen am 1. Januar 1877 in Wirksamkeit.
1369 ist im Bundes -Gesetzblatt für 1869 S. 305 ff und im Stagts. Anzeiger Nr. 159 vom 10. Juli 1869 abgedruckt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den J4. Oftober 1871.
Berichtigung. Der in Nr. 89 des Deutschen Reichs⸗ 2c. Anzeigers. vom (L. S) Wilhelm. Fürst v. Bismarck.
12. August 1871 abgedruckte Allerhöͤchste Erlaß vom 3. August 1871, betreffend die Bezeichnung der Behörden und Beamten des Deutschen . Reichs, sowie die Feststellung des Kgiserlichen Wappens und Fer er Abschnitt VIII. der Verfassung des Deutschen Reichs ist im Kaiserlichen Standarte, hat unter 3. wie folgt zu lauten: . 3) Daß die Kaiserliche Standarte in gelbem Grunde das Eiserne