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Kreuz, belegt mit dem Kaiserlichen, von der Kette des Schwarzen Adler-Ordens umgebenen Wappen im gelben Felde und in den vier Eckfeldern des Fahnentuchs abwechselnd den Kaiserlichen Adler und die Kaiserliche Krone enthalten soll.
e anntmachung.
Diejenigen deutschen Rheder, welche sich für berechtigt er—⸗ achten, auf Grund des Artikels II. des Gesetzes vom 14. Juni d. J. (Reichsgesetzblatt Seite 249) Entschädigung aus Reichs⸗ mitteln wegen des durch feindliche Bedrohung erzwungenen Stillliegens ihrer Schiffe in außerdeutschen Häfen zu bean⸗— spruchen, haben ihre Liquidationen bei Vermeidung des Ver⸗ lustes ihrer Ansprüche bis zum 31. Dezember d. J. einschließ⸗ lich bei der unterzeichneten Kommisston einzureichen.
Berlin, den 6. November 1871.
Die JJ für Rhedereischäden.
Das 50. Stück des Reichs ⸗Gesetzblatts, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter
Nr. 755 die Verordnung, betreffend die Einführung des Abschnitts VIII. der Reichsverfassung in Elsäaß - Lothringen. Vom 14. Oktober 1871; unter
Nr. 756 das Gesetz, betreffend die Einführung des Ab⸗ schnitts VII. der Reichsverfassung über das Eisenbahnwesen. Vom 11. Dezember 1871; unter
Nr. 757 das Gesetz, betreffend die Ausdehnung der Wirk⸗ samkeit des Gesetzes über die Gewährung der Rechtshülfe vom 21. Juni 1869 auf Elsaß⸗Lothringen. Vom 11. Dezember 1871, und unter
Nr. 758 den Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Italien. Vom 31. Oktober 1871.
Berlin, den 22. Dezember 1871.
Kaiserliches PostZeitungsamt.
Königreich Prenöpßen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Ober ⸗ und Garnison⸗Auditeur Rehm zu Rastadt, sowie den Divisions⸗Auditeuren der 14., 4. und 8. Division, Justiz-Räthen Spannagel, Frenzel und Hootz den Rang der Räthe vierter Klasse zu verleihen.
Finanz⸗Mi nist e rium. Der bei dem Finanz -Ministerium als technischer Hülfs— arbeiter angestellte CLandbaumeister Cornelius ist zum König⸗ lichen Bau⸗Inspektor ernannt worden.
. . n nn.
Nach der Bestimmung im 8§. 1 des fernerweiten Gesetzes vom 20. d. M., betreffend die Konsolidation Preußischer Staats⸗ anleihen, erlischt mit dem 15. Januar 1872 die dem Finanz⸗ Minister im 8. 4 des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 ertheilte Ermächtigung, die Einlösung derjenigen Verschreibungen der im 8§. 1 unter J. daselbst aufgeführten 44prozentigen Anleihen, welche von den Inhabern dazu angeboten werden, in der Art bewirken zu lassen, daß die Verschreibungen dieser Anleihen gegen Ueberlassung von Verschreibungen der konsolidirten An⸗ leihe im gleichen Nennbetrage erworben werden.
In Verfolg der Bekanntmachungen vom 3. März und 25. Mai 1870 werden die Besitzer von Schuld verschreibungen der 4zprozentigen Anleihen aus den Jahren 1848. 1854. 1855 A. 1856. 18657. 18591II. 1864. 1867 A. 18670. 1867D. 18686. hier- von mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß danach der Umtausch dieser Verschreibungen gegen Verschreibungen der konsolidirten 4zprozentigen Staatsanleihe nur noch bis zum 1 . nnn ich wei den in Ren Bekanntmachungen bezeichneten Annahmestellen stattfin det, später eingehende diesfällige Anträge aber ohne Ausnahme nicht mehr berücksichtigt werden können.
Berlin, den 21. Dezember 1871.
Der Finanz⸗Minister. Camphausen.
Das 41. Stück der Gesetz Sammlung, welches heute aus— gegeben wird, enthält unter
Nr. 7929 die Verordnung über die Nachversteuerung der Waarenbestände in dem dem Zollvereine anzuschließenden Theile des Gebiets der Stadt Altona. Vom 13. Dezember 1871; und unter
Nr. 7930 den Allerhöchsten Erlaß vom 13. November 18715, betreffend die Anwendung des Allerhöchsten Erlasses vom I9. Oktober 1870. (GesetzSamml. für 1871. S. 91) wegen Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung mehrerer Kreis-Chausseen im Kreise Marienburg,
Regierungsbezirks Danzig, auf die veränderte Richtung der al
1 und 2 dieses Erlasses bezeichneten Straßen. Berlin, den 22. Dezember 1871. Königliches Gesetz⸗Sammlungs ˖ Debits - Comtoir.
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Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Bekanntm agichung.
Der durch unsere Bekanntmachung voni 28. v. Mts. zur
Verloosung der am 1. Juli 1872 zu tilgenden Schuldverscht ej. bungen der fünfprozentigen Staatsanlcihe vom Jahre 185)
auf den 23. d. Mts. anbeèraumte Termin wird, unter Bezug. nahme auf unsere Bekanntmachung vom 20. d. Mts. wegen J Kündigung des ganzen Restbetrages der in Rede siehenden Ann
leihe von 1859, hiermit aufgehoben. Berlin, den 21. Dezember 1871. Hauptverwaltung der Staatsschulden. von We dell. Löwe. Meinecke.
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Angekommen: Se. Exeellenz der General⸗Feldmar und Chef des Generalstabes der Armee, Graf vön er nn
von St. Petersburg. Abgereist:
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llichtamtliches. Deutsche s Reich.
Preußen. Berlin, 22. Dezember. der Kaiser und König empfingen heute den Finanz ⸗Minister,
nahmen militärische Meldungen im Beisein des Kommandanten
entgegen, empfingen hierauf nach einander den Generalstabe—
Arzt Dr. Grimm, den General der Infanterie von Werder, nahmen den Vortrag des Hausministers und hierauf den Besuch des Herzogs Sodann fuhren
Wrangel
den Feldmarschall Grafen von
Georg von Mecklenburg -⸗Strelitz entgegen, Se. Majestät zum Besuch Ihrer Majestüt der verwittweten
Königin nach Charlottenburg und empfingen Nachmittags 3 Uhr den neuernannten österreichischungarischen Botschafler
Grafen Karolyi in Antritts⸗Audienz.
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin besichtigte gestern die Ausstellung der englischen Kunstprodukte in Mon— bijou. — Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kron—
prinz und die Kronprinzessin dinirten bei den Kaiserlichen
Eltern.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der
Kronprinz nahm gestern im Laufe des Vormittags mili— tärische Meldungen entgegen und empfing den General Feld—
marschall Grafen v. Moltke, sowie den General der Infanterie
v. Werder, kommandirenden General des XIV. Armee Corp, nach deren Rückkehr aus St. Petersburg. Nachmittags 5 Uhr wurde der Wirkliche Geheime Legations-Rath Abeken zum Vor— trage empfangen. Um 5 Uhr begaben Sich Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kron— prinzessin zum Diner zu Ihren Majestäten.
— Se. Königliche Hoheit der Carl begrüßte gestern nach seiner Rückkehr von St. Peterdburg Ihre Majestät die verwittweie Königin, Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten den Kronprinzen und die Kronprinzessin und die übrigen Mitglieder der Königsfamilie.
— Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 7. d. N. im Anschluß an die Vorschläge der Kommisston zur weiteren Ausbildung der Statistik des Zollvereins vom 26. Mai dJ beschlossen, daß ein zugleich das Central⸗Bureau des Zoll vereint ersetzendes statistisches Centralorgan für das Deutss⸗ Reich zur technischen und wissenschaftlichen Verarbeitung einlaufenden Materials und zur Begutachtung statistishet Fragen ins Leben gerufen und zu dem Behufe der Reiche kanzler ersucht werde, nähere Vorschläge über die Einrichtunh dieses Organs an den Bundesrath gelangen zu lassen. n
— Ba die dreisährige Periode, für welche durch Dith des Bundesrathes vom 21. Dezember 1868 der. Sr hßher hn hessischen Regierung die Ernennung eines Mit glied i Bundes⸗Schulkommission übertragen war, ihrem . nahe ist, hat die Wahl einer anderen Regierung an Stel o durch den Bun desrath am 7. d. M. stattgefunden. . J fiel auf Mecklenburg- Schwerin. Der Großherzoglichen 3 rung ist daher die Ernennung eines Mitgliedes der geda Kommission für die nächsten drei Jahre übertragen. u
Unter dem 9. Juli 1868 ist im an e . Präsidium des Norddeutschen Bundes und den gig derl ane eine Deklaration Behufs Ausdehnung des zwischen dem
Se. Excellenz der General-Lieutenant und Inspekteür der 4. Ingenieur -⸗Inspektion, Klotz, nach Schlesien.
Se. Majestät
Prinz Friedrich
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enannten Staate und Preußen am 16. Juni 1856 wegen Zu⸗ lassung der preußischen Konsuln in den Riederländischen Koölo— nien abgeschlossenen Vertrages auf die Bundeskonsuln verein- bart worden. Mit Rücksicht auf die staatsrechtliche Neugestal—= tung Deutschlands ist die niederländische Regierung Pereit, mittelst Austausches gleichartiger Erklärungen die gedachte Konvention auf das Deutsche Reich auszudehnen. Dem An— trage des Prästdiums und dem Vorschlage der Ausschüsse für andel und Verkehr sowie für Justizwesen gemäß hat ber Hundesrath daher in der Sitzung vom 7. 85. M. beschloffen, die Zustimmung dazu auszusprechen, daß die Ausdehnung der ge— bachten Konvention auf das Deutsche Reich mittelst Austauschts von Ministerial⸗Deklarationen erfolge.
Auf den Antrag des Präsidiums, betreffend die Aus— dehnung der zwischen dem Norddeutschen Bunde und Ita lien, beziehungswelse Spanien abgeschlossenen Konsulattonven“ tio nen auf das Deutsche Reich, hat der Bundesrath in der Sttzun vom J. d. M., nach Anhörung der Ausschüsse für Handel un Verkehr, sowie für Justhwesen heschlossen, sich damit einver— standen zu erklären, daß das Deutsche geil durch besondere mit Italien, beziehungswetse Spanien abzuschließende Ucber— einkünfte in die Rechte und Verbindlichkeiten deg Rorddeuischen Bundes aus den gedachten Konventionen eintrete.
Auf die ,, des Präsidiums, betreffend den Abschluß iner Kon sulgrkonvention mit den Vereinigten Staaten von Amerika, hat der Bun des rath in der Sitzung vom 7. 8. M. nach Anhörung der Ausschüsse für Handel und Ver“ kehr sowie für Justizwesen beschlossen, sich mit dem Abschlusse des im Entwurf vorgelegten Verträges, unter einzelnen Modifi⸗ tationen, einverstanden zu erklären.
— Der Ausschuß des Bundesrathes für Rechnungs⸗ wesen trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— Im weitern Verlauf der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten, wurde die Vorberathung des Ctats des Ministeriums des Innern fortgesetzt. Zu Tit. 106 Besoldungen landräthlicher Aemter) entspann sicheine längere Dis. lussion zwischen dem Staats -Minister Grafen zu Eulenbürg, dem Regierungs. Kommissar, Geh. Ober Regierungs · Rath v. Wolff und den Abgg. Dr. Hänel, Graf zu Wintzingerode, Miqusl, Sprin⸗ ger, v. Rönne und Lasker. Hierauf vertagte das Haus die weitere Berathung des Etats auf Montag, den 8. Januar 1872.
— Die mit dem Courierzuge aus Cöln über Kreiensen um 10 Uhr 50 Minuten Vormittags fällige Post ist gestern 2 Stunden 3090 Minuten verspätet hier eingetroffen.
Esln, 21. Dezember. Die fällige Post aus London vom 20. d. Mt. Abends ist ausgeblieben.
Bayern. In der Sitzung der bayerischen Kammer der Abgeordneten am 16. d. M. hat, wie in Nr. 198 d. Bl. berichtet war, die Verhandlung uͤber die Unterstützung und formelle . des von den Abgeordneten Schüttin⸗ ger und Barth eingebrachten Antrags auf Erlaß eines Gesetzes stattgefunden, demzufolge die bayerischen Mitglieder des Bundes⸗ raths einer Erweiterung der Reichskompetenz nicht zustimmen und kein Reservatrecht Bayerns aufgeben dürften, ohne vor— gängige Zustimmung des bayerischen Landtags. Nachdem die beiden Antragsteller ihre Motion zu begründen versucht, ergriff der Staats- Minister von Lutz das Wort, um 'ich gegen den Antrag zu erklären. Die Rede des Mi— nisters, durch Klarheit der Gedanken und Schärfe des Ausdrucks ebenso ausgezeichnet, wie alle früheren Erklärungen und Darlegungen dieses Staatsmanns, hat die Frage in , . eise beantwortet und den Rechtspunkt außer Zweifel gestellt. Seine Deduttion, mit welcher dem Reichsrecht ein wirklicher Dienst geleistet ist, wird sich nicht so leicht ver⸗ dunkeln lassen. Herr von Lutz geht davon aus: Nach allge⸗ meiner Meinung hätten Bundesrath und Reichstag den Ver— zicht eines Staats auf sein Reservatrecht als gültig anzunehmen, sobald die betreffende Regierung denselben durch ihre Vertreter im Bundesrath erklären lasse; wie sich die Regierung dann mit ihrer Landesvertretung absinde, sei ihre Sache und habe die gesetz⸗ ebenden Faktoren des Reiches nicht zu kümmern. Ebenso sei dle
om petenz · Erwelterung des Reiches nicht von der Zustimmung der Landtage abhängig, ein Satz, über den alle Kontrahenten der Versailler Verträge einig gewesen in und dessen Richtig⸗ leit sogar der Abgeordnete Winpthorst im damaligen Norß— deutschen Reichstag ugeg een habe. Was bezüglich allgemeiner Verhälltnisse, bezüglich Kompekenz, Erweiterungen des Reiches und bezüglich der Reservatrechte eines einzelnen Staates im Bundesraih und Reichstag einmal gesetzlich beschlossen sei, bleibe Reichsgesetz, die betreffenden Lan tage möchten protestiren, soviel sie wollten. Was den Landtagen bleibe, sei das 34 die Minister für ihr Votum im Bundesrath zur n, ,,,. zu ziehen, ja zur Ministeranklage zu schreiten.
ber dieses Recht habe der baherische Landtag schon jetzt und
deshalb sei der Gesetzentwurf überflüssig. Es könne eine Pflicht der Klugheit für ein Ministerium sein, sich vor seinem Votum der Stellung seiner Landesvertretüng zu bezüglichen An— gelegenheit zu versichern; aber eine Rechttpflicht sel es nicht. — Diese Ansicht, welche mit dem Auftreten des Herrn von Luz im Reichstage gegenüber dem seither verstorbenen Abgeordneten Greil, wie mit der gesammten Haltung des Ministers in Bezug auf das öffentliche Fecht und bie org sche Entwickelung des Reichs in vollem Einklang sich befindet, wird, wie Her von N 1 1* 1 2 ; 85 8734 ‚. . ; Lutz in seiner Rede vom 16. d. ausdrücklich hervorhob, von allen seinen Kollegen am Ministertisch getheilt; es ist die An— sicht der bayerischen Regierung. „ GSachsen. Dresden, 21. Dezember. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer überreichte der Staats Minister von Nostitz Wallwitz, unerwartet des Königlichen Dekrets über Reform der inneren Verwaltung, eine große Anzahl Druck— xemplare der Gesetzentwürfe über Organifation der Behörden für die innere Verwaltung, die Bildung von Bezirksvertretun— gen und die vorläufig in Aussicht genommene Eintheilung der amtshauptmannschaftlichen Verwaltungsbezirke. Der Minister bemerlte hierbei, daß das Königliche Dekret selbst nach den Feiertagen dem Landtage vorgelegt werden würde; möglicher⸗ weise erlitte die Vorlage bis dahin noch einige Abänderungen; das Ministerium aber glaube, es werde der Kammer von Interesse sein, schon jetzt über die Grundzüge der beabsichtigten Verwaltung reform in Kenntniß gesetzt zu werden, weil außer⸗ dem einige Bestimmungen des Volksschulgesetzes nicht selbstver—⸗ ständlich wären. Außerdem befand sich auf der Registrande u. A. ein Königl. Dekret betreffs der Aufsicht über die Dampf⸗ kessel, sowie ein Antrag, der sich auf die Advokaten⸗Ordnung bezieht. Die Kammer vebattirte sodann den Entwurf, betreffs der Reorganisation des Landeskulturraths. Nach ausführ⸗ lichster General⸗ und Spezialdebatte wurde die Vorlage, mehrfach nach den Vorschlägen der Deputution und einzelner Kammer— mitglieder abgeändert, mit 63 gegen 6 Stimmen angenommen. Ins besondere wurde die ursprüngliche Ueberschrift des Entwurfs mit Zustimmung unserer getreüen Ständen gegen den Antrag der Deputation, welche gesagt wissen wollte mit Zustimmung unserer getreuen Kammern«, wiederhergestellt und die Anzahl der Mitglieder des Landeskulturraths von 30 auf 26 herab⸗ gesetzt, Hieran schloß sich die Wahl der Mitglieder der außer— ordentlichen Deputation zu Berathung des Steuerreformgesetzes. — 21. Dezember. Im Landtage wurde ferner das Gesetz, betreffend die Reform der Steuergesetzgebung, eingebracht. . führt die Ertragssteuer neben ber bisherigen Grund⸗— teuer ein.
Mecklenburg⸗Schwerin. Stern berg, 21. Dezember. Die Beschlüsse der Stände zum Gesetze, betreffend * Ablö⸗ sung der Zwangs und Bannrechte, sind von beiden Regierungen ö worden. Der Schluß des Landtages wird morgen er .
Sach sen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 20. Dezember. Dem Landtage des Großherzogthums ist, wie bereits in Nr. 197 d. Bl. kurz erwähnt, eine Aufstellung des Passiv— standes der Staatsschulden ˖ Tilgungskasse nebst Nachweisung über die in dem . von 1851 — 1871 eingetretene Vermin⸗ derung der Staatsschuld vorgelegt, die ein ö glänzendes Re⸗ sultat ergiebt, daß dieselbe als ein sichres Kennzeichen einer um— sichtigen und wahrhaft wirthschaftlichen Finanzverwaltung an— zusehen ist. Aus dieser Aufstellung geht nämlich hervor, daß im Lauf jener zwanzig Jahre nicht allein die negative Ecbschaft der bewegten Vergangenheit von 1848 — 1849 vollstaͤndig geordnet wor= den ist, sondern daß auch den durch die großen kriegerischen Ereig⸗ nisse von 1856 und 1870, sowie durch den Uebergang in die Ver. hältnisse des Norddeutschen Bundes und Deutschen Reichs und durch tiefeingreifende Umgestaltungen im wirthschaftlichen Leben des Volkes gesteigerten Erfordernisse der Staatskassen genügt werden konnte, ohne die regelmäßige Tilgung der Staatoͤschuld zu unterbrechen oder auch nur aufzuhalten. In Zahlen aus— . bestand die Staatsschuld des Großherzogthums am
Januar 1851 aus 6,621,075 Thlr. 29 Sgr. 6 Pf.; in den Jahren 1851 — 1871 sind an neuen Staatsschulden aufgenom⸗ men worden 2,465,631 Thlr. 25 Sgr. 1 Pf.; die gesammte Staatsschuld betrug demnach 9 086,707 Thlr. 24 Sgr. 7 Pf.
iervon sind nun im Laufe dieser zwanzig Jahre durch die
taatsschulden - Tilgungskesse getilgt worden über fünf Millionen, nämlich 5,27 7446 Thlr. 12 Sgr. 3 Pf. So fand sich am J. Januar 1871 nur ein Staatoͤschuldenbestand von 3,8 9,261 Thlr. 12 Sgr. 4 Pf. vor.
Anhalt. Dessau, 260. Dezember. Der Erbprinz von Schwarzburg-Sondershausen und die Erbprinzessin ö estern zu einem längeren Besuche am hiesigen Hofe ein⸗ etroffen.
Waldeck; Arolsen, 18. Dezember. Der Fürst hat heute seine Reise zu der Fürstlichen Familie, welche den Winter