1871 / 204 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sun, 24 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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. Relation über eine Verwaltungs sache. (Berechtsams., Expropriations., S. 38. Zu elnem Prüfungs- Termine können me f f ; . 41185 Bergpolizeisache und dergl) nicht über vir Referendarien vorgesaden werden. hrere, jo 6 i . . Obe sbrstereien Lindenbu a4 10. Dem Ober⸗Fö sterkandi

Zwei dieser Gegenstände können in eine Aufgabe zusammen— FS. 39. Die Frage, ob die Prüfung überhaupt beflsanden und und dem angelauften Gute Lande technischer Hul iber. Forterkandidaten Len ders bisher gefaßt werden. ö ; Bejahungsfalle, od dieselbe ausreichend gut? oder vorzügli m Landeck im Reg. Bez. Ma unter E fsar eiter bei der Regierung zu Düsseldorf ist

8 34m. Die Aufgaben zu diesen drei Arbeiten werden von dem beslanden ei, wird durch Stimmenmehrheit und zwar M kiglich Dem Verwalter der förs Ve unter Ernennung desselben zum Oberförster die Oberförflerstell⸗ Handels- Minister gestellt Für die Anfertigung einer jeden derselben Kesammtergebnisse der schrifrttchen und mündkig m Magdeburg, Oberförster H s ga Tej. Lorch verliehen und! die zerlegung seines Wohnsitzes nach erhält der 1 6 . 2 . 2 3 2 ö 3 Bio e, . r en fstzes von Sschersleben na d j Wohn. a,, 36 worden. * alle 3 der Regel nach gleichzeitig zu ertheilenden Au gaben). ese 40. Prüfung ⸗Kommissien hat über das n fr rn, ., J a ; ie Stelle zu 5 Frist wird nur aus sehr erheblichen Gründen 6. 14) verlängert Prüfung ein Protokoll aufzunchmen und solches beta n g Die Hber f arsterei Him nie Reg. Bez. Votsdam ist Oberförster Gleitz aus . . werden. WMinister mittelst Berichtes zu überreichen, in welchem Letzteten daß getheilt, wovon der östliche Thel halten. gen, Provinz Hannover, er—

Die Einreichung der Arbeiten erfolgt bei dem Minister. Urtheil über die schriftlichen Probearbeiten des Kandidaten, sowie fin rt. Ost dem Oberförster t er ad 12. Auf der Stell Holz i ̃ ̃

Unter jeder derselben hat der Referendar zu bezeugen, daß er sie mit der Meldung eingereichten Zeichnungen (§5 29 besonders onzugeben j eil unter dem Grütter in der Oberf „sn Hong ist der Tit. Revierförster n, angefertigt habe, und die benutzten literarischen Hülssmitel Wer 3 n ö ö. wird von dem Handels. Ministe d stweiligen Wohnsitze als Oberförster w Provinz Hannover, anzugeben. zum »Berg⸗ essor« ernannt. ; n.

Die Ertheilung der Aufgabe zu der anzufertigenden Probe- Referendarien, welche die Prüfung nicht bestanden haben, werden ertra , ,, und ĩ Ad 13. Nach Homburg ist der Oberförster Frhr. von Relation (6. 33 Nr. 3) kann der Referendar sich jederzeit erbitten, auf mindestens 6 Monate behufs besserer Vorbereitung an ein Ober. J ae, nnn, Fot ningen, genannt Huene, versetzt und dessen Stelle u sobald er einen 25jährigen Vorbereitungsdienst zurückgelegt hat. Bergamt zurückgewiesen. —9rg Grünhaus, Reg. Bez. Frankfurt, hat der Oberförster, bis 3

Dahingehende Anträge sind an das betreffende Ober · Bergamt zu §. 41. Es ist eine einmalige Wiederholung der zweiten Prüfung . reitende Feldjäger ⸗Lieutenant w' erhalten / herige richten, welches darüber unter Vorschlagung eines Themas zur Auf gestaitet, deren Erfolglosigkeit den Ausschluß vom Staats dienste im försterei S urm, Prov. ad 14. Auf die Oberforsterste lle zu Re brü gabe an den Handels Minister gutachtlich zu berichten hat. Bergfache bewirkt. erf 6 vlterei. Hilwartshaus förster Wegner zu Astrawischken, R ru

Wird dem Antrage Folge gegeben, so ist die aufgegebene Arbeit § 42. Für den Fall der zu wiederholenden Prüfung lann der Oberförster Gade zu Reisenmoor über versetzt und auf dieser Stelle der . mit der Meldung (8. 29) einzureichen. Handels- Minister bestimmen, daß nur die mündliche Prüfung zu ledigte Stelle zu Reisen Ober ager im reitenden Fel . .

§. 35. Gehen die schriftlichen Arbeiten nicht rechtztitig ein, so wiederholen oder nur die Eine oder Andere der drei schriftlichen Prob. der einen Oberförster k en Feldjäger ˖ C wird angenommen, daß der Kandidat von der Prufung abstehe. arbeiten (6 33) nochmals anzufertigen und daß bei der erneuerten Oberförster Glim m m ͤ

Bei erneuerter Meldung entscheidet der Handelt Minister darüber, Meldung von der Lieferung der Zeichnungen und geognostischen Ar. In den deuts hri Die Oberfrsterstelle Reifferscheidt zu Schleiden ob alle im § 33 bezeichneten Arbeiten oder nur die Eine oder An. beit, welche nach §. 29 bei der ersten Meldung einzureichen sind, ab. haben noch die na Oberf d y . rnannte Qberförster Gödeckemeyer aus der dere, beziehungsweise Mehrere derselben wiederholt anzufertigen sind zusehen ist. ; U . ( Anstellungen als Oberförster esinitive Provinz Hannover erhalten.

und zwar nach gutachtlicher Anhörung der Prüfung kommission. Ist eine zweite Relation zu liefern, so kann der Referendar sich halten: resp. Forstmeister er- ad 16. Nach Kranichbruch ist der Oberförster Walck

Bei abermaliger Versäumung der zur Einreichung beslimmten die Aufgabe zu derseiben erbitten, sobald die Hälfte des verlaͤngerten 1) Sta Altenlotbei versetzt und dessen Stelle zu Weszkallen, Reg. Bez. G hoff Frist erfolgt die Entlaffung des Referendarg. Vorherelzungs dienstes verstrichen ist. . 381 mm zu Altenlotheim, Reg. Bez. Cassel, dem zum Oberförster beförderten Or eg. D 3. Gumbinnen,

S. 86. Die Probcarbeiten zirkuliren mit den bei der Meldung Prüfung gebühren. S. 43. Die Kandidaten, welche sich zur Sterzing zu Oberzel, desgl. Rau de aus Hannover übertra der Gbistertandidaten eingereichten Zeichnungen (8. 29) unter den Mitgliedern der Prü. ersten und gweiten Prüfung melden, entrichten für jede dieser Pi . 3) Schröder zu Wadern, Reg. Bez. Trier, ad 17. Sie He soör̃ ragen worden. . . fungs⸗Kommüssion zur schristlichen Begutachtung, fungen eine Gebühr von zehn Thalern. . 3 Eichhoff zu Höven, Reg. Beg. Aachen, ,, rförsterstelle Pfeilswalde wird interimistisch

ob die Arbeit des Kandidaten probemäßig oder oh sie nicht probe— Bei einer Wiederholung einer dieser Prüfungen ist diese Gebühr 5) Vogelgesang zu Lichte leck, Reg. Bez. Frankfurt ad 18. N Eri mäßig ausgefallen sei. ö nochmals zu zahlen. 2 8) Ba u m zu Haͤhuͤstätten, Rteg. Be. Wiese stlurt, . ö. ach Erichs burg ist der Oberförster Bieder—

Das Gutachten muß sich nicht nur über den Nachweis gründ- Uebergangsbestimmungen. § 44 Diese Vorschriften treten von Witzleben zu Fasanerie, Re Be Wiesb d horn ge hel, otihin der Ober forster Spell er⸗ licher Kenntnisse, über die Tiefe der wissenschaftlichen Auffässung, am 1. Januar 1872 in Kraft an Stelle der Vorschriften über die 8 Weber zu Rambach Rau 9j 6g. z. Wies baden, berg von Osterode und auf diese letztere Stelle der Oberförster Füchtigteit und Schärfe der Beurthrilung, sondern auch darüber lau! Befähigung zu den technischen Aemtenn der Berg. Hütten, und Sa:. g Ta grande nn rd Hr te. Bez. Wiesbaden, Lorenj; von Torfhaus versetzt. Torfhaus wird interimistif lassen, inwiefern die Arbeit von der Fähigkeit des Verfassers zeuge, linenverwaltung vom 21. Dezember 1863. und aller zur Ergänzung ; 16 R 9 ge z inichen Reg. Bez. Cöslin, verwaltet. isch im schriftlichen Vortrage unbeschadet der erforderlichen Gründlichteit diefer Verschriften ergangenen, deklacatorischen Min isterklalersasfe. ö j ohmann zu Lorch, Reg. Bez. Wiesbaden, ad 19. Auf die Oberförsterstelle Salmü ster ist die Gegenslände ohne Weitschweisigkeit und Wiederholungen mit Klar— S8 45. Die beim Intrafttreten der gegenwärtigen Vorschriften 1h Solf zu Carlsbrunn, Reg. Bez. Trier, förster Hassenstein von Schmiedefeld. I unster ist der Ober heit und Btstimmtheit grammatisch und logisch richtig in fließendem, in der weiteren Ausbildung begriffenen »Berg. Eleven. werden hier.⸗ 12 Mielitz zu Holz, Reg. Bez. Trier, setzt und über die dortige S . g. Bez Erfurt, ver gefälligen Styl darzustellen. durch zu »Berg ⸗Referendatien« ernannt und erhalten hierüber auf 13) von Bran denstein zu Homburg, Reg. Bez. Wies. ad 20. A ar ige Stelle noch nicht definitiv disponirt.

An Stelle »je der« ungenügend ö * . Kan⸗ en, w, von * . Bergamte, dessen Verwaltungsbezirke sie baden, ; Mal chus zu , n. zu . ö 9 Oberförster didat der Kegel nach«, bevor er zur mündlichen Prüfung zu— angebören, eine Urkunde. . . . 14 Friedel zu Neubrück Reg. Bez. Frankfurt . ̃ d Dorthin der Oberförster Wun—

elassen wird, eine andere Arbeit anzufertigen, und zwar über S 458. Den Ober- Bergämtern bleibt es überlassen, hinsichtlich 5 r ,, , . ; deam zu Falkenhof, Provinz Hannover, versetzt. ; ö 200 ; z z l5) Hoch zu Schleiden (Gberförsterei Reifferscheidt, Reg. försterstelle Falkenhof geht ein . das är r r nnn n .

die ihm nach Maßgabe der §§. 30 figde. zu erthei. derjenigen Berg ⸗Eleven« und Berg ˖ Jdieferendarien welche sich bi . , 5 ; a 8 ö . Haraftir ml dieser Vorschtiften in der Ausbildung befinden, Bez, Aachen, Oberförsterei Carrenzien zugelegt worden.

ö . J 9 n t ik n 6) Ehm sen zu Kranichbruch, Re Bez. Gumbi Es kann hiervon abgesehen werden, wenns nur eine Probe. deren weitere technische und geschäftliche Vorbereitung unter Beru. 19 ; Neg.. Bez. Gumbinnen, 4

ar g für nicht J erklärt worden ist. 1 sichtigung der bereits hinterlegten Stadien der Ausbildung thunlichst 17 Koch zu Pfeilswalde, Reg. Bez. Gumbinnen, Sind mehrere Probearbeiten ungenügend befunden, so kann im Anschlusse an die gegenwärtigen Vorschriften so zu regeln, daß 189 Häberlin zu Erichsburg, Prov. Hannover, Ober Rechnungs kamm er.

der Referendar zuvoͤrderst behufs besserer Vorbertitung auf die Dauer dieselben nach Ablauf einer dreijährigen Vorbereitungezeit von dem 19 Reinhardt zu Salmünster, Reg. Bez. Cassel, Der bisherige Sekretariats Assistent bei der Königlich . d glichen

. O. r mann Gustav Adolph cheimen revidirenden Kalkulator bei der Ober

von 3 bis 9 Monaten an das Ober-⸗Bergamt zurückverwiesen werden. nach der Ernennung zum Berg ⸗Eleven« erfolgten Beginne berselben 20 von Bo dungen zu Knesebeck rov. Hannover. egi Auch in diesem Falle sind, wenn der Referendar demnächst auf an gerechnet, zur zweiten Prüfung zugelassen werden können. Demzufolge haben folgende J neue An— zu . a. O., He §. 47. Venjenigen Eleven und Referendarien, seit deren Ernen— stellungen von Oct foͤrstern stange fen,, ; Lix, ist zum

ist, nur für die ungenügend befundenen Arbeiten andere Auf⸗ nung bereits 2 Jahre verflossen waren, als die Prüfungsvorschriften ad J. Auf die Stcz. zu Ahtenlotheun ist der Oberförster Rechnungẽkammer ernannt worden.

seinen Antrag zur Wiederholung der schriftlichen Prüfung zugelassen

gaben zur schriftlichen Bearbeitung zu stellen. vom 21. Dezember 1863 in Kraft traten, verbleibt die ihnen durch . J Frankenb Gberfor teren . 3 ñ iftli ̃ g 5 vom 3. März 1856 beigelegte Anwartschaft auf Ar. zu Frankenberg (Qberförsterei Hommershaufen), Reg. . ö Faͤllt die schriftliche Rrüfung wiederum ungenügend aus (Absatz5 die Vorschriften vom z s Bez. Cassel versetzt und die letztere Stelle hat der zum *g. Das 42. Stück der Hesetz. Sammlung, welches heute aus

n nalige Wiederholung nicht ge— ellung. . 3. ö. k J 1 ñ 9g. Hinsichtlich der Bergwerksbeflissenen, geprüften Kandidaten foͤrster beförderte Ober ⸗Försterkandidat und inter. Revierförster gegeben wind, enthält unter

B., Mündliche Prüfung. §. 37. Die mündliche Prü. des Bergfachts! und Beamten aug zen durch die Gesetze vom zo Sch. Haun erhalten. - Nr. 93 das Hesetz, betreffend die Konsolidation preußi⸗ fung soll nicht sowohl in dem Gebieie der reinen Wiffenschaften sich temher und 24. Dezember 1866 mit Preußen vereinigten ,,. 242d 2. Die Oberförsterstelle zu Oberzell ist dem Ober scher Stagts. Anleihen. Vom 20. Dezember 1871, und unter bewegen, als vielmehr dabin gerichtet sein, zu ersorschen, ob und in verbleibt es hei der Feststellung ihrer Verhaͤltnisse, wie solche , Sörsterkandidaten und Revierförste Heller unter gleichzeitiger (Nr. 79032 das Geseh, betreffend die naffauische Brand— wieweit der Referendar sich die Fähigleit angecignet hat, die Lehren bei der Einführung der Brüfunggvorschriften vom 21. Dezember Beförderung zum Oberförster verliehen worden. versicherungs Anstalt. Vom 71. Dezember 1871 der Wissenschaft in den Zweigen des Dienstes raktisch anzuwenden, ergangenen w erfolgt ist. J ad 3. Nach Wadern! ist der Oberförster Ruppert von Berlin, den 23. Dezember j8' f! . ob er die amtlichen Verrichtungen nicht blos einpirisch erlernt, son' Berlin, den 21. Dezem ö 8 Osburg, Reg. Bez. Trier, versetzt und bie letztere Stelle hat Königliches GesetzSammlungs. Debits. Comtoir.

* 1 e d li . l * 29 (. 2 z z * 1

. * d n f. 49 , ö Der Minister für 6 ö . Arbeiten. . . Dar , nt: ö . bisher Revierförster in ö , gen dd Tae, raf von Itzenplitz. enen 3 2 4

selben unter sich und mit anderen Dienstzweigen der S aats verwaltung ad 4 Für Höven ist der Ober Försterkandidat und interm. stichtamtliches

klar gemacht und dadurch eine gründliche Einsicht in die Zwecke des ö . ; J t 7 e ,, erworben dat g ch si Finanz⸗Mini sterium. Tevie t wer walter Rröm lingzu Wittrund, Hr orin team tn, Deutsch es 8gei ch.

Nach diesen Gesichtspunkten hat sich die Prüfung auf folgende ersong!- Veränderungen in der preu ßischen Staats -⸗Forst zum Oberförster ernannt und angestellt worden. Das Revier Preußen. Berlin,“ 3 ö Gegenstaͤnde zu erstrecken; . . altung vom 15. September bis 15. Dezember 1871. Wittmund ist der Oberförsterei Sandhorst einverlesbt worden. der ,, lin , . . . r* Eil ligem eine , , ge. Der bisherigen Oberförsterei Schwentainen im Reg. Be⸗. 4 663. Auf die Stelle zu Lichtesseck ist der Oberforsthr hein ken, Civil Knhinets und der Hofmarschäste en es G , , , Königsberg und dem für dieselbe neu hergestellten Dienst 3 Sto sch zu Hohenbrück, Reg. Vez. Stettin, und dahin ber empfingen in besonderen Audienzen ben Prinzen W . , , 1 t SEiabliffement ist der Name Ratzeburg beigelegt worden. Dem berförster Gen 6e zu Dembio, Reg. Bez. Oppeln, versetzt. Die Hohenstein, den Landrath von Pommer-Esche, der ö. Orben

Kassen. und Rechnungswesen, Abnahme, Repision und Dechargirung , U 3 9 itung der Ober— letztere Stelle hat der zum Oberförster beförderte Obe ö Rechnungen, Depositalverwaltung und dergl. dortigen Oberförster Stosch ist die Verwaltung . der zi berför derte Ober Förster· seines verforbenen Vaters übergab, den Geheimen ö * n nn, K. se . Bezichung auf diejenigen Ar. försterei Friedrichsfelde, in demselben Reg. Bez., und dem Ver landidat und Revierförster Fraebel zu Mellenbeck, Reg. Bez. Rath Ott aus Prag und nbi en Herrn . i mn,

1 2 ö 2. 9 .

heiten, Ausführungen und Prozesse, wie solche beim Bergwerts.,, walter dieses letzteren Reviers, Oberförster Gabriel zu Ko Minden, erhalten. . . der Sr. Majestät dem Kaiser und Könige ekne f, 9. Hütten. k vorkommen, mit Berücksichtigung ihrer kosken bei Friedrichshof, die Verwaltung der Oberfoͤrsterei N ad 6. Nach Hahnstätten ist der Oberförster Thies zu gestattete Chr K die Ehre . k wissenschaftlichen Grundlagen. Ratzeburg übertragen worden. ö. Henne nau versetzt und diese letztere Stelle hat der neuernannte Lübecks dem Bataillon nach dem denkwürdigen Kriege widmen In Beziehung auf den Betrieb und die Verwan: Dem Oberförster Geist zu Ertinghausen, Prov. Hanno— berförster Hölzerkopf visher interm. Revierförster zu Se. Kaiserliche und Königkiche Höheit der tung der Berg-, Hütten. und Salzwerke des ö ver, sst die Verlegung seines Wohnfitzes ach Hardegsen gestattet Kerstenhausen, Reg. Bez. Cassel erhalten. U Kronprinz ertheilte gestern um 2,11 Uhr dem Bi Admiral n n, ,. * ,,, , ,, . fa . ö Ter Ober fler a didart r rr ne f nl, e , ad 9 . dle ,, j. Jachmann, sowie um 11 Uhr dem ber ien Grafen Ea . ert h / z 2 * 9 6 h h ö ö 3 3 NY 9 ; 8 9 . * 9 ö * . 4. n

66 U i en Wer it und auf der Oberförsterstelle Jablonken im Reg irn indt zu Westerburg, dorthin der Oberförster issel Fach vom General abe und dem Pro Werner Nubien; * dukte; Kassen und Buchführung auf den Werken und Kontrole durch ernannt n f s s 3 Eichel bach und auf diese letztere Stelle der neuernannte r 312 Uhr ö Se. ,, er dn n;

die betreffenden Behörden; Vermögens., Ertrage⸗ und Selbstkosten— Königsberg definitiv angestellt worden. . sscher . , men , ,, Zwecle unb Ergeonisse solcher Betriebe; Der bei der Negierung zu Marienwerder 416 , Eher ffesler Bla ckert bisher interm. Revierförster zu Hessen⸗ der Kronprinz militärische Meldungen entgegen und begaben 5. In Beziehung auf rechts- und staatswissenschaft Hülfsarbeiter beschäftlgte Oberförster⸗Kandidat Leo un ij. Reg. Bez. Cassel⸗ versetzt worden. ö sich am Abend mit Ihrer Kaiserlichen ünd K öniglichen liche Ken ntnisse Staatsrecht, Bergrecht mit besonderer Berück. mit Taxations-Revistonsarbeiten im Reg. Bez. Trier bescha⸗ ad 8. Die Oberförsterstelle Naurod zu Rambach hat der Hoheit der Kronßrinzeffin nach dem Opernhause sichtigung der Berg⸗Polizei und des Berechtsamswesens, Gewerbe— tigte Oberförster⸗Kandidat Schmitz haben die Bestallungen a zum Oberförster beförderte Oher⸗-Försterkandidat Ludwig ö . Ort nun gi Arhelzerverhältniss, Bergwerksbesteuer ung und ö d Oberförster erhalten ter Müller erhalten. In der am Donnerstag, den 21. d. M., abgehaltenen * P ö j j ? ; 1 ? 2 z 1 ) oss J : in ick . f . f 6 m in ; X 96 5 ö 6 . . 8 ö 46 x ö der Yrüfung ist ein k Dem Oberförster⸗Kandidaten Metz (aus Kurhessen) ist . bih ad 9. Nach Linichen ist der zum Oberforster ernannte, Plenarsttzung des Bundesrathes, in welcher der Staats. we He dem Referendar drei Tage vor dem Prüfungs ö Ernennung zum Oberförster die bisher interimistisch verwaltete / 3 er bei der Regierung zu Gumbinnen beschäftigte Ober⸗ Minister Delbrück den Vorsitz führte, wurde der Gesetzentwurf werden. rsterkandidat von Tettau gekommen. über die persönlichen und sächlichen Ausgahen für die Behörden