hfnichtamtliches.
Dentsches Reich.
Prenßen. Berlin, 28. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heut um 11 Uhr militärische Meldungen im Beisein des Stadt⸗Kommandanten entgegen und ließen Sich sodann von dem General von Tresckow und dem General von Stiehle in Vertretung des Kriegs⸗Ministers Vortrag halten. Mittags machten Allerhöchstdieselben eine Spazierfahrt im Thiergarten. Um 5 Uhr fand im Palais ein kleines Familien ⸗ Diner statt, dem Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Alexandrine von Mecklenburg, sowie der Erbgroß⸗ herzog von Sachsen beiwohnten.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern um 11 Uhr militärische Meldungen entgegen, empfing den Geheimen ⸗Rath Dielitz und begab sich dann in das Museum. Um 5 Uhr dinirte Se. Kaiserliche und , ,. Hoheit bei Ihren Majestäten und begab sich dann in die Oper.
Diejenigen Personen, welche Ihrer Majestät der Kaiserln und Königin aus Veranlassung des eintretenden Jahreswechsels ihre Glückwünsche darbringen möchten, haben ihre Karten am 31. d. M. bei der Ober -⸗Hofmeisterin Gräfin von der Schulenburg abzugeben.
— Der Reichskanzler Fürst von Bismarck hat sich gestern Nachmittag 3 Uhr auf einige Tage nach der Provinz Sachsen begeben.
— In Betreff der Betheiligung an der Industrie⸗ 2c. Aus stellung zu Wien im Jahre 1873 hat der Bundes rath in der Sitzung vom 7. d. M. auf den Antrag des Präsidiums nach Anhörung des Ausschusses für Handel und Verkehr beschlossen: I) es sei die Betheiligung der deutschen Landwirthschaft, Indu⸗ strie und Kunst an der Wiener Ausstellung im Jahre 1873 als Ange⸗ legenheit des Reichs zu behandeln; — 2) es sei der Reichskanzler zu ersuchen, a) bei der Kais. Königl. österreichischen Regierung unter Mittheilung des vorstehenden Beschlusses nähere Erkundigung über die Anordnung der Ausstellung in räumlicher Beziehung und über die W mn . der einzelnen an der Ausstellung sich ih r s; Länder und Produktivgebiete unter sich, sowie ö der a, Königl. österreichischen Ausstellungs⸗Kommisston und General Direktion der Ausstellung einzuziehen, b) zum Zweck der Vor⸗ berathung und Begutachtung aller die Behandlung der Aus- 1 etreffenden Fragen, insbesondere der Fragen: welche Aufgaben den Reichsorganen zuzuweisen, wie diese zu bestellen seien, was den einzelnen Staaten und Produktionsgebieten und ihren Vertretern zu überlassen sei, wie es mit der Bestreitung des Aufwandes gehalten werden solle, eine aus Vertretern der Regierungen der einzelnen Bunbesstaaten bestehende Kom— misston zu berufen und die Regierungen der Bundesstagten einzuladen, sofort sachverständige Vertreter für diese Lommisston
u bezeichnen; — 3) auf das Ergebniß der einzuziehenden Er- an , und die Vorschläge dieser ai , die weitere ö auszusetzen ,
Auf die Vorlage des Präsidiums, betr. die Einführung des Eisenbahn -⸗Betriebs ⸗ Reglements in Württemberg, Baden, Südhessen und Elsaß Lothringen, hat der Bundesrath in der Sitzung vom 8. d. M dem Antrage des e . für . bahnen, Post und Telegraphen gemäß beschlossen, 1) das Betriebs ⸗Reglement für die Eisenbahnen im Norddeutschen Bunde in einzelnen Punkten nach den gemachten Vorschlägen abzuändern, 3 daß das Betriebs⸗Reglement mit diesen Äb— änderungen vom 1. Januar 1872 an auch in Württemberg, Baden, Südhessen und Elsaß Lothringen in Kraft trete.
— Der Bundesrath hat in der ö vom 7. d. M. in Betreff der Um gestaltung der seitherigen Statistik des Zollver eins verschiedene Beschlüsse gefaßt, deren wesent⸗ lichen Inhalt wir in Nachfolgendem zusammenstellen:
J. Bezüglich der Bevölkerungsstatistik wird aner⸗ kannt, daß die vom Bundesrathe des Zollvereins aufgestellten Bestimmungen über die Erhebung des Standes und der Be— wegung der Bevölkerung jetzt unmittelbare Anwendung auf die Bevölkerung der Staaten des Deutschen Reichs finden. In Folge der Verlegung der Volkszählung auf den 1. De— zember 1871 sollen die Uebersicht des Flächeninhalts, der Wohn häuser, der Haushaltungen und der orksanwesenden Bevölkerung bis zum 31. Dezember 1872 und die Uebersicht der ortsanwe—⸗ senden Bevölkerung nach Geschlecht, Geburts jahren 2c. bis zum 31. Dezember 1874 an das Reichskanzler ⸗Anit eingesendet, auch die Uebersichten über die Zahl der Eheschließungen, der Gebo— renen und Gestorbenen erstmals für den Zeitraum vom 1. De⸗ zember 1871 bis Ende 1872 und dann für jedes Kalenderjahr
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6 aufgestellt und vorgelegt werden. Die besonders aufzustellende
Uebersicht über die ortsanwesende staatsangehörige und angehörige Bevölkerung, sowie über die D lr afl n 3
einzelnen Bundesstaaten nach dem Stande vom 1. Des ember
1871 ist spätestens bis zum 31. Dezember 1872 an daß gteichh kanzler⸗Amt einzusenden. R II. Die Uebersicht über die Erwerbung und den Ver lust der Bundes- und Staatsangehsrigkeit wird erf. mals für das Jahr 1872 und sodann alljährlich aufgestellt II. Die e,, der Ortschaftsverjeichniffe im Einzelnen soll jeder Regierung überlassen bleiben.
IV. Die Uebersichten über den Waarenverkehr ded
Zollgebiets des Deutschen Reichs mit dem Auslande und den Zollausschlüssen werden vom 1. Janugr 1872 nach Maj,
gabe der dem Koömmisstonsberichte vom 23. Mal 1871 beh. geschlossenen Anleitung aufgestellt und durch das statistisch
Centralorgan des Reichs weiter verarbeitet und veröffentlich
V. Vom 1. Januar 1873 ab sind allsährliche Erhebungen anzuordnen: über den Bestand und die Bestandesveränderun— gen der deutschen Seeschiffe, über die Verunglückungen deutscher Seeschiffe, über den Verkehr der Seeschiffe in den deutschen Hafenplätzen, über die Reisen deutscher Seeschiffe zwischen außer, e ch, ö und über die Schiffsunfälle an der deut.
en Küste.
VI. Erstmals im Jahre 1872 und dann alle fünf Jahre sich wiederholend sinden statistische Aufzeichnungen statt über die deutschen Wasserstraßen selbst und über den Bestand der deutschen Flußschiffe, sodann mit dem Jahre 1872 beginnend alljährlich über den Verkehr auf jenen Wasserstraßen an Fahr. zeugen und Gütern.
VII. Die Einrichtung der Statistik der gem einschaft⸗ lichen Zölle und Steuern des Deutschen Reichs wird nach den dazu in Vorschlag gebrachten 23 Mustern vom Jahre 1872 ab genehmigt und ersucht werden, vom gleichen Zeitpunkte an ähnliche Uebersichten über die Besteuerung des Branntweins und Biers (Malzes) an das Reichskanzler ⸗Amt gelangen zu lassen.
VIII. Es werden genehmigt bie Herstellung eines alphabet schen Registers über die im Laufe dieses Jahres aufgestellten vier Verzeichnisse der einzelnen Aemter im Zollverein nach ihren verschiedenen Befugnissen, sowie einer Nachweisung über die Organisation der Verwaltung der f und Steuern zunächst nach dem Stande am Schlusse deß Jahres 1872, endlich einer fortlaufenden, mit dem Jah ßeginnenden, alljährlich abzuschließenden Gesch äfsstatistit der Zoll⸗ und .
Eine Uebersicht der Straffälle in Zoll⸗ und Steuersachn
ist zuerst für das Jahr 1872 e n . und sollen die ür en, vom gleichen Zeitpunkt
an geeignete Nachweisungen über die llebertretungen der Lande. eseße wegen Besteuerung des Branntweins und Biers an das
deutschen Regierungen ersucht wer
eichskanzler⸗Amt gelangen zu lassen.
X. Es soll ein zugleich das Central. Bureau des Zollverein ersetzendes statistisches Eentralorgan für das Deutsch. Reich zur technischen und wissenschaftlichen Verarbeitung d
einlaufenden Materials und zur Begutachtung statlstischt
Fragen
rath gelangen zu lassen.
— Der Ausschuß des Bundesraths für Rechnunst
wesen trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— S. M. Briggs ⸗Musquito« und Undine sin
am 26. d. M. von Eadig nach Madeira in See gegangen. Bayern. München, 26. Dezember.
München eingetroffen.
Geer Grosherzog von Mecklenburg mit Gemasln
wird am 29. b. von Berltn kommend mit dem Abendschnells der bayerischen Ostbahn hier ankommen und am 30.
von da über den Brenner nach Brindisi weiter reisen.
— Der Entwurf eines Gesetzes, die durch die Ein sühtz des Strafgesetzbuches für das Beutsche Reich bedingten n
änderungen der Militärstrafgefetze betreffend, 131 Artikel. Es sollen hierdurch eine Reihe von Ar un Militär Strafgesetzbuches und der Militär · Strafgerichtdordn theils Abänderungen oder Ergänzungen erfahren, wegfallen.
mit deren bisheriger Zuständigkeit wird vom 1. Januar 1. an der jeweilige Generalstabschef führen. iat wih — Da die Zollgrenze gegen Elsaß Lothringen beseitigt
ollen die süddeutschen Regierungen
ahre 187
ins Leben gerufen und der Reichskanzler ersuch; nähere Vorschläge über die Einrichtung dieses Organs unttt Aufstellung eines Kostenanschlages für dasselbe an den Bund
Der König 6 am 25. Dezember Nachmittags von Hohenschwangau — .
Morgen 23 Uhr, mittelst Extrazugs der Staatsbahn nach Kufstein un
Artikeln M
theils gan
— Die Vorstandschaft der Eisen bahn. Cen hral, Commissn .
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so werden vom 1. Januar k. J. an in der Organisation der in der Pfalz befindlichen Haupt-Zollamtsbezirke an der Grenze Veränderungen eintreten.
Mecklenburg⸗Schwerin. Sternberg, 26. Dezember. Der Großherzog von Mecklenburg-⸗Strelitz hat unterm X. d. Mt6. den Bandtags ⸗Abschied veroöͤffenllicht: Durch denselben wird, betreffend die ordentliche Landtagskontribution und den H für den Zeitraum vom 1. Juli 1872 bis Ende Juni 1873, die alsbaldige Publikation des betreffen den Edikis befohlen. Anlangend die Deckung der Bedürfnisse ze sentzal St erkast, fir del tram dom g, Zi iss bis 30. Juni 1873, wird behufs Erhebung der bewilligsen Steuer nach dem Modus des Kontributions Edikts vom 30. Juni 1870 im vollen ediktmäßigen Betrage ebenfalls die Publikation der erforderlichen Verordnung verfügt. Der durch die Ver— handlungen frstgesetzte rektifizirte Etat der Central Steuerkasse für das Rechnungsjahr vom 1. Juli 1871 bis Ende Juni 1872, sowie der in gleicher Weise für diese Kasse vereinbarte Etat für den Zeitraum vom 1. Juli 1872 bis Ende Juni 1873 sind geneh⸗
migt, unbeschadet jedoch der bei einzelnen, vorerst nur approxi-=
mativ angenommenen Positionen der Einnahme und Ausgabe sich demnächst ergebenden Aenderungen und unter Vorbehalt derjenigen Modificationen, welche Zwecks Bereithaltung der als Landesbeitrag zur Unterstützung des Baues der Berliner Nord⸗ bahn bewilligten außerordentlichen Mittel in Aussicht genom⸗ men sind. Die Centralsteuer - Direktion wird bei Herden, der Etats mit entsprechender Anweisung versehen werden; Endlich wird, ungeachtet betr. den Verordnungsentwurf wegen Entschädigung für die vom 1. Januar 1873 ab durch §. 7 der Deutschen Gewerbe Ordnung aufgehobenen Berechtigungen 2c. die vermittelnden Propositionen des Großherzogs keine Beachtung ge⸗ funden haben und verschiedene Aenderungen, welche die Stände be⸗ schlossen, nicht ohne Bedenken sind, dennoch die Antwort ad Caput entgegengenommen, aber vorbehalten, nicht blos wegen der für den §. 8 offen gelassenen Frage, sondern auch wegen sonstiger Modifikationen des Entwurfes, wenn solche bei weiterer Erwä— gung als erforderlich sich darstellen sollten, auf dem nächsten Landtage die weiteren Propositionen zu machen.
Schließlich giebt der Abschied Befriedigung darüber zu erkennen, daß über den Verordnungs-⸗Entwurf, die allgemeine Magistrats—⸗ Sporteltaxe betreffend, eine vollständige Einigung erreicht und damit die schon lange als dringendes Bedürfniß empfundene Regulirung des Sportelwesens der Magistrate zu einem erfreulichen Abschluß geführt ist.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 27. De⸗ zember. Die Großherzogliche Famtlie hat die Nach⸗ richt erhalten, daß der Zug, mit welchem der Erbgroß— ,. von St. Petersburg heimkehrt, gestern Vormittag 10 Uhr zwischen Wilna und Kowno entgleist ist, so daß mehrere Wagen einen Damm hinabstürzten. Glücklicherweise ist der Erbgroßherzog sowie seine Umgebung ganz unverletzt, wie denn überhaupt Menschenleben bei dem Unfall nicht zu beklagen sind, und die Verletzungen der Passagiere sich auf Kontusionen und leichte . beschränken. In Folge dessen wird der Erb— großherzog statt Donnerstag erst Freitag den 29. Dezember hier eintreffen.
— Der Landtag hat sich bis zum 3. Januar 1872 ver- tagt, nachdem er in den letzten Sitzungen den Etat für die am . Januar beginnende Finanzperiode erledigt hatte. Bei der Berathung des Steuergesetzes, dessen Verabschiedung dem Etat zu Grunde liegt, hat der Landtag sich für eine Herabsetzung des fünfzigprozentigen Zuschlages zu den Sporteln um 16. Prozent ausgesprochen. Dieser Beschluß bedingt allerdings einen wesentlichen Ausfall in den im Voranschlag vorgesehenen Einnahmen. Im Uebrigen ist der Etat mit unbedeutenden Modifikationen vom Landtag ange⸗ nommen worden und verdient namentlich Anerkennung die Bereitwilligkeit, mit welcher der Landtag auf die reichlich be— messenen Mehrausgaben zur Erhöhung der Dotation des hiesi⸗ gen Museums und vor Allem zu Gunsten der Universität ein⸗ gegangen ist. Seitens des Kultusdepartements waren für diese Anstalten verhältnißmäßig bedeutende Summen gefordert wor- den, um ihre Wirksamkeit den Ansprüchen der Zeit entsprechend zu steigern und namentlich die Universität Jena auf der Höhe ihrer ruhmpollen Traditionen zu erhalten. Obwohl die hier in Betracht kommenden Mehrausgaben schwer ins Gewicht fallen, zumal der Staatshaushalt nach anderer Seite hin, namentlich in Bezug auf Eisenbahnunternehmungen stark in Anspruch ge— nommen ist, hat der Landtag sich ohne Weiteres mit ihnen einverstanden erklärt und dadurch den erfreulichen Beweis ge⸗ liefert, daß er nicht nur die hohe Bedeutung einer tüchtigen Pflege und Förderung der geistigen Interessen anerkennt, son⸗ dern auch in dieser Beziehung der Staatsregierung das vollste Vertrauen entgegenbringt, wie dies in dem Bericht des Aus— schusses ausdruͤcklich hervorgehoben ward.
Schwarzburg. Rudolstadt, 23. Dezember. Der außerordentliche Landtag des Fürstenthums hat in seinen bis— herigen Sitzungen in Veranlassung einer Petition des Thürin⸗ gischen Städteverbandes sich für eine beantragte Revision des Gemeinde ⸗Ordnungswesens erklärt, dagegen in Bezug auf eine zweite Petition, die Trennung der Schule von der Kirche be— kreffend, nur der Ansicht Ausdruck gegeben, daß die Volksschule der Herrschaft der Kirche als solcher nicht unterstellt sein dürfe. Ein Ministerialdekret, die Ehesteuer von 10,000 Thlr. für die Großherzogin Marie von Mecklenburg ⸗ Schwerin, geb. Prin⸗ zessin von Schwarzburg⸗Rudolstadt betreffend, wurde vom Land⸗ tage genehmigt unter der nähern Bestimmung, daß bis zur Entscheidung der angeregten Frage wegen Feststellung des Ka— meralvermögens die Summe bei der Fürstlichen Hauptlandes⸗ kasst in Gewährschaft geführt werden solle.
Glsaß⸗ Lothringen. Mühlhausen, 21. Dezember. Der Praͤsident der hiesigen Handelskammer bringt ein aus Versailles, 16. Dezember, darirtes Schreiben des französischen Handels ⸗Ministers zur Kenntniß der hiesigen Industriellen. Das Schreiben lautet:
Herr Präsident! Ich habe von dem Herrn Praͤsidenten des in dustriellen Syadikatt vom Oberrhein ein Ansuchen um Auskunft darüber erhalten, ob bie Waaren *. welche die Ursprungt ˖ Certifikate vor dem 1. Januar nächsten Jahres augsgestellt werden, vor diesem Zeitpunkt, wenn sie die Grenze Behufs gef in Frankreich passirt haben, schlechterdings fraukirt sein müssen, oder ob für dieselben nach diesem Tage irgend welcher Aufschub bewilligt wird. Ich bitte Sie, Herr Präsibhent, dem Syndikat von Mühlhausen die Mittheilung zu machen, daß nach den ausdrücklichen Geseßes formen vom Tage des Eintritts in Frankreich, welchen die betreffende Behörde bei den aus dem Elsaß importirten Waaren bestimmt, dteselbe kein Recht hat, die festgeseßte Frist zu verlängern. — Oer Minister des Handels und Ackerbaues: Jules 8gefranc.
Oeßerreich⸗Wngarn. Wien, 27. Dezember. Beide ö des Reichs rathes wurden heute eröffnet. — Im
errenhause erfolgte die Vorstellung des Präsidiums durch den Ministerpräsidenten Fürst Adolf Auersperg. In der hier⸗ auf folgenden Ansprache des Präsidenten, Fürst Karl Auers⸗ perg, gedachte derselbe zunächst der Verdienste seines Vorgängers und erbat die wohlwollende Unterstützung des Hauses. Redner wolle nicht auf die bestandenen Gefahren eingehen, sondern nur sein lebhaftes Dankgefühl dafür aussprechen, daß das werthvollste Gut, das Gesammtrecht, bewahrt sei. In erster Linie betrachte er die Hoffnung als feststehend, daß eine über allen Zweifel erhabene Verfassungstreue, gepaart mit Umsicht und Kraft, das Staatsschiff über die Klippen hinüberführen werde, an welchen es zu zerschellen drohe. Alle auf⸗ richtigen Vaterlandsfreunde wünschen, daß die Souve⸗ ränetät des Staatsrechtes nirgend in Frage gestellt und der Staatszweck nicht von Parteizwecken beherrscht werden dürfe, das Kaiserreich vielmehr ein festgegliederter, Achtung gebietender Großstaat bleibe, um seiner Mission, im Innern alle Volks⸗ stämme gleichmäßig zu schützen, nach Außen jederzeit seine ge— wichtige Stimme zur . der europäischen Friedens⸗ Interessen geltend zu machen, genügen zu können. Das Herren⸗ haus erwarte von der gegenwärtigen Regierung auf das Zu— versichtlichste, daß Friede gemacht werde mit dem Gesetz, namentlich mit der verbrieften Verfassung, deren sicherer Hort das Herrenhaus stets gewesen sei. Der Präsident schloß seine Rede mit einem Hoch auf den Kaiser, in welches die Versamm⸗ lung begeistert einstimmte. Die Rede wurde wiederholt von Beifall rufen unterbrochen.
— Im Abgeordnetenhause nahm zunächst der Minister des Innern von Lasser die Angelobung des Alters- Präsidenten Baron Pascotini entgegen. Letzterer hielt hierauf eine kurze, den Verfassungsstandpunkt betonende Ansprache und schloß mit einem Hoch auf den Kaiser, in welches die Versamm⸗ lung begeistert einstimmte. Demnächst wurde die Angelobung der Abgeordneten vorgenommen und dem Hause mitgetheilt, daß morgen die Verlesung der Thronrede stattfinden und un⸗ mittelbar darauf eine Sitzung abgehalten werden solle. Hier⸗ mit wurde die Sitzung geschlossen.
— Die Regierung wird morgen im Abgeordnetenhause den Staatsvoranschlag für 1872 einbringen. Nach demselben belaufen sich die Ausgaben auf 369,380,933 und die Einnahmen auf 308,599, 859 Gulden. Das Defizit würde sonach 50,781, 4 Gulden betragen. .
Agram, 23. Dezember. Der Kaiser hat mit Entschließung vom 36. November 1871 die Vorschrift zur Organistrung eines Serez aner ⸗Corps als Landes ⸗Sicherheitswache für die kroa tisch⸗slavonische Militärgrenze genehmigt.
Belgien. Brüssel, 27. Dezember. Der König hat sich gestern auf kurze Zeit nach dem Ardennenschloß begeben.
Großbritannien und Frland. London, 26. Dezember. Ihre Majestät die Königin hat zum ersten Male seit