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ae Rücksicht auf alle Gefahren der Schiffahrt, so wie nicht kee el ber fen, ber, Umstände genommen werden, welche etwa im einzelnen Falle zur Abwendung unmittelbarer Gefahr ein Ab⸗ weichen von obigen Vorschriften nothwendig machen möchten;
Art. 20. Die vorstehenden Vorschriften sollen übrigens in keiner Weise ein Schiff oder den Rheder, den Führer oder die Mannschaft desseiben von den Folgen befreien, welche durch Versäumniß in dem Gebrauche der Lichter oder Signale oder durch Mangel an gehöriger Achtsamkeit oder durch Vernachlässigung einer von der gewohnlichen scemännischen Praxis oder durch die besonderen Umstände des Falls
— Vorsicht entstehen. . . gebogen 3 si hn ie arge Verordnung tritt mit dem 1. Ja- 1872 in Kraft. . . . nua ndl 166 Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem k . e Gr
⸗ in, den 23. Deze U
Gegeben Berlin, im) 8 ih elm.
Fürst von Bismarck.
er Erlaß vom 9. Dezember 1871, betreffend die 1 6 unter dem Namen »Kaiserliche General⸗ direktion der Eisenbahnen in Elsaß ˖ Lothringen.. . Auf Ihren Bericht vom 5. dieses Vonats ermächtige Ih Sie, behufs des vollflaͤndigen Ausbaucs der Verwaltung und des Bet ier bes der Reichs-⸗Eisenbahnen in Elfaß Lothringen eine Behörde 6 dem Ramen »Kaiserliche Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsaß⸗ Lothringen« einzusetzen, welche vom Reichs kanzler · Amte unmittelbar resfoͤrtiren, in Straßburg ihren Sitz nebmen und in Angelegenheiten der ibr übertragenen ,, . alle Befugnisse und Pflichten einer i Behörde haben soll. . onen we ö. s durch das Reichsgesetzblatt, sowie durch das Gesetzblatt für Elsaß ⸗Lothringen w Kenntniß zu bringen. ö ember . Gegeben Berlin, den 9. Dezen irheim.
Fürst von Bismarck. An den Reichskanzler.
betreffend die Einführung des Gesetzes wegen Be⸗
. K vom 4 Juli 1868 und des Gesetzes, be⸗
treffend die Besteuerung des Brannsweins, vom 8. Juli 1365 in dem dem Zollverein , , ,,,, . Stadt Altona. Fom 29. Dezem be ; . .
Wir auchn! von Gottes Gnaden Deutscher Kafser, König
von Prtußen ꝛc, verordnen auf Grund der Gesetze wegen Besteuerung
pes Braumalzes und wegen Besteuerung des Branntweins in ver—
i en zum Norddeutschen Bunde gehörenden Staaten und Ge⸗ . vom 4. J 8. Juli 1868, im Namen des Reichs, was folgt: . . . 9 wegen ir erung de Braumalzes in verschiedenen zum Norddeutschen Bunde gehörenden Staaten und Gebietstheilen vom 1 Juli 1868 (Bundesgesetzbl. S. Nö) und das Gesetz, betreffend die Bestã̃uerung des Branniwein? in verschied enen zum Norddentschen Bunde gehörenden Staaten und Gebietsiheilen, vom 8. Juli 1868 Bundesgefetzbl S. 384 treten in dem dem Zollverein zum 1. Januar 872 aniuschließenden Theile des Gebietes der Stadt Altona mit dem ichen T in Wirksamkeit. . . . gleich i e ch unter Unserer K Unterschtift und beigedrucktem Kaiserlichen Insieg⸗ ; . . in, Ten 39. Bezember 1871. Gegeben Berlin, n 3 z Wirh el n. . Fürst v. Bis marck.
Königreich Preußen. zessions⸗ und Bestätigungs-Arkunde für die Berlin⸗ Js n de lll Wie dc. der Eisen bahn: Hesenschaft, betreffend den Bau Pal e men einer Eisenbahn von K k iu der“ Richtung auf Zerbst und einen Ne ö ö Statut der gedachten Gesellschaft. Vom 9. Oktober 1871.
1 i reußen 2c. Im, von Gottes Gnaden König von P ; 5 Bellin· Pots darn. Magdeburger Eisenba hn esellschft urch ire Gesellschafts - Vorstände auf , 3 86 Rersammlung ihrer Aktionäre vom 8. ezemher 1869 ? ö ihr die Ausdehnung ihres Unternchmens . Liu und Betrieb einer Eisenbahn , ,, Iiinie anzulegenden Haltepunkte Biedert z ißisch⸗
burger Bahnlinie anzulegende lte ,
is grenze in der Richtung nach Zerbst, zum An; aan wen, genre und der vorgedachten Landesgrenze herzustel⸗ . dern iß nahen. Verbindung nach Maßgabe der Dr mmm eng. rn? enden (a.) Gesellschafts · Statut ·˖ Nach irags zu gestatten 1 ollen 31 9 ger nnen Gesellschaft Unsere Genehmigung zum . . triebe der vorerwähnten Eisenbahn in der nachgesuchten Weise hie mit ertheilen.
Wir bestimmen,
Unternehmungen vom 3c 3cobell 505) enthaltenen Vorschriften, insb
daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn= 13. November 1838 (Gesetz · Sammlung Seite efenders dir jenigen über .
ati das Richt vorübergehenden Benutzung frei er gridtion und das Richt zur vozur . ö e nac. auf den in Rede stehenden Eisenbahnbau Anwendung
finden sollen.
Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem Statutnachtrage durch die Gesetz Sammlung belannt zu machen.
Urkandlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrist und beigedructem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 9. Oktober 1871.
(L. 8. Wilhelm. Gr. v. Roon. Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. Gr. zu Eulenburg. Dr. Leonhardt. Camphausen.
a. achtrag zu dem am 17. August 1845 Allerhöchst bestätigten Statute n, n
§. 1. Das Unternehmen der Berlin ⸗ Potsdam . Magdeburger Eisenbahn ⸗ Gesellschaft wird auf den Bau und Betrieb einer Eisenhahn von dem an der nach Maßgabe der Allerhöchsten Konztsstons⸗ und Bestätigungs. Urkunde vom 14. Dezem her 1868 (Gesetzlammlung 1869 Selte h verlegten Bahnstrecke Burg Magdeburg anzulegenden Halte punkte Biederttz bis zur preußisch⸗dessauischen Landesgrenze in der gtichtung nach Zerkst, zum Anschlüß an zinc zwischtn Zerhst und der vorgedachten Landesgrenze herzusteliende Eisenbahn Verbindung aus.
nt. ö 6, Richtung der Bahn wird von dem Königlichen Handelt, Ministerium festgestellt. Der Genehmigung desselben unterliegen auch Fielsültellen Projet? und die Anfähiäge zu dein vorgsdashten Bahn. bau und den damit im Zusammenhange stehenden Anlagen. Ven den festgestellten Bauplänen darf nur unter Genehmigung des König. lichen Handels. Weinisteriums abgewichen werden,.
5. V. Die Lisenbahn von Birderiß bis zur Przußssch d schuischin Landes grense bildet einen integrirenden Beftandthei des Betlin. Potsbain. äagdeburger Eisenbabn, Unterneßmeng es finden auf die selbe die Bestimmungen der Allerböchst bestätigten Statuten und kEiütul ck. Nachträge det Berlin Pore dam . Magdeburger Eisenbahn.⸗
⸗ aft Anwendung. 6 echt Sas zum wee der Ausführung der im §. 1 bezeichneten Erweitetung des Unternehmens, sowie zur verhaltnißmäßigen Ba. mehrung des Betriebs Materials erforderliche Kapital wird vorläufig auf 17283500 Thaler angenommen und soll je nach dem Ermessen de Kireztorlunite det sf chef durch Autgabe von inn n,,
ationen beschafft werden. ö 96 J 6 welchem ab die eventuell zu emittirenden Stammakilen an der Dividende Theil nehmen sowie die sonsigen Bedingungen der Emission werden von dem Direktorium bestimmt
und bekannt gemacht.
. a
ole der, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu wen n e 31. Lad 1868 (Stäck 39 zur öffentlichen Kennini gebrachten. Militär; Ersaß. Instrultion für den Norddeutschen Bund dom 26. März 1868 werden alle diejenigen jungen Manner, welche in einem der, zum Deutschen Reiche gehörigen Staaten heimalhs— berechtigt, und 1 in dem Zeitraum vom 1. Januar bis ein sch lie lic den 31. Dezember 1852 geboren sind, 2) die e⸗ Alter bereits üben. schritten, aber sich noch nicht vor eine Ersatz⸗ , n, n Musterung gestellt, 3) sich zwar geßellt, über ihr Militär verha inif aber noch keine feste Bestimmung ethalten haben, nd e, mn n,, halb des Weichbildes hiesiger Residenz ihr gesetzliches Domizil (Heima baben, oder bei Einwohnern derselben als Dienstboten . . Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwer . Lehrburschen, Fabrikarbeiter und andere, mit diesen in einem ähnli . Verhaͤltnisse stehende Militärpflichtige, oder als Studenten, 9 siasten und Zöglinge anderer Lehransialten sich aufhalten d,, ö selben nicht zum einjährigen freiwilligen Militärdienste berechtigt e J bon der persönlichen Eestellung vor die , , , ,, ; diesem Jahre entbunden sind, hierdurch ange wiestn: sich, . j f; Aufnahme in die Stammrolle, in der Zeit wem 2. bi 6 15 Januar k. J. bei dem Königlichen Polizei- gieutenant 2. he. viers persönlich zu melden, und dabei die über ihr Alter ,, sowie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits gangen 4 ; mungen über ihr Militärverhältniß enthalten, mit zur telle z bringen. . . 5 9 .
ihr diejenigen, welche im hiesigen Orte geboren sind, oder
. . Ce nie haben, oder hier nach S 20 der vel nh saß . Instruktion gestellun g? pflichtig, zur Zeit aber abwesend sind, ö bie Eltern, Ve rmnnn det,. erh, ron und Fabritherren die Anmeldunß in der vorbestimmten Art bewirken. J ö. . . Drer die Anmeldung abwesender Militänpflich
Verordnung des hiesigen Königlichen Polizei⸗Präsidiums vom
; 2411 . 1. h 9. r Folge, daß die nicht angemeldeten Militärpflichtigen, im Falle ihre
2 * 1675 J ö qlt⸗ ; 96 ̃ vaigi besondere Verhäl Dienst bei der Fahne eingesiellt, und et ͤ ü un, 6 die einstweilige Zurückstellung vom Dienst geeigneten Falls zugelassen haben würden nicht berücksichtigt werden. Perm, den 31. Dezember 1871. . Koͤnigliche Kreis ⸗Ersatz Kommission.
Bekanntmachung. . In Gemäßheit der Bestimmungen über Klassifizirung der Reser
1867, betreffend die Organisalion der Landwehr⸗Behörden und
tiger, zu welcher er verpflichtet ist, versäumt, wird nach der Stra;
Nobember 1868 mit einer Geldbuße bis zu 19 halern oder u. . nis mäßiger Gefängnißstrafe belegt; auch hat diese Versäumnif
Di ichkeit äbri lite pflichtigen körperlichen Diensttauglichkeit, vor den übrigen Mi itarpflichtig
* 3 ? en RM 7 v 5 1 sewerl⸗ . nd Vand wehr Mannschaften nn,, 45 lichen Verhältnisse (Bälage 3 zu der Verordnung v i
.
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Dienstverhältnisse der Mannschaften des Beurlaubtenstandes) wird hierdurch bekannt gemacht, daß die permanenten Mitglieder der unter- zeichneten Kemmission zum Behufe der Entscheidung über die Ge— suche um einstweillge Zurückstellung vom Eintritt in den Militärdienst, bei etwa eintretender Mobilmachung der Armee, am 10. April k. J. ihre nächste Sißung halten werden.
Diejenigen in hiesiger Stadt und deren Weichhilde wohnenden Reserve/ und Landwehr ⸗Mannschaften, welche einen Grund zur Zu— rückstellung nach §. 2 der oben gedachten Bestimmungen geltend machen zu köoͤnnen vermeinen, werden daher aufgefordert, ihre desfallsigen Gesuche, unter Angabe ihres Militär ⸗Verhältnisses und der Nummer, unter welcher sie in den Stammlisten des hiesigen Candwehr. Bezirks« Kommando's geführt werden, im Laufe des nächsten Monats beim Militär Bureau des hiesigen Magistrats (Rath⸗ haus, Zimmer 99) anzubringen.
Hierbei wird ausdrücklich bemerkt, daß die bereits früher berücksichtigten Mannschaften ihre Anträge auf . Zurückstellung im Bedarfsfalle zu erneuern
ab en. h Die nach dem 31. Januar f. eingehenden Gesuche können nicht weiter berücksichtigt werden.
Nach dem vorbezeichneten Termine werden die Namen derjenigen Mannschaften, deren Gesuche als begründet erachtet worden sind, durch das Intelligenzblatt öffentlich bekannt gemacht, weshalb jede besondere Bescheidung auf die eingegangenen Gesuche unterbleibt.
Berlin, den 28. Dezember 1871.
Königliche Krels ⸗Ersatz ⸗Kommission.
4prozentiges vormals nassauisches Staats-Anlehen von 7,200,000 Fl., d. d. 30. September 1862.
Bei der am 9. d. M. stattgehabten fünften Verloosung der Partial ⸗Obligationen des unter Vermittelung des Bankhauses M. A. von Rothfchild C Söhne in Frankfurt a. M. negociirten 4proz. vormals nassauischen Staatsanlehens von 7,200,000 Fl., d. d. 30. . er 1862, sind nachverzeichnete Obligationen gezogen worden:
A. Zur Rüczahlung auf den 1. April 1872. Lit. N. à 100 Fl. Nr. 121. 766. 736. 1294. 1304. 1314. 1951. 1961. 2057. 2180. 2540. 2550. 2688. 2698. 4009. 4088. 4741. 4919 5350. 5914 und 5924. 21 Stück über 27100 Fl. — 1260 Thlr. Lit. O. à 200 FI. Nr. 16. 81. 847. 980. 1195. 1219 und 1331 7 St über 1400 Fl. — S00 Thlr. Lit. P. à 500 Fl. Rr. 1009. 1059. 1083. 1993. 1103. 1113. 1123. 1133. 3218. 3228. 3632. 4095. 4105. 4547. 4557. 1567. 4577. 4928. 4938. 5079. 5089. 5099. 5109. 5119. 5129. 6687. 6103. 6113. 6668. 7196 und 7614 31 St. über 15,500 Fl. — ö Thlr. 4 Sgr. 4 Pf. Lit. Q. à 1000 Fl. Nr. 641. 821. S849. IIZ2. I136. 1146. 1216 und 2085 8 St über 8000 Fl. — 4571 Thlr. 12 Sar. 10 Pf. Summa 67 Stück über 27,000 Fl. oder 15,428 Thlr. 17 Sgr. 2 Pf. ; n
B. Zur Rückzahlung auf den 1. Oktober 13872. Lit. N à 1066 51. Nr. 172. 182. 594 604. 686. 716 726 1102. 1197 1112 II17. 19541. 2607. 2726. 2736. 2746. 2756 3057. 3087. 3769. 4012 4205 4215. 5520 und 5994 25 Stück über 2500 Fl. — 1428 Thlr. 17 Sgr 2 Pf. Tit. O. à 200 Fl. Nr. 6. 62. 593. 613. 673. 10967. 1333 und 1375. 8 Stück über 1600 Ft. — 914 Tblr. 8 Sgr. 7 Pf. Tit P. à 560 Fl. Nr. 298. 985. 995. i0l9. 10929. 1039. 1048. 1063. 1073. 1153. 1572. 1613. 1753. 1968. 5330. 5340. 5490. 5500. 5816. 5826. 5835. 5846. 5856. 5866. 6650. 6660. 7440. 7510. 7825. 7835 und 7935 31 Stück über 15,500 Fl. = 8857 Thlr. 4 Sgr. 3 Pf.; Lit. Q à 1000 Fl. Nr. 115. 566 586. 160659. 1069. 1383. 1393 und 2184 8 St. über 8000 Fl. — 4571 Thlr. 12 Sgr. 19 Pf. Summa 72 Stück über 27,600 Fl. oder 15,771 Thlir. 12 Sgr. 10 Pf. . .
Die Inhaber dieser Partial: Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken benachrichtigt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Ver zinsung nur bis zum betreffenden Rückzahlungstermine erfolgt, so⸗ wohl bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M., als auch bei der Königlichen Regierungs- Hauptkasse in Wiesbaden, so wie bei jeder Königlichen Regierungs-Haupttasse, bei der Königlichen Staatsschuldentilgungskasse in Berlin, der Königlichen Kreiskasfe zu Frankfurt a. M. und bei den Königlichen Be. zirtshauptkassen in Hannover, Lüneburg und Osnabrück gegen Ruͤckaabe der Obligationen mit dazu gehörigen, nach dem J. April 1872 fälligen Zins coupon Nr. 20 nebst Talon, resp. Talon erheben können.
Die Geldbeträge der etwa fehlenden, unentgeldlich mit abzu— . Zinscoupons werden an dem zu zahlenden Kapitale zurück⸗ ehalten.
Verzeichniß der in früheren Verloosungen gezogenen, noch nicht eingelssten Obligationen.
Rückzahlbar am 1. April 1868. Lit. N. 3096. 3045. 5205. 5212. Lit. 6. 1450. Lit. P. 612. 1891. 6490 und 7248. Ruczahlbar arn J. Oftober 18668. Lit. N. 4150. Lit. O. 17. Lit. P: 471 2185 und 7185. Ruücksahlbar am 1. April 18359. it. N. 1658. 2140. 3031. 46576. Lit, 6 967. Tit. P. 949. 1176 und 1859. Rückzablbar am J. Oktober 1869. Lit. N. 571. 860. 945. 4217. Lit. 0. 189. 1319. Tit. P. 673. 1554. 1813. 2190. 3198. 6170. 7624 und Lit. G. S45. Rückzahlbar am 1. April is76. Lit. N. 219. 1097. 1017. 1785. 2397.
53367 Tit. 0. 626. Fit B. 619. 1773. 1783. 2110. 2130. 3080. 4956. 5516. 7854. Lit. 3. i183 und 2129. Rackaolbar am 1. Oktober 1876. Lit. N. 627. 16056. 1775. 2039. 3092. 4456. 4730. 4885. 5199. 5895 und 5921. Tit. O. 2. 1330. 1402 1471. Lit. P. 815. 843. 1613. 1523. 1593. 1825. 2163. 2183. 2473. 2493. 3143, 3713. 3995. 7254 und Lit. G. 148. Rückzahlbar am 1. April 1871. Lit. N
728. 1238. 1918 1991. 2303 und 5399. it. O. 632 und 1731. Lit. P. 330. 361. 633. 1995. 3023. 4302. 4312. 4360. 4527. 4918. 5680. 6107. 6790 und Lit. a. 1243 und 1606. Wiesbaden, den 12. Dezember 1871. Der Regierungs⸗Präsident. Graf Eulenburg.
Nichtamtliches
Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 29. Dezember. Die Kaiserin ist gestern Nachmittag nach Meran abgereist.
. Pesth, 29. Dezember. (W. T. B.) Wie die »Reform« mittheilt, ist der Erfolg der gegenwärtig mit den Kroaten ge— führten Ausgleichsverhandlungen gesichert. Das Ausgleichs⸗ projekt soll verschiedene, jedoch nicht wesentliche Modifikationen erfahren. — Die meisten hiesigen Blätter, namentlich ⸗Pesti Naplo« besprechen die Thronrede sehr günstig.
Schweiz. Bern, 29. Dezbr. (W. T. B. Freiherr A von Ow, welcher in Folge der durch Gründung des Deutschen Reichs eingetretenen Veränderungen seines seitherigen Postens als Königlich württembergischer Gesandter enthoben worden ist, hat, durch Fmilienverhältnisse in Nürnberg zurückgehalten, sein Abberufungsschreiben dem Bundesrathe schriftlich zugestellt
Belgien. Brüssel, 29. Dezember. Der Senat hat gestern das Budget des Kriegsdepartements einstimmig ange— nommen. Auf einige Anfragen über die Absichten der Re— gierung in Beziehung auf die zukünftige Heeresorganisation antwortete der Minister Malou, die Regierung bedürfe der Zeit, um sich darüber zu entscheiden.
Großbritannien und Irland. London, 29. Dezember. Die Königin hat ein Schreiben an die Nation erlassen, in welchem sie derselben für die dem Prinzen von Wales und dem Königlichen Hause bewiesene rührende Theilnahme ihren Dank ausspricht. — Der Prinz hat nach dem heute Mittag ausgegebenen Bulletin eine gute Nacht gehabt. Die Kräfte
nehmen sichtlich zu, und die schmerzhafte Affektion oberhalb der linken Hüfte ist weniger fühlbar. n , ö
Frankreich. Paris, 28. Dezember. Das Journal officiel veröffentlicht ein Dekret des Präsidenten, durch welches ein Beschluß des Arrondissementsraths von Cherbourg, freien und obligatorischen Schulunterricht betreffend, aufgehoben wird.
— Nazar Aga hat am 22. d. M. dem Präsidenten seine Beglaubigungsschreiben als persischer Gesandter überreicht.
— Der Präsident Thiers hat anläßlich der Besserung in dem Befinden des Prinzen von Wales ein Glückwunsch⸗ telegramm an die Königin Victoria gerichtet.
— 29. Dezember. Dem Vernehmen der »Patrie⸗ zufolge beabsichtigen mehrere der Rechten und dem rechten Centrum angehörige Mitglieder, in der Nationalversamm lung den Antrag einzubringen, daß die Regierung sich verpflichten möge, bis zur vollständigen Räumung des occupirten Gebietes sich streng in den Grenzen des Abkommens von Bordeguxz zu halten. Die jetzigen Deputirten sollen demgemäß ihr Mandat bis zum Jahre 1874 behalten und dann erst eine Constituante gewählt werden.
— Der Gesandte in Berlin, Marquis Gontaut-⸗Biron, ö wie verlautet, nächsten Dienstag auf seinen Posten ab— reisen.
Versailles, 29. Dezember. (W. T. B. In der Na— tionalversamm lung stand auf der Tagesordnung die Be⸗ rathung des Bankgesetzes. Die Kommisston beantragte, das Maximum des Notenumlaufs auf 2700 Millionen Frances zu erhohen. Thiers vertheidigte in längerer Rede den Antrag der Regierung, das Maximum auf 3 Milliarden festzusetzen und wies nach, daß die von der Kommission vorgeschlagene Er— höhung unzureichend sei. Die Vermehrung des Notenumlaufs sei angesichts der gegenwärtigen finanziellen Lage das einzige Hülfsmittel. Der Gedanke, eine neue Anleihe aufzunehmen, wäre sinnlos. Der Vorschlag der Regierung genüge für alle Bedürfnisse des Staates. Thiers appellirte an die Weisheit aller Parteien und entwarf hierauf ein günstiges Bild der gegenwärtigen Lage; Kredit und Vertrauen kehren zurück, die Arbeit werde wieder aufgenommen. Allein das Land bedürfe unbedingt des Friedens, und je grausamer derselbe für Frankreich sei, desto nothwendiger sei es, denselben aufrecht zu halten. Verbrecherische Unvorsichtigkeiten (imprudences criminelles) sind be- gangen worden, welche uns Worte zugezogen haben, auf welche Stillschweigen die einzige Antwort sein kann.« Schließ⸗ lich erllärte Thiers, die niedrigste Ziffer des Maximums, welche die Regierung acceptiren könne, sei 2800 Mill. Francs. Dieser
Ziffer schloß sich auch die Kommission an und wurde dieselben