1872 / 4 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Jan 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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46) der Königlich bayerische Gerichts⸗Accessist Ed mund Oeg j zu Diedenhofen zum Friedensrichter daselbst,

7) der ehemalige Friedensgerichts⸗Schreiber Carl Bou⸗ langer zu Dammerkirch zum Friedensrichter daselbst,

48) der Königlich preußische Gerichts-Assessor Carl Da⸗ niel Emil Bernhard Emminghaus zu Hochfelden zum Friedensrichter daselbst 24

49 der Königlich preußische Gerichts Assessor Ernst Gott⸗ lieb Barre zu Rappoltsweiler zum Friedensrichter daselbst,

50) der Königlich preußische Landgerichts⸗-Assessor Joseph Schumacher zu Oberehnheim zum Friedensrichter daselbst,

51) der Polizei⸗Anwalt beim Königlich bayerischen Land⸗

gericht zu Neustadt 4. Hardt zum Friedensrichter in Ensisheim,

52 der Königlich bayerische Rechts-Kandidat Heinrich , Graefe zu Bischweiler zum Friedensrichter daselbst,

53) der Königlich preußische Landgerichts-Assessor Richard Friedrich Dilthey zu Busendorf zum Friedensrichter daselbst,

5c) der Königlich preußische Gerichts⸗Assessor Dr. Albert Roffhack zu Sgarunion zum Friedensrichter daselhst, 556) der Friedensrichter Joseph Schomas zu Weiler zum Friedensrichter daselbst, . . .

56) der Königlich bayerische Rechts-Kandidat Heinrich Conrad Lohr zu St. Amarin zum Friedensrichter daselbst,

57) der Großherzoglich hessische Gerichts Aecessist Dr. Jo⸗ in Baptist Becker zu Bolchen zum Friedensrichter da⸗ elbst,

58) der Königlich bayerische Rechts⸗Kandidat Friedrich Weber zu Metzerwiese zum Friedensrichter daselbst,

59) der Königlich preußische Gerichts-Assessor Carl Bernhard Marheineke zu Salzburg (Chateau⸗Salins) zum Friedensrichter daselbst,

66) der Königlich preußische Gerichts⸗Assessor Friedrich Wilhelm Ludwig Croenert zu Ruffach zum Friedens⸗

richter daselbst,

61) der Königlich bayerische Rechts⸗Kandidat Franz Braun zu Metz zum Friedensrichter daselbst,

. der Königlich bayerische Rechts- Kandidat Georg Schaefer zu Thann zum Friedensrichter . 63) der Königlich bgyerische Rechts⸗Kandidat Ferdinand Treiber zu Selz zum Friedensrichter daselbst,

6c) der Königlich bayerische Rechts-Kandidat Max von Vincenti zu Geispolsheim zum Friedensrichter daselbst,

65) der Königlich bayerische Rechts⸗-Kandidat Heinrich Hildebrand zu Kaisersberg zum Friedensrichter daselbst,

66) der Königlich bayerische Rechts-Kandidat Valentin Isemann zu Schirmeck zum Friedensrichter daselbst,

67) der Königlich bayerische Rechts⸗Kandidat Max Fries zu Verny zum Friedensrichter daselbst,

68) der Königlich bayerische Rechts-Kandidat Otto Janton zu Neu⸗Breisach zum Friedensrichter daselbst,

69) der Königlich bayerische Rechts-Kandidat Eugen Laurent zu Lützelstein zum Friedensrichter daselbst,

70 der Königlich bayerische Rechts⸗Kandidat Eugen Michel zu Rohrbach zum Friedensrichter daselbst,

7) der bisherige Ergänzungsrichter Joseph Biese zu Großtgenchen zum Friedensrichter daselbst,

72) der bisherige Ergänzungsrichter Gottlieb Joseph Larger zu La Voutroie zum Friedensrichter daselbst,

3) der Gexichtsvollzieher Jo seph Boeglin zu Senheim

zum Friedensrichter in Pfirt.

Se. Majestät der Kaiser haben den Munizipal⸗Rath und Notar Franz Ehristiany zu ö im Bezirk Lothringen zum Beigeordneten dieser Gemeinde für eine fünf⸗ jährige Amtsdauer zu ernennen geruht.

Auf Ihren Bericht vom 19. Dezember d. J. will Ich genehmigen, daß vom 1. Januar 1872 ab; .

I) für den , badischen , , ,. eine 2 hen⸗ Direktion mit dem Sitze in Karlsruhe errichtet wird und derselben zugleich die bisher zum Bezirke der Telegraphen⸗Direktion in Frank- furt a. M. gehörigen Telegraphenstationen in den Hohenzollernschen Landen zugewiesen werden, . . . .

2) für das Telegraphenwesen in Elsaß-Lothringen die provisorisch eingerichtete Telegraphen⸗Direktion in Straßburg i. E. definitiv in Wirksamkeit tritt. .

Berlin, den 21. Dezember 1871.

Wilhelm. Fürst von Bismarck.

An den Reichskanzler.

Bekanntmachung, betreffend die Ausstellung von Legitimations⸗

scheinen zum Gewerbebetrieb im Umherziehen. Vom 31. Dezember 1871. Unter Bezugnahme auf das Gesetz vom 10. November d. J. be⸗ treffend die 5. der Gewerbe⸗Ordnung des Norddeutschen

Bonndorf, Jestätten, Waldshut, Säckingen

Bundes vom 21. Juni 186) in Württemberg und Baden Reicht Gesetzblatt S. . und auf die Bekanntmachung vom 17. Janug d. J, betreffend die Ausstellung von Legitimationsscheinen zum G, werbebetrieb im Umherziehen für Ausländer und Angehörige solch Bundesstaaten, in welchen die Bundes- Gewerbe⸗Ordnung Gesetzeskra noch nicht erlangt hat k S. 27) wird hierdurch zu öffentlichen Kenntniß gebracht, daß denjenigen Ausstellung von Legitimationsscheinen im Sinne der . Velannfmachung befügt sind, vom 1. Januar 1572 ab hinzukreten: im Königreich 2 J die Oberämter Biberach, Crailsheim, Ellwangen, Gerabronn, Heiden heim, Laupheim, Leutkirch, Mergentheim, Neresheim, Tettnang, Ul und Wangen;

Il. im Großherzogthum Baden: die Bezirksämter Ueberlingen, Stockach, Constanz, Radolfzell, Engen Lörrach, Müllheim Staufen, Altbreisach, Cenzingen, Eltenhein, Lahr, Offenburg, Kort Bühl, Rastatt, Ettlingen, Karlsruhe, Bruchsal, Schwetzingen, Mann. heim Tauberbischofsheim, Werthheim, Walldürn und Buchen. Außerdem tritt dem mit der Bekanntmachung vom 17. Janugh . , n, ,. Verzeichnisse hinzu: IL. im Fürstent hum Reuß jüngere Linie: der Bezirks-Ausschuß zu Ebersdorf während von den in jenem Ver 6 ni e unter 1II, aufgeführten, Hroßherzoglich hessischen Behörde ie Kreisämter zu Lindenfels, Wimpfen und Heppenheim vom 1. Ia. nuar 18727 ab die Befugniß nicht mehr haben, Legitimationsscheine der bezeichneten Art auszustellen. Berlin, den 31. Dezember 1871. Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.

Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schaf anweisungen im Betrage von 6G, Thalern. ; Vom 3 Januar 1873. Auf Grund der mir durch die 8§. 4 und 5 des Geseßes vom 4 Dezember 1871, betreffend die Feststellung des Haushaltsetats deß Deutschen Reichs für das Jahr 1873 (Reichs-Gesetzblatt S. 412), er theilten Ermächtigung habe ich bestimmt, daß zur vorühergehenden Verstärkung des Betriebsfonds der Reichshauptkasse verzinsliche Schaf

ehörden, welche zu

anweisungen im Gesammtbetrage von sechs Millionen Thalern, und

war in Abschnitten von je Einhundert, Eintausend und Zehntaufend Thalern ausgegeben werden. ö 3

Den n dieser Schatzanweisungen habe ich auf drei ein halb a f für das Jahr und die Dauer ihrer Umlaufszeit für eint Serie von drei Millionen Thalern (Serie J. der Reichs⸗Schatzanwei— sungen vom Jahre 1372) auf drei Monate vom 8. Januar 873 bis zum 8. April 1872 und für eine weitere Serie von drei Mil. lionen Thalern (Serie 1J. der Reichs⸗-Schatzanweisungen vom Jahre e. . vier Monate vom 8. Januar 1872 bis 8. Mai 1872 estgesetzt.

g. preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden ist wegen , der Schatzanweisungen mit näherer Anweisung versehen worden.

Berlin, den 2. Januar 1872. Der Reichskanzler. Fürst von Bismarck.

Gesetz, betreffend die persönlichen und sächlichen Ausgaben für die

Behörden der Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern in Elsaß⸗= Lothringen für 1872.

. Vom 27. Bezember 1871. .

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kgiser, König

von Preußen 2c. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach

erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, für Elsaß⸗Lothringen was

folgt ; Die persönlichen und sächlichen Ausgaben für die Behörden der Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern werden auf Grund des beiliegenden Etats Ca.) für das Jahr 1872 auf 141441613 Thaler,

nämlich 10945513 Thaler an fortdauernden und 50000 Thaler an

einmaligen außerordentlichen Ausgaben festgestellt.

Urkundlich unter h Höchsteigenhändigen Unterschrift und

nsiegel. 27. Dezember 1871. Wilhelm. Fürst von Bismarck.

beigedrucktem Kaiserlichen Gegeben Berlin, den J (L. S.)

a. Ausgabe⸗-Etat für die Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern.

I. Direktion.

Besoldungen

Andere persönliche Ausgaben

Sächliche Ausgaben

Dispositionsfonds E. Einmalige außerordentliche Ausgaben ...... ;

Summe 1

II. Enregistrement und Hypothekenbewahrung.

Besoldungen

A. B. C. P.

w Summe II. per se. III. Erhebung und Kontrole der Zölle. A. Besoldungen. 9) Hauptämter b) Nebenämter J. Klasse

ö

3 Nebenämter II. Klasse d) Grenzschutz⸗Personal

B. Sonstige persönliche Ausgaben C. Schliche Ausgaben z

5 Erhebung und Kontrole der Salz teuer. A. Besoldungen

B. Sächliche Ausgaben

Summe

Darunter einmalige außerordentliche Ausgaben Il, 090i

. dauernde 5 J Berlin, den 27. Dezember 1871. (E. S) Wilhelm.

Fürst von Bi

Bekanntmachung.

Postverbindungen mit Aegypten, Indien, China,

Japan und Australien.

Mit Beginn des Jahres 187

Nachts, anstatt wie bisher am Sonnabend um

abgehen. Ebenso wird vom 8. Januar ab die Abfahrt der bri= tischen Dampfer von Brindisi auf der Route Brindisi⸗ Alexandrien um einen Tag früher stattfinden, als bis dahin

und zwar am Montag früh, anstatt Dienstags. dessen muß die Korrespondenz aus Deutschland na Indien, China, Japan und Australien, welche au

über Triest oder Brindisi Beförderung erhalten soll, von den

gedachten Terminen ab um volle 24 Stund

als bisher abgesandt werden.

verfehlt werden und hierdurch die Korrespondenz Aufenthalt erleiden kann. Berlin, den 29. Dezember 1871. Kaiserliches General⸗Postamt. Stephan.

Das 1. Stück des Reichs⸗Gesetzblattes, welches heute aus⸗

gegeben wird, enthält unter

Nr. 769 den Allerhöchsten Erlaß vom 21. Dez betreffend die Errichtung einer Telegraphen⸗Direktlon mit dem

Sitze in Karlsruhe; unter

Nr. 770 die Bekanntmachung, betreffend die von Legitimationsscheinen zum Gewerbebetrieb ziehen. Vom 31. Dezember 1871; unter

Nr. 771 die Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe ver— zinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 6,000,600 Tha⸗

lern. Vom 2. Januar 1872; und unter Nr. 772 Ernennungen. Berlin, den 5. Januar 1872.

Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Das 1. Stück des Gesetzblatts für Elsaß⸗Lothringen,

heute ausgegeben wird, enthält unter

Nr, 40 das Gesetz, betreffend die persönlichen und säch⸗ lichen Ausgaben für die Behörden der Verwaltung der Zölle und. indirekten Steuern in Elsaß⸗»Lothringen für 1872.

2. Dezember 1871; unter

Nr. 41 den Allerhöchsten Erlaß vom 9. De betreffend die Einsetzung einer Behörde unter ͤ 1Kaiserliche General-Direktion der Eisenbahnen in Elsaß⸗Loth⸗

ringen; und unter Nr. 42 die Bekanntmachung, des Betriebsreglements

unter der Bezeichnung »Betriebsreglement für die

Deutschlands« auf die Eisenbahnen in Württemberg, Baden, Südhessen und Elsaß-Lothringen. Vom 22. Dezember 1871.

Berlin, den 5. Januar 1872. Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt.

werden die österreichischen Lloyddampfer von Triest nach Alexandrien bereits Freitags

Doch, empfiehlt es sich, die Briefe 3c. nach den genannten überseeischen Ländern möglichst noch zeitiger zur Post zu liefern, weil bei Störungen im 9

der Eisenbahnzüge die Anschlüsse in Triest und Brindisi einen längeren

tmae betreffend Abänderungen ts für die Eisenbahnen im Norddeutschen Bunde vom 16. Juni 1870 und Ausdehnung dieses Reglements

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Eisenbahnen

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Geheimen , . Der e vom Kriegs⸗Mini⸗ sterium zum Wirklichen Geheimen Kriegs⸗Rath und Rath zweiter Klasse zu ernennen;

Dem Militär-Intendanten Henry vom Garde⸗Corps den Titel und Rang eines Wirklichen Geheimen Kriegs-Rathes und Rathes zweiter Klasse zu verleihen;

Den Regierungs Assessor Herrmann Nikolaus Fran— zius in Qsten zum Amtshauptmann zu ernennen, sowie

Dem Maschinen⸗Fabrikanten Heinrich Ferdinand Eckert zu Berlin den Charakter als Kommissions⸗Rath zu verleihen.

Nichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 5. Januar. Ihre Majestät die

Kaiserin⸗Königin wär gestern in dem 1. Ullmann schen Concerte anwesend.

Der von Frankfurt a. M. um 733 Uhr Morgens fahrplanmäßig hier ankonimende Schnellzug ist heüte um zwei Stunden verspätet hier eingetroffen, weil auf der , . Bahn die Zugmaschine unbrauchbar geworden war.

in in dem Fahrplan dieses K. von Eisenach abge⸗ lassener Separatzug ist dagegen pünkklich hier angelangt.

Sachsen. Dresden, 4. Januar. Die II. Kammer nahm ihre Arbeiten im neuen Idhre gestern in einer Abend— 3 auf, in welcher der Registrandenvortrag erfolgte, welcher den Eingang nachstehender Königlicher Dekrete anzeigte: betreffs des Aufwandes für das zu errichtende evangelisch⸗lut⸗ herische Landeskonsistorium; betreffs der Stiftungen bei der Lultusministerialkasse und dem Universitätsrentamnt; betreffs der. Bewilligung für den Neubau der Seminargebäude zu Grimma; betreffs der Forderung von 69,000 Thir. für ein zweites Seminar. Die Gemeindegesetze, sowie der Gesetzentwurf betreffs der Organisation für die innere Verwaltung und die Bildung von Bezirksverwaltungen wurden gleich⸗ falls vorgelegt und sollen . den von der Kammer angenommenen Antrag Anfang oder Mitte nächster Woche zur Genexaldebatte in das Plenum der Kammer gelangen, nach deren Beendigung jedoch an eine Deputation zur westeren Behand⸗ lung verwiesen werden. Außerdem befanden sich auf der Re⸗ gistrande ein Antrag auf Aufhebung der Strafbestimmungen wegen verspäteter Taufen, sowie wegen Rücktritts vom Ehe⸗ ö nach stattgefundenem Aufgebote, endlich eine . gtion betreffs der Summe und der Verwendung Der auf Sachsen kommenden französischen Kriegsentschädigüng. Zur Tagesordnung übergehend, ertheilte nach längerer Debatte die Kammer einstimmig 6 die ständische Genehmigung zu der guf Grund des Art. der Verfasfungsurkunde er läassenen Verordnung vom 6. Juni 1871, über die Ausführung des Bundesgesetzes über ven Unterstützungswohnsitz. In Bezug auf die Frage wegen der obersten nstanz in V, . (Königlich sächsisches Ministe⸗ rium des Innern oder das Bundesamt für Heimathssachen) wurde ohne wesentliche Debatte einstimmig ein Antrag ange⸗ nommen, worin die Regierung um Vorläge eines destnitiven Gesetzes über die 5 des Bundesgesetzes betreffs des Unterstützungswohnsitzes ersucht wurde. Es verbleibt also in dieser Beziehung vorläufig bei dem jez igen Zustande und In⸗ ian en n g, Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildete ie Schlüßberathung über die Anträge betreffs Streichung einzelner Paragraphen der Gesinde⸗Ordnung. Nach mehrfachen Erörterungen wurde der in der Vorberathung gefaßte Beschluß: Beantragung einer allgemeinen Reviston der Gesinde⸗Ordnung egen 9 Stimmen wiederholt und die Abgabe der Anträge ak

aterigl bei dieser Revision an die Reglerung mit 24 Stim— men beschlossen.

Bremen, 4 Januar. Die gestrig erste Sitzung der bremischen Bürgerschaft 1872 eröffnete der Präfident Dr. n mit einer Ansprache, in welcher er darauf hinwies, daß das vergangene Jahr so reich an Glück und Erfolge für Deutschland gewesen, wie wohl kein anderes. Es 56 die Ernennung des Buregus. Zum Präsidenten wurde

. , wiedererwählt; zu Vizepräsidenten wurden wiedererwählt die Herren Lülinann und Pr. Adami. Rach egen ng einiger Deputätionen, welche durch Entlassungs— g 6c bi heriger Mitglieder veranlaßt, wurde die Summe von . ourt. zur Vermehrung des Betriebsmaterials