78
46) der Königlich bayerische Gerichts- Accessist Edmund Oeg 7 zu Diedenhofen zum Friedensrichter daselbst, 77 der ehemalige Friedensgerichts⸗Schreiber Carl Bou⸗ — 1 u Dammerkirch zum Friedensrichter daselbst, 8s) der Königlich preußische Gerichts-Assessor Carl Da⸗ niel Emil Bernhard Emminghaus zu Hochfelden zum Friedensrichter daselbst, 1. 49) der ö Preußische Gerichts ⸗Assessor Ernst Gott⸗ lieb Barre zu Rappoltsweiler zum Friedensrichter daselbst, 50) der Königlich preußische Landgerichts⸗Assessor Joseph Schumacher zu Oberehnheim zum Friedensrichter daselbst, 5) der Polizei⸗Anwalt beim Königlich bayerischen Land⸗
gericht zu Neustadt a. Hardt zum Friedensrichter in Ensisheim, 52 der Königlich hayerische Rechts⸗Kandidat Hein rich Carl Friedrich Graefe zu Bischweiler zum Friedensrichter
daselbst,
53) der Königlich preußische Landgerichts⸗Assessor Richard
Friedrich Dilthey zu Busendorf zum Friedensrichter daselbst,
54) der Königlich preußische Gerichts⸗Assessor Dr. Albert Roffhack zu Saarunion zum Friedensrichter daselbst, 5565) der Friedensrichter Joseph Schomas zu Weiler zum Friedensrichter daselbst, .
56) der Königlich bayerische Rechts⸗Kandidat Heinxich Conrad Lohr zu St. Amarin zum Friedensrichter daselbst,
57) der Großherzoglich hessische Gerichts- Accessist Dr. Jo⸗ nn Baptist Becker zu Bolchen zum Friedensrichter da⸗ elbst,
58) der Königlich bayerische Rechts⸗Kandidat Friedrich Weber zu Metzerwiese zum Friedensrichter daselbst,
59) der Königlich preußische Gerichts-⸗Assessor Carl Bernhard Marheineke zu Salzburg (Chateau⸗Salins) zum Friedensrichter daselbst, .
60) der Königlich preußische Gerichts⸗Assessor Friedrich Wilhelm Ludwig Croenert zu Ruffach zum Friedens- richter daselbst,n ö
61) der Königlich bayerische Rechts⸗Kandidat Braun zu Metz zum Friedensrichter daselbst,
62) der Königlich bayerische Rechts ⸗Kandidat Georg Schaefer zu Thann zum Friedensrichter daselbst,
63) der Königlich bagyerische Rechts⸗Kandidat Ferdinand Treiber zu Selz zum Friedensrichter daselbst,
64) der Königlich bayerische Rechts⸗Kandidat Maß von Vincenti zu Geispolsheim zum Friedensrichter daselbst,
65) der Königlich bayerische Rechts⸗Kandidat Heinrich Hildebrand zu Kaisersberg zum Friedensrichter daselbst,
66) der Königlich bayerische Rechts-Kandidat Valentin Isemann zu Schirmeck zum Friedensrichter daselbst,
67) der Königlich bayerische Rechts⸗Kandidat Max Fries zu Verny zum Friedensrichter daselbst,
68) der Königlich bayerische Rechts⸗-Kandidat Otto Janton zu Neu⸗Breisach zum Friedensrichter daselbst,
69) der Königlich bayerische Rechts⸗Kandidat Eugen Laurent zu Lützelstein zum Friedensrichter daselbst,
70) der Königlich bayerische Rechts⸗Kandidat Eugen Michel zu Rohrbach zum Friedensrichter daselbst,
71) der bisherige Ergänzungsrichter Joseph Biese zu Großtgenchen zum Friedensrichter daselbst,
72) der bisherige Ergänzungsrichter Gottlieb Jose ph Larger zu La Poutroie zum Friedensrichter daselbst,
3) der Gexichtsvollzieher Jo seph Boeglin zu Senheim zum Friedensrichter in Pfirt.
Franz
Se. Majestät der Kaiser haben den Munizipal⸗Rath und Notar Franz CEhristiany zu . im Bezirk Lothringen zum Beigeordneten dieser Gemeinde für eine fünf⸗ jährige Amtsdauer zu ernennen geruht.
Auf Ihren Bericht vom 19. Dezember d. J. will Ich genehmigen, daß vom 1. Januar 1872 ab:
I) für den er,. badischen , eine . hen⸗ Direktion mit dem Sitze in Karlsruhe errichtet wird und derselben zugleich die bisher zum Bezirke der Telegraphen⸗Direktion in Frank- furt a. M. gehsrigen Telegraphenstationen in den Hohenzollernschen Landen zugewiesen werden,. . — ö
2 für das Telegraphenwesen in Elsaß-Lothringen die provisorisch eingerichtete Telegraphen⸗Direktion in Straßburg i. E. definitiv in Wirksamkeit tritt. ö
Berlin, den 21. Dezember 1871.
Wilhelm. . Fürst von Bismarck. An den Reichskanzler.
Bekanntmachung, betreffend die Ausstellung von Legitimations⸗
scheinen zum Gewerbebetrieb im Umherziehen. Vom 31. Dezem ber 1871. Unter en gen. auf das Gesetz vom 10. November d. J) be⸗ treffend die Einführung der Gewerbe⸗Ordnung des Norddentschen
Staufen, Al . Cenzingen, Eltenheim,
Bundes vom 21. Juni 186 in Württemberg und Baden Meichz Gesetzblatt S. 392) und auf die Bekanntmachung vom 17. Janug d. I betreffend die Ausstellung von Legitimationsscheinen züm G, werbebetrieb im Umherziehen für Ausländer und Angehörige solch⸗ Bundesstaaten, in welchen die Bundes ⸗Gewerbe⸗Ordnung Gesetzeskra noch nicht erlangt hat k S. 27) wird hierdurch zu öffentlichen Kenntniß gebracht, daß denjenigen Behörden, welche zu Ausstellung von Legitimationsscheinen im Sinne der vorgedachta Wehn n n nn befugt sind, vom J. Januar 1572 ab hinzukreten; Lim Koͤnigreich , 4 die Oberämter Biberach, Crailsheim, Ellwangen, Gerabronn, Heiden heim, Laupheim, Leutkirch, Mergentheim, Neresheim, Tettnang, Ul und Wangen; Il. im Großherzogthum Baden: die Bezirksämter eberlingen, Stockach, Constanz, Radolfzell, Engen Bonndorf, Jestätten, Waldshut, Säckingen, Lörrach, Müllheim, Lahr, Offenburg] Kort Bühl, Rastatt, Ettlingen, Karlsruhe, Bruchsal, Schwetzingen, Mann heim, Tauberbischofsheim, Werthheim, Walldürn und Buchen. . Außerdem tritt dem mit der Bekanntmachung vom 17. Januar d. J. veröffentlichten Verzeichnisse hinzu: Lim Fürstenthum Reuß jüngere Linie: der Bezirks-Ausschuß zu Ebersdorf; während von den in jenem Ver— eichnisse unter 11, aufgeführten. Großherzoglich hessischen Behörde ie Kreisämter zu Lindenfels, Wimpfen und nuar 1872 ab die Befugniß nicht mehr haben, Legitimationsschesne der bezeichneten Art auszustellen. Berlin, den 31. Dezember 1871. Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.
Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schaf= anweisungen im Betrage von 6000 Thalern. : Vom 2. Januar 1873. Auf Grund der mir durch die §§. 4 und 5 des Gesetzes vom 4 Dezember 1871, betreffend die Feststellung des Haushaltsetats dez Deutschen Reichs für das Jahr 18727 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 412), er. theilten Ermächtigung habe ich , daß zur vorühergehenden Verstärkung des Betriebsfonds der n, un af verzinsliche Schaß=
anmweisungen im Gesammtbetrage von sechs Millionen Thalern, und
zwar in lbschnitten von je Einhundert, Eintausend und Zehntausend Thalern ausgegeben werden. . . .
Den Zinssatz dieser Schatzanweisungen habe ich auf drei ein halb e , für das Jahr und die Dauer ihrer Umlaufszeit für eine Serie von drei Millionen Thalern (Serie J. der Reichs⸗Schatzanwer⸗
sungen vom Jahre 1877) auf drei Monate — vom 8. Januar 187
bis zum 8. April 1872 — und für eine weitere Serie von drei Mil. lionen Thalern (Serie IJ. der Reichs-Schatzanweisungen vom Jahre . 26. vier Monate — vom 8. Januar 1872 bis 8. Mai 1872 — estgesetzt.
Die preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden ist wegen . der Schatzanweisungen mit näherer Anweisung versehen worden. .
Berlin, den 2. Januar 1872.
Der Reichskanzler. Fürst von Bismarck.
Gesetz, betreffend die persönlichen und sächlichen Ausgaben für die
Behörden der Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern in Elsaß= Lothringen für 1872.
Vom 27. Bezember 1371.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kgiser, König
von Preußen 2. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach
erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, für Elsaß⸗Lothringen was
folgt:
Die persönlichen und sächlichen Ausgaben für die Behörden der Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern werden auf Grund des beiliegenden Etats 3. für das Jahr 1872 auf 11441613 Thaler, nämlich 1,094,613 Tha einmaligen außerordentlichen K festgestellt .
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 77. Dezember 1871.
. (L. 8. Wilhelm. ⸗ Fürst von Bismarck.
A. Ausgabe⸗Etat für die Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern.
I. Direktion. A. Besoldungen ö. Andere persönliche Ausgaben
Sächliche Ausgaben Dispositionsfonds
B P * E. Einmalige außerordentliche Ausgaben
IAI. Enregistrement und Hypothekenbewahrung.
Besoldungen Summe II. per se.
IIl. Erhebung und Kontrole der Zölle. A. Besoldungen.
9 Hauptämter
b) Nebenämter J. Klasse
Heppenheim vom 1. Ja
er an fortdauernden und 50 000 Thaler an
79
Thlr. Di ö 497700
3 Nebenämter II. Klasse 653/975
Grenzschutz Personal
B. Sonstige persönliche Ausgaben C. Sächliche Ausgaben. .... ...... J . Summe III IV. Erhebung und Kontrole der Salzsteuer. A. Besoldungen B. Sächliche Ausgaben
V. Erhebung und Kontrole der indirekten Steuern, einschließlich der Tabakssteuer. KA- Besoldungen⸗ B. Sonstige persönliche Ausgaben C. Sächliche Ausgaben D. Einmalige außerordentliche Ausgaben ..... .. i 15.075 700678 19300 146,600 ; ; Summe 1144613 Darunter einmalige außerordentliche Ausgaben . dauernde 1 Berlin, den 27. Dezember 1871. (L. S) Wilhelm.
Fürst von Bismarck.
1105s 61s
Be ann im ach ung. Postver bindungen mit Aegypten, Indien, China, Japan und Austra lien.
Mit Beginn des Jahres 1877 werden die österreichischen Lloyddampfer von Triest nach Alexandrien bereits Freitags Nachts, anstatt wie bisher am Sonnabend um Mitternacht n Ebenso wird vom 8. Januar ab die Abfahrt der bri⸗ tischen Dampfer von Brindisi auf der Route Brindisi—⸗ Alexandrien um einen Tag früher stattfinden, als bis dahin und zwar am Montag früh, anstatt Dienstags. In Folge dessen muß die Korrespondenz aus Deutschland nach Aegypten, Indien, China, Japan und Australien, welche auf deni Wege über Triest oder Brindisi Beförderung erhalten soll, von den gedachten Terminen ab um volle 24 Stunden früher, Als bisher abgesandt werden. Doch empfiehlt es sich, die Briefe zc. nach den genannten überseeischen Ländern möglichst noch zeitiger zur Post zu liefern, weil bei Störungen im 2 der Eisenbahnzüge die Anschlüsse in Triest und Brindisi leicht verfehlt werden ünd hierdurch die Korrespondenz einen längeren Aufenthalt erleiden kann.
Berlin, den Y. Dezember 1871.
Kaiserliches General⸗Postamt.
Stephan.
Das 1. Stück des Reichs⸗Gesetzblattes, welches heute aus— gegeben wird, enthält unter
Nr. 760 den Allerhöchsten Erlaß vom 21. Dezember 1871, betreffend die Errichtung einer Telegraphen⸗Direktion mit dem Sitze in Karlsruhe; unter
Nr. 770 die Bekanntmachung, betreffend die Ausstellung von Legitimationsscheinen zum Gewerbebetrieb im Umher— ziehen. Vom 31. Dezember 1871; unter Nr. 771 die Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe ver— zinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 6,000,600 Tha—⸗ lern. Vom 2. Januar 1872; und unter
Nr. 772 Ernennungen.
Berlin, den 5. Januar 187).
Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt.
Das 1. Stück des Gesetzhlatts für Elsaß-Lothringen, welches heute ausgegeben wird, enthält unter Nr. 4 das ref betreffend die persönlichen und lichen Ausgaben für die Behörden der Verwaltung der und, indirekten Steuern in Elsaß⸗Lothringen für 1872. 27. Dezember 1871; unter
Nr. 41 den Allerhöchsten Erlaß vom 9. , 1871, betreffend die Einsetzung einer Behörde unter dem Namen 2Kaiserliche General⸗Direktion der Eisenbahnen in Elsaß⸗Loth⸗ ringen; und unter
Nr. 42 die Bekanntmachung, betreffend Abänderungen des ,, , , für die Eisenbahnen im Norddeutschen Bunde vom 19. Juni 1879 und Ausdehnung dieses Neglements unter der Bezeichnung »Betriebsreglement für die Eisenbahnen Deutschlands« auf die Eisenbahnen in Württemberg, Baden, Südhessen und Elsaß-Lothringen. Vom 22. Dezember 1871.
Berlin, den 5. Januar 1872.
Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt.
säch⸗ lle om
do Hd
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den Geheimen KriegsR-ath Barretzki vom Kriegs-Mini— sterium zum Wirklichen Geheimen Kriegs⸗Rath und Rath zweiter Klasse zu ernennen;
Dem Militär-Intendanten Henry vom Garde⸗-Corps den Titel und Rang eines Wirklichen Geheimen Kriegs-Rathes und Rathes zweiter Klasse zu verleihen;
Den Regierungs Assesso Herrmann Nikolaus Fran—⸗ zius in Osten zum Amtshauptmann zu ernennen, sowie
Dem Maschinen⸗Fabrikanten Heinrich Ferdinand Eckert zu Berlin den Charakter als Kommissions-Kath zu verleihen.
hichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 5. Januar. Ihre Majestät die
Kaiserin⸗-Königin war gestern in dem 1. Ullmann schen Concerte anwesend.
— Der von Frankfurt a. M. um 7335 Uhr Morgens fahrplanmäßig hier ankommende Schnellzug ist ö. um . Stunden verspätet hier eingetroffen, weil auf der 5 , Bahn die ,. unbrauchbar geworden war.
in in dem Fahrplan dieses , . von Eisenach abge— lassener Separatzug ist dagegen pünkklich hier angelangt.
Sach sen. Dresden, 4. Januar. Die II. Kammer nahm ihre Arbeiten im neuen Idhre gestern in einer Abend— nm auf, in welcher der Registrandenvortrag erfolgte, welcher den Eingang nach tehender Königlicher Dekrete anzeigte: betreffs des Aufwandes für das zu errichtende evangelisch ut. herische Landekonsistorium; betreffs der Stiftungen bei der Lultusministerialkasse und dem Universitätsrentammt; betreffs der Bewilligung für den Neubau der Seminargebäude zu Grimma; betreffs der Forderung von 60,000 Thlr. für ein zweites Seminar. Die Gemeindegesetze, sowie der Gesetzentwurf betreffs der Organisation für die innere Verwaltung und die Bildung von Bezirksverwaltungen wurden gleich⸗ falls vorgelegt und sollen . den von der Kammer angenommenen Antrag Anfang oder Mitte nächster Woche zur Generaldebatte in das Plenum der Kammer gelangen, nach deren Beendigung jedoch an eine Deputation zur welteren Behand— lung verwiesen werden. Außerdem befanden sich auf der Re⸗ gistrande ein Antrag auf Aufhebung der Strafbestimmungen wegen verspäteter Taufen, sowie wegen Rücktritts vom Ehe⸗ ö nach stattgefundenem Aufgebote, endlich eine nterpel⸗ gtien betreffs der Summe und der Verwendung Der auf Sachsen kommenden französischen Kriegsentschädigüng. Zur Tagesordnung übergehend, ertheilte nach längerer Debatte die Kammer einstimmig . die ständische Genehmigung zu der guf Grund des Ark. 8 der Verfassungsurkunde er lassenen Verordnung vom 6. Juni 1871, über die Ausführung des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnsitz. In Bezug auf die Frage wegen der obersten nstanz in V (Königlich sächsisches Ministe⸗ rium des Innern oder das Bundesamt für“ eimathssachen) wurde ohne wesentliche Debatte einstimmig ein Antrag ange⸗ nommen, worin die Regierung um Vorläge eines deftnitiven Gesetzes über die Ausführung des Bundesgesetzes betreffs des Unterstützungswohnsitzes ersucht wurde. Es verbleibt also in dieser Beziehung vorläufig bei dem jebigen Zustande und In⸗
anzenzuge. Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildete ie Schlüßberathung über die Anträge betreffs Streichung einzelner Paragraphen der Gesinde⸗Ordnung. Nach mehrfachen Erörterungen wurde der in der Vorberathung gefaßte Beschluß: Beantragung einer allgemeinen Revision der Gesinde⸗Ordnung egen 9 Stimmen wiederholt und die Abgabe der Anträge als aterial hei dieser Revision an die Regierung mit 24 Stim— men beschlossen.
Bremen, 4 Januar. Die gestrige erste Sitzung der bremischen Bürgerschaft . eröffnete der rr ideen Dr. n ngen mit einer Ansprache, in welcher er darauf hinwies, daß das vergangene Jahr so reich an Glück und Erfolge für Deutschland gewesen, wie wohl kein anderes — Es lutz die Ernennung des Bureaus. Zum Präsidenten wurde
x. , gn wiedererwählt; zu Vizepräsidenten wurden wiedererwählt. die Herren Lülinann und Pr. Adami. Rach , , einiger Deputätionen, welche durch Entlassungs— . bisheriger Mitglieder veranlaßt, wurde die Sunnlie von ö ourt. zur Vermehrung des Betriebsmaterials