1872 / 4 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Jan 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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HKubeln oder umgerechnet zum festgesetzten Course von 5 Rubello8 Kop. für Halb- Imperial 11, p Oο , OO Lduhel Metall,.

Hiervon sind 7,054,300 Rubel Papier in 70,543 Stück Aktien à 100 Rubel emit- tirt und 5,424,632. 3 Rubel Metall = 5,902,000 Thlr. Preuss. Court. werden in 5 / igen Erioritäts-Ohligationen in Stücken von 200 Thlrn. resp. 1000 Gulden Holl. ausgegeben.

Die Bahn ist im vollen Bau begriffen, die Vollendung derselben hat konzes- dee meg, bis Ende des Jahres 1872 zu erfolgen, doch ist mit Bestimmtheit anzu- nehmen, dass die Eröffnung schon wesentlich srüher wird stattfinden können.

Die innerhalb 81 Jahren al pari rückzahlbaren Obligationen geniessen vom Tage der Emission 5os, Zinsen und Io ' Amortisation per annum. Die Tilgung geschieht durch alljährliche Verloosungen, deren erste am 1/163. Juli 1822 stattfindet.

Diese Anleihe wird, den Stamm-Aktien in erster Linie vorausgehend, durch

alles, sowohl gegen wärtiges, als auch mit dem Obligations-Kapitale anzuschaffendes unbewegliches und bewegliches Eigenthum der Brest-Grajewo Eisenbahn-Gesellschaft sichergestellt. Zu letz:erem gehört namentlich das laut §. 13 der Statuten in minimo aus 15 Passagier- und Güter-Lokomotiven und 758 Personen- und Güter- Waggons und Plateformen bestehende Betriebsmaterial.

Während der Kaunugeit umd his zur Ketrichseröffnung garantiren die St. Fetersburger Privat- Handelsbank imn St. Petersburg und die RHerliner Handels-Gesellschaft in KHerlin die Tinszuhlung der Priori- tüts-Obligationem. Die zur Zinszahlung und Amortisation dieser Obligationen nöthigen Gelder werden, vor Auszahlung jeglicher Dividende auf die Stamm— Aktien, aus den Betriebs-Rein-Einnahmen entnommen.

Die Obligationen sind mit halbjährlichen, vom 1.13. Januar und L./13. Juli jedes Jahres zahlbaren Coupons versehen und sichern dem Inhaber ein Jahres- Ertrãgniss

von 5pCt. des Nominal-Kapitals. Die Bezahlung der Coupons erfolgt

in gt. Petorsburg bei der Verwaltung der Brest-Eraje wo- HisSenhahn. hesellschaft und bei der 8. Petershurger Frivat-Handelshank zum Tagescourse von Thalern,

„Berlin,, Berliner Handels-Gesellschast in Thalern, „Amsterdam bei den Herren Iihpmann, Rosenthal G (o. Nertheim G Gompertz, in Holland. Gulden,

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1 Jahres, mit dem 113. Oktober 1872 beginnend, zum vollen Nennwerth in reussisch Courant resp. Holländischen Gulden, frei von allen Spesen, erfolgen wird.

Auf Grund der durch die Kaiserlich Russische Regierung ertheilten Autorisation ind die Unterzeichneten beauftragt, auf diese fünsprozentigen Obligationen zu nach- folgenden Bedingungen Subskriptionen entgegen zu nehmen:

I) Die Subskription findet gleichzeitig statt

all Hontag, den S. IId Dienstag, den 9. Januar er. a) für Stücke von 1000 Gulden Holländ. Crt. in Amsterdam hei den Herren Lippmann, Rosenthal & Go, Wertheim & Gompertz,

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woselbst auch die Einlösung der verloosten Obligationen und zwar am 1/13. Oktober

b) für Stücke . 200 Thlr. Preuss. Court.

jn St. Petersburg hei der St. Petersburger Privat- Handelsbank,

Ker Lim vi dr Berliner Handelsgesellschaft,

Dres eclem hei der Säohsisohen Kreditbank, „Frankfurt a. M., , Deutsohen Vereinsbank, „Hamhurꝶ „„NHorddeutschen Bank,

„H hnigshberx i. Pr. hei lerrn J. Simon Wwe. & Söhne, „Helibpzig hei der Allgemeinen Deutschen Kreditanstalt,

„München hei der Bayerischen Vereinsbank,

„Würnhberg , , Vereinsbank, „Stuttgart „, Wwürttembergischen Vereinsbank,

„Warschnu hei llerrn Leopold Erononberg.

2) Der Subskriptionspreis ist auf 78 pCt. festgesetzt; die laufenden Zinsen vom LI3. Januar 1872 sind demselben bei der Abnahme der Obligationen hin-

zuzurechnen.

Bei der Subskription sind 10 pCt. des Betrages in Baar oder in gangbaren, nach dem Tagescourse zu veranschlagenden Effekten als Kaution zu depo-

niren.

4 Im Fall einer Ueberzeichnung tritt eine Reduktion der gezeichneten Beträge ein und wird das Resultat spätestens acht Tage nach der Subskription be-

kannt gemacht werden.

s) Die Subskribenten sind verpflichtet, die Interimsscheine über vollgezahlte Obligationen bei den bezüglichen Zeichenstellen spätestens bis 31. Januar cr. gegen Zahlung des Betrages und laufenden Stückzinsen abzunehmen und wird die bei der Zeichnung hinterlegte Kaution alsdann verrechnet resp. zurück- gegeben. Die Abnahme der Interimsscheine soll jedoch auch schon vom Tage der Bekanntmachung des Zeichnungs-Resultats in Theilbeträgen von iner oder mehreren Obligationen gestattet sein. Im Falle der nicht erfolg- ten Abnahme bis zum 31. Januar verfällt die hinterlegte Kaution.

6) Die dentnitiven Ohligationen mit ZJinscoupons und Talons werden durch gie Kaiserl. Russ. Stants-Drucerei baldthunlichst fertig gestellt und nach erfolgter Bekanntmachung gegen Rückgabe der Interimsscheine kosten-

frei an den Emissionsstellen umgetauscht.

St. Petersburg und Berlin.

8t. Petersburger Privat-⸗Handelsbank. Berliner gandels-Gesellschaft.